33/JPR XX.GP
Die unhaltbare finanzielle Situation des Abgeordneten Peter Rosenstingl war der
Parlamentsdirektion seit langem bekannt, da seine Abgeordnetenbezüge seit Herbst
1997 gepfändet wurden. Das Verhalten der Parlamentsdirektion, die diese Pfändungen
nicht zum Anlaß für irgendwelche Veranlassungen genommen hat, ermöglichte eine
weitere Ausweitung des Schuldenstandes und eine Vergrößerung der Zahl der
Gläubiger, die nunmehr mit massiven finanziellen Verlusten zu rechnen haben.
Es ist nicht auszuschließen, daß ein derartiges Verhalten auch in anderen Fällen nicht zur
Schadensminimierung sondern im Gegenteil zu einer Schadensvergrößerung beitragen
kann.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Nationalrats
folgende
ANFRAGE
1. Wann ist der erste Antrag auf Pfändung der Abgeordnetenbezüge des
Abgeordneten Rosenstingl in der Parlamentsdirektion eingelangt und auf welchen
Betrag lautete die Forderung?
2. Welche
Veranlassungen hat die Parlamentsdirektion daraufhin getroffen?
3. Welche Personen waren mit dem Vorgang befaßt und welche Personen wurden
davon informiert?
4. Wann wurde der Präsident des Nationalrates davon informiert?
5. Weshalb wurde die Präsidialkonferenz oder zumindest der Klubobmann der Fraktion
des Abgeordneten nicht sofort informiert?
6. Sind weitere Anträge auf Pfändung der Abgeordnetenbezüge des Abgeordneten
Rosenstingl in der Parlamentsdirektion eingelangt?
Wenn ja, wann sind sie eingelangt und auf welchen Betrag lauteten die einzelnen
Forderungen?
7. Welche Veranlassungen hat die Parlamentsdirektion daraufhin getroffen?
8. Welche Personen waren mit den Vorgängen befaßt und welche Personen wurden
davon informiert?
9. Wann wurde der Präsident des Nationalrates davon informiert?
10.Weshalb wurde die Präsidialkonferenz oder zumindest der Klubobmann der Fraktion
des Abgeordneten nicht sofort informiert?
11 .Wie viele Anträge auf Pfändung von Abgeordneten sind in den letzten 10 Jahren
eingelangt?
12.Wie viele Abgeordnete waren davon betroffen?
13.Wie verteilen sich die Anträge auf die einzelnen Fraktionen?
14.Auf welchen Betrag lauteten die einzelnen Forderungen und welche Gründe waren
im einzelnen für die Anträge auf Pfändung maßgebend?
15.Wann wurde in
diesen Fällen jeweils der Präsident des Nationalrates informiert?
16.Wurde in diesen Fällen die Präsidialkonferenz oder zumindest der Klubobmann der
Fraktion des Abgeordneten informiert?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
17.Halten Sie die Vorgangsweise, die Pfändung von Abgeordnetenbezügen nicht
zumindest dem Klubobmann der betreffenden Fraktion bekanntzugeben speziell vor
dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse sinnvoll?
Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?
Wenn nein, welche Veranlassungen werden Sie zur Änderung der bisherigen
Vorgangsweise treffen?
18.Teilen Sie die Einschätzung, daß die bisherige Vorgangsweise selbst unter
Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Schuldner keinesfalls als Beitrag zur
Schadensminimierung angesehen werden kann sondern tendenziell eher eine
Schadensvergrößerung begünstigt?
Wenn ja, welche konkreten Veranlassungen werden Sie auf Grund dieser
Beurteilung treffen?
Wenn nein, warum nicht?