58/JPR XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Steindl

und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Tonbandaufnahmen des Euroteam - Managers Stuhlpfarrer

 

Gemäß § 14 Abs. 6 der NRGO obliegt dem Präsidenten die Vorsorge für den

Stenographendienst und allfällige andere Aufnahmen von Verhandlungen (Ton -

und Bildaufnahme). Ebenso trägt der Präsident des Nationalrates die

Verantwortung für die Einhaltung der Hausordnung im Hohen Haus und für die

Effizienz der Sicherheitsdienste.

 

In der Sitzung des Nationalrates am 13.7.1999 wurde festgestellt, daß der

Euroteam - Hauptverantwortliche Stuhlpfarrer sich in einer Journalistenloge

aufhielt und von dort aus anscheinend Tonbandmitschnitte der

Nationalratsdebatte anfertigte. Nachdem dieses Verhalten Stuhlpfarrers

offenkundig wurde, stellte der Präsident des Nationalrats in der

124. Präsidialkonferenz fest „daß an ihn ein Ansuchen um Bewilligung einer

Tonbandaufnahme nicht gestellt wurde und er daher schon aus diesem Grund

ein solches Ansuchen weder bewilligt hat noch bewilligen konnte“.

 

In Zusammenhang mit diesem Vorfall im Plenum des Nationalrates erscheint

der Umstand erwähnenswert, daß am selben Tag - dem 13.Juli 1999 - alle

Redner zum Euroteam - Skandal einen Brief eines Rechtsanwaltes erhielten, in

dem den Rednern Klagsdrohungen der Euroteam - Verantwortlichen übermittelt

wurden. Mit diesem Schreiben wollten anscheinend die für den Euroteam -

Skandal Verantwortlichen unabhängige Mandatare, die ihren Kontrollaufgaben

im Sinne des Steuerzahlers nachkommen wollten, mundtot machen. Die Aktion

von Stuhlpfarrer sollte daher anscheinend dazu dienen, Material für Klagen

gegen freigewählte Abgeordnete der Republik Österreich zu beschaffen.

 

Angesichts dieser skandalösen Vorfälle im Plenum des Nationalrates am

13. Juli 1999, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Präsidenten des

Nationalrates folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Ist Ihnen bekannt, wie es Stuhlpfarrer gelingen konnte, im

     Nationalratssitzungssaal einen Logenplatz einzunehmen?

2. Wurden die Karten für diesen Logenplatz Stuhlpfarrer durch die SPÖ -

    Fraktion zu Verfügung gestellt?

 

3. Werden Sie die Umstände, wie Stuhlpfarrer zu einem Logenplatz kam, im

    Detail ermitteln lassen?

 

4. Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Ermittlungen?

 

5. Wenn nein, warum nicht?

 

6. Wie ist es Stuhlpfarrer trotz vorhandener Sicherheitsmaßnahmen gelungen,

    mit einem Tonbandgerät einen Logenplatz einzunehmen und von dort

    stundenlang ungehindert die Nationalratsdebatte mitzuschneiden?

 

7. Wieso ist es Ihnen nicht gelungen, als Präsident des Hauses die Hausordnung

    sicherzustellen?

 

8. Gedenken Sie Maßnahmen gegen Stuhlpfarrer zu ergreifen, da dieser

    Tonbandmitschnitte einer NR - Sitzung angefertigt hat, ohne Ihre Zustimmung

    gemäß § 14 Abs. 6 NRGO besessen zu haben?

 

9. Welche Konsequenzen werden Sie als Hausherr aus diesem Vorfall für die

    Zukunft ziehen?

 

10. Erachten Sie die Vorgangsweise von Euroteam Vienna, freigewählte

      Abgeordnete in der Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben durch

      Klagsdrohungen mundtot zu machen und gleichzeitig verbotenermaßen zu

      einer ev. Untermauerung dieser Klagen im Plenarsitzungssaal des

      Nationalrates Tonbandmitschnitte anzufertigen für einen politischen

      Skandal?

 

11. Wenn nein, warum nicht?