Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 65

In der Novelle zum Berufsausbildungsgesetz geht es darum, daß Voraussetzungen für die gegenseitige Anrechnung von Lehrausbildungen im gewerblichen und land- und forstwirtschaftlichen Bereich geschaffen werden. Die duale Ausbildung ist somit auch in diesem Bereich gesetzlich möglich.

Ich meine, daß wir damit eine gute Voraussetzung für eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auch geschaffen haben. - Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstatterinnen findet nicht statt.

Wir treten damit in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte, den jeweiligen Platz einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1105 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. - Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, bitte ich gleichfalls um ein entsprechendes Zeichen. - Auch dies geschieht durch die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1049 der Beilagen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. - Dies geschieht durch die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte Sie, so Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. - Auch dies erfolgt durch die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

20. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 745/A der Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Dr. Günther Leiner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Ärztegesetz 1984 und das Krankenanstaltengesetz geändert werden (1269 der Beilagen)

21. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1166 der Beilagen): Bundesgesetz über den kardiotechnischen Dienst (KardiotechnikerG - KTG) (1272 der Beilagen)


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