53/JPR XX.GP

 

                            ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde

 

an den Präsidenten des Nationalrats

 

betreffend Erteilung von Ordnungsrufen

 

 

 

 

 

 

Die Abgeordnete Dr. Partik - Pablé hat in der 168. Sitzung des Nationalrats folgende

rassistische Äußerung von sich gegeben: „Sie [die Schwarzafrikaner] schauen nicht nur

anders aus, [...) sondern sie sind auch anders, und zwar sind sie ganz besonders

aggressiv. Das liegt offensichtlich in der Natur dieser Menschen.“

 

Gemäß Bundesverfassungsgesetz vom 3.7.1973 zur Durchführung des internationalen

Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung ist jede

Form rassischer Diskriminierung verboten. Gesetzgebung und - vollziehung haben jede

Unterscheidung aus dem alleinigen Grund der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung

oder der nationalen oder ethnischen Herkunft zu unterlassen.

 

Die oben angeführte Äußerung missachtet das angeführte BVG und beleidigt im

rassistischen Sinn eine ganze Menschengruppe. Die Abgeordnete Dr. Partik - Pablé hat

dadurch gegen ihre durch die Angelobung übernommene Verpflichtung zur Wahrung

der Gesetze verstoßen und dadurch die Würde des Nationalrats verletzt.

 

Der Bundessprecher der Grünen Univ. Prof. Dr. Alexander Van der Bellen hat gemäß

§ 103 GOG am Beginn der 169. Sitzung die Erteilung eines Ordnungsrufes verlangt.

 

Der Präsident des Nationalrats hat diesem Verlangen nicht entsprochen und dies damit

begründet, dass bereits im Rahmen der 168. Sitzung bzw. der Sitzung der

Präsidialkonferenz ein Ordnungsruf verlangt hätte werden können, dies aber nicht

geschehen sei. Mit der angeführten Äußerung habe man sich politisch

auseinanderzusetzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

1. Teilen Sie die Auffassung, dass die generalisierende Zuschreibung negativer

    Charaktereigenschaften gegenüber bestimmten Menschengruppen („liegt in der

    Natur dieser Menschen“) als rassistisch zu klassifizieren ist?

 

2. Wird durch rassistische Äußerungen die Würde des Nationalrats nicht in einem

    stärkeren Ausmaß verletzt als durch die Verwendung des Wortes:

    „Rosstäuscherei“, die bereits mit einem Ordnungsruf belegt wurde?

 

3. Nach welchen Kriterien differenzieren Sie zwischen Aussagen, die mit einem

    Ordnungsruf zu belegen sind, und Aussagen, mit denen man sich - lediglich -

    politisch auseinanderzusetzen hat?