Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 136. Sitzung / 72

Erstens: Die bestehenden hohen Mauten sind gerechtfertigt.

Zweitens: Es kann nicht sein, daß ein Mitgliedsland schlechtergestellt wird als ein Nicht-Mitgliedsland.

Drittens: Die Einnahmen aus der Brenner-Maut sind für die Eisenbahnstruktur bereitzustellen.

Meine Damen und Herren! Daher möchte ich abschließend folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Lukesch, DDr. Niederwieser, Platter, Mag. Wurm und Kollegen betreffend Brenner-Maut

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Hinblick auf die Klage gegen Österreich den zuständigen Organen der EU den Standpunkt darzulegen, daß Österreich plant, umfangreiche Bauarbeiten (Einhausungen und sonstige geeignete Umweltschutzmaßnahmen) im Bereich der Brennerautobahn zum Schutz der Anrainer und der Umwelt zu beginnen, sollte es durch entsprechende Vereinbarungen nicht gelingen, den Umweg- und den Transitverkehr auf dieser Strecke zu minimieren."

*****

Herr Minister! Ich ersuche Sie, gemeinsam mit Herrn Landeshauptmann Dr. Wendelin Weingartner diese Linie beizubehalten, damit die Interessen unserer belasteten Bevölkerung gewahrt bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

14.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Farnleitner. - Bitte, Herr Bundesminister.

14.35

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Präsident! Hohes Haus! Da sich die Beamten meines Ressorts, des Verkehrsministeriums und des Bundeskanzleramtes in den nächsten Tagen sehr eingehend mit der Klagebeantwortung auseinandersetzen müssen, war die heutige Diskussion - wenn ich das persönlich feststellen darf - in vielen Dingen durchaus hilfreich für das, was wir in den nächsten Wochen mit der Kommission zu diskutieren haben werden. Denn die Kommission hat eindeutig Signale in Richtung Kompromiß gesendet - eindeutig! -, bevor in einer ungewöhnlichen Koinzidenz von Erklärungen eines bayerischen Verkehrsministers und einen Tag später erfolgender Klagseinbringung diese Strategie praktisch zusammengebrochen ist. - Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Es ist ungewöhnlich: Die EU klagt uns ja nicht auf einen bestimmten Betrag, sondern sie klagt uns auf die derzeitige Rechtswidrigkeit der Festlegung einer Maut auf der Basis einer Richtlinie, die vom Gerichtshof selbst bedingt aufgehoben wurde.

Dritter Punkt: Es gibt eine ähnliche Verurteilung in Frankreich in einer Mautsache, in der nicht auf Höhe eines Betrages, sondern auf Rechtswidrigkeit geklagt wurde. Frankreich hat die Kosten ersetzt und nicht reagiert - und die EU hat nicht darauf reagiert. Und mit diesem Wissen sollen wir es jetzt in Kauf nehmen, einseitig nachzugeben und genau diese Diskussion auszulösen, von der ja oft die Rede war?

Vierter Punkt: Gleichzeitig gibt es in der EU eine neue Richtliniendebatte, in der der Alpenkorridor zur Diskussion steht und in der gerade die jetzige Mauthöhe für die Gesamtstrecke akzep


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