Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 23

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Erstens ist festzustellen, daß diese Übergangslehrgänge, Berufslehrgänge und auch Lehrlingsstiftungen als Übergangsmaßnahmen gedacht sind, da von der Wirtschaft immer wieder betont wird, daß man in einigen Jahren Lehrlinge wahrscheinlich mit der Lupe wird suchen müssen.

Zweitens meine ich, daß durch die Möglichkeit der Teilrechtsfähigkeit Speziallehrgänge und Kurse im Rahmen dieser Teilrechtsfähigkeit angeboten werden können; diese Speziallehrgänge und Kurse laufen ja aus. Wir brauchen diese Werteinheiten sehr dringend für die zusätzlichen 15 000 Plätze, die wir an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in den letzten Jahren zusätzlich geschaffen haben. Das heißt, zu den Ressourcen, die auf Bundesebene zur Verfügung gestellt werden, brauchen wir zusätzlich auch für jene Jugendlichen, die ein entsprechendes Zusatzangebot in Anspruch nehmen, Ressourcen. Wieviel das genau ausmachen wird, werden wir erst feststellen können, wenn wir wissen, welche Kurse auslaufen und welche nicht mehr weitergeführt werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. - Herr Abgeordneter Mag. Gaßner, bitte.

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Bundesministerin! Zweifellos ist das Sponsoring als eine Form der Werbung zu begrüßen, mit der öffentliche Schulen und Schulen mit Öffentlichkeitsrecht zusätzliche finanzielle Mittel lukrieren. Ihre positive Einstellung dazu, Frau Ministerin, ist ja in der kürzlich vorgestellten Broschüre "Werbung und Sponsoring" in Schulen dokumentiert. In dieser Broschüre sind Richtlinien enthalten, wie sich Schulen beim Abschluß von Werbe- und Sponsorverträgen verhalten sollen.

Meine konkrete Zusatzfrage: Wie lassen sich Verträge der genannten Art in öffentlichen Schulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht durch den Gesetzgeber kontrollieren, und zwar im Hinblick auf die Höhe der eingebrachten Mittel und im Hinblick auf den Inhalt der Verträge? In der schriftlichen parlamentarischen Anfragebeantwortung mit der Nummer 2918/AB teilen Sie nämlich mit, daß die Offenlegung eines Sponsorvertrages zwischen einem privaten Schulerhalter mit Öffentlichkeitsrecht und dem jeweiligen Sponsor nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung erfolgen kann.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Die Kontrolle von Rechtsgeschäften, die öffentliche Schulen eingehen, obliegt selbstverständlich den jeweiligen regionalen Schulbehörden, das heißt dem Landesschulrat, den Juristen der Landesschulräte et cetera. Wenn aber zum Beispiel ein privater Schulerhalter - eine Kirche, ein Kloster, ein Orden - mit jemandem einen privatrechtlichen Vertrag abschließt, so ist es sicher nicht meine Angelegenheit, dies beim privaten Schulerhalter zu kontrollieren.

Wenn irgendwelche Mißstände auftreten und man feststellt, daß Jugendliche in eine falsche Richtung beeinflußt werden, dann muß selbstverständlich die Schulbehörde erster Instanz vor Ort eingreifen. Es gibt aber keine Offenlegungspflicht zwischen einem privaten Schulerhalter - sei es eine Waldorfschule oder eine Klosterschule - und einem Sponsor. Ich glaube, es steht uns auch nicht zu, in diese privatrechtlichen Geschäfte einzugreifen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. - Herr Abgeordneter Schweitzer stellt die nächste Zusatzfrage.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Die von der EU-Kommission ausgearbeitete und von den Grünen so begrüßte Einschränkung von Werbung steht im krassen Gegensatz zu Ihren Äußerungen in bezug auf die Finanzierung der Schulautonomie. Sehen Sie dadurch die Finanzierung der Schulautonomie gefährdet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.


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