47/JPR XX.GP
der Abgeordneten Mag. Stadler
und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrats
betreffend Beschäftigungsverhältniss(e) des Herrn Bruno Aigner
Laut diverser Medienberichte fungiert Herr Bruno Aigner als „Sprecher des
Nationalratspräsidenten", bzw. dessen ,,Pressesprecher“.
Dem Amtskalender, als auch dem Personalverzeichnis der Parlamentsdirektion ist zu
entnehmen, daß Herr Aigner weder Vertragsbediensteter, noch Beamter ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Präsidenten des Nationalrates nachstehende
Anfrage:
1. Besteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Büro des Nationalratspräsidenten, bzw. der
Parlamentsdirektion und Herrn Bruno Aigner?
- Wenn ja, seit wann, in welcher Form und zu welchen Bezügen?
- Wenn nein, bei welcher Institution, Partei, Ministerium, etc. ist Herr Bruno Aigner
beschäftigt?
2. Liegt im Falle eines anderwertigen Dienstgebers als der Parlamentsdirektion ein
entsprechender Leihvertrag, Karenzierung oder dergleichen des Herrn Bruno Aigner vor?
- Wenn ja, wie ist im speziellen der vertraglich definierte Aufgabenbereich des Herrn Bruno
Aigner im Büro des Nationalratspräsidenten festgelegt. bzw. wer ist formal der eigentliche
Dienstvorgesetzte des Herrn Bruno Aigner?
3. Welche Infrastruktur stellt die Parlamentsdirektion, bzw. das Büro des
Nationalratspräsidenten Herrn Aigner zur Verfügung und von welcher Seite wird die
entsprechende Kostenabgeltung getragen?