Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 118. Sitzung / 118

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1183 der Beilagen, folgendes zu beschließen:

"1. Der Erlassung eines Haftbefehles gegen den Abgeordneten zum Nationalrat Peter Rosenstingl wegen der ihm im Verfahren" - und hier folgt nun die Geschäftszahl - "zur Last gelegten strafbaren Handlungen sowie der Durchführung von diesen betreffenden Hausdurchsuchungen in diesem Verfahren wird gemäß Art. 57 Abs. 2 B-VG zugestimmt.

2. Die dem Abgeordneten zum Nationalrat Peter Rosenstingl zur Last gelegten strafbaren Handlungen stehen im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des betreffenden Abgeordneten.

3. Der behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Peter Rosenstingl zur Verfolgung wegen der ihm im Verfahren 22c Vr 1208/97 zur Last gelegten strafbaren Handlungen wird gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG zugestimmt."

Dies ist der Antrag des Immunitätsausschusses, und ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. - Ich stelle fest, daß dieser Antrag einstimmig beschlossen wurde.

Damit ist die Tagesordnung dieser Sitzung erschöpft.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die von verschiedenen Behörden und Institutionen gesetzten Verfolgungshandlungen nach dem Auftauchen von Verdachtsmomenten wirtschaftskrimineller Verhaltensweisen.

Der Antrag auf Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses ist inzwischen verteilt worden und bedarf keiner Verlesung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

"Antrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic, Wabl, Freunde und Freundinnen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung folgender Gegenstände wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

1. wann Strafverfolgungsbehörden erstmals vom Verdacht wirtschaftskrimineller Verhaltensweisen Peter Rosenstingls Kenntnis erlangt haben,

2. welche Verfolgungshandlungen diese Behörden gesetzt haben, und ob diese zweckmäßig und ausreichend waren,

3. wieso diese Behörden es unterlassen haben, unverzüglich die Verhängung der U-Haft wegen Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr sowie die Durchführung einer Hausdurchsuchung zur Beschlagnahme einschlägiger Unterlagen zu beantragen,

4. ob die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden von Funktionären und Mandataren der FPÖ, ihrer Gliederungen und Vorfeldorganisationen behindert wurde,


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