55/JPR XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt , Gaugg, Lafer
und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend unzumutbare Belastung der Parlamentsbediensteten
In letzter Zeit kommt es immer wieder insbesondere auch an Sitzungs - und
Ausschußtagen zu Mehrbelastungen der Bediensteten der Parlamentsdirektion, die
durch Veranstaltungen, die mit den ureigensten Aufgaben des Hohen Hauses nur
peripher zu tun haben, verursacht werden.
Es hat den Anschein, als ob die Genehmigung derartiger Veranstaltungen ohne
Rücksicht auf die damit verbundene Mehrbelastung der Bediensteten und zudem ohne
Beachtung nachvollziehbarer Kriterien erfolgen würde.
Auf der anderen Seite fehlen immer noch ernsthafte Anstrengungen zum Aufbau einer
effizienten legistischen Abteilung, die gewährleisten soll, daß das Parlament seiner
ureigensten Aufgabe, nämlich der Gesetzgebung nachgehen kann und nicht bloß - wie
dies seit einiger Zeit tatsächlich der Fall ist - sein Dasein weitgehend als Vollzugsorgan
der Bundesregierung fristen muß.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Nationalrates
nachstehende
1. Wie viele Veranstaltungen fanden seit Beginn der XX. Gesetzgebungsperiode in den
Räumlichkeiten des Hohen Hauses statt, die nicht unmittelbar durch die
parlamentarische Tätigkeit veranlaßt waren?
2. Um welche Veranstaltungen handelte es sich dabei in einzelnen und wie ist die
Genehmigung der einzelnen
Veranstaltungen zu begründen?
3. Wie schätzen Sie die mit diesen Veranstaltungen verbundene zusätzliche Belastung
der Bediensteten ein?
4. Teilen Sie die Auffassung, daß die mit diesen Veranstaltungen verbundene
zusätzliche Belastung der Bediensteten bisher nicht entsprechend abgegolten
wurde?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie bis wann diesbezüglich
ergreifen?
Wenn nein, warum nicht?
5. Teilen Sie die Auffassung, daß der rasche Aufbau einer leistungsfähigen legistischen
Abteilung unabdingbar ist?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie bis wann diesbezüglich
ergreifen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Hätte im Falle des Bestehens einer leistungsfähigen legistischen Abteilung die jüngste
Panne bei der Beschlußfassung über das Blutsicherheitsgesetz vermieden werden
können?
Wenn ja, erblicken Sie darin den Auftrag, nunmehr endlich aktiv zu werden?
Wenn nein, warum nicht?