32/JPR XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Stadler

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend angebliches Einlangen von Regierungsvorlagen

Am 12. Mai 1998 passierte die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz den Ministerrat. Sie

wird in den elektronischen Informationen des Parlament als am 13. Mai 1998 eingelangt

geführt (Intranet, Parlinkom) und mit der Nummer 1186 d.B. bezeichnet. Lediglich dem

den Bürgern nicht zugänglichen Parlinkom ist zu entnehmen, daß die Regierungsvorlage

am 13. Mai der Staatsdruckerei übermittelt wurde.

Die Anfragesteller halten es für irritierend, wenn die Parlamentsdirektion in ihren Publi -

kationen Regierungsvorlagen zu einem Zeitpunkt als eingelangt bezeichnet, zu dem sie

den Nationalräten noch in keiner Weise zur Verfügung stehen. Auch Bürger, die das

Internet - Service des Parlaments nutzen, müssen zu der irrigen Ansicht kommen, die

Parlamentarier könnten schon seit fünfzehn Tagen über die Vorlage verfügen. Die

unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Präsidenten

des Nationalrates die nachstehende

Anfrage:

1. Wann ist die Regierungsvorlage 1186 d.B. (Novelle zum Bundespflegegeldgesetz)

im Parlament eingelangt?

2. Wann wurde sie den einzelnen Abgeordneten zum Nationalrat erstmals verviel -

fältigt zur Verfügung gestellt?

3. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit auch in den Informationsdiensten

des Parlamentes künftig klar erkennbar ist, ab wann Beilagen den Abgeordneten

tatsächlich zur Verfügung stehen?

4. Nach welchen Grundsätzen werden einzelne Vorlagen zuerst und unmittelbar

nach ihrem Einlangen im Parlament in kopierter Form an die Abgeordneten verteilt

und später durch gedruckte Exemplare ersetzt, andere aber sofort gedruckt, was

eine spätere Verteilung an die Abgeordneten mit sich bringt?

5. Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Zeitablauf der Verteilung von Vorlagen an

die Abgeordneten des Nationalrates zu standardisieren und sicherzustellen, daß

nach einer gewissen Höchstfrist den Abgeordneten die Vorlagen zumindest in

kopierter Form jedenfalls zur Verfügung zur stehen?