33/JPR XX.GP

 

Die unhaltbare finanzielle Situation des Abgeordneten Peter Rosenstingl war der

Parlamentsdirektion seit langem bekannt, da seine Abgeordnetenbezüge seit Herbst

1997 gepfändet wurden. Das Verhalten der Parlamentsdirektion, die diese Pfändungen

nicht zum Anlaß für irgendwelche Veranlassungen genommen hat, ermöglichte eine

weitere Ausweitung des Schuldenstandes und eine Vergrößerung der Zahl der

Gläubiger, die nunmehr mit massiven finanziellen Verlusten zu rechnen haben.

Es ist nicht auszuschließen, daß ein derartiges Verhalten auch in anderen Fällen nicht zur

Schadensminimierung sondern im Gegenteil zu einer Schadensvergrößerung beitragen

kann.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Nationalrats

folgende

ANFRAGE

1. Wann ist der erste Antrag auf Pfändung der Abgeordnetenbezüge des

Abgeordneten Rosenstingl in der Parlamentsdirektion eingelangt und auf welchen

Betrag lautete die Forderung?

2. Welche Veranlassungen hat die Parlamentsdirektion daraufhin getroffen?

3. Welche Personen waren mit dem Vorgang befaßt und welche Personen wurden

davon informiert?

4. Wann wurde der Präsident des Nationalrates davon informiert?

5. Weshalb wurde die Präsidialkonferenz oder zumindest der Klubobmann der Fraktion

des Abgeordneten nicht sofort informiert?

6. Sind weitere Anträge auf Pfändung der Abgeordnetenbezüge des Abgeordneten

Rosenstingl in der Parlamentsdirektion eingelangt?

Wenn ja, wann sind sie eingelangt und auf welchen Betrag lauteten die einzelnen

Forderungen?

7. Welche Veranlassungen hat die Parlamentsdirektion daraufhin getroffen?

8. Welche Personen waren mit den Vorgängen befaßt und welche Personen wurden

davon informiert?

9. Wann wurde der Präsident des Nationalrates davon informiert?

10.Weshalb wurde die Präsidialkonferenz oder zumindest der Klubobmann der Fraktion

des Abgeordneten nicht sofort informiert?

11 .Wie viele Anträge auf Pfändung von Abgeordneten sind in den letzten 10 Jahren

eingelangt?

12.Wie viele Abgeordnete waren davon betroffen?

13.Wie verteilen sich die Anträge auf die einzelnen Fraktionen?

14.Auf welchen Betrag lauteten die einzelnen Forderungen und welche Gründe waren

im einzelnen für die Anträge auf Pfändung maßgebend?

15.Wann wurde in diesen Fällen jeweils der Präsident des Nationalrates informiert?

16.Wurde in diesen Fällen die Präsidialkonferenz oder zumindest der Klubobmann der

Fraktion des Abgeordneten informiert?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

17.Halten Sie die Vorgangsweise, die Pfändung von Abgeordnetenbezügen nicht

zumindest dem Klubobmann der betreffenden Fraktion bekanntzugeben speziell vor

dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse sinnvoll?

Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?

Wenn nein, welche Veranlassungen werden Sie zur Änderung der bisherigen

Vorgangsweise treffen?

18.Teilen Sie die Einschätzung, daß die bisherige Vorgangsweise selbst unter

Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Schuldner keinesfalls als Beitrag zur

Schadensminimierung angesehen werden kann sondern tendenziell eher eine

Schadensvergrößerung begünstigt?

Wenn ja, welche konkreten Veranlassungen werden Sie auf Grund dieser

Beurteilung treffen?

Wenn nein, warum nicht?