23/JPR XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Aktenvermerk eines Parlamentsjuristen

Ein österreichisches Wochenjournal übertitelte in seiner Ausgabe 4 auf Seite 5 einen in

der Rubrik „top secret“ veröffentlichten Beitrag (in der Anlage beigeschlossen) wie

folgt:

Haider: "Robin Hood" als Gagen - Ritter enttarnt

In dem Artikel wird unter Berufung auf einen „Aktenvermerk“ eines Parlamentsjuristen

unter anderem ausgeführt, daß „ausgerechnet der FP - Chef, der Rundumschläge gegen

„Geldgier von FP- Funktionären" aus teilte, selbst massiv gegen das politikerbezüge -

Gesetz (verstösst)“, weshalb der Unvereinbarkeitsausschuß des Parlaments in seiner

nächsten Sitzung die Tagesordnung ändern wird müssen. Im Unvereinbarkeitsausschuß

vom 21. Jänner 1998 selbst erklärte der zuständige Ausschußreferent der Parlaments -

direktion, daß weder von ihm noch von seinen Mitarbeitern ein derartiger

Aktenvermerk angefertigt wurde. Da in dieser Sitzung des Unvereinbarkeitsausschusses

die Mitglieder zum Ergebnis kamen, daß Dr. Haider keinen Beruf mit Erwerbsabsicht im

Sinne des Unvereinbarkeitsgesetzes ausübe, stellt sich daher die Frage, von wem und in

wessen Auftrag ein derartiger, offensichtlich parteipolitisch motivierter Aktenvermerk

angefertigt wurde und von wem und in wessen Auftrag dieser dem zitierten Medium

übermittelt worden ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des Nationalrates

folgende

Anfrage

1. Stimmt die Darstellung des zitierten Mediums, daß von einem Parlamentsjuristen ein

Aktenvermerk beigeschlossenen Inhalts angefertigt wurde?

2. Auf welchem Wege wurde dieser Aktenvermerk von wem dem genannten

Wochenjournal übermittelt?

3. Wer, bzw. welche Abteilung der Parlamentsdirektion ist sonst noch authorisiert,

Auskünfte über Angelegenheiten der Unvereinbarkeit zu erteilen, nachdem der

zuständige Ausschußreferent in der letzten Sitzung des Unvereinbarkeitsausschusses

am 21. Jänner 1998 erklärte, daß weder er selbst noch seine Mitarbeiter einen

derartigen Aktenvermerk verfasst haben? Entspricht die Erklärung des zuständigen

Ausschußreferenten Ihrer Information nach den Tatsachen?

4. Von welchem Parlamentsjuristen bzw. von welcher Abteilung der

Parlamentsdirektion stammt der gegenständliche Aktenvermerk?

5. Wurde der Aktenvermerk auf Grund eines Auftrages verfasst?

Wenn ja, von wem wurde dieser Auftrag erteilt und wie lautete er?

Wenn nein, zu welchem Behufe wurde dieser Aktenvermerk dann verfaßt?

6. Sind Sie bereit den zitierten Aktenvermerk dem Anfragesteller zur Verfügung zu

stellen?

Wenn nein, warum nicht?

7. Welche Veranlassungen werden Sie treffen, falls sich der zitierte Artikel zu Unrecht

auf einen Aktenvermerk eines Parlamentsjuristen bezieht?

Wenn keine, warum nicht?

8. Was werden Sie unternehmen, um den durch die offensichtlich unrichtige

Darstellung entstandenen Schaden wieder gut zu machen?

Wenn nichts, warum nicht?

9. Wie werden Sie sicherstellen, daß in Hinkunft keine offensichtlich unrichtigen Akten -

vermerke durch unauthorisierte Personen oder Stellen der Parlamentsdirektion erstellt

und an Medien übermittelt werden?

 

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