Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 98

heute noch zur Abstimmung kommt, enthalten. Die Umsetzung dieses Entschließungsantrages, in welchem ein Großteil dieser Vorschläge auch enthalten ist, wird uns noch beschäftigen.

Ich möchte mich kurz zum Führerscheingesetz äußern, weil wir mit diesem Führerscheingesetz bei Gott nicht glücklich sind. Wie sich gezeigt hat, ist dies ein umstrittenes Gesetzeswerk, das nun bereits nach einem halben Jahr wieder repariert werden muß. Ich habe bis jetzt kein Gesetz aus dem Verkehrsbereich erlebt, das so kritisch beurteilt wurde, sowohl von den betroffenen Bürgern und Autofahrern als auch von den vollziehenden Behörden, was Vollzugsdefizite, Mängel und Widersprüche angeht.

Herr Minister! Daraus sollten wir gemeinsam Konsequenzen ziehen! Ich glaube, wir müssen bei der Gesetzgebung gerade auch in Verkehrsfragen sorgfältiger vorgehen. Bei diesem Führerscheingesetz haben wir jedenfalls schlechte Erfahrungen mit eiliger und unausgereifter Gesetzgebung gemacht. Der heutige Beschluß dokumentiert, daß schon nach einem halben Jahr 22 Punkte dieses Gesetzes novelliert werden müssen, nur um die ärgsten Pannen, Vollziehungsdefizite und Widersprüche zu beseitigen. Eine solche Gesetzgebung sollte in Zukunft nicht mehr möglich sein! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Smolle.)

Der Großteil dieses Gesetzes wurde zu schnell, zu voreilig, ohne ausreichende Begutachtung, ohne umfassende Anhörung der Experten und ohne Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Bürger produziert. (Abg. Smolle: Mit dem Feuerwehrführerschein wollen Sie aber schon wieder so etwas machen!) Ich weiß, es handelt sich um ein ganz neues Gesetz, es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die es in dieser Form bisher nicht gegeben hat. Daher war es für alle schwierig, diese neue Materie zu behandeln und umzusetzen.

Aber wir werden uns in Zukunft einer solchen Vorgangsweise verweigern, und wir werden uns auch nicht mehr von selbst gesetztem Termindruck beeinträchtigen lassen, ob dieser nun von der EU wegen eines Umsetzungstermines kommt, weil eine Lobby das partout zu diesem Zeitpunkt haben will oder weil sich das das Kuratorium für Verkehrssicherheit einbildet. Wir werden das nicht mehr akzeptieren, denn gerade im Verkehrsbereich müssen wir sensibel sein! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Smolle.) Denn dadurch ist die gesamte Bevölkerung, jeder Autofahrer und damit auch jeder Bürger betroffen!

Ich meine also, daß wir mehr Sensibilität entwickeln und aus diesen Fehlern lernen müssen. Denn mit dieser heutigen Novellierung ist es ja nicht getan. Vielmehr wurde bereits angekündigt, daß sich nun ein umfassender Expertenkreis mit diesem Gesetz beschäftigen und sich im Herbst mit einer neuen Begutachtung plagen wird, damit am Ende des Jahres dem Parlament eine weitere, umfassende Novellierung vorgelegt werden kann. Das möchte ich zu diesem Thema gesagt haben.

Deshalb sind wir von der ÖVP auch gegen einen Schnellschuß beim Handy-Verbot für Autofahrer. Wir fordern zumindest eine kurze Frist für die Begutachtung, damit uns nicht wieder solche Fehler unterlaufen. Deshalb haben wir uns in der letzten Ausschußsitzung auch geweigert, einem solchen Initiativantrag bereits zuzustimmen. In der genannten Begutachtung müssen offene Fragen von Fachleuten und Autofahrerverbänden diskutiert werden, damit danach eine sachlich fundierte Vorlage beschlossen werden kann.

Da diese Maßnahme in Europa vorerst in nur wenigen Staaten erprobt ist - nur in Portugal, Italien und der Schweiz gibt es klare Regelungen - und kaum praktische Erfahrungswerte zur Verfügung stehen, ist diese Forderung nach Begutachtung um so gerechtfertigter, damit nicht ähnliche Pannen wie beim Führerscheingesetz auftreten und sich diese Maßnahme letztlich als nicht wirklich praktikabel erweist. Zu den Fragen, die man sich in der Begutachtung wird stellen müssen, gehört zum Beispiel die Frage, ob derzeit alle im Handel erhältlichen Freisprecheinrichtungen oder nur jene erlaubt sind, die einen technischen Mindeststandard aufweisen und weniger Ablenkung garantieren.

Weiters wird man sich die Frage stellen müssen, ob gleichzeitig auch ein Verbot der Benützung von Navigationssystemen beziehungsweise von Displays bei Autoradios ergehen soll, denn diese Systeme verfügen meist über Bildschirme, und das führt selbstverständlich auch zu einer


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