55/JPR XX.GP

 

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Haupt , Gaugg, Lafer

und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend unzumutbare Belastung der Parlamentsbediensteten

 

In letzter Zeit kommt es immer wieder insbesondere auch an Sitzungs - und

Ausschußtagen zu Mehrbelastungen der Bediensteten der Parlamentsdirektion, die

durch Veranstaltungen, die mit den ureigensten Aufgaben des Hohen Hauses nur

peripher zu tun haben, verursacht werden.

Es hat den Anschein, als ob die Genehmigung derartiger Veranstaltungen ohne

Rücksicht auf die damit verbundene Mehrbelastung der Bediensteten und zudem ohne

Beachtung nachvollziehbarer Kriterien erfolgen würde.

 

Auf der anderen Seite fehlen immer noch ernsthafte Anstrengungen zum Aufbau einer

effizienten legistischen Abteilung, die gewährleisten soll, daß das Parlament seiner

ureigensten Aufgabe, nämlich der Gesetzgebung nachgehen kann und nicht bloß - wie

dies seit einiger Zeit tatsächlich der Fall ist - sein Dasein weitgehend als Vollzugsorgan

der Bundesregierung fristen muß.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Nationalrates

nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1. Wie viele Veranstaltungen fanden seit Beginn der XX. Gesetzgebungsperiode in den

    Räumlichkeiten des Hohen Hauses statt, die nicht unmittelbar durch die

    parlamentarische Tätigkeit veranlaßt waren?

 

2. Um welche Veranstaltungen handelte es sich dabei in einzelnen und wie ist die

    Genehmigung der einzelnen Veranstaltungen zu begründen?

3. Wie schätzen Sie die mit diesen Veranstaltungen verbundene zusätzliche Belastung

    der Bediensteten ein?

 

4. Teilen Sie die Auffassung, daß die mit diesen Veranstaltungen verbundene

     zusätzliche Belastung der Bediensteten bisher nicht entsprechend abgegolten

     wurde?

     Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie bis wann diesbezüglich

     ergreifen?

     Wenn nein, warum nicht?

 

5. Teilen Sie die Auffassung, daß der rasche Aufbau einer leistungsfähigen legistischen

    Abteilung unabdingbar ist?

    Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie bis wann diesbezüglich

     ergreifen?

     Wenn nein, warum nicht?

 

6. Hätte im Falle des Bestehens einer leistungsfähigen legistischen Abteilung die jüngste

    Panne bei der Beschlußfassung über das Blutsicherheitsgesetz vermieden werden

    können?

    Wenn ja, erblicken Sie darin den Auftrag, nunmehr endlich aktiv zu werden?

    Wenn nein, warum nicht?