Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 29

Der Begriff der gleichwertigen Arbeit ist für die Entlohnung von Frauen deshalb so bedeutsam, weil Frauen typischerweise andere Arbeiten verrichten als Männer und das Prinzip der gleichen Entlohnung von gleicher Arbeit daher nicht greifen kann. (Beifall beim Liberalen Forum.)

So haben Tätigkeiten keinen bestimmten Wert, sondern ihre Wertschätzung ist in der täglichen Sicht sehr oft mit dem Umstand verknüpft, von welchen Gruppen sie ausgeführt werden. Es ist leider auch eine Tatsache, daß vielfach Tätigkeiten, die von Frauen ausgeführt werden, als unkompliziert beziehungsweise leicht gelten und daher auch als gering eingestuft werden. Sobald aber Männer dieselbe Tätigkeit übernehmen, wird sie plötzlich in ihren Anforderungen viel komplizierter und daher auch höher eingeschätzt.

Ein weiteres kommt dazu. Sozialwissenschaftliche Untersuchung der Arbeitsplatzsegmentation beweisen es: Je höher der Frauenanteil in einer Berufsgruppe ist, desto niedriger ist das durchschnittliche Lohnniveau. Was wir daher brauchen, ist endlich eine Neubewertung der Arbeit, denn nur durch diese seit langem - nicht zuletzt durch das Frauen-Volksbegehren - geforderte Maßnahme können wir der Ungerechtigkeit in der Bezahlung zwischen Mann und Frau begegnen. Ich rufe besonders die Damen der ÖVP auf, endlich dies nicht nur hier in Sonntagsreden zu verkünden, sondern sich dafür stark zu machen, daß es geschehen kann. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich mich noch dem Tagesordnungspunkt 15 betreffend die Bürgerinitiative Nummer 8 zuwenden. Wie ich schon im Ausschuß bemerkte, halte ich die Entschließung, um es vornehm auszudrücken, für eine Zumutung. Seit einem Jahr liegt die Initiative betreffend die gesetzliche Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel und Diensthund in Österreich hier im Hohen Haus. Nichts ist geschehen! Und jetzt sollen Gespräche über eine Vereinheitlichung der Vorgangsweise und über Möglichkeiten der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Blindenführhunden geführt werden.

Es gibt hier keine gemeinsame Vorgangsweise, und es wird kein Zeitlimit angegeben - auch nicht in dem jetzt wieder neu eingebrachten Entschließungsantrag, in dem es heißt: ehebaldigst. Ich möchte Sie fragen, meine Damen und Herren: Ist das eine weitere Verzögerung? Glauben Sie wirklich, daß wir unseren Mitbürgern, die mit ihrer Behinderung leben müssen, dadurch einen Dienst erweisen?

Um eine weitere Verzögerung hintanzuhalten, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Klara Motter, Dr. Volker Kier betreffend die gesetzliche Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel und Diensthund

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, mit den in Betracht kommenden Rehabilitationsträgern (insbesondere Sozialversicherungsträger und Länder) zum Zwecke der Vereinheitlichung der Vorgangsweise Gespräche über die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Definition der Rehabilitationshunde (Hunde, die im Eigentum eines einzelnen Behinderten stehen und für ihn qualifizierte Arbeit verrichten, wie Blindenhunde, Servicehunde oder Signalhunde) bis 31. Dezember 1998 zu führen und in einem darauffolgenden Bericht dem Nationalrat über die weitere Vorgangsweise zu berichten."

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Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.02


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