45/JPR XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Haigermoser

und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend

           

unbefriedigende Antwort zur Anfrage 42/JPR

 

In der gegenständlichen Anfragebeantwortung wird die Frage 5. “Ist gewährleistet,

sollten die Produkte im Ausland hergestellt werden, daß die zum Verkauf stehenden

Artikel der Kontrolle österreichischer Umweltstandards unterliegen und nach diesen

produziert werden?” wie folgt beantwortet:

“Ich möchte aber hinzufügen, daß ich im Zeitalter der Europäischen Integration auch

gegen Artikel, die “im Ausland” hergestellt werden, keine Einwendungen hätte und

zwar nicht einmal dann, wenn es sich um ein Ausland außerhalb der Europäischen

Union handeln sollte.”

 

Mit keinem Wort wurde vom Antragsteller auch nur angedeutet, daß der Verkauf

“ausländischer” Produkte kritikwürdig sei. Trotzdem fühlte man sich bemüßigt in

polemischer Art und Weise dem Antragsteller dies zu unterstellen. Eine derartige

“Interpretation” des Interpelationsrechtes muß wohl als “merkwürdig” bezeichnet

werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten ersuchen daher die Frage so zu beantworten wie sie

gestellt wurde.

Es ging bei der Frage einzig und allein um die Hinterfragung ob die im Parlamentsshop

erhältlichen Waren, sollten sie im Ausland hergestellt werden, unter denselben

Umweltstandards wie im Falle österreichischer Herstellung produziert wurden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1. Ist gewährleistet, daß die Waren welche im Parlamentsshop angeboten werden im

    Falle der Produktion im Ausland der Kontrolle österreichischer Umweltstandards

    unterliegen und nach diesen produziert werden?