25/JPR XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Präsidenten des Nationalrats
betreffend Optionserklärungen der Mitglieder des Nationalrats bzw des Bundesrates und des
Europaparlaments
Durch das Bezügebegrenzungsgesetz wurden folgende Regelungen für die Pensionen von
Politikern getroffen:
a) Politiker, die mit Inkrafttreten des Gesetzes bereits über einen Pensionsanspruch
verfügten, bleiben im alten System der Politikerpensionen.
b) Neueintretende Politiker sind nur noch im ASVG - System versichert, ergänzt um eine
Pensionskassenvorsorge
c) Politiker, die bereits dem Nationalrat, Bundesrat oder Europaparlament angehörten,
aber noch über keinen Pensionsanspruch verfügten, konnten für das alte System
optieren.
Ob einzelne Abgeordnete, Bundesräte oder Mitglieder des Europaparlaments eine derartige
Optionserklärung abgegeben haben, unterliegt wohl der Amtsverschwiegenheit. Gleichzeitig
hat die Öffentlichkeit ein legitimes Interesse daran zu erfahren, ob Mitglieder von
Fraktionen, die das alte Pensionssystem als „privilegiert“ kritisiert haben, diese ihre Kritik
auch dann aufrechterhalten haben, wenn es um ihren persönlichen Vorteil geht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Abgeordnete des Nationalrates, Mitglieder des Bundesrates bzw des
Europaparlaments verfügten bei Inkrafttreten des Bezügebegrenzungsgesetzes bereits
über einen Pensionsanspruch?
2. Wieviele jener Mandatare, die die Möglichkeit besaßen, für das alte Pensionssystem
zu optieren, haben diese genutzt?
Bitte, gliedern Sie die Antworten auf beide Fragen nach der Fraktionszugehörigkeit der
betreffenden Mandatare.