23/JPR XX.GP
der Abgeordneten Mag. Stadler
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Aktenvermerk eines Parlamentsjuristen
Ein österreichisches Wochenjournal übertitelte in seiner Ausgabe 4 auf Seite 5 einen in
der Rubrik „top secret“ veröffentlichten Beitrag (in der Anlage beigeschlossen) wie
folgt:
Haider: "Robin Hood" als Gagen - Ritter enttarnt
In dem Artikel wird unter Berufung auf einen „Aktenvermerk“ eines Parlamentsjuristen
unter anderem ausgeführt, daß „ausgerechnet der FP - Chef, der Rundumschläge gegen
„Geldgier von FP- Funktionären" aus teilte, selbst massiv gegen das politikerbezüge -
Gesetz (verstösst)“, weshalb der Unvereinbarkeitsausschuß des Parlaments in seiner
nächsten Sitzung die Tagesordnung ändern wird müssen. Im Unvereinbarkeitsausschuß
vom 21. Jänner 1998 selbst erklärte der zuständige Ausschußreferent der Parlaments -
direktion, daß weder von ihm noch von seinen Mitarbeitern ein derartiger
Aktenvermerk angefertigt wurde. Da in dieser Sitzung des Unvereinbarkeitsausschusses
die Mitglieder zum Ergebnis kamen, daß Dr. Haider keinen Beruf mit Erwerbsabsicht im
Sinne des Unvereinbarkeitsgesetzes ausübe, stellt sich daher die Frage, von wem und in
wessen Auftrag ein derartiger, offensichtlich parteipolitisch motivierter Aktenvermerk
angefertigt wurde und von wem und in wessen Auftrag dieser dem zitierten Medium
übermittelt worden ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des Nationalrates
folgende
Anfrage
1. Stimmt die Darstellung des zitierten Mediums, daß von einem Parlamentsjuristen ein
Aktenvermerk beigeschlossenen Inhalts angefertigt wurde?
2. Auf welchem Wege wurde dieser Aktenvermerk von wem dem genannten
Wochenjournal übermittelt?
3. Wer, bzw. welche Abteilung der Parlamentsdirektion ist sonst noch authorisiert,
Auskünfte über Angelegenheiten der Unvereinbarkeit zu erteilen, nachdem der
zuständige Ausschußreferent in der letzten Sitzung des Unvereinbarkeitsausschusses
am 21. Jänner 1998 erklärte, daß weder er selbst noch seine Mitarbeiter einen
derartigen Aktenvermerk verfasst haben? Entspricht die Erklärung des zuständigen
Ausschußreferenten Ihrer Information nach den Tatsachen?
4. Von welchem Parlamentsjuristen bzw. von welcher Abteilung der
Parlamentsdirektion stammt der gegenständliche Aktenvermerk?
5. Wurde der Aktenvermerk auf Grund eines Auftrages verfasst?
Wenn ja, von wem wurde dieser Auftrag erteilt und wie lautete er?
Wenn nein, zu welchem Behufe wurde dieser
Aktenvermerk dann verfaßt?
6. Sind Sie bereit den zitierten Aktenvermerk dem Anfragesteller zur Verfügung zu
stellen?
Wenn nein, warum nicht?
7. Welche Veranlassungen werden Sie treffen, falls sich der zitierte Artikel zu Unrecht
auf einen Aktenvermerk eines Parlamentsjuristen bezieht?
Wenn keine, warum nicht?
8. Was werden Sie unternehmen, um den durch die offensichtlich unrichtige
Darstellung entstandenen Schaden wieder gut zu machen?
Wenn nichts, warum nicht?
9. Wie werden Sie sicherstellen, daß in Hinkunft keine offensichtlich unrichtigen Akten -
vermerke durch unauthorisierte Personen oder Stellen der Parlamentsdirektion erstellt
und an Medien übermittelt werden?
Anlage konnte nicht gescannt werden !!