45/JPR XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Haigermoser
und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend
unbefriedigende Antwort zur Anfrage 42/JPR
In der gegenständlichen Anfragebeantwortung wird die Frage 5. “Ist gewährleistet,
sollten die Produkte im Ausland hergestellt werden, daß die zum Verkauf stehenden
Artikel der Kontrolle österreichischer Umweltstandards unterliegen und nach diesen
produziert werden?” wie folgt beantwortet:
“Ich möchte aber hinzufügen, daß ich im Zeitalter der Europäischen Integration auch
gegen Artikel, die “im Ausland” hergestellt werden, keine Einwendungen hätte und
zwar nicht einmal dann, wenn es sich um ein Ausland außerhalb der Europäischen
Union handeln sollte.”
Mit keinem Wort wurde vom Antragsteller auch nur angedeutet, daß der Verkauf
“ausländischer” Produkte kritikwürdig sei. Trotzdem fühlte man sich bemüßigt in
polemischer Art und Weise dem Antragsteller dies zu unterstellen. Eine derartige
“Interpretation” des Interpelationsrechtes muß wohl als “merkwürdig” bezeichnet
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten ersuchen daher die Frage so zu beantworten wie sie
gestellt wurde.
Es ging bei der Frage einzig und allein um die Hinterfragung ob die im Parlamentsshop
erhältlichen Waren, sollten sie im Ausland hergestellt werden, unter denselben
Umweltstandards wie im Falle österreichischer Herstellung produziert wurden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Ist gewährleistet, daß die Waren welche im Parlamentsshop angeboten werden im
Falle der Produktion im Ausland der Kontrolle österreichischer Umweltstandards
unterliegen und nach diesen produziert werden?