38/JPR XX.GP
der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Pensionszahlungen an Abgeordnete
Der Präsident der Arbeiterkammer Kärnten, Josef Quantschnig, hat trotz eines
gegenteiligen rechtsgültigen Bescheid von 1 Mai 1995 bis 30. September 1997
insgesamt rund öS 700.000,- Pension für seine frühere l5jährige Tätigkeit als SP -
Landtagsabgeordneter erhalten.
Laut alter Pensionsregelung steht jedem Abgeordneten nach 10jähriger Tätigkeit
eine Pensionszahlung zu, ungeachtet der Tatsache, ob er ein weiteres Gehalt aus
einer aktiven Tätigkeit erhält oder nicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Präsidenten des
Nationalrates folgende
Anfrage
1) Beziehen bzw. bezogen ehemalige Abgeordnete, auf welche diese alte
Pensionsregelung noch zutrifft, trotz eines aktiven Bezuges aus einer
öffentlichen Funktion Pensionszahlungen aus ihrer Abgeordnetentätigkeit?
2) Wenn ja, um wieviele Personen und um welche spezifische Funktionen in
welchen Bereichen handelt es sich hierbei?
3) Wenn nein, werden Sie eruieren, welche Personen Pensionzahlungen aus
ihrer Abgeordnetentätigkeit neben ihrem Bezug aus aktiven öffentlichen
Funktionen erhalten?
Falls nein, warum nicht?
4) Gibt es noch weitere Arbeiterkammerpräsidenten in den anderen
Bundesländern, die eine Pension aus ihrer früheren Tätigkeit als Nationalrats -,
Landtags - oder Bundesratsabgeordnete beziehen?