Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 153

Dr. Fischer: Das kann ich auch!) Dann muß sich Herr Präsident Neisser damit beschäftigen! To ni nikakov problem, gospodin minister. Mogu%e da se malo nau#ite. (Ruf bei der SPÖ: Sie kann es wirklich!) Ja. (Abg. Dr. Khol: Vor allem würde ich jetzt "dobar ve#er" sagen!)

Es ist irgendwie mehr als tragikomisch, wenn wir uns nach den ernsten Ausführungen von Herrn Dr. Maitz jetzt - ich mich über mich selbst oder Sie sich über mich - lustig machen. Aber dieses Bosnier-Gesetz ist wirklich eine Angelegenheit mit extrem viel Tiefgang, das hat Kollege Maitz hier sehr eindrucksvoll geschildert. Man sieht, daß das Mittel, das die Opposition sonst wählt - nämlich Einzelfälle zu schildern -, durchaus gerechtfertigt ist, weil es immer auch um ein Einzelschicksal geht.

Ich möchte vorweg als erstes feststellen: Ich freue mich, daß es zu einer gesetzlichen Regelung kommt und das Aufenthaltsrecht der Flüchtlinge aus Bosnien - derjenigen, die nicht zurückkehren können - jetzt auf eine gesetzliche Ebene gestellt wird. Wir sind endlich von der Unsicherheit befreit, jedes Jahr darauf warten zu müssen, ob es eine Verordnung geben wird, und daran zu denken, wie sie wohl aussehen wird, während die betroffenen Menschen in Angst und Furcht leben, einerseits noch durch das Trauma, das ihre Flucht verursacht hat, und zum anderen wegen der Unsicherheit, in der sie hier schon über Jahre - ich sage es jetzt drastisch - gehalten wurden und werden. Das hat jetzt ein Ende. (Demonstrativer Beifall des Abg. Schwemlein.)

Das erachte ich für sehr positiv, Kollege Schwemlein, aber dieses Ende ist - mir kommt das irgendwie sehr österreichisch vor - eher nicht so, wie es sein könnte und wie es - das ist es, was mich an dieser ganzen Bosnien-Geschichte am meisten stört - auch der Tradition der letzten sieben Jahre entspräche. Denn was in den letzten sieben Jahren in Österreich sowohl von staatlicher Seite - ich erinnere nur an das Aufenthaltsrecht für die Bosnier -, aber vor allem auch von gesellschaftlicher Seite und von Einzelpersonen geleistet wurde, das wird als eine wirklich beispielhafte Phase, als eine beispielhafte Aktion in die Geschichte Österreichs eingehen, ähnlich, wie das Jahr 1956 - bei aller Tragik, die es in Ungarn verursacht hat - für Österreich ein wichtiges Jahr war. Heute ist das so etwas wie eine Jahreszahl in unserer Geschichte, die uns daran erinnert, daß wir stolz darauf sein können, wie sich unsere Landsleute - ich war damals noch gar nicht auf der Welt - verhalten haben. Dasselbe gilt für die bosnischen Flüchtlinge. Das ist, grob gesprochen, meine Erfahrung diesbezüglich.

Da das vorliegende Gesetz den sperrigen Titel "Bundesgesetz, mit dem integrierten Vertriebenen aus Bosnien und Herzegowina das weitere Aufenthaltsrecht gesichert wird" trägt, frage ich mich übrigens, ob sich die Legisten nicht einen Namen ausdenken könnten, der den Sachverhalt mit drei Worten - oder vielleicht sogar nur mit einem Wort - umschreibt und den sofort jeder versteht. Ich frage mich, aus welchem Grund solche Wort- und Satzungetüme notwendig sind, um zu beschreiben, worum es geht: Flüchtlinge aus Bosnien, die nicht mehr zurückkönnen, dürfen hierbleiben. Es geht um das Bleiberecht für Bosnien-Flüchtlinge.

Jetzt komme ich zurück auf den Kritikpunkt und frage Sie, warum man das nicht komplett macht, Herr Bundesminister! Ich muß jetzt nicht mehr lange ausführen, worum es geht, weil das Kollege Kier mit dem von den Liberalen eingebrachten Abänderungsantrag bereits getan hat. Ich möchte Ihnen nur eines sagen, meine Damen und Herren: Auch wenn wir uns darüber freuen, daß es eine gesetzliche Regelung gibt, müssen wir feststellen, daß sie große Lücken hat.

Es handelt sich nicht um Ist-Bestimmungen, es sind also keine Bestimmungen, wonach es Ansprüche gibt, sondern es wird wieder in erster Linie auf das Ermessen abgestellt. Was Kollege Kier vorgelesen hat, das bedeutet in Wirklichkeit nichts anderes als den Wunsch und die Forderung, Ermessen durch Anspruch zu ersetzen, nämlich den Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht für jene Gruppen, die er beschrieben hat und die schon umfaßt sind, sowie auch für jene Gruppen, die noch nicht umfaßt sind. Letztere hat nicht er beschrieben, sondern Kollege Maitz, als er das Beispiel der alten Leute vorbrachte. Herr Kollege Maitz! Ihr Vorschlag ist selbstverständlich auch ein Vorschlag, der möglich ist. Aber wenn es schon ein Gesetz gibt, dann frage ich mich, warum man das - sofern man das will - nicht gleich direkt im Gesetz festschreibt.


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