Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 119. Sitzung / 73

schon ausführlich dargetan, warum es zu diesem Schritt kommt. Ich kann mir daher ersparen, das zu wiederholen, denn ich möchte Sie nicht langweilen.

Es ist zweifellos ein Fortschritt, daß von bisher drei Untersuchungsanstalten auf eine umgestiegen wird, und ich glaube und hoffe - wie auch mein Vorredner Dr. Leiner -, daß sich durch diesen Akt der Vereinheitlichung auch die Geschwindigkeit beim Zulassungsverfahren erheblich steigern läßt.

Den Erläuternden Bemerkungen entnehme ich, daß eine Ausgliederung dieses Instituts nach einer einjährigen Prüfzeit vorgesehen ist. Frau Ministerin! Wie schon im Ausschuß möchte ich auch hier noch einmal anmerken, daß die Ausgliederungspraxis der Bundesregierung einmal grundsätzlich zu überdenken wäre, denn die bisherigen Ausgliederungen bedeuteten, daß die ehemals staatlichen Betriebe oder Institute zwar der Kontrolle des Parlaments entzogen werden, der Einfluß der Parteien allerdings nicht verschwindet. Im Gegenteil: Aufgrund der Einflußnahme durch die Regierungsparteien wird vieles noch undurchsichtiger. Man sollte daher meiner Meinung nach einmal ernsthaft prüfen, ob solche Ausgliederungen wirklich sinnvoll sind. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin! Ich glaube, daß gerade in einem sensiblen Bereich wie dem der Arzneimittelüberprüfung und -zulassung eine Ausgliederung nach altbekanntem Muster nicht zum Erfolg führen kann. Ich darf Sie nur an die Vorgänge rund um die Arge Orthopädie oder an den Bericht über den Medikamentensektor in Österreich aus dem Jahr 1996 erinnern. In letzterem wurde klar aufgezeigt, daß im Bereich der Preisgestaltung seit Jahrzehnten eklatante Ungereimtheiten aufscheinen.

Aber auch in der Frage der Zulassung von Arzneimitteln ist größtmögliche Objektivität gefordert. Auch hier sind Zweifel angebracht. Daher, sehr geehrte Frau Bundesministerin, wiederhole ich meinen dringenden Appell, den ich schon im Ausschuß an Sie gerichtet habe, weil mir das wirklich ein Anliegen ist: Springen Sie bei geplanten Ausgliederungen über den Schatten des Proporzes und stellen Sie andere, nämlich objektive, ökonomische und gesundheitliche Kriterien in den Mittelpunkt! Ich bin überzeugt davon, daß ein unabhängiges, professionelles Management erforderlich sein wird, wenn wir in Zukunft auf dem Gebiet der Arzneimittelzulassung und -überprüfung mehr Objektivität haben wollen. - Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt die Frau Bundesministerin. - Bitte, Frau Ministerin.

22.52

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir nur wenige Bemerkungen zu diesem Gesetzentwurf.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Vorlage, denn dann ist mein Ressort in der Lage, eine, wie ich meine, sehr sinnvolle Weiterentwicklung im Bereich der Arzneimittelprüfung vorzunehmen, nämlich die Zusammenführung von drei Standorten auf zwei Standorte und die Zusammenführung in ein Bundesinstitut für Arzneimittel. Ich glaube, daß mit diesem Schritt letztlich mehr Qualität und Effizienz geschaffen werden kann, selbstverständlich unter Wahrung der Beschäftigtenrechte der Kolleginnen und Kollegen in den einzelnen Instituten.

Es wird auch zu Synergieeffekten kommen, konkret im Bereich der Mieten, weil aufgrund des Wegfalles eines Standortes auch Mietkosten entfallen. Aber auch im Bereich der Verwaltung und der inneren Organisation sind Synergieeffekte zu erwarten. Wir benötigen diese gesetzliche Ermächtigung, um weitere Schritte vorzunehmen. Daher ersuche ich Sie, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu geben.

Sehr geschätzter Herr Abgeordneter Pumberger! Erlauben Sie mir, zu der Frage der Gutachtertätigkeit noch eine ergänzende Bemerkung zu machen, obwohl Herr Abgeordneter Maier schon


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