44/JPR XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Trinkl, Amon
und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Mehrkosten für den Steuerzahler
Mit der Bezügereform des Jahres 1997 wurden die Pensionen für Politiker
abgeschafft. Als Übergangsbestimmung wurde vorgesehen, daß u.a. Politiker,
die am 1.8.1997 eine politische Funktion ausübten, die Möglichkeit hatten, in
das alte System zu optieren. Eine derartige Option bedeutet, daß diese Optanten
nach Ablauf von 10 Jahren politischer Tätigkeit weiterhin Anspruch auf eine
anteilige Politikerpension besitzen.
Das Klubfinanzierungsgesetz zur Finanzierung der Tätigkeit der
parlamentarischen Klubs enthält eine Bestimmung, wonach je angefangene 10
Abgeordnete ein großer Sprung in der Höhe der Zuwendung stattfindet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Präsidenten des Nationairates
folgende
Anfrage:
1. Wie hoch ist die monatliche Bruttopension eines Abgeordneten, der anläßlich
der Bezügereform 1997 in das alte System optiert hat, am 21.9.1959 geboren
ist und vom 4.4.1989 bis 4.11.1990 Bundesrat sowie seit 5.11.1990
Abgeordneter zum Nationalrat ist?
2. Ab wann entsteht der Anspruch auf eine Politikerpension für diese Person?
3. Ab welchem Zeitpunkt wird diese Pension ausbezahlt werden?
4. Wie hoch ist der Barwert dieser Pension unter der Annahme einer
Dynamisierung analog der Inflationsrate ohne
Berufsunfähigkeitspensionsanspruch und ohne
Hinterbliebenenpensionsansprüchen?
5. Wie hoch ist der Barwert dieser Pension unter der Annahme einer
Dynamisierung
analog der Inflationsrate mit
Berufsunfähigkeitspensionsanspruch und ohne
Hinterblieben enpensionsan sprüchen?
6. Wie hoch ist der Barwert dieser Pension unter der Annahme einer
Dynamisierung analog der Inflationsrate mit
Berufsunfähigkeitspensionsanspruch und mit
Hinterbliebenenpensionsansprüchen?
7. Wieviel hätte sich damit der österreichische Steuerzahler erspart, wenn im
oben angeflihrten Fall der Politiker nicht in das alte System optiert hätte,
sondern dem neuen System unterläge?
8. Wieviel Millionen Schilling würde sich der Steuerzahler im Bereich der
Klubfinanzierung pro Jahr ersparen, wenn der parlamentarische Klub der
oben angeführten Person statt über 41 über 40 Abgeordnete verfügte?