58/JPR XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Steindl
und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Tonbandaufnahmen des Euroteam - Managers Stuhlpfarrer
Gemäß § 14 Abs. 6 der NRGO obliegt dem Präsidenten die Vorsorge für den
Stenographendienst und allfällige andere Aufnahmen von Verhandlungen (Ton -
und Bildaufnahme). Ebenso trägt der Präsident des Nationalrates die
Verantwortung für die Einhaltung der Hausordnung im Hohen Haus und für die
Effizienz der Sicherheitsdienste.
In der Sitzung des Nationalrates am 13.7.1999 wurde festgestellt, daß der
Euroteam - Hauptverantwortliche Stuhlpfarrer sich in einer Journalistenloge
aufhielt und von dort aus anscheinend Tonbandmitschnitte der
Nationalratsdebatte anfertigte. Nachdem dieses Verhalten Stuhlpfarrers
offenkundig wurde, stellte der Präsident des Nationalrats in der
124. Präsidialkonferenz fest „daß an ihn ein Ansuchen um Bewilligung einer
Tonbandaufnahme nicht gestellt wurde und er daher schon aus diesem Grund
ein solches Ansuchen weder bewilligt hat noch bewilligen konnte“.
In Zusammenhang mit diesem Vorfall im Plenum des Nationalrates erscheint
der Umstand erwähnenswert, daß am selben Tag - dem 13.Juli 1999 - alle
Redner zum Euroteam - Skandal einen Brief eines Rechtsanwaltes erhielten, in
dem den Rednern Klagsdrohungen der Euroteam - Verantwortlichen übermittelt
wurden. Mit diesem Schreiben wollten anscheinend die für den Euroteam -
Skandal Verantwortlichen unabhängige Mandatare, die ihren Kontrollaufgaben
im Sinne des Steuerzahlers nachkommen wollten, mundtot machen. Die Aktion
von Stuhlpfarrer sollte daher anscheinend dazu dienen, Material für Klagen
gegen freigewählte Abgeordnete der Republik Österreich zu beschaffen.
Angesichts dieser skandalösen Vorfälle im Plenum des Nationalrates am
13. Juli 1999, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Präsidenten des
Nationalrates folgende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen bekannt, wie es Stuhlpfarrer gelingen konnte, im
Nationalratssitzungssaal einen Logenplatz einzunehmen?
2. Wurden die Karten für diesen Logenplatz Stuhlpfarrer durch die SPÖ -
Fraktion zu Verfügung gestellt?
3. Werden Sie die Umstände, wie Stuhlpfarrer zu einem Logenplatz kam, im
Detail ermitteln lassen?
4. Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Ermittlungen?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wie ist es Stuhlpfarrer trotz vorhandener Sicherheitsmaßnahmen gelungen,
mit einem Tonbandgerät einen Logenplatz einzunehmen und von dort
stundenlang ungehindert die Nationalratsdebatte mitzuschneiden?
7. Wieso ist es Ihnen nicht gelungen, als Präsident des Hauses die Hausordnung
sicherzustellen?
8. Gedenken Sie Maßnahmen gegen Stuhlpfarrer zu ergreifen, da dieser
Tonbandmitschnitte einer NR - Sitzung angefertigt hat, ohne Ihre Zustimmung
gemäß § 14 Abs. 6 NRGO besessen zu haben?
9. Welche Konsequenzen werden Sie als Hausherr aus diesem Vorfall für die
Zukunft ziehen?
10. Erachten Sie die Vorgangsweise von Euroteam Vienna, freigewählte
Abgeordnete in der Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben durch
Klagsdrohungen mundtot zu machen und gleichzeitig verbotenermaßen zu
einer ev. Untermauerung dieser Klagen im Plenarsitzungssaal des
Nationalrates Tonbandmitschnitte anzufertigen für einen politischen
Skandal?
11. Wenn nein, warum nicht?