47/JPR XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrats

betreffend Beschäftigungsverhältniss(e) des Herrn Bruno Aigner

 

Laut diverser Medienberichte fungiert Herr Bruno Aigner als „Sprecher des

Nationalratspräsidenten", bzw. dessen ,,Pressesprecher“.

Dem Amtskalender, als auch dem Personalverzeichnis der Parlamentsdirektion ist zu

entnehmen, daß Herr Aigner weder Vertragsbediensteter, noch Beamter ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Präsidenten des Nationalrates nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Besteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Büro des Nationalratspräsidenten, bzw. der

    Parlamentsdirektion und Herrn Bruno Aigner?

 

-   Wenn ja, seit wann, in welcher Form und zu welchen Bezügen?

 

-   Wenn nein, bei welcher Institution, Partei, Ministerium, etc. ist Herr Bruno Aigner

     beschäftigt?

 

2. Liegt im Falle eines anderwertigen Dienstgebers als der Parlamentsdirektion ein

    entsprechender Leihvertrag, Karenzierung oder dergleichen des Herrn Bruno Aigner vor?

 

-  Wenn ja, wie ist im speziellen der vertraglich definierte Aufgabenbereich des Herrn Bruno

   Aigner im Büro des Nationalratspräsidenten festgelegt. bzw. wer ist formal der eigentliche

   Dienstvorgesetzte des Herrn Bruno Aigner?

 

3. Welche Infrastruktur stellt die Parlamentsdirektion, bzw. das Büro des

    Nationalratspräsidenten Herrn Aigner zur Verfügung und von welcher Seite wird die

    entsprechende Kostenabgeltung getragen?