Stenographisches Protokoll

69. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XX. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 10. April 1997

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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69. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XX. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 10. April 1997

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 10. April 1997: 12.02 – 18.39 Uhr

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen 12

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen, dem Rechnungshofausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 422/A betreffend Durchführung einer Prüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 10. Juni 1997 zu setzen 12

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG 12

Redner:

Mag. Reinhard Firlinger 60

Robert Sigl 62

Mag. Helmut Kukacka 63

Mag. Karl Schweitzer 63

Dr. Hans Peter Haselsteiner 64

Rudolf Anschober 65

Ablehnung des Fristsetzungsantrages 66

Unterbrechung der Sitzung 13

Bundesregierung

Vertretungsschreiben 12

Auslieferungsbegehren

gegen die Abgeordnete Maria Rauch-Kallat 66

Ausschüsse

Zuweisungen 66


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69. Sitzung / Seite 2

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend Frauen-Volksbegehren und Gentechnik-Volksbegehren (2234/J) 13

Begründung: MMag. Dr. Madeleine Petrovic 15

Bundesministerin Mag. Barbara Prammer 19

Debatte:

Ing. Monika Langthaler 25

Dr. Helga Konrad 27

Rosemarie Bauer 29

Anna Elisabeth Aumayr 31

Mag. Dr. Heide Schmidt 32

Mag. Doris Kammerlander 34

Annemarie Reitsamer 37

Rudolf Schwarzböck 38

Edith Haller 40

Mag. Thomas Barmüller 41

Mag. Terezija Stoisits 44

Mag. Gisela Wurm 46

Dr. Walter Schwimmer 47

MMag. Dr. Madeleine Petrovic (tatsächliche Berichtigung)49

Dr. Walter Schwimmer (Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung)49

Mag. Karl Schweitzer 50

Dr. Walter Schwimmer (tatsächliche Berichtigung)51

Mag. Johann Maier 51

Elfriede Madl 53

Mag. Walter Posch 55

Dr. Brigitte Povysil 56

Mares Rossmann 57

Dr. Martina Gredler 58

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler und Genossen betreffend Erhöhung der Zahl der Eintragungslokale bei Volksbegehren – Ablehnung 27, 59

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler und Genossen betreffend Abschaffung bürokratischer Schikanen gegen Volksbegehren – Ablehnung 45, 59

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend verpflichtende Volksabstimmung aufgrund erfolgreicher Volksbegehren – Ablehnung 51, 59

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte – Ablehnung 53, 59

Entschließungsantrag der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend Maßnahmen zur Förderung der Familien – Ablehnung 54, 59

Eingebracht wurden

Petitionen 66

Petition betreffend Anerkennung der Gebärdensprache (Ordnungsnummer 23) (überreicht vom Abgeordneten Dr. Volker Kier)


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69. Sitzung / Seite 3

Petition betreffend "Tariferhöhung im Verkehrsverbund Ostregion" (Ordnungsnummer 24) (überreicht vom Abgeordneten Peter Rosenstingl)

Petition betreffend Forderung nach mehr Untertiteln im Fernsehen an den Österreichischen Rundfunk (Ordnungsnummer 25) (überreicht vom Abgeordneten Dr. Volker Kier)

Regierungsvorlagen 66

584: Änderungen betreffend die Anlagen 4 und 6 des Zollübereinkommens über Behälter 1972

612: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

615: Erklärung des Rücktritts vom Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

651: Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den im Rahmen der Europäischen Union handelnden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlußakte

Berichte 66

III-78: Bericht zur Lage der VerbraucherInnen 1996; BM f. Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

III-79: Sonderbericht des Rechnungshofes über die Ost Autobahn

III-80: 17. Bericht über die Tätigkeit der Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG in den Geschäftsjahren 1991 bis 1996; BM f. Finanzen

III-82: Sicherheitsbericht 1995; Bundesregierung

Zu III-77: Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 1995; BM f. Arbeit, Gesundheit und Soziales

Anträge der Abgeordneten

Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend Änderung des Volksbegehrensgesetzes 1973 (429/A)

Dr. Volker Kier und Genossen betreffend Aufhebung der Bestimmungen über die Sozialversicherungspflicht von sogenannten freien Dienstverträgen (430/A)

Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 656/96, geändert wird (431/A)

Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend Verlängerung der Österreichischen Nationalinitiative Wald – Dritte Welt (432/A) (E)

Dr. Martina Gredler und Genossen betreffend Aufforderung an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr zur Evaluation der Zeitgemäßheit der Universitätsberechtigungsverordnung (433/A) (E)

Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (434/A)


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69. Sitzung / Seite 4

Anfragen der Abgeordneten

Georg Wurmitzer und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Nebenbeschäftigung des Kammeramtsdirektors der Kärntner Arbeiterkammer, Dr. Erwin P. (2227/J)

Dr. Martina Gredler und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Entsendung von Dr. Walter Howadt als Botschafter nach Islamabad (2228/J)

Mag. Walter Guggenberger und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Erwerb des Bauhofes St. Christoph am Arlberg (2229/J)

Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Informationsschrift "Bürger: client/server: Justiz" (2230/J)

Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend einen mysteriösen Diebstahl an der österreichischen Botschafterresidenz in Belgrad (2231/A)

Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend "Stichprobeninspektion" an der österreichischen Botschaft in Belgrad (2232/J)

Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Finanzgebarung von Konsulargebühren an der österreichischen Botschaft in Belgrad (2233/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend Frauen-Volksbegehren und Gentechnik-Volksbegehren (2234/J)

Dr. Alois Pumberger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Tätigkeit von Amtsärzten im Rahmen des Suchtmittelgesetzes (2235/J)

Dr. Alois Pumberger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Suchtgiftberatung (2236/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend bessere Ausbildung für Rettungssanitäter (2237/J)

Dr. Brigitte Povysil und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Einsparungspotential im Bestellwesen von Krankenanstalten (2238/J)


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69. Sitzung / Seite 5

Rudolf Anschober und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Bau der Nordspange Steyr (2239/J)

Rudolf Anschober und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Verbauung des Bahnhofs Steyr (2240/J)

Rudolf Anschober und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Kosten der Vorbereitung der Vignette und des elektronischen Road-Pricings (2241/J)

Rudolf Anschober und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Verbauung des Bahnhofs Steyr (2242/J)

Rudolf Anschober und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Transitverkehrsregelung der Schweiz (2243/J)

Rudolf Anschober und Genossen an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Altlasten in Oberösterreich (2244/J)

Rudolf Anschober und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Endabrechnung der Pyhrn Autobahn, Weiterbau und Ausfinanzierung (2245/J)

Günther Platter und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Planstellen der Kripo Innsbruck (2246/J)

Günther Platter und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Bearbeitung von Fehlalarmen (2247/J)

Paul Kiss und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend den Verkauf von Anschlagsanleitungen im "TATblatt" (2248/J)

Paul Kiss und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend den Verkauf von Anschlagsanleitungen im "TATblatt" (2249/J)

Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen an den Bundeskanzler betreffend die Bestellung eines neuen Burgtheaterdirektors (2250/J)

Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Mißstände an der österreichischen Botschaft in Belgrad (2251/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend "Sozialtourismus aus EU-Mitgliedstaaten" (2252/J)

Rudolf Anschober und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Endabrechnung der Pyhrn Autobahn, Weiterbau und Ausfinanzierung (2253/J)

Rudolf Anschober und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wechselkennzeichen zwischen PKW und Motorrad (2254/J)

Rudolf Anschober und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Finanzierung von Bahninvestitionen nach dem Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz (2255/J)

Andreas Wabl und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung des ÖPUL-Programms (ÖPUL II) (2256/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend fragwürdige Vergabe von Produktion und Versand der BMUKA-Publikationen (2257/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Nebengebühren für die vom Dienst freigestellten Personalvertreter (2258/J)


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69. Sitzung / Seite 6

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates (2259/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates (2260/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates (2261/J)

Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend geplante Forststraßen im Radurschltal/Bezirk Landeck (2262/J)

Dr. Martina Gredler und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend das Internationale Kriegsverbrecher-Tribunal für Exjugoslawien (2263/J)

Klara Motter und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Einrichtung von Gruppenpraxen (2264/J)

Klara Motter und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Vollziehung des Tiertransportgesetzes-Straße (2265/J)

Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Ozonbelastung (2266/J)

Franz Lafer und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend islamischer Gebetsraum im Gendarmerieeinsatzkommando Wr. Neustadt (2267/J)

Mag. Walter Guggenberger und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Anzeigeverpflichtung der Krankenversicherungsträger (2268/J)

Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Dr. Caspar Einems "Blitzaktion" für die Freilassung eines rückfälligen bosnischen Schubhäftlings (2269/J)

Edith Haller und Genossen an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Familienbeihilfe für Ausländer (2270/J)

Hans Helmut Moser und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zuständigkeiten, Dienstaufsicht und Unregelmäßigkeiten in der Parkraumüberwachungsgruppe der Bundespolizeidirektion Wien (2271/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen (1840/AB zu 1854/J)

des Bundesminister für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen (1841/AB zu 1870/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Blünegger und Genossen (1842/AB zu 1878/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen (1843/AB zu 1833/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen (1844/AB zu 1836/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak und Genossen (1845/AB zu 1840/J)


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69. Sitzung / Seite 7

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen (1846/AB zu 1856/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen (1847/AB zu 1896/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen (1848/AB zu 1948/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Koller und Genossen (1849/AB zu 1831/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen (1850/AB zu 1837/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen (1851/AB zu 1850/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen (1852/AB zu 1882/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen (1853/AB zu 1884/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen (1854/AB zu 1888/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen (1855/AB zu 1863/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Riedler und Genossen (1856/AB zu 1844/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Nußbaumer und Genossen (1857/AB zu 1847/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen (1858/AB zu 1852/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mares Rossmann und Genossen (1859/AB zu 1859/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen (1860/AB zu 1866/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ernst Fink und Genossen (1861/AB zu 1867/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen (1862/AB zu 1873/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen (1863/AB zu 1885/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen (1864/AB zu 1891/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen (1865/AB zu 1869/J)


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69. Sitzung / Seite 8

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (1866/AB zu 1917/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Hannelore Buder und Genossen (1867/AB zu 1877/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen (1868/AB zu 1865/J)

der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen (1869/AB zu 1893/J)

der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Brigitte Tegischer und Genossen (1870/AB zu 1895/J)

der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen (1871/AB zu 1902/J)

der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen (1872/AB zu 1907/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen (1873/AB zu 1838/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen (1874/AB zu 1886/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen (1875/AB zu 1890/J)

der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Meisinger und Genossen (1876/AB zu 1894/J)

der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (1877/AB zu 1926/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen (1878/AB zu 2002/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ute Apfelbeck und Genossen (1879/AB zu 1903/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold und Genossen (1880/AB zu 1910/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (1881/AB zu 1924/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen (1882/AB zu 1849/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Rosenstingl und Genossen (1883/AB zu 1864/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen (1884/AB zu 2093/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Genossen (1885/AB zu 1911/J)


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69. Sitzung / Seite 9

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (1886/AB zu 1927/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (1887/AB zu 1918/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch und Genossen (1888/AB zu 1908/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen (1889/AB zu 1952/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (1890/AB zu 1923/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen (1891/AB zu 1899/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen (1892/AB zu 1928/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (1893/AB zu 1922/J)

des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen (1894/AB zu 1897/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen (1895/AB zu 1998/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Mentil und Genossen (1896/AB zu 1905/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen (1897/AB zu 1906/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Nußbaumer und Genossen (1898/AB zu 1904/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Erich L. Schreiner und Genossen (1899/AB zu 1898/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (1900/AB zu 1919/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (1901/AB zu 1921/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Murauer und Genossen (1902/AB zu 1912/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (1903/AB zu 1920/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (1904/AB zu 1915/J)

des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen (1905/AB zu 1986/J)


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69. Sitzung / Seite 10

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger und Genossen (1906/AB zu 2080/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (1907/AB zu 2031/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1908/AB zu 2044/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger und Genossen (1909/AB zu 2069/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen (1910/AB zu 1950/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen (1911/AB zu 1929/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen (1912/AB zu 1931/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen (1913/AB zu 2060/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Inge Jäger und Genossen (1914/AB zu 2016/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Anna Huber und Genossen (1915/AB zu 2013/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Rosenstingl und Genossen (1916/AB zu 1930/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen (1917/AB zu 1988/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen (1918/AB zu 1964/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger und Genossen (1919/AB zu 1984/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen (1920/AB zu 2012/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Sonja Ablinger und Genossen (1921/AB zu 2019/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und Genossen (1922/AB zu 2104/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen (1923/AB zu 2000/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen (1924/AB zu 2025/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen (1925/AB zu 2038/J)


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69. Sitzung / Seite 11

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen (1926/AB zu 1933/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen (1927/AB zu 1936/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen (1928/AB zu 1942/J)

des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen (1929/AB zu 2037/J)

des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen (1930/AB zu 1943/J)

des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen (1931/AB zu 1949/J)

des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen (1932/AB zu 2007/J)

des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Gerfried Müller und Genossen (1933/AB zu 2015/J)

des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie auf die Anfrage der Abgeordneten Günther Platter und Genossen (1934/AB zu 2022/J)

des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (1935/AB zu 2062/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen (1936/AB zu 1938/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1937/AB zu 2075/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1938/AB zu 2085/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen (1939/AB zu 2029/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen (1940/AB zu 1987/J)


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69. Sitzung / Seite 12

Beginn der Sitzung: 12.02 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 69. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den heutigen Tag einberufen wurde.

Die Amtlichen Protokolle der 66. Sitzung vom 19. und 20. März sowie der 67. und 68. Sitzung vom 20. März sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeeinsprucht geblieben.

Ich darf bitten, die Plätze einzunehmen.

Für den heutigen Sitzungstag als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten: Dr. Preisinger, Rosenstingl, Dr. Haider, Wabl, Öllinger, Verzetnitsch, Dkfm. Holger Bauer, Fink, Gatterer, Elmecker und Dr. Hlavac.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließungen des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Farnleitner wird durch Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer vertreten; Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Bartenstein durch Herrn Bundesminister Dr. Fasslabend.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die grüne Fraktion hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die am Beginn der Sitzung eingebrachte schriftliche Anfrage 2234/J der Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend Frauen-Volksbegehren und Gentechnik-Volksbegehren dringlich zu behandeln.

Da bis zur Stunde keine Tagesordnung vorgesehen ist, wird die Durchführung der Dringlichen Anfrage im Sinne der Geschäftsordnung drei Stunden nach deren Einbringung erfolgen. Ich werde die genaue Uhrzeit noch bekanntgeben.

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ferner teile ich mit, daß die Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen beantragt haben, dem Rechnungshofausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 422/A auf Durchführung einer Prüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 10. Juni zu setzen.

Es liegt auch das nach § 43 der Geschäftsordnung eingebrachte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage vorgesehen ist, wird diese Kurzdebatte über den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Debatte über die Dringliche Anfrage stattfinden. Es wird nach Schluß dieser Debatte die Abstimmung darüber erfolgen.


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69. Sitzung / Seite 13

Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit setze ich den Beginn über die Beratungen über die Dringliche Anfrage mit 15 Uhr fest und unterbreche nunmehr die Sitzung bis 15 Uhr, um dann mit der Behandlung der Dringlichen Anfrage zu beginnen.

(Die Sitzung wird um 12.05 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme – wie vereinbart – um 15 Uhr die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Mag. Doris Kammerlander, Ing. Monika Langthaler, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend Frauen-Volksbegehren und Gentechnik-Volksbegehren (2234/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der Anfrage der Abgeordneten Dr. Petrovic, Mag. Kammerlander, Ing. Langthaler und Fraktion an die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend Frauen-Volksbegehren und Gentechnik-Volksbegehren.

Da die Dringliche Anfrage inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Vom 7. bis 14. April finden bundesweit zwei wichtige Volksbegehren statt, die richtungsweisend für die gesellschaftspolitische Positionierung und Entwicklung dieses Landes sind. Im Gegensatz zu Themen wie EU-Beitritt, Einführung des Euro und anderen Themen, die von den Regierungsparteien manipulativ auf das von ihnen gewünschte Ergebnis mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln vorangetrieben werden, herrscht bei diesen beiden Volksbegehren nicht nur vornehme Zurückhaltung sondern Desinformation vor. Das geht soweit, daß im Vorfeld bereits Signale gesetzt werden, die schon jetzt erahnen lassen, daß eine anderslautende Artikulation der Bevölkerung nicht respektiert wird. Die Haltung der Regierungsmitglieder ignoriert die Willenserklärung des Volkes und prägt damit im wesentlichen die Linie der Regierungsfraktionen im Parlament.

So wurde von der Konsumentenschutzministerin vor dem Gentechnik-Volksbegehren eine Studie zurückgehalten, da sichtlich deren Ergebnisse nicht zur Gänze den Wünschen der Auftraggeber entsprachen. Leider manifestiert sich der Eindruck, daß seitens der Bundesregierung alles unternommen wird, damit das Volksbegehren nicht zu einem Erfolg wird. So verkündete etwa Konsumentenschutzministerin Barbara Prammer im ´Kurier´ vom 29. März 1997, daß es in Österreich jedenfalls Freisetzungen geben wird, obwohl ein Freisetzungsverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen eine der zentralen Forderungen des Gentechnik-Volksbegehrens ist.

Vergessen sind die gesamten Versprechungen der Bundesregierung, auf EU-Ebene eine soziale und ökologische Vorreiterrolle einzunehmen, ebenso die Versprechungen im Rahmen des Gleichbehandlungspaketes.

´Die Bundesregierung wird in der EU soziale und ökologische Themen aufgrund der österreichischen Erfolge auf diesen Gebieten aktiv vorantreiben, um die bestehenden Defizite der EU auf diesen Gebieten auszugleichen´(1) versprach EU-Staatssekretärin Ederer vor dem EU-Beitritt.

Da die Bevölkerung ein Anrecht auf umfassende Information in allen Belangen hat, ist es notwendig, das Informationsdefizit der Bevölkerung gerade bei für die Bundesregierung unangenehmen Themen mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszugleichen.

Die einzelnen Forderungen des Frauenvolksbegehrens stellen nichts Neues dar, dennoch ist die Zeit gerade jetzt mehr als überfällig, endlich Umzusetzungsmaßnahmen zu treffen. Insbe


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69. Sitzung / Seite 14

sondere in Zeiten von Arbeitslosigkeit und Bugdetkonsolidierung wird Frauenpolitik verstärkt zum einsparbaren Luxusgut und erfordert daher eine klare Positionierung der Bundesregierung, daß Frauengleichbehandlung auch etwas kosten darf. Nur durch aktive Gegensteuerung kann die nach wie vor vorhandene De-facto-Ungleichheit abgebaut werden; formale Gleichstellung ohne systemändernde Maßnahmen setzt Disparitäten ungehindert fort. In dieser Situation kann ein Frauenvolksbegehren ein Bewußtsein schaffendes und mobilisierendes Moment darstellen und den notwendigen Reformimpuls geben.

Der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelproduktion dient in erster Linie der Produktionssteigerung und der weiteren Technologisierung der Landwirtschaft. Die europäische Landwirtschaft hat massive Probleme aufgrund von Überproduktion (Fleischberge, Milchseen etc.), Tonnen von Lebensmittel werden vernichtet. Gentechnologie in der Landwirtschaft ist mit einer Vielzahl von Risiken verbunden. Diese Risiken sollen eingegangen werden, obwohl überhaupt kein Bedarf für den Einsatz der Gentechnik besteht. Selbst ein Befürworter, wie der Bauernbunddirektor Franz Ledermüller gab im ´Standard` vom 17. 2. 1997 zu, ´Für Europas Landwirtschaft ist sie zwar nicht nötig,...´In einer der letzten EU-Ministerratssitzungen der Agrarminister wurde übrigens als eines der vorrangigsten Ziele festgesetzt, daß in Zukunft nicht mehr so viele Lebensmittel in der EU vernichtet werden sollen! Das Gentechnik-Volksbegehren versteht sich als Auftrag an die österreichischen Politiker, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Österreich und auf europäischer Ebene gefährliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Ähnlich wie im Bereich der Atomkraft (Verhinderung von Zwentendorf) muß Österreich auf EU-Ebene auch bei der ´unkontrollierbaren´ Gentechnik die Vorreiterrolle übernehmen, um negative Folgen von Anfang an zu verhindern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Dringliche Anfrage:

1. Ab welcher Anzahl von Unterschriften nehmen Sie die Wünsche und Sorgen der Bevölkerung ernst?

2. Halten Sie eine der in den Volksbegehren angeführten Forderungen für unerfüllbar? Wenn ja, geben Sie die Gründe dafür an.

3. Wenn es ein entsprechendes Votum der Bevölkerung für die Umsetzung der Forderungen der Volksbegehren gibt: Sehen Sie es als Ihre Aufgabe an, sich an die Versprechen der Bundesregierung u. a. vor dem EU-Beitritt zu halten und eine Vorreiterrolle in sozialen und ökologischen Belangen auch durch nationale Alleingänge zu übernehmen?

4. Bekennen Sie sich zu dem Grundsatz, daß die Kosten der Umsetzung von Gleichbehandlungspolitik auch in finanziell schwierigen Zeiten aufgebracht werden müssen?

5. Welche Maßnahmen werden Sie umgehend zur Umsetzung der einzelnen Forderungspunkte des Frauenvolksbegehrens in Angriff nehmen, die nicht schon bisher Inhalt der aktuellen Regierungspolitik waren?

***

(Bitte anhand der 11 Forderungspunkte beantworten.

I. Unternehmen erhalten Förderungen und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür sorgen, daß Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind.

II. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist anzustreben. Deshalb ist ein Mindesteinkommen von 15 000 S brutto, das jährlich dem Lebenskostenindex angepaßt wird, zu sichern.


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69. Sitzung / Seite 15

III. Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind arbeits- und sozialrechtlich der vollen Erwerbstätigkeit gleichzustellen.

IV. Keine Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage.

V. Die Gleichstellung der Frauen muß auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Die Bundesregierung hat geschlechtsspezifische Statistiken zu den Themen Beruf und Bildung zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.

VI. Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Daher hat der Gesetzgeber für die Bereitstellung ganztägiger qualifizierter Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Tagesmütter sind auszubilden und arbeits- und sozialrechtlich abzusichern.

VII. Zwei Jahre Karenzgeld für alle Alleinerzieherinnen

VIII. Gesetzlich garantierter Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollarbeitszeit.

IX. Ausdehnung der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen.

X. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht erwerbstätig ist, hat der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit wirken pensionserhöhend.

XI. Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist.).

***

6. Werden Sie im Ministerrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des österreichischen Lebensmittelgesetzes einbringen, die ein Verbot des Einsatzes der Gentechnologie in der heimischen Lebensmittelproduktion zum Inhalt hat?

7. Werden Sie im Ministerrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des österreichischen Gentechnikgesetzes einbringen, die ein Freisetzungsverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen zum Inhalt hat?

8. Werden Sie hinsichtlich des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Lebensmitteln einen nationalen Alleingang innerhalb der EU unternehmen und einen Importstopp verfügen?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf § 93 Abs. 2 GOG verlangt."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Petrovic als erster Fragestellerin zur Begründung der Anfrage das Wort. Die Redezeit beträgt nach § 93 der Geschäftsordnung 20 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.01

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich in Begründung unserer Dringlichen Anfrage ein paar Bemerkungen zur Rolle von Volksbegehren in Österreich vorausschicken, auch zur demokratiepolitischen Debatte, die rund um diese Volksbegehren geführt wurde und wird. – Da war zum einen die Rede von einer Inflation von Volksbegehren. Es gab im vergangenen Jahr Volksbegehren, die Reihe setzt sich jetzt fort, und ich denke, es werden dies nicht die letzten Volksbegehren gewesen sein – so hoffe ich jedenfalls. (Abg. Mag. Stadler: Wir werden uns anstrengen!)


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69. Sitzung / Seite 16

Zu dieser sogenannten Inflation kommt es meiner Meinung nach in Wahrheit deshalb, weil die Regierung gerade im sozialen und ökologischen Bereich viele Ankündigungen gemacht hat, aber in der Umsetzung, bei der Realisierung alles schuldig geblieben ist. Und deswegen handelt es sich nicht um eine Inflation, um ein Zuviel an direkter Demokratie, sondern um ein notwendiges demokratiepolitisches Aufwachen, das ich und das wir von den Grünen sehr, sehr begrüßen.

Meine Damen und Herren! Es ist aber im Vorfeld dieser Volksbegehren – nicht nur von Regierungsseite und auch im Zusammenhang mit dieser Sondersitzung – die Rede von einer Vereinnahmung von Themen gewesen, von einer Unzulässigkeit der Thematisierung von Volksbegehren hier in diesem Hohen Haus im Rahmen einer Sondersitzung. Ich halte diese Argumentation geradezu für absurd.

Meine Damen und Herren! Die Grünen haben seit ihrem Einzug in dieses Parlament – seit 1986 – in beiden Sachbereichen, sowohl was Maßnahmen zur Aufhebung der Diskriminierungen von Frauen als auch was Gentechnik betrifft und Technologiefolgenabschätzung allgemein, immer Schwerpunkte ihrer parlamentarischen Arbeit gesetzt. Selbstverständlich bleiben wir diesen Schwerpunkten gerade auch im Vorfeld eines Volksbegehrens treu. Mehr noch: Wir sehen uns tatsächlich als das parlamentarische Sprachrohr dieser überparteilichen Volksbegehren, und wir wollen hier im Parlament, wo das auch hingehört, eine Klärung dessen, wie die Bundesregierung, wie die zuständige Bundesministerin zu diesen berechtigten Anliegen der österreichischen Bevölkerung stehen.

Die Klärung ist hier in diesem Hause während der Eintragungswoche zu einem Volksbegehren durchzuführen, denn allzuviel ist schon passiert in Sachen Verwirrspiel auf Regierungsebene. Es gibt zu beiden Volksbegehren auch in den Regierungsparteien Stimmen, die sagen, ja, wir unterstützen das, wir tragen das mit. Unsere Frage ist: Was heißt das dann in der parlamentarischen Umsetzung? Wie werden Sie sich, Frau Bundesministerin, als Regierungsmitglied, wie wird sich Ihre Fraktion in Zukunft verhalten? – In der Vergangenheit haben wir von den Grünen sehr, sehr viele Anträge gestellt, eigentlich zu allen elf Punkten des Frauen-Volksbegehrens, zu allen drei Punkten des Gentechnik-Volksbegehrens. Bisher sind all diese Anträge entweder schubladisiert worden, oder sie sind auch mit den Stimmen der Regierungsparteien, mit den Stimmen der Sozialdemokratie abgelehnt worden.

Unsere Frage ist jetzt: Wie wird das in Zukunft sein: verbale Ankündigungen, verbale Unterstützung – oder tatsächliche Umsetzungen? Das ist die zentrale Frage, um die es heute geht. Werden den verbalen Ankündigungen Taten folgen, oder wird es auch in Zukunft ein Verwirrspiel sein?

Ein Weiteres: Es wird, so nehme ich an, auch ein Antrag der Liberalen heute zur Abstimmung stehen, in dem man die Berechtigung von Abgeordneten zur Einleitung von Volksbegehren abschaffen will. An die Kollegen von der liberalen Fraktion gerichtet: Man kann selbstverständlich über diese Bestimmung diskutieren. Nur denke ich, gerade in Österreich und gerade zu einer Zeit, zu der endlich dieses demokratiepolitische Aufwachen geschieht, müssen wir uns wirklich fragen: Wie steht es um die direkte Demokratie in Österreich? Haben die Bürgerinnen und Bürger genug Rechte – oder nicht? – Meine Antwort ist ein klares Nein.

Der Zustand der direkten Demokratie in Österreich ist dergestalt, daß – man könnte es überspitzt so formulieren – Metternich geradezu seine Freude daran haben könnte. Frau Dr. Schmidt, der Gang zum Gemeindeamt, die beglaubigte Unterschrift von 10 000 Menschen sind viel zu hohe Hürden – ebenso wie für die Kandidatur von Gruppen zu Gemeinderatswahlen, zu Landtagswahlen. Und wenn man über dieses sogenannte Privileg der Abgeordneten redet, dann nur und ausschließlich Hand in Hand mit einer Senkung der allzu hohen Hürde für die Bürgerinnen und Bürger. Das führt zu Bespitzelung, das führt zu Verfolgung in vielen Bereichen – auf Gemeindeebene, auf Landesebene –, und das ist ein Unding. Daher verwenden wir doch dieses sogenannte Privileg als Faustpfand dafür, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Österreich tatsächlich zu stärken – so und nicht anders! (Beifall bei den Grünen.)


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69. Sitzung / Seite 17

Nun zu den beiden zur Diskussion stehenden Volksbegehren. Wie gesagt, die Grünen haben in beiden Feldern über Jahre immer wieder Vorstöße unternommen. Die Regierung, Sie von den Regierungsparteien, haben diese Vorstöße zumindest in der Vergangenheit stets blockiert oder auf die lange Bank geschoben.

Zur Frauenpolitik: Sie, Frau Bundesministerin, haben erklärt, daß Sie dieses Volksbegehren unterstützen. Ich finde das richtig, ich finde das gut. Nur, Frau Bundesministerin, meine Frage: Was heißt das für Sie als Regierungsmitglied, was heißt das für Ihre Fraktion, was heißt das auch für den Bundeskanzler beziehungsweise den neuen Parteivorsitzenden, der ausdrücklich erklärt hat, er unterschreibe dieses Volksbegehren nicht, denn dann könnte man von ihm ja auch in diesem Haus Gesetzesvorschläge, Regierungsvorlagen erwarten? (Abg. Dr. Schmidt: Da hat er auch recht!) Heißt das, es kommen keine Regierungsvorlagen? Mit welcher Unterstützung werden Sie, Frau Bundesministerin, Regierungsvorlagen einbringen, wenn der eigene Kanzler, Ihr Parteivorsitzender, das offenbar nicht will?

Frau Bundesministerin! Wie ist es zu verstehen, wenn Ihr Parteivorsitzender sagt, daß die Frauenpolitik eine "neue Aufgabe der SPÖ" sei? Ich verstehe dann manches besser. Offenbar war die Frauenpolitik bisher nicht Aufgabe der SPÖ. Bisher gab es eben Sparpakete, für die Viktor Klima auch persönlich verantwortlich zeichnet, und daß diese keinen einzigen Schritt in Richtung Gleichstellung von Frauen gebracht haben, das werden wohl auch Sie bestätigen: Kürzung des zweiten Karenzjahres um die Hälfte, keine ausreichende Ausstattung mit Kinderbetreuungsplätzen, keine Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft, obwohl das sogar im Koalitionsübereinkommen enthalten war. Jetzt wird sogar wieder daran gerüttelt.

Wie soll diese neue Aufgabe ausschauen – ohne Gesetze? Frau Bundesministerin, werden Sie diese Gesetzesvorlagen einbringen? Wie wollen Sie das durch den Ministerrat bringen, wenn offenbar nicht einmal Ihre Kollegen auf der Regierungsbank, und zwar von der eigenen Fraktion, diese Gesetze mitunterstützen?

Wenn die ehemalige Frauenministerin und SPÖ-Frauenvorsitzende Johanna Dohnal – die ich sehr herzlich auf der Galerie begrüße – im Zusammenhang mit den Ausführungen von Viktor Klima erklärt hat, es sei noch die größte Freundlichkeit, dazu aus Solidarität zu schweigen, dann frage ich Sie, Frau Bundesministerin, die dieses schwere Amt übernommen hat: Wie gehen Sie damit um? Wo werden Sie Ihre BündnispartnerInnen suchen, wenn Sie sie in der Regierung offenbar nicht haben? Welchen Gesetzentwurf werden Sie in dieses Haus bringen? Wie gesagt: Die Sparpakete waren Frauenbelastungspakete, und auch jetzt im Vorfeld dieser Volksbegehren: Die Förderungen für die unabhängigen Frauen, die dieses Volksbegehren initiiert haben – das Frauenforum – werden gekürzt werden. Wie soll da eine Infrastruktur der Frauen bestehen bleiben, die es den Frauen ermöglichen kann, aktiv zu bleiben und die Erfüllung dieses Volksbegehrens zu kontrollieren? Ohne Geld und ohne Infrastruktur wird das nicht gehen.

Frau Bundesministerin! Wie sieht es aus mit dem Erlaß des damaligen Sozialministers, daß Frauen, die bereit sind, "nur" – unter Anführungszeichen – halbtägig zu arbeiten, Frauen mit Betreuungspflichten, kein Arbeitslosengeld bekommen, ja nicht einmal Frauen, die behinderte Kinder zu betreuen haben? Wie steht es damit? Das war ein Erlaß eines SPÖ-Ministers. Derartige Erlässe kann man sofort rückgängig machen. Wird das geschehen, und wann wird es geschehen, Frau Bundesministerin? Und: Was tun Sie dazu?

Wie gesagt: Wir von den Grünen haben Antrag um Antrag gestellt, und von seiten der Regierung sind die Taten ausgeblieben.

Frau Bundesministerin, auch in Sachen Frauen-Volksbegehren: Wie sieht es mit den immer noch wenigen Frauen aus, die in den Bereich von Spitzenpositionen kommen und die wir dringend brauchen? Macht das jetzt weiter Schule, daß derartige Positionen – Direktion der Volksanwaltschaft, Leitung einer Augenklinik – einfach wegrationalisiert werden, weil die qualifizierteste Bewerbung von einer Frau kommt, so nach dem Motto: Lieber gar kein Mann als eine Frau! Ist das wirklich so, ist das die Realität der SPÖ in ihrer Regierungslinie?


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69. Sitzung / Seite 18

Frau Bundesministerin! Sie sind den österreichischen Frauen und allen, die vielleicht noch unschlüssig sind, ob sie dieses Volksbegehren unterschreiben sollen, hier und heute eine Erklärung schuldig. Wie sieht es mit den Taten der SPÖ aus? Schöne Worte haben wir über viele Jahre, allzu lange gehört.

Meine Damen und Herren! Eine weitere Frage an die Frau Bundesministerin ganz persönlich: Werden Sie in Zukunft, wenn weitere Belastungen auf die österreichischen Frauen zukommen, von Ihrem Vetorecht im Ministerrat Gebrauch machen? Werden Sie sich querlegen, auch wenn das furchtbar schwer ist, auch wenn Sie unter starken Druck geraten – oder werden Sie, wie in der Vergangenheit teilweise Ihre Vorgängerinnen, zähneknirschend Belastungen für die Frauen mit in Kauf nehmen? – All das sind Fragen, die Sie heute beantworten können, ja die Sie heute beantworten müssen.

Zum zweiten Volksbegehren, zur Gentechnik: Frau Bundesministerin! Sie haben erklärt, dieses Volksbegehren finde nicht Ihre Unterstützung. Ich werfe Ihnen heute vor, daß Sie bisher nicht einmal das, was Sie versprochen haben, gehalten haben.

Sie haben gesagt, Sie halten eine gentechnikfreie Zone Österreich für unrealistisch, aber Sie seien zumindest für eine lückenlose Kennzeichnung. – Frau Bundesministerin, ich frage Sie: Warum haben Sie dann eine derartige Verordnung erlassen, die nicht einmal ein Drittel aller gentechnisch veränderten Lebensmittel umfaßt? Warum haben Sie eine Verordnung erlassen, die in einer Studie, die Ihr Haus in Auftrag gegeben hat, heftig gerügt wird? Warum haben Sie diese Studie nicht einmal zeitgerecht der Öffentlichkeit präsentiert, obwohl diese seit Wochen fertig ist? Frau Bundesministerin: Fragen über Fragen. Einmal mehr äußert sich der Parteivorsitzende – spät, aber doch. Er sagt: Wir brauchen keine genmanipulierten Lebensmittel. – Nun, das ist eine sehr klare Aussage. Meine Frage ist aber: Was heißt das? Erlassen Sie ein nationales Produktionsverbot? Unserer Meinung nach ist das möglich, ist das EU-konform. Werden Sie das tun, Frau Bundesministerin?

Frau Bundesministerin! Wo bleibt denn die von Ihnen geforderte Haftungsregelung? Ein entsprechender Antrag der Grünen liegt schon lange im Parlament. Wir haben gehandelt, und ich frage Sie, warum hat die SPÖ diese Anliegen bisher auf die lange Bank geschoben? Was ist denn da passiert?

Frau Bundesministerin, treten Sie für ein nationales Freisetzungsverbot ein? Und wenn ja, wann? Wann kommt das Verbot? Wenn der Parteivorsitzende sagt, wir brauchen keine genmanipulierten Lebensmittel? Werden Sie diesbezüglich aktiv werden, oder sind das verbale Luftblasen im Vorfeld eines Volksbegehrens, die jetzt in die Welt gesetzt werden, damit vielleicht einige Unentschlossene nicht in die Abstimmungslokale gehen?

Frau Bundesministerin! Bei beiden Volksbegehren vermissen wir die Taten der Regierung. Bei beiden Volksbegehren gab es sogar im Vorfeld förmlich Provokationen. Und leider haben auch Sie teilweise daran mitgewirkt. Im Ministerrat wurde beschlossen, die österreichischen Frauen "dürfen" – unter Anführungszeichen – zum Bundesheer. Frau Bundesministerin! Das ist nicht das Problem der österreichischen Frauen. Das ist nicht die Diskriminierung, der sie ausgesetzt sind. Gerade im Vorfeld eines Volksbegehrens ist das eine bodenlose Provokation – und nichts anderes! (Beifall bei den Grünen.)

Im Vorfeld des Gentechnik-Volksbegehrens verabschieden Sie eine Novelle zum Saatgutgesetz, die ein letztes Vorrecht der Bauern, nämlich alte Saatgutsorten weiterzuveredeln und weiterzugeben, abschaffen wird: Das bedeutet ausschließliche Vormacht für die großen Saatgutkonzerne, die dann gleich im Doppelpack das Spritzmittel zum gentechnisch manipulierten Saatgut liefern werden. Ist das die Vorleistung der Bundesregierung? – Bei beiden Volksbegehren setzt die Regierung Provokationen. Wir verlangen von Ihnen die Erfüllung der Volksbegehren.

Frau Bundesministerin, noch ein Wort in Sachen Realismus. Es heißt immer wieder in Diskussionen: Das ist nicht realistisch. Ich frage Sie, Frau Bundesministerin: Welcher große Fortschritt in der Geschichte, welcher große soziale oder ökologische Fortschritt war denn ursprünglich realistisch? – Keiner!


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Von der Abschaffung der Sklaverei bis hin zur zumindest formalen Gleichberechtigung der Frauen war kein sozialer Fortschritt zunächst realistisch, dafür mußte gekämpft werden. Auch in Sachen Ökologie ist der Umweltbewegung nichts in den Schoß gefallen. Die Abstimmung über Atomkraft in Österreich wurde gegen heftige Widerstände errungen.

Frau Bundesministerin, es ist nicht Aufgabe der Politik, es ist auch nicht Ihre Aufgabe, schlechte Realitäten zu beschreiben. Das ist Aufgabe der Statistik, das ist Aufgabe der Geschichtsforschung. Sie sollen Politik machen. Sie sollen die Anliegen der Bevölkerung ernst nehmen, und diese Anliegen werden mit großer Vehemenz zu beiden Volksbegehren vorgetragen.

Frau Bundesministerin, ein Letztes: Auch Ihre persönliche Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel. Wir waren sehr enttäuscht, daß Sie nicht aktiv geworden sind im Rahmen dieser Sondersitzung, daß Sie nicht von sich aus die Gelegenheit ergriffen haben, als Regierungsmitglied Stellung zu nehmen, so wie das bei vielen anderen Sondersitzungen der Fall war – ich sage einmal, auch zu Bereichen, die wahrscheinlich in der Wahrnehmung der Bevölkerung weit weniger wichtig sind. Sie haben sich zurückgezogen, Sie lassen sich befragen. Das ist schon einmal sehr traurig.

Frau Bundesministerin, Sie haben durch diese Provokationen, die auch von Ihnen mitgeduldet wurden, viel an Glaubwürdigkeit verloren. Jetzt, bei dieser Sondersitzung, und dann, im Lichte der Ergebnisse der Volksbegehren, haben Sie wahrscheinlich die allerletzte Chance, Ihre persönliche Glaubwürdigkeit wiederzugewinnen. Frau Bundesministerin, Sie haben Ihre Verbündeten nicht in der Regierung. Wenn Sie sie nicht in der Bevölkerung und woanders suchen, dann werden Sie sehr bald sehr, sehr alleine dastehen und dieses Amt auf Dauer nicht ausüben können. (Beifall bei den Grünen.)

15.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Beantwortung der gestellten Anfrage hat sich die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

15.22

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich habe das Frauen-Volksbegehren – das wissen Sie alle – seit Beginn meiner Funktionsperiode unterstützt, was auch meine Vorgängerin schon getan hat, und zwar finanziell als auch ideell. Ich habe an zahlreichen Veranstaltungen in ganz Österreich teilgenommen und auch in den Medien meine Unterstützung deutlich geäußert. Ich stelle hier klar: Auch die sozialdemokratischen Frauen haben das Volksbegehren von Anfang an unterstützt und bekanntlich im Rahmen der SP-Bundesfrauenkonferenz, die erst vor zwei Tagen stattgefunden hat, einen entsprechenden Beschluß gefaßt, so wie das auch gestern der Bundesparteitag der SPÖ getan hat.

Es ist eine unleugbare Tatsache, daß Frauen in unserer Gesellschaft nach wie vor in vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens den Männern nicht gleichgestellt sind, nicht die gleichen Möglichkeiten haben, sondern – im Gegenteil – häufig an der Wahrnehmung ihrer Rechte und Chancen behindert werden. Gleiche Rechte und gleiche Chancen für Frauen zu erreichen war und ist das logische Ziel der Politik einer vor allen Dingen natürlich sozialdemokratischen Frauenministerin; es war das das Ziel meiner Vorgängerinnen und ist selbstverständlich auch meines. Nicht nur, weil Frauenpolitik eine Querschnittsmaterie ist, sondern weil es einer enormen gesellschaftlichen Veränderung bedarf, dieses Ziel zu erreichen, ist die entschiedene Unterstützung und die ernsthafte Zusammenarbeit aller politisch Verantwortlichen erforderlich. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch jene konservativen Kräfte, die an der traditionellen Rollenzuweisung der Frauen und damit an der traditionellen Diskriminierung der Hälfte der Menschen festhalten wollen, werden sich zum Umdenken gezwungen sehen, davon bin ich überzeugt. Denn immer mehr Frauen quer durch alle Schichten, quer durch alle Parteien sind nicht mehr bereit, sich mit ihrer Situation abzufinden, weder im Privatleben noch im Berufsleben oder in anderen gesellschaftlichen Bereichen. (Beifall bei der SPÖ.)


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69. Sitzung / Seite 20

Immer mehr Frauen werden jene Politikerinnen und Politiker zur Verantwortung ziehen, die in Lippenbekenntnissen für die Gleichstellung eintreten, aber sämtliche Vorschläge und Maßnahmen zu deren Umsetzung ablehnen. (Abg. Dr. Khol: Der Satz wird Ihnen noch sehr schwer werden, Frau Ministerin!) Die Vorstellungen dieser Damen und Herren würde ich übrigens gerne im Detail kennenlernen.

Immer mehr Frauen verlangen, daß die Kluft zwischen formaler Gleichstellung und der von ihnen erlebten Wirklichkeit der Ungleichbehandlung verringert wird beziehungsweise verschwindet. Dieses wachsende Bewußtsein und die Entschiedenheit der Forderungen von Frauen wird immer deutlicher formuliert. Es ist ein Auftrag an die Politik, dem Rechnung zu tragen.

Nun können wir für Österreich sagen, daß zwar vieles erreicht wurde, daß ganz wesentliche Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung, zur Förderung von Frauen, zur Erlangung von Gleichstellung zwar gesetzt wurden, aber vieles noch fehlt. Es ist klar: Es ist immer zu wenig, und es dauert zu lange. Es ist daher verständlich, nachvollziehbar, und ich sage ausdrücklich, zu begrüßen, daß sich die Frauen über die Parteigrenzen und anderes Trennendes hinweg zusammenschließen und einen neuen, hoffentlich wirksamen Weg suchen, die Sache der Frauen voranzutreiben.

Insofern sehe ich im Frauen-Volksbegehren eine große Chance. Niemand wird sich der Artikulation des Unbehagens, der Unzufriedenheit, der deutlichen Forderungen und Warnungen verschließen können, die schon in der Vorbereitungszeit des Volksbegehrens seitens vieler, vieler Frauen und mancher Männer unüberhörbar waren.

Ich sehe das grundsätzliche Anliegen des Frauen-Volksbegehrens daher als eindeutigen Auftrag an mich und an die Bundesregierung, mit der konkreten Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen zügig fortzusetzen. Es muß ein deutliches Bekenntnis der politisch Verantwortlichen dazu geben, daß es in einer demokratischen Gesellschaft nicht angeht, der Hälfte der Bevölkerung wissentlich etwas vorzuenthalten, die Hälfte der Bevölkerung wissentlich zu benachteiligen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe daher bereits in meiner Antrittspressekonferenz deutlich gemacht, daß ich unverzüglich darangehen werde, ein neues Gleichbehandlungspaket zu schnüren. 1993 ist es Frauenministerin Johanna Dohnal mit enormer Anstrengung gelungen, einen Meilenstein für die Sache der Frauen zu setzen. Im Zusammenhang mit der Forderung nach Angleichung des Pensionsalters der Frauen wurden Maßnahmen gesetzt und festgeschrieben, die sehr wohl die Situation der Frauen nachhaltig verbessern. Nun ist es Zeit – und das Frauen-Volksbegehren sehe ich daher als sehr unterstützend –, eine neue Etappe einzuleiten. Das Jahr 2018, in dem das Pensionsalter angeglichen werden soll, ist zwar noch fern, aber es ist auch noch viel zu tun, um die Voraussetzungen dafür zu erfüllen.

Zu den offenen Punkten des Gleichbehandlungspakets 1993 ist festzuhalten, daß einige davon keine Budgetbelastung verursachen. Ich möchte einige davon erwähnen: Verankerung der Gleichstellung in der Verfassung, Bundesstatistikgesetz, betriebliche Frauenförderung. Andere setzen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit – das wissen wir – schwierige Verhandlungen voraus. Die konkrete Realisierung setzt jedenfalls eine Fülle von Gesetzesänderungen voraus, weshalb ich eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Verwirklichung dieses Vorhabens eingesetzt habe.

Ich möchte auch in diesem Zusammenhang noch einmal ganz deutlich sagen: Staatliche Politik hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die die absolute Gleichstellung der Geschlechter herbeiführen. Wer immer wieder behauptet, das hätten wir ja alles in Österreich, den/die weise ich auf eine Fülle von Daten und Fakten hin, die das Gegenteil beweisen.

Der in weiten Teilen egalitären Rechtsordnung steht der tägliche Kampf von Frauen um ihre faktische Gleichstellung gegenüber. Der scheinbaren Gerechtigkeit von Kollektivverträgen steht die Tatsache gegenüber, daß Frauen noch immer um ein Drittel weniger verdienen als Männer. Dem formal möglichen Zugang von Mädchen und Frauen zu allen Bildungseinrichtungen steht


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69. Sitzung / Seite 21

der geringe Frauenanteil in höheren Positionen, in Wirtschaft, Universitäten und Politik gegenüber. Diese und andere Ungerechtigkeiten zu beseitigen, muß und wird das Ziel engagierter Frauenpolitik ebenso wie das jeder demokratischen Politik sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Gentechnik-Volksbegehren möchte ich einleitend folgendes feststellen: Österreich hat in den offenen Fragen zur Gentechnik noch genug eigene Aufgaben zu bewerkstelligen. Als zentrale Aufgabe für mich sehe ich dabei, die Meinungen in der EU auf unsere kritische Linie zur Gentechnik einzuschwören. Es ist wichtig – und das habe ich auch öffentlich schon mehrfach gesagt –, daß es das Gentechnik-Volksbegehren gibt. Denn erstens beschleunigt das Volksbegehren die Diskussion und die Prozesse im Bereich Gentechnik, und zweitens gelang es, durch die große mediale Aufbereitung dieses Volksbegehrens – wenn auch kontroversiell, so doch – viele Informationen über Gentechnik der österreichischen Bevölkerung zu übermitteln. Ich möchte an dieser Stelle auch auf meine eigene Informationsoffensive zum Thema Gentechnik verweisen, zum Beispiel auf die Plattform im Internet oder auf die in großer Auflage erhältliche Gentechnik-Broschüre.

Nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen:

Zur Frage 1:

Ich denke, jede Unterschrift ist ernst zu nehmen. Es kann nicht darum gehen, daß irgendwer irgendwo eine Grenze zieht und sagt, so viele Unterschriften nehme ich ernst und so viele nicht. Das wäre demokratiepolitisch höchst bedenklich und hieße konsequent gedacht, daß wir in Österreich die Bedürfnisse und Forderungen auch von kleinen Gruppen nicht ernst nehmen. Für mich als Frauenministerin ist es darüber hinaus auch eine Selbstverständlichkeit, mich um die Anliegen aller Frauen zu kümmern. Auch in der bisherigen Arbeit ist es ja so, daß es innerhalb der Frauen kleinere Gruppen mit spezifischen Problemen gibt, die ebenso gelöst werden müssen wie die einer Mehrheit. Das heißt, das Ergebnis der zwei Volksbegehren ist auf jeden Fall ernst zu nehmen – unabhängig von der Anzahl der Unterschriften. Ich zumindest werde es so halten! (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 2:

Emanzipatorische fortschrittliche Frauenpolitik ist eine Materie, die in vielen Bereichen zwangsläufig auf einschneidende gesellschaftspolitische Veränderungen abzielt. Denken wir nur an die Teilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit. Zwischen Frauen und Männern muß ein radikales Umdenken vor sich gehen. Viele mögen dies für unerfüllbar halten. Ich bin sicher, wir werden dieses Ziel erreichen, auch wenn es dauert. Ich will damit sagen, daß ich grundsätzlich keine der Forderungen der Frauen, weder des Volksbegehrens noch andere, für unerfüllbar halte, und zwar, weil es sich um keine überzogenen utopischen Phantasien handelt, sondern um berechtigte, selbstverständliche, längst fällige Forderungen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Eingeständnis der Unerfüllbarkeit hieße nämlich gleichzeitig, daß man die Forderungen nicht ernst nimmt, daß man sie für nicht gerechtfertigt hält und daß man keine Visionen hat. Frauen haben aber solche und sind dennoch nicht unrealistisch, wie uns das ja sonst öfters vorgehalten wird. Darüber hinaus haben wir schon vieles erreicht, was für unerfüllbar gehalten wurde. Ich denke, es kommt eher darauf an, wie an die Sache herangegangen wird. Mit politischer Überzeugungskraft, mit sachlichen Argumenten, mit Zähigkeit in der Auseinandersetzung, mit Konsequenzen im Falle der Nichterfüllung und vor allem mit ernsthafter Solidarität wird es uns gelingen, aus scheinbar unerfüllbaren Wünschen gleiche Rechte und Chancen für Frauen und Männer in dieser Gesellschaft zu schaffen.

Ich möchte nicht unrealistisch sein. Natürlich wird es in manchen Punkten etwas leichter – ich möchte nicht sagen leicht – sein als in anderen. Das Beharrungsvermögen der vorherrschenden männlichen Strukturen des machterhaltenden Denkens und Handelns ist groß. Doch mindestens ebenso groß ist jenes der Frauen, und ihre Ungeduld ist noch größer. Auf die Forderungen zur Gentechnik werde ich bei den Fragen 6 und 7 noch eingehen.


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Zur Frage 3:

Selbstverständlich bin ich bereit, vor dem EU-Beitritt abgegebene Versprechungen der damals zuständigen Regierungsmitglieder zu halten und erforderlichenfalls auch zu nationalen Alleingängen zu greifen. Ich verstehe diese Versprechungen nicht als Zusagen zu künftigen vertragsbrüchigen und rechtswidrigen Aktionen Österreichs, sondern als Zusagen, alle rechtmäßigen Wege zur Vertretung der österreichischen Interessen zu nutzen. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist für mich eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, der Moral und der Vertragstreue.

Österreich hat im Alleingang das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Mais verboten. Österreich hat bei vielen Zulassungsanträgen Einwendungen geltend gemacht. Auch das waren oft Aktionen, die uns bei vielen Befürwortern der Gentechnik extrem unbeliebt gemacht und in die Rolle des Außenseiters gedrängt haben. Ein kritischer Journalist hat über die Zulassungspraxis der EU aus Brüssel berichtet und das österreichische Vorgehen als "Sand im Getriebe der Gentechniklobby" bezeichnet.

Auch in bezug auf das Frauen-Volksbegehren ist es mir wichtig, hier festzuhalten, daß Österreich die Vorreiterrolle, die es in vielen sozialen Belangen hat, weiterhin wahrnimmt. Ich verweise auf die Gesetze im Bereich der beruflichen Gleichbehandlung und im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Natürlich werde ich weiterhin auf nationaler und europäischer Ebene Verbündete suchen, um diesen Standard zu halten und auszubauen.

Zur Frage 4:

Es ist mir wichtig, festzuhalten, daß es Frauenpolitik nicht zum Nulltarif geben kann, wie es übrigens auch keine anderen Politikbereiche gibt, die niemanden etwas kosten. Es ist eine Frage der politischen Prioritäten, was in welchem Zeithorizont und auch mit welcher finanziellen Ausstattung vorrangig betrieben wird. Und ich sage es jetzt ganz klar: Frauenpolitik muß Vorrang haben, und zwar keineswegs zum Selbstzweck! (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt gute Gründe, warum Frauenpolitik wirtschaftpolitisch, arbeitsmarktpolitisch, sozialpolitisch und nicht zuletzt gesellschaftspolitisch Erstrangigkeit besitzen soll. Wir investieren in die Bildung von Frauen und müssen folgerichtig danach trachten, daß sich diese Investitionen für Frauen und für unsere Gesellschaft insgesamt auch wieder lohnen, indem Frauen entsprechend ihren Qualifikationen eingesetzt werden. Wir investieren in die Arbeitsmarktintegration von Frauen und müssen danach trachten, daß Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer möglich machen. Wir unterstützen Frauen über sozialpolitische Maßnahmen und müssen danach trachten, daß sie wieder fähig werden, auf eigenen Beinen zu stehen. Wir wissen, daß Frauen den Großteil der unbezahlten Arbeit leisten, und müssen danach trachten, daß diese Arbeit zwischen den Geschlechtern aufgeteilt wird, um nicht eine zweite Klasse von Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wollen unsere Wirtschaft in Schwung bringen, und das können wir, indem wir Bedingungen für existenzsichernde Arbeitsplätze schaffen, für ausreichende Löhne und für stabile soziale Sicherheit, anders ausgedrückt: indem wir Nachfrage schaffen, Preisstabilität und sozialen Frieden sichern. Davon profitieren insbesondere Frauen. Darüber hinaus wird eine ökonomische Abwärtsspirale verhindert. Es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung, um Frauenpolitik prioritär zu behandeln. Um diese gemeinsame Anstrengung, meine Damen und Herren, möchte ich Sie von dieser Stelle aus allesamt herzlich ersuchen! (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 5:

Wie ich bereits in meinen einleitenden Bemerkungen ausgeführt habe, werde ich die heute noch offenen Punkte des Gleichbehandlungspaketes 1993 zielstrebig angehen. In erster Linie geht es mir dabei um den Zugang zum und die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für Frauen. Unerläßlich ist es, in diesem Zusammenhang alles zu tun, um prekäre Arbeitsverhältnisse in reguläre Dienstverhältnisse überzuführen. Und als erster Schritt stehen bereits Modelle zur Einbeziehung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in die Sozialversicherung zur Debatte. (Beifall bei der SPÖ.)


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Wie uns neuerdings besonders durch die Entwicklung im Handel aufgezeigt wird, müssen rasch Lösungen gefunden werden, um der zunehmenden Flucht der Arbeitgeber aus dem Arbeitsrecht einen Riegel vorzuschieben. (Abg. Ing. Reichhold: Das haben Sie ja beschlossen!) Selbstverständlich können sich diese Aktivitäten nicht auf das Problem der geringfügig Beschäftigten allein beschränken. Es geht da letztlich um die Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Systeme der sozialen Sicherheit. (Beifall bei der SPÖ.)

In Kürze werden darüber erste Ergebnisse eines von mir in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts vorliegen, von dem ich mir entscheidende Impulse zu einer frauengerechten Problemlösung erwarte. Weiters werde ich mich parallel zur Vergabe der 600 Millionen Schilling zur Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen intensiv mit dem Vorantreiben des Berufsbildes Tagesmutter befassen. Derzeit wird darüber hinaus an Modellen zum Übertritt vom Beruf Tagesmutter in verwandte Bereiche gearbeitet, damit der Beruf Tagesmutter auch eine Langzeitperspektive hat und in keine Sackgasse führt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Maitz. )

Ferner ist mir die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse im Bereich Pflege über das Pflegegeld ein wichtiges Anliegen. Pflegetätigkeit im privaten Bereich wird nahezu ausschließlich von Frauen geleistet. Sie bedürfen vielfach sozialer Absicherung und des Zugangs zu adäquater Ausbildung, die ihnen auch den Übergang in verwandte Tätigkeiten ermöglicht, so wie bei der Tagesmutter. Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales sollen bis zum Sommer erste diesbezügliche Vorschläge vorliegen. Darüber hinaus geht die Arbeit an den Vorschlägen zu einer Pensionsreform kontinuierlich weiter. Es ist mein Anliegen und auch mein Auftrag – dem werde ich selbstverständlich nachkommen –, dabei die Anliegen der Frauen intensiv einzubringen.

Weiters werde ich Novellen beider Gleichbehandlungsgesetze betreiben, das heißt sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den öffentlichen Dienst. Im Bereich der Privatwirtschaft werde ich mich unter anderem für die Aufhebung der Schadenersatzobergrenze im Zusammenhang mit Bewerbungen und Beförderungen, eine Beweislastverlagerung sowie eine Verbesserung des Kündigungs- und Versetzungsschutzes der von Diskriminierung betroffenen Personen einsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Den öffentlichen Dienst betreffend wurde unter Vorsitz der Frauenministerin ein Novellierungsvorschlag ausgearbeitet, der noch heuer ins Parlament kommen soll und zum Beispiel verbesserte Ausschreibungsregelungen, die Festlegung von Frauenanteilen in Kommissionen und die Verbesserung der Rechtsstellung der Gleichbehandlungsbeauftragten vorsieht. Diese geplanten Novellen werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine tatsächliche Gleichstellung verbessern und somit einen Beitrag zum Abbau der Einkommensnachteile der Frauen und zu einer Verbesserung ihrer Berufs- und Aufstiegschancen leisten.

Nur mehr kursorisch aufzählen kann ich an dieser Stelle weitere Aktivitäten bezüglich der Absicherung und des Ausbaus von Wiedereinstiegs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen, der Berufsaus- und fortbildung für Mädchen in enger Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice und der Herstellung spezifischer Rahmenbedingungen für die Unterstützung der Unternehmensgründung von Frauen. Die im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie geplanten Interventionsstellen müssen eingerichtet und die Absicherung der bestehenden und der Ausbau von regional noch erforderlichen Frauenberatungsstellen gewährleistet werden. Auch an dieser Stelle appelliere ich an Sie alle als Volksvertreterinnen und Volksvertreter: Wir können gemeinsam einen großen Schritt in der Frauenpolitik setzen. Geben wir den berechtigten Anliegen der Frauen Vorrang! (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 6:

Eine Änderung des österreichischen Lebensmittelgesetzes, die ein Verbot des Einsatzes der Gentechnologie in der heimischen Lebensmittelproduktion zum Inhalt hat, würde keine grundlegende Veränderung für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten nach sich ziehen – das muß uns bewußt sein –, da besonders im Bereich der Lebensmittel unzählige Produkte aus dem Ausland nach Österreich importiert werden. Auf diese Produkte könnte eine


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solche Änderung des Lebensmittelgesetzes nicht angewandt werden. Umso wichtiger ist es mir daher, mich international dafür einzusetzen, daß die kritische Linie Österreichs in Gentechnikfragen auch in der Europäischen Union Schule macht.

Mir als Verbraucherschutzministerin war es von der ersten Stunde an ein großes Anliegen, den österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten in dieser Frage nichts vorzumachen. Derzeit machbar ist – auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Europäischen Union – eine Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten. Die von mir jüngst erlassene Gentechnik-Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung – das habe ich oft genug in der Öffentlichkeit gesagt – habe ich immer nur als zeitliches Vorziehen der ab Mitte Mai EU-weiten Novel-Food-Kennzeichnungsverordnung und – das betone ich ganz besonders – als ersten Schritt in Richtung umfassende Lebensmittelkennzeichnung gesehen.

Ich werde mich daher in der Kennzeichnungsfrage mit dem Status quo ganz sicher nicht zufriedengeben. Das heißt ganz konkret: Lebensmittelzusatzstoffe, Saatgut, Futtermittel und Lebensmittel, welche bereits heute eine EU-weite Zulassung haben, sind in Zukunft umfassend zu kennzeichnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Was ist daher zu tun? – Die bereits bisher kritische österreichische Haltung zum Einsatz der Gentechnik bei Lebensmitteln ist auch in der Europäischen Union mehrheitsfähig zu machen. Ich werde darüber hinaus – daran wird bereits intensiv gearbeitet – jeden rechtlichen Handlungsspielraum nützen, um eigene österreichische Lösungen zu realisieren. Darüber hinaus muß ich als Verbraucherschutzministerin es ernst nehmen, daß die Menschen verunsichert sind, ja zum Teil Angst haben. Daher müssen Wirtschaft und Wissenschaft maßgebliches Interesse daran haben, ihre Erkenntnisse nicht unter Verschluß zu halten, sondern in einen breiten Dialog mit der Bevölkerung einzutreten. Ich glaube, im Interesse der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch der österreichischen Landwirtschaft zu handeln, wenn ich verlange, daß die österreichische Landwirtschaft gentechnikfrei bleiben muß. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 7:

Gemäß österreichischem Gentechnikgesetz, in welchem bekanntlich EU-Recht umgesetzt wurde, ist ein Freisetzungsverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen nicht möglich. Das wissen Sie alle. Umso notwendiger werden daher strenge Richtlinien und Kriterien, mit denen bewertet werden kann, wann und unter welchen Bedingungen solche Freisetzungen zu Forschungszwecken – ich betone: zu Forschungszwecken – überhaupt stattfinden dürfen. Alle, die das Gentechnikgesetz beschlossen haben, müssen wissen, daß für jede einzelne Freisetzung zu Forschungszwecken eine behördliche Bewilligung notwendig ist. Anträge auf Freisetzungen können nur nach einem demokratisch-öffentlichen, das heißt transparenten Verfahren unter weitestgehendem Ausschluß von Sicherheitsrisken genehmigt werden. Ich sage hier auch ganz klar: Für mich ist es – wenngleich ich derzeit über keine rechtliche Handhabe verfüge – nicht vorstellbar, einen derartigen Antrag, auch wenn dieser strengstens geprüft wurde, ohne Klärung der verschuldensunabhängigen Haftung zu bewilligen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die jüngsten Diskussionen über die Aussaat von gentechnisch verändertem Saatgut haben deutlich gezeigt, wie wichtig dessen umfassende Kennzeichnung ist. Nach Auskunft des Umweltbundesamtes sind derzeit mehr als 800 gentechnisch veränderte Saatgutarten innerhalb der Europäischen Union zugelassen. Wir Österreicher haben das Recht, zu wissen, was über unsere Grenzen kommt. Ich fordere an dieser Stelle den Landwirtschaftsminister auf und lade ihn ein, beim Import und bei der Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut eine umfassende Transparenz herzustellen, um dem Prinzip der gentechnikfreien Landwirtschaft nähertreten zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 8:

Mit dem Mitte Februar dieses Jahres verhängten Importverbot für gentechnisch veränderten Mais habe ich bereits einmal deutlich demonstriert, daß Österreich zu eigenstaatlichen Maß


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nahmen bereit ist. Wie ich bereits in der Beantwortung der Frage 6 ausgeführt habe, werde ich auch künftig jeden rechtlichen Handlungsspielraum nützen, um eigene österreichische Lösungen zum Wohle der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten zu realisieren.

Da davon auszugehen ist, daß sowohl das Frauen- als auch das Gentechnik-Volksbegehren dem Nationalrat zur Behandlung vorgelegt werden wird, kann ich Ihnen versichern, daß Sie, sehr geehrte Abgeordnete, in meiner Person eine aktive Ansprechpartnerin bei der künftigen parlamentarischen Behandlung dieser Volksbegehren finden werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke der Frau Bundesministerin für die Beantwortung der Anfrage.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein. Bekanntlich gibt es aufgrund der Geschäftsordnung eine Redezeitbeschränkung von jeweils 10 Minuten. In Einzelfällen liegt mir die Bereitschaft für eine freiwillig kürzere Redezeit vor.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing. Langthaler. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

15.51

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Volksbegehren sind die Reaktion der Bevölkerung auf das Versagen der Politik: in diesen beiden konkreten Fällen auf das Versagen der Bundesregierung und Ihrer Politik in den letzten Jahren. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Reitsamer: Wir haben sehr viel erreicht!)

Frau Bundesministerin! Wenn Sie sich hier herstellen und sehr ausführlich und lange über die Forderungen Ihrer Partei im Bereich Frauen sprechen, bin ich sehr froh darüber, daß das Ihre Forderungen sind, nur: Wer hat denn in den letzten -zig Jahren dieses Ministerium geleitet? Welche Partei ist es gewesen, die seit vielen Jahren in dieser Bundesregierung sitzt? Und warum gibt es dann dieses Volksbegehren? Ist das nicht ein Aufschrei vieler Frauen, die mit den Belastungen nicht mehr leben können?

Ich halte es in hohem Maße für fast schon perfid oder unverschämt, wenn man gerade in der Eintragungswoche zum Volksbegehren – sei es auf Parteikongressen oder hier im Hause – den Eindruck zu erwecken versucht, als würde man alle Forderungen dieses Volksbegehrens längst schon umgesetzt haben oder umsetzen wollen. Sie schaffen es ja nicht einmal, in Ihrer eigenen Partei eine Programmarbeitsgruppe einzusetzen, in die Sie genug Frauen hineinbringen! Dann wollen Sie es in der Bundesregierung und in diesem Land schaffen, gleiche Bedingungen für Frauen und Männer herzustellen? Ich halte Ihre Politik in hohem Maße für unglaubwürdig und bin von Ihrer Antwort gerade im Bereich der Frauenpolitik sehr enttäuscht. Meine Kollegin Pollet-Kammerlander wird viel ausführlicher und im Detail darauf eingehen. (Beifall bei den Grünen.)

Außerdem hätte ich mir gewünscht, Frau Bundesministerin, daß Sie von der Kampagne, die ich sehr gut gefunden habe, Ihrer Vorgängerin, Frau Dr. Konrad, Anleihen für sich genommen und halbe/halbe gemacht hätten, nämlich die eine Hälfte Ihrer Redezeit den wichtigen Anliegen der Frauen gewidmet, aber die andere Hälfte dafür verwendet hätten, auf das uns ebenso wichtige Anliegen des Gentechnik-Volksbegehrens einzugehen. (Abg. Reitsamer: Haben Sie die Stoppuhr gehalten?)

Frau Bundesministerin! Ich entnehme Ihrer Antwort, daß Sie die Forderungen des Gentechnik-Volksbegehrens offenbar für völlig überzogen und nicht durchführbar halten, hingegen Ihr eigener neuer Parteichef, der Bundeskanzler, gestern im Fernsehen so gesprochen hat, als wäre er ein Umweltschützer der ersten Stunde und als wären die Forderungen schon längst in die Tat umgesetzt worden. – Genau das Gegenteil ist der Fall!


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Die Antworten, die Sie gegeben haben, sind einfach falsch, Frau Ministerin. Ich bin verwundert. Wenn Sie auf Frage 7 antworten, es sei nicht möglich, ein Verbot von Freisetzungsversuchen durchzusetzen, weil wir in der EU sind, so ist das schlichtweg falsch. Selbstverständlich können wir unser österreichisches Gentechnikgesetz so novellieren, daß wir ein nationales Verbot für in Österreich gewünschte Freisetzungsversuche einführen können. Selbstverständlich wäre es auch möglich, zum Beispiel mit Firmen, die schon EU-Bewilligungen für Freisetzungen haben, entsprechende Gespräche zu führen, um politischen Druck auszuüben und zum Beispiel die Firma AgrEvo daran zu hindern, im Herbst auf sechs Feldern Freisetzungsversuche durchzuführen.

Sie haben in Ihrer Antwort – das hat mir sehr gut gefallen – gemeint, wir Frauen müßten Visionen haben. Ich wünsche Ihnen wirklich ein umfangreiches Bündel an Visionen und Kraft, damit Sie diese Anliegen der Frauen in Ihrer eigenen Partei durchbringen. Aber ebenso hätte ich mir gewünscht, daß Sie die gleichen Visionen und das gleiche Engagement wenigstens verbal im Bereich der Gentechnik zeigen. Selbstverständlich brauchen wir, alle Umweltschützer, alle Unterzeichner und Unterzeichnerinnen des Volksbegehrens, seitens der Bundesregierung zumindest Ihre Unterstützung für die Einlösung der Forderungen des Gentechnik-Volksbegehrens.

Sie sagen weiters, es sei Ihnen ein Anliegen, Kennzeichnungen lückenlos vornehmen zu lassen. Auch in dieser Hinsicht muß ich Ihnen antworten, daß zwischen Wort und Tat bei Ihnen ein riesiger Unterschied besteht. Denn wenn Sie das wollten, warum haben Sie es nicht gemacht? Seit 1. April liegt uns eine Verordnung aus Ihrem Haus vor, die lückenhaft und völlig unzureichend ist und von der sogar eine von Ihnen hausintern erstellte oder in Auftrag gegebene Studie feststellt, daß die Verordnung den Intentionen in hohem Maße widerspricht. Mit der Verordnung über die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, die mit 1. April in Kraft getreten ist, hätten Sie die Chance gehabt, zu zeigen, daß es Ihnen ernst ist mit einer lückenlosen, klaren und einfachen Kennzeichnung.

Frau Bundesministerin! Wenn Sie meinen, es sei nicht möglich, das Lebensmittelgesetz in Österreich so zu ändern, daß es verboten ist, in Österreich gentechnisch veränderte Lebensmittel zu produzieren, dann sage ich Ihnen: Es wäre nicht nur möglich, sondern es wäre überdies eine Riesenchance für die österreichische Lebensmittelindustrie und die österreichischen Bauern. Dann bräuchten die Produkte nämlich gar keine zusätzliche Kennzeichnung. Denn dann wüßte jeder Bescheid, im Inland und im Ausland: Greife ich zu einem Produkt, das in Österreich produziert wurde, dann brauche ich nicht lange nach einem Pickerl zu suchen, sondern kann mir sicher sein, daß es gentechnikfrei ist, wenn es in Österreich produziert wurde, wenn es "Made in Austria" ist. Eine bessere und lückenlosere Kennzeichnung kann ich mir gar nicht vorstellen! Es wäre eine riesige Chance für eine darniederliegende Landwirtschaft mit großen Problemen und für eine darniederliegende Lebensmittelindustrie mit wachsenden Problemen, nicht zu vergessen die Arbeitsmarktprobleme in diesem Bereich.

Wir haben diese Anträge im Parlament gestellt. Am 29. April werden Sie im entsprechenden Ausschuß die Möglichkeit haben, konkret zu zeigen, ob Sie es mit Ihren Worten im Hinblick auf eine bessere Kennzeichnung ernst meinen oder ob Sie hier nur verbal diese Position bezogen haben. Ihre Kolleginnen und Kollegen werden im Ausschuß mit ihrem Abstimmungsverhalten zeigen, wie wichtig ihnen die Forderungen sind.

Wir stellen heute diese Dringliche Anfrage, weil wir wollen, daß beide Volksbegehren großen Erfolg haben und die Anliegen beider Volksbegehren von diesem Haus ernst genommen werden. Sie dürfen nicht nur in einer Sitzung abgehandelt werden und danach verschwinden, sondern müssen in den nächsten Monaten im Mittelpunkt der Politik der Bundesregierung stehen.

Zuletzt möchte ich auf den demokratiepolitischen Bereich zu sprechen kommen. Es ist vieles versucht worden, um die Hürden für die Unterschriftsleistung der Bevölkerung so hoch wie möglich anzusetzen und die Anzahl der Unterschriften so niedrig wie möglich zu halten. In großen Städten wie St. Pölten, Innsbruck, Bregenz oder Klagenfurt wurde jeweils nur ein einziges Abstimmungslokal zur Verfügung gestellt. Die Leute müssen kilometerweit fahren und


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sich in diesen Städten – davon habe ich mich zum Teil selbst überzeugen können – in Schlangen anstellen, um unterschreiben zu können. In vielen, in fast allen Häusern auch in Wien wurden keine entsprechenden Kennzeichnungen vorgenommen und keine Information darüber ausgehängt, wo die Unterschriftsleistung möglich ist. Es wurde mit vielen politischen Ankündigungen und bürokratischen Hürden versucht, die Unterschriftsleistung so schwierig wie möglich zu machen. Auch aus diesem Grund stellen wir folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Langthaler, Mag. Kammerlander, Freundinnen und Freunde betreffend Erhöhung der Zahl der Eintragungslokale bei Volksbegehren

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat die Regierungsvorlage einer Änderung des Volksbegehrensgesetzes vorzulegen und dabei insbesondere folgende Leitlinien zu beachten:

1. Es ist sicherzustellen, daß den eintragungswilligen Bürgerinnen und Bürgern eine ausreichende Anzahl von barrierefreien Eintragungslokalen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort zur Verfügung stehen.

2. Im Volksbegehrensgesetz ist eine zwingende Information der BürgerInnen über die Modalitäten des Eintragungsverfahrens (Ort des Eintragungslokals, Eintragungszeiten et cetera) – nach dem Vorbild vergleichbarer Bestimmungen in der Nationalratswahlordnung – vorzusehen.

*****

Denn wenigstens eines soll in Zukunft gewährleistet werden: daß die Frauen und Männer, die Volksbegehren in Österreich unterzeichnen wollen, weil sie mit der Politik der Bundesregierung nicht zufrieden sind, das Eintragungslokal finden und die Möglichkeit haben, ihrem Protest Ausdruck zu verleihen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung und steht zur Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Konrad. Freiwillige Redezeit: 5 Minuten.

16.00

Abgeordnete Dr. Helga Konrad (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über dieses Frauen-Volksbegehren reden, so tun wir dies nicht am Anfang eines langen Weges, sondern mittendrin. (Beifall bei der SPÖ.)

Vor allem wir Frauen wissen, daß Frauen schon lange aufbegehren, da wir selbst diese Frauen sind oder zumindest deren politischen Töchter, und gerade die sozialistischen Frauenministerinnen haben dieses Aufbegehren der Frauen gegen Ungerechtigkeit und Benachteiligungen immer unterstützt und wirksame Maßnahmen dagegen gesetzt. Ich meine, das gehört hier ganz klar und deutlich gesagt und ebenso, daß vieles erreicht wurde. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wenn wir von der sozialdemokratischen Fraktion dieses Frauen-Volksbegehren unterstützen, so auch deshalb, weil auf der einen Seite viele seiner Forderungen die Forderungen und Pläne der Frauenministerin bestätigen und weil auf der anderen Seite dieses Frauen-Volksbegehren jenen, die immer noch nicht darauf hören, was die Frauen wirklich wollen, zeigt, was auch die sogenannten ganz normalen Frauen wollen: nämlich Rechte und nicht Almosen. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Frauen-Volksbegehren werden Maßnahmen vorgeschlagen, durch die Benachteiligungen, die viele Frauen erleben und denen alle Frauen strukturell ausgesetzt sind, beseitigt werden


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können. Da wir uns seit vielen Jahren mit der Situation der Frauen in unserem Lande beschäftigen, wissen wir auch, daß diese Maßnahmen notwendig sind, wenn man es mit der Gleichstellung ernst meint. Wir wissen selbstverständlich auch, daß die Gleichstellung nicht beim Zugang der Frauen zum Bundesheer beginnt beziehungsweise dort ihre Vollendung findet. Das ist ganz klar, und wir sozialdemokratischen Frauen haben uns auch immer intensiv dafür eingesetzt, daß mit einem ganzen Netz, mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen Gleichstellungspolitik betrieben wird.

Wenn ich von diesem Gleichstellungspaket rede oder wenn auch die Frau Bundesministerin angeschnitten hat, daß sie ein Gleichstellungspaket schnüren will, so ist auch das nicht neu, denn ich habe eine Unterlage aus dem vergangenen Jahr gefunden – "Oktober 1996" steht drauf –, wonach wir ganz konkrete Vorschläge für ein Gleichstellungspaket gemacht und auch eine Diskussion darüber begonnen haben.

Ich möchte mich nun an die rechte Seite des Hauses und auch an den Koalitionspartner mit der Frage wenden: Werden Sie zustimmen, wenn wir etwa wieder den Antrag auf Verankerung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verfassung einbringen? Werden Sie zustimmen? (Abg. Aumayr: Warum sind Sie nicht mehr Frauenministerin?) Diesen Textvorschlag gibt es längst! Die Frage ist, ob Sie zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Werden Sie zustimmen, wenn demnächst die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz in den Nationalrat kommt? Werden Sie zustimmen, wenn es darum geht, in allen Bundesländern eine Gleichbehandlungsanwältin einzusetzen? (Abg. Aumayr: Sie müssen Ihre Parteikollegen fragen!) Na wunderbar! Das können wir sofort umsetzen, die Vorarbeiten dazu sind geleistet. (Beifall bei der SPÖ.)

Werden Sie zustimmen, wenn wir im Ehe- und Familienrecht das partnerschaftliche Prinzip verankern und festschreiben wollen, daß die Familienarbeit zwischen Männern und Frauen aufgeteilt wird? (Abg. Mag. Stadler: Stimmt Ihr Koalitionspartner zu? Stimmt Ihre eigene Partei zu? Stimmt der Herr Kollege Khol zu?) Ich wende durchaus auch an den Koalitionspartner. Hören Sie zu! Ich habe soeben gesagt, daß es auch um den Koalitionspartner geht, aber es geht ebenso um andere. (Beifall bei der SPÖ.)

Werden Sie zustimmen, wenn wir für Eltern von Kleinkindern einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit bis zum Schuleintritt fordern? (Abg. Aumayr: Das gerade hätten Sie beim Parteitag fordern sollen!) Werden Sie zustimmen, wenn eine gesetzliche Verankerung der Frauenservicestellen gefordert wird? Die Unterlagen dazu liegen vor. (Abg. Dr. Khol: Da waren ja Sie dagegen bei der Teilzeitarbeit! Diese Heuchelei! Ich bitte Sie!) Lieber Herr Klubobmann Khol! Sie wissen ja überhaupt nicht, wovon die Rede ist. Hören Sie ein bißchen genauer zu! (Beifall bei der SPÖ.) Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern mit Kleinkindern bis zum Schuleintritt ist eine wesentliche Forderung, der Sie sich immer verweigert haben. (Abg. Dr. Khol: Das ist ja nicht wahr!)

Werden Sie – wenn wir schon bei Ihnen sind, Herr Klubobmann Khol – zustimmen, den weiteren Ausbau ganztägiger und qualifizierter Kinderbetreuungseinrichtungen zu fördern, auch unter Zurverfügungstellung von Budgetmitteln des Bundes hiefür? (Abg. Dr. Khol: Sie haben nur kein Programm zusammengebracht!) Werden Sie zustimmen? All diese Vorschläge und weitere Maßnahmen sind notwendig und gehören in dieses Gleichstellungspaket, dessen Umsetzung jedenfalls wir von der sozialdemokratischen Fraktion vorhaben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Geloben Sie Zustimmung, Herr Kollege Khol!)

Da Sie sich hier zu Wort melden, muß ich Sie schon daran erinnern, daß Sie bis jetzt sämtliche dieser Vorschläge abgelehnt haben und es bei Ihnen bestenfalls um Lippenbekenntnisses geht. Das aber hilft den Frauen nicht! Die Frauenministerin alleine kann diese Maßnahmen klarerweise nicht umsetzen. Wir alle wissen, daß Frauenpolitik eine Querschnittsmaterie ist (Abg. Murauer: Das ist ja alles falsch!) und daß es um eine ernsthafte Zusammenarbeit aller geht. Wenn das der Fall ist, dann werden Frauenforderungen sicherlich leichter umzusetzen sein. Diese konkrete und ernsthafte Zusammenarbeit fordern wir ein!


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Abschließend möchte ich noch sagen, daß wir das Ergebnis des Frauen-Volksbegehrens, zu dem ich mich hier speziell gemeldet habe, sicherlich ernst nehmen werden – unabhängig davon, wie viele Stimmen es bekommt. Wir wünschen uns selbstverständlich, daß es viele sein werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die freiwillige Redezeit betrug 5 Minuten, die tatsächliche 7 Minuten, und die geschäftsordnungsmäßige Redezeit ist 10 Minuten. Daher hatte Frau Abgeordnete Konrad das Recht, bis zu 10 Minuten zu sprechen.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer. Ihr wird die Uhr für 8 Minuten eingestellt. – Bitte.

16.07

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten nicht zulassen, daß auch heute wieder bei diesem brisanten Thema, nämlich Frauen, Frauenanliegen, Frauen-Volksbegehren, eine Diskussion Frauen gegen Frauen stattfindet. Die Einleitung der Frau Abgeordneten Langthaler entsprach geradezu einem Eifersuchtsdrama gegenüber der Frau Bundesministerin. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gibt einen Wettstreit zwischen den Frauen und den Parteien, wer dieses Frauen-Volksbegehren politisch am meisten für sich vereinnahmen könnte. Ich lehne das ab, denn ich glaube, daß Frauenanliegen viel zu ernst sind, als daß man da wetteifern sollte. Eine Abstimmung über Frauenangelegenheiten während des Abstimmungsvorganges politisch beeinflussen zu wollen, ist aus meiner Sicht und aus meiner Einschätzung demokratischer Vorgänge nicht wünschenswert. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich stimmen alle Analysen, die in Richtung Frauen-Volksbegehren angestellt werden. Wir brauchen über die Situation nicht mehr zu reden, sie stimmt leider allzu genau. Auch das Ziel, Diskriminierung zu beseitigen, ist berechtigt, denn es gibt berechtigte Unzufriedenheit. Daß dieses Unbehagen artikuliert wird, ist begrüßenswert, ebenso die Debatte darüber, die diese Dinge sichtbar macht.

Aus unserer Sicht ist es ein wesentliches Anliegen, den Frauen – neben dem Abbau bestehender Ungerechtigkeiten – zu Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu verhelfen und sie dabei zu unterstützen. Daher lautete unsere Frage: Unterstützt dieses Frauen-Volksbegehren von seinen Formulierungen her tatsächlich dieses Ziel?

Die zentrale Forderung dieses Frauen-Volksbegehrens ist ein Punkt, der uns immer wieder erzürnt, etwas, über das wir schon lange reden, nämlich gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Dies ist der dritte Punkt der frühen Frauenbewegung, der bereits vor mehr als 100 Jahren artikuliert wurde. Damals ging es um gleiche Bildungschancen und um das Wahlrecht für Frauen und eben auch um diesen Punkt, nämlich gleicher Lohn für gleiche Arbeit, der bis heute nicht erfüllt ist.

Die nun im Frauen-Volksbegehren vorgeschlagene Lösung habe ich bereits vor Jahren, allerdings nicht in dieser Höhe, vertreten, nämlich einfach die Anhebung der Gehälter für Frauen. Damit wäre das Problem gelöst. Ich gebe zu, daß ich diesbezüglich heute wesentlich gescheiter geworden bin. Denn wenn es auch sehr wünschenswert wäre, die Niedrigsteinkommen anzuheben – wenn nämlich ein Mensch, der den ganzen Tag voll arbeitet, von seinem Einkommen nicht leben kann, dann ist das eine soziale Schande; dazu bekennen wir uns, und dazu bekenne ich mich auch –, glaube ich doch – und das möchte ich hiermit einbringen –, daß noch nie jemand davon gesprochen hat, daß die Beurteilungskriterien für Arbeit im Vergleich zu dem, was Frauen einbringen, nie berücksichtigt werden. In der heutigen Zeit, in der sich der Arbeitsplatz, die Arbeit generell geändert haben, müßte man das einfordern und einklagen. Es wäre auch ein Instrument der Qualifizierung und würde Frauen nicht nur im Bereich von Niedrigeinkommen, sondern auch in vielen anderen Bereichen helfen, in höherqualifizierte Positionen zu kommen. Frauen haben diesbezüglich viel einzubringen. Die Beurteilung der Arbeit nur nach


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Kraft und körperlicher Anstrengung wird auf Dauer nicht aufrechterhalten werden können. Ich ersuche alle, sich für eine Änderung einzusetzen, denn Frauen leisten sehr viel Arbeit, auch solche, die in unserer Gesellschaft nicht als Arbeit bewertet, daher nicht bezahlt und sozial nicht belohnt wird.

Sehr geehrte Frauenministerin! Ich bin einigermaßen erstaunt darüber, daß im Frauen-Volksbegehren eine große Gruppe von Frauen vernachlässigt wird. In Zukunft wird es zwar weniger Frauen geben, die sich nur um die Familie kümmern, das wird während einer gewissen Phase des Lebens der Fall sein, aber man kann nicht sagen: Das ist alles konservativ, darum kümmern wir uns nicht!, sondern wir fordern auch eine Besserstellung und Berücksichtigung jener Gruppe von Frauen, die auf Berufstätigkeit verzichtet und sich entweder eine Zeitlang oder voll – wie gesagt, das werden in Zukunft nicht mehr so viele sein – der Familienarbeit widmet. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Frauen-Volksbegehren bemängeln wir deswegen das Fehlen von Maßnahmen, weil die Lösung, nämlich daß die Zeiten der Kindererziehung pensionserhöhend wirken sollten, den Status quo festschreibt. Neu ist – und das begrüße ich sehr –, daß in diesem Zusammenhang auch die Pflegezeiten genannt werden. Diese könnten ab einer gewissen Pflegestufe zu einer echten Versicherung führen, wenn man mit dem Pflegegeld selbst – das würde auch den Staat nichts kosten – Versicherungszeiten einkaufen beziehungsweise Versicherungsbeiträge bezahlen könnte. Das wäre für die Frauen ein wesentlicher Faktor.

Beide, sowohl die Pflege- als auch die Kindererziehungszeiten – bei letzteren müßten wir uns sicherlich noch einiges überlegen –, sollten nicht nur pensionserhöhend, sondern müßten auch pensionsbegründend sein, damit alle Frauen einen kontinuierlichen Versicherungsverlauf haben und damit letztendlich auch eine höhere Pension bekommen, denn vielfach liegt dort der Grund für die oft schlechte Situation der Frauen. (Beifall bei der ÖVP.)

Nicht einverstanden sein kann ich damit – das möchte ich in diesem Zusammenhang sagen, obwohl mir das Problem dieser Frauen bekannt ist –, daß Alleinerzieherinnen bevorzugt werden sollen, wodurch eine ganz große Gruppe, nämlich die der verheirateten Mütter, diskriminiert würde. Das schafft erneut Ungleichheit. Dabei haben wir uns eben darum bemüht – und das war schmerzhaft –, diese Differenzierung zu beseitigen.

Für die Frauen ist es besonders wichtig, neue Beschäftigungsfelder – von der Telearbeit bis hin zu jenen Tätigkeiten, die Frauen heute auf dem grauen und schwarzen Markt machen – zu haben. Ich habe gelesen, daß der Herr Bundeskanzler davon gesprochen hat, daß die klassische Erwerbsarbeit auch andere Formen im Dienstleistungsbereich miteinbeziehen soll. Dienstleistungsscheck und Homeservice sind zwei Vorschläge, die wir von der ÖVP dazu haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch folgendes sagen: Für uns geht die Tendenz dieses Frauen-Volksbegehrens dahin, daß man mit den vorgeschlagenen Maßnahmen die Frau von der Abhängigkeit vom Mann ganz deutlich in eine völlig andere Abhängigkeit bringen will, nämlich in die des Staates, in die des sozialen Netzes. Als verantwortliche Politiker können wir nicht garantieren, daß all das, was hier gefordert wird, à la longue verwirklicht wird und erhalten bleiben kann, etwa dann, wenn wieder wirtschaftlich schlechte Zeiten kommen. Das Konsolidierungspaket sollte uns als negatives Beispiel vor Augen stehen.

Folgendes noch: Wer dieses Volksbegehren unterschreibt, setzt damit nicht nur ein Signal – das wäre viel zuwenig –, sondern wir nehmen diese Frauenanliegen sehr ernst, und wer dieses Volksbegehren unterschreibt, muß auch ein Anrecht darauf haben, daß diese Forderungen erfüllt werden. Wer aber weiß, daß diese Forderungen in ihrer jetzigen Form nicht erfüllbar sind, und trotzdem dazu animiert, dieses Volksbegehren zu unterschreiben, handelt aus meiner Sicht fahrlässig. (Beifall bei der ÖVP.)


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16.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Aumayr. Freiwillige Redezeit: 5 Minuten.

16.15

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Frau Ministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Im Unterschied zu vielen anderen Frauen bin ich von der Frauenpolitik dieser Regierung nicht enttäuscht, denn meine Erwartungshaltung war von Haus aus keine große.

Aber ich muß Sie, Frau Kollegin Konrad, da Sie uns um Zustimmungserklärungen ersucht haben, umgekehrt fragen: Haben Sie vor einem Jahr der Kürzung der Karenzzeit zugestimmt? (Abg. Mag. Stadler: Hat sie sogar mitgetragen!) Haben Sie, Frau Kollegin Konrad, der Kürzung der Familienbeihilfe zugestimmt? (Abg. Mag. Stadler: Hat sie sogar mitgetragen!) Frau Kollegin Konrad! Frau Kollegin Bauer! Haben Sie der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zugestimmt, obwohl Sie genau wissen, daß 80 Prozent der Handelsangestellten Frauen sind? (Abg. Mag. Stadler: Hat sie sogar mitgetragen!) Haben Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, zugestimmt, daß nun die Sonntagsarbeit – zu Lasten der Frauen und zu Lasten der Familien – eingeführt wird? – Sie haben überall zugestimmt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nun zum Gentechnik-Volksbegehren. Frau Ministerin, Sie haben gesagt, daß ein Importverbot für gentechnisch verändertes Saatgut nicht möglich sei, weil wir der EU beigetreten seien. Eine lückenlose Kennzeichnung sei nicht möglich, sie könne nur innerhalb der EU erfolgen. Wenn das alles wegen der EU nicht möglich ist, so frage ich mich, ob Sie die österreichische Bevölkerung in eine Diktatur geführt haben. (Abg. Dr. Gusenbauer: Kabarettreif!) Haben wir selbst unsere Eigenständigkeit völlig aufgegeben?

Ich frage mich wirklich: Wozu braucht man die Genmanipulation in der Landwirtschaft? Vor allem: Wer braucht sie? Erstes Argument der Kollegen von der ÖVP, auch in Ihrer Broschüre, Frau Ministerin: höhere Erträge in der Landwirtschaft. Dabei müßten Sie doch wissen, Herr Kollege Schwarzböck, daß genau die Überproduktion ein Problem darstellt. Die Bauern werden gezwungen, Flächen stillzulegen. Und da wollen Sie die Genmanipulation einsetzen, damit wir noch höhere Erträge erwirtschaften? Ich erwähne in diesem Zusammenhang die Milliarden an Steuerschillingen, die für die Überproduktion ausgegeben wurden. Die Bauern zahlen überhaupt die Zeche, denn sie haben Preissenkungen bis zu 50 Prozent hinzunehmen, eine 50prozentige Preiskürzung bei Getreide aufgrund der Überproduktion in der EU! Da frage ich mich wirklich: Was soll eine Genmanipulation beim Saatgut, um höhere Erträge zu erwirtschaften?!

Das zweite "Argument": Der Hunger in dieser Welt werde durch die Genmanipulation gestillt. – Die Lösung dieses Problems, Herr Kollege Schwarzböck, ist eine Verteilungsfrage, aber auf keinen Fall eine Frage der Gentechnik! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: So ist es!)

Genmanipuliertes Saatgut, Herr Kollege Schwarzböck, wird dieses Problem noch verstärken, denn durch die Manipulation beim Saatgut – das können nur große Konzerne machen – haben einige wenige Konzerne weltweit die Versorgung mit Nahrungsmitteln in der Hand. Wir Freiheitlichen haben von der ersten Stunde an vor der Verwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft gewarnt. Diese Konzerne haben knallharte Verträge in ihren Schubladen. Amerikanische Farmer müssen solche Verträge bereits unterzeichnen.

Wenn wir diese Entwicklung nicht stoppen, dann wird es in Kürze kein anderes Saatgut mehr geben, dann haben diese Konzerne wirklich alles in der Hand. Und den Bauern wird das wichtigste Recht genommen, nämlich ihr Saatgut auf ihrem Grund und Boden zu erzeugen. Das würde das Ende des freien Bauerntums bedeuten. Die Bauern würden in völlige Abhängigkeit geraten.

Herr Kollege Schwarzböck – jetzt ist er leider geflüchtet – und Sie alle von der ÖVP: Genmanipulation in der Landwirtschaft heißt Versklavung der Bauern! Genmanipulation bedeutet neue Leibeigenschaft. 150 Jahre nach der Bauernbefreiung treten Sie für eine neue Leibeigenschaft ein?! Wem dienen denn Sie von der ÖVP?!

Warum haben Sie verhindert, daß das Gentechnik-Volksbegehren in den Kammerzeitungen veröffentlicht wird? Warum haben Sie es nicht geschaltet? Welche Interessen vertreten Sie


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69. Sitzung / Seite 32

eigentlich? Die von Raiffeisen oder die von den Konzernen? Quer durch Österreich versagen die ÖVP-Politiker den Bauern eine ordentliche Information. Ich sage Ihnen: Genmanipulation in der Landwirtschaft ist so überflüssig wie ein Kropf und so gefährlich wie alle Atombomben zusammen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. Redezeit: 10 Minuten.

16.21

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich möchte einige Anmerkungen zur demokratiepolitischen Seite dieser heutigen Sondersitzung machen.

Frau Kollegin Petrovic! Ich bin auch nicht der Auffassung, daß wir ein Zuviel an Demokratie haben, da haben Sie völlig recht. Soviel ich weiß, hat auch niemand davon geredet, daß diese von Ihnen beantragte Sondersitzung unzulässig wäre. Das ist ganz und gar nicht der Fall. Die Frage ist nur, ob eine solche Sondersitzung zu diesem Zeitpunkt der Sache dient oder doch vielmehr den Interessen einer Partei. (Beifall beim Liberalen Forum.) Entschuldigen Sie, daß ich unterstelle, daß sie mehr den Interessen einer Partei dienen soll, nämlich der Ihren. (Neuerlicher Beifall beim Liberalen Forum. – Zwischenruf der Abg. Ing. Langthaler. )

Kollegin Langthaler! Auch gerade Ihrer Wortmeldung wegen sage ich das. Ich bin wirklich die allerletzte, die glaubt, die Frauenministerin verteidigen zu müssen, weil es weder einen objektiven und schon gar keinen subjektiven Grund für mich dafür gibt. Wenn Sie ihr aber sagen, es sei nahezu perfid – ich glaube, ich habe Sie richtig verstanden –, daß sie sich herstellt und so tut, als ob sie die Forderungen des Frauen-Volksbegehrens unterstreichen und unterstützen würde, dann frage ich mich: Was haben Sie eigentlich in dieser Sondersitzung erwartet? Haben Sie erwartet, daß Sie sich hier davon distanziert? Dann frage ich mich: Was hätten Sie ihr dann geantwortet? Dann haben Sie wiederum gemeint – Sie müssen sich für das eine oder andere entschließen, wenn Sie schon von Glaubwürdigkeit reden –, warum sie nicht wenigstens verbal hier bestimmte Dinge im Zusammenhang mit der Gentechnik artikuliert hat. Zugleich werfen Sie ihr aber vor, daß ihre verbalen Artikulationen im Zusammenhang mit der Frauenpolitik nahezu perfid sind. Da frage ich mich wirklich: Was ist jetzt jener Gesichtswinkel, den Sie hier erreichen wollen? (Abg. Ing. Langthaler: Diese Partei hat jahrelang in der Frauenpolitik versagt!)

Da sind wir uns ja einig! Na selbstverständlich hat sie jahrelang nichts getan. Das Frauen-Volksbegehren ist notwendig geworden, weil diese Partei versagt hat. Da sind wir uns ja völlig einig! Nur: Was wollen Sie denn mit dieser Sondersitzung erreichen – genau mitten in der Eintragungswoche? Das wollen Sie aufzeigen?

Jetzt frage ich Sie: Hätte die Ministerin hier jetzt eine Blankoerklärung abgegeben, wofür Sie sich einsetzen wird – abgesehen davon, daß Sie mit Recht sagen würden, daß das unglaubwürdig ist, aber was soll Sie denn dann tun? –, dann könnte das zugleich das Signal an all jene, die "draußen" – unter Anführungszeichen – sind, sein: Die Ministerin hat ohnehin versprochen, sie wird alles tun, also brauche ich gar nicht mehr unterschreiben zu gehen. – Das wäre doch nicht unlogisch, wenn sich das die Leute überlegen würden, wenn man ihr glaubte. Wozu lassen wir sie dann hier überhaupt reden?

Wenn sie aber jetzt ganz klar sagt, warum sie gegen das eine oder das andere ist, dann betoniert sie sich ja ein. Dann frage ich mich: Ist es nicht noch viel schlimmer für jene, die dieses Volksbegehren unterschreiben, wenn sich die Ministerin bereits während der Eintragungswoche auf etwas festlegt und nachher einen Weg suchen muß, da wieder herauszufinden, weil sie die Unterschriften dazu zwingen? Was soll denn das in der Sache für einen Sinn haben?

Das ist es, was mich stört: der Zeitpunkt dieser Sondersitzung. Wenn Sie der SPÖ mit Recht mangelnde Glaubwürdigkeit vorwerfen, dann muß ich sie Ihnen in diesem Zusammenhang genauso vorwerfen. Das dient nicht der Sache! (Beifall beim Liberalen Forum.)


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Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nun auch mit Ihren Vorschlägen im Zusammenhang mit der Einleitung eines Volksbegehrens auseinandersetzen. Den Entschließungsantrag, den Sie hier eingebracht haben, kann ich persönlich unterstützen. Sie haben zwei Punkte erwähnt, die wirklich notwendig sind, und es ist ein Übel, daß die Regierung, je nachdem, ob ihr die Dinge passen oder nicht, so damit umgeht, wie sie es tatsächlich tut. Angekündigt haben Sie allerdings noch mehr Anträge, die, wie ich höre, Kolleginnen und Kollegen von Ihnen einbringen werden.

Aber auch mit den Aussagen der Kollegin Petrovic möchte ich mich auseinandersetzen, weil es mir darin an Logik fehlt. Wir sind uns in einer anderen Frage völlig einig, nämlich dann, wenn es darum geht, sich vor dem Gemeindeamt oder vor dem Notar für etwas deklarieren zu müssen, aber im Zusammenhang mit Wahl. Und das muß man auseinanderhalten, wenn man redlich argumentieren will.

Bei Wahlen ist es so, daß wir glücklicherweise ein geheimes Wahlrecht haben. Die Tatsache, daß ich mich zur Unterstützung einer Partei, die als wahlwerbende Partei auftreten will, deklarieren muß, kann zu Recht als eine Aushöhlung dieses geheimen Wahlrechtes verstanden werden. Es wird ja auch so als Instrumentarium der Mächtigen eingesetzt. Das abzuschaffen, halte ich für eine dringende Notwendigkeit.

Wenn Sie aber das gleiche Argument für das Volksbegehren anwenden, dann machen Sie einen Gedankenfehler, denn beim Volksbegehren muß ich mich ja bei der Unterschriftsleistung auch deklarieren, außer Sie sind so konsequent – was Sie aber nicht sind in Ihrem Antrag – und sagen, auch die Unterschriftsleistung unter ein Volksbegehren muß geheim bleiben. Nur dann wäre es logisch, wenn Sie dafür eintreten, daß die Unterschriftsleistung vor der Gemeinde abgeschafft werden muß. Das sage ich deshalb, weil ich das der Seriosität der Debatte einfach schuldig zu sein glaube.

Der zweite Punkt ist der, daß Sie bei der Zahl meinen, man sollte den Zugang zum Volksbegehren erleichtern. Dagegen habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden, denn auch ich bin der Meinung, daß die Instrumente der direkten Demokratie gestärkt gehören. Nur muß man sich anschauen, wie die Volksbegehren seit 1964 bisher gehandhabt wurden, und dann sieht man, daß das kein objektiver Bedarf ist. Das ist kein Bedürfnis. Jene Volksbegehren, die durch Unterstützungserklärungen eingeleitet wurden, haben die 10 000er Hürde weit übersprungen. Selbst jenes – ich bezeichne es jetzt so – "Minderheiten"-Volksbegehren "Pro Motorrad" ist auch auf nahezu 13 000 Unterstützungserklärungen gekommen. Das heißt, hier etwas als eine Notwendigkeit darzustellen, entbehrt einfach der Abbildung in der Realität. Das ist der Grund, warum ich mich zwar nicht dagegen verwahre, aber überhaupt keine Notwendigkeit sehe, hier so zu tun, als würde man etwas erleichtern, was gar nicht als eine Erschwernis empfunden wird.

Etwas anderes hingegen halte ich sehr wohl für notwendig, und das ist die Beseitigung der Privilegierung von Nationalratsabgeordneten und Landtagsabgeordneten, aber nicht deswegen, weil es jetzt beim Frauen- und beim Gentechnik-Volksbegehren leichter war, es einzuleiten, sondern weil es einfach dem Geist eines Instrumentariums der direkten Demokratie widerspricht, daß man Privilegien für Abgeordnete schafft. Dieses Instrumentarium soll ein Instrument der Bürgerinnen und Bürger bleiben und soll nicht durch eine Partei, in welcher Form auch immer, lanciert und damit vereinnahmt werden können. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir Abgeordnete haben ohnehin die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu unterschreiben – ich habe das gestern beim Frauen-Volksbegehren getan, und zwar mit Überzeugung –, aber es ist nicht notwendig, jenen Vorgang, der zur Einleitung dient, so zu berechnen, daß die Unterschrift eines von uns so viel wert ist wie 1 250 Unterschriften anderer Bürgerinnen und Bürger. Das halte ich einfach für unzulässig! Gerade wegen der Art und Weise, wie mit diesem Instrumentarium zunehmend umgegangen wird – und die inflationäre Ankündigung der Freiheitlichen spricht ja eine deutliche Sprache; das ist ja nur ein Schlaglicht auf die Zukunft –, glaube ich, daß diese Bestimmung, durch welche Abgeordnete privilegiert behandelt werden, abgeschafft gehört. Wir haben daher einen solchen Antrag eingebracht. Dieser kommt allerdings heute nicht zur Abstimmung, weil wir ihn dem Ausschuß zuweisen lassen wollen.


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Lassen Sie mich noch ein paar Worte über die beiden Volksbegehren verlieren, die das Thema dieser Sondersitzung bilden.

Zum Gentechnik-Volksbegehren wird mein Kollege Barmüller weitere Ausführungen treffen. Ich möchte eigentlich für mich nur begründen, warum ich dieses Volksbegehren – im Gegensatz zum Frauen-Volksbegehren – nicht unterschrieben habe.

Ich glaube, daß das Gentechnik-Volksbegehren auch ein sehr wichtiges ist. Ich habe lange nachgedacht, welche Gründe für und welche gegen eine Unterschrift sprechen, und bin zu dem Ergebnis gekommen, daß mehr Gründe dagegen sprechen. Ich kann mich bei beiden Volksbegehren nicht mit allen inhaltlichen Forderungen identifizieren, bin aber der Meinung, daß das, was das Volksbegehren auslösen soll, nämlich eine Sensibilisierung der Bewußtseinslage, beim Gentechnik-Volksbegehren in diesem Ausmaß nicht notwendig ist, denn diese Bewußtseinslage in der Bevölkerung ist meiner Meinung nach schon vorhanden. Daß es einen Regelungsbedarf gibt, ist klar und wird eigentlich auch von niemandem bestritten. Ich meine, daß die ethische Dimension, etwas, was ich für ein Kernproblem dieses Problembereiches halte, in einem Volksbegehren nicht zu relevieren ist. Das ist der Grund, warum ich meine, daß die Signalwirkung – da befinde ich mich in einem heftigen Widerspruch zu Ihnen, Frau Kollegin Bauer –, die von den Unterschriften eines Volksbegehrens für Frauenanliegen ausgeht, eine sogar sehr wichtige ist. Ich halte es für fahrlässig, diese Signalwirkung nicht zu erkennen. Denn den Spruch, daß wir ohnehin alle für Gleichberechtigung sind, den kennen wir und der hat jene benachteiligende und diskriminierende Situation verursacht, in der wir uns heute befinden.

Ich hätte gerne im konkreten auch noch zu dem einen oder anderen Punkt etwas gesagt, weil ich meine, daß Handlungsbedarf nicht nur bei jenen Punkten besteht, die im Volksbegehren enthalten sind. Einige Punkte bejahe ich auch gar nicht, aber ich meine, daß es notwendig ist, bei Weichenstellungen anzusetzen. Damit meine ich, daß es notwendig ist, die Frau aus der Abhängigkeit herauszuführen, in die sie sich begibt, wenn sie bereit ist, eine Familie zu gründen. Das ist das Übel! Das ist übrigens ein Übel, daß von Ihnen in einer anderen Sache noch unterstützt wird – nicht erkennend, was Sie damit für die Frau verursachen.

Ich glaube, daß es ein Kernproblem ist, die Versicherungspflicht für den nichtberufstätigen Partner einzuführen. Das betrifft im Regelfall Frauen, und dadurch müßten sie nicht um irgendwelche Sozialhilfe streiten, sondern hätten ein Anrecht auf eine Grundlage, wenn sie sich aus dem Familienverband begeben oder wenn sie sich vom Mann trennen.

Ich glaube, daß es auch notwendig ist, in der Bundesverfassung eine Bestimmung zu treffen, daß die Bevorzugung der Frau bei gleicher Qualifikation – es ist mir ein wichtiges Anliegen, das zu unterstreichen – dem Gleichheitsgrundsatz entspricht und nicht widerspricht. Solange wir das in der Verfassung nicht verankert haben, so lange laufen wir Gefahr, daß alle einschlägigen Maßnahmen beim Verfassungsgerichtshof von jenen Männern, die dieses Bewußtsein bis heute nicht haben, erfolgreich bekämpft werden können. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Kammerlander. Redezeit: 10 Minuten.

16.31

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal eine kurze Antwort auf Aussagen meiner Vorrednerin, der Kollegin Schmidt. Sie hat hier gefragt, was wir mit dieser Sondersitzung eigentlich bezwecken wollen. Worum geht es uns denn wirklich dabei? – Wir wollen damit aufzeigen, wie sich die Regierung in dieser Frage verhält. Es hat gestern der Regierungschef im Fernsehstudio gesagt: Ich bin ohnehin der Meinung, daß die Gentechnik in unseren Lebensmitteln nichts verloren hat, es ist richtig, was da dagegen passiert!, und er hat so getan, als würde das ohnedies sozusagen das engste Anliegen der Regierung sein. Gleichzeitig hat er aber verschwiegen, daß diese Regierung eine Saatgutverordnung erlassen hat, daß diese Regierung Freisetzungsversuche zugelassen hat, die durch die NGOs verhindert wurden, und daß diese Regierung den Standpunkt vertritt, daß Österreich keine nationalen Alleingänge unternehmen kann. Dazu muß ich


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sagen: Das ist derart unglaubwürdig, und genau das soll diese Sondersitzung aufzeigen! (Abg. Dr. Schmidt: Es ist der Zeitpunkt!)

Meiner Meinung nach hat die Bevölkerung ein Anrecht darauf, daß es eine parlamentarische Debatte und eine Auseinandersetzung über die Inhalte der beiden Volksbegehren gibt. Wir haben das Recht, auf die Diskrepanz zwischen dem, was die Regierung sagt, und dem, was sie tut, hinzuweisen und die Leute aufzufordern: Schaut euch an, was da wirklich geschieht! (Abg. Dr. Schmidt: Wir kritisieren die Wahl des Zeitpunktes!)

Noch ein Allerletztes zum Gentechnik-Volksbegehren. Sie, Frau Dr. Schmidt, haben gemeint, das Bewußtsein in der Bevölkerung hierfür sei vorhanden. Das mag schon stimmen. Nur: In der Regierung fehlt das Bewußtsein dafür noch bei weitem (Abg. Dr. Schmidt nickt mit dem Kopf) , und das ist der Grund, warum es dieses Volksbegehren gibt (Beifall bei den Grünen) und warum es wichtig ist, daß dieses auch unterschrieben wird. Da soll Nachschub und Nachhilfe gegeben werden.

Ähnlich ist es beim Frauen-Volksbegehren. Die Latte ist lang. Die Frauenministerin sagte dazu – und das verwundert mich nicht, das freut mich –, daß sie dazu stehe. Aber es ist natürlich unsere Rolle und unsere Aufgabe, zu sagen: Gut, die Frauenministerin sagt, sie stehe dazu, aber wie schaut es wirklich aus, wie hat es denn in der Vergangenheit ausgeschaut? Es ist nicht nur legitim, sondern es ist auch politisch richtig, zu sagen: Wie schaut es denn mit den Einsparungen aus? Es ist gerechtfertigt, vorherigen Frauenministerinnen vorzuwerfen, leider so lange gewartet und sich damit abgefunden zu haben, daß ein Bundeskanzler, daß ein Mann gesagt hat: Danke, das war es!, statt durch ein Veto in der Bundesregierung zu sagen: Nein, bis daher und keinen Schritt weiter! Es wäre, im nachhinein betrachtet, für die Frauenministerinnen besser gewesen, sagen zu können: Ich bin zwar nicht mehr Ministerin, weil ich dagegengestimmt habe, aber ich kann das nicht vertreten! So bleibt es dabei: Der Mann hat gesprochen, und es wurde so vollzogen.

Aber nun zu der langen Liste, die nicht erledigt ist. Ich nehme nur die kleinen Dinge heraus. – Kollegin Silhavy, du kannst es natürlich so machen, ich mache es auch so. (Die Rednerin macht eine Handbewegung.) Aber wer gibt heute das Versprechen, daß es im Jahre 1998 in Tirol eine Regionalanwältin geben wird? Wer? Der Finanzminister? Da bin ich neugierig. Wir werden ihn fragen, kann ich nur sagen, ganz sicher. Wir werden auch versuchen, ihn da festzunageln, und ich hoffe dann auch auf die Unterstützung der beiden Regierungsparteien, denn das steht im Koalitionsabkommen. Es müßte eine Selbstverständlichkeit sein, daß dieses eingehalten wird und somit auch dieser Punkt eingehalten wird, wie viele andere auch, bei welchen Sie, Herr Dr. Khol, viel emsiger dahinter sind. (Abg. Dr. Khol: Ich freue mich, daß Sie das Koalitionsabkommen so verteidigen! Das ist schön! Ich hoffe, Sie stimmen bei der Durchführung des Koalitionsabkommens auch mit!)

Wo bleibt denn nach der kleinen Gleichbehandlungsgesetznovelle, die noch immer nicht im Parlament ist, die große Gleichbehandlungsgesetznovelle? Wo ist der Kündigungsschutz zum Beispiel bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Was ist mit den Einsparungen im Sozialbereich, die wir immer wieder aufgezeigt haben?

Frau Kollegin Bauer! Da kommen einem die Krokodilstränen (Abg. Dr. Khol: Nein, nein, Sie sind kein Krokodil!) , wenn Sie sagen, es gebe eine Bevorzugung der Alleinerzieherinnen. Ich weiß nicht, unter welche Kategorie ich solche Wortmeldungen einreihen soll? Unter tragikomisch soll ich das vermutlich einreihen. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Kollege Khol! Sie selbst haben das Sparpaket und die Kürzungen als Sieg der Ehe gefeiert. Ich frage mich, wo da die Alleinerzieherinnen bevorzugt werden? Sie sind bestraft worden! Sie haben eine kürzere Karenzzeit, Kürzungen bei der Notstandshilfe und und und hinnehmen müssen. Wo ist da die Bevorzugung von Alleinerzieherinnen? Sie werden Ihr klerikales Weltbild auf diese Art und Weise nicht durchsetzen können. Das ist mein einziger Trost. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Khol: Dann muß ich auf den Stadler hoffen!)


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Bleiben wir bei den Einsparungen. Wie schaut es damit im öffentlichen Dienst aus? Es ist doch Augenauswischerei, was die beiden Koalitionsparteien sagen, daß sie tun werden, damit Frauen auf allen Ebenen und in allen Hierarchien besser vertreten sind. Wir wissen, da gibt es den "gläsernen" Plafond, da kommen viele von den Frauen gar nicht hin, sie bleiben auf der Strecke.

Oder: Wie schaut es mit den Einsparungen im öffentlichen Dienst aus? Wer bleibt denn bei den Beschränkungen der Dienstposten im öffentlichen Dienst auf der Strecke? So ganz zufällig sind es wieder einmal die Frauen, die auf der Strecke bleiben, und eigenartigerweise kann man es nicht einmal belegen, weil es – man höre und staune! – in den Ministerien keine Statistiken gibt. Es kann kaum ein Ministerium sagen, was da vom vorigen Jahr auf heuer eingespart wurde, wo doch der damalige Finanzminister groß verkündet hat, was man alles im öffentlichen Dienst einsparen wird.

Nach einer Anfrageserie unsererseits, stellten wir Grünen fest, daß es sich gar nicht feststellen läßt. Wozu haben wir Frauen dann die Krot gefressen?, frage ich da nur. Wozu bitte? Wir wissen von den Frauenbeauftragten, daß es unzählige Einzelschicksale von Frauen gibt, die nicht beschäftigt werden, die nicht in den Bundesdienst übernommen werden, die aus der Karenz nicht in den Dienst zurückkehren können, die ihren Arbeitsplatz in irgendeinem Besenkammerl und nicht mehr dort, wo sie waren, wiederfinden.

Aber Sie als Regierung, als Ministerinnen und Minister sagen einerseits: Wir werden da viel einsparen, denn es ist jetzt Konsolidierung angesagt!, andererseits jedoch können Sie gar nicht beweisen, was das dem Budget gebracht hat. Aber unzählige Frauen – ich werde es Ihnen immer wieder sagen, und ich werde Ihnen die Beispiele dafür bringen, ich werde lästig sein, ich werde Sie sekkieren – haben dafür büßen müssen, daß Sie solche Blödheiten machen. Ich finde kein anderes Wort dafür.

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Frau Abgeordnete! Ich war schon beim Ausdruck "Perfidie" an der Grenze angelangt. Ich bitte Sie wirklich, sich in der Terminologie zurückzuhalten. Gerade der grüne Klub ist immer darauf bedacht, die Verrohung der Sprache zu bekämpfen. Das gilt auch für Sie.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (fortsetzend): Gegen die Verrohung der Sprache und die Verrohung vor allem der Sitten, wenn es um Frauenpolitik geht. Das sage ich Ihnen auch, Herr Präsident!

Aber gehen wir weiter in meiner Liste. Es gibt genauso Einsparungen im Bildungsbereich, und ich kann hier aufgrund der Zeitbeschränkung gar nicht alle anführen. In der Zeitung konnten wir erst gestern oder vorgestern lesen, daß in Zukunft 27 000 Studierende ohne Familienbeihilfe werden auskommen müssen. Was glauben Sie, wie viele Frauen das wieder betrifft? Was glauben Sie, wie bei diesen Einsparungsmaßnahmen die Geschlechterverträglichkeit wieder ausgelegt ist? Ich kann Ihnen die Antwort gleich geben. Es trifft die Frauen!

Warum trifft es die Frauen? – Schauen Sie sich die Bildungsstatistik an! Noch immer ist es so, daß 50 Prozent der Frauen nur Pflichtschulabschluß haben. Sie können sich die Statistik anschauen, wie diese Entwicklung weitergeht. Wie viele Frauen kommen überhaupt bis zum Studium? Wie viele Frauen kommen überhaupt bis zum Abschluß des Studiums? Wie viele Frauen fallen unter die Drop-out-Quote? Und dann schauen Sie sich an, wo Ihre Einsparungsmaßnahmen ansetzen und wie das Ergebnis ausschaut! Es schaut schlicht und ergreifend – das sage ich Ihnen – verheerend aus.

Abschließend noch einmal zum Anliegen dieser Dringlichen Anfrage. Frau Ministerin! Es ist wirklich rühmlich, wenn Sie sagen, Sie stehen hinter diesen Forderungen, aber Sie werden geprüft werden, und Sie werden Ihre große Prüfung haben, wenn es um das Budget für das nächste Jahr geht, über welches jetzt die Verhandlungen anlaufen. Ich kann Ihnen sagen: Wir unterstützen Sie! Wir haben auch Ihre Vorgängerinnen unterstützt. Daran ist niemand gescheitert, daß die Grünen dagegen waren, nämlich gegen das, was diese wollten. Sie sind daran gescheitert, daß sie sich in Ihrer eigenen Bundesregierung nicht durchsetzen konnten. Sie sind daran gescheitert, daß sie sich gegen die Männer in der Bundesregierung nicht durchsetzen


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konnten. Und sie sind daran gescheitert, daß die Solidarität der sozialdemokratischen Frauen und die Solidarität auch der Frauen in der Volkspartei gegenüber den Männern in der Regierung immer größer war als gegenüber ihren eigenen Anliegen. Das ist es, was ich Ihnen eigentlich heute und hier vermitteln möchte.

Sie als neue Ministerin können bezüglich Ihrer Aussagen heute noch Glaubwürdigkeit für sich in Anspruch nehmen, was Ihre Vorgängerinnen nicht mehr können, aber die Frage ist, ob Sie in einem halben Jahr noch immer glaubwürdig sein werden. Die Sozialdemokratische Partei hat meiner Meinung nach keine Glaubwürdigkeit mehr. (Beifall bei den Grünen.) Die Sozialdemokratische Partei hat nach 20 Jahren Frauenpolitik keine Glaubwürdigkeit mehr, weil sie kein Rückgrat hat und sich nicht durchsetzen konnte.

Ich hoffe ja nur eines: daß Sie sich mit Hilfe des Volksbegehrens wenigstens soweit durchsetzen können, daß bei der nächsten Wahl hier 50 Prozent Frauen in Ihrer Partei sitzen. Dann würde wahrscheinlich einiges anders ausschauen. (Beifall bei den Grünen.)

16.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Reitsamer. Freiwillige Redezeit: 5 Minuten.

16.42

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Kammerlander ist es wieder gelungen, Österreich als das Entwicklungsland ganz hinten auf der Liste darzustellen. Ich verlasse mich aber darauf, daß die Menschen kein Kurzzeitgedächtnis haben, daß sie sehr wohl wissen, was sich inzwischen bewegt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich halte es auch für demokratiepolitisch äußerst bedenklich, während der laufenden Eintragungsfrist, hier die Stellungnahme eines Regierungsmitgliedes einzufordern. Frau Kollegin Langthaler, die in ihrer Dringlichen Anfrage beide Volksbegehren miteinander vermanscht hat, stellte sich hier heraus und warf der Frau Ministerin vor, wieviel Redezeit – die sie mit der Stoppuhr gemessen hat – sie auf das Frauen-Volksbegehren und wieviel Redezeit sie auf das Gentechnik-Volksbegehren verwendet hat. Ich halte das für sehr eigenartig! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich halte es durchaus für positiv, überparteiliche Initiativen von Parteien her zu unterstützen, aber ich halte es für negativ, wenn man das als Partei an sich ziehen möchte. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Ing. Langthaler .) Nein, das haben wir ganz sicher nicht gemacht. Die Frauenministerin hat hier deutlich erklärt, daß es im Vorfeld finanzielle und ideelle Unterstützung gab, aber an sich ziehen wollte sie das nie. Das hat auch die Sozialdemokratische Partei nicht gemacht. Ihnen würde es ebenfalls gut anstehen, das auch nicht zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Bei dieser Debatte über die beiden Volksbegehren haben wir das Problem, daß die InitiatorInnen in die Rolle der ZuhörerInnen gedrängt sind, daß sie an der Diskussion nicht teilnehmen können, und das halte ich für ungerecht.

Wenn Frau Kollegin Kammerlander gesagt hat, der Grund, warum das heute diskutiert werden muß, wären die gestrigen Äußerungen des Bundeskanzlers gewesen, dann muß ich ihr sagen: Wer die Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses kennt, der weiß, wie man eine Sondersitzung zu beantragen hat. Damit ist, glaube ich, dieses Argument sicher ad absurdum geführt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Der Wabl hat schon vor Weihnachten unterschrieben! – Abg. Ing. Langthaler: Wir haben das geahnt!)

Ich darf auch an die Gesetzwerdung beim Gentechnikgesetz erinnern. Bei den Verhandlungen über das Gentechnikgesetz haben die Grünen die Gentechnik selbst im Pharmabereich in Frage gestellt. Heute steht die medizinische Anwendung der Gentechnik außer Streit. Aber Schüren von Angst und Maximalforderungen, das ist immer ihre Devise. Es sollten sich die politischen Akteure keiner Partei – ich sage das ganz bewußt – dazu hergeben, bei der Bevölkerung Angst


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zu schüren. Damit ist der Bevölkerung nicht geholfen, und damit ist auch den Initiatoren dieser beiden Volksbegehren nicht geholfen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich finde, ein Gutes haben beide Volksbegehren, insbesondere das Gentechnik-Volksbegehren: Es kommt ein Diskussionsprozeß in Gang, und es wird auch Information eingeholt. Es gibt nämlich auch so etwas wie eine Holschuld, wenn man Informationen haben möchte, und das funktioniert jetzt ganz wunderbar.

Gentechnik kann aber weder pauschal befürwortet noch abgelehnt werden. Es muß in jedem einzelnen Fall der Nutzen abgewogen werden. (Beifall bei einigen Abgeordneten der SPÖ und der ÖVP.)

Ich bin für kontrollierte Forschung und für eine möglichst lückenlose Kennzeichnung. Wenn man heute bei den Lebensmitteluntersuchungsanstalten schaut, stellt man manchmal in Zweifel, ob die bestehenden Analysemethoden voll ausgenützt werden. Das sollten sie künftighin tun, und man sollte auch konsequent daran arbeiten, die Nachweismöglichkeiten über gentechnische Veränderungen noch zu verbessern.

Ich vermisse in der ganzen Argumentation auch die Differenzierung zwischen Freisetzung, die den Zwecken der Forschung dienen soll – da bin ich das letzte Mal unterbrochen worden –, und der Aussaat, hinter der durchaus kommerzielle Motive stehen und die man noch hinterfragen muß.

Was die Haftungsfragen betrifft, meine Damen und Herren, so kann ich nur eines sagen: Wir haben eine Produkthaftung. Es mangelt jedoch bei der Anlagenhaftung. Da haben wir zu große Erwartungen in das Umwelthaftungsgesetz gesetzt. Da ist nicht alles erfüllt worden, und wir werden daran sicher etwas verändern müssen. In diesen Diskussionsprozeß wollen wir aber die Initiatoren der Volksbegehren mit einbeziehen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwarzböck. Redezeit: 8 Minuten.

16.46

Abgeordneter Rudolf Schwarzböck (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist aufgefallen, daß ich – zumindest aus meiner Sicht unbeabsichtigt – als zehnter Redner als erster Vertreter des männlichen Geschlechts in dieser Debatte das Wort ergreife. Ich bitte in besonderer Weise die Damen dieses Hauses und alle Interessierten und Streiterinnen für das Frauen-Volksbegehren um Verständnis, daß ich mich ausschließlich mit den Anliegen des Gentechnik-Volksbegehrens beschäftigen werde, und zwar aus einem einzigen Grund: weil ich zu wenig Zeit habe, die von meinem Zugang her und aus meiner Sicht an und für sich schon sehr knapp ist. (Abg. Dr. Haselsteiner: Das ist sehr aufschlußreich!)

Meine Damen und Herren! Selten ist in Österreich in den Bereichen Politik, Gesellschaft und Medien ein Thema so emotional, leidenschaftlich und sensibilisiert diskutiert worden, wie das – vor allem in den letzten Wochen – bei der Gentechnik der Fall ist.

Mich wundert das deshalb, weil mir beim Vergleich der Diskussion in Österreich mit den Diskussionen, die weltweit geführt werden, folgendes auffällt: Keine Regierung irgendeines vergleichbaren Landes befindet sich mit ihrem Standpunkt so nahe an der Meinung der Initiatoren des Volksbegehrens zur Anwendung oder Verhinderung der Gentechnik wie die österreichische Bundesregierung, und dennoch ist es fast nicht mehr möglich, dieses Thema rein sachorientiert öffentlich zu diskutieren. Ich glaube, damit ist die Eigenartigkeit der Diskussion über dieses Thema in Österreich umfassend skizziert.

Ich persönlich kann mit dem Positionspapier der österreichischen Bundesregierung als Kritiker der Gentechnik in der Lebensmittelwirtschaft sehr gut leben, und ich habe auch als Bauer und


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als grundwertorientierter Mensch im Grunde genommen mit weiten Teilen des Volksbegehrens überhaupt kein Problem, weder persönlich noch als Mandatar der Österreichischen Volkspartei noch als Bauernvertreter. (Abg. Ing. Langthaler: Nur: Inserieren dürfen Sie nicht in der Zeitung von Ihnen!) Ich werde später noch darauf Bezug nehmen, Frau Kollegin Langthaler.

Die Kennzeichnungsfragen und die Haftungsfragen bei der Anwendung der Gentechnik und das Verbot von Patentierung von Lebewesen führen in der Diskussion in der österreichischen Öffentlichkeit zu verhältnismäßig wenig differenten Standpunkten. Ich habe zu diesem Thema sehr viele Veranstaltungen besucht und auch dessen Diskussion und Darstellung in den Medien sehr aufmerksam verfolgt. Im Grunde genommen entzünden sich die Leidenschaften, die Emotionen und die Sensibilisierung vor allem daran – das ist meiner Meinung nach der Hauptpunkt des Gentechnik-Volksbegehrens –, mit politischen Maßnahmen, mit rechtlichen Vorkehrungen, mit der Administration zu garantieren, daß im Bereich der Lebensmittelwirtschaft, vor allem im Bereich der Pflanzenproduktion, dort, wo die Dinge am unmittelbarsten aktuell zu entscheiden sind, Österreich eine gentechnikfreie Zone bleibt.

Daß wir so weit in der Emotionalisierung sind, wundert mich seit Beginn der heutigen Debatte nicht mehr, in welcher ich miterleben durfte, daß die Frau Bundesministerin einen Standpunkt, den ich bisher respektiert und geteilt habe – wie ich überhaupt an ihrem persönlichen Standpunkt und an ihrem Standpunkt der Verantwortung als Gesundheitsministerin sehr viele Parallelen zu meinem persönlichen Standpunkt sehe –, verlassen und erstmals hier in der Debatte beziehungsweise in ihrer Antwort auf die Dringliche Anfrage geäußert hat, sie würde dafür arbeiten, daß die österreichische Landwirtschaft gentechnikfrei bleibt.

Da wir betreffend den medizinischen Bereich eigentlich überhaupt keine Divergenzen haben, im tierischen Bereich Gentechnik – ich sage, Gott sei Dank – so klar und unumstritten geregelt ist, daß wir damit in Österreich kein Problem haben, kann es eine Diskussion um Gentechnik im Grunde genommen ja nur bezüglich der Bereiche Pflanzenproduktion und Lebensmittelwirtschaft geben. Frau Bundesministerin! Wenn Sie sich in diesem Bereich für eine Gentechnikfreiheit aussprechen, dann befinden Sie sich nicht mehr auf dem Standpunkt der Resolution der Bundesregierung und auf dem Standpunkt, den Sie wochen- und monatelang vertreten haben, und dann müssen wir damit rechnen, daß es dadurch zu weiteren Verunsicherungen und Übersensibilisierungen kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Frau Kollegin Langthaler hat gemeint – und dazu muß ich als Bauernvertreter Stellung nehmen –, daß mit der Gentechnikfreiheit in der österreichischen Lebensmittelwirtschaft eine riesige Chance für die Bauern verbunden wäre. Sie hat gesagt: für eine darniederliegende Landwirtschaft. Ich möchte aus der Sicht meines persönlichen Zuganges zu diesem Thema einige Erfahrungen hier preisgeben.

Ich habe als junger Bauernfunktionär, kommend aus der Landjugend und aus dem Bereich der Bildungsarbeit der Landwirtschaftskammer, eine Unzahl von Diskussionen besucht und sogar moderiert, als wir Mitte beziehungsweise Ende der siebziger Jahre fast glaubenskriegartig den Weg in die Biolandwirtschaft aus der Sicht der konventionellen Landwirtschaft diskutiert haben. Ich sehe einen riesigen Fortschritt darin, daß wir heute diese Fragen nicht mehr kontroversiell diskutieren, sondern einen sehr vernünftigen Weg gehen, aufbauend auf einer nachvollziehbaren Rechtsordnung, einem klaren Kodex, um überhaupt Biolandwirtschaft leben und administrieren zu können. Dennoch muß ich heute feststellen, daß wir nur Bruchteile jener Agrarprodukte, die auf Biobauernhöfen erzeugt werden und mit höheren Kosten verbunden sind, geringfügig höherpreisig oder überhaupt höherpreisig als Produkte aus der konventionellen Landwirtschaft verkaufen können. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe mir die Zahlen von Bioorganisationen, von den Biobauernverbänden geben lassen. Frau Kollegin Langthaler! Wir sind heute nach jahrzehntelangen Bemühungen so weit, daß von 300 000 Tonnen Milchproduktion auf Biobauernhöfen ganze 80 000 Tonnen mit Preiszuschlägen vermarktbar sind. Ich könnte Ihnen jetzt 10, 15 derartige Sektoren in der Landwirtschaft nennen. Für mich war es eine der erschütterndsten Erkenntnisse angesichts des gesellschaftlichen Bewußtseins, daß 85 Prozent der Österreicher sagen, sie möchten Gentechnik in


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der österreichischen Lebensmittelwirtschaft nicht haben, wir aber im Grunde genommen bisher fast keinen Marktpartner gefunden haben, der bereit wäre, diesen Weg, den die österreichische Landwirtschaft in Teilen bereit ist, eigenverantwortlich zu gehen, auch zu honorieren.

Da stellt sich für mich die Frage, wie weit wir sind, wenn wir eine nahezu weltumfassende Entscheidung so emotional und mit einem sehr starken ideologischen Zugang diskutieren und dann zur Kenntnis nehmen müssen, daß ein beachtlicher Teil, der diese Ideologie vertritt, materiell nicht einmal mit einem Groschen bereit ist, diese Ideologie auch zu verwirklichen.

Ich lade Sie ein, das mit uns weiter zu diskutieren. Dann sind wir garantiert in der Lage – ähnlich wie in anderen Bereichen –, pionierhaft Entwicklungen in Europa durchzusetzen und weiterzukommen. Ganz sicher wird das aber nicht in einem realitätsverdrängenden, manchmal sogar illusionistischen Diskussionsprozeß, der an Glaubenskriege erinnert, gehen.

Ich hoffe daher, daß wir diese Art der Diskussion bald einstellen und die hohe Gemeinsamkeit der Kritiker der Anwendung der Gentechnik in der österreichischen Lebensmittelwirtschaft mit dem restriktivsten Standpunkt zu dieser Technologie, den eine Regierung auf der Welt einnimmt – das lese ich aus dem Standpunkt der österreichischen Bundesregierung heraus –, in einer Sachdiskussion weiterentwickeln, im Interesse all jener, die sich vor dieser Technologie fürchten, und im Interesse all jener, die meinen, daß uns unter restriktivsten Anwendungsvorschriften, unter größten ethischen und sicherheitstechnischen Vorkehrungen diese Technologie im ökologischen und in vielen anderen wertvollen Bereichen – wahrscheinlich am Anfang nur in sehr kleinen Segmenten – auch helfen könnte, große Probleme dieser Welt zu lösen. Ich persönlich erwarte mir da überhaupt nichts in Richtung Lösung des Hungerproblems, sondern eher etwas in den sehr, sehr vielen hochwertigen ökologischen Fragen.

Das brächte uns sicherlich weiter als das Emotionalisieren einer Bevölkerung, die – zum Großteil mit einer einfachen Pflichtschulbildung wie ich – wahrscheinlich in den Kernfragen diese Entscheidung rational eigenverantwortlich und naturwissenschaftlich nicht bewerten kann. (Beifall bei der ÖVP und des Abg. Dr. Nowotny. )

16.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haller. – Bitte, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten.

16.55

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Volksbegehren sind nach meinem Dafürhalten Instrumente für Bürger, um die Politik aufzurütteln. Zwei liegen derzeit zur Unterschrift auf: eines gegen Gentechnik und eines für Frauenanliegen, und ich finde das gut so. Es ist richtig, den Abbau der Benachteiligungen von Frauen umfassender als bisher einzufordern, und es ist auch richtig, auf das Recht auf Verwirklichung von selbstbestimmtem Leben für Frauen zu pochen, denn für Männer ist das schon lange selbstverständlich.

Die zwei Sparpakete der Regierung und die Situation in der Wirtschaft sind wirklich großteils auf dem Rücken der Frauen ausgetragen worden. Aber eines muß man schon sagen: Vor allem dieses Frauen-Volksbegehren ist doch ein Eingeständnis der SPÖ, die seit 27 Jahren die führende Kraft in dieser Regierung ist, daß sie in der Frauenpolitik nicht weitergekommen ist, daß sie gescheitert ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist doch wirklich skurril und nicht richtig, wenn nun dieselbe SPÖ hergeht und mit einem Parteitagsbeschluß dieses Frauen-Volksbegehren umarmt und vereinnahmt – wohl nur deshalb, um von diesen jahrzehntelangen Versäumnissen abzulenken. Daß sich Oppositionsparteien anhängen, ist sehr verständlich und ein Gebot der demokratiepolitischen Vernunft.

Klar ist leider, daß in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Großteil der Forderungen dieses Frauen-Volksbegehrens überhaupt nicht umsetzbar ist. Angesichts der dadurch entstehenden Kosten, die weit jenseits von 50 Milliarden Schilling liegen, sind sie wohl eher als ein


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Brief ans Christkind zu verstehen, und ich werde mir anschauen, Frau Bundesministerin, ob Sie in einem halben Jahr noch so zuversichtlich sind wie heute.

Sicher ist meiner Meinung nach auch, daß ein Teil der Forderungen, zum Beispiel die Teilzeitarbeit bis zum Schulantritt, die längere Behaltefrist nach der Karenzzeit und das gesetzliche Mindesteinkommen in der Höhe von 15 000 S, die Chancen der Frauen auf dem Arbeitsmarkt eher verschlechtert als verbessert. Derselben Meinung ist auch der Bundeskanzler und Vorsitzende der SPÖ, und er steht somit, Frau Bundesministerin, in Widerspruch zu Ihren Aussagen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Vor allem der erste Punkt dieser Forderungen ist doch wirklich sehr eigenartig, der da lautet: Öffentliche Aufträge und Förderungen für Unternehmen sollen nur mehr dann vergeben werden, wenn Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend dem Bevölkerungsanteil vertreten sind. Auch wenn die Frau Rossmann das jetzt schon ein bißchen zurücknimmt und sagt, zumindest Chancengleichheitspläne sollten bestehen – ich habe Ihre Aussagen, Frau Rossmann, in der "Feminista" gelesen –, frage ich mich trotzdem, wie das in der Bauwirtschaft vor sich gehen sollte. Außerdem bedeutet das ganz einwandfrei einen Verstoß gegen internationale Wettbewerbsregeln. Und wo bleibt denn in diesem Punkt die so oft zitierte Political correctness?

Frau Rossmann und Frau Ministerin Prammer sind sich einig, daß sie in Zukunft die vollständige Einbeziehung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in die allgemeine Sozialversicherungspflicht haben wollen. Aber sie vergessen wohl ganz bewußt darauf, daß das gerade für Frauen mit geringem Einkommen ein noch geringeres Einkommen bedeuten wird, weil die Hälfte dieser Beiträge wieder von den Frauen zu bezahlen wäre. Man wird doch nicht wirklich glauben, daß das alles die Wirtschaft übernehmen wird.

Weiters: Kindererziehung und Pflegearbeit sind nicht pensionsbegründend, Sie wollen, daß sich das nur pensionserhöhend auswirkt. Sie haben in diesem Volksbegehren anscheinend auf die nichterwerbstätigen Frauen vergessen. Auch auf die Bäuerinnen, auch auf die Unternehmerinnen haben Sie vergessen. Dieses Volksbegehren hat also nicht für alle Frauen Gültigkeit.

Es ist leider so, daß ein Teil – ein Großteil, würde ich sagen – dieser Inhalte einfach unseriös formuliert ist. Einerseits schießen Sie über das Ziel hinaus, und andererseits reden Sie einer echten Wahlfreiheit für ein selbstbestimmtes Frauenleben nicht das Wort. Es ist viel Bevormundung drinnen, und ich finde das wirklich sehr, sehr schade. Man hätte mehr daraus machen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Mag. Barmüller das Wort. Redezeit: 10 Minuten.

17.01

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenngleich ich mich auf das Gentechnik-Volksbegehren konzentrieren werde, möchte ich zu Beginn meiner Rede ein paar Worte zum Frauen-Volksbegehren sagen: So wichtig es ist, auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Forderungen, die im Frauen-Volksbegehren enthalten sind, im Auge zu behalten, sei an eines erinnert: Wenn es eine wirtschaftliche Struktur gibt, die in einer bestimmten Art und Weise aufgebaut ist, dann sind damit auch ganz bestimmte Kosten verbunden, und es sind wirtschaftliche Chancen in einer bestimmten Art und Weise verteilt. Wenn wir heute argumentieren, wir können uns eine Gleichbehandlung von Frauen im wirtschaftlichen Bereich nicht leisten, dann darf ich Sie daran erinnern, daß es solche Argumente in der Geschichte immer gegeben hat, wenn es darum gegangen ist, solche, die weniger Chancen haben, denen gleichzustellen, die mehr Chancen haben.

Auch die Südstaaten in den heute Vereinigten Staaten von Amerika haben gegenüber den Nordstaaten argumentiert, daß sie ihre Baumwollplantagen ohne Sklaven einfach nicht betreiben können, weil ihre Struktur so aufgebaut ist, daß es so sein muß. Wenn das auch eine innere Logik hat, so ist es lange noch nicht gerecht, ist es lange noch nicht fair.


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Wir als gesetzgebende Körperschaft müssen uns fragen, ob wir die jetzige Chancenverteilung, die existiert, weiter so behalten wollen oder ob es uns ein politisches Anliegen ist, das zu ändern. Den Liberalen ist es ein politisches Anliegen, das zu ändern, meine Damen und Herren. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich darf mich nun an den Herrn Abgeordneten Schwarzböck wenden, der gemeint hat, daß die Frau Bundesminister Prammer in Sachen Gentechnologie nicht auf dem Stand der Diskussion innerhalb der Bundesregierung ist. Ich konnte aber aus seinen Ausführungen nicht heraushören, was jetzt der Stand der Diskussion betreffend Gentechnologie in der Bundesregierung ist. Ist es Stand der Diskussion, daß Sie Gentechnik in der Pflanzenzucht eingesetzt haben wollen? Dann frage ich Sie, Herr Abgeordneter, ob Ihnen eigentlich klar ist, daß das für die Struktur der Landwirtschaft in Österreich bedeutet, daß wir die kleinbäuerliche Struktur, die Familienbetriebe nicht werden halten können. Das ist etwas, was zur Entvölkerung von ganzen Landstrichen in Österreich führen wird, das ist etwas, was viele Bereiche in alpinen Regionen unbewohnbar machen wird, das ist etwas, was unseren Tourismus negativ beeinflussen wird, und das ist etwas, was Sie a) vor dem Beitritt zur Europäischen Union versprochen haben, als Weg nicht beschreiten zu wollen, und was b) jeder politischen Logik entbehrt.

In Österreich ist es nicht sinnvoll, Gentechnologie in der Pflanzenzucht einzusetzen, weil es nur die Abhängigkeit der Bauern erhöhen wird, weil es unsere Überproduktion erhöhen wird, für die wir im Bereich der Europäischen Union derzeit schon fast die Hälfte des EU-Budgets aufwenden müssen, um sie loszuwerden. Wenn wir dieses Geld, das wir in die Verwertung von Überschüssen stecken, für die Förderung von Biolandbau aufwenden würden, dann, meine Damen und Herren, hätten wir bei gleichen monetären Aufwendungen wesentlich verträglichere soziale Folgen, als es derzeit der Fall ist. Man muß sich einmal, Herr Abgeordneter Wurmitzer, aus diesen alten Banden lösen und einen neuen Weg beschreiten. (Zwischenruf des Abg. Wurmitzer. )

Herr Abgeordneter Wurmitzer! Ich sage Ihnen: Fürchten Sie sich nicht, auch nicht als ÖVPler, es gibt auch andere Wege, zum Beispiel jene, die die Liberalen vorschlagen, und die funktionieren auch. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Es ist auch eine falsche Hoffnung, daß die Gentechnologie ökologische Probleme lösen wird. Wahr ist vielmehr das Gegenteil. Wenn eine Firma ihr eigenes Saatgut gegen ihr eigenes Herbizid immun macht, dann heißt das doch nicht, daß man von diesem Herbizid, das die Firma neben ihrem Saatgut verkauft, weniger einsetzen wird, sondern man wird selbstverständlich mehr davon einsetzen. Haben Sie schon einmal überlegt, meine Damen und Herren, daß vielleicht große Konzerne auf die Idee kommen könnten, zu sagen, wir machen unser Saatgut nicht nur gegen unser eigenes Totalherbizid immun, sondern wir machen es auch anfällig für das Herbizid der Konkurrenzfirma, um zu erreichen, daß diejenigen, die ihr Saatgut verwenden, auch wirklich auf diesen Bereich festgeschrieben werden und die Bauern in die Abhängigkeit einzelner Firmen gebracht werden?

Warum sind denn diese Firmen heute in Ländern wie Albanien unterwegs, um neue Sorten zu finden und die genetischen Ressourcen zu erschließen? Doch deshalb, weil wir mit unserer Art der Landwirtschaft in Wahrheit eine Monokultur betreiben, die der ökologischen Vielfalt abträglich ist und die auf lange Sicht unseren ökologischen Systemen nur Instabilität bringen wird und nicht eine stabile nachhaltige Versorgung sicherstellt. Daher werden auch die ökologischen Probleme mit der Gentechnologie nicht gelöst werden können.

Es ist natürlich unbestritten – und das sei gerade in Richtung der Grünen gesagt –, daß die Volksbegehren, insbesondere das Gentechnik-Volksbegehren, das nur mit Unterschriften von Abgeordneten eingeleitet worden ist, nämlich der Grünen, natürlich auch parteipolitische Interessen verfolgen, aber das darf doch nicht ... (Abg. Mag. Schweitzer: Wie bitte? – 43 freiheitliche Unterschriften!) Also ich habe diesbezüglich eine andere Auskunft bekommen. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Karl Schweitzer! Vielleicht wird es von jenen – und da müßt ihr euch mit den Grünen absprechen –, die das Volksbegehren betreiben, nach außen nicht richtig dargestellt. Mag sein.


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Aber wie auch immer: Ich halte es nicht für sinnvoll, so wie es heute von der Frau Abgeordneten Schmidt schon gesagt worden ist, ein Instrument, das ganz bewußt ein Instrument der Bürgerinnen und Bürger sein soll, durch Parteien zu mediatisieren und damit in Wahrheit nur einen billigen Zwischenwahlkampf zu finanzieren. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Nichtsdestoweniger, meine Damen und Herren, soll das nicht davon ablenken, daß dahinter ein Anliegen steht, das berechtigt ist und das auch behandelt werden muß. Wir brauchen hier im Parlament wieder eine sachliche Diskussion über die Gentechnologie. Diese Diskussion ist mit der Verabschiedung des Gentechnikgesetzes völlig abgebrochen – aber nicht, weil keine diesbezüglichen Anträge im Parlament liegen würden, über die man beraten könnte, sondern weil eine Diskussion im parlamentarischen Bereich schlicht und einfach nicht erwünscht ist. Deshalb haben liberale Abgeordnete zwar nicht die Einleitung der Volksbegehren, aber wohl die aufliegenden Volksbegehren unterstützt, weil wir diese Signalwirkung haben wollen. Wir wollen auch hier im Hause klarmachen, daß das ein Thema ist, das behandelt werden muß, daß man eine Diskussion darüber wieder forcieren muß, und die Volksbegehren, die jetzt aufliegen und hoffentlich massiv unterstützt werden, sind eine Gelegenheit, dieses Bewußtsein im Hause zu schärfen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Niemand muß die Volksbegehren zur Gänze, zu 100 Prozent, als richtig erachten, um sie unterstützen zu können und diese politische Signalwirkung zu erreichen. Die Entscheidung über die einzelnen Punkte muß hier im Hause gefällt werden, und das dürfen wir uns auch nicht nehmen lassen. Es ist notwendig, daß wir die Entscheidung hier fällen, aber dann ist es auch notwendig, daß wir die Diskussionen hier führen.

Wenn die Frau Abgeordnete Petrovic ein bißchen parteipolitisch verengt nur auf ihre eigenen Anträge geschaut hat, die jetzt ohnehin schon auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses stehen, dann sage ich Ihnen, auch die Liberalen haben einen sehr umfassenden Antrag zum Gentechnikgesetz eingebracht; dieser liegt allerdings leider im Justizausschuß, und die Frau Abgeordnete Fekter ist bisher nicht bereit gewesen, eine Diskussion im Justizausschuß darüber zuzulassen oder voranzutreiben. Es wundert mich, daß das von der ÖVP nicht gemacht wird, aber es ist nun einmal so.

Wir brauchen die politische Brechstange des Volksbegehrens, um die Diskussion hier im Parlament wieder in Gang zu bringen und das Parlament aus seiner Erstarrung wieder zu lösen, denn diese Themen müssen wieder behandelt werden.

Daher kurz zum Schluß noch die Positionen, die die Liberalen zu den drei Punkten des Gentechnik-Volksbegehrens in der Diskussion einnehmen:

Wenn es darum geht, keinen Verkauf gentechnisch veränderter Lebensmittel in Österreich zuzulassen, dann halten wir das für falsch. Wir meinen, es muß, so wie auch in dem Bericht der Enquete-Kommission über die Technikfolgenabschätzung im Bereich der Gentechnologie verlangt wird, eine klar ersichtliche und verständliche Kennzeichnung geben, und dann sollen die Konsumenten entscheiden, was sie kaufen wollen. Diese Entscheidung muß dem Konsumenten überlassen bleiben, und dann wird man ohnehin sehen, was sich durchsetzt. Aber die Produkte sollen klar ersichtlich und verständlich gekennzeichnet werden, und zwar alle Produkte, die nachweislich gentechnisch hergestellt worden sind. Das ist etwas, was alle fünf Parteien des Hauses beschlossen haben. Aber bis heute, meine Damen und Herren, ist es nicht durchgesetzt worden, und zwar von der Bundesregierung nicht durchgesetzt worden.

Wenn es darum geht, keine Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen zuzulassen, halten wir das für richtig, solange nicht das Versprechen, Haftungsregelungen, die ebenfalls in diesem Bericht der Enquete-Kommission enthalten sind, zu normieren, erfüllt worden ist. Es kann nicht angehen, das auf der einen Seite zu versprechen, den ersten Teil zu beschließen, den ersten Schritt zu machen und den zweiten Schritt nicht mehr zu machen und zu sagen: Pech, wir arbeiten daran! Wahr ist doch – und das sage ich jetzt gerade in Richtung meiner Vorrednerin –, daß wir die Diskussion im Parlament nicht führen, es gibt sie nicht. Daher behaupte ich, sie ist auch nicht gewünscht.


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Meine Damen und Herren! Zum dritten Punkt: Keine Patentierung von Lebewesen, sagen auch die Liberalen: Ja, das ist richtig! Es soll keine Patentierung von Lebewesen geben, denn das ist eine Wertentscheidung. Es soll nicht der genetische Bauplan von Lebewesen einzelnen ausschließlich zur Verwertung zugestanden werden. Und man soll doch nicht mit dem Totschlagargument kommen und sagen: Wenn es keine Patentierung gibt, dann gibt es auch keine Forschung mehr. Denn wahr ist, daß die Diskussion kreativerweise auch um andere Mittel und Möglichkeiten gehen könnte. Es soll keine Patentierung geben, aber wer sagt denn, daß wir keine Lizenzierung zulassen sollen? Warum sollte man nicht bei gentechnischen Verfahren etwas zugestehen, das dem Urheberrecht entspricht?

Meine Damen und Herren! Auch dann wäre eine wirtschaftliche Verwertbarkeit möglich. Es wäre das geistige Eigentum geschützt, und man hätte den Vorteil, daß alle Entdeckungen in diesem Bereich auch wirklich publiziert werden, und der ethische Aspekt, die Würde jeder Kreatur – diese schließt aus, daß Leben patentfähig ist –, wären gewahrt.

Und ganz zum Schluß: Der ethische Aspekt wurde von uns in der Diskussion bis jetzt kaum angetönt. Ein Ethikunterricht könnte dem bei zukünftigen Diskussionen vielleicht abhelfen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.11

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Die Redezeit, die Ihrem Klub in dieser Debatte noch zur Verfügung steht, beträgt 7 Minuten. – Bitte.

17.11

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der liberalen Fraktion, die Sie uns ja hier vorwerfen, daß wir die Einberufung dieser Sondersitzung und die Diskussion über die beiden Volksbegehren dazu nutzen, um parteipolitisches Kapital zu schlagen! (Abg. Dr. Haselsteiner: So ist es! – Abg. Mag. Barmüller: Terezija, sei nicht so empfindlich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade Kollege Barmüller hat richtigerweise gesagt, die politische Diskussion über diese beiden Volksbegehren – und ich treffe keine Wertung, welches wichtiger ist und welches weniger wichtig ist – ist notwendig und soll in diesem Haus passieren. Ja wann, wenn nicht in Zeiten, wo diese Themen auch in der öffentlichen Diskussion stehen, sollen sich die Volksvertreter auch in einem öffentlichen Raum und einem öffentlichen Rahmen wie hier dieser Diskussion stellen?

Ich bedauere es unendlich, daß wir uns heute sozusagen auf Spotlights beschränken müssen, auf 7-Minuten-, auf 5-Minuten-Beiträge, in denen zwei so wesentliche und zwei grundlegend unterschiedliche Themen diskutiert werden und auch noch Informationen transportiert werden sollen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller. ) Frau Klubobfrau Schmidt ist es neben anderen gewesen, die sich dagegen ausgesprochen hat, daß die Frau Bundesministerin, die zufällig für beide Themen verantwortlich ist, hier Berichte legt und eine in die Tiefe gehende Diskussion darüber zugelassen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurz – denn es sind, wie gesagt, nur 7 Minuten, weshalb man nur Gedankensplitter in die Diskussion einwerfen kann: Das Instrument des Volksbegehrens ist ein so wesentliches und ein für das demokratiepolitische Bewußtsein eines Landes so wichtiges, daß es uns – und das ist auch Gegenstand der heutigen Initiative – wesentlich erscheint, an diesem Instrument auch Veränderungen vorzunehmen. Gerade das Frauen-Volksbegehren und das Gentechnik-Volksbegehren sind zwei Beispiele, wo unabhängige Gruppen sich zusammengefunden haben, NGOs sozusagen, um diese Initiative zu ergreifen, und sich die Schwächen der derzeitigen Gesetzeslage gezeigt haben: Man braucht beglaubigte Unterschriften für das Einleitungsverfahren, es bedarf auch nicht unbeträchtlicher finanzieller Mittel, um das Ganze überhaupt abwickeln zu können. Im Gegensatz dazu bekommen die politischen Parteien ihren Wahlkampf von den Staatsbürgern, den Steuerzahlern, gesponsert.

Den Bürgern und Bürgerinnen werden Stolpersteine bei der Einleitung von Volksbegehren in den Weg gelegt. Es sollte aber umgekehrt sein: Der Bürgerin und dem Bürger sollte es erleichtert werden, sich zusammenzuschließen und ein Volksbegehren zu initiieren. Darum geht


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unser zweiter Entschließungsantrag in Richtung Erleichterung bei der Durchführung von Volksbegehren. Ich möchte Ihnen diesen Entschließungsantrag, damit er zur Abstimmung gelangen kann, nun zu Gehör bringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Langthaler, Mag. Kammerlander, Freundinnen und Freunde betreffend Abschaffung bürokratischer Schikanen gegen Volksbegehren

Der Nationalrat wolle beschließen:

"1. Das Erfordernis der Beglaubigung der Unterschrift im Einleitungsverfahren soll entfallen."

Es sollen nicht mehr die Abgeordneten aus einer Zwangslage heraus das tun müssen, sondern die Bürger und Bürgerinnen sollen ohne Hürden das Volksbegehren einleiten können.

"2. Die Bestimmung, wonach die Betreiber eines Volksbegehrens einen finanziellen Beitrag zu dessen Abwicklung zu leisten haben, ist ersatzlos zu streichen.

3. Statt dessen ist den Betreibern eines Volksbegehrens eine Basisfinanzierung für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen."

*****

Umkehren muß man das Prinzip, dann ist es ein wirklich effizientes basisdemokratisches Instrument. Das ist ein Anliegen dieser heutigen Sondersitzung, um dessen Unterstützung wir auch Sie bitten.

Aber jetzt komme ich zum Frauen-Volksbegehren. Es hat mich nicht erstaunt, denn ich habe mir schon gedacht, daß die Frau Bundesministerin sich hier zur Frauenpolitik bekennen wird. Sie hat es ja auch getan, indem sie bereits Montag früh das Frauen-Volksbegehren unterschrieben hat und es auch im Vorfeld massiv unterstützt hat.

Es war Ihre Antwort, Frau Bundesministerin, die Sie uns auf unsere Frage 4, die für mich die entscheidendste dieses Fragenkatalogs war, gegeben haben, interessant. In dieser Frage ging es nämlich darum, wie es denn mit den Grundsätzen steht, wenn es ums Geld und um die Finanzierbarkeit von Frauenpolitik geht, denn – und das haben auch einige heute schon gesagt – Lippenbekenntnisse sind zuwenig, es muß auch die "Marie" stimmen! Und wir Frauen sind es ja gewohnt, daß man immer dann, wenn es ums Geld geht, sehr viele Beteuerungen hört, aber das Börsel sitzt nie locker, das ist immer fest geschlossen.

Frau Bundesministerin! Darum ist Ihre Antwort für mich zwar sozusagen als Bekenntnis interessant und auch ermutigend gewesen, nur ist die Realität eine ganz andere. Wenn Sie uns hier gesagt haben, daß die erste politische Priorität der sozialdemokratischen Fraktion die Frauenpolitik ist und daß Frauenpolitik nicht zum Nulltarif gemacht werden kann, dann steht das in einem ziemlich großen Widerspruch dazu, was die Bundesregierung und Sie als ein Teil der Bundesregierung – aber Sie werden ja in der Zukunft Gelegenheit haben, sich vielleicht auch dagegenzustellen – sozusagen in der großen Politik machen.

Da wird nämlich nur darauf geschaut, daß man die Maastricht-Kriterien erfüllt, mit Sparpaket I und Sparpaket II, da hat man nur ein einziges Streben: Höchste Priorität haben nicht etwa – und jetzt verkürze ich es – Frauenpolitik und Beschäftigungsanliegen, sondern ganz im Gegenteil: Höchste Priorität in dieser internationalen und EU-Politik haben Geldpolitik und Preisstabilität, das ist das höchste Ziel. Angesichts dessen weiß ich nicht, ob Sie das, was Sie sich für Ihre künftige Amtszeit vorstellen, durchsetzen können, weiß ich nicht, wie Sie dieses drohende Sparpaket III – und das Wort "Sparpaket" ist es ja, das die Initiative des Unabhängigen Frauenforums für dieses Frauen-Volksbegehren ausgelöst hat – abwenden werden. Und Sie haben ja ganz recht damit, wenn Sie sagen, die Frauen werden sich nicht länger damit abfinden.


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Jetzt haben die Frauen einen Schritt getan, um zu zeigen, daß sie – auch wenn die Politik sich nicht um das schert, womit sich Frauen nicht länger abfinden wollen – selber handeln wollen. Darum haben sie auch dieses Volksbegehren initiiert. Ihre Aufgabe ist es jetzt – und nicht Ihre allein, auch die Aufgabe des Hohen Hauses, in dem Gesetze beschlossen werden –, die nötigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieser Bekenntnisse zu schaffen, damit sie nicht Lippenbekenntnisse bleiben.

Prüfstein wird sein, wie sehr Österreich sich den Artikeln 2 und 3 des Maastricht-Vertrages verbunden fühlt und wie ernsthaft man diesen Widerspruch zur Frauenpolitik aufzulösen bereit ist. Dieser Prüfstein wird schneller kommen, als Sie glauben, und die Regierungskonferenz läßt nicht das erwarten, womit Sie Ihrer Auffassung, daß Frauenpolitik nicht zum Nulltarif zu machen ist, zum Durchbruch verhelfen können.

Das werden die entscheidenden Fragen sein. Darum meine ich heute, rückblickend betrachtet: Aus Sicht des Frauenvolksbegehrens hätten wir diese heutige Sondersitzung mit einem Statement des Bundesministers für Finanzen beginnen müssen, weil er in Wahrheit die Macht in der Hand hat, Frauenpolitik zu machen. Ich hoffe, er ist ebenso bereit dazu, wie Sie es sind. (Beifall bei den Grünen.)

17.19

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den die Frau Abgeordnete Stoisits vorgetragen hat, ist geschäftsordnungsmäßig unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.19

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Daß wir heute über Frauenanliegen diskutieren, dafür haben wir den Initiatorinnen des Frauenvolksbegehrens zu danken. (Abg. Mag. Kammerlander: Heute den Grünen!) Und eines wurde durch das Volksbegehren auch schon bewirkt: Die Anliegen der Frauen sind wieder einmal zum Thema geworden. Landauf, landab wird darüber diskutiert, ob im Gasthaus, auf der Straße, in der Familie.

Frau ist diesen Plakaten oder diesen lebenden Litfaßsäulen mit Frauenforderungen überall begegnet. Es wurde darüber diskutiert, es war bekannt. Ich selbst bin zum Beispiel am letzten Samstag mit Mitarbeiterinnen auf der Straße gestanden, und die Reaktion auf dieses Volksbegehren war großteils positiv.

Berichten möchte ich kurz von einer Gruppe junger Schüler, deren Äußerungen mich schon betroffen gemacht haben. Diese 16jährigen Gymnasiasten haben sich artikuliert, als ob mein Großvater sprechen würde. Sie haben bekanntgegeben, was sie fürchten: Sie haben Angst vor dem, was in diesem Frauen-Volksbegehren verankert ist: Hier geht es um Verteilung, hier geht es um Machtverteilung. Die gegenwärtige Situation zu ändern, das ist die Zielvorgabe. Das unterstütze ich seit Anbeginn, das unterstützt auch unsere Fraktion. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Khol: Heindl, so applaudier doch!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn aber im Vorfeld dieses Frauenvolksbegehren jetzt schon hier im Hohen Haus diskutiert wird, dann habe ich schon die Befürchtung, daß auch parteipolitisches Kalkül dahintersteht. Wenn zunächst das Verfahren des Volksbegehrens abgeführt worden wäre, dann hätten die Initiatorinnen sehr wohl die beste Gelegenheit gehabt, mitzudiskutieren und eben am Diskussionsprozeß mitzuwirken, wie es auch eine der Vorrednerinnen schon ausgeführt hat.

Nun möchte ich noch kurz noch darauf eingehen, daß von Abgeordneter Langthaler, von Abgeordneter Haller kritisiert wurde, daß die SozialdemokratInnen nun schon 27 Jahre an der Macht seien und genug Zeit gehabt hätten, die Gleichstellung herbeizuführen, weshalb es unglaubwürdig wäre, daß jetzt die SPÖ-Frauen oder die sozialdemokratische Fraktion oder die


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gesamte Partei auf den Zug des Volksbegehrens aufspringt. Eines möchte ich aber klarstellen: Hätte es die letzten 100 Jahre in Österreich und Europa keine Sozialdemokratie gegeben, würden die Punkte des Volksbegehrens ganz anders aussehen, wenn ein solches überhaupt erlaubt wäre. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Der Name Johanna Dohnal steht geradezu sinnbildlich für jahrzehntelangen Aufruhr in der Männerwelt und steht auch sinnbildlich für kontinuierliche Verbesserungen der Lebenssituation der Frau in der Gesellschaft. Noch einmal: Danke dafür! (Beifall bei der SPÖ.)

Diese zähe Kleinarbeit hat auch die nächste sozialdemokratische Frauenministerin, Konrad, unbeirrt fortgesetzt, und sie wird sich in einem Continuum mit der neuen Frauenministerin fortsetzen, wie sie es auch heute vorgetragen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und mit einem Koalitionspartner, dessen Weltbild oft nicht so frauenfördernd und -freundlich ist, wie ich es mir wünschen würde, weht den Frauen ein eisiger Wind, wenn nicht Orkan entgegen, und nicht zufällig steigt in der letzten Zeit die Beschäftigungsquote bei den Männern, während die der Frauen sinkt. Deshalb ist es gerade jetzt notwendig, daß Frauen nicht mehr auf gönnerhafte Männer angewiesen sind, sondern beginnen, ihre Begehrlichkeit nach Macht und Einfluß auf allen Ebenen aufzuzeigen. Das Frauen-Volksbegehren ist jetzt notwendig. Es ist zu verstehen als Fundament einer nicht nur emanzipatorischen und unabhängigen Frauenbewegung, sondern auch als eine die Gleichberechtigung einfordernde überparteiliche Frauenplattform. (Beifall bei der SPÖ.)

Daß ein Mehr an Gleichberechtigung möglich ist, zeigen die skandinavischen Staaten, und um das zu erreichen, müssen alle Frauen innerhalb und außerhalb der Partei – ich schränke ein: alle fortschrittlichen Frauen – an einem Strang ziehen. Wir sozialdemokratischen Frauen haben – so wie viele andere in ihrem Wirkungsbereich – auch in unserer Bewegung, in unserer Fraktion noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten.

Ich bin überzeugt davon, daß diese Volksbegehren dank der Arbeit vieler engagierter Frauen, die zum Teil auch hier anwesend sind, ein voller Erfolg wird. Die Umsetzung ist der ungleich schwerere Teil. Sie muß unverzüglich von uns Frauen durchgesetzt werden. Wir werden es gemeinsam mit Barbara Prammer, unserer neuen Frauenministerin, versuchen und sie dabei unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Schwimmer. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten; Gesamtredezeit für Ihre Fraktion noch 9 Minuten.

17.25

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Dr. Petrovic hat als Fraktionschefin der Grünen natürlich ganz genau gewußt, was der Hintergrund der Sondersitzung, der Dringlichen Anfrage ist. Daher hat sie nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" die Begriffe, die darauf zutreffen, gleich im ersten Satz ihrer Rede genannt: "Inflation von Volksbegehren" und vor allem "Vereinnahmung". Sie hat sich dagegen gewehrt und hat gesagt, das sei ja überhaupt nicht wahr, um sich im nächsten Satz, den ich mir aufgeschrieben habe, sofort zu verraten, denn darin hat sie die Grünen als das "Sprachrohr" dieser überparteilichen Bürgeranliegen bezeichnet. (Abg. Dr. Khol: Das ist Vereinnahmung!)

Was ist das anderes, Frau Dr. Petrovic, als Vereinnahmung? (Beifall bei der ÖVP und sowie Abg. Dr. Antoni. ) Vereinnahmung am Donnerstag in der Woche, in der die beiden Volksbegehren bereits seit Montag zur Unterschrift aufliegen! (Abg. Mag. Kammerlander: Ein ÖVP-Vertreter versteht davon aber schon gar nichts!) Sie können mir nicht einreden – und ich glaube, auch keinem denkenden Menschen in diesem Lande –, daß es Ihnen um Sachinformation geht, daß Sie den Bürgern, die nicht wissen, ob sie unterschreiben sollen, mehr Information geben wollen, wenn Sie das am Donnerstag in der Eintragungswoche machen. Ich hätte es Ihnen vielleicht noch geglaubt – weil ich zuerst immer an das Gute im Menschen glaube –, wenn Sie


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das vorher gemacht hätten, wenn Sie gesagt hätten, vor der Eintragungswoche soll diese Debatte stattfinden, vorher wollen Sie die Gelegenheit wahrnehmen, mehr Information zu geben. Ich hätte es Ihnen geglaubt, wenn Sie diese Anfragen in einer der Sitzungen vor der Eintragungswoche gestellt hätten.

Das haben Sie aber aus gutem Grund nicht getan, Frau Dr. Petrovic. Es ist Ihnen nicht um Sicherung der Sachinformation, es ist Ihnen um Verunsicherung und um Desinformation gegangen mit dieser Sondersitzung und mit dieser Dringlichen Anfrage.

Ich sage Ihnen, wie wir dazu stehen: Wir nehmen jede Bürgerin und jeden Bürger ernst, egal, wie viele Unterschriften es sein werden. Ich nehme auch jemanden ernst, der ein Volksbegehren unterschreibt, das die Hunderttausend nicht erreicht. Es ist ein Bürger mit Anliegen, es ist ein Bürger mit Sorgen, es ist ein Bürger mit Ängsten. (Abg. Anschober: Sie machen trotzdem das, was Sie wollen!) Was Sie machen, Herr Anschober, ist nicht Politik, die darauf abzielt, den Bürgern Ängste durch Lösungen und durch Antworten zu nehmen, sondern Sie wollen tatsächlich Ängste schüren. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.)

Wer sich mit der grünen Position – Frau Petrovic, das Lachen wird Ihnen gleich vergehen – zur Gentechnik über mehrere Jahre hindurch beschäftigt, wird sehen, wie unglaubwürdig Sie in dieser Frage sind. Heute stellen Sie sich heraus und sprechen vom nationalen Produktionsverbot, das Sie haben möchten, aber grüne Stimmen klingen auch anders – ich zitiere –: "Es gibt legitime Anwendungen, es gibt sinnvolle Anwendungen. Schwimmer hat auch solche genannt." – Ich habe die Ehre, dabei zitiert zu werden. – "Dort, wo Produkte, die notwendig sind, besser, billiger erzeugt werden können, verlangen auch die Grünen, daß die Forschung und die Wirtschaft arbeiten können." – Und heute reden Sie vom nationalen Produktionsverbot! (Abg. Dr. Petrovic: Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind Ihnen egal!) Heute reden Sie und andere in Ihrer Fraktion vom nationalen Freisetzungsverbot, also praktisch vom nationalen Forschungsverbot.

Eine grüne Stimme dazu: "Ich glaube, niemand hier in diesem Hause, schon gar nicht die grüne Fraktion, vertritt die Auffassung, daß man Forschung, auch gentechnische Forschung, verbieten, unterdrücken, untersagen kann oder soll." – Und heute, Frau Kollegin, reden Sie vom nationalen Freisetzungsverbot, das ausschließlich der Forschung dient. Das müssen Sie den Menschen erst einmal erklären, was Sie da haben wollen. Heute reden Sie von der gentechnikfreien Zone in Österreich.

Eine grüne Stimme beim Gentechnikgesetz, Frau Dr. Petrovic, sagte zum EU-Standard und zu den Richtlinien der EU: "Nun erreicht das österreichische Gentechnikgesetz vor allem in drei Bereichen nicht die derzeitigen europäischen Standards." Und Sie kündigten an, Sie würden dafür kämpfen.

Frau Dr. Petrovic war das nämlich, die all das gesagt hat, die sich für Produktion von billigeren und besseren Produkten gentechnischer Art ausgesprochen hat, Frau Dr. Petrovic hat sich dafür ausgesprochen, Forschung nicht zu behindern, nicht zu verbieten. (Abg. Kopf: Ach so! Hat sie das inzwischen vergessen?) Frau Dr. Petrovic wollte Österreich nicht von der EU-Entwicklung abkoppeln, sondern hat uns kritisiert, wir würden nicht die EU-Standards erreichen. (Abg. Dr. Petrovic: Deshalb ist ja in dem Volksbegehren nur von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und von der Landwirtschaft die Rede!)

Liebe Frau Dr. Petrovic! Für mich haben Sie mit der heutigen Dringlichen Anfrage und Ihrer Position den Weg der Redlichkeit verlassen. (Beifall bei der ÖVP.) Sie wollen nur andere vergessen machen, was Sie einmal anders gesagt haben.

Ich glaube, die Bundesregierung, die Koalition und vor allem auch die ÖVP gehen den richtigen Weg. Was in Österreich zu verbieten ist, ist das Klonen, die Schaffung von transgenen Lebewesen. Die Wollmilchsau oder die Monstermaus wären in Österreich nicht erlaubt. Dazu brauchen wir kein Volksbegehren, das ist durch das Gentechnikgesetz ganz eindeutig untersagt. Das ist in Österreich verboten.


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Was in Österreich kontrolliert werden muß, das ist der hohe Sicherheitsstandard. Er ist durch das Gentechnikgesetz kontrolliert.

Darüber, was in Österreich zu kennzeichnen ist, kann man reden. Wir haben in Österreich eine im europäischen Vergleich sehr weitgehende Kennzeichnungspflicht. Sie noch zu verbessern, ist durchaus diskussionswürdig.

Was darüber hinausgeht, geht auch gegen Ihre eigenen Positionen, die Sie bei der Schaffung des Gentechnikgesetzes sehr klar zum Ausdruck gebracht haben.

Was wir brauchen, ist mehr europäischer Akkord im Sinne unserer Vorstellungen, im Sinne unserer hohen Standards. Das hat das Europäische Parlament mit seiner Entschließung bestätigt, in der Österreich neben Luxemburg ausdrücklich positiv erwähnt worden ist.

Was wir brauchen, ist, wie es im Europarat – noch nicht ausreichend; ich war einer der größten Kritiker – versucht wird, mit der Bioethikkonvention höhere Standards zu schaffen, an die sich letzten Endes alle zu halten haben.

Ich glaube, das ist der Weg, den wir gehen sollen. Mit reiner Demagogie, mit reiner Vereinnahmung und mit Stimmenfang à la Petrovic, à la Grüne wird das Problem der Gentechnik in Österreich sicher nicht zukunftsweisend zu lösen sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.33

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Dr. Petrovic hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet.

Frau Abgeordnete, Sie kennen die Geschäftsordnung. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. Beginnen Sie mit der Darstellung des Sachverhaltes, den Sie berichtigen wollen. – Bitte.

17.33

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Abgeordneter Schwimmer hat soeben die These vertreten, ich hätte in Sachen Gentechnik meine Meinung geändert. (Abg. Dr. Schwimmer: Eine Zitierung kann man nicht berichtigen! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen. – Abg. Dr. Schwimmer: Das kann man nicht berichtigen, Herr Präsident! – Weitere Zwischenrufe.)

Er hat gesagt, ich hätte meine Meinung geändert. Dies ist unrichtig. (Abg. Schwarzenberger: Sie bleibt bei denselben Thesen! – Weitere Zwischenrufe. – Präsident Dr. Neisser gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Ich habe meine Meinung in Sachen Gentechnik nicht verändert. Sie war und ist die gleiche.

Von den besseren Produkten war im Zusammenhang mit Insulin die Rede. Ich vertrete heute dieselbe Auffassung. Von der Forschung war im Zusammenhang mit der medizinischen Forschung die Rede. Für ein striktes Verbot in Sachen Landwirtschaft und Ernährung trete ich damals wie heute ein. Und hinsichtlich der EU-Standards sind genau die drei Punkte, in denen das EU-Recht tatsächlich dem österreichischen Recht überlegen ist, bis heute leider immer noch nicht berücksichtigt und verbessert worden. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Schwarzenberger: Sie hat eigentlich die Aussage von Schwimmer bestätigt!)

17.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Schwimmer! Sie wollen eine persönliche Erwiderung machen? (Ruf: Er war angesprochen!) – Bitte.

17.34

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Abgeordnete Dr. Petrovic hat mir unterstellt (Zwischenruf – Abg. Dr. Neisser gibt erneut das Glockenzeichen) , ich hätte sie in ihrer Meinungsänderung nicht richtig wiedergegeben, und sie hat jetzt behauptet, sie hätte die vorgetragenen Zitate im Zusammenhang mit Insulin, im Zusammenhang mit medizinischer Forschung gebracht.


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Frau Dr. Petrovic! Wenn Sie selbst nicht wissen, was Sie gesagt haben, so stehen Protokolle zur Verfügung. Weder in den Absätzen vorher noch nachher ist da von Insulin die Rede. Ich habe das nicht aus dem Zusammenhang gerissen zitiert, sondern wörtlich nur das zitiert, was Sie gebracht haben. Weder ist hier von Insulin die Rede, noch ist bei der Forschung auch nur in einem einzigen Zwischen- beziehungsweise Nebensatz von medizinischer Forschung die Rede. (Abg. Dr. Khol: Zitier die Stelle!) Sie haben sehr wohl im Gegenteil auch noch davon gesprochen, hier lägen die Schlüsseltechnologien des kommenden Jahrtausends vor, ein Bereich der Forschung, den man wie jede Forschung sicherlich nicht verbieten könne. – Das haben Sie wirklich gesagt, Frau Dr. Petrovic. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Ach, ist das peinlich! Das sind so kurze Beine! Das ist wirklich peinlich!)

17.35

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten.

17.35

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Stoisits hat sich beschwert, daß betreffend dieser beiden wichtigen Volksbegehren nur eine Spotlight-Diskussion möglich ist.

Ich muß in Erinnerung rufen, daß es auch die Grünen waren, die einer Beschneidung der Oppositionsrechte durch die Änderung der Geschäftsordnung zugestimmt haben, Frau Kollegin Stoisits! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das sollten Sie doch noch nicht vergessen haben, daß Sie unsere Rechte mit Ihrer Zustimmung hier beschnitten haben und daß dadurch nur mehr solche verstümmelten Diskussionen möglich sind. (Abg. Böhacker: So ist es! Aber dann jammern!)

Herr Kollege Schwimmer! Gentechnische Manipulation hat mit Forschung in dem Sinn, wie sie Kollegin Petrovic versteht, nicht sehr viel zu tun, hat vor allem mit herkömmlichen Züchtungsmethoden nichts gemeinsam, weil es erstmals zur Überschreitung von Artgrenzen ohne jede Technologiefolgenabschätzung kommt. Gewinngierige Konzerne wollen jetzt die Rendite ihrer Investitionen sichern, und die ÖVP unterstützt diese gewinngierigen Konzerne gegen die Interessen der Konsumenten und gegen die Interessen der Vertreter der bäuerlichen Landwirtschaft in diesem Lande. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Die ÖVP baut lediglich auf das Prinzip Hoffnung, daß keine Fehler auftreten, daß keine menschlichen, daß keine technischen Versagen im Zusammenhang mit dieser Gentechnik passieren.

Niemand kann heute sagen, ob vorgenommene Veränderungen und deren Auswirkungen rückholbar sind, Herr Kollege Schwimmer. Niemand kann das heute sagen, aber insbesondere hier liegt die große Gefahr bei den von Ihnen so gewünschten Freisetzungsversuchen.

Neu entstehende Organismen, deren genetische Komponenten und Verbindungen nicht bekannt sind, sind nicht kontrollierbar. Das wissen Sie, das wissen die Forscher, und deshalb sind wir gegen diese Technik und werden so lange gegen diese Technik sein, solange es auf diese Fragen keine Antworten gibt.

Wer kann die Sicherheit geben, daß eine Bedrohung der genetischen Vielfalt ausgeschlossen wird, Herr Kollege Schwimmer? Können die Gentechnikbefürworter, können Sie alle Sekundärauswirkungen, die es in 20, 30 Jahren geben kann, zur Gänze vorhersehen und beschreiben? – Natürlich können Sie das nicht, Herr Kollege Schwimmer, meine Damen und Herren von der ÖVP! (Zwischenruf des Abg. Dr. Khol. )

Oder gibt es – und ich bin überzeugt davon – hypothetische Risken, die zum Zeitpunkt der Veränderung, Herr Klubobmann, nicht abschätzbar sind, weil sie erst später entstehen? – Natürlich gibt es diese, selbstverständlich gibt es diese, nur weiß niemand, wie groß diese Risken sind. Da wird man dann wieder sagen, es besteht ja nur ein kleines Restrisiko. Wir haben schon einmal erlebt, wie sich so ein kleines Restrisiko auswirken kann.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit dieses so erfolgreiche Volksbegehren – ich weiß es heute bereits, daß dieses Gentechnik-Volksbegehren ein ganz besonders erfolgreiches sein wird – auch entsprechende Beachtung findet und entsprechend gewürdigt wird und es ihm nicht so ergeht wie anderen Volksbegehren, die auch deutlich unterstützt wurden vom Bürger, die unter Umständen mehr als eine Million Unterschriften bekommen haben, bringe ich einen Entschließungsantrag ein, der eine entsprechende Würdigung einer breiten Zustimmung der österreichischen Bevölkerung zum Volksbegehren auch tatsächlich absichert.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler, Mag. Karl Schweitzer und Kollegen betreffend verpflichtende Volksabstimmung aufgrund erfolgreicher Volksbegehren

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, binnen drei Monaten einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Verpflichtung vorsieht, jedes Volksbegehren, das von mindestens 500 000 Stimmberechtigten unterstützt wurde, einer Volksabstimmung zu unterziehen.

*****

So, meine Damen und Herren, ist ein breiter Dialog in so wichtigen Fragen in der Öffentlichkeit gesichert. Ich fordere Sie auf, diesen Antrag entsprechend zu unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer soeben vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Abgeordneter Dr. Schwimmer hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. 2 Minuten Redezeit. Bitte beginnen Sie mit der Darstellung des Sachverhaltes, der Ihrer Meinung nach zu berichtigen ist.

17.39

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Hohes Haus! Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schweitzer hat unmittelbar an mich gerichtet von den von mir so gewünschten Freisetzungsversuchen gesprochen. Er hat mir damit unterstellt, ich hätte mich in irgendeiner Weise, sei es heute oder sonst irgendwann, für Freisetzungen ausgesprochen, was einfach nicht den Tatsachen entspricht. (Abg. Böhacker: Das ist keine Berichtigung, das ist eine Wertung! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Es gibt keine von mir "so gewünschten Freisetzungsversuche". (Abg. Aumayr: Das will doch die ganze ÖVP!) Im Gegenteil: In einem bis dahin ungeregelten Bereich ist durch das Gentechnikgesetz, das unter meinem Vorsitz im Unterausschuß des Gesundheitsausschusses erarbeitet worden ist, zum ersten Mal überhaupt eine Regelung und Bewilligungspflicht für Freisetzungsversuche eingeführt worden. Nur dadurch konnten Freisetzungen überhaupt untersagt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

17.40

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.41

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei Kollegen Schwimmer, der klargelegt hat, welche Position Kollegin Petrovic in Wirklichkeit vertritt. Ich kann Ihnen versichern, ich schließe mich dieser Position an. Auch ich halte die Biotechnologie für eine


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Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, auch ich meine, daß die Forschung in diesem Bereich absolut verstärkt werden muß.

Aber ich möchte noch etwas Demokratiepolitisches festhalten. Leider ist Kollegin Langthaler nicht hier. Sie hat gemeint – ich zitiere wortwörtlich –: "Volksbegehren ist der Ausdruck der Bevölkerung für das Versagen der Politik."

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Ich erinnere Sie an das Ausländervolksbegehren. Wenn man Ihrer Logik folgen würde, dann hätten wir versagt, und dieses Volksbegehren müßte unterstützt werden. Ich kann dieser Argumentation, die Sie vertreten haben, Kollegin Langthaler, in keiner Weise folgen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schuster. )

Ich meine, ein Volksbegehren ist ein basisdemokratisches Instrument und als Ergänzung zu unserem verfassungsrechtlichen System zu verstehen. Wir dürfen es nicht mißbrauchen, wir dürfen es nicht vereinnahmen. Damit meine ich die politischen Parteien, damit meine ich Sie, die Sie versucht haben, das Gentechnikvolksbegehren zu vereinnahmen. Das muß man hier mit aller Deutlichkeit klarstellen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bedaure, daß die Gentechnikdiskussion der letzten Wochen so unsachlich geführt wurde. Ich lese in den Medien, es wäre ein Protest gegen die Bundesregierung, es soll ein Denkzettel für die Politik sein.

Heute haben einige von uns bereits darauf hingewiesen, wo Österreich in dieser gentechnischen Debatte in Europa steht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind führend! Luxemburg und Österreich haben ein Verbot von Gen-Mais ausgesprochen, nicht die Bundesrepublik und auch nicht Frankreich. Die Abgeordneten der Sozialdemokraten und der Grünen im Europäischen Parlament haben für härtere Regelungen im Zusammenhang mit der Freisetzungsrichtlinie beziehungsweise der Novel-Food-Verordnung gekämpft.

Wir brauchen daher eine Versachlichung der Diskussion. Vor- und Nachteile müssen abgewogen, Nutzen und Risken gegeneinander aufgewogen werden. Nur dann, wenn die Nutzenvorteile überwiegen, können wir den Einsatz der Gentechnik in der Lebensmittelproduktion und in der Landwirtschaft bejahen.

Vielleicht noch einige grundsätzliche Worte zum Gentechnik-Volksbegehren, und zwar sehr kritische Worte. Mir geht die europäische Dimension ab. Ich glaube, daß sich viele dieser Forderungen nicht an den nationalen Gesetzgeber allein richten können, sondern sie müssen konkret an Europa gerichtet werden. Es geht um die Fragen: Wie halten wir es mit den Verfahren im europäischen Raum? Wie halten wir es mit der sogenannten Komitologie, mit dieser Geheimwissenschaft, wo sich Wissenschafter in Geheimzirkeln treffen und dann ihre Gutachten offenlegen, die darüber entscheiden, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel und Produkte in Verkehr gesetzt werden oder nicht?

Wir müssen uns aber auch mit der Wirksamkeit nationaler und internationaler Kontrollen auseinandersetzen. Wie steht es damit in Österreich? Wie schaut es aus im Rahmen unserer Untersuchungsanstalten? Sind sie in der Lage, die entsprechenden Untersuchungen vorzunehmen, um beispielsweise die Einhaltung von Kennzeichnungsbestimmungen zu kontrollieren?

Wie steht es mit der Forschung in Österreich? – Wenn die Biotechnologie die Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts ist, wie es auch Kollegin Petrovic behauptet, dann müssen wir mehr tun. Dann müssen wir dafür eintreten, daß auch Freisetzungen im kontrollierten Bereich erfolgen können, und wir Österreicher müssen den Schwerpunkt in der Risikoforschung setzen.

Wie viele Techniken kann die Gentechnik zum Segen oder Fluch für die Menschen werden. Es kommt auf ihre Anwendung an, und dafür tragen wir alle die volle Verantwortung. Den österreichischen Konsumenten muß glaubhaft vermittelt werden, daß der Nutzenvorteil überwiegt und gesundheitliche wie ökologische Risken ausgeschlossen werden können.


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Wir brauchen eine sachliche Diskussion in Österreich, und wir, die Sozialdemokraten, werden sie führen! (Beifall bei der SPÖ.)

17.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Madl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

17.45

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich werde mich mit Frauengelegenheiten befassen, möchte aber zu Beginn noch einen Antrag zur Gentechnologie einbringen, der wie folgt lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dr. Stefan Salzl, Mares Rossmann und Kollegen betreffend Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Frauen und Konsumentenschutz wird daher dringend aufgefordert,

1. umgehend Vorkehrungen für die vollständige und wahrheitsgemäße Kennzeichnung gentechnisch veränderten Saatguts und gentechnisch veränderter Futtermittel zu treffen,

2. dafür Sorge zu tragen, daß die mit Gentechnikfragen befaßten öffentlichen Bediensteten das Gentechnikgesetz konsumentengerecht vollziehen,

3. die völlig unzulängliche Gentechnik-Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung zurückzuziehen und diese

4. durch eine Verordnung zu ersetzen, die eine umfassende, vollständige und wahrheitsgemäße Kennzeichnungspflicht für alle Erzeugnisse, die GVO enthalten, aus GVO bestehen oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden, normiert, wobei es auf die Herstellungsmethode und nicht auf etwaige Unterschiede zu herkömmlichen Erzeugnissen ankommt."

*****

Soweit zur Gentechnologie. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn ich mir all die Erklärungen der drei Frauenministerinnen, die ich bis jetzt in diesem Hohen Hause erlebt habe, durch den Kopf gehen lasse, so haben sie eine Gemeinsamkeit: Außer Spesen nichts gewesen!, möchte ich sagen. Und wenn ich mir zur Person der jetzigen Frauenministerin Prammer deren Erklärung und die Tatsache überlege, daß sie auch in der oberösterreichischen Landesregierung jahrelang dem Belastungspaket für Frauen zugestimmt und darüber hinaus, als ihr das Ressort der Frauen in Oberösterreich angetragen wurde, dieses abgelehnt hat und jetzt ein Mann dieses Ressort in Oberösterreich leitet und innehat, dann wissen wir, was wir von der Glaubwürdigkeit dieser Ministerin zu halten haben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Koppler: Die Akzeptanz in Oberösterreich ist aber sehr groß!)

Aber nicht nur diese Ministerin ist unglaubwürdig, was ihre Vergangenheit anlangt, sondern auch die anderen beiden Ministerinnen. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie die ehemalige Frauenministerin Konrad, als sie aus der Budgetdebatte herausgekommen ist, in der es darum gegangen ist, das Karenzurlaubsgeld von zwei Jahren auf eineinhalb Jahre zu kürzen, gesagt hat: Na ja, da kann man halt nichts machen, da habe ich mich nicht durchsetzen können. Ende der Diskussion! – Und jetzt muß ein Frauenvolksbegehren stattfinden, in dem genau das verlangt wird, nämlich das Karenzgeld wieder auf zwei Jahre auszudehnen.

Dieses Volksbegehren ist ein Armutszeugnis für die sozialistische Frauenpolitik der letzten 20 Jahre, und zwar ein dokumentiertes Armutszeugnis. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg.


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Schwemlein: Was für ein Zeugnis können Sie vorlegen?) Wir werden dieses Zeugnis wahrscheinlich noch jahrelang fortschreiben, denn es sind lauter Lippenbekenntnisse, die von diesen Damen kommen und überdies an den reellen und realen Problemen der Frauen vorbeigehen.

Ich lese nichts in diesem Volksbegehren, was wirklich Frauen betrifft, die im Beruf stehen möchten, ich lese nichts von Gleichstellung von selbständig Erwerbstätigen, Freiberuflerinnen und Bäuerinnen mit den Angestellten. Die Freiberufler können nicht in Karenz gehen, sie kriegen kein Mutterschaftsgeld. Es steht auch nichts drinnen über flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten, aber Sie haben einer Liberalisierung der Öffnungszeiten zugestimmt. Es steht auch nichts drinnen über steuerliche Absetzbarkeit der Fortbildung während der Erziehungsarbeit. Es steht nichts drinnen über steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen oder von Kinderbetreuung. Nichts davon lese ich drinnen!

Die oberösterreichische Landesregierung, und zwar in Gestalt von Herrn Landesrat Hiesl, ÖVP – hören Sie zu! –, hat eine Studie in Auftrag gegeben, aus der hervorgeht, daß sich 47 Prozent der Oberösterreicherinnen zwei Kinder wünschen und ein Drittel der Oberösterreicherinnen sich sogar – man höre und staune! – drei und mehr Kinder wünschen. Tatsache ist aber, daß es nur – Frau Ministerin, Sie müßten das als Oberösterreicherin ja wissen, aber Sie interessieren die oberösterreichischen Frauen überhaupt nicht, sonst hätten Sie ja auch das Frauenressort nicht abgelehnt (Beifall bei den Freiheitlichen) – 1,6 Kinder pro Familie in Oberösterreich gibt.

Tatsache ist jedenfalls, daß es in Oberösterreich nur 1,6 Kinder pro Familie gibt. Vor kurzem hat Herr Landesrat Hiesl nun aufgrund dieser Studie eine Pressekonferenz gegeben und von der Bundesregierung gefordert, Maßnahmen zu setzen, die ein steuerfreies Einkommen pro Kind vorsehen, sowie zusätzlich eine Art Erziehungsgeld, eine monatliche Unterstützung für die Kinderbetreuung zu gewähren.

Da diese Forderungen unseren seit Jahren geäußerten Vorstellungen entsprechen, machen wir Freiheitliche heute Nägel mit Köpfen und bringen folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Aumayr, Dipl.-Ing. Hofmann, Dr. Krüger, Madl, Meisinger, Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Haller betreffend Maßnahmen zur Förderung der Familien

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen ersucht, vor dem Hintergrund der gesellschaftspolitischen Leistung der Familien entsprechende Schritte zu setzen, um durch gezielte steuerliche Maßnahmen wie zum Beispiel durch ein steuerfreies Existenzminimum in der Höhe von 8 000 S pro Kind einer zunehmenden sozialen Armut der Familien zu begegnen und durch eine monatliche Förderung der Kinderbetreuung in der Höhe von 6 000 S pro Kind die Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie für beide Elternteile zu unterstützen."

*****

Meine Damen und Herren von der ÖVP! Zeigen Sie heute Flagge und unterstützen Sie diesen Antrag! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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17.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die beiden von der Frau Abgeordneten Madl soeben vorgetragenen Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlung miteinbezogen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Die Redezeit, die Ihrem Klub und damit Ihnen zur Verfügung steht, beträgt 4 Minuten.

17.51

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die Initiatorinnen des Frauenvolksbegehrens haben in einer APA-Aussendung vom 4. April als Latte für den Erfolg das Ergebnis des Tierschutzvolksbegehrens mit 460 000 Unterschriften gesetzt. Ich meine, es bleibt nicht nur den Initiatorinnen, sondern allen Frauen zu wünschen, daß diese Latte beträchtlich überschritten wird, denn so viele Unterschriften beziehungsweise soviel wie die "Viecher" – um es sarkastisch zu formulieren – sollten die Frauen den Männern und der Gesellschaft schon wert sein! (Demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Gredler. – Beifall bei der SPÖ.)

Daß die Sache als solche ihre Berechtigung hat, beweist nicht nur eine exakte Bestandsaufnahme, sondern das beweisen auch die vielen frauenfeindlichen Äußerungen der letzten Tage, etwa von Herrn Haider, der gesagt hat: "Blödheiten unterschreibe ich prinzipiell nicht. Wir wollen keinen Wettlauf der Sufragetten veranstalten."

Auch wenn es in rechtlicher Hinsicht keine unmittelbare Diskriminierung mehr gibt und in den Kollektivverträgen diskriminierende Bestimmungen längst beseitigt sind – das ist das Verdienst sozialdemokratischer Staatssekretärinnen, Ministerinnen und auch der Frauen; das soll hier entgegen der häufigen Anschuldigungen einmal gesagt werden –, so gibt es in der praktischen Umsetzung und in der Anwendung der Gesetze doch noch ein weites Feld zu bearbeiten, bis wir zu einer tatsächlich gleichen Situation von Frauen und Männern kommen.

Die Wahrheit ist nämlich konkret, und zwar ökonomisch konkret: Wenn das durchschnittliche Bruttoeinkommen der weiblichen Beschäftigten mit Ausnahme der Beamtinnen nur rund zwei Drittel des Einkommens der Männer erreicht, dann meine ich, daß das Volksbegehren seine Berechtigung hat.

Es ist ein Faktum, daß Frauen – von Beamtinnen abgesehen – in viel höherem Maß im niedrigen Lohnsegment des Dienstleistungssektors beschäftigt sind, daß Arbeiterinnen im Produktionssektor in Niedriglohnbranchen beschäftigt sind, daß Arbeiterinnen im Schnitt eine hierarchisch niedrigere Berufsausbildung vorzuweisen haben, weshalb es Facharbeiterinnen in der Regel nur in unterdurchschnittlich entlohnten Branchen und Berufen gibt. Es ist ein Faktum, daß sich Frauen bei gleicher Ausbildung mehr anstrengen müssen, daß Teilzeitbeschäftigung fast ausschließlich auf die Frauen konzentriert ist und damit auch das gesamte ökonomische Risiko und die sozialrechtliche Absicherung voll zu Lasten der Frauen geht.

Daß Frauen in leitenden beziehungsweise führenden Positionen ungleich seltener als Männer anzutreffen sind, wurde in diesem Haus schon mehrmals diskutiert und mehrmals wurde schon darauf verwiesen, daß sich in dieser Hinsicht die Zeiten leider nur langsam ändern. Das heißt: Trotz zunehmender Annäherung an das formale Bildungsniveau und die formalen Qualifikationen der Männer und trotz rechtlicher Gleichstellung haben Frauen noch immer eine substantiell wesentlich ungünstigere Position. Im Zuge der geschlechtsspezifischen Arbeitsplatzsegmentierung werden Frauen tendenziell schlechter bezahlt, sie arbeiten in tendenziell flexibleren Bereichen – eben in typischen Frauenberufen. Daher sind die Forderungen des Frauen-Volksbegehrens nach mehr Gerechtigkeit überwiegend ökonomischer Natur.

Wenn vorgeschlagen wurde, Förderungen und öffentliche Aufträge nur mehr an jene Unternehmen zu vergeben, die nachweislich dafür sorgen, daß Frauen auf allen Ebenen des Unternehmens entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil vertreten sind, so meine ich, daß das nur ein Ansatz ist. Natürlich geht das nicht von heute auf morgen, aber die Vorlage entsprechender Pläne und Etappenziele könnte ein wirksames Mittel sein, diesem Ziel näherzukommen.

Wenn die Initiatorinnen des Volksbegehrens für die Forderung nach einem Mindesteinkommen von 15 000 S brutto kritisiert wurden und darauf verwiesen wurde, daß diese Forderung unrealistisch sei, dann meine ich, daß man darauf hinweisen muß, daß der Unterschied zwischen Frauen- und Männerlöhnen in Österreich noch immer ein Drittel beträgt! – Als vor einigen Jahren der Österreichische Gewerkschaftsbund für die Arbeitnehmer einen Mindestlohn von 10 000 S und später von 12 000 S gefordert hat, da war dies selbstverständlich auch nur ein an


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gepeiltes Ziel. Daher halte ich die Forderung nach einem Mindesteinkommen von 15 000 S auch dann, wenn sie morgen und auch übermorgen noch nicht erreicht werden kann, für eine hervorragende gewerkschaftliche Forderung! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Reichhold: Kollege Posch! Bekommen das auch die Bäuerinnen?)

Es ist ein Faktum, daß gerade die Alleinerzieherinnen durch die Kürzung des Karenzgeldbezugs auf eineinhalb Jahre im Zuge des Konsolidierungspaketes einen prozentuell sehr hohen Beitrag zu leisten haben. Daß daher eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Kinderbetreuungsplätzen umso notwendiger ist, sei auch gesagt.

Etliche Forderungen dieses Frauen-Volksbegehrens sind vielleicht nicht von heute auf morgen zu erreichen und manches ist vielleicht auch nicht sofort finanzierbar, aber es ist ein absolut richtiger Schritt in die richtige Richtung! Daher bin ich dafür, daß viele Männer dieses Frauen-Volksbegehren unterschreiben! (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

17.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Povysil. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten; Gesamtredezeit für Ihren Klub noch 6 Minuten.

17.56

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Zwei heiße Themen an diesem Nachmittag – zwei heiße Themen besonders auch für mich als Frau und Ärztin! Zwei Themen, bei deren Zusammenschau sich mir das Bild eines perfekt geklonten Zwitters aufdrängt. Dieses Lebewesen vereint die besten Eigenschaften von Mann und Frau, ist ungeschlechtlich, alle Fragen der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung wären damit vom Tisch. – Eine Horrorvision? Ein Idealbild?

Gerade in der Gentechnologie stehen die Vorteile einer Reihe möglicher Risken gegenüber. Nehmen wir nur mein Fachgebiet: Keine Gentechnologie – kein gentechnologisch verändertes Insulin, das wesentlich besser verträglich und günstiger ist; keine Gentechnologie – kein Interferon zur Krebstherapie; keine Gentechnologie – keine Proteasehemmer in der Aidstherapie; keine Gentechnologie – kein Fortschritt in der Vermeidung erblicher Erkrankungen. – Demgegenüber die Risken: Mißbrauch genetischer Daten, mögliche Konsequenzen in der pränatalen Diagnostik, Eingriff in das menschliche Erbgut, Patentierung von Genen. Bei der Frage nach der Verantwortbarkeit in der Gentechnologie dürfen Chancen und Risken ihrer Anwendung nicht pauschal und ideologisch, sondern nur im einzelnen und projektbezogen abgewogen werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Auch die Unterlassung einer Anwendung kann ein sträflicher Irrtum sein.

Meine Damen und Herren! Bei all diesen Fragen war die Politik gefordert. Sie war gefordert, der Wissenschaft und Forschung gesetzliche Rahmenbedingungen für die Gentechnologie zu geben. Und was ist passiert? – Es erfolgte keine adäquate Aufklärung der Bürger, es gibt keine gesetzlichen Rahmenbedingungen und keine Freiheit des Bürgers, so zu leben, wie er will. Daher begrüße ich dieses Volksbegehren. Ich begrüße es nicht, um emotionelle Panik zu schüren, und auch nicht, um es ideologisch zu verwerten, sondern um es als das zu sehen, was es ist, nämlich ein Aufschrei des Bürgers gegen ahnungslose, unvisionäre, dem Fortschritt hinterher hinkende Politiker! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Als Aufbegehren der Frauen verstehe ich auch das Frauen-Volksbegehren, und zwar als voll berechtigtes und notwendiges Aufbegehren. Eine Frau muß die Freiheit haben, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und dabei die gleichen Bedingungen vorzufinden wie ein Mann. Diese Wahlfreiheit zum Beispiel zwischen Familie und Beruf beziehungsweise Beruf mit oder ohne Familie, soll aber nicht ideologisch vorgegeben sein, und das setzt primär eine wesentliche Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung der Frau voraus.

Wir Frauen haben meiner Meinung nach eine Quotenregelung oder die Förderung von Betrieben, die uns anzustellen sollen, nicht notwendig! Wir sind weder schwach noch dumm!


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Wir sind stark genug, wir wollen Gleichbehandlung und keine Besserstellung! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich kann daher nicht mit allen Forderungen des Frauen-Volksbegehrens konform gehen. Einige Forderungen sind überzogen, vor allem die finanziellen Ziele sind zwar wünschenswert, aber einfach nicht realisierbar. Wahr ist, daß Frauen und Männer gleichwertig sind, und daß das von den Politikern nach 20 Jahren sozialistischer Frauenpolitik endlich eingefordert wird, ist der Sinn dieses Frauen-Volksbegehrens.

Ich möchte mit einem Satz von Goethe schließen, der gesagt hat: Welch ein Glück ohnegleichen, ein Mann zu sein! – Ich fordere Sie auf, als politisch Verantwortliche so tätig zu werden, daß wir Frauen hier einmal selbstbewußt sagen können: Welch ein Glück ohnegleichen, eine Frau zu sein! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der Abgeordneten Dr. Gredler und Motter. )

18.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rossmann. Frau Abgeordnete, Ihnen verbleibt noch eine Redezeit von 2 Minuten. – Bitte.

18.00

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): In der Kürze liegt die Würze. – Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte Punkt 6 des Frauen-Volksbegehrens herausgreifen. Darin heißt es: Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. – Die Damen, die das Volksbegehren mit initiiert haben, sind jetzt nicht mehr alle anwesend, aber ich frage mich und ich frage auch so manchen anderen Abgeordneten hier: Sind selbständig berufstätige Frauen keine Menschen? – Die selbständig tätigen Frauen kommen in diesem Volksbegehren nämlich in keinem einzigen Punkt vor! Die eklatante Benachteiligung der selbständig berufstätigen Frau in dieser Republik wird mit keinem Wort erwähnt! Ich möchte dies anhand eines Beispiels aufzeigen.

Wenn eine selbständig tätige Frau ein Kind bekommen hat, dann erhält sie kein Karenzgeld im herkömmlichen Sinne. Eine selbständig tätige Frau bekommt acht Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt eine sogenannte Wochenhilfe, ein Wochengeld – aber nur dann, wenn sie nachweisen kann, daß sie, um ihre Arbeitskraft zu ersetzen, eine betriebsfremde Person im Betrieb beschäftigt. Für das Wochengeld jemanden anzustellen ist jedoch nicht möglich, dafür reicht der Betrag nicht. Das heißt, de facto zahlt die Frau noch dazu, sie muß dafür bezahlen, daß sie das sogenannte Wochengeld bekommt. (Abg. Silhavy: Deswegen können Sie das Volksbegehren nicht unterschreiben?) – Kollegin Silhavy, wir werden das in Graz im Detail miteinander ausdiskutieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zweiter Punkt: Ich möchte noch die Benachteiligung der selbständig berufstätigen Frau bei der Auszahlung der Familienbeihilfe festhalten. Jede Frau in Österreich bekommt die Familienbeihilfe monatlich ausbezahlt, die selbständig berufstätige Frau bekommt die Familienbeihilfe jedoch drei Monate im nachhinein ausbezahlt. Ich frage mich: Sind die Kinder der selbständig Erwerbstätigen schlechter als die Kinder der unselbständig Erwerbstätigen?

Dritter Punkt – dieser wurde im Strukturanpassungsgesetz festgeschrieben –: Es wurde die Anhebung des Pensionsantrittsalters für selbständig erwerbstätige Frauen auf 60 Jahre in der Form festgeschrieben, daß man den Halbsatz des Veräußerungsgewinnes erst vom 60. Lebensjahr an geltend machen kann. Das heißt, eine selbständig berufstätige Frau kann vor dem 60. Lebensjahr nicht in Pension gehen. Viele Frauen wollten schon ihren Pensionsantritt teilweise mit dem Veräußerungsgewinn ihres Betriebes finanzieren. Das ist aber seit dem letzten Belastungspaket nicht mehr möglich. (Abg. Silhavy: Deswegen können Sie das Volksbegehren nicht unterschreiben?) – Frau Kollegin Silhavy! Sie haben noch immer nicht begriffen, daß die Unternehmer die Arbeitsplätze schaffen und nicht Sie! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete! Bitte um den Schlußsatz!

Abgeordnete Mares Rossmann (fortsetzend) : Prinzipiell finde ich das Volksbegehren in


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einigen Punkten unterstützungswürdig. Ich kann es aber trotzdem nicht unterschreiben, weil etliche Forderungen der selbständig berufstätigen Frauen nicht darin vorkommen und manche anderen Forderungen überzogen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

18.03

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Dr. Gredler zu Wort gemeldet. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

18.03

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich den Äußerungen meiner Vorrednerin insofern anschließen, als der Text des Volksbegehrens dieser wehrhaften Frauen natürlich nicht vollständig ist. Aber ich sehe das ein, denn hätten diese Frauen einen Text eingebracht, der zum Beispiel lautet: "Man soll endlich einmal die Gleichstellung implementieren!", dann hätte jeder gesagt: No na! Was ist das für ein Text? – Sobald man beginnt, irgendwo Details einzubringen, wird man natürlich unvollständig! Daher finde ich es unfair, wenn man die Ablehnung dieses Textes begründet, indem man sagt, daß er nicht alle Aspekte, die Frauen betreffen, berücksichtigt. Wenn man alle Aspekte berücksichtigen wollte, müßte man wahrscheinlich 120 Forderungen aufstellen, eine Liste, die zu lang und daher mühselig zu lesen wäre, von den Betroffenen daher nicht adäquat bewertet werden könnte und in der jeder irgendeinen Passus fände, der ihm nicht gefiele.

Ich sage es offen: Auch ich habe mit manchen Punkten Schwierigkeiten, aber im großen und ganzen muß ich sagen, daß dieses Begehren insofern Anerkennung finden sollte, als es endlich einmal im Rahmen der Möglichkeiten, die nun einmal in der Bundesregierung gegeben sind, umgesetzt werden sollte, Frau Bundesminister!

Frau Bundesminister! Sie haben richtig gesagt: Es hat vieler Frauen bedurft. – Weil sich Johanna Dohnal heute hier auf der Galerie befindet, möchte ich mich herzlich bei ihr dafür bedanken, daß sie – wenn auch manchmal zu radikal – im großen und ganzen viel Schwung in die Sache gebracht hat! (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ sowie beim Liberalen Forum in Richtung der auf der Galerie sitzenden Bundesministerin außer Dienst Johanna Dohnal. )

Wenn man kritisiert (Abg. Dr. Graf: Mehr zur Sache reden!) – hören Sie mir zu, ich habe leider nicht viel Zeit! –, daß ein Mindesteinkommen von 15 000 S wirtschaftlich einfach nicht machbar ist, dann muß ich im Prinzip zwar zugeben, daß man so ultimative Forderungen natürlich nicht so ohne weiteres umsetzen kann, sage aber auch dazu: Diese Forderung geht meiner Meinung nach in die richtige Richtung, und zwar in die Richtung einer Grundsicherung, wonach niemand in Österreich, ob Mann oder Frau, sozialer Not ausgesetzt werden sollte.

Es sollte jeder einen Rentenanspruch haben, egal, ob er Kinder erzogen hat, ob er gearbeitet hat oder teilweise aus dem Beruf draußen war, egal, ob er oder sie jemals gearbeitet hat oder nicht, das sollte egal sein! Es darf keinen Grund dafür geben, daß man in hohem Alter plötzlich sozialer Not ausgesetzt ist – das in einer Gesellschaft, die sich sonst viel Unfug leisten kann, die viel Geld ausgibt für Dinge, die eigentlich völlig unsinnig sind! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Die Richtung, die in dieser Hinsicht angestrebt werden sollte, ist, daß es zu einer Neubewertung der Arbeit kommen muß. Warum werden manche Arbeiten, die von Männern sehr elegant mit neuer Technologie vollzogen werden können, einfach höher bewertet als manche Arbeiten von Frauen? – Wenn ich etwa an die Kassiererin im Supermarkt denke, die in zugiger Atmosphäre monotone Arbeit auszuführen hat, dann meine ich sehr wohl, daß man zu einer Neubewertung der Arbeit kommen sollte. Frau Bundesministerin! Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer enormen Anstrengung der gesamten Bundesregierung! Dann wäre das Thema 15 000 S Mindesteinkommen endlich vom Tisch.

Zum Thema Gentechnik: Ja, auch ich finde die Forderungen des Gentechnik-Volksbegehrens teilweise überzogen. Es geht aber in die richtige Richtung, und das Signal, daß sich jetzt in Österreich massiver Widerstand bildet, ist in Europa wahrgenommen worden. Wir haben schon


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einmal massiven Widerstand leisten müssen. Damals ging es um die Atomtechnologie. Wir sind viel belächelt worden, trotzdem haben wir die richtige Richtung eingeschlagen.

Es ist so, daß man bei der Gentechnologie derzeit noch nicht weiß, was das Ergebnis der Forschungen sein wird, was am Ende dieser notwendigen Forschungen, was Freisetzungen anlangt, was die Auswirkung auf die Insektenwelt anlangt, was die Auswirkungen durch Pollenflug anlangt, stehen wird. Da muß man erst zu Ende forschen, bevor man ein endgültiges Ja oder Nein sagen kann, bevor man in der Europäischen Union endgültige Entscheidungen treffen kann. In diesem Punkt muß ich Kommissar Bangemann leider kritisieren, obwohl ich ihn sehr schätze und für einen sehr talentierten Kommissar halte, aber da ist er zu unkritisch an die Sache herangegangen, in dieser Frage ist er zu offen.

Ich glaube, daß es für Österreich wirklich hoch an der Zeit ist, Europa zu zeigen: Achtung! Wir brauchen Forschungsschwerpunkte! – Wir können nicht sagen: Österreich soll gentechnikfrei bleiben!, denn das würde bedeuten, daß alle Forscher abziehen müßten. Im Gegenteil: Ich wünsche mir, daß die Bundesregierung einen Forschungsschwerpunkt setzt, was auch in der Gewichtung der finanziellen Mittel, die sie für die Forschung zur Verfügung stellt, zu verifizieren ist. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen jetzt über fünf Entschließungsanträge ab.

Zuerst stimmen wir über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Langthaler und Genossen betreffend Erhöhung der Zahl der Eintragungslokale bei Volksbegehren ab.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, möge ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Der zweite Antrag ist der Entschließungsantrag der Abgeordneten Langthaler und Genossen betreffend Abschaffung bürokratischer Schikanen gegen Volksbegehren.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Der nächste Antrag, über den abgestimmt wird, ist der Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stadler und Genossen betreffend verpflichtende Volksabstimmung aufgrund erfolgreicher Volksbegehren.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Als nächstes stimmen wir über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen betreffend Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte ab.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Als letztes stimmen wir über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Aumayr und Genossen betreffend Maßnahmen zur Förderung der Familien ab.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


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Kurze Debatte über Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zur Durchführung einer kurzen Debatte. Sie betrifft den Antrag der Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen, dem Rechnungshofausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 422/A der Abgeordneten Rosenstingl und Genossen auf Durchführung einer Prüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 10. Juni 1997 zu setzen.

Nach Schluß dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, daß nach § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Der Erstredner hat zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. Ebenso sollen Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder Staatssekretären nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich erteile zunächst dem Antragsteller, Herrn Abgeordneten Mag. Firlinger, das Wort. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.12

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Fristsetzungsanträge sind im Regelfall dazu da, daß eine dringlich erscheinende Materie behandelt wird, bevor sie sich von selbst erledigt. Das ist auch im gegenständlichen Fall so.

Meine Damen und Herren! Über einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren haben drei Verkehrsminister bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des teilweise schon in Bau befindlichen Eisenbahntunnels am Semmering eine Politik der öffentlichen Verschleierung, und zwar einer Totalverschleierung, betrieben. Klima, Scholten und Caspar Einem waren dabei mit von der Partie: drei Minister, meine Damen und Herren, die sich in ihren Aussagen auf ein Gefälligkeitsgutachten der schweizerischen Prognos AG stützten, von dem mittlerweile hinlänglich bekannt sein sollte, daß die darin getroffenen Planungsprämissen sehr weit von der Realität entfernt sind; drei Minister, die mit einer Art Salami-Taktik scheibchenweise ihren politischen Willen gegenüber der öffentlichen Meinungsbildung durchgesetzt haben. – Ich spreche deswegen von Salami-Taktik, meine Damen und Herren, weil man unschwer nachvollziehen kann, wie die anfänglich zögernde Haltung der Bundesregierung sich allmählich in ein bedingtes Ja verwandelt hat und sich schließlich weiterentwickelt hat zu einer eindeutig in der Regierung paktierten Beschlußfassung.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie die Situation vor drei Jahren war, als der heutige Bundeskanzler und damalige Verkehrsminister verlauten ließ, der Semmering-Basistunnel werde nur gebaut, wenn eine entsprechende Privatfinanzierung auf die Beine gestellt werden könne. – Er hat anfänglich von einer reinen Privatfinanzierung gesprochen, meine Damen und Herren!

Der Herr Bundesminister Klima hat sich dabei offensichtlich von dem äußerst "erfolgreichen" Tunnel-Projekt durch den Ärmelkanal leiten lassen. – Wie das ausgegangen ist, das haben Sie, meine Damen und Herren, in der internationalen Tagespresse, in der internationalen Wirtschaftspresse sicherlich mitverfolgen können.

Nachdem sich dann sehr bald herausgestellt hatte, daß die reine Privatfinanzierung des Semmering-Basistunnels nicht machbar ist, kam der Minister auf eine Idee, die auch aus England kommt, nämlich auf das Modell einer gemischten, privatwirtschaftlich-öffentlichen Finanzierung, der Private Public Partnership, um die Finanzierungslücke zu schließen.

Der Protest mehrerer Bürgerbewegungen hat allerdings in der Zwischenzeit an Konturen deutlich zugenommen. Das führte dazu, daß die HL-AG, die Planer und Errichter der neuen Südbahnstrecke ist, sich anscheinend nicht anders zu helfen wußte, als den militantesten


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Sprecher dieser Bürgerbewegung, Herrn Dipl.-Ing. Schuhböck, als Vertreter der "Alliance for Nature" vor den Kadi zu zerren. Man hat also nicht davor zurückgeschreckt, zu einem solchen Mittel zu greifen. Einer, der sich vor Gericht schwer wehren kann, wird an den Pranger gestellt, vor das Gericht gezerrt, damit er nur ja recht große Schwierigkeiten hat. – Das ist die Politik, die das Verkehrsministerium verfolgt hat! Das ist die Politik der HL-AG, die anscheinend "besseres" zu tun hat, als ihren Aufgaben nachzukommen, beispielsweise ihren Planungsaufgaben an der Westbahnstrecke, sie muß jemanden vor den Kadi zerren! Das ist die nackte Realität, und ich bedaure das, meine Damen und Herren, denn so kann man Politik nicht machen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In der dritten Phase wurde seitens der Bundesregierung der meines Erachtens entscheidende Schritt gesetzt, um die Verschleierungspolitik betreffend den Semmering-Basistunnel vollends unumkehrbar zu machen: Man hat nämlich im Zuge des letzten Strukturanpassungsgesetzes die sogenannte Eisenbahn-Infrastruktur-Finanzierungsgesellschaft geschaffen – ein Zungenbrecher, aber mir kommt er trotzdem ganz gut über die Lippen, ich gewöhne mich daran –, und siehe da, Herr Finanzminister Klima, der damals noch Verkehrsminister war, hat kurz darauf erklärt, die Finanzierung sei sichergestellt, der Semmering-Basistunnel werde gebaut – punktum, ohne Zusatz, ohne Einschränkungen!

Seit dem Frühjahr 1996 war nämlich die Frage, ob man wenigstens teilweise ein Privatfinanzierungsmodell auf die Beine stellt, überhaupt nicht mehr relevant, meine Damen und Herren. Das muß man einmal mit aller Deutlichkeit feststellen! Und die ÖVP, meine geschätzten Kollegen von der ÖVP-Seite, hat zugeschaut, wie sie über den Tisch gezogen wurde, sie hat dieses Spielchen nicht durchschaut, sondern munter mitgemacht.

Verkehrsminister Scholten war in Verkehrsfragen nicht wirklich zu Hause und hat es daher auch vorgezogen, sich in dieser heiß umkämpften Frage eher nicht zu exponieren, was gescheit von ihm war, denn hätte er das Gegenteil gemacht, wäre es ihm sicher nicht gut bekommen.

Dafür hat der neue Verkehrsminister, die Nummer drei, Caspar Einem, nichts Besseres zu tun, als Bürgerinitiativen für inkompetent, für unzuständig, für nicht geeignet zu erklären, als nicht qualifiziert abzuqualifizieren, Termine mit Tunnel-Gegnern in letzter Minute abzusagen und überhaupt sämtliche Warnungen der Opposition in den Wind zu schlagen.

Auch die jüngste Umfrage, wonach eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung quer durch Österreich gegen die Errichtung des Semmering-Basistunnels ist, scheint Herrn Minister Caspar Einem nicht sonderlich zu interessieren. – Wir werden sehen, was er mit dem Ergebnis dieser Umfrage machen wird, wie er es interpretieren wird. Am Ende wird wahrscheinlich noch herauskommen: Die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung ist dafür! – Wir kennen ja Herrn Minister Einem.

Meine Damen und Herren! Jetzt liegen drei Finanzierungsangebote vor, aber es hat den Anschein, als es ob es sich dabei nicht um Privatbeteiligungen mit entsprechender Risikoübernahme handelt, sondern lediglich darum, daß im Zuge der Finanzierung die zum Zug kommende Baufirma an die Stelle der Banken tritt und ein Fremdfinanzierungsmodell anbietet. Eine Privatfinanzierung ist das aber nicht, denn alle Bieter werden entweder vom Bund oder von einer Gesellschaft im Bundesbesitz, der HL-AG oder der Eisenbahn-Infrastruktur-Finanzierungsgesellschaft, entsprechende Ausfallhaftungen verlangen, und damit ist völlig klar, wer die Rechnung bezahlt, wenn es eng wird.

Meine Damen und Herren! Schließlich wäre auch noch die Frage zu klären, wie die ÖBB ein Benutzungsentgelt von 300, 400 oder 500 Millionen Schilling – vielleicht sind es nächstes Jahr auch schon 700 Millionen Schilling – in ihrer Kalkulation werden unterbringen können. Ich kann mir schon gut die lebhafte Debatte vorstellen, die es geben wird, wenn die nächste dramatische Fahrpreiserhöhung ins Haus steht – und zur Kassa werden wiederum die Pendler gebeten.

Es wird also interessant sein, zu erfahren, wie das Benutzungsentgelt unterzubringen sein wird. Ich bin davon überzeugt, daß wieder der Fahrgast, der sich nicht wehren kann, übrigbleiben wird – so wie in vielen anderen Bereichen, wo sich ein Monopolist "draufgesetzt" hat und der Kunde


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sich nicht wehren konnte. Auch das ist die nackte politische Realität dieses Verkehrsministeriums. (Zwischenruf des Abg. Ing. Reichhold. )

Zur Erhellung all dieser Begleitumstände wollen wir den Rechnungshof mit einer Sonderprüfung befassen. Da dieses Projekt dermaßen umstritten ist, halten wir es für notwendig, daß es einer begleitenden Kontrolle unterzogen wird, und zwar noch vor Zuschlagserteilung.

Wenn Sie, meine Damen und Herren von den anderen Parteien, die Sie durchaus auch geteilte Meinungen zu diesem Thema haben, wirklich wollen, daß hier ein objektives Verfahren läuft und objektiv beurteilt wird, ob dieses Projekt Sinn macht oder nicht, dann nützen Sie jetzt die Gelegenheit, mit uns zu stimmen. Wenn Sie das aber nicht wollen, dann wir es Ihnen der Wähler heimzahlen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.21


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Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Ich mache darauf aufmerksam, daß von nun an für jeden Redner eine Redezeitbeschränkung von 5 Minuten gilt.

Bitte, Herr Abgeordneter Sigl, Sie sind der nächste Redner.

18.21

Abgeordneter Robert Sigl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Der Semmering-Basistunnel ist zur Bewältigung der internationalen Güterverkehrsströme dringend auszubauen. (Abg. Ing. Reichhold: Wir zahlen!) Nur mit einem attraktiven Angebot sind tatsächlich Marktanteile von der Straße rückgewinnbar, sonst droht im Osten Österreichs im Transit auf der Straße ein ungeahnter Stau, und es könnten Verhältnisse wie auf der Inntaltrasse eintreten.

Das "Loch der Emotionen", wie es in der APA erwähnt wird, wurde seit 1988, seit es die elektronische Datenbank gibt, unter dem Stichwort "Semmeringtunnel" 336mal sowie bis Anfang April 1997 unter dem Sachbegriff "Semmering-Basistunnel" 412mal thematisch abgehandelt. Dies ist schon allein deshalb wichtig und sinnvoll, weil auch die Straßenbauer einen Scheiteltunnel durch den Semmering schlagen wollen. Herr Abgeordneter Firlinger! Ich glaube, Sie wollen in das "Buch der Rekorde" kommen, denn mit dem heutigen Tag werden Sie sicherlich die tausendste APA-Aussendung über dieses Projekt erreicht haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Semmering-Eisenbahntunnel ist nicht nur deshalb notwendig, um Steiermark und Kärnten infrastrukturell zu stärken, sondern auch deswegen, weil moderne Wirtschaftsstandorte ohne entsprechende Eisenbahnstrecken undenkbar sind. Der Bau des Semmering-Basistunnels bewirkt für die Bauphase eine starke regionale Beschäftigungsentwicklung. Auch hiefür habe ich ein Beispiel zur Hand, nämlich den Bau des Landhauses in der niederösterreichischen Landeshauptstadt St. Pölten. Auch dort kann man seit Jahren eine positive Expansion der Beschäftigtenzahl im Gegensatz zu den anderen Bezirken verzeichnen.

Die rechtliche Grundlage für den Tunnelbau ist gegeben. Jetzt hat Bundesminister Einem den gesetzlichen Auftrag, den Tunnelbau rasch nach der Ausschreibungsbewertung an ein Baukonsortium zu vergeben. Die Bundesregierung, die Landesregierungen von Kärnten und von der Steiermark sowie die SPÖ Niederösterreich und Teile der ÖVP Niederösterreich haben ja zu diesem Projekt gesagt. Es wurde daher schon sehr viel und sehr umfangreich geprüft. Es haben sich bereits mehrere Bundesminister mit diesem Projekt befaßt und ja dazu gesagt.

Meine Damen und Herren! Der weitere Verlauf der Bahn auf italienischem Gebiet ist bereits weitestgehend auf Hochleistungsstreckenführung und -trassenführung ausgerichtet. Es ist daher notwendig, den Teil der Südbahntrasse mit dem Semmering-Basistunnel auf österreichischer Seite auszubauen. Es muß verhindert werden, daß durch Einzelinteressen dieses Gesamtprojekt in Frage gestellt wird und damit die Südbahn zu einer Langsamfahrstrecke in Österreich degeneriert.

Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion wird daher aus all diesen bereits zum wiederholten Male genannten Gründen keine Zustimmung zum Fristsetzungsantrag der "F" geben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. – Bitte.

18.24

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Österreichische Volkspartei sieht in diesem Fristsetzungsantrag nur den 99. untauglichen Versuch, das Semmering-Thema zu einem Skandal hochzustilisieren. Herr Kollege Firlinger! Für eine Fristsetzung besteht überhaupt keine Notwendigkeit. Dringlich ist offensichtlich nur Ihr Bedürfnis, sich hier ein wenig zu profilieren. Im Rückenwind der "Kronen Zeitung" wollen Sie etwas Popularität erhaschen. Es kommt aber höchstens Populismus heraus und keine Popularität. Seien Sie sich dessen sicher! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Nicht die "Kronen Zeitung" beschimpfen!)

Der Wind der niederösterreichischen "Kronen Zeitung" bläst aus der einen Richtung, der Wind der steirischen "Kronen Zeitung" weht aus einer anderen Richtung, und über dem Semmering treffen sie zusammen, und dann gibt es einen Wirbel. Und Sie glauben, aus diesem Wirbel Nutzen ziehen zu können, Herr Kollege. Sie wollen sich diesen Wirbel zunutze machen. Aber nicht mit uns, Herr Kollege Firlinger! Das möchte ich ganz klar festgehalten haben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Koppler. )

Für uns sind immer zwei Punkte maßgeblich gewesen. Es kann einen Baubeginn ... (Abg. Ing. Reichhold: Einmal dafür, einmal dagegen!) Seien Sie ruhig, Sie wissen ja, wie das mit Ihnen und mit Ihrem Herrn Landeshauptmann bezüglich Pro und Kontra war. Die FPÖ, der Herr Firlinger war dagegen, und der Herr Landeshauptmann war dafür, solange er Landeshauptmann war. So einfach können Sie es sich nicht machen! Diese billigen Mätzchen sind längst aufgedeckt, Herr Kollege! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Reichhold: Ich war dagegen, auch in der Regierung! Überhaupt keine Ahnung!)

Für uns ist klar: Es gibt zwei Punkte. Erstens: Es müssen alle Behördenverfahren abgewickelt sein, bevor es zu einem Baubeginn kommen kann. Aber es sind noch nicht alle Behördenverfahren endgültig erledigt. (Abg. Ing. Reichhold: Du solltest dich einmal ordentlich informieren! – Zwischenruf des Abg. Mag. Firlinger. ) Das Naturschutzverfahren zum Beispiel ist in Niederösterreich noch nicht endgültig erledigt. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. )

Zweitens: Für uns war immer klar, daß eine weitgehende private Finanzierung des Semmering-Basistunnels möglich sein muß. Alle sozialdemokratischen Verkehrsminister haben sich bisher immer dazu bekannt. Jetzt war die Interessentenausschreibung, und nun schauen wir uns das Ergebnis einmal an. Der Herr Minister wird eine Gesamtfinanzierung auf den Tisch legen. Wir werden das kritisch prüfen, und dann werden wir uns unser endgültiges Urteil über diesen Tunnel bilden. Das ist eine richtige und vernünftige Vorgangsweise, und dieser vernünftigen Vorgangsweise sollten auch Sie sich anschließen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Ing. Reichhold. )

18.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.27

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat einige gegeben, die in der jetzt schon Jahre andauernden Diskussion rund um das Projekt Semmering-Basistunnel dazugelernt haben. Offensichtlich nichts dazugelernt haben die Vertreter der SPÖ und Kollege Kukacka, der wider besseres Wissen, das in seiner Partei zum Beispiel von seiten des Landeshauptmannes Pröll vertreten wird, noch immer an einer Linie festhält, die es einfach nicht mehr wert ist, daß man sie beibehält, da dieser Tunnel weder betriebswirtschaftlich, noch volkswirtschaftlich, noch ökologisch sinnvoll ist. Für alle drei erwähnten Punkte wurde bereits mehrfach der Nachweis erbracht.


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Ich zitiere ÖBB-Direktor Draxler, der am 7. April 1997 sagte, es seien mindestens 600 Millionen Schilling jährlich als Betriebsentgelt vonnöten, damit sich diese Investition einigermaßen lohne. Die Schmerzgrenze für die Österreichischen Bundesbahnen, welche die einzigen sind, die dafür bezahlen werden, liegt aber weit unter 300 Millionen Schilling.

Herr Kollege Kukacka! Da tut sich ein Loch von mehr als 300 Millionen Schilling jährlich auf. Das zeigt doch schon, wie sinnlos dieses Projekt im Moment aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist. Volkswirtschaftlich hat es sich ohnehin noch nie gerechnet, auch wenn man versucht hat, diverse Studien hinzubiegen. Und daß es ein ökologischer Wahnsinn ist, hat der Wassereinbruch vom 26. Oktober 1996 nachdrücklich unterstrichen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Kukacka! Ein Problem für einen großen Teil der österreichischen Bevölkerung ist die Tatsache, daß der Finanzierungsaufwand für dieses Projekt weitere Investitionen in notwendige Bahnverbindungen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt und daß ein so sinnvolles, von Ihrer Partei, von der SPÖ und von allen anderen Parteien gefordertes Projekt wie die Südostspange jahrzehntelang nicht wird finanziert werden können. Sie übernehmen damit die Verantwortung dafür, daß es für viele Österreicher keinen vernünftigen Bahnanschluß geben wird, daß viele Österreicher weiterhin Wochenpendler werden sein müssen, weil man ihnen kein Angebot zur Verfügung stellt, durch das sie zu Tagespendlern werden könnten. Die Südostspange würde das zum Beispiel für den südburgenländischen und oststeirischen Raum möglich machen.

Ich meine, darüber müßten wir einmal sachlich und ehrlich diskutieren. Es gäbe weitaus Besseres als diesen Semmering-Basistunnel. Die Südostspange wäre ein Beispiel dafür. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Dr. Haselsteiner das Wort. – Bitte.

18.31

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Völlig abgesehen vom Inhalt dieses Antrages debattieren wir heute über die Berechtigung, ob eine Fristsetzung hier erfolgen soll. Nun ist aus diesem Antrag klar erkennbar, worauf er abzielt: Er fordert einen Rechnungshofbericht, bevor eine wichtige Entscheidung gefällt wird. Man kann dafür oder dagegen sein. Das sollte dann im Ausschuß beraten werden.

Meine Damen und Herren! Aber eines, glaube ich, ist unzulässig, nämlich zu sagen: Wir sprechen diesem Antrag die Dringlichkeit ab. Wenn wir darüber diskutieren wollen, ob der Semmering-Basistunnel einer Rechnungshofkontrolle zu unterziehen ist, dann selbstverständlich jetzt. Wenn der Tunnel halb fertig oder weitgehend fertig ist, wird eine solche Untersuchung keine Schlüsse ziehen. Sie können das selbstverständlich immer noch im Ausschuß vom Inhalt her ablehnen.

Meine Damen und Herren! Ich habe mir heute die Debattenbeiträge angehört, und ich muß sagen: Allzuviel Fachwissen scheint in diesem Kreis nicht vorhanden zu sein. Aber man kann dann im Ausschuß diskutieren und Argumente austauschen. Wenn wir jedoch glauben, daß dieser Antrag seine Berechtigung hat, dann sollte zeitgerecht, also vor irreversiblen Entscheidungen betreffend den Semmering-Basistunnel, diskutiert werden.

Selbstverständlich bin ich dafür, daß wir die Gebarung, unter anderem auch der HL-AG, einer solchen Prüfung unterziehen. Was ist daran Schlechtes? Das kann für diejenigen, die diese Entscheidung zu tragen haben, nur zusätzliche Information bedeuten. (Abg. Mag. Stadler: ... Spezialwissen!) – Herr Stadler! Ich weiß, daß ich wesentlich mehr Wissen in dieser und auch noch in vielen anderen Angelegenheiten habe als Sie. (Abg. Mag. Stadler: Wo ist die Schlußrechnung beim Inntaltunnel?) Sie verstehen weder etwas vom Bauen noch von Schlußrechnungen! Beschränken Sie sich auf das, was Sie verstehen, nämlich zu polemisieren.


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69. Sitzung / Seite 65

Wir vom Liberalen Forum werden diesem Fristsetzungsantrag zustimmen. (Beifall beim Liberalen Forum. -– Weiterer Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. – Abg. Dr. Haselsteiner – das Rednerpult verlassend –: Nur schreien ist zuwenig!)

18.33

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Anschober. – Bitte.

18.33

Abgeordneter Rudolf Anschober (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich hat Kollege Haselsteiner völlig recht (Ruf bei der SPÖ: Was Kollegen Stadler betrifft!) – ich meine jetzt nicht, was die Bewertung des Kollegen Stadler betrifft; da möchte ich mich nicht allzusehr festlegen –, was die zwei Punkte angeht, die es bei diesem Antrag der Freiheitlichen zu klären gibt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. ) – Kollege Stadler! Mehr schweigen, das wäre positiv!

Der erste Punkt bezüglich dieses Antrags der FPÖ ist die Frage der Dringlichkeit. Da hat Kollege Haselsteiner völlig recht, und auch die Freiheitlichen haben recht: Wann, wenn nicht selbstverständlich jetzt, soll die Frage dringlich sein? Wann, wenn nicht jetzt, soll über die Frage "Rechnungshofprüfung: ja oder nein?" entschieden werden? Selbstverständlich muß man diesem Antrag, wenn man ihn seriös beurteilt, zustimmen. Das ist überhaupt keine Frage!

Zweiter Punkt: Soll überhaupt eine Rechnungshofprüfung in dieser Phase stattfinden: ja oder nein?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erinnere Sie an viele, viele Debatten über Rechnungshofberichte. In unzähligen Rechnungshofberichten, vor allem im Baubereich, wo immer wieder, nachdem das Baulos gebaut wurde, der Rechnungshof zum Prüfen kam, diagnostizierte man da 50 Millionen, dort 20 Millionen, da 100 Millionen, dort 200 Millionen Schilling Verlust. Und im Endeffekt sind wir in der Situation gewesen, sagen zu müssen: Im nachhinein können wir eigentlich nichts mehr machen, wir können nur trachten, daß es beim nächsten Baulos besser geht. Wir können grundsätzliche Reformen realisieren, aber am konkreten Verlust von Steuergeldern kann nichts mehr geändert werden.

Genau das ist der Punkt in der Frage Semmering-Basistunnel. Wir haben sehr viele Experten, die in ökonomischer Hinsicht, in verkehrspolitischer Hinsicht und in ökologischer Hinsicht mit kräftigen Argumenten warnen. Wann, wenn nicht jetzt, soll man diese Warnungen überprüfen? Wann, wenn nicht in einer Situation, in der sich der Preis eines Sondierstollens von 440 Millionen Schilling auf über 1 Milliarde Schilling verteuert hat? Wann, wenn nicht jetzt, wo sich zig Gutachten im Bereich Geologie und die gesamten Schätzungen und Kalkulationen der HL-AG als falsch erwiesen haben? Wann soll man prüfen, wenn nicht in einer Situation, in der namhafte Verkehrspolitiker und Verkehrswissenschaftler eindeutige und klare Argumente in Richtung Gegnerschaft zum Semmering-Basistunnel finden? Wann, wenn nicht jetzt, wo die Wirtschaftlichkeit dieses Projektes heftigst umstritten ist?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn dieses Parlament nicht wieder im nachhinein einen Zwentendorf-Effekt erleben will, wenn es das Projekt nicht erst dann bewerten und beurteilen und Grundsatzbeschlüsse nicht erst dann fällen will, wenn es eigentlich zu spät ist, wenn es nicht wieder im nachhinein riesige Verluste an Steuergeld bedauern will, dann muß der Rechnunghof rechtzeitig, und zwar jetzt, prüfen.

Kollege Löschnak nickt bereits. Aber ich glaube, er meint damit die Zeit und den erforderlichen Schlußsatz. Ich werde mich dieser Intuition jetzt nähern und möchte abschließend sagen: Wir erkennen die Dringlichkeit dieses Antrages und sehen die Notwendigkeit, daß der Rechnungshof jetzt prüft. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


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69. Sitzung / Seite 66

Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag, dem Rechnungshofausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 422/A der Abgeordneten Rosenstingl und Genossen auf Durchführung einer Prüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes eine Frist bis 10. Juni 1997 zu setzen.

Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich auf die schriftliche Mitteilung, die Ihnen am Beginn der Sitzung vorgelegt wurde.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 2227/J bis 2233/J.

2. Anfragebeantwortungen: 1840/AB bis 1940/AB.

3. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 1995 (Zu III-77 der Beilagen).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Immunitätsausschuß:

Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9bE Vr 2559/97, Hv 1561/97) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch-Kallat wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB (üble Nachrede);

Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 23 betreffend Anerkennung der Gebärdensprache, überreicht vom Abgeordneten Dr. Volker Kier,

Petition Nr. 24 betreffend "Tariferhöhung im Verkehrsverbund Ostregion", überreicht vom Abgeordneten Peter Rosenstingl,

Petition Nr. 25 betreffend Forderung nach mehr Untertiteln im Fernsehen an den Österreichischen Rundfunk, überreicht vom Abgeordneten Dr. Volker Kier.

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuß:

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den im Rahmen der Europäischen Union handelnden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der


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69. Sitzung / Seite 67

Republik Slowenien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlußakte (651 der Beilagen);

Finanzausschuß:

Änderungen betreffend die Anlagen 4 und 6 des Zollübereinkommens über Behälter 1972 (584 der Beilagen),

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (612 der Beilagen);

Rechnungshofausschuß:

Sonderbericht des Rechnungshofes über die Ost Autobahn (III-79 der Beilagen);

Wirtschaftsausschuß:

Erklärung des Rücktritts vom Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (615 der Beilagen);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Finanzausschuß:

17. Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Tätigkeit der Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG in den Geschäftsjahren 1991 bis 1996 (III-80 der Beilagen);

Gesundheitsausschuß:

Bericht der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz zur Lage der VerbraucherInnen 1996 (III-78 der Beilagen);

Ausschuß für innere Angelegenheiten:

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 1995) (III-82 der Beilagen).

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich gebe weiters bekannt, daß in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 429/A bis 434/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 2234/J bis 2271/J eingelangt.

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 16. April 1997, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Die Sitzung ist geschlossen .

Schluß der Sitzung: 18.39 Uhr