Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 18

beginnende Vollrechtsfähigkeit der Häuser nicht nur formal, sondern vor allem ihrem Sinn entsprechend wirksam werden zu lassen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Die kultur- und bildungspolitischen Leitlinien ergeben sich für jedes Museum aus seinem bisherigen Sammlungsbestand, aus seiner geschichtlichen Entwicklung und aus dem Sammlungsgut, das an den Museen vorhanden ist. Daran arbeiten die einzelnen Museen zügig weiter, denn sie haben den Auftrag zu bewahren, zu sammeln, wissenschaftlich aufzuarbeiten und auszustellen. Die Museen werden nicht alle mit 1. Jänner 1999 in wissenschaftliche Anstalten umgewandelt sein. Sie wissen, daß das Kunsthistorische Museum als erstes diesen Schritt wagen wird; die Vorbereitungen dazu wird Generaldirektor Seipel treffen. Wir sind ein Ministerium, das sehr auf seine Mitarbeiter setzt und das nicht von oben herab jede Leitlinie und jeden Inhalt vorgibt. Das heißt, die Umwandlung in eine wissenschaftliche Anstalt mit einer eigenen Museumsordnung wird von Herrn Generaldirektor Seipel vorbereitet werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? - Bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Frau Bundesministerin! So wie Sie das darstellen, entspricht das offenbar nicht ganz der Wahrnehmung der betroffenen Direktoren, ausgenommen des Direktors Seipel. Es gibt, wie Sie wissen, eine Reihe anderer Stellungnahmen von Betroffenen.

Eine möchte ich als symptomatisches Beispiel zur Grundlage meiner Zusatzfrage machen, nämlich die des Technischen Museums - ungeachtet dessen, daß in der Fragestellung die beginnende Vollrechtsfähigkeit enthalten ist. Das heißt also, insofern war die Korrektur nicht notwendig. Doch nun zu meiner Frage: Für wie geeignet halten Sie diesen Budgetansatz 1999 zu einem Zeitpunkt, zu dem die betriebswirtschaftliche Untersuchung der Häuser noch gar nicht vorhanden ist, um überhaupt die Ausgangsdaten zu gewinnen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Da das Budget 1999 bereits im Parlament beschlossen wurde, gibt es nur die Möglichkeit, dieses Budget nach dem bestehenden Schlüssel aufzuteilen. Für das Technische Museum ist aber Vorsorge getroffen worden. Demnach wird im Museumsgesetz auch eine entsprechende Bestimmung verankert sein, und zwar dahin gehend, daß zusätzliche Mittel für die Eröffnung und den Betrieb des Technischen Museums zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies ist bereits mit dem Finanzministerium so besprochen. Auch die Summe ist bereits festgelegt, diese wird auch ein Teil des Museumsgesetzes sein.

Darüber hinaus ist klarzustellen, daß - dies bleibt uns in keinem Fall erspart, egal ob die Museen wissenschaftliche Anstalten sind oder wie bisher im Budget verankert bleiben - besondere Notwendigkeiten und besondere neue Entwicklungen extra bedacht, extra verhandelt, extra ausdiskutiert und auch extra in einem Budget berücksichtigt werden müssen. Hiezu ist eine Escape-Klausel im Museumsgesetz enthalten, die dann zur Anwendung kommt, wenn es ganz besondere Maßnahmen gibt, die auch budgetär abzudecken sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. - Zusatzfrage? - Frau Abgeordnete Ablinger, bitte.

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Frau Bundesministerin! Inwiefern werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf die Situation der kommenden Vollrechtsfähigkeit vorbereitet? Gibt es Überlegungen hinsichtlich irgendwelcher Ausbildungsprogramme?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Ich glaube, daß die Aufgabenstellung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einer wissen


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