44/JPR XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Trinkl, Amon

und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Mehrkosten für den Steuerzahler

 

Mit der Bezügereform des Jahres 1997 wurden die Pensionen für Politiker

abgeschafft. Als Übergangsbestimmung wurde vorgesehen, daß u.a. Politiker,

die am 1.8.1997 eine politische Funktion ausübten, die Möglichkeit hatten, in

das alte System zu optieren. Eine derartige Option bedeutet, daß diese Optanten

nach Ablauf von 10 Jahren politischer Tätigkeit weiterhin Anspruch auf eine

anteilige Politikerpension besitzen.

 

Das Klubfinanzierungsgesetz zur Finanzierung der Tätigkeit der

parlamentarischen Klubs enthält eine Bestimmung, wonach je angefangene 10

Abgeordnete ein großer Sprung in der Höhe der Zuwendung stattfindet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Präsidenten des Nationairates

folgende

 

Anfrage:

 

1. Wie hoch ist die monatliche Bruttopension eines Abgeordneten, der anläßlich

    der Bezügereform 1997 in das alte System optiert hat, am 21.9.1959 geboren

    ist und vom 4.4.1989 bis 4.11.1990 Bundesrat sowie seit 5.11.1990

    Abgeordneter zum Nationalrat ist?

 

2. Ab wann entsteht der Anspruch auf eine Politikerpension für diese Person?

 

3. Ab welchem Zeitpunkt wird diese Pension ausbezahlt werden?

 

4. Wie hoch ist der Barwert dieser Pension unter der Annahme einer

     Dynamisierung analog der Inflationsrate ohne

     Berufsunfähigkeitspensionsanspruch und ohne

     Hinterbliebenenpensionsansprüchen?

 

5. Wie hoch ist der Barwert dieser Pension unter der Annahme einer

     Dynamisierung analog der Inflationsrate mit

    Berufsunfähigkeitspensionsanspruch und ohne

    Hinterblieben enpensionsan sprüchen?

 

6. Wie hoch ist der Barwert dieser Pension unter der Annahme einer

    Dynamisierung analog der Inflationsrate mit

    Berufsunfähigkeitspensionsanspruch und mit

    Hinterbliebenenpensionsansprüchen?

 

7. Wieviel hätte sich damit der österreichische Steuerzahler erspart, wenn im

    oben angeflihrten Fall der Politiker nicht in das alte System optiert hätte,

    sondern dem neuen System unterläge?

 

8. Wieviel Millionen Schilling würde sich der Steuerzahler im Bereich der

    Klubfinanzierung pro Jahr ersparen, wenn der parlamentarische Klub der

    oben angeführten Person statt über 41 über 40 Abgeordnete verfügte?