Stenographisches Protokoll

150. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XX. Gesetzgebungsperiode

 

Freitag, 27. November 1998

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stenographisches Protokoll

150. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XX. Gesetzgebungsperiode Freitag, 27. November 1998

Dauer der Sitzung

Freitag, 27. November 1998: 9.00 – 19.16 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 842/A der Abgeordneten Anton Leikam, Paul Kiss und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG), BGBl. Nr. 76/1997, geändert wird

2. Punkt: Bericht über den Antrag 746/A (E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend Novellierung des Fremdengesetzes (§ 7 Abs. 4 Z 4 FrG 1997)

3. Punkt: Abgabenänderungsgesetz 1998, AbgÄG 1998

4. Punkt: Finanzreformgesetz 1998

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Richterdienstgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Nebengebührenzulagengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesfinanzgesetz 1999 geändert werden

6. Punkt: Bericht über den Antrag 937/A der Abgeordneten Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler, Ing. Kurt Gartlehner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

7. Punkt: Bericht über den Antrag 414/A (E) der Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner und Genossen betreffend Erhöhung der Transparenz der Entwicklung des Bundeshaushaltes

8. Punkt: 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998 – 2. BÜG 1998

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1998 geändert wird (3. BFG-Novelle 1998)

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1999 geändert wird (3. BFG-Novelle 1999)

*****

Inhalt

Verhinderungen 10

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 4597/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung 26

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung 98

Redner:

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 98

Hermann Kröll 100

Franz Riepl 102

Mag. Dr. Udo Grollitsch 103

Mag. Thomas Barmüller 104

Mag. Doris Kammerlander 105

Bundesminister Dr. Nikolaus Michalek 107

Antrag der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander auf Nichtkenntnisnahme der Anfragebeantwortung 4597/AB – Ablehnung 106, 108

Antrag der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen, dem Finanzausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 442/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (Euro-Bilanzgesetz), gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 19. Jänner 1999 zu setzen 26

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG 26

Redner:

Mag. Helmut Peter 108

Dr. Alfred Gusenbauer 110

Johann Kurzbauer 111

Hermann Böhacker 112

Dr. Volker Kier 113

Dr. Alexander Van der Bellen 115

Ablehnung des Fristsetzungsantrages 116

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung 27

Feststellung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung 106

Fragestunde (32.)

Finanzen 10

Reinhart Gaugg (239/M); Mag. Cordula Frieser, Dr. Alexander Van der Bellen, Mag. Helmut Peter

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (235/M); Dr. Alexander Van der Bellen, Mag. Helmut Peter, Mag. Johann Maier, Mag. Gilbert Trattner

Mag. Helmut Peter (241/M); Anna Huber, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch

Karl Gerfried Müller (237/M); Dkfm. Holger Bauer, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Martina Gredler, Dr. Alexander Van der Bellen

Bundesregierung

Vertretungsschreiben 10

Rechnungshof

Verlangen gemäß § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 969/A auf Durchführung einer Gebarungsüberprüfung 159

Ausschüsse

Zuweisungen 24

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 842/A der Abgeordneten Anton Leikam, Paul Kiss und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG), BGBl. I Nr. 76/1997, geändert wird (1494 d. B.) 27

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 746/A (E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend Novellierung des Fremdengesetzes (§ 7 Abs. 4 Z 4 FrG 1997) (1495 d. B.) 27

Redner:

Dr. Helene Partik-Pablé 27

Anton Leikam 30

Dr. Volker Kier 33

Paul Kiss 36

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 39

Emmerich Schwemlein 43

Bundesminister Mag. Karl Schlögl 44, 54, 63

Dr. Jörg Haider 49

Karl Freund 53

Hans Helmut Moser 56

Helmut Dietachmayr 59

Karl Öllinger 60

Walter Murauer 63

Franz Lafer 65

Anton Gaál 66

Wolfgang Jung 66

Matthias Achs 67

Harald Fischl 69

Herbert Scheibner 69

Karl Smolle 70

Annahme des Gesetzentwurfes in 1494 d. B. 72

Kenntnisnahme des Ausschußberichtes 1495 d. B. 72

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen betreffend Fehlentwicklung in der Fremdenpolitik – Ablehnung 29, 72

Entschließungsantrag der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend die humanitäre Aufnahme von Familienangehörigen von integrierten Kosovo-Albanern in Österreich – Ablehnung 62, 72

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1471 d. B.): Abgabenänderungsgesetz 1998, AbgÄG 1998 (1505 d. B.) 72

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1466 d. B.): Finanzreformgesetz 1998 (1507 d. B.) 72

Redner:

Hermann Böhacker 72

Mag. Herbert Kaufmann 75

Mag. Helmut Peter 76, 95

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll 79

Dr. Alexander Van der Bellen 81

Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer 83

Anna Huber 84

Reinhart Gaugg 85

Jakob Auer 86

Hermann Böhacker (tatsächliche Berichtigung) 88

Ing. Wolfgang Nußbaumer 88

Doris Bures 89

Mag. Dr. Josef Höchtl 91

Dr. Alfred Gusenbauer 93

Mag. Cordula Frieser 96

Ernst Fink 97

Anna Elisabeth Aumayr 116

Rudolf Schwarzböck 117

Annahme der Gesetzentwürfe in 1505 und 1507 d. B. 119

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Maria Rauch-Kallat und Genossen betreffend die Einführung eines Gütesiegels für Spendenorganisationen – Annahme (E 150) 95, 119

Entschließungsantrag der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend Steuerentlastung für Österreichs Landwirte – Ablehnung 116, 119

5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1467 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Richterdienstgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Nebengebührenzulagengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesfinanzgesetz 1999 geändert werden (1506 d. B.) 119

Redner:

Reinhart Gaugg 119

Marianne Hagenhofer 121

Mag. Thomas Barmüller 121

Dr. Alexander Van der Bellen 122

Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer 123

Dr. Helene Partik-Pablé 123

Annahme des Gesetzentwurfes in 1506 d. B. 124

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 937/A der Abgeordneten Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler, Ing. Kurt Gartlehner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (1489 d. B.) 125

7. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 414/A (E) der Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner und Genossen betreffend Erhöhung der Transparenz der Entwicklung des Bundeshaushaltes (1490 d. B.) 125

Redner:

Mag. Gilbert Trattner 125

Dr. Ewald Nowotny 127

Dr. Volker Kier 128

Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler 129

Dr. Alexander Van der Bellen 129

Ing. Kurt Gartlehner 130

Ing. Wolfgang Nußbaumer 131

Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer 133

Mag. Franz Steindl 133

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll 134

Annahme des Gesetzentwurfes in 1489 d. B. 136

Kenntnisnahme des Ausschußberichtes 1490 d. B. 136

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1450 d. B.): 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998 – 2. BÜG 1998 (1491  d. B.) 136

9. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1451 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1998 geändert wird (3. BFG-Novelle 1998) (1492 d. B.) 136

10. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1452 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1999 geändert wird (3. BFG-Novelle 1999) (1493 d. B.) 136

Redner:

Reinhart Gaugg 136

Robert Sigl 138

Karl Smolle 139

Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler 143

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 144

Rainer Wimmer 147

Ing. Wolfgang Nußbaumer 147

Josef Schrefel 148

Dkfm. Holger Bauer 149

Josef Edler 151

Anna Elisabeth Aumayr 152

Karl Gerfried Müller 154

Dr. Martin Graf 155

Annahme der Gesetzentwürfe in 1491, 1492 und 1493 d. B. 157, 158

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Smolle, MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Arbeit der Historikerkommission – Zurückziehung 140, 143, 151

Entschließungsantrag der Abgeordneten Franz Koller und Genossen betreffend Hilfe für Schweinebauern – Ablehnung 153, 157

Eingebracht wurden

Petition 24

Petition betreffend "Das Recht von totgeborenen Kindern auf einen eigenen Namen" (Ordnungsnummer 54) (überreicht von den Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Mag. Dr. Heide Schmidt)

Regierungsvorlagen 23

1478: Bundesgesetz über Errichtung des Bezirksgerichts Leopoldstadt und die Änderung der Zuständigkeiten der Bezirksgerichte Floridsdorf und Donaustadt (5. Novelle zum Bezirksgericht-Organisationsgesetz für Wien)

1519: Bundesgesetz über die Aufnahme in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften und das Ausscheiden aus einem solchen Dienstverhältnis (EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz) und betreffend eine Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1985 und des Pensionsgesetzes 1965

Anträge der Abgeordneten

Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Genossen betreffend Schaffung einer gesetzlichen Interessenvertretung für Studierende an Fachhochschul-Studiengängen (964/A) (E)

Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen betreffend Fehlentwicklungen in der Fremdenpolitik (965/A) (E)

Mag. Dr. Josef Höchtl und Genossen betreffend Schaffung eines Finanzamtes Wien-Umgebung in Niederösterreich (966/A) (E)

Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (967/A)

Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (968/A)

Hermann Böhacker und Genossen betreffend Durchführung einer Sonderprüfung des Rechnungshofes gemäß § 99 GOG-NR (969/A)

Mag. Walter Guggenberger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste – MTF-SHD-G geändert wird (970/A)

Walter Murauer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und die Nationalrats-Wahlordnung 1992 (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) geändert werden (971/A)

Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (972/A)

Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol, Dr. Volker Kier, MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Arbeit der Historikerkommission (973/A) (E)

Anfragen der Abgeordneten

Johann Kurzbauer und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend "Masterplan" (5272/J)

Dr. Alfred Gusenbauer und Genossen an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie betreffend EU-Programm "Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche" (5273/J)

Elfriede Madl und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Verkehrsentwicklung seit dem EU-Beitritt (5274/J)

Hermann Böhacker und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Besteuerung von Einkünften von Skirennläufern (5275/J)

Dr. Brigitte Povysil und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend "Orphan Drugs" ("verwaiste Arzneien") – Medikamente für seltene Krankheiten (5276/J)

Dr. Michael Krüger und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend die Förderungspraxis zur Erforschung des Einflusses von Streß auf Immunparameter bei Untersuchungshäftlingen (5277/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend ungerechtfertigte Behandlung eines Gendarmeriebeamten und AUF-Personalvertreters (5278/J)

Josef Edler und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend hochrangigen Straßenbau (5279/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend Vergiftungszentrale und Giftinformationsverordnung (5280/J)

Mag. Cordula Frieser und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Entschädigung der Opfer des BHI-Konkurses und Mängel in der Bankenaufsicht beziehungsweise -prüfung (5281/J)

Mag. Franz Steindl und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Pauschalierung für den Lebensmittelhandel (5282/J)

Franz Kampichler und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor entwicklungsschädigenden Einflüssen durch Medien (5283/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Einhaltung von Bundesgesetzen durch Berghauptmann Hofrat Dipl.-Ing. Widor (5284/J)

Andreas Wabl und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Export von Komponenten und Ersatzteilen der GH N-45-Kanone zwischen 1993 und 1997 (5285/J)

Andreas Wabl und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Export von Komponenten und Ersatzteilen der GH N-45-Kanone zwischen 1993 und 1997 (5286/J)

Elfriede Madl und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Verteilung politischen Werbematerials an der Hauptschule St.Georgen/Gusen (5287/J)

Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Vorfälle im Bereich der Heeres-Nachrichtendienste (5288/J)

Hermann Böhacker und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Güterverkehr auf der schmalspurigen Regionalbahn Zell/See – Krimml (Pinzgaubahn) (5289/J)

Mag. Karl Schweitzer und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Nichtberücksichtigung des Burgenlands im "Masterplan" (5290/J)

Dr. Brigitte Povysil und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend verschwenderische und ineffiziente Reaktorsicherheitsforschung (5291/J)

Mag. Dr. Udo Grollitsch und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend "zusammenfassende Sachverhaltsdarstellung" über das Grubenunglück in Lassing (5292/J)

Wolfgang Jung und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend MINURSO (5293/J)

Wolfgang Jung und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend aktuelle Heeresgliederung, rechtliche Begründung (5294/J)

Reinhart Gaugg und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Arbeiterkammer-Anzeigen in Gratiszeitschriften der SPÖ (5295/J)

Franz Lafer und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Auffahrunfall auf dem Weg zum EU-Gipfel (5296/J)

Dr. Susanne Preisinger und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Erfahrungen mit dem Schulversuch Ethikunterricht in Österreich (5297/J)

Josef Meisinger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Sozialversicherungspflicht von nebenberuflich tätigen Kurslehrern (5298/J)

Mag. Franz Steindl und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Verzögerungen im Bahnverkehr (5299/J)

Mag. Helmut Kukacka und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend: Ist der "Masterplan" wirklich der österreichische Verkehrswegeplan? (5300/J)

Franz Kampichler und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Nichtbeachtung des hochrangigen Straßennetzes von Niederösterreich im "Masterplan" (5301/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Haller und Genossen (4637/AB zu 5019/J)

der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen (4638/AB zu 5043/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Jakob Auer und Genossen (4639/AB zu 5021/J)

der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Nußbaumer und Genossen (4640/AB zu 4954/J)

der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen (4641/AB zu 5011/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (4642/AB zu 5027/J)

der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dkfm. Holger Bauer und Genossen (4643/AB zu 5037/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (4644/AB zu 5022/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Genossen (4645/AB zu 4993/J)

 

Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Geschäftsordnung steht, daß die Sitzungen ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden zu eröffnen sind. Dies tue ich hiermit, und zwar eröffne ich die 150. Sitzung des Nationalrates.

Für den heutigen Sitzungstag als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Haidlmayr, Ing. Langthaler, Mag. Stoisits, Dr. Schwimmer, Mag. Firlinger und Dr. Heindl.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließung des Herrn Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht: Herr Bundesminister Dr. Fasslabend wird von Herrn Bundesminister Dr. Bartenstein vertreten.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Fragestunde, und ich beginne jetzt – um 9.01 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Finanzen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 1. Anfrage an den Herrn Finanzminister formuliert Herr Abgeordneter Gaugg. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister für Finanzen! In jüngster Zeit werden verstärkt Steuerabschreibungsmodelle angeboten, wo ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, die Frage lautet anders. Die Frage ist zu verlesen.

Abgeordneter Reinhart Gaugg (fortsetzend): Meine Frage lautet:

239/M

Wie können Sie es mit der Steuergerechtigkeit vereinbaren, daß in der letzten Zeit verstärkt Steuerabschreibungsmodelle angeboten werden, die durch eine Verlustzuweisung von bis zu 200 Prozent zu enormen Steuerbegünstigungen für Reiche führen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Vom Bundesministerium für Finanzen konnte in letzter Zeit generell kein verstärktes Anbieten von Steuerabschreibungsmodellen registriert werden. Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1996 ist es vielmehr gelungen, durch Änderungen des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze die Möglichkeit von Verlustbeteiligungsmodellen wesentlich einzuschränken.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die Zuweisung und steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Beteiligungen durch gesetzliche Maßnahmen nicht gänzlich verhindert werden können. Es ist auch zu bedenken, daß die Beteiligung an Betrieben, die hohe Verluste erwirtschaften, meist auch mit einem erheblichen Risiko für die Anleger verbunden ist. Darüber hinaus wird seitens der Finanzverwaltung bei derartigen Beteiligungsmodellen die Gewinnsituation genau geprüft, sodaß nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen darin keine enorme Steuerbegünstigung für Reiche erblickt werden kann.

Möglicherweise meinen Sie in Ihrer Frage ein konkretes Verlustbeteiligungsmodell im Zusammenhang mit dem Ausbau eines bestimmten Mobilfunknetzes. Ich kann Sie dahin gehend beruhigen, daß wir – wie bei anderen Verlustbeteiligungsmodellen – auch dieses genauestens überprüfen werden. Ich habe bereits veranlaßt, daß schon vorweg, also vor der Einkommensteuerveranlagung der am Verlust beteiligten Anleger, eine rechtliche Überprüfung vorgenommen wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Der Zeichnungsschluß der genannten Verlustzuweisungen ist mit 18. Dezember datiert. Wie hoch schätzen Sie den Steuerausfall für 1998?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Das kann ich hier wirklich nicht exakt definieren. Ich möchte nur sagen, daß selbstverständlich Verlustbeteiligungen vor allem bei Firmenneugründungen von nicht unwesentlicher Bedeutung sind. Würde man das gänzlich unterbinden, würden Betriebsgründungen erschwert werden; das ist überhaupt keine Frage. Dann würden nämlich all jene Unternehmen, die am Anfang Verluste machen müssen, fast in den Bereich der Liebhaberei eingeordnet werden können. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das im Sinne von Betriebsgründungen und notwendigen wirtschaftlichen Entwicklungen sein würde.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. – Frau Abgeordnete Frieser, bitte.

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Bundesminister! Es wurden beziehungsweise werden ja diese Verlustbeteiligungsmodelle besonders in der Bauwirtschaft angewendet. Können Sie sagen, wieviel zusätzlicher Nutzraum – ich denke da sowohl an Wohnraum als auch an Geschäftsräumlichkeiten – durch diese Beteiligungsmodelle geschaffen wurde?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich glaube, Sie meinen, daß vor allem zur Finanzierung von Objekten solche Beteiligungsmodelle existieren und auch teilweise funktionieren. Eine genaue quantitative Größenordnung müßte ich wirklich erst untersuchen lassen. Eine so spezifische Frage kann ich beim besten Willen nicht von hier aus beantworten. Aber wir können das überprüfen, und ich kann Ihnen das Ergebnis nachreichen. Ich kann hier nicht einmal eine grobe Schätzung vornehmen. Das ist im System begründet, und wir haben das natürlich branchenspezifisch nicht gesondert herausgerechnet.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Dann bitte ich um schriftliche Beantwortung.

Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Van der Bellen, bitte.

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Bundesminister! Die Frage von Herrn Gaugg bezog sich auf Steuergerechtigkeit. Nun ist kürzlich ein Artikel vom Professor Doralt erschienen, in dem er sinngemäß gemeint hat: Wenn der Steuergesetzgeber der Ansicht ist, daß Leute mit einem Einkommen von 20 bis 30 Millionen keine Steuern zu bezahlen haben, dann möge der Gesetzgeber das doch gleich ins Einkommensteuergesetz schreiben. Professor Doralt bezog sich auf Privatstiftungen. Was ist im Rahmen der Steuerreform diesbezüglich geplant?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Es ist richtig, daß es in Österreich das System der privaten Stiftungen gibt. Das hat zum Teil natürlich auch zu einem erheblichen Kapitalzufluß nach Österreich geführt, was nicht vorsätzlich ökonomisch nachteilig ist. Aber es stellt sich natürlich die Frage nach der steuerlichen Gerechtigkeit. Ich werde jetzt ganz sicher nicht – und wir hätten ja in der Fragestunde genug Möglichkeiten, das zu hinterfragen – im Detail zu Fragen Stellung nehmen, mit denen sich auch die Steuerreformkommission beschäftigt hat, aber ich glaube doch, daß es notwendig ist, etwa auch das Einbringen in Stiftungen und ähnliches mehr nach dem Prinzip der Steuergerechtigkeit zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu setzen. Es geht vor allem darum, auch den Bereich der Kapitalbesteuerung exakt nach dem Prinzip der Gerechtigkeit zu überprüfen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Peter, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Sind Sie im Sinne dessen, was Ihr Vorgänger Klima gesagt hat, bereit, die Ausnahmen im Steuerrecht drastisch zu reduzieren, um die Steuersätze senken zu können und auf diese Art und Weise die Attraktivität von Verlustabschreibungsmodellen von der Wurzel her zu bekämpfen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich glaube, daß man doch in Erinnerung rufen muß, daß es durch das letzte Strukturanpassungsgesetz zu bestimmten Beschränkungen von Abschreibungen und Geltendmachungen von bestimmten Positionen im Einkommensteuerrecht gekommen ist. Ich meine, daß gerade dieser Bereich, weil ja die Einkommensteuer eine doch gestaltbare Angelegenheit ist, permanenter Überlegungen bedarf. All jene, die im Bereich der Einkommensteuerveranlagung tätig sind, versuchen ja auch von professioneller Seite her immer wieder, die Möglichkeiten auszuloten, welche die jeweilige gesetzliche Lage erlaubt, und man muß dann prüfen, auch vom Effekt her: Ist das vertretbar auch bei Anlegung sehr strenger Kriterien und den ökonomischen Vorteilen, die sich unter Umständen aus so etwas ergeben, oder ist es bloß ein System, das es gestattet, daß Menschen mit einem hohen Einkommen wenig Steuern bezahlen? Ich glaube, das ist eine ständige Aufgabe, und auch diesbezüglich hat die Steuerreformkommission Überlegungen zu Papier gebracht, die man im einzelnen überprüfen muß. (Abg. Mag. Peter: Das war keine Beantwortung meiner Frage!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Ein weiterer Wunsch auf Zusatzfrage liegt mir nicht vor. Daher bitte ich Herrn Abgeordneten Dr. Stummvoll, seine Frage betreffend Bankenaufsicht zu formulieren.

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Finanzminister! Nach den Fällen Riegerbank und Diskont Bank sind ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte die Frage formulieren, so wie sie auf dem Papier vorliegt.

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (fortsetzend): Meine Frage lautet:

235/M

Welche Vorschläge haben Sie zur Reform der Bankenaufsicht, die als vertrauensbildende Maßnahme für die kleinen Sparer und Anleger nach den Fällen Riegerbank und Diskont Bank notwendig ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich möchte zunächst einmal feststellen, daß es sich in diesen von Ihnen zitierten Fällen um teilweise massiv kriminelle Machinationen handelt, die keineswegs dazu geeignet sind, Rückschlüsse auf die gesamte österreichische Bankenlandschaft zuzulassen. Ich möchte das doch dezidiert feststellen.

Das österreichische Bankenaufsichtssystem – insofern gebe ich Ihnen recht – muß aber aufgrund der Entwicklung der Informationstechnologie, die immer wieder neue Arten von Bankgeschäften und damit auch neue Risken hervorruft, sowie der Liberalisierung und Globalisierung verändert und verschärft werden. Entsprechende Vorarbeiten wurden bereits im Frühjahr 1998 aufgenommen. Mit der Erstellung eines Organisationskonzeptes wird ein externes Beratungsunternehmen beauftragt, dessen erste Ergebnisse Mitte Jänner vorliegen werden. Aufgrund der aktuellen Ereignisse werden wir die Arbeiten zur Reform der Bankenaufsicht beschleunigen, weil es wichtig ist, auch im Bereich vertrauensbildender Maßnahmen deutlich zu signalisieren, daß das System der Bankenaufsicht entsprechend angepaßt werden muß, wenngleich die wahren Ursachen im Fall Rieger ja erst durch Gerichtsverfahren festgestellt werden müssen.

Ziel unserer beziehungsweise meiner Überlegungen ist es, die Bankenaufsicht in Österreich schlagkräftiger zu gestalten. Die Struktur soll straffer und damit effizienter werden, und es sollte mehr operative Möglichkeiten geben. Mittelfristig ist dafür, wie ich meine, die Ausgliederung aus dem Finanzministerium erforderlich. Die Erfahrungen mit der bereits ausgegliederten und seit Jahresbeginn voll operativen Wertpapieraufsicht werden hier einzubeziehen sein.

Dabei müssen die verschiedenen Komponenten berücksichtigt werden, aus denen sich das österreichische System der Bankenaufsicht zusammensetzt. Die Rolle und Verantwortung etwa der Geschäftsführung, der Innenrevision einer Bank, der Wirtschaftsprüfer, natürlich auch des Aufsichtsrates, selbstverständlich auch der Bankenaufsicht im Ministerium und der Oesterreichischen Nationalbank, aber auch der Gerichte müssen exakt definiert werden. Wir werden auch die verschiedenen Vorschläge, unter anderem der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Arbeiterkammer oder auch der Oesterreichischen Nationalbank, genau prüfen und auch den internationalen Vergleich suchen. Dennoch – das möchte ich auch noch feststellen – wird selbst mit dem besten gesetzlichen Regelwerk kriminelles Verhalten von Marktteilnehmern nicht auszuschließen sein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Finanzminister! Es gibt Vorschläge für eine Ausgliederung der Bankenaufsicht mit dem Ziel von mehr Effizienz, und zwar sowohl von Vizekanzler Schüssel als auch von der Wirtschaftskammer und von der Arbeiterkammer, eigentlich ziemlich übereinstimmende Vorschläge. Ich glaube, diese sind geeignet, daß hier möglichst rasch agiert und gehandelt werden kann.

Meine Frage lautet: Sind Sie bereit – unabhängig von allen Expertisen, die Sie anfordern –, politisch möglichst rasch zu handeln, um einen Imageschaden zu vermeiden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich habe bereits, auch in der Öffentlichkeit, erklärt, daß vom Grundsatz der Überlegungen her, die wir nach Gründung der Wertpapieraufsicht angestellt haben, der nächste Schritt im Bereich der Bankenaufsicht etwa die Prüfung sein wird: Soll es sich um eine Allfinanzaufsicht handeln oder nicht? Es ist legitim, auch wenn bestimmte Marktteilnehmer damit keine Freude hätten, das Prinzip einer eigenverantwortlich operierenden Bankenaufsicht, Allfinanzaufsicht zu prüfen.

Wir haben allerdings seit dem Frühjahr außer vorbereitenden Arbeiten keine konkreten Veranlassungen getroffen, und zwar aus guten Gründen: um die Erfahrungen, die man mit der ausgegliederten Wertpapieraufsicht gemacht hat, einzubringen, weil das auch in einem sehr nahen Verantwortungsbereich liegt und weil es, wie ich meine, Sinn macht, nach einem Jahr der Tätigkeit der ausgegliederten Wertpapieraufsicht deren Erfahrungen – vielleicht auch deren Schwächen, allfällige Notwendigkeiten der Nachjustierung et cetera – in ein gesamtes Konzept einzubringen.

Ich habe bereits bei der ersten diesbezüglichen Fragebeantwortung gesagt, daß ich im Prinzip dafür bin, daß wir die Bankenaufsicht unabhängig stellen, daß die Bankenaufsicht eigenverantwortlich arbeitet, daß sie über die entsprechenden Ressourcen verfügt, daß es aber ebenso wichtig und notwendig ist, sich genau anzusehen, wie etwa unsere Partner innerhalb der Europäischen Union die Bankenaufsicht strukturiert haben. Da gibt es völlig unterschiedliche Systeme, etwa die britische Allfinanzaufsicht auf der einen Seite oder etwa das System des Berliner Institutes in Deutschland auf der anderen Seite. Beide Systeme haben nach meinem bescheidenen Eindruck Vor- und Nachteile, und ich meine, daß es daher wichtig ist und Sinn macht, jenen Beratungsbereich, den wir extern vergeben, mit der Aufgabe zu betrauen, sich die Systeme in den anderen Partnerstaaten der Europäischen Union anzuschauen, um ein System zu entwickeln, das aus heutiger Sicht von optimaler Funktionalität geprägt ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister.

Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Van der Bellen, bitte.

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Bundesminister! Sie wissen, daß die Entwicklung des modernen Bankgeschäfts so rasant vor sich geht, daß nur ich weiß nicht wieviel Dutzend Personen – wenn es überhaupt so viele sind – in Österreich etwas von den modernen Derivativgeschäften und so weiter verstehen. Das führt mich zu der Behauptung, daß die Direktoren, die wesentlichen Mitglieder der Bankenaufsicht, wahrscheinlich hochbezahlte Spezialisten sein werden müssen und keinesfalls zum Beispiel dem Beamtenschema unterliegen können. Teilen Sie diese Ansicht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich teile Ihre Meinung, daß eine so komplexe Aufgabe, wie sie eine Bankenaufsicht oder eine Allfinanzaufsicht darstellt, in Spitzenbereichen der Verantwortlichkeit zumindest jene Qualifikation erforderlich macht, die auf der anderen Seite notwendig ist, um ein großes Bankinstitut zu führen. Das ist für mich überhaupt keine Frage. Und es ist daher auch bei der Strukturierung einer solchen Allfinanzaufsicht oder einer ausgegliederten Bankenaufsicht diese Frage ernsthaft zu prüfen.

Das ist nämlich ein ganz interessanter Aspekt, wenn Sie sich die europäischen Systeme ansehen – ich nehme an, daß Sie das getan haben –: Dort, wo man zu Beginn im Hinblick auf die Bezahlung sehr restriktiv vorgegangen ist, ist man relativ rasch draufgekommen, daß das nicht funktionieren kann, denn entweder hat man keine guten Leute, oder wenn man durch Zufall jemand Guten findet, dann ist er bald abgeworben, nämlich auf die andere Seite des "Bahnsteigs".

Daher ist das eine Frage, die man ohne Emotionalität, sehr rational angehen muß, und im Vergleich mit der Qualifikation, die notwendig ist, damit eine Bankenaufsicht auch effektiv sein kann, wird man zu einem System kommen müssen, das sicherlich – und insofern, Herr Professor, gebe ich Ihnen recht – mit dem Besoldungsschema des öffentlichen Dienstes nicht in Einklang zu bringen sein wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Mag. Peter, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Teilen Sie meine Ansicht, daß trotz allen Reformbedarfs bei der Bankenaufsicht auch bei Ausnützung der geltenden Rechtslage die Malversationen Riegers durch die Bankenaufsicht rechtzeitig hätten aufgedeckt werden müssen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich glaube, man muß hier feststellen, daß die Bankenaufsicht – ich habe das auch anläßlich einer Dringlichen Anfrage klar gesagt –, seit Verdachtsmomente aufgetaucht sind, daß im Bereich der Riegerbank auch bankrechtliche Aspekte berührt sind, auf Basis jener rechtlichen Rahmenbedingungen, die sie hat, gehandelt hat.

Ich habe beispielsweise mit sehr großem Bedauern zur Kenntnis genommen, daß eine nicht unwesentliche Anzeige von März 1998 von den österreichischen Gerichten erst im November 1998 verhandelt worden ist. Ich möchte das nicht werten, sondern nur feststellen, Ihnen aber damit auch den Rahmen, innerhalb dessen die heutige Bankenaufsicht agiert, darlegen.

Es ist auch nicht ohneweiters möglich, einen Regierungskommissar zu bestellen, wenn nicht tatsächlich sehr gravierende und auch nachweisbare Probleme bestehen, denn ich kann mir ungefähr vorstellen, wie die Öffentlichkeit, aber auch Sie, meine Damen und Herren im Hohen Haus, reagierten, würde die Bankenaufsicht einen Regierungskommissar in einem Bankinstitut bestellen und sich danach herausstellen, daß das eigentlich nicht in den Bereich von Manipulationen gegangen ist. Man müßte das dann rückführen, und die Bank würde aufgrund des Vertrauensverlustes, den sie erlitten hat, bestimmte Ansprüche gegen die Republik stellen.

Das ist ein sehr sensibler Bereich. Es macht mich sehr betroffen, daß unsere Bankenaufsicht derzeit unter diesen rechtlichen Rahmenbedingungen arbeiten muß, und ich meine daher, daß es richtig ist, daß wir Veränderungen vornehmen, um eben genau den Biß – wie ich das einmal formuliert habe – der Bankenaufsicht zu schärfen. Und hier erscheinen mir grundlegende organisatorische und rechtliche Veränderungen opportun.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage: Her Abgeordneter Mag. Maier, bitte.

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Wirtschaftstreuhänder erfüllen im Rahmen der Bankenaufsicht eine ganz wesentliche Rolle. Gestern hat die Arbeiterkammer einige Vorschläge zur Reform vorgestellt. Wie sehen Sie die zukünftige Aufgabe der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Bankenaufsicht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, ich bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich möchte zunächst einmal feststellen, daß ich auch heute meine oder bisher vielleicht in meiner Blauäugigkeit gemeint habe, daß Wirtschaftsprüfer, die Banken überprüfen, die Banken tatsächlich überprüfen.

Ich gehe auch davon aus, daß dies in der Regel der Fall ist, aber im konkreten Fall der Riegerbank möchte ich mich einschränkend dahin gehend äußern, daß vielleicht die Prüfungen dort tatsächlich nicht so stattgefunden haben, wie man sich das vorstellt. Man könnte hiezu durchaus auch eine Reihe von Zitaten des Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder bringen, um nicht eigene Worte zu gebrauchen.

Ich glaube aber, daß man grundsätzlich überdenken sollte, ob es klug ist, daß Wirtschaftstreuhänder dies auf ewige Zeit durchführen, ob Wirtschaftstreuhänder – eigentlich besoldet von der Geschäftsführung – nicht in einen Loyalitätskonflikt kommen, wenn sie unter Umständen das eine oder andere bemerken. Daher ist es wichtig, daß man bei der Neustrukturierung der Bankenaufsicht darauf Bedacht nimmt – und ich habe vorhin vom Bankenaufsichtssystem gesprochen; die österreichische Bankenaufsicht besteht nämlich nicht nur aus der Bankenaufsicht des Finanzministeriums, sondern da gibt es eine ganze Reihe vorgelagerter Einrichtungen, von der Innenrevision über den Aufsichtsrat, über die Wirtschaftstreuhänder bis hin eben dann zur Bankenaufsicht des Finanzministeriums –, daß dieses gesamte System einer sehr eingehenden Prüfung und Veränderung unterzogen werden muß.

Ich bekenne mich dazu, und wir werden auch versuchen, jene Grundlagen, von denen ich gesprochen habe, so rasch wie möglich und auch möglichst emotionsfrei, soweit das aufgrund des Anlaßfalles überhaupt machbar ist, auf den Tisch zu legen und dann die entsprechenden Vorschläge zu machen, die ja letztendlich dann auch im Parlament beraten werden müssen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. – Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Mag. Trattner, bitte.

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Herr Finanzminister! Die Bankenaufsicht steht ja nicht das erstemal zur Diskussion. Wir haben es ja bereits bei der BHI-Bank erlebt, wo auch Versäumnisse seitens der Bankenaufsicht festgestellt worden sind.

In diesem Zusammenhang geht es nicht nur um die Riegerbank, sondern auch um die Diskont Bank. Und jetzt frage ich Sie, Herr Finanzminister: Wollen Sie sich ein Expertengutachten unabhängiger Experten über die Versäumnisse der Bankenaufsicht erstellen lassen oder abwarten, was eventuelle Amtshaftungsklagen ergeben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Es ist gar keine Frage, daß man sich, wenn man über eine Neustrukturierung der Bankenaufsicht spricht, auch genau anschauen muß, was in den Fallbeispielen passiert ist. – Obwohl ich tatsächlich der Ansicht war, daß wir eine Schärfung der Bankenaufsicht auch dann vornehmen hätten müssen, wenn es diese Fälle nicht gegeben hätte, sonst hätte ich ja auch bei der Bundeswertpapieraufsicht einen anderen Weg beschritten.

Allerdings sind die Vorkommnisse bei der Rieger- und Diskont Bank als Fallbeispiele ganz wichtig, um auch die Nahtstellen, die dort offensichtlich nicht optimal funktioniert haben, zu erkennen und zu definieren, um daraus eben jenes von mir beschriebene System einer ausgegliederten und selbständig operierenden Bankenaufsicht oder – und ich sage das nochmals und sehr bewußt – einer Allfinanzaufsicht zu entwickeln.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. – Damit ist dieser Komplex erledigt.

Die nächste Frage formuliert Herr Abgeordneter Peter.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Meine Frage an Sie lautet:

241/M

Welche konkreten Maßnahmen planen Sie zur Reduktion der Staatsausgaben, um eine nachhaltige Steuerreform sicherzustellen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich möchte zunächst einmal doch feststellen, daß selbstverständlich im Rahmen der Maßnahmen der Budgetkonsolidierung auch die Frage der ausgabenseitigen Betrachtung von sehr großer Relevanz war und daß wir im Rahmen der Budgetkonsolidierung den größeren Teil der Konsolidierungsmaßnahmen im ausgabenseitigen Bereich gesetzt haben.

Ich glaube, daß hier eine Reihe von Dingen – etwa im Bereich der Verwaltungsreform – anzuführen ist, daß Ausgliederungen und auch Privatisierungen eine ganz bestimmte Rolle gespielt haben, und daß man auch feststellen kann, daß wir, von der Grundtendenz her, in einer Phase sind, in der man weitere Überlegungen anstellen muß und dies auch getan hat.

Ich meine damit den Beschluß des Verwaltungsinnovationsprogramms durch die Bundesregierung, ich meine damit auch jene Fragen, die in einer anderen rechtlichen Struktur, etwa im Bereich des Vertragsbedienstetenrechtes, zu liegen kommen, und ich möchte doch auch davon ausgehen, daß wir gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung seit 1996 permanent sehr sparsam im Umgang mit Personalaufnahmen vorgehen, aber gleichzeitig selbstverständlich auch strukturelle Veränderungen gesetzt werden müssen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch feststellen – weil das in der Diskussion immer ein bißchen verlorengeht –, daß 1996 beispielsweise der Anteil der Verwaltung am Bruttoinlandsprodukt 4,8 Prozent betrug; er wird heuer nur mehr 4,5 Prozent betragen und im kommenden Jahr 4,4 Prozent. Ich glaube, das ist ein durchaus relevantes Kriterium, das einen seriösen Vergleich solcher sehr großer Budgetpositionen zuläßt, was beweist, daß wir hier permanent tätig sind.

Zum zweiten möchte ich aber in bezug auf die oft sehr lockeren Aussagen, im Bereich der öffentlichen Verwaltung könne man bis zu einem Drittel oder noch etwas an Beamten einsparen, darauf hinweisen, daß etwa zwei Drittel der Bundesbediensteten in Bereichen tätig sind, bezüglich derer meiner Meinung nach kaum jemand ernsthaft auf den Gedanken kommen kann, daß man dort essentielle Einsparungen vornehmen kann. – Ich denke dabei an den Bereich der Sicherheit, ich denke an den Bereich der Lehrer, der Universitäten, also an die Bildungsinfrastrukturen. Ganz im Gegenteil: In den genannten Bereichen haben wir auch in den letzten Jahren ein Mehr an Personal zu verzeichnen, was sich um so schwerwiegender in den anderen Bereichen auswirkt, als man letztendlich ja das Ziel eines schlankeren Staates zum Mittelpunkt politischer Betrachtungen macht.

Ich glaube, daß wir in allen Bereichen anzusetzen haben. Hier geht es gar nicht einmal um die spektakuläre Maßnahme, sondern um eine permanente in allen Bereichen, und es ist auch im Rahmen des Budgetvollzuges eine ständige Aufgabe, Ausgaben und auch Aufgaben auf ihre Effektivität und Notwendigkeit hin zu überprüfen. Ich glaube daher, daß gerade auch im Rahmen der künftigen Steuerreform diesem Aspekt besondere Bedeutung zukommt. Jeweils neu übernommene Aufgaben müssen letztendlich hinsichtlich ihrer Priorität hervorgehoben werden, was bedeutet, daß andere Aufgaben in eine geringere Priorität gereiht werden müssen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Peter, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Bundesminister, teilen Sie die im Bericht der Steuerreformkommission mehrfach geäußerte Ansicht, daß die Höhe der Staatsausgaben, die im wesentlichen auch über die Lohnnebenkosten finanziert wird, einen negativen Effekt auf die Beschäftigung hat?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich freue mich, daß Sie es so sehen, daß die Frage der Entlastung des Faktors Arbeit eine große Rolle spielt. Und daß diesbezüglich im Rahmen der Steuerreformkommission eine Reihe von Vorschlägen, von Optionen dargelegt worden ist, freut mich auch. Ich habe dazu auch meine persönlichen Ansichten, die ich im Rahmen der Debatte, die zur Erstellung einer Steuerreform führen wird, einbringen werde.

Ich glaube, daß die Entlastung des Faktors Arbeit, sofern uns dies gelingt, tatsächlich positive Beschäftigungseffekte auslösen wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. – Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Huber, bitte.

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Bundesminister! Ich möchte Sie fragen, ob Sie auch Ausgabenkürzungen – zum Beispiel im Bereich Soziales oder im Bereich der Investitionen – planen, um Steuergeschenke machen zu können. (Abg. Gaugg: Nein, nein! Die tut ihm direkt weh, diese Frage! Herr Minister! Das tut Ihnen weh! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Am Wort ist der Herr Bundesminister!

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich glaube, daß ich in den zwei Jahren meiner Tätigkeit durchaus bewiesen habe, daß es nicht meine Absicht ist, Steuergeschenke zu verteilen, sondern daß es meine Absicht ist, dort Steuerentlastungen vorzunehmen, wo der Steuerdruck groß ist, oder dort, wo wir Wettbewerbsnachteile erleiden, wenn wir nicht strukturelle Veränderungen vornehmen.

Ich glaube auch, daß es notwendig ist, im Bereich der Sozialpolitik der Republik Österreich die Dichte unseres Netzes beizubehalten, aber gleichzeitig auch permanent zu versuchen, die Treffsicherheit sozialpolitischer Leistungen zu verbessern.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Hofmann, bitte.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Dem Vernehmen nach ist eine steuerliche Entlastung niedriger Lohneinkommen bei gleichzeitiger Anhebung anderer Steuern, wie beispielsweise im Bereich Gas, Strom, Energie und ähnlichem, geplant.

Sind Sie der Meinung, Herr Bundesminister, daß mit den Belastungspaketen, die erfolgt sind, und den sogenannten Einsparungsmaßnahmen bereits alle Möglichkeiten der Einsparung genützt worden sind, oder wäre Ihrer Meinung nach eine weitere Reduktion von Staatsausgaben, zu untersuchen durch eine Kommission, sehr wohl sinnvoll?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Es ist eine ständige Aufgabe – ich habe das bereits gesagt –, die Kosten, die durch Maßnahmen verursacht werden, zu überprüfen, und es sind auch eine Reihe von Maßnahmen aufgrund der Erkenntnis gesetzt worden, daß die Kosten im Bereich des öffentlichen Vollzuges zu hoch sind. Das ist auch der Grund gewesen, warum wir in einer Reihe von Bereichen Ausgliederungen vorgenommen haben, wo andere, nämlich marktwirtschaftlichere Kriterien zur Leistungserledigung als Basis herangezogen worden sind.

Ich meine aber, daß eines ganz sicher nicht gehen wird: sich in die Öffentlichkeit zu stellen und in allen Bereichen Steuersenkungen zu versprechen, auf der anderen Seite aber ein Mehr an Leistung zu erwarten. Ich glaube erstens, daß die Österreicherinnen und Österreicher einem solchen Konzept wenig Glauben schenken würden, und ich meine, daß es Aufgabe der Politik in der jetzigen Phase ist, eine Steuerreform so anzusetzen, daß garantiert wird, daß wir auf der einen Seite eine maßvolle Reduzierung der Tarife im Auge haben können – wobei wir eigentlich darauf stolz sein sollten, einen massiven und, wie ich glaube, politisch extrem wichtigen Schub im Bereich der Unterstützung von Familien mit Kindern zu setzen –, und daß wir auf der anderen Seite jene strukturellen Veränderungen, von denen auch schon gesprochen worden ist, im Bereich der Entlastung des Faktors Arbeit dadurch finanzieren, daß wir in anderen Bereichen darüber nachdenken, etwa im Bereich der Ökologisierung des Systems, auch im Bereich der Kapitalbesteuerung, wobei mir Maßnahmen im ersteren Bereich selbstverständlich nur dann machbar erscheinen, wenn sie auch eine entsprechende sozialpolitische Komponente haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Dr. Lukesch stellt die nächste Zusatzfrage.

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Herr Bundesminister! Aufgabe der Steuerreformkommission war es, einerseits Vorschläge zur Absenkung der Steuerlast zu erarbeiten, andererseits Ihnen und den politischen Gremien intelligente Konzepte zur Änderung der Steuerstruktur zur Entscheidung vorzulegen. Auf der anderen Seite ist es aber schon wichtig, daß auch die Aufgaben- und Ausgabenstruktur durchleuchtet wird.

Deshalb frage ich Sie: Beabsichtigen Sie, eine Expertenkommission zur Aufgaben- und Ausgabenstrukturreform – ähnlich wie die Steuerreformkommission es war – nach den Forderungen unseres Finanzsprechers einzusetzen? (Abg. Haigermoser: Ohne Lukesch! Diese Kommission bitte unbedingt ohne Lukesch, denn da kommt nichts heraus!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich freue mich sehr – obwohl es mich natürlich nicht wundert, weil Sie auch Mitglied der Steuerreformkommission waren –, daß Sie das Papier der Steuerreformkommission als intelligentes Papier bezeichnet haben. Ich teile diese Auffassung.

Zum zweiten möchte ich sagen, daß es tatsächlich ... (Abg. Haigermoser: Weihrauch! Ein Hochamt ist das! Ein Weihrauchkessel wird geschwungen! – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Ich weiß nicht, ob es wirklich legitim ist, eine Arbeit von wichtigen und, wie ich glaube, durchaus relevanten Persönlichkeiten so zu qualifizieren, Herr Haigermoser, wie Sie das getan haben. Sie sind ja überhaupt ein Hellseher, denn Sie haben es schon abgelehnt, bevor es überhaupt erschienen war, wie ich gestern den Medien entnommen habe. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Haigermoser: Ich habe prophetische Fähigkeiten!) Das weiß ich schon, daß Sie sich für prophetisch halten, aber ich nehme an, daß Ihnen das die Österreicher nicht glauben. (Heiterkeit und neuerlicher Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich gehe durchaus noch einmal auf die Frage auch der Ausgabenseite ein. Ich weiß nicht, ob wir dazu eine externe Kommission benötigen, denn ich glaube, daß die ressortführenden Minister sehr genau wissen, in welchem Bereich Ausgaben eingespart werden können.

Auf noch etwas möchte ich in aller Deutlichkeit hinweisen – und ich werde auch massiv darauf bestehen, daß das als Konnex zur Steuerreform dargestellt wird –: daß wir auch einen Mechanismus zu entwickeln haben, der sicherstellt, daß wir unser mittelfristiges Ziel, das Budgetdefizit weiter abzusenken, erreichen. Und das scheint mir nur möglich zu sein, indem wir eine Formel, eine grundsätzliche Formel der Ausgabenstabilisierung finden, etwa Ausgabensteigerungen in einem bestimmten abgestuften Verhältnis zum Bruttowachstum. Es gibt auch andere Kriterien; das muß man überprüfen. Aber dann muß man schon auch davon ausgehen, daß vor allem von jenen, die im gestaltenden Bereich der Politik tätig sind – und das sind in erster Linie die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung –, auch immer dann, wenn weitere Vorschläge kommen, die Ausgaben verlangen – und es ist durchaus legitim, daß ein Fachminister solche Überlegungen hat –, gleichzeitig ein Hinweis darauf zu geben ist, wie man das finanzieren kann.

Denn sonst gehen wir in der Bundesregierung, wenn wir sagen, alles ist gleich wichtig, nach dem "Prinzip" des ostfriesischen Autobusses vor, in dem alle in der ersten Reihe sitzen. Das wird nicht gehen! (Heiterkeit. – Ruf bei den Freiheitlichen: Was haben Sie gegen Ostfriesen, Herr Minister?) Nochmals: Wir haben Prioritäten zu setzen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu diesem Thema liegen mir keine Wünsche nach weiteren Zusatzfragen vor.

Ich bitte daher Herrn Abgeordneten Müller, seine Frage zu formulieren.

Abgeordneter Karl Gerfried Müller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Finanzminister! Meine Frage lautet:

237/M

Welchen Erfolg wird die österreichische Präsidentschaft im Bereich des ECOFIN verbuchen können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister. (Abg. Dr. Khol: Das war aber eine "überraschende" Frage!)

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich werde diese Frage sicherlich nicht so beantworten, daß mir dann unterstellt werden kann, ich würde bereits fünf Wochen vor Beendigung der österreichischen EU-Präsidentschaft die Arbeit des ECOFIN, die unter meiner Vorsitzführung steht, beurteilen.

Erwähnen möchte ich jedoch, daß im ECOFIN eine Reihe ganz wichtiger und für die Zukunft sehr relevanter Fragen besprochen wurden, daß wir auch Fortschritte etwa in bezug auf die Agenda 2000 erzielt haben, und gleichfalls anführen möchte ich die Tatsache einer gesamteuropäischen Steuerpolitik, wo es ja anfangs nicht unbeträchtliche Animositäten gab, sich diesem Thema überhaupt zu nähern.

Gefolgt wird jedenfalls dem Grundsatz, ein bestimmtes Maß an Koordination hinsichtlich jener Steuern zu erzielen, die, wenn sie unterschiedlich geregelt sind, den Binnenmarkt negativ beeinflussen, wobei sich im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft, und zwar nach sehr intensiven Diskussionen, die Auffassung der Finanzminister der Europäischen Union sehr wohl mehrheitlich diesen Überlegungen zuneigt.

Ich meine, daß Österreich in einer gar nicht so einfachen Phase die EU-Präsidentschaft übernommen hat, denn wir stehen jetzt vor der Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung, und es war daher ganz wichtig, die Frage der wirtschaftspolitischen Koordination in den Mittelpunkt der Diskussionen zu stellen. Die Frage der wirtschaftlichen Koordination hat sich vor einem halben Jahr – auch in der gesamteuropäischen Diskussion – anders dargestellt, als das heute der Fall ist. Ich konnte noch unter britischer Präsidentschaft, und zwar aufgrund der Tatsache, daß Großbritannien nicht Mitglied der Euro-Gruppe ist, die Euro 11-Gruppe konstituieren, und ich darf sagen, daß der wichtige wirtschaftspolitische Dialog – vor allem mit der Europäischen Zentralbank, aber auch im ECOFIN mit den Sozialpartnern – einen wirklichen Eckpunkt künftiger Arbeit darstellt. Da haben wir, wie ich meine, sehr wichtige Pionierarbeit geleistet, und ich bin daher durchaus zuversichtlich, daß die Arbeit der österreichischen Präsidentschaft – auch im Bereich des ECOFIN – von unseren Partnerstaaten im großen und ganzen positiv beurteilt werden wird. Und das scheint mir für die Reputation unseres Landes von sehr großer Wichtigkeit zu sein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Abgeordneter Karl Gerfried Müller (SPÖ): Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die von zahlreichen Mitgliedsstaaten erhobene Forderung nach einer realen Ausgabenstabilisierung?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Das ist eine ganz wesentliche Frage, eine Frage, die allerdings nicht mehr unter österreichischer EU-Präsidentschaft entschieden werden wird. Es geht darum, im Rahmen der Beschlußfassung zur Agenda 2000 Eckwerte zu erarbeiten, die eine Basis für die mittelfristige Finanzvorschau für die Jahre 2000 bis 2006 darstellen. Und das ist natürlich eine sehr sensible Frage, weil es eben infolge der Struktur der Europäischen Union Länder gibt, die zur gemeinsamen Aufgabenstellung der Europäischen Union mehr beitragen als andere; es gibt eben reichere und ärmere Mitgliedsländer. Grundsätzlich überlegt werden muß aber, daß es eine Zumutbarkeit hinsichtlich Zahlungen an die Europäische Union im Verhältnis zu den Rückflüssen geben muß und daß das in einem vertretbaren Maße beibehalten wird.

Die diesbezügliche Diskussion in Europa spielte sich, als Österreich die Präsidentschaft übernommen hat, im Spektrum zwischen den wesentlichen "Nettozahlern" und einem allfälligen Korrekturmechanismus sowie den "Nettoempfängern" und einer Finanzierung über BSP pro Kopf ab. In jener These beziehungsweise Antithese lief diese Diskussion.

Durch diese Initiative, die ursprünglich von vier Staaten Europas übernommen wurde, nämlich darzulegen, daß die reale Ausgabenstabilisierung durchaus auch dem Prinzip der nationalen Budgetkonsolidierung zu entsprechen hat, ist es gelungen, in elf Mitgliedsländern eine Konvergenz der einzelnen Budgets zu erreichen. Dieses Prinzip muß auch der Finanzierung von Programmen der Europäischen Union zugrunde gelegt werden.

Ich kann hier feststellen, daß sich in bezug auf eine reale Ausgabenstabilisierung in den letzten Wochen – Österreich hat als Vorsitzland im Sinne der Problemlösung eher in der Funktion eines Moderators zu agieren – eine sehr klare Mehrheit herauskristallisiert hat, wobei in diesem Zusammenhang natürlich auch auf die Inflationsraten hinzuweisen ist, die ja nominell nicht gleichbleiben. Aber durch diese Stabilisierung können bestimmte Margen zur Finanzierung zusätzlicher Aufgaben sichergestellt werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? Herr Abgeordneter Dkfm. Bauer, bitte. (Abg. Dkfm. Holger Bauer ist gerade in ein Gespräch mit einem Fraktionskollegen vertieft.) Herr Abgeordneter Bauer, bitte!

Abgeordneter Dkfm. Holger Bauer (Freiheitliche): Entschuldigen Sie, Herr Präsident! – Herr Bundesminister! Sie haben zwar eingangs in Beantwortung dieser Frage gesagt, Sie möchten nicht selbst die Erfolge der Vorsitzführung im Rahmen des ECOFIN, wie Ihnen das Ihr Parteigenosse sozusagen auf den Präsentierteller legen wollte, beurteilen (Rufe bei der SPÖ: Na, na, na!), haben aber dann doch von einer "Pionierarbeit" im Zusammenhang mit der Harmonisierung von Steuern im gemeinsamen Europa gesprochen.

Könnten Sie, Herr Bundesminister, diese "Pionierarbeit" ein bißchen konkretisieren? Was haben Sie zum Beispiel im Bereich der Steuerharmonisierung konkret erreicht? Das heißt: Wann wird was geschehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Zunächst: Sie, Herr Abgeordneter, haben da nicht genau aufgepaßt. Aber das ist ja kein Wunder, denn Sie haben, als Ihr Name vom Herrn Präsidenten aufgerufen wurde, gerade mit jemandem diskutiert.

Mein Ausdruck "Pionierarbeit" bezog sich nämlich nicht auf die Steuerharmonisierung, sondern auf die sehr konkreten Formen der Entwicklung des wirtschaftspolitischen Dialoges. – Sie können das ja im Protokoll nachlesen. Da haben wir tatsächlich Pionierarbeit geleistet, denn der wirtschaftspolitische Dialog, der zu Beginn unserer EU-Präsidentschaft eigentlich noch von sehr vielen relevanten großen Ländern in Frage gestellt wurde, ist so in Gang gekommen. Es wurde bis dato in Frage gestellt, ob es tatsächlich notwendig ist, den wirtschaftspolitischen Dialog unter den elf Mitgliedsstaaten beziehungsweise auch unter Einbindung der Europäischen Zentralbank zu führen.

In der Zwischenzeit steht bitte völlig außer Streit, daß sich dieser wirtschaftspolitische Dialog unter diesen elf Ländern – diese haben ja wechselweise besondere Verantwortung füreinander, eben aufgrund der gemeinsamen Währung – auch auf die Fiskalpolitik zu erstrecken hat. Und es steht jetzt auch außer Streit, daß dieser Dialog auch mit der Europäischen Zentralbank zu führen ist, etwas, das von absoluter Notwendigkeit ist – ohne bitte den Grundsatz der Unabhängigkeit der Notenbanken in Frage stellen zu wollen. Dialog heißt ja nicht Infragestellung der Unabhängigkeit, sondern Dialog heißt: redliches Bemühen, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen, die im Interesse der elf Mitgliedsstaaten und der gemeinsamen Währung liegen.

Was die Steuerharmonisierung betrifft, möchte ich doch darauf hinweisen, daß die gesamteuropäische Steuerdiskussion auch im Hinblick auf Harmonisierungsschritte bereits seit 1991 läuft. Im sogenannten Ruding-Report wurde ja darauf hingewiesen, welche Entwicklung die Europäische Union nehmen könnte, wenn es eine konträre Entwicklung der einzelnen Steuersysteme gäbe. Daß Harmonisierungsschritte äußerst schwierig sind, da es eben in elf europäischen Staaten unterschiedliche nationale Steuersysteme gibt, braucht wohl nicht besonders betont zu werden.

Worin die, wie ich glaube, dann sicherlich extrem positive Beurteilung der österreichischen Präsidentschaft in diesem Bereich liegen wird, ist, daß man noch bis zum vergangenen Jahr die Steuerpolitik, Schritte der Harmonisierung beziehungsweise Koordination selektiv gesehen hat – einmal diesen Bereich und einmal jenen – und sich wunderte, daß man eigentlich nicht weitergekommen ist, während wir, auch ausgehend von der gesamteuropäischen Steuerkonferenz, die wir am Beginn unserer EU-Präsidentschaft in Wien mit Experten aus allen Ländern der Europäischen Union und darüber hinaus durchgeführt haben, zur Überlegung gekommen sind, daß jedes Land der Europäischen Union bestimmte Aspekte seines nationalen Steuersystems hat, das irritierend auf andere Bereiche des gemeinsamen Binnenmarktes wirkt.

Wir sind daher zur Überlegung gekommen, daß wir überhaupt nur dann eine Chance haben, die einzelnen Systeme schrittweise anzugleichen, wenn das in einem Paket dargestellt wird und man dann auch in der Diskussion die Beweisführung dafür antritt, daß sich jeder, und zwar jeder sozusagen an einem anderen Ende eines solchen koordinierten Paketes, bewegen muß. Auch für diese Frage ist – mit ganz wenigen Ausnahmen; es wäre übertrieben, wenn ich sage, alle 15 Mitgliedsländer applaudieren bereits – eine überwiegende Mehrheit in bezug auf eine solche Vorgangsweise erzielt worden. Übrigens: Ich habe immer gesagt, daß Steuerharmonisierung keine Angelegenheit von sechs Monaten, sondern ein länger dauernder Prozeß ist.

Wir haben daher, bevor wir dieses Problem in Angriff genommen haben, sowohl mit Deutschland als auch mit Finnland – das sind jene beiden Länder, die nach uns die EU-Präsidentschaft innehaben werden – darüber gesprochen. Und erst nachdem auch Deutschland und Finnland dieser Meinung waren – jawohl, das ist ein wichtiges Thema, und das wird noch wichtiger, wenn es die gemeinsame Währung gibt –, haben wir mit dieser Arbeit begonnen. – Wie das dann beurteilt werden wird, werden wir ja sehen. Da muß man noch ein wenig zuwarten, wie diesbezüglich die Beurteilung unserer Partner in der Europäischen Union sein wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Eine Zusatzfrage stellt nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Finanzminister! Sie haben vorhin darauf hingewiesen, daß der ECOFIN – ich würde sagen: richtigerweise – den verstärkten Dialog mit den Sozialpartnern und der Europäischen Zentralbank sucht. Auf der anderen Seite hat es in letzter Zeit aufgrund von Äußerungen Ihres deutschen Kollegen Lafontaine gewisse Irritationen gegeben, und manche haben gemeint, dieser stelle die Unabhängigkeit der EZB in Frage.

Ich frage Sie, Herr Finanzminister, ganz konkret: Werden Sie als ECOFIN-Vorsitzender alles tun, um die Versuche abzuwehren, die Unabhängigkeit der EZB in Frage zu stellen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Dazu habe ich meine Haltung nicht nur hier, sondern auch in der Öffentlichkeit – und ebenso in Brüssel – klar zum Ausdruck gebracht. Auch am vergangenen Wochenende wurde klargestellt – in der internationalen Presse wurde das mehr beachtet als in der österreichischen –, daß ich dazu eine klare Position eingenommen habe, eine Position, die auch von allen EU-Finanzministern geteilt wird. – Ich meine aber, daß Äußerungen in der Innenpolitik eines anderen Landes und in bezug auf die Person eines Ministers eines anderen Landes im österreichischen Parlament kein Gegenstand von Debatten sein sollten. Ich werde mich jedenfalls in dieser meiner Haltung durch Zurufe von anderswo nicht beirren lassen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Dr. Gredler, bitte.

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Welche Chancen sehen Sie, eine CO2-Steuer als erste EU-weite Steuer einzuführen beziehungsweise – im Gegensatz dazu – andere Aufkommensquellen zu reduzieren?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Die Frage der Energiebesteuerung ist Teil jenes Paketes, das ich vorhin angesprochen habe. Ich bin der Ansicht, daß es zwar möglich sein kann, mit nationalen Maßnahmen das eine oder andere schrittweise zu erledigen, aber eine umfassende Lösung einer solchen Frage kann – das gilt für viele Bereiche, aber für den Energiesteuerbereich in besonderem Maße – sinnvollerweise nur in einer zumindest europäischen Annäherung erfolgen.

Die Frage der Energiebesteuerung ist ein ganz wichtiges Thema, zu dem es unterschiedliche Auffassungen gibt, und es ist auch schwierig, da manche Dinge festzulegen. In diesem Zusammenhang möchte ich das Beispiel Elektrizitätserzeugung erwähnen. Es gibt Länder, die sagen, sie sind sofort dafür, daß die Erzeugung von Elektrizität stärker besteuert wird, denn sie selbst haben nur umweltunschädliche Kraftwerke. Ich brauche, glaube ich, nicht näher anzuführen, welche Länder das sagen. In der Tat: Atomstrom ist, was die Herstellung anlangt, zumindest nicht CO2-belastet.

Daher: Solche Bewertungen allein sind zuwenig, um eine Harmonisierung in diesem Bereich tatsächlich zu bewerkstelligen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister. – Nächste Frage: Herr Abgeordneter Van der Bellen. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Bundesminister! Zurück zum ECOFIN. Ich habe auch den Eindruck, daß sich die Dialogbereitschaft im Bereich der ECOFIN 11 in diesem Jahr verbessert hat. Aber gilt das auch für die ECOFIN 15?

Herr Bundesminister, Sie wissen, daß wir Ihre Bemühungen, zumindest im Bereich der Körperschaftsteuer und der Kapitalertragsteuer zu einer größeren – ich vermeide das Wort "Harmonisierung" – Koordination zu kommen, immer unterstützt haben, nun muß ich aber in der "Financial Times" von dieser Woche lesen, daß sich Finanzminister Brown von der britischen Labour-Regierung mit einer lange nicht gehörten Deutlichkeit gegen solche Bestrebungen ausgesprochen und Ihnen praktisch unverhohlen mit seinem Veto gedroht hat, wenn diese Koordinierungsbemühungen weitergehen.

Wie interpretieren Sie das, Herr Finanzminister?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich habe darauf hingewiesen, daß die 15 nationalen Steuersysteme bestimmte Facetten haben, Facetten, die elementar abhängig etwa auch vom Aufkommen in den einzelnen nationalen Staaten sind, aber die auf der anderen Seite zu Belastungen führen.

Warum ich von einer pakethaften Lösung gesprochen habe, möchte ich Ihnen anhand eines ganz kleinen Beispieles aufzeigen.

Zunächst einmal habe ich subjektives Verständnis dafür, daß etwa Großbritannien von seinem System der Kapitalertragsbesteuerung nicht gerne abrückt. Aber gerade Großbritannien empfindet es als extrem wettbewerbsverzerrend, wenn die Iren tatsächlich ernst machen und die Körperschaftsteuer auf ein Drittel des britischen Körperschaftsteuersatzes absenken.

Was will ich damit sagen? – Wir werden keine Lösung finden, wenn wir nur über Kapitalertragssteuern reden, und wir werden keine Lösung finden, wenn wir nur über Unternehmensbesteuerung reden, und wir werden keine Lösung finden, wenn wir nur über Umweltsteuern reden, sondern die Chance einer Lösung, sich da schrittweise anzunähern, besteht in einer Paketlösung. Das ist die Diskussionsstrategie, die wir Österreicher in Europa eingebracht haben. Und da bin ich eigentlich optimistisch, daß man sich in einer mittelfristigen Phase nähern wird, denn alle anderen Alternativen werden seit 1991 erprobt – und sind gescheitert.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Damit beende ich die heutige Fragestunde.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 4637/AB bis 4645/AB.

2. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz über die Errichtung des Bezirksgerichts Leopoldstadt und die Änderung der Zuständigkeiten der Bezirksgerichte Floridsdorf und Donaustadt (5. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien) (1478 der Beilagen),

Bundesgesetz über die Aufnahme in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften und das Ausscheiden aus einem solchen Dienstverhältnis (EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz) und betreffend eine Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1985 und des Pensionsgesetzes 1965 (1519 der Beilagen).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs.1:

Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 54 betreffend "Das Recht von totgeborenen Kindern auf einen eigenen Namen", überreicht von den Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Mag. Dr. Heide Schmidt.

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuß für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert wird (1508 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird (1509 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz und das Behindertenwerkstätten-Vorfinanzierungsgesetz geändert werden (1518 der Beilagen),

Antrag 943/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend Sozialrechts-Änderungsgesetz 1998 – SRÄG 1998;

Bautenausschuß:

Antrag 952/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Überprüfung von Bundesgebäuden auf Schadstoffbelastung;

Familienausschuß:

Antrag 948/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Schadloshaltung der Studierenden nach Schließung des Mozarteums;

Finanzausschuß:

2. Dienstrechts-Novelle 1998 (1476 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird (1480 der Beilagen),

Poststrukturgesetz-Novelle 1998 (1516 der Beilagen),

Antrag 945/A der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung österreichischer Beiträge zum von der Weltbank treuhändisch verwalteten HIPC-Treuhandfonds bzw. zu international akkordierten Notstandshilfe- bzw. Wiederaufbaufonds zur Linderung der durch den Wirbelsturm Mitch verursachten Katastrophe in Mittelamerika,

Antrag 961/A (E) der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend Faire Steuern, Arbeit schaffen – Steuern senken;

Gesundheitsausschuß:

Antrag 942/A (E) der Abgeordneten Dkfm. Holger Bauer und Genossen betreffend Schutz der österreichischen Verbraucher vor britischem Rindfleisch,

Antrag 950/A (E) der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen betreffend leistungsorientierte Krankenhaus Finanzierung (LKF) – entsprechende Änderung der Kostenrechnungsverordnung,

Antrag 962/A der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste – MTF-SHD-G geändert wird;

Gleichbehandlungsausschuß:

Antrag 951/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 und das Elternkarenzurlaubsgesetz 1989 geändert werden,

Antrag 959/A (E) der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend Gründerinnenoffensive;

Ausschuß für innere Angelegenheiten:

Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Bundesgesetz, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozeßordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, das Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen, die Exekutionsordnung, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (SPG-Novelle 1998) (1479 der Beilagen);

Justizausschuß:

Antrag 944/A der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz geändert wird,

Antrag 958/A der Abgeordneten Doris Bures, Dr. Walter Schwimmer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird;

Landesverteidigungsausschuß:

Antrag 953/A (E) der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen betreffend Verzicht auf Neubeschaffung von Abfangjägern;

Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft:

Antrag 946/A (E) der Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch und Genossen betreffend Planung, Errichtung und Finanzierung von Fischaufstiegshilfen bei bestehenden Flußkraftwerken,

Antrag 963/A (E) der Abgeordneten Georg Schwarzenberger, Heinz Gradwohl und Genossen betreffend die Kennzeichnung von Eiern aus verschiedenen Haltungsformen;

Verfassungsausschuß:

Antrag 955/A (E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend die rechtliche Umsetzung des Memorandums der österreichischen Volksgruppen 1997,

Antrag 960/A (E) der Abgeordneten Karl Smolle und Genossen betreffend Arbeit der Historikerkommission;

Verkehrsausschuß:

Antrag 949/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Verlängerung des Wochenendfahrverbotes für LKW,

Antrag 954/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend die Entwicklung eines gesamtösterreichischen Verkehrsgestaltungsplanes,

Antrag 956/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Forschungsoffensive und Informationspflicht im Bereich der GSM-Basisstationen;

Wirtschaftsausschuß:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird (1475 der Beilagen);

Ausschuß für Wissenschaft und Forschung:

Antrag 947/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Schadloshaltung der Studierenden nach Schließung des Mozarteums,

Antrag 957/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Forschungsoffensive und Informationspflicht im Bereich der GSM-Basisstationen.

*****

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 4597/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, daß mir das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine Kurzdebatte über die Anfragebeantwortung 4597/AB zur Anfrage 4917/J der Frau Abgeordneten Dr. Petrovic betreffend Vorfälle im Zusammenhang mit dem Grubenunglück in Lassing durch den Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten durchzuführen.

Diese kurze Debatte findet nach § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung um 15 Uhr, spätestens allerdings nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich vor Eingang in die Tagesordnung mit, daß Herr Abgeordneter Mag. Peter beantragt hat, dem Finanzausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 442/A der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch, das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz geändert werden sollen, eine Frist bis zum 19. Jänner 1999 zu setzen.

Es ist in diesem Zusammenhang von fünf Abgeordneten nach § 43 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt worden, eine Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird im Anschluß an die Debatte über die Anfragebeantwortung stattfinden, und die Abstimmung wird dann sofort nach Durchführung beziehungsweise Beendigung der Debatte vorgenommen werden.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur heutigen Tagesordnung liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 und 4, 6 und 7 sowie 8 bis 10 jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Dies ist nicht der Fall. Damit ist es so beschlossen, und wir werden so vorgehen.

Ich gehe nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialsitzung haben wir Konsens über folgende Vorgangsweise erzielt: Es wurde eine Tagesblockzeit von 8 "Wiener Stunden" vereinbart, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 120 Minuten, ÖVP 112 Minuten, Freiheitliche 104 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 72 Minuten. Darüber hat das Hohe Haus zu befinden.

Ich frage, ob jemand gegen diesen Vorschlag eintritt. – Das ist nicht der Fall. Damit haben wir diese Redezeitenverteilung beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 842/A der Abgeordneten Anton Leikam, Paul Kiss und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG), BGBl. I Nr. 76/1997, geändert wird (1494 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 746/A (E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend Novellierung des Fremdengesetzes (§ 7 Abs. 4 Z 4 FrG 1997) (1495 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich komme zu den Punkten 1 und 2 der heutigen Tagesordnung, über welche die Debatte, wie soeben in Aussicht genommen, unter einem durchgeführt wird.

Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung liegt mir nicht vor.

Die erste Wortmeldung stammt von Frau Abgeordneter Dr. Helene Partik-Pablé. Die Uhr ist auf 10 Minuten freiwillige Redezeit gestellt. – Bitte, Frau Abgeordnete.

10.03

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! All diejenigen, die bisher nicht zugeben wollten, daß der riesige Ausländeranteil in der EU zu einem sehr großen Problem geworden ist, haben jetzt – schwarz auf weiß – das Gegenteil bewiesen bekommen, und zwar nicht von irgendeinem Konservativen, dem man sofort Fremdenfeindlichkeit vorwerfen könnte, sondern ausgerechnet vom ultralinken Innenminister der rot-grünen Regierung in der Bundesrepublik Deutschland, nämlich von Otto Schily. Er hat gesagt, das Boot sei voll, die Nulleinwanderung sei das Gebot der Stunde. (Abg. Mag. Posch: Das hat er nicht gesagt! Das ist eine Verleumdung!) – Na klar hat er das gesagt. Lesen Sie einmal nach, was Ihr Parteifreund in Deutschland gesagt hat! (Abg. Mag. Posch: Das ist die Unwahrheit! Sie sprechen bewußt die Unwahrheit!)

Jetzt sieht man zumindest in Deutschland ein, daß das Asylrecht mißbraucht worden ist, daß die Ausländer krimineller sind als die Inländer, daß die Integration nur ein Wunschtraum ist, weil die Ausländer das oft selbst nicht wollen. (Abg. Mag. Posch: Sie sprechen bewußt die Unwahrheit!) – Passen Sie einmal auf! Schauen Sie sich an, was Herr Schily gesagt hat, und dann können Sie mit mir diskutieren, Herr Abgeordneter! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber ich sage Ihnen folgendes: All das, was auf Deutschland zutrifft und Herr Schily nun zugibt, trifft auch auf Österreich zu: Auch bei uns wird das Asylrecht mißbraucht. Jedes vierte Kind, das in Wien geboren wird, ist bereits von ausländischen Eltern, und jedes achte Kind in ganz Österreich! 40 Prozent der Gemeindewohnungen in Wien werden von Ausländern bewohnt. (Abg. Mag. Peter: Haben Sie damit ein Problem?) Die Kriminalität der Ausländer steigt und beträgt nahezu 30 Prozent, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine halbe Milliarde Schilling bezahlen wir für die Arbeitslosen- und Notstandsunterstützung der Ausländer in Österreich.

Der Unterschied zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich ist, daß wir Freiheitlichen vor dieser Entwicklung ständig gewarnt haben. Seit dem Jahre 1989, seitdem der Ansturm auf Österreich eingesetzt hat, machen wir darauf aufmerksam, wie negativ sich die Fremdenpolitik der rot-schwarzen Koalition auswirken wird. Aber Sie von Rot und Schwarz hier im Parlament haben all unsere Warnungen in den Wind geschlagen! Und jetzt wollen Sie alles abstreiten, obwohl an allen Ecken und Enden sichtbar geworden ist, welche Auswüchse Ihre Fremdenpolitik angenommen hat.

Immerhin ist ein Fünftel der Bevölkerung in Wien Ausländer, und ein Großteil der Wiener Bevölkerung hat darunter enorm zu leiden. Es gibt Vierteln, in denen 60 Prozent Ausländer leben. (Abg. Mag. Posch: Frau Partik!) – Gehen Sie einmal auf den Brunnenmarkt, und schauen Sie sich das einmal an! Sie haben offensichtlich keine Ahnung, was sich da alles abspielt! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dkfm. Holger Bauer – in Richtung SPÖ –: Sie haben keine Ahnung!) Ihre Politik ist von Kurzsichtigkeit und von Ahnungslosigkeit geprägt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Rufe und Gegenrufe zwischen dem Abg. Mag. Posch und Abgeordneten der Freiheitlichen.) Machen Sie einmal mit mir einen Besuch am Brunnenmarkt! Reden Sie einmal mit Ihren sozialdemokratischen Parteifreunden dort, dann werden Sie sehen, warum sie aus der sozialistischen Partei austreten! (Anhaltende Zwischenrufe. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) – Naiv sind Sie! Sie sind ausgesprochen naiv und ahnungslos!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Beispiel dieser besonderen Naivität möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Frau Stoisits hat im Ausschuß ganz naiv gefragt: Was spricht eigentlich dagegen, wenn man allen Familienangehörigen der Kosovo-Albaner, die jetzt schon in Österreich sind, rasch und unbürokratisch ein Aufenthaltsrecht geben würde, damit sie rasch und unbürokratisch nachziehen können? – Ich gebe Frau Stoisits die Antwort darauf: Erstens würde die Zahl der Nachzügler explodieren, und zweitens würde die Zahl jener, die nach Österreich kommen und auch hierbleiben wollen, immer mehr steigen. Schon jetzt hat jeder dritte Kosovo-Albaner, der unter dem Titel, ein Flüchtling zu sein, nach Österreich gekommen ist, gesagt, daß er in Österreich bleiben möchte. Und das waren nur die Deklarierten. Ich bin überzeugt davon, daß jeder in Österreich bleiben möchte.

Wir wissen es ja von den Bosniern. 90 000 sind gekommen, sogar 100 000 gibt der Herr Minister zu, 70 000 sind in Österreich geblieben, also nicht mehr in ihre Heimat zurückgekehrt.

Obwohl die Tendenz offenbar ist, obwohl immer deutlicher geworden ist, wie viele Ausländer nach Österreich kommen wollen, haben Sie weiterhin die Gesetze gelockert, die Einwanderung gelockert, die Asylgesetze gelockert. Obwohl bekannt ist, daß das Asylrecht mißbraucht wird, obwohl bekannt ist, daß das Asylrecht in Wirklichkeit umgangen wird, um einzuwandern, haben Sie gegen die Stimmen der Freiheitlichen hier im Parlament die Asylgesetze gelockert, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und das mache ich Ihnen zum Vorwurf! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie haben beispielsweise das vorläufige Aufenthaltsrecht bis zur Beendigung des Asylverfahrens eingeführt, obwohl Sie ganz genau wissen, daß ein Ausländer, je länger er in Österreich ist, umso schwieriger heimkehren wird. Sie haben eine zweite unabhängige Instanz ins Leben gerufen, den Unabhängigen Asylsenat. Der Unabhängige Asylsenat wollte als allererstes das Asylgesetz beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Das heißt also, ein Gesetz, das ihn ins Leben gerufen hat, wollte er als allererstes anfechten.

Dieser Unabhängige Asylsenat bereitet sonst auch lauter Schwierigkeiten, denn sonst müßte jetzt der Herr Minister nicht mittels Verordnung – er wollte es zuerst mittels Gesetz – festlegen, welche Drittstaaten sicher sind. Dieser Unabhängige Asylsenat hat beispielsweise die Slowakei oder Ungarn als unsichere Länder bezeichnet, obwohl diese Länder ein demokratisches Rechtssystem aufgebaut haben und in fünf Jahren zur EU kommen wollen. Aber der Unabhängige Asylsenat hat sich über die Empfehlungen des Außenministeriums hinweggesetzt und ganz einfach entschieden, daß das keine sicheren Drittländer sind. Deshalb müssen die Asylanten bei uns bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch.)

Diese kurzsichtige Politik mache ich Ihnen zum Vorwurf. Herr Posch, fangen Sie jetzt nicht mit Metternich an, denn zur Zeit Metternichs hat es diese Einwanderung nicht gegeben. (Abg. Mag. Posch: Das war so ein interessantes Beispiel!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Asylverfahren sollte rasch abgeführt werden. Dem stimme ich zu, das ist absolut richtig. In den Fällen, in denen ein Asylgesuch offensichtlich aussichtslos ist, sollte ursprünglich ein abgekürztes Verfahren mit einer Berufungsfrist von zwei Tagen stattfinden. Diese Frist ist vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben worden. Daher wollte man diese Frist auf sieben Tage verlängern – das war auch durchaus in Ordnung –, aber unter dem Druck der Linken hat sich der Innenminister, haben Sie sich wieder breitschlagen lassen, diese Frist auf zehn Tage auszudehnen. Damit ist das abgekürzte Verfahren wieder ad absurdum geführt worden.

Dazu muß ich Ihnen folgendes sagen, Herr Minister – da spreche ich Sie ganz besonders an –: Obwohl Sie ganz genau wissen, daß Ihnen dieser momentane Applaus der Linken und der Vereine, den Sie für solche Maßnahmen ernten, langfristig überhaupt nichts bringt, obwohl Ihnen diese Zugeständnisse immer wieder zum Bumerang werden, lassen Sie sich breitschlagen. Sie lassen sich breitschlagen für den momentanen Applaus. Und das finde ich nicht richtig.

Sie als Minister kennen die Wirklichkeit. Sie wissen, welche Probleme es gibt, und trotzdem sind Sie dann derjenige, der sich, wie gesagt, breitschlagen läßt. Sie wissen ganz genau: Österreich ist zum ersten Zielland der illegalen Migration geworden. Herr Generaldirektor Sika hat gesagt, an allen Ecken und Enden brenne es bereits, und trotzdem haben Sie die Quote für die Neueinwanderung mit 8 000 Menschen festgesetzt. Das ist absolut unverständlich, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Jetzt sieht schon Herr Schily ein, daß eine Nulleinwanderung das Gebot der Stunde ist, daß nur noch eine Nulleinwanderung das Land retten kann, Sie aber erteilen wieder neue Aufenthaltsbewilligungen, obwohl die Verhältnisse in Österreich ziemlich ähnlich sind.

Ich frage Sie: Wann werden Sie endlich so handeln, wie es der Situation adäquat ist, und nicht, wie es die Medien oder die Linken von Ihnen verlangen? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Da wir wollen, daß endlich eine andere Fremdenpolitik in Österreich gemacht wird, haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, aus dem Sie punktuell ersehen können, welche Entwicklung Ihre Politik gebracht hat. Diesen Antrag lese ich nun wie folgt vor:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Scheibner, Lafer und Kollegen betreffend Fehlentwicklung in der Femdenpolitik

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, endlich eine konsequente Fremdenpolitik im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher zu betreiben und dem Nationalrat innerhalb von drei Monaten entsprechende Regierungsvorlagen vorzulegen, die insbesondere folgende Maßnahmen vorsehen:

sofortiger Einwanderungsstopp,

Aussetzung des Schengen Abkommens,

Abbau der illegalen Ausländer,

konsequente und effiziente Rückführung illegaler Migranten,

umfangreiche Schubhaftreform,

konsequentes Abschieben von straffällig gewordenen Ausländern,

Abschaffung der Aufenthaltsverfestigung,

keine vorzeitigen Einbürgerungen,

strengere Maßnahmen gegen Scheinehen,

härtere Strafen für Schlepper (Abg. Smolle: Aufhängen! Sofort aufhängen!),

befristete Absenkung der Höchstzahlen der Ausländerbeschäftigung,

konsequente Grenzüberwachung,

effiziente Bekämpfung der organisierten Kriminalität,

gerechte Lastenteilung innerhalb der EU-Staaten,

Sicherstellung bei allen Maßnahmen, daß es nicht zu einer EU-Osterweiterung kommt, daß nicht billige Arbeitskräfte aus den Ostländern zuwandern."

*****

Ich bin überzeugt davon, wenn Sie diesem Antrag zustimmen, dann werden Sie auch den Interessen der Österreicher entgegenkommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete! Der Antrag enthält noch zwei Punkte, nämlich die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung für diese und die Grenzkontrolle der gesamten österreichischen EU-Außengrenzen durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres, die Sie nicht vorgelesen haben, die aber mitbeantragt worden sind. In diesem Sinne ist der Antrag ordnungsgemäß eingebracht und steht mit zur Verhandlung.

Nächste Redner ist Herr Abgeordneter Anton Leikam. – Bitte.

10.14

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kollegin Dr. Partik-Pablé, ich weiß nicht, wo Sie den Applaus der Linken für unseren Innenminister in den letzten Tagen festgestellt haben, ich glaube eher, es war umgekehrt. Ich habe das nicht so gesehen, ich weiß also nicht, woher Sie diese Informationen haben. Da ist anscheinend ein Irrtum passiert. Vielleicht hätte der Herr Bundesminister den Applaus ganz gern gehabt, aber er hat diesen leider nicht bekommen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter.)

Meine Damen und Herren, vor allem meine Damen und Herren des Liberalen Forums! Als nun Kollegin Partik-Pablé ihren Antrag verlesen hat, hat es von einem Abgeordneten aus Ihren Reihen einen Zwischenruf gegeben, und ich ersuche den Erstredner des Liberalen Forums darauf einzugehen. Er hat nämlich gesagt: Aufhängen! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist von drüben gekommen, nicht von uns!) – Nein, ich sage, während der Verlesung des Antrages von Kollegin Partik-Pablé hat ein Abgeordneter aus dem Klub des Liberalen Forums gemeint: Aufhängen! (Abg. Dr. Partik-Pablé: So denken Sie! Das ist nicht von uns gekommen! – Abg. Dr. Haider: Der Smolle hat das gesagt!) Ich bitte den nächsten Redner des Liberalen Forums, auch darauf einzugehen.

Ich stelle nur eines fest, meine Damen und Herren des Liberalen Forums: Seit Sie diesen Bankerlhüpfer von rechts nach links, von Grün zu Liberal in Ihren Reihen haben, hat sich das Niveau Ihres Klubs deutlich verschlechtert. Das nehmen Sie einmal zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dolinschek: Sind sie nicht regierungsfähig?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir vor rund einem Jahr hier über das Asylgesetz 1997 beraten und diskutiert haben, das letztendlich mit 1. Jänner 1998 in Kraft getreten ist, hat der Innenminister während der Debatte gemeint, man sollte nach ungefähr einem Jahr einmal prüfen, wie es mit den Vollzug dieses Gesetzes aussieht. Was kann man ändern? – Funktioniert es, funktioniert es nicht! Wir sollten einmal dieses eine Jahr der Erprobung heranziehen, um eventuelle Reparaturen am Gesetz vorzunehmen.

Heute, nicht einmal ein Jahr danach, nehmen wir eine Reparatur vor. In den letzten Tagen und Wochen hat es wegen dieser Novelle zum Asylgesetz öffentliche Diskussionen gegeben, die, wie ich meine, nicht immer seriös geführt wurden und manche den klaren Blick für die österreichische Asylpolitik vermissen ließen. – Jetzt richte ich einen Appell an das Liberale Forum und an die Grünen: Meine Damen und Herren! Das, was Sie in den letzten Tagen betreffend die Novelle des Asylgesetzes alles an Unwahrheiten in den Raum gestellt haben, kann nicht unwidersprochen bleiben. (Abg. Wabl: Genau!)

Meine Damen und Herren! Wissen Sie, was Sie damit getan haben? – Sie haben damit tatsächlich auf dem Rücken der Ärmsten Parteipolitik betrieben. Sie haben mit Ihrer Debatte ganz klar ein Ziel verfolgt, nämlich von einer guten Asylpolitik Österreichs wegzukommen und es so darzustellen, als ob dieses schlimme Land, dieses Österreich für die Asylanten und für die Fremden, die unser Land kommen wollen, überhaupt nichts übrig hat.

Das ist ganz einfach nicht wahr, meine Damen und Herren! Das ist ganz einfach nicht wahr! Seit 1. Jänner 1998, als dieses Asylgesetz in Kraft getreten ist, hat sich einiges getan. Das haben Sie anscheinend übersehen oder vergessen. Es hat zunächst einmal zwei Entscheidungen der obersten Gerichte, des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes, gegeben. Es mußte aufgrund der Entscheidungen des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes eine Reparatur vorgenommen werden.

Was aber noch schwerer wiegt – ich werde noch einen Satz zu den Ausführungen des Kollegen Moser sagen –, meine Damen und Herren, ist, daß Sie anscheinend übersehen haben, daß in diesem Jahr die Zahl der Asylanträge von etwa 7 000 im Jahr 1997 auf derzeit knapp 11 000 gestiegen ist und bis zum Jahresende vermutlich auf 14 000 bis 15 000 ansteigen wird. Wenn der Innenminister und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kabinett aufgrund dieser Situation nicht gehandelt, nicht entsprechende Maßnahmen gesetzt hätten, die wir heute auch mit dieser Novelle zum Asylgesetz beschließen, dann wäre tatsächlich das Chaos in der Ausländerpolitik und in der Asylpolitik ausgebrochen. Aber wir haben entsprechende Schritte gesetzt, und diese Novelle zum Asylgesetz geht genau in die richtige Richtung.

Wir wollen, daß die Fristen im verkürzten Verfahren entsprechend geändert werden. Das war eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Wir hatten eine Zweitagesfrist, der Verfassungsgerichtshof war der Meinung, sieben Tage würde reichen. Wir haben jetzt in diesem neuen Gesetz 10 Tage für das verkürzte Verfahren vorgesehen.

Wir wollen die wirksame Sicherung der Drittstaatregelung, wobei sich besonders darüber die Diskussion entzündet hat. Ich weiß nicht, wo Sie das gelesen haben, meine Damen und Herren der Liberalen und der Grünen, daß der Innenminister per Gesetz alle Nachbarländer zu sicheren Drittstaaten erklärt hat. Das ist nirgends gestanden, meine Damen und Herren! Das haben Sie erfunden! Im jetzigen Entwurf ist auch klar geregelt, daß das mittels Verordnung geschieht.

Letztlich wollen wir eine Beschleunigung des Verfahrens erreichen.

Das sind die wesentlichsten Punkte, die in der Novelle enthalten sind. Ich habe schon gesagt, die Situation fordert zum Handeln heraus.

Abgeordneter Dr. Kier, Menschenrechtssprecher des Liberalen Forums, ich habe Ihre Presseaussendung vom 10. November gelesen. Ich muß Ihnen sagen: Mehr an Geschmacklosigkeit kann es gar nicht mehr geben, geschmackloser kann man nicht mehr vorgehen. (Abg. Dr. Kier: Wieso? – Abg. Wabl: Sie wollen uns erklären, was geschmacklos ist? Sie haben ja gar keinen Geschmack!) Sie reden in Ihrer Presseaussendung von einem zu früh aufgetauchten Papier, das anscheinend irrtümlich zur Opposition gelangt ist. Sie haben wohl übersehen, daß wir bereits im Juli einen Antrag auf eine Novelle des Asylgesetzes vorliegend hatten – kein überraschendes, kein zu früh aufgetauchtes Papier. Das war völlig korrekt vom Herrn Innenminister eingereicht und für die Diskussion freigegeben. Es war alles korrekt. Ich weiß nicht, was zu früh aufgetaucht ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter.)

Sie haben in Ihrer Presseaussendung davon gesprochen, daß die Genfer Flüchtlingskonvention außer Kraft gesetzt worden ist. Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen. (Abg. Mag. Peter: Sie verändern es nicht mehr!) Wir bekennen uns dazu, und wir Sozialdemokraten stehen dazu. Wir bekennen uns zur Genfer Flüchtlingskonvention. Alle, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz und Hilfe brauchen, werden bei uns in Österreich auch weiterhin Hilfe und Schutz bekommen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.) Dazu brauchen wir Sie nicht. Aus der Vorlage herauszulesen, daß die Genfer Flüchtlingskonvention außer Kraft gesetzt wird, ist nur Ihrer Phantasie entsprungen, dies ist nirgends nachzulesen.

Sie haben vom Innenministerium als einer menschenverachtenden Institution gesprochen. – Herr Abgeordneter Kier! Ist es menschenverachtend, wenn dieses Land, wenn diese Regierung, wenn die Menschen in diesem Lande 90 000 – 90 000 bitte! – Bosnien-Kriegsflüchtlinge, also De-facto-Flüchtlinge, in diesem Lande aufgenommen haben und 70 000 davon im Lande bleiben konnten? Wenn die österreichische Bevölkerung 3 500 LKW mit Lebensmitteln gespendet hat, wenn diese Regierung 5,5 Milliarden Schilling für die Bosnien-Aktion ausgibt, ist das menschenverachtend, Herr Abgeordneter Dr. Kier? Oder ist das nicht doch eine wirksame Hilfe für die Flüchtlinge, die in unser Land gekommen sind? (Beifall bei der SPÖ.)

Ich überlasse diese Beurteilung der österreichischen Bevölkerung. Wir brauchen uns für unsere Flüchtlingspolitik, für unsere Flüchtlingsbetreuung und Asylpolitik nicht zu schämen – und schon gar nicht dieser Innenminister, meine Damen und Herren! Dieser braucht sich am wenigsten für die Asylpolitik in diesem Lande zu schämen. (Beifall bei der SPÖ.) Schämen sollten Sie sich, weil Sie mit dieser Asylpolitik politisches Kleingeld scheffeln wollen, meine Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Wabl.)

Herr Abgeordneter Kier! Sie haben am Ende dieser Pressekonferenz Ihr wahres Gesicht gezeigt, indem Sie gesagt haben, Sektionschef Dr. Matzka sei nicht für eine Schlüsselposition in diesem Lande geeignet. Sie wollten mit Ihrer Aussendung nur ein Ziel verfolgen – ich hoffe, Sie werden nicht recht bekommen –: daß ein hochqualifizierter Beamter des Innenressorts keine höhere Position bekommen darf, weil er angeblich eine menschenverachtende Ausländerpolitik betreibt. Das war Ihr wahres Ziel und nicht die Flüchtlinge. Um diese ist es Ihnen nicht gegangen. Sie wollen verhindern, daß jemand eine Position in diesem Lande einnimmt, für die er bestens geeignet ist. (Abg. Marizzi: Ungeheuerlich!)

Aber es gab überhaupt eigenartige Entwicklungen. Als wir im Ausschuß über dieses Asylgesetz diskutiert haben, haben wir – während der Ausschußsitzung – eine APA-Meldung, eine Presseaussendung des Herrn Abgeordneten Kier bekommen, in der er uns mitgeteilt hat, wie der Ausschuß zu befinden hätte. Über diese Aussendung war sogar Ihr Parteikollege, Abgeordneter Moser, überrascht. Nicht einmal Abgeordneter Moser hat gewußt, was Sie draußen vor der Türe verlangt und gefordert haben!

Aber noch besser: Sie waren nicht einmal im Ausschuß, Herr Abgeordneter Kier! Aber wissen Sie, was Sie getan haben? – Sie haben sich draußen vor die Fernsehkamera gestellt und haben ein Interview darüber gegeben, was im Ausschuß geredet wird, obwohl Sie keine Sekunde im Ausschuß anwesend waren. So nehmen Sie Ihre Asylpolitik wahr! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich glaube, so, wie die Grünen und die Liberalen in diesem Lande Ausländerpolitik betreiben, kann das wirklich nicht funktionieren.

Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen ganz klar: Wir Sozialdemokraten bekennen uns zu einem fairen Asylgesetz, zu einem fairen Verfahren. Wir wissen, wie schlimm die Entwicklung in manchen Ländern ist. Es gibt eine Konvention, es gibt die Genfer Konvention. Zu dieser bekennen wir uns, und zu ihr stehen wir auch. Diese wollen wir auch weiterhin pflegen. Alle, die in diese Genfer Konvention hineinfallen, wollen wir auch als Asylanten in unserem Lande aufnehmen. Nur so, wie Sie glauben, Asylpolitik zu betreiben, hilft es den Betroffenen nicht, meine Damen und Herren! Das sollten Sie wissen.

In Wirklichkeit, Herr Abgeordneter Dr. Kier, sollten Sie dafür, was Sie in den letzten Tagen getan haben, schämen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte.

10.25

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Nach den Worten des Kollegen Leikam muß ich mich jetzt schämen. Jetzt werde ich Ihnen sagen, wofür ich mich schämen muß. Ich muß mich schäen dafür, daß ich gerügt habe – ich gebe zu, das ist vielleicht unpassend für die Opposition, wenn sie das kritisiert –, daß den NGOs versprochen wurde, daß man, wenn diese einen Wahrnehmungsbericht über die Erfahrungen der ersten 12 Monate der Anwendung des neuen Asylgesetzes machen – das Sie erst vor kurzer Zeit beschlossen und als Jahrhundertgesetz gefeiert haben –, mit ihnen eine Aussprache über die Erfahrungen abhalten und dann das Gesetz weiterentwickeln wird. Die NGOs haben diesen Wahrnehmungsbericht in Absprache mit dem Innenministerium gemacht. Er wurde vorgelegt, jedoch nicht diskutiert, sondern die Novelle wurde vorher gemacht. Das habe ich gerügt, aber ich gebe zu, mich dafür nicht schämen zu wollen, Herr Kollege Leikam! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wenn man den NGOs, die im Flüchtlingsbereich sehr viel leisten, in dieser Weise eine Art lange Nase zeigt, dann ist das schlecht. Und da Sie die Aktion "Nachbar in Not" erwähnt haben – eine Sache, die sehr lobenswert ist, Herr Kollege Leikam –: Das ist auch etwas, was man unter NGO versteht. Genau diese Leute haben einen Wahrnehmungsbericht verfaßt, der nicht einmal angehört wurde, bevor man diese Novelle gemacht hat. (Abg. Leikam: Waren Sie im Ausschuß?) Das war ein Punkt der Kritik, und zu dieser Kritik stehen wir. (Abg. Leikam: Waren Sie im Ausschuß?) Mein Kollege Moser hat all diese Kritikpunkte geteilt. (Abg. Leikam: Menschenrechtssprecher! Waren Sie im Ausschuß? Waren Sie im Ausschuß?)

Herr Kollege Leikam! Seien Sie nicht so naiv! Tun Sie nicht so naiv, als ob Sie nicht wüßten, daß das, was in dem Ausschuß besprochen wird, von den Regierungsparteien nicht vorher längst fixiert ist! (Abg. Leikam: Haben Sie mitgearbeitet im Ausschuß? Waren Sie im Ausschuß? Waren Sie im Ausschuß? Ich weiß, das ist Ihnen peinlich!)

Herr Kollege Leikam! Unterbrechen Sie mich nicht! Ich habe Ihnen auch geduldig zugehört. Sie sind unhöflich! (Abg. Grabner: Waren Sie im Ausschuß, oder waren Sie nicht? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Das habe ich nicht gesagt. Unterbrechen Sie mich nicht, ich möchte nämlich auf einen weiteren Aspekt zu sprechen kommen!

Sie haben beklagt, daß die Zahl der Flüchtlinge von 7 000 auf 11 000 angestiegen ist. Deswegen, so haben Sie gesagt, brauchen Sie dieses Gesetz. Sie haben gesagt, die Zahl der Asylanträge ist von 7 000 auf 11 000 gestiegen, und deswegen brauchen Sie jetzt diese Novelle, das haben Sie gesagt. (Abg. Leikam: Warum sind Sie nicht in den Ausschuß gegangen? Warum sind Sie nicht in den Ausschuß gegangen? Sie stellen immer Ferndiagnosen!)

Ich meine, damit haben Sie sich mehr als entlarvt, denn die Anzahl der Asylanträge und die Art und Weise, wie über sie entschieden wird, sind zwei verschiedene Dinge. Und wenn Sie von diesem Pult aus gesagt haben, Sie wollten durch diese Novelle erreichen, daß gar keine Antragstellungen mehr möglich sind, denn nur dann würde die Zahl der Asylanträge sinken, dann haben Sie mehr über Ihre Philosophie gesagt, als Sie zunächst vielleicht wollten. Denn wenn Sie ein Gesetz so formulieren, daß man nicht einmal mehr einen Antrag stellen kann – denn nur dann könnte die Anzahl der Anträge sinken –, dann war das deutlich und präzise, und wir sind Ihnen dankbar für diese Offenlegung. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Uns geht es darum, daß die Asylverfahren fair und rechtsstaatskonform ablaufen. Das, was in dieser Novelle gemacht wird, ist hingegen eine Bedrohung dieser Möglichkeiten, und das ist mit aller Deutlichkeit zu sagen.

Außerdem wissen Sie ganz genau, daß das Ansteigen von 7 000 auf 11 000 ein Effekt der Kosovo-Krise war. Ich glaube nicht, daß man mit einer Novelle dieser Art die Kosovo-Krise beeinflussen kann. Dazu sind andere Maßnahmen notwendig, nicht diese Novelle.

Sie wissen auch, daß diese Novelle nur deswegen notwendig ist, weil Sie – wider besseres Wissen – in das Asylgesetz ursprünglich eine Zwei-Tage-Frist hineingeschrieben haben, obwohl Ihnen alle gesagt haben, daß das verfassungswidrig ist. Wir hatten damals als Kompromißvariante sogar eine Sieben-Tage-Frist beantragt, die Sie vom Tisch gefegt haben, Herr Kollege Leikam. Jetzt machen Sie selbst zehn Tage daraus. Diese sieben Tage waren Ihnen zu lange, aber jetzt machen Sie zehn Tage daraus. Sie wissen ganz genau (Abg. Leikam: Sie selbst wollten sieben Tage! Sie wollten sieben Tage!) – der Herr Bundesminister hat es im Ausschuß gesagt, der Bundesminister hat das im Ausschuß berichtet, Herr Kollege Leikam –, daß in der Zeit, in der die Frist 14 Tage betrug, die Anzahl der Berufungen zurückgegangen ist. Statt einer Berufung in 77 von 100 Fällen gab es nur mehr 50 Prozent.

Also obwohl die Frist lange war, wovor Sie sich gefürchtet haben, ist die Anzahl der Berufungen drastisch gesunken. Sie haben gar nicht bemerkt, daß eine ganz besonders kurze Frist die Leute geradezu zur Berufung zwingt, weil sie, da sie die Frist nicht versäumen wollen, auf jeden Fall einmal vorsichtshalber berufen. Wenn es eine normale Frist gibt, dann findet das nicht statt.

Daher frage ich mich, was jetzt diese zehn Tage sind. Hätten es im Lichte der Erfahrung nicht ohneweiters auch 14 Tage bleiben können, weil das keinen Unterschied mehr gemacht hätte? (Abg. Leikam: Sie wollten ja sieben Tage! Das war Ihr Vorschlag! Jetzt haben wir zehn Tage, und da regen Sie sich auf!? Jetzt haben wir zehn!) Wir haben damals als Kompromiß sieben Tage angeboten, Herr Kollege Leikam! Seien Sie jetzt nicht unredlich! Das war das Maximum, was man aus unserer Sicht machen konnte, nämlich einen solchen Kompromiß, damit wir die zwei Tage verhindern. Wir haben gedacht, Sie werden nicht verstehen, daß 14 Tage besser sind, aber vielleicht akzeptieren Sie sieben. Das haben Sie vom Tisch gefegt. Der Verfassungsgerichtshof hat das aufgehoben, und jetzt kommen Sie auf einmal mit zehn Tagen. Warum bleiben Sie nicht bei den 14 Tagen, wie wir das fordern? Warum nicht, Herr Kollege Leikam? – Das ist doppelbödig. (Abg. Leikam: Entschuldigen Sie, Sie haben sieben Tage vorgeschlagen, und wir haben zehn Tage im Gesetz!) Es steht Ihnen daher schlecht an, so zu tun, als ob die Aktivitäten unserer Fraktion die Ursache allen Übels im Asylbereich wären. Das ist nicht sehr elegant, das sage ich Ihnen.

Jetzt zum eigentlichen Kern der Novelle, zur Berechtigung des Bundesministers, im Verordnungswege festzulegen, ob ein Staat ein sicherer Drittstaat ist. (Abg. Leikam: Haben Sie zum Herrn Smolle auch etwas zu sagen? Haben Sie zum Herrn Smolle auch etwas zu sagen? "Aufhängen" hat er gesagt!) – Herr Kollege Leikam! Hören Sie zu, vielleicht können Sie noch etwas lernen. (Abg. Smolle: Leikam, sei ruhig!)

Ich habe das nicht gehört, ich möchte meine Rede fortsetzen. Herr Präsident! Könnten Sie mir dabei behilflich sein. Kollege Leikam ist heute besonders undiszipliniert!

Zu den Verordnungsermächtigungen: Sie wissen ganz genau, Herr Kollege Leikam, daß ursprünglich vorgesehen war, daß im Gesetz abgehandelt wird, daß im Gesetz festgelegt werden soll, welches Land ein sicheres Drittland ist und daß die Verordnungsermächtigung schon ein Rückzug ist. Sie wissen auch ganz genau, daß ursprünglich das, was dann im Ausschuß schlußendlich verhandelt worden ist, nicht auf dem Tisch gelegen ist, daß das umfangreiche Abänderungsanträge Ihrer Fraktionen waren, die in keiner Begutachtung waren und die niemand rechtzeitig hatte. Das wissen Sie ganz genau, weil Sie das ausgemacht haben.

Man ist sehr irritiert, wenn man sich eine Woche vorher bei einer Aussprache im Bundesministerium über die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Asylpaket auf EU-Ebene unterhält und nichts über die Vorhaben im Bereich der beabsichtigten Verordnungsermächtigung erfährt.

Zum Kern des Problems bei den Verordnungen: Wenn irgend jemand meint, man könne einen Befund, nämlich den Befund, ob ein Land ein sicheres Drittland ist oder nicht, durch Verordnung festschreiben, dann ist das Mißbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des Rechtsstaates! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Ruf: Sagen Sie!)

Es ist nicht möglich, so etwas im Verordnungsweg festzuschreiben. Einen Befund kann man nicht in Verordnungen umgießen. Das ist nicht möglich, das ist denkunmöglich! Ein Befund ist die Beschreibung eines konkreten Zustandes, und an diesen Zustand knüpfen sich dann auch Rechtsfolgen. In den Rechtsfolgen muß der Befund "abgespiegelt" sein. Aber einen Befund in eine Rechtsnorm zu verwandeln, das würde heißen, daß wir die physikalischen Naturgesetze in Rechtsordnungssätze verwandeln können. Das können wir auch nicht. Niemand kommt auf die Idee, Schwerkraft in Form einer Verordnung zu definieren, aber der Herr Bundesminister kommt auf die Idee, daß man den Status "sicheres Drittland" in Form einer Verordnung definieren kann. Man kann die Kriterien in einer Verordnung definieren, wann ein Land ein sicheres Drittland ist, aber die Kriterien sind definiert in der Rechtsordnung. Daher ist es nicht möglich, das in Form einer Verordnung zu machen. (Abg. Leikam: Warum waren Sie nicht in der Sitzung? Sie haben nur ein Fernsehinterview gegeben! Sie haben die Mitarbeit verweigert!)

Herr Kollege Leikam! Glauben Sie mir bitte, das ist nicht meine persönliche Meinung, sondern das ist die allgemeine Meinung auf der Ebene der Rechtswissenschaften. Es ist nicht möglich, einen Befund in eine Verordnung zu verwandeln. Natürlich kann man es machen, also es ist möglich, das zu tun, aber es widerspricht allen Gesetzen der Logik der Rechtsordnung, einen Befund in eine Verordnung oder in eine Rechtsnorm zu verwandeln. Das ist der springende Punkt.

Aber was machen Sie damit? – Sie erwecken den Anschein der Verrechtlichung. Sie tun so, als ob alles Recht und Ordnung hätte. Und das ist der springende Punkt. Deswegen ist die Verordnungsermächtigung so böse, weil der Bevölkerung vorgegaukelt wird, wir hätten das jetzt in eine Rechtsordnung gebracht. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Dazu kommt ein weiterer Aspekt: Wenn der Herr Bundesminister drei Möglichkeiten hat – er kann in die Verordnung schreiben, das Land A sei ein sicheres Drittland, er kann in die Verordnung schreiben, das Land A sei kein sicheres Drittland, oder er kann keine Verordnung erlassen –, welch ein Beitrag ist das dann, selbst in Ihrer Philosophie, zur Rechtssicherheit? – Sie wissen ganz genau, daß der springende Punkt im Asylrecht die Einzelfallbeurteilung ist. Das ist der springende Punkt. (Abg. Dr. Ofner: Im gesamten Rechtswesen!)

Natürlich ist es hilfreich, wenn es Hinweise darüber gibt, wie jemand etwas einschätzt. Es ist hilfreich, darüber zu diskutieren, ob man nicht Kataloge haben kann, in denen sich eindeutig nachlesen läßt, welche Beurteilungskritierien derzeit aktuell sind. Aber dazu wurde unter anderem der Bundesasylsenat eingerichtet. Dazu gibt es Organisationen wie den UNHCR, den man gelegentlich auch bitten kann, Gutachten zu verfassen, denn im Wege von Gutachten und nicht in Form von Rechtsvorschriften werden Befunde erhoben.

Damit liegt im Prinzip die eigentliche Intention der Koalitionsregierung, Herr Bundesminister, völlig offen auf dem Tisch: Sie wollen um jeden Preis verhindern, daß noch irgendein Flüchtling auf dem Landweg legal österreichischen Boden betreten kann. Sie bemerken dabei nicht einmal, daß Sie damit wieder einmal das tun, was Sie angeblich nicht wollen, nämlich das Schlepperunwesen zu fördern.

Wenn Sie alle Schotten dicht machen, und die Leute in ihrer Verzweiflung trotzdem versuchen, zu uns zu kommen, dann zwingen Sie sie in der Direttissima in die Illegalität – sicher in der wohlerwogenen Absicht, sie nachher umso sicherer abschieben zu können.

Damit machen Sie etwas ganz Übles, und es ist für das Renommee der Republik Österreich nicht angenehm, wenn man sich auch im Ausland auf diese Praxis ansprechen lassen muß. Das ist nicht angenehm, und ich meine, Sie sollten schon bedenken, daß sich das herumspricht, denn der UNHCR ist keine Organisation, der Sie ein Redeverbot auferlegen können. Man spricht darüber, und das ist nicht gut. (Abg. Jung: Wo?) – Ich würde sagen, wenn es Sie beruhigt, auch an der Ostküste, wenn Sie das meinen sollten. Man spricht auch an der amerikanischen Ostküste darüber, falls Sie das meinen sollten, auch dort spricht man darüber. Das Hauptquartier der Vereinten Nationen ist bedauerlicherweise an der amerikanischen Ostküste, falls Sie das nicht bemerkt haben sollten.

Eines ist entlarvend – als Schlußbemerkung –, nämlich daß Kollege Leikam und Kollegin Partik-Pablé in diesen Fragen zu 100 Prozent auf einer Wellenlänge arbeiten. Das ist bemerkenswert. Wenn Frau Kollegin Partik-Pablé gemeint hat, Minister Schily aus der fernen Bundesrepublik Deutschland sei für eine Nulleinwanderungsquote, und das sagt sie uns in einer Asyldebatte – ich würde gerne einmal in einer anderen Debatte über die Nulleinwanderungsquote reden –, dann sieht man, welch unredliches Spiel hier gespielt wird, nämlich das Spiel, Flüchtlinge als Einwanderer zu bezeichnen, damit gleichzeitig womöglich auch noch als illegale Einwanderer zu bezeichnen, als illegale Ausländer zu bezeichnen, sie letztlich in die Schubhaft zu geben. Und am Schluß sind sie so kriminalisiert, daß sie hinaus müssen – und nach dem Asylgrund fragt schon längst keiner mehr! (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Du hast wieder einmal nicht aufgepaßt! – Abg. Mag. Stadler: Nicht jeder, der behauptet, ein Liberaler zu sein, ist ein Liberaler! Nicht jeder, der behauptet, ein Flüchtling zu sein, ist ein Flüchtling!)

Wenn mir irgend jemand von diesem Pult aus sagt: Für das Asyl sind wir schon, nur die Einwanderung macht uns Sorgen!, dann könnte ich diesem Menschen noch glauben, wenn er nicht dann, wenn der Asylfall auftritt, mit der Rasierklinge die Grenzen abschnitte, neue Eiserne Vorhänge aufzöge und aus der Europäischen Union das machte, was viele vorher befürchtet haben, daß sie werden könnte: eine Festung, die nicht human, sondern inhuman ist, eine Festung, vor deren Mauern die Menschen verhungern, erfrieren und gefoltert werden. Ich meine, das ist ganz schlecht!

Wenn Sie ständig die Begriffe Einwanderung und Asyl durcheinanderwerfen – in der wohlerwogenen Absicht, daß Sie dann noch mehr Vorurteile hinter Ihre Segel bekommen; Herr Bundesminister, das ist an Sie adressiert –, dann machen auch Sie einen Fehler. Sie müßten diesen Vorurteilen gegensteuern, Sie müßten sich dagegenstellen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

Frau Kollegin Partik-Pablé! Wenn Sie gesagt haben, Minister Schily fordere vorbildlicherweise die Nullquote, und das in einer Asyldebatte, dann sagen Sie ganz ehrlich: Wir wollen das Asyl in diesem Land nicht! Es ist uns zu teuer, diese Menschen haben falsche kulturelle Gewohnheiten, sie könnten womöglich auch noch, wenn man sie integrieren muß, Ansprüche stellen, weil sie mit Integration nicht Assimilation meinen, sondern ein würdevolles Eingliedern in eine Gesellschaft. Und das ist ein schwieriger Prozeß. Wir sind nicht so naiv, zu glauben, daß das ein einfacher Prozeß ist, aber es ist ein zweiseitiger Prozeß.

Wenn Sie all jenen Wasser auf ihre Mühlen gießen, die in einem Fremden sowieso sofort einen Feind sehen, dann tun Sie einer friedlichen Gesellschaft keinen guten Dienst. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

10.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kiss. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.40

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Damit ich mit einem unverdächtigen Zeugen beginnen kann, lese ich Ihnen aus der gestrigen Ausgabe des "Standard" Auszüge eines Interviews mit Dr. Blatter, dem UNHCR-Chef in Österreich, vor.

Der "Standard" – ich zitiere – fragt Dr. Blatter:

"Am Freitag wird im Nationalrat voraussichtlich die Novelle zum Asylgesetz beschlossen. Sehen Sie die zuletzt vorgenommen Änderungen im Entwurf als Entschärfung an, oder waren das nur Schönheitskorrekturen? Blatter: Nein, es ist eindeutig eine Entschärfung."

Der "Standard" weiter: "Wie sehen Sie die Stellung des Unabhängigen Asylsenates nach der Gesetzesnovelle? Wird dessen Position ausgehebelt? Blatter: Nein, nach der jetzigen Version nicht. Das war vielleicht vorgesehen. Da hat sich doch einiges verbessert." – Zitatende.

 

Geschätzte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe die Aufregung nicht. Ich verstehe vor allem nicht die Aufregung, die sich im Vorfeld um diesen heutigen Beschluß im Nationalratsplenum medial abgespielt hat. Und ich kann aus der Sicht der ÖVP nur eines klar und deutlich wieder einmal bestätigend einbringen: Offensichtlich ist die Position, die wir vertreten, der Weg der Mitte, der Weg der Vernunft, der Weg des Augenmaßes, den wir gehen, genau der richtige Weg, den dieses Land, den aber auch die Asylanten aller Länder brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist nicht leicht, diesen Weg der Mitte zu gehen, denn die Argumente, die Frau Kollegin Partik-Pablé heute einmal mehr, zum wiederholten Male, vorgetragen hat, kennen wir bereits, die sind nicht neu. Fast, Kollegin Partik-Pablé, könnte ich mittlerweile Ihre Reden halten. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das wäre gescheit! Das würde auch Ihrer Partei nützen! Das würde ihr sehr nützen!) – Wenn Sie darauf reflektierten, könnte ich das. Ihre Reden enthalten gebetsmühlenartig immer wieder dasselbe. Seit Jahr und Tag höre ich nichts anderes.

Aber ich höre – und das muß ich sagen – auch von der anderen Seite dieses Hauses nichts anderes. Die Grünen, die Liberalen, aber auch große Teile der SPÖ sagen ähnliches, nur eben von der anderen Seite her argumentierend. (Zwischenruf des Abg. Leikam.) Kollege Leikam deutet mir: ein kleiner Teil der SPÖ. Ich nehme das mit Freude zur Kenntnis. Aber ich werde mich mit dem parteipolitischen Problem der SPÖ noch sehr, sehr intensiv, gerade im Zusammenhang mit dem Asylgesetz, auseinandersetzen. Aus dieser Spannweite heraus, aus diesen beiden Polen heraus ist daher der Weg, der gerade bei diesem sensiblen Thema Asylgesetz gegangen werden muß, der richtige, der gute. Es ist, wie ich glaube, ein Weg im Interesse der Bürger dieses Landes, aber auch der Asylanten, vor allem aber auch jener Beamtinnen und Beamten, die dieses Gesetz zu exekutieren haben.

Wie ist also der gute Weg, von dem wir reden? Wie ist jener Weg, den auch Innenminister Schlögl in dieser Frage geht? Die ÖVP stützt Schlögl in dieser Frage. Denn wo wäre denn Schlögl heute, gäbe es die ÖVP in der Frage des Asylgesetzes nicht? (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Richtig!)

Ich habe nur eine rhetorische Frage gestellt. Es war nicht mehr und nicht weniger. Ich will aber dennoch versuchen, auf diese rhetorische Frage auch die entsprechenden Antworten eines ÖVP-Politikers zu deponieren. (Abg. Mag. Stadler: Oje!)

Es fand eine Sitzung des Innenausschusses statt. Im Rahmen dieser Sitzung, Kollege Stadler – Kollegin Partik-Pablé nickt –, gab es eine Gegenstimme aus dem Kreis der SPÖ-Abgeordneten. (Abg. Dr. Khol: Was? Gegen den eigenen Minister? Das gibt es eine tatsächliche Berichtigung!) – Ja! Doch! Eine Gegenstimme aus dem Kreis der SPÖ gegen den eigenen Minister, gegen einen Entwurf des eigenen Ministers. (Abg. Dr. Khol: Wer war denn das?) – Das war die Kollegin Ablinger. Das ist so gewesen.

Dazu muß ich noch sagen, war es Herr Klubobmann Kostelka, dem es vorbehalten geblieben ist, ... (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie hat noch nie ein Wort im Innenausschuß geredet! – Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) – Sie sitzt dort hinten in der letzten Reihe, Kollege Stadler. (Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.) – Frau Kollegin, nehmen Sie mir nicht alles weg, räumen Sie mir den Christbaum nicht ab, darauf habe ich ja gerade kommen wollen. Sie ist dort wie eine Heilige gesessen, schweigsam und still. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Herr Kollege Kiss, der steinerne Gast war die Kollegin Ablinger! – Abg. Dr. Khol: Wer hat "scheinheilig" gesagt?) – Offensichtlich hat Kollegin Partik-Pablé heute mit mir die Disposition meiner Rede abgesprochen. Kollegin Ablinger ist wie ein steinerner Gast dort gesessen und zu unser aller Erstaunen war es so, daß sie dann bei der Abstimmung gegen den eigenen Minister, gegen seinen Entwurf gestimmt hat, gegen seine Rede gesprochen hat. (Abg. Dr. Khol: Das kann nicht sein! – Abg. Dr. Rasinger: Das ist die nächste Innenministerin!)

Karl Schlögl hat die ÖVP gebraucht, um sein eigenes Gesetz durchzubringen. Das möchte ich hier ausdrücklich deponieren. Es ist aber auch Herr Klubobmann Kostelka gewesen (Abg. Dr. Stummvoll: Kostelka auch?), der sich lange gesperrt hat, sich lange dagegen gespreizt hat, hin und her geschoben hat, um in der Angelegenheit Asylrecht all das zu tun, was wir von der ÖVP eigentlich nicht unbedingt wollten. (Abg. Dr. Khol: War das die Revolte von der "Kronen-Zeitung"?) Mit Aigner zusammen, möglicherweise. Möglicherweise! (Abg. Dr. Khol: Ah so, jetzt wissen wir es! – Abg. Dr. Rasinger: Der arme Schlögl!)

Faktum ist aber, daß wir von der ÖVP ursprünglich – und ich deponiere es hier – für eine Gesetzesänderung in bezug auf die Drittlandsicherheit gewesen sind und daß es erst im Kompromiß innerhalb der Koalition notwendig geworden ist, dies in eine Verordnung umzuwandeln und dem Minister damit eine Verordnungsermächtigung zu geben. Es ist Kostelka gewesen, der in dieser Angelegenheit den linken Flügel des SPÖ-Klubs federführend geführt hat. (Abg. Dr. Stummvoll: Schon wieder der Kostelka?) Wieder! Eindeutig! Factum est: Die Linken in der Sozialistischen Partei, werte Kolleginnen und Kollegen, ... (Zwischenruf der Abg. Dr. Karlsson.) – Jessas, die Kollegin Karlsson schreit auch von hinten nach vor. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das sind die "bedeutenden" Frauen!) Frau Kollegin Karlsson, habe ich nicht gestern in der Zeitung gelesen, daß Sie dem Innenminister, dem eigenen Parteifreund, einen anständigen Rüffel gegeben haben, daß Sie ihn rügen, daß er für seine Gesetze nicht die richtige Moral, den richtigen Charakter, den richtigen Anstand einbringe? Sie, die Hinterbänklerin, rügen den eigenen Minister, den eigenen Parteigenossen? Also, ich sage Ihnen etwas, Frau Kollegin: Das wäre in der ÖVP nicht möglich! (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Bravo! – Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Ich sage noch einmal: Hätte Karl Schlögl bei diesem sensiblen Bereich des Asylgesetzes nicht die ÖVP gehabt, wäre dieses Asylgesetz heute hier nicht auf der Tagesordnung im Nationalrat, würde es heute nicht beschlossen werden. (Abg. Schwemlein macht eine Geste.) Auch wenn Kollege Schwemlein so macht, ist es ein Faktum, daß Schlögl uns gebraucht hat, und in diesem speziellen Fall schade ich ihm ja nicht. (Abg. Schwemlein: Sei froh, daß ich eine so wohlwollende Geste mache!) Es ist etwas anderes, wenn Herr Kollege Stadler, wie zum Beispiel gestern, sagt: Lieber Karl! Ich sage ja: Herr Innenminister! Die ÖVP stützt den Innenminister in einer sensiblen Frage, weil er mit dieser Regierungsvorlage den Weg der Mitte geht, den auch wir gehen wollen. Ist das etwas Schlechtes? Kann ihm das schaden? Ich persönlich glaube, das schadet ihm sicherlich nicht. (Abg. Mag. Stadler: Die ÖVP kann ihm mehr schaden als wir!) – Nein, das glaube ich nicht.

Die eigene Fraktion sabotiert, torpediert einen Gesetzentwurf (Abg. Leikam: Da mußt du dreimal in die Kirche gehen, damit du das los wirst!), die Kolleginnen und Kollegen aus der eigenen Fraktion tun das! (Abg. Mag. Stadler – in Richtung des Abg. Leikam –: Er ist Scientologe! Der braucht das nicht! Bei Scientology kennt man das nicht!) Seit dem Jahre 1945 ist dieser Vorgang einmalig. Ich kann mich nicht daran erinnern, daß in der Vergangenheit je ein Minister einen Entwurf vorgelegt hat, bei dem die eigene Fraktion dem eigenen Minister in dieser Form in den Rücken gefallen ist. Bei uns in der ÖVP wäre das zum Beispiel unmöglich. Ich kann mich nicht daran erinnern. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und bei den Freiheitlichen.) Ich bitte Sie, mir den Gegenbeweis zu bringen: Wo ist denn etwas passiert? Wo hat sich denn die ÖVP in dieser Angelegenheit so verhalten wie die SPÖ? (Zwischenruf des Abg. Leikam.) Aber, bitte! (Anhaltende Zwischenrufe.)

Um zusammenfassend auf den Punkt zu kommen, möchte ich folgendes sagen: Wir haben in der Frage des Asylgesetzes genau das getan, was die Erwartungshaltung der Bürger dieses Landes ist. Was wollen denn die Österreicherinnen und Österreicher? – Sie wollen, daß in der Frage des Asylrechtes dieses Land mit entsprechender Vernunft, mit Augenmaß zielorientiert vorgeht, daß eben einerseits all das, was zur Gewährung von Asyl notwendig ist, entsprechend sachlich und fair geprüft wird – im Interesse des Asylwerbers –, daß aber all das nicht angewendet wird, wenn es darum geht, daß rein ökonomische Gründe gegen die Gewährung von Asyl sprechen könnten.

Ich bin der Meinung, daß wir mit diesem Weg der Mitte, den der Herr Innenminister vorschlägt, bei dem wir ihm die entsprechende Stütze sind, mit unserer Stimme, aber auch in der Argumentationsweise, jenen Weg gehen, den die Österreicherinnen und Österreicher wollen, den aber auch die Asylanten, die aus allen Ländern zu uns kommen, in einem fairen Verfahren erwarten dürfen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Was täte der Schlögl ohne den Kiss?)

10.50

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

10.50

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Die Linie, die hier von den sogenannten Sicherheitsexperten der Regierungsfraktionen immer wieder vertreten wird, ist folgende: Da gibt es auf der einen Seite eine Partei, die auf dem Rücken ausländischer Menschen polarisiert und ihr politisches Kalkül auf Kosten von Menschen austrägt, auf der anderen Seite gibt es welche, denen kleine Änderungen, vielleicht auch Verbesserungen, nie genug sind. Und dann gibt es uns, Kiss und Leikam, die einen Mittelweg wählen. – Das ist eine Argumentation, die in manchen Bereichen ihre Berechtigung haben mag. In Fragen des Rechtsstaates und wohl auch in Fragen der Humanität hat sie dies nicht, ist diese Linie eine falsche und eine nicht korrekte.

Das ganze Problem, das sich immer wieder stellt, ist eben, geschätzte KollegInnen von SPÖ und ÖVP, die Tatsache, daß die sogenannten Sicherheitsexperten federführend zu diesem Thema Stellung nehmen. Damit wird eine ganz wesentliche Entscheidung implizit vorweggenommen, nämlich daß Menschen ausschließlich unter dem Aspekt gesehen werden, daß sie ein Sicherheitsrisiko sein könnten. Das ist keine rechtsstaatliche Betrachtung von Menschen! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Selbstverständlich gibt es kriminelle Menschen – InländerInnen, AusländerInnen, Menschen verschiedener Nationalität. Es gibt aber ein ganz wesentliches Prinzip des Rechtsstaates – wir haben es auch gestern im Rahmen der Dringlichen Anfrage thematisiert –, das heißt: Menschen gelten grundsätzlich als unschuldig, InländerInnen und AusländerInnen. Sie haben Rechte des Individuums. Die Rechtsordnung geht sogar noch weiter. Sie führt eine Abwägung durch. Sie besagt: Wenn rechtlich geschützte Werte bedroht sind, vor allem wenn höchste Werte bedroht sind – Leben, körperliche Unversehrtheit –, dann ist es sogar legitim, rechtmäßig, nicht rechtswidrig, wenn eine Person, die derart bedroht ist, Handlungen setzt, die ansonsten als Straftaten zu werten wären. Dann sind diese Handlungen gerechtfertigt und nicht rechtswidrig. Es ist eine ganz entscheidende Grundlage von Rechtsstaaten, daß sie dieses Prinzip eines legitimen Schutzes verankert haben. Daher ist es nicht korrekt und rüttelt an den Fundamenten des Rechtsstaates, wenn man versucht, diese Betrachtung und diese Errungenschaften des Rechtsstaates umzukehren.

Herr Abgeordneter Kiss! Es ist nicht möglich zu sagen, es gibt ein bißchen Rechtsstaatlichkeit, so quasi den goldenen Mittelweg. – Es gibt nur Rechtsstaatlichkeit oder das Verlassen dieses Bodens der Rechtsstaatlichkeit. Ich weiß, daß die Argumente derer, die populistisch und wider besseres Wissen, um zu polarisieren, hier agieren, mancherorts auf fruchtbaren Boden fallen und daß es in bestimmten Medien ein Echo darauf gibt. Das ist bekannt. Dennoch gilt es, dem Rechtsstaat und seinen Prinzipien verpflichtet zu sein, nicht darauf zu hören und die Debatte anders zu führen.

Wenn wir uns über die Prinzipien des Rechtsstaates einigen können, so müssen wir auch akzeptieren, daß sie einen effizienten Instanzenzug voraussetzen. Je wichtiger das gefährdete Rechtsgut ist, desto hochrangiger muß die Instanz sein, die den Schutz garantiert. Das ist in diesem Fall im großen und ganzen verwirklicht, das konzediere ich. (Abg. Kiss: Eben!)

Es muß weiters auch die Voraussetzungen dafür geben, ein derartiges Verfahren zu führen. So wie es selbstverständlich ist – auch bei nicht lebensbedrohenden Bagatellsachen –, daß ein Mensch, der nicht über die entsprechende materielle Grundlage verfügt, notfalls vom Staat in die Lage versetzt werden muß, seine Rechte zu vertreten, das heißt, Verfahrenshilfe zu bekommen, so wäre es eine Selbstverständlichkeit, daß Menschen, die eine Gefährdung von Leben und körperlicher Integrität glaubhaft angeben können, auch vom Staat die entsprechenden Grundlagen bekommen – das ist Bundesbetreuung! –, um ein derartiges Verfahren durchführen zu können. Das entspräche der Verfahrenshilfe in Bereichen, in denen es nicht um so zentrale Rechte geht wie um Leben und Tod. Es wäre daher eine Notwendigkeit, um ein geordnetes rechtsstaatliches Verfahren durchführen zu können, grundsätzlich diese Betreuung anzubieten.

Bei einem dritten Prinzip könnten wir uns auch, so meine ich, zumindest einmal theoretisch einigen: Je wichtiger das gefährdete Rechtsgut ist, desto behutsamer muß die Behörde vorgehen und desto stärker muß der Rechtsschutz ausgestattet sein. Ich glaube, es muß auch eine Zweifelsregel geben. Es können in jedem Verfahren in einem Rechtsstaat Irrtümer passieren, aber in diesem Fall, wenn sich die Sicherheitsbehörde, wenn sich der Innenminister, wenn sich eine Unterbehörde irrt, kann das einen Menschen das Leben kosten! Daher, so denke ich, sollten wir uns darüber einigen, daß im Zweifel für das Leben, für die körperliche Unversehrtheit zu entscheiden ist und niemals dagegen – bei aller Möglichkeit, sich zu irren, und vor allem von der sachlichen Rechtfertigung her.

Ich verstehe nicht, daß die sozialdemokratische Fraktion immer den sogenannten Sicherheitssprecher zu diesem Thema reden läßt, wenn doch bekannt ist, daß das nicht eine Frage der Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung ist. (Abg. Leikam: Das müssen Sie schon uns überlassen, wer redet!) – Es ist natürlich Ihnen überlassen, aber es ist mein legitimes Recht, mich vor allem an die Frauen in der SPÖ zu wenden, von denen ich weiß, daß sie sich in Einzelfällen immer beispielhaft einsetzen. (Abg. Leikam: Davon verstehen Sie nichts!)

Herr Abgeordneter Kiss! Das ist auch ein Charakteristikum einer demokratischen Fraktion in diesem Hause. (Abg. Leikam: Peinlich, was Sie manchmal zusammenreden!) Wir haben immer wieder die Diskussion über den "Verfassungsbogen" geführt, insoferne habe ich Ihre Polemik in Richtung der sozialdemokratischen Fraktion nicht verstanden, als Sie sagten: Das gäbe es bei uns nicht, daß es da ein Aufmucken gegen den eigenen Bundesminister gibt.

Ich rechne es den Frauen in der SPÖ, einer Frau Karlsson, einer Frau Ablinger, einer Frau Wurm, einer Frau Tegischer, einer Frau Mertel, hoch an, wenn sie vor und auch hinter den Kulissen versuchen, in Einzelfällen zu helfen. Ich glaube nur, daß das auf Dauer zu wenig ist. Ich glaube, daß das auf Dauer zu wenig sein wird. Ich meine daher, daß es nicht angeht, daß man die sogenannten männlichen Sicherheitsexperten zu diesem Thema reden läßt, wenn wir eigentlich über Rechtsstaatlichkeit und über Humanität reden wollen. Denn das ist das Ziel dieser Debatte. (Beifall bei den Grünen.)

Außerdem sollten Sie diese Prinzipien nicht als Verbesserung verkaufen, wenn Sie ohnehin durch den Verfassungsgerichtshof zu Handlungen veranlaßt sind – traurigerweise! Die Berufungsfrist betrug ursprünglich nur zwei Tage. Bei einer Frage, bei der es um Leben oder Tod geht: Zwei Tage für Menschen, die in aller Regel nicht oder nicht gut Deutsch können! Halten Sie das für rechtsstaatlich? – Das war Ihr Gesetz! Haben Sie das – angesichts der Tatsache, daß in jeder anderen Angelegenheit, wenn es zum Beispiel um irgendwelche Finanzangelegenheiten geht, selbstverständlich eine Berufungsfrist von 14 Tagen gilt – nicht für eine Verletzung des Rechtsstaats gehalten? Können Sie uns allen Ernstes erklären, daß es eine Verbesserung ist, jetzt eine Frist von einer Woche zu gewähren? – Eine Woche für eine formulierte Argumentation über Leben und Tod!

Ich meine, das können Sie hier nicht wirklich als Verbesserung anpreisen. Es müßte doch gerade in solch einem Verfahren, und zwar mit Hilfe des Staates, die bestmöglichen Chancen, das heißt, die an den besten Verfahren orientierten Möglichkeiten für Appellationen geben.

Meine Damen und Herren! Ich will Sie aber auch ganz konkret – und ich meine damit wiederum nicht so sehr die sogenannten Sicherheitssprecher, sondern jene unter Ihnen, die sich trotzdem und Gott sei Dank immer wieder trauen, ihre Stimme im Sinne der Menschenrechte und der Humanität zu erheben – auf ein paar Fälle aufmerksam machen, die Sie vielleicht ohnehin schon kennen, aber über die wir nicht hinweggehen dürfen. (Abg. Kiss: Wir haben halt keinen Migrationssprecher in der ÖVP!) – Wir reden nicht über Migration, Herr Abgeordneter Kiss, wir reden über Flucht und Asyl! Das sind ganz andere Themen, und es ist einmal mehr illegitim, sie mit Migration zu vermischen. Dadurch werden Sie mit jenen verwechselbar, denen es nur um Polarisierung geht. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ich gehe davon aus, daß die Regierungsparteien das im großen und ganzen nicht wollen. Nur, dann müssen Sie auch anders handeln und dürfen nicht von irgendwelchen goldenen Mittelwegen reden. Die gibt es nicht!

Ich spreche Sie auf den Fall Dogan Ipek an. Dogan Ipek, ein Kurde, lebt seit dem Jahre 1991 in Österreich. Nun wirft ihm die Türkei – ich weiß nicht, ob zu Recht oder zu Unrecht – vor, daß er vor etwa zehn Jahren, 1989, eine vorsätzliche Körperverletzung in der Türkei begangen habe. Ich weiß nicht, ob dieser Vorwurf stimmt, und ich bin außerstande, es zu überprüfen, aber ich weiß eines: daß diesen Kurden in der Türkei mit Sicherheit kein korrektes und kein rechtsstaatliches Verfahren erwartet.

Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie um eine Äußerung dazu, ob es tatsächlich geplant ist – die entsprechenden Schritte wurden bereits ergriffen –, Dogan Ipek an die Türkei auszuliefern, obwohl wir wissen, wie es in türkischen Gefängnissen zugeht, und obwohl wir wissen – auch das Präsidium des Nationalrates weiß es, und der Besuch von Demirel in Österreich hat es erneut bestätigt –, daß die Frage der Menschenrechte, der Minderheitenrechte der Kurdinnen und Kurden dort nicht gesehen, nicht anerkannt und nicht verstanden wird.

Wenn besagter Dogan Ipek wirklich Straftaten begangen hat, dann soll ihm ein Prozeß gemacht werden, aber nicht in der Türkei, wo er vorher möglicherweise in die Hände von Folterknechten gelangt. Machen Sie ihm hier, in Österreich, den Prozeß, führen Sie ein Verfahren mit allen rechtsstaatlichen Kautelen durch! Aber die Auslieferung eines Kurden, der Asyl beantragt hat und dessen Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, in die Türkei ist nicht rechtsstaatlich, ist unzulässig! (Beifall bei den Grünen.)

Diese immer wieder geübte Vorgangsweise wird auch dadurch deutlich, daß ganz Europa jetzt im Banne der Demonstrationen von Kurdinnen und Kurden steht, Demonstrationen, die nicht aus heiterem Himmel kommen. Auch für Personen, die sich Straftaten haben zuschulden kommen lassen, die ich nicht – niemals! – für politisch gerechtfertigt halte, gilt das rechtsstaatliche, das humanitäre Prinzip, daß ein Verfahren nicht dort durchgeführt werden kann, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, daß die Menschenrechte nicht gewährleistet sind.

Ich erinnere die Abgeordneten dieses Hauses daran, daß es kurdische Abgeordnete sind – Frauen wie Leyla Zana –, die sich immer zur Gewaltfreiheit bekannt haben. Leyla Zana sitzt in einem türkischen Gefängnis, weil sie Kurdin ist und für die Rechte dieser Bevölkerungsgruppe eingetreten ist. – Ich als Abgeordnete eines europäischen Parlamentes erkläre hiermit von diesem Rednerpult aus meine Solidarität mit Leyla Zana, und ich fordere alle Abgeordneten auf, nichts unversucht zu lassen, sie und ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Gefängnis zu holen! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Herr Bundesminister! Ich möchte Sie auf einen weiteren Fall ansprechen, zu dem mein Kollege Öllinger einen Entschließungsantrag einbringen wird. Er betrifft die Angehörigen von Kosovo-Albanerinnen und -Albanern. – Herr Bundesminister, ich frage Sie auch als Mensch: Wenn Ihre Familie im Ausland wäre, und dort, also in jenem Staat, in dem sie sich aufhalten, passiert etwas, das die Gesundheit und das Leben Ihrer Familie gefährdet, während Sie hier in Österreich sind: Wohin, glauben Sie, würden Ihre Angehörigen flüchten? – Wahrscheinlich zu Ihnen. – Nichts anderes tun die Menschen aus Kosova, nichts anderes!

Ich verstehe wirklich nicht, wieso es dieses Minimum an humanitärer Hilfe nicht mit der größten Selbstverständlichkeit geben kann. Es gibt bei uns keine Gefahr, keine Bedrohung der inneren Ordnung, und wir befinden uns nicht in einer Situation wie damals, im Jahre 1956, als Österreich arm war und trotzdem 250 000 Menschen aus Ungarn herzlich aufgenommen hat. Die Relationen heute sind ganz, ganz anders, und wir wissen auch, daß die demographische Situation in Österreich es eher nahelegen würde, zu sagen: Bringt eure Kinder, und bringt sie bald!

Herr Bundesminister! Zum Fall der Familie S. in Reichenau an der Rax: Der Mann, Herr S., lebt seit 1991 legal in Österreich. Er arbeitet hier, hat ein ganz gutes Einkommen und eine große Wohnung. Seine Frau wollte schon lange nachkommen, aber die Quoten waren immer ausgeschöpft, sie konnte nicht kommen. Jetzt ist ihr Dorf dem Erdboden gleichgemacht, etliche ihrer Angehörigen sind umgekommen, aber die Frau hat es Gott sei Dank geschafft, nach Österreich, nach Reichenau an der Rax zu ihrem Mann zu kommen.

Und was ist ihr dort passiert, als sie schon glaubte, in Sicherheit zu sein? – Sie wurde mit Befehls- und Zwangsgewalt von der Wohnung ihres Mannes weggeholt, und zwar im Oktober 1998, als kein Mensch mehr behaupten konnte, daß irgend jemand den Kosovo nur deshalb verläßt, um seine ökonomische Situation zu verbessern. Das ist nicht der Fall! Diese Frau ist weggebracht worden. Sie hat zu verstehen gegeben, daß sie schwanger ist, man hat ihr nicht geglaubt, man hat sie gegen ihren Willen zwangsuntersucht. – Eine Frau in Österreich zwangsuntersucht! (Abg. Murauer: ... Schwangerschaftstest!) Dabei hat sich herausgestellt: Ja, sie ist schwanger! Das hat sie jetzt einstweilen – das hat ihr die Behörde mitgeteilt: einstweilen und aufgeschoben! – vor der Abschiebung gerettet, aber man hat ihr bereits mitgeteilt, daß sie, sobald das Kind geboren ist, gehen wird müssen! Dann wird sie gehen müssen!

Da Sie sich immer auf die Umfragen berufen: Ich weiß nicht, wie hoch der Prozentsatz der Bevölkerung in Österreich ist, der das für legitim hält. Meiner Überzeugung nach wird das eine verschwindende Minderheit sein, und nach der soll und kann und darf man sich nicht richten! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Dieses Minimum an Rechtsstaatlichkeit, nämlich die Quote für diejenigen, denen man bisher den Zutritt verwehrt hat, zumindest aber für jene aus Kosova, zu erhöhen, ist, so glaube ich, nicht zuviel verlangt, und, Herr Bundesminister, eine Erklärung Ihrerseits dazu wäre angesagt.

Ein dritter Fall, der auch den Umgang mit Dokumenten und die Ernsthaftigkeit unseres Willens, Flüchtlinge zu schützen, betrifft, handelt ebenfalls von einem jungen Mann aus Kosova, der in Salzburg lebt. Dessen Identitätskarte, sein Personalausweis, wurde gleich an das restjugoslawische Innenministerium geschickt. Das ist jedenfalls nicht rechtsstaatlich, das ist jedenfalls unzulässig, denn eine Versendung von Dokumenten ist nirgendwo vorgesehen, und schon gar nicht bei Menschen, die aus Kosova kommen.

Herr Bundesminister! Ich habe all diese Fälle exemplarisch gebracht, und ich könnte Ihnen noch viel mehr nennen, denn ich gehe nicht davon aus, daß die Berichte der Caritas und von Amnesty International übertrieben sind! Sie wissen genauso gut wie ich, welch gute Arbeit die Caritas, welch gute Arbeit Amnesty International leistet: Es ist also nicht davon auszugehen, daß das Menschen sind, die die Unwahrheit sagen, die übertreiben.

Ich ersuche Sie, Herr Bundesminister, daher dringend: Handeln Sie es, bitte, nicht auf der Ebene ab, daß das vielleicht bedauerliche Einzelfälle seien, sondern setzen auch Sie als Sozialdemokrat sich dafür ein, daß wir von diesen Einzelfalldebatten wegkommen und uns darauf einigen können, daß Menschen, deren Leben gefährdet ist, deren Angehörige gefährdet sind, ein unteilbares Menschenrecht haben, das einzig und allein mit den Prinzipien des Rechtsstaates konform geht, und daß das von allen Behörden – die der inneren Sicherheit und der sozialen Verwaltung – kategorisch und prinzipiell und unabhängig von der Zahl der Betroffenen zu beachten ist. (Beifall bei den Grünen.)

11.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Schwemlein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.10

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Petrovic, was ich Ihnen vorwerfe, ist, daß Sie zwar mit einer anderen Waffe, aber vom Endergebnis her gleich nur auf das Polarisieren aus sind. (Abg. Dr. Petrovic: Ich habe keine Waffe! Nie gehabt!)

Ich hoffe, es stört Sie nicht, Frau Kollegin Petrovic, daß mit mir ein Sozialdemokrat am Rednerpult steht, der keine Frau ist. Ich hoffe, Sie billigen mir zu – auch wenn ich kein ausgebildeter Jurist bin –, so viel gesundes Rechtsverständnis zu besitzen, daß ich mich an dieser Debatte beteiligen kann. Zum zweiten möchte ich meine Meinung deshalb einbringen, weil ich einer derjenigen bin, die das erlebt haben, was so viele leider heute noch erleben müssen.

Ich war im Jahre 1956 ein Flüchtling aus Ungarn und habe diese Situation als Kind, das gerade die erste Klasse Volksschule in Ungarn begonnen hat, erlebt. Ich könnte die schillerndsten Geschichten darüber erzählen, wie es mir, meiner Schwester und der gesamten Familie dabei gegangen ist! Es fällt mir dann mitunter sehr schwer, einfach nur zu nicken, wenn ich höre, wie toll Österreich damals diese Flüchtlinge aufgenommen habe, denn mir fallen sehr viele anderslautende Geschichten dazu ein. Deshalb fällt es mir auch schwer, in dieser Debatte die Ehrlichkeit herauszulösen, denn es geht nicht darum, ob ich mit dem rechten oder linken Ansatz argumentiere, schon gar nicht darum, ob ich mit der "Mitte" argumentiere, denn, lieber Paul Kiss, wenn du die Mitte bist, dann hat diese Mitte eine satte Bandbreite! (Abg. Kiss: Da ist aber der Schlögl auch!)

Daher sage ich folgendes: Es geht nicht um schwarz, es geht nicht um weiß, es geht nicht um rechts, es geht nicht um links, sondern es geht um die Richtung der Asylpolitik! (Abg. Dr. Petrovic: Das ist das Problem!) Und die Richtung, die das Parlament gemeinsam mit dem Minister vorgibt, ist die richtige. Sie ist zielorientiert, menschenorientiert, schicksalsorientiert und von der Tatsache getragen, daß es unverantwortlich wäre, einfach zu sagen: Jeder kann kommen, alle Argumente werden gewürdigt, wir lassen alle Menschenströme in unser Land. (Abg. Dr. Petrovic: Wer sagt denn das?) Das läuft aber immer darauf hinaus, Frau Kollegin Petrovic, denn in jenem Augenblick, in dem Sie – berechtigterweise! – Einzelschicksale darstellen, muß ich Ihnen sagen: Egal, ob wir allen Tür und Tor öffnen wollen oder nicht (Abg. Dr. Petrovic: Wer hat das gesagt?), letztendlich werden wir immer beim Einzelschicksal landen, es wird immer ein ganz besonderes Schicksal sein, das uns vorgelegt wird. (Abg. Dr. Petrovic: Dann sprechen Sie zu diesen Beispielen! Wie würden Sie urteilen im Fall der Familie S.?)

Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Petrovic! Wir sehen die einzig sinnvolle Vorgangsweise darin, zu sagen: Prüfen wir und versuchen wir, unter dem Gesichtspunkt der Menschlichkeit all jenen zu helfen, die Hilfe brauchen. (Abg. Dr. Petrovic: Glauben Sie, daß die Kosovo-Albaner Ihre Hilfe brauchen? Glauben Sie das?) Minister Schlögl hat in diesem Hause bereits mehrfach ein Bekenntnis dazu abgelegt, daß er sich schützend vor jene Menschen stellt, die in Österreich auch Schutz bekommen können, ihnen wird er den Zugang verschaffen! (Abg. Dr. Petrovic: Glauben Sie, daß Frau S. keine Hilfe braucht?) Das ist die richtige Politik, und diese Politik vertreten wir mit Minister Schlögl, Frau Petrovic! (Beifall bei der SPÖ.)

Dabei geht es nicht darum, zu fragen, was einige Gruppen dankenswerterweise leisten (Abg. Dr. Petrovic: Glauben Sie, daß die Kosovo-Albaner keine Hilfe brauchen?) – gerade die NGOs tun hier sehr viel –, sondern es geht darum, was wir diesen ermöglichen. Und wir ermöglichen diesen Gruppen mit unserem Rechtsrahmen und auch mit finanziellen Mitteln, den Menschen so zur Seite zu stehen, daß sie die Einzelschicksale, auf die es letztlich ankommt, betreuen können.

Ich würde mir für den weiteren Verlauf der Debatte wünschen, daß wir nicht in Schwarzweißmalerei verfallen, sondern so argumentieren, daß jeder, auch die Zuhörer, wahrnehmen kann, daß wir uns bemühen, aber nicht alles zu schaffen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

11.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Bundesminister Schlögl hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

11.15

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte zuerst einmal auf den Debattenbeitrag des Herrn Abgeordneten Kiss eingehen, der (Abg. Dr. Haider: Sie so gelobt hat, daß es schon wieder peinlich war!) in seinem interessanten Beitrag Überlegungen angestellt hat: Was schadet Karl Schlögl, was schadet Karl Schlögl nicht?

Meines Erachtens schadet es Karl Schlögl nicht, wenn er die Gesetzesvorlagen, die er im Parlament einbringt, vorher eingehend mit dem Koalitionspartner diskutiert (Beifall bei der SPÖ) und damit versucht, in der Regierung einen breiten Konsens dafür zu finden.

Ich glaube, Karl Schlögl schadet es aber auch nicht, wenn er in seiner Politik als Innenminister versucht, so weit es möglich ist, auch einen Konsens mit den anderen politischen Parteien zu erreichen. – Es war mir immer ein Anliegen, sowohl mit den Freiheitlichen als auch mit den Grünen und den Liberalen ein funktionierendes Gesprächsklima zu haben, weil ich der Ansicht bin, daß es auf jeden Fall notwendig und wichtig ist, miteinander zu reden (Beifall bei der SPÖ), Standpunkte auszutauschen, aber auch bereit zu sein, Dinge von anderen aufzunehmen und zu lernen. Dieses Prinzip, das Gespräch mit politisch Andersdenkenden zu suchen, werde ich, solange ich in dieser Funktion tätig bin, beibehalten, denn ich bin überzeugt davon, daß es die Aufgabe des Innenministers in diesem Land sein muß, zu versuchen, die Menschen eher zusammenzuführen als zu trennen. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Karl Schlögl schadet aber auch die innerparteiliche Kritik nicht. Gerade das Gegenteil ist der Fall: Ich halte die innerparteiliche Kritik manchmal für notwendig und wichtig, weil sie zu einer Klärung in Meinungsbildungsprozessen, zu einer klaren Standpunkteorientierung führt, und weil sie beweist, daß es in der politischen Bewegung der Sozialdemokratie keine Friedhofsruhe gibt, sondern eine lebendige Diskussion! Und dieser stelle ich mich gerne! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch das Integrationspaket, das im Sommer vergangenen Jahres im Parlament beschlossen worden ist, sollten das Asyl- und Fremdengesetz sowie die Ausländerbeschäftigungs- und Staatsbürgerschaftsbestimmungen auf neue Beine gestellt und gleichzeitig miteinander verzahnt werden. Es war unsere Aufgabe, mittels dieser neuen Gesetzesinitiativen das Thema Zuwanderung, das Thema Asylpolitik und das Thema Integration ausländischer Mitmenschen in Österreich soweit wie möglich zu entemotionalisieren und auf eine sachliche Schiene zu bringen.

Ich glaube, daß das in vielen Bereichen gelungen ist. Auch die bisherigen Redebeiträge zur heutigen Debatte waren nicht so sehr von Emotionen getragen, sondern von – zugegebenermaßen sehr unterschiedlichen, aber jedenfalls deutlichen – Sachargumenten, durch die klar aufgezeigt wurde, welche unterschiedlichen Position auf der einen Seite die Grünen und die Liberalen und auf der anderen Seite die Freiheitlichen haben.

Meine Aufgabe als Innenminister ist es nun nicht nur, zwischen diesen unterschiedlichen Standpunkten einen Weg der Mitte zu finden, sondern auch auf die berechtigte Kritik, die von beiden Seiten kommt und der ich mich zum Teil auch nicht verschließen kann, zu antworten und dementsprechende Entscheidungen umzusetzen. Deshalb halte ich diesen breiten Dialog gerade im Bereich der Zuwanderung und der Asylpolitik für sehr wichtig und notwendig, und dieser Dialog darf nicht auf die politischen Parteien beschränkt sein, sondern muß die nichtstaatlichen Organisationen, die Sozialpartner, aber auch die verschiedenen Behörden, die in diesem Bereich natürlich sehr viele Entscheidungsbefugnisse haben, miteinschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch das neue Asylgesetz, das im Jahre 1997 beschlossen worden ist, wurde zum Zeitpunkt seiner Einführung sehr heftig diskutiert. Es wurde von verschiedenen Seiten von einer Verschärfung gesprochen und davon, daß das neue Asylgesetz gerade das Gegenteil von dem erreichen werde, was es erreichen sollte, nämlich jenen Menschen, die tatsächlich verfolgt werden, den Zugang zu einem ordentlichen Asylverfahren zu sichern. Die bisherige Praxis hat jedoch gezeigt, daß sich all diese Befürchtungen nicht bewahrheitet haben, und viele der Verbesserungen, die wir damals eingeführt haben, werden nun von den damaligen Kritikern sehr unterstützt.

So haben wir beispielsweise einen Unabhängigen Bundesasylsenat eingeführt, eine zweite Instanz. Ich kann mich noch daran erinnern, wie das diskutiert worden ist, wie das kritisiert worden ist, wie vor allem die Besetzung des Vorsitzenden von den Grünen und Liberalen diskutiert und kritisiert worden ist. Nun ist der Unabhängige Bundesasylsenat eine Institution, die wirklich anerkannt ist, und sein Vorsitzender, der heute hier ist, genießt breiten Respekt, Respekt von vielen Seiten. Ich glaube, das ist sehr wichtig, und darauf können wir gemeinsam sehr stolz sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben aber damals auch die Drittstaatklausel verbessert, meine sehr geehrten Damen und Herren. Bisher war es immer so, daß die Drittstaatklausel gewissermaßen als eine Vergangenheitsprognose gegolten hat, das heißt also, ob jemand in der Vergangenheit vor Verfolgung in dem entsprechenden Drittstaat sicher war. Wir haben damals festgelegt, daß es nicht um die Vergangenheit geht, sondern um die Zukunft, daß entscheidend ist, was in Zukunft den Menschen in den Drittstaaten passieren wird. Ich glaube, auch das war wichtig. Und wir haben beispielsweise auch die Anerkennung von sexueller Gewalt gegen Frauen aus politischen Motiven heraus als Asylgrund festgesetzt.

Deshalb glaube ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß das neue Asylgesetz, wie wir es damals beschlossen haben, ein wichtiger, ein mutiger Schritt war, und daß das ein Gesetz ist, das sich in der Praxis auch bewährt hat.

Es stimmt auch, Herr Abgeordneter Kier, was ich damals angekündigt habe: daß wir dieses neue Asylgesetz ein Jahr lang beobachten und daß wir nach einem Jahr gemeinsam – die zuständigen Behörden, aber auch die nichtstaatlichen Organisationen und die politischen Parteien – versuchen, aus den Erfahrungen die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, die notwendigen Konsequenzen in der Verbesserung der Praxis, in der Verbesserung der Vollziehung, daß wir aber auch, wenn es notwendig sein sollte, gesetzliche Änderungen einleiten werden.

Dazu bekenne ich mich nach wie vor, und ich habe den Dialog mit den nichtstaatlichen Organisationen bereits begonnen. Ein erstes Treffen hat am 16. November stattgefunden. Wir haben vereinbart, daß noch im Jänner nächsten Jahres weitere Gespräche stattfinden. Ich habe eine Anzahl von Wahrnehmungsberichten der nichtstaatlichen Organisationen bekommen, und wir werden diesen Dialog führen – ich verspreche Ihnen: sehr ernsthaft führen –, und wir werden auch die gemeinsamen Ergebnisse, die dabei herauskommen, dem Parlament für allfällige Gesetzesänderungen vorlegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bereits über die Notwendigkeit dieser heutigen Novelle gesprochen worden. Ich möchte mich nicht wiederholen, glaube aber, daß es notwendig und wichtig ist, daß wir dem Spruch des Verfassungsgerichtshofes Rechnung tragen.

Und was den Bereich des abgekürzten Berufungsverfahrens angeht, Frau Abgeordnete Petrovic – das erscheint mir wichtig –: Sie stellen diese Zweitagefrist so dar, als ob das in jedem Asylverfahren der Fall gewesen wäre, und daß das jedes Mal eine Entscheidung über Leben und Tod gewesen ist. Das ist es nicht! Es ist die Zweitagefrist ausschließlich beim abgekürzten Berufungsverfahren und bei jenen Verfahren eingeführt worden, bei denen offensichtliche Unbegründetheit des Asylverfahrens gegeben ist. Nur dort, nicht in den normalen Asylverfahren! Und auch da haben wir jetzt mehr, als der Verfassungsgerichtshof von uns fordert, getan, nämlich keine Siebentagefrist, sondern eine Zehntagefrist eingeführt, um auch das Wochenende ausschalten zu können.

Wir haben auch der Anregung des Verwaltungsgerichtshofes Rechnung getragen, dem Bundesasylsenat eine zusätzliche Frist für die inhaltliche Prüfung zu geben. Diese zusätzliche Frist soll nun nicht mehr als 20 Tage betragen. Ich glaube, das können wir vertreten, denn es geht ja auch darum, den Asylwerber zu unterstützen. Es ist unmenschlich, wenn ein Asylwerber mehr als 20 Tage im Transitraum am Flughafen auf eine Entscheidung warten muß, ob er zu einem Asylverfahren zugelassen wird oder nicht. Das sollten wir zu vermeiden versuchen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und was meiner Meinung nach auch wichtig ist: Es wird weiterhin die Einzelfallprüfung geben, bei jedem einzelnen Verfahren. Das hat es in der Vergangenheit gegeben, das gibt es in der Gegenwart, und das ist auch nach der neuen Novelle ein wichtiges Prinzip für die Zukunft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Drittstaatsicherheit kann es nur geben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ich möchte noch einmal diese Voraussetzungen nennen; sie sind im Gesetz klar geregelt, und diesbezüglich wird es auch eine klare Regelung bei der kommenden Verordnung des Innenministers geben. Es muß nämlich erstens sichergestellt sein, daß der Asylwerber in dem betreffenden Staat gegenüber dem Herkunftsstaat vor Abschiebung sicher ist, zweitens, daß er in dem Staat, wo er sein Verfahren bekommt, ein faires Asylverfahren gemäß den Richtlinien der Genfer Flüchtlingskonvention bekommt, und drittens, daß er sich während des Verfahrens in diesem Staat aufhalten darf und nicht in seinen Herkunftsstaat zurückgeschoben wird.

Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser sichere Drittstaat muß die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben, er muß gesetzlich ein Asylverfahren eingerichtet haben, das den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention entspricht, das eine Berufungsmöglichkeit hat und wobei eine Individualbeschwerde an den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg möglich ist.

All das sind die notwendigen Kriterien und Voraussetzungen dafür, daß ein Staat als sicherer Drittstaat gewertet wird. Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine Fassung der Drittstaatsicherheit, die es in Europa nur in wenigen Staaten gibt. Viele andere europäische Staaten, ob das jetzt Deutschland ist, ob das Schweden ist, ob das die Niederlande oder Großbritannien sind, haben keine so weitgehende Auslegung der Drittstaatsicherheit wie Österreich. Ich bekenne mich dazu. Ich halte das für notwendig und wichtig, weil es unser Ziel sein muß, daß die Menschen, die politisch verfolgt werden, auch die Möglichkeit haben, einen Staat zu finden, in dem sie vor Verfolgung sicher sind und in dem sie die Möglichkeit haben, eine neue Existenz aufzubauen.

An diesem Grundkonzept, meine sehr geehrten Damen und Herren, ändert sich auch mit dieser Novelle zum Asylgesetz in keiner Weise etwas, ganz im Gegenteil: Diese Novelle dient dazu, dieses Grundkonzept noch zu verfestigen und zu untermauern. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Noch etwas möchte ich auch sehr klar sagen: Diese Verordnungsermächtigung an den Innenminister ist eine, die ich sehr ernst nehmen werde, und ich werde es mir bei jeder einzelnen Entscheidung darüber, ob ein Staat drittstaatsicher ist oder nicht, nicht leichtmachen, sondern werde sehr gewissenhaft und nach strengen rechtsstaatlichen Prinzipien vorgehen. Ich kann Ihnen wirklich versichern, daß ich diese Verordnungsermächtigung nur nach einem grundlegenden, ausführlichen Gutachten umsetzen werde, daß ich eine Stellungnahme vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten einholen werde, daß ich für jeden einzelnen Staat einen ausführlichen Fragebogen mit den notwendigen, wichtigen Fragen für die Drittstaatsicherheit erarbeiten werde, daß ich darüber hinaus auch vorhabe, den UNHCR in die Entscheidung mit einzubinden, und daß ich ihn vor einer Entscheidung: Drittstaatsicherheit – ja oder nein? auch anhören werde.

Ich meine, es ist wichtig und notwendig, zu betonen, daß das keine eigenmächtige Entscheidung des Innenministers allein sein wird, sondern eine Entscheidung, die getragen ist von einem entsprechenden Gutachten, getragen ist von der Zustimmung des Außenministeriums und eine Entscheidung, die unter Beiziehung des UNHCR erfolgen wird. Das ist meiner Meinung nach doch viel besser, als wenn bei 14 000 Asylansuchen, die wir derzeit pro Jahr haben, die Behörde jeden einzelnen Fall neu entscheiden muß, ein Beamter über jeden einzelnen Fall entscheiden muß, ob der Betreffende in Ungarn, in Tschechien oder in der Schweiz drittstaatsicher ist. Da ist es doch viel vernünftiger, wenn der Innenminister per Verordnung ermächtigt wird, hier eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen, die jederzeit widerrufbar ist, wenn sich die politische Situation in diesem Staat ändert. Diese grundsätzliche Verordnung basiert auf Empfehlungen des UNHCR, basiert auf einem Rechtsgutachten des Außenministeriums und ist durch einen breiten Konsens abgesichert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nochmals betonen, daß für mich das Asylrecht ein wichtiges Menschenrecht ist und daß wir die Verpflichtung haben, alles zu tun, daß das Asylrecht für die Menschen, die verfolgt werden, auch in Zukunft gewahrt wird. Ich möchte aber gleichzeitig betonen, daß es kein Recht auf Asyl in einem bestimmten Staat gibt, sondern nur das Recht, in einem Staat Asyl zu bekommen, in dem man vor Verfolgung sicher ist. Es kann nicht so sein, daß sich ein Asylwerber seinen Staat nach sozialen Standards oder anderen Überlegungen aussucht. Entscheidend muß sein, daß wir in Europa nicht eine Festung werden, sondern daß wir in Europa weiterhin offen für Asylwerber bleiben, die politisch, religiös oder ethnisch verfolgt werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte auch mit einem Irrtum aufräumen, Frau Abgeordnete Petrovic: daß all die Menschen, die einen Asylantrag stellen, ausschließlich aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen verfolgt werden und deshalb den Asylantrag stellen. Es ist leider allzuoft der Fall, daß man den Asylantrag stellt, um eine Zuwanderung zu erreichen. Allzuoft wird der Asylantrag auch mißbräuchlich verwendet.

Ich möchte Ihnen eine konkrete Zahl aus dem Jahre 1998 nennen. Wir haben im heurigen Jahr mit Ende Oktober 10 700 Asylansuchen. Davon haben wir 3 500 noch nicht entschieden. Entschieden haben wir 371 positiv und 2 676 negativ. Das ist eine Anerkennungsquote von 12,2 Prozent; damit liegen wir deutlich über dem internationalen Schnitt, deutlich über dem EU-Schnitt. Aber: 700 Personen haben ihre Asylanträge wieder zurückgezogen, und allein in den ersten zehn Monaten haben 3 500 Personen einen Asylantrag gestellt, sind von uns betreut worden – und sind plötzlich verschwunden. Wir können die Asylanträge nicht mehr weiter behandeln, weil diese Menschen irgendwohin verschwunden sind.

Das ist eines unserer Probleme, und das ist auch das Problem, das wir mit der Bundesbetreuung haben. Wenn wir die Bundesbetreuung als Rechtsanspruch für jeden Asylwerber einführen würden, würde das bedeuten, daß jeder, der illegal über die Grenze kommt, natürlich automatisch einen Asylantrag stellen würde, weil er dann die Garantie einer Bundesbetreuung hat. Unsere Aufgabe muß es sein, jenen Menschen zu helfen, die tatsächlich verfolgt werden. Daher kann ich Ihrer Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung leider nicht zustimmen, weil das in vielen Fällen mißbräuchlich verwendet werden würde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch mit einem Vorurteil, das der Abgeordnete Kier angesprochen hat, indem er gesagt hat, die Asylansuchen in Österreich sind deswegen so gestiegen, weil es die Kosovo-Krise gibt, aufräumen. Natürlich stimmt das zum Teil. Wir hatten im vergangenen Jahr 6 700 Asylansuchen, haben im heurigen Jahr bis Jahresende wahrscheinlich um die 14 000, mit heutigem Tag haben wir bereits 12 170 Asylansuchen. Aber: Mehr als 30 Prozent der Steigerung sind nicht auf Kosovo-Albaner zurückzuführen, sondern auf Menschen, die aus anderen Teilen der Welt nach Österreich kommen und um Asyl ansuchen. Das heißt, die Steigerung resultiert zum Teil aufgrund der Flüchtlingsbewegung aus dem Kosovo, aber nur zum Teil. Österreich ist eines der wenigen Länder, die eine deutliche Zunahme der Zahl der Asylwerber gegenüber anderen Staaten haben.

Zur Anerkennungsquote möchte ich auch noch einmal deutlich sagen, daß Österreich im internationalen Bereich Spitzenreiter ist. Ich war vor kurzem in Norwegen. Das reiche Norwegen, in vielen Bereichen mit uns vergleichbar, hat im vergangenen Jahr knapp 2 000 Asylansuchen gehabt. Von diesen 2 000 sind im vergangenen Jahr 85 – in absoluten Zahlen: 85! – Asylansuchen positiv entschieden worden.

Ich könnte das beliebig fortsetzen. Italien hat im vergangenen Jahr 2 000 Asylansuchen gehabt, Spanien 4 900, Finnland 1 000 Asylansuchen, Portugal 250. Es gibt kaum einen Staat, gemessen an der Einwohnerzahl, der mehr Asylansuchen hat als Österreich. Wir sind nach Deutschland und der Schweiz gemeinsam mit den Niederlanden der dritte Staat bezüglich der Anzahl der Asylwerber. Ich glaube, auch in der Anzahl der Anerkennungen sind wir im obersten Drittel zu finden. Ich bin stolz darauf, und ich glaube, wir sollten gemeinsam diese Entwicklung nicht negieren, sondern sie als positiv bezeichnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Frau Abgeordnete Petrovic hat Einzelfälle genannt. Frau Abgeordnete! Ich könnte Ihnen nicht nur diese Einzelfälle nennen, sondern ich kann Ihnen eine Vielzahl von anderen Einzelfällen nennen, wo es Entscheidungen gibt, die nicht mit meinem Verständnis übereinstimmen, und wo ich versuche, aufgrund von Interventionen, aber auch deshalb, weil ich es selbst erfahren habe, in diesen Einzelfällen anders zu entscheiden.

Ich bin mir auch dessen bewußt, daß es bei unserer Behörde immer wieder zu Fehlentscheidungen kommt. Das ist immer so, wenn Menschen handeln. Unsere gemeinsame Aufgabe, Ihre als Oppositionspolitikerin, meine als zuständiger politischer Vertreter des Ministeriums, ist es, wenn es zu solchen Fehlentscheidungen kommt, diese Fehlentscheidungen zu verändern, zu reparieren, und wir tun das auch in vielen Bereichen.

Ich möchte Ihnen aber auch sagen, daß es auf der anderen Seite sehr viele Entscheidungen gibt, die ich auch nicht rechtfertigen kann, und daß es sehr viele Asylmißbräuche gibt, die man genauso aufzeigen müßte. Es gibt eben auch Asylwerber, die ausschließlich deswegen nach Österreich kommen, um hier kriminelle Zwecke zu verfolgen, und nicht, um Asyl zu bekommen und vor Verfolgung sicher zu sein. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Na, Sie trauen sich was, daß Sie das sagen! Das wird Ihnen wieder Rügen eintragen!) Unsere Aufgabe ist es daher, sowohl gegen kriminelle Asylwerber vorzugehen, konsequent vorzugehen, als auch gleichzeitig überall dort, wo es Fehler gibt, wo Menschen, die wirklich Asyl brauchen und es nicht bekommen, danach zu trachten, daß sie dieses Asyl auch bekommen. (Abg. Dr. Ofner: Der Posch muß schon gelabt werden!)

Ich versuche, diesen geraden Weg zu gehen. Ich versuche, gegen kriminelle Asylwerber vorzugehen, ich versuche aber auch, dort, wo es Fehlentscheidungen gibt, diese Fehlentscheidungen zu korrigieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zu den zwei Fällen, die Sie angesprochen haben.

Erstens: Kosovo-Albaner. Ich sehe das in vielen Bereichen auch so wie Sie, und wenn ich eine Familie im Kosovo hätte und ich hier leben würde, hätte ich natürlich auch Interesse daran, daß meine Familie nachkommt. Keine Frage, ich habe dafür Verständnis. Aber wir müssen unterscheiden zwischen Nachzug, Zuwanderung, was ja der Hauptgrund dieser Menschen ist, und Asyl.

Unsere Aufgabe muß es sein, bei der Zuwanderung eine klare Linie zu haben, das heißt: über die Zuwanderungsquote. Wir haben deshalb die Familienzusammenführungsquote für das nächste Jahr gegenüber der Quote für normale Erwerbstätige erhöht. Wir werden – und ich habe das auch in Briefen allen neun Landeshauptleuten bereits mitgeteilt – im nächsten Jahr bei der Zuwanderung, beim Familiennachzug eindeutig die Familien aus dem Kosovo bevorzugen. Alle neun Landeshauptleute haben mir im wesentlichen bereits signalisiert, daß sie mit dieser Vorgangsweise auch einverstanden sind. Ich hoffe, daß wir dann solche Fälle vermeiden können. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Falle des Herrn Dogan Ipek tue ich mir etwas schwer, Ihnen recht zu geben, weil er offensichtlich rechtskräftig von einem türkischen Gericht verurteilt worden ist und weil es zumindest doch gewisse Verdachtsmomente gibt, daß er nicht aus politischen Gründen aus der Türkei geflohen ist, sondern weil er offensichtlich eine kriminelle Tat begangen hat. Aber ich kann das nicht genau beurteilen, so wie auch Sie hier fairerweise gesagt haben, daß Sie es nicht beurteilen können.

Der Verfahrensstand ist derzeit so, daß der Verwaltungsgerichtshof gestern entschieden hat, daß der Asylantrag an den UBAS zurückgewiesen wird. Daher hat Herr Ipek vorläufig in Österreich ein Aufenthaltsrecht. Gleichzeitig hat das Oberlandesgericht Linz seine Auslieferungshaft bestimmt. Das heißt, Herr Ipek ist nicht in Schubhaft, sondern in Justizhaft.

Wir haben als Innenministerium die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes der Justiz mitgeteilt, und nach der derzeitig gültigen Rechtslage in Österreich ist es so, daß über die Auslieferungshaft nicht das Innenministerium, sondern das Justizministerium zu entscheiden hat. Ich bitte Sie, diesen Wunsch an das Justizministerium weiterzuleiten. Ich habe hier keine Befugnis. Ob Herr Ipek ausgeliefert wird, darüber entscheidet ausschließlich das Justizministerium und nicht mehr das Innenministerium. Wir haben das Justizministerium über die jetzige Rechtssituation informiert, und ich erwarte, daß das Justizministerium demnächst eine entsprechende Entscheidung treffen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend: Ich bin ich der Meinung, daß wir in unserem Land in den letzten Jahren sehr viel getan haben, aber auch in Zukunft tun werden, um Menschen, die verfolgt werden, die Schutz und Hilfe brauchen, diesen Schutz und diese Hilfe in unserem Land zu geben, und ich glaube, daß mit der vorliegenden Novelle diesem Grundsatz auch Rechnung getragen wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Dr. Haider. – Bitte.

11.39

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Man hat jetzt recht eingehend die Strategie und die persönlichen Optionen des Herrn Bundesministers studieren können, als er dem Parlament dargelegt hat, daß er seine Rolle weniger als die eines problemlösenden Ministers, sondern als jene eines Schiedsrichters zwischen den verschiedenen Fraktionen des Hohen Hauses sieht. Einmal zeigt er diesen die rote Karte, ein anderes Mal zückt er gegen jene die gelbe Karte, er gleicht aus und ist Schiedsrichter in einer sensiblen Materie, nämlich in der gesamten Fremden- und Zuwanderungspolitik.

Aber diese Rolle ist nicht die Aufgabe, die Sie von der Verfassung übertragen bekommen haben, Herr Bundesminister! Was wir von Ihnen erwarten, ist nicht, daß Sie sich irgendwo in der Mitte zwischen FPÖ-Standpunkt und Grünen-Standpunkt ansiedeln, sondern daß Sie Gesetze machen, welche funktionieren und die Österreicher vor Schaden bewahren. Das ist das Entscheidende! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher sollten Sie meiner Ansicht nach davon ausgehen ... (Zwischenruf des Abg. Kiss.) Du bist auch ein Wanderer zwischen den Welten, lieber Kiss – sagen wir es einmal vorsichtig! (Abg. Haigermoser: Zwischen Scientology und anderen höheren Sphären!)

Wir sollten also davon ausgehen, Herr Bundesminister, daß Österreich – bei allen beschönigenden Reden, die Sie hier gehalten haben – ein zunehmendes Ausländerproblem hat, das derzeit offenbar nicht durch eine konsistente Ausländer- und Fremdenpolitik in den Griff zu bekommen ist. Bei 760 000 legal in Österreich befindlichen Ausländern, bei einer Reihe von Flüchtlingen, die aufgrund der Ereignisse in unserer unmittelbaren Nachbarschaft hierherkommen, bis hin zu den Illegalen, die hier aufhältig sind und von denen Sie selbst sagen, daß es um die 300 000 sind, haben wir insgesamt mehr als 1 Million Ausländer bei einer Gesamtbevölkerung von knapp 8 Millionen in Österreich. Das ist, bitte, nicht wenig!

Daher verlangen wir, daß Sie nicht irgendwelche faulen Kompromisse eingehen, sondern eine Ausländerpolitik machen, die dazu führt, daß die Österreicher in allen Bereichen – von der Asylgesetzgebung bis hin zur Frage der Beschäftigungspolitik – nicht das Gefühl haben, daß zunehmend eine ausländerfreundliche Zuwanderungspolitik gemacht wird, die zwar dann und wann von Ihrer Seite aus mit einem kritischen Vokabular unterfüttert wird, wobei es aber im Grunde genommen weiterläuft wie bei Herrn Einem.

Das Asylgesetz, das wir heute verhandeln, ist so ein Fall. Da wollen Sie gemäß der Regierungsvorlage eine Entscheidungsfrist von zwei Tagen bei Asylanträgen in offenkundig unberechtigten Fällen – nur in offenkundig unberechtigten Fällen, also dort, wo man von vornherein sieht, daß ein Mißbrauch des Asyls angestrebt wird! Richtig wäre eine kurze Frist und eine rasche Entscheidung. Aber nein, Sie lassen sich weichklopfen, und jetzt sind wir bei 10 Tagen angelangt! Weil es die Grünen und die Liberalen Ihnen wochenlang ausgerichtet haben, geht Herr Schlögl in die Knie. (Abg. Leikam: Nein! Der Verfassungsgerichtshof!) Jetzt sind wir wieder beim alten Zustand, denn 14 Tage waren es auch schon bisher, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Leikam: Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis!)

Wie soll da eine wirklich vernünftige Politik gemacht werden? – Selbst Herr Schily in Deutschland ist schon der Meinung, daß man strenger vorgehen muß. Nur hier in Österreich glauben Sie, mit salbungsvollen Worten von der Regierungsbank aus die Österreicher beruhigen zu können, anstatt konkrete Lösungen herbeizuführen. Das ist es, was wir Ihnen zu sagen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nehmen wir die Dinge einmal her, Kollege Leikam, wie sie nach Ihrer Beschäftigungs- und Ausländerpolitik liegen! (Abg. Dr. Partik-Pabl頖 in Richtung des Abg. Leikam –: Eine Woche, sagt der Verfassungsgerichtshof!) Die Ausländerarbeitslosigkeit nimmt in Österreich dramatisch zu; das ist unbestritten, wenn du dir die Zahlen vom Oktober anschaust: Wir haben noch nie so viele arbeitslose Ausländer gehabt. Ihre Quote ist mehr als doppelt so hoch wie die Arbeitslosenquote der Österreicher. Trotzdem wird die Arbeitsbewilligungsquote nicht gesenkt, sondern sie wird 1999 ausgeweitet. Wie erklären Sie das dem österreichischen Arbeiter?

Sie hätten nur einmal hinübergehen müssen, als kürzlich das dem Parlament zugehörige Haus in der Reichsratsstraße renoviert wurde, und mit den dortigen österreichischen Bauarbeitern reden müssen. Sie sagen: Die Zustände sind für uns unerträglich, wir finden fast keine Arbeit mehr, während ständig neue Aufenthaltsbewilligungen an Ausländer erteilt werden. – Er schüttelt den Kopf, der Leikam! Genauso schaut die Beschäftigungspolitik aus. Es sind mehr Ausländer beschäftigt, mehr Ausländer arbeitslos, und die Österreicher müssen zur Kenntnis nehmen, daß sie in dieser Zwangslage selbst Nachteile in Kauf zu nehmen haben. Das ist es, was wir Ihnen sagen wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Leikam: Das ist der doppelte Dr. Haider!)

Dazu kommt, daß man gesagt hat: 95 000 Bosnier sind nur als Flüchtlinge da, die gehen wieder nach Hause. (Abg. Leikam: Ich könnte Ihnen jetzt Kärntner Firmen nennen, die Sie besucht haben!) In der Zwischenzeit wissen wir, daß von den 95 000 bosnischen Kriegsflüchtlingen 70 000 eine Aufenthaltsbewilligung auf Dauer und eine Arbeitsbewilligung bekommen haben. Jetzt frage ich mich wirklich, Herr Bundesminister: Wo bleibt da eine konsequente Ausländerpolitik und Flüchtlingspolitik, wenn Sie das in dieser Form erledigen? (Abg. Leikam: Ich werde das Ihren Parteifreunden in Kärnten ausrichten!) 70 000 – oder zumindest 50 000 – werden zusätzlich den Arbeitsmarkt belasten, und das in einer Zeit wachsender Arbeitslosigkeit unter den Österreichern!

Jetzt aber geht es bei den Kosovo-Albanern schon wieder los. Da sagt der Minister heute: Ja, ich verspreche den Grünen und den Liberalen, daß wir nächstes Jahr besonders beim Familiennachzug der Kosovo-Albaner selbstverständlich großzügig sein werden. – Wenn sie Flüchtlinge sind, dann erwarte ich, daß diese Flüchtlinge irgendwann wieder nach Hause gehen – wenn dort wieder Frieden hergestellt ist –, und nicht, daß sie auf Dauer zu neuen Bürgern dieser Republik gemacht werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Oder zum Abschub: Da wird groß von der Abschubmöglichkeit geredet. Wenn sie ein paar Jahre in Österreich sind, wenn sie hier sozusagen integrativ verfestigt sind, wenn jemand noch dazu mittellos ist, dann kann er überhaupt nicht mehr abgeschoben werden. Und wenn einer von klein auf da ist – wie es so schön heißt; das ist ein sehr dehnbarer Begriff –, dann kann er überhaupt nicht mehr angebracht werden. In Deutschland hat man sogar diesen berüchtigten Mehmet abschieben können; der könnte nach der österreichischen Gesetzeslage – weil er von klein auf schon da gewesen ist – nicht abgeschoben werden. (Abg. Dr. Partik-Pablé: 60 Vorstrafen!)

Ich möchte Sie daher wirklich fragen, ob unsere Ausländergesetzgebung gar so erfolgreich ist. Sie ist im Grunde genommen das Produkt dessen, daß der Minister sagt: Ein bißchen von den Liberalen, etwas von den Grünen, ein bißchen auch von den Freiheitlichen, und dann lebe ich schon gut! – Das ist die falsche Mischung. Sie müssen eine Politik machen, die in sich schlüssig ist, Herr Bundesminister, eine schlüssige Politik, die den Ausländeranteil in Österreich auch konsequent reduziert! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Smolle. – Abg. Haigermoser: Setzen, Smolle!)

Ich nenne Ihnen zu Ihrem Asylgesetz ein Beispiel. (Der Redner hält ein Blatt Papier in die Höhe.) Hier sehen Sie eine Meldung aus der APA, ausgedruckt am 25. November: Ein Serieneinbrecher, ein 51jähriger Algerier, wird festgenommen und kommt in Schubhaft. Er hat keine Ausweispapiere. Diebsgut wird sichergestellt. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Was macht er? – Er macht einen Hungerstreik, und am 27. Oktober – zwei Tage, nachdem er festgenommen wurde – hat sich der Hungerstreik schon so ausgewirkt, daß er wegen Haftunfähigkeit entlassen und in einem Quartier einer karitativen Hilfsorganisation untergebracht wird. Drei Tage später ist er schon wieder so stark, daß er bei einem Einbruchsdiebstahl erwischt wird. – Das also, Herr Bundesminister, ist Ihre Asylpolitik, und das sind die praktischen Fälle, mit denen wir es dann zu tun haben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Oder: Am 24. November des heurigen Jahres ergeht ein Urteil eines österreichischen Gerichtes. Vier Kosovo-Albaner, die zwischen 1995 und 1997 170 Illegale über die österreichische Grenze ins Land hereinbefördert haben, werden nach einem langwierigen Verfahren zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. (Abg. Leikam: Da ist aber nicht der Innenminister zuständig!) Der Haupttäter hat eine unbedingte Freiheitsstrafe bekommen, ist aber mittlerweile untergetaucht. (Abg. Leikam: Da mußt du Justizminister Michalek fragen!) So gut wirken also die gesetzlichen und polizeilichen Institutionen: Ein Oberganove, der 170 Leute nach Österreich einschleust, erhält bedingte Haft und kann schon wieder weiteragieren, und der Haupttäter taucht überhaupt unter und ist in Österreich flüchtig. So einfach geht das! – Das ist es, was wir Ihnen sagen wollen.

Sie reden von Dingen, die in der Wirklichkeit ganz anders aussehen, und darauf wollen wir Sie hinweisen. Eine vernünftige Ausländerpolitik heißt, auch den Zustrom und die Zuwanderung einzugrenzen, und zwar dort einzugrenzen, wo Sie alle es verlangen, auch Ihre Partei: Dort, wo man sagt, daß jemand, der kriminell ist, in diesem Land nichts verloren hat, lieber Herr Kollege Leikam! Dieses Prinzip sollten Sie endlich einmal konsequent durchführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Oder, Herr Bundesminister ... (Abg. Leikam: Sagen Sie das Ihren Parteifreunden! In Kärnten reden Sie ganz anders! – Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.) Ich habe leider nicht soviel Zeit. Herr Bundesminister! – (In Richtung des Abg. Leikam:) Ich rede mit ihm, weil er wenigstens noch etwas entscheiden kann. Du tust ja nur nachbeten. (Abg. Leikam: Weil Sie daheim eine andere Sprache führen! – Gegenrufe der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

Meine Damen und Herren! Drittes Beispiel – Sie sehen ja: Mit den Beispielen erwischt man alle diese Burschen, die da so salbungsvoll daherreden. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Leikam und Dr. Partik-Pablé. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Ein Algerier, der weder Visum noch Geld hat, wird als Autodieb festgenommen. Er hat mehrere Autodiebstähle begangen und wird auf freiem Fuß angezeigt. Nach wenigen Tagen folgen weitere Einbruchsdiebstähle. Auf freiem Fuß angezeigt – ist das Ihre harte Politik? – Diese Meldung, bitte, stammt vom 3. Mai 1998! (Bundesminister Mag. Schlögl: Wer entscheidet darüber? – Der Staatsanwalt! Der Untersuchungsrichter!)

Sie reden hier aber so, als würde das alles funktionieren. Mir ist es völlig egal, ob jetzt der Herr Staatsanwalt zuständig ist oder ob Sie zuständig sind. Tatsache ist, daß wir ein Verfahren haben, wonach diejenigen, die schwer kriminell sind, auf freiem Fuß angezeigt werden, untertauchen können und das Heer der illegal im Land befindlichen ausländischen Straftäter vergrößern. Das ist im Grunde genommen das, was heute die Menschen ärgert! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ein weiteres Beispiel. (Abg. Smolle: Das müßte sich zu denen durchgesprochen haben ...!) – Gib mir die Gelegenheit, daß du hier selbst eine Rede hältst, und ich höre dir zu. Ja? – Okay.

Ein weiteres Beispiel zur Frage des Sozialmißbrauchs; auch das stört die Österreicher und ist damit verbunden. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Hier ist ein Brief einer Frau, die bei einer Gebietskrankenkasse im Schalterdienst tätig ist. Diese Frau schreibt mir: Bitte nennen Sie meinen Namen nicht, ich muß noch elf Jahre in diesem Intrigantenstadl Gebietskrankenkasse durchdienen. – Dann schreibt sie folgendes: Diese Woche war ein junges türkisches Ehepaar bei mir am Schalter. Sie werden es nicht glauben: Die erhalten vom Staat monatlich 31 889 S, und keiner von diesen geht arbeiten.

Das ist ein Supereindruck, den man da gewinnt, wenn der Sozialstaat Österreich eine derartige Großzügigkeit hat, daß wir zwar bei unseren Frauen und Müttern das Karenzgeld kürzen müssen, weil wir kein Geld mehr haben, daß wir bei den Behinderten das Taschengeld halbieren müssen, weil wir kein Geld mehr haben – aber daß wir für jeden Asylanten, der hier im Land ist, monatlich bis zu 30 000 S und mehr zur Verfügung haben, selbst wenn er straffällig wird, meine Damen und Herren. Das ist es, was die Leute irritiert.

Oder dieses Schriftstück der Tiroler Landesregierung aus dem heurigen Jahr, eine Bestätigung: Das Amt der Tiroler Landesregierung, Sozialabteilung Flüchtlingswesen, bestätigt hiermit, daß die Familie Soundso – eine Asylantenfamilie – aus humanitären Gründen folgende Gegenstände zur Verfügung gestellt bekommen hat: Küchenmöbel, Couch, zwei Kinderbetten, Gartengarnituren, zwei Fernseher, Videorecorder, Radio, Satellitenantenne, Computer und so weiter, und so fort. (Abg. Haigermoser: Das ist ja ungeheuerlich!)

Jetzt frage ich mich wirklich, was geschieht, wenn das ein Österreicher liest. Wir haben wachsende Armut in diesem Land, Hunderttausende Familien leben in Armut – und da lesen wir, daß wir unseren Asylanten, unseren Flüchtlingen über die Sozialreferate Satellitenantennen oder Computeranlagen zur Finanzierung des normalen Lebens zur Verfügung stellen. (Abg. Dr. Lukesch: Könnten das Spenden sein? – Abg. Haigermoser – in Richtung des Abg. Dr. Lukesch –: Von Herrn Habsburg?) Herr Kollege! Das ist Ihre Tiroler Landesregierung! Das ist Ihr Weingartner in Tirol, meine Damen und Herren, der derartige Aktivitäten duldet!

Das sind die Dinge, die Sie nicht gerne hören, weil Sie den Leuten in Wirklichkeit die Unwahrheit sagen, wenn Sie draußen auftreten. Sie sagen den Leuten die Unwahrheit darüber, wie es wirklich mit dem Mißbrauch von Sozialleistungen ausschaut! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Oder der nächste Punkt, die Staatsbürgerschaft: Da wird wochenlang diskutiert und dann ein Gesetz gemacht, von dem es heißt, daß die Staatsbürgerschaft strenger vergeben werden wird. In Wirklichkeit kann man jedoch künftig schon nach vier Jahren – und nicht mehr nach zehn Jahren – die Staatsbürgerschaft aus berücksichtigungswürdigen Gründen bekommen. Eine lange Aufenthaltsdauer ist bereits ein berücksichtigungswürdiger Grund! Das heißt, wer im Sinne einer langen Aufhältigkeit von vier, fünf, sechs Jahren – das sagt die Staatsbürgerschaftsabteilung in einem Gutachten, das darüber vorliegt – hier ist, kann eingebürgert werden. Er muß gar nichts Besonderes mehr tun, sondern bei Aufhältigkeit zwischen vier und sechs Jahren wird jetzt jeder eingebürgert, der das wirklich haben will.

Das ist genau die Methode, die die Gemeinde Wien jetzt anwendet: noch mehr vorzeitig einzubürgern, damit die Neubürger Österreichs dann in die Gemeindewohnungen geschickt werden können, die man bisher für Ausländer nicht zugänglich gemacht hat. Das ist die Realität. So spielen Sie mit den Interessen der Österreicher! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher sage ich Ihnen, Herr Bundesminister: Diese Dinge sind es, die uns Freiheitliche beunruhigen. Sie selbst sind ein charmanter, netter Diskutant. Sie haben es in allen öffentlichen Auftritten immer wieder geschafft, den Eindruck zu erwecken, daß Sie an alle denken: Sie sind der Übervater des Parlaments, Sie wollen hier nur Wohltaten verbreiten. Aber darum geht es nicht.

Es geht um die Frage: Nehmen Sie Ihren Auftrag, als Innenminister für eine geordnete, strenge Zuwanderungspolitk zu sorgen, ernst? Nehmen Sie Ihren Auftrag ernst, auch jene illegalen Straftäter, die sich hier in Österreich befinden, konsequent abzuschieben? Nehmen Sie Ihren Auftrag ernst, die Zahl der Ausländer, die hier keinen berechtigten Aufenthalt haben, tatsächlich zu reduzieren? – Das ist die Frage.

Denn ich möchte es nicht haben, daß wir in ein paar Jahren hier im Parlament dieselbe Diskussion führen, wie sie in Deutschland geführt worden ist. Dort hat die neue rot-grüne Regierung sofort großzügige Einbürgerungsmaßnahmen für Ausländer beschlossen, und dann hat der Grün-Abgeordnete Özdemir unter dem Applaus seiner Fraktion und der linken Reichshälfte gesagt: Der deutsche Nachwuchs heißt jetzt Mustafa, Giovanni und Ali.

Das wollen wir wirklich nicht haben, sondern wir möchten ein österreichisches Gemeinwesen sein, in dem diejenigen, die hier geboren sind, die hier ansässig sind, die traditionell die österreichische Bevölkerung bilden, nicht durch eine falsche Zuwanderungspolitik schrittweise ausgetauscht und verfälscht werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

11.55

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Es gibt kaum ein Thema, das mit solcher Regelmäßigkeit für heiße Diskussionen sorgt, wie das Thema Flüchtlinge und Asylpolitik. Eine richtige gesetzliche Regelung in der Ausländerfrage zu finden, gleicht einer Gratwanderung. Auf der einen Seite besteht in der Bevölkerung breite Übereinstimmung darüber, daß es unmöglich ist, die Grenzen für alle Zuwanderer offenzuhalten. Aber auf der anderen Seite ist jedes Einzelschicksal so zu sehen, daß nicht nur bei den Betroffenen oftmals Unmut hervorgerufen wird.

Die Zahl der Asylwerber in Österreich steigt stetig. Herr Bundesminister, Sie haben ja vorhin hier die entsprechenden Zahlen genannt. Einige der Hauptursachen sind die Krise im Kosovo sowie die wirtschaftliche Situation in Osteuropa und in anderen Ländern. Österreich und Deutschland sind von der Zuwanderung am meisten betroffen. Sie sollen aber nicht die Hauptlast tragen müssen, daher ist eine Verteilung der Flüchtlinge auf ganz Europa äußerst notwendig.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Anlaß dieser heutigen Novelle zum Asylgesetz ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Dieser hat im Juli den § 32, der eine zweitägige Berufungsfrist vorsieht, als verfassungswidrig aufgehoben. In der Praxis hat diese Regelung dazu geführt, daß es unmöglich war, innerhalb dieser kurzen Zeit fachliche Hilfe beizuziehen sowie eine ordnungsgemäße Berufung einzubringen.

Durch die heutige Änderung erhalten Asylwerber eine 10tägige Berufungsfrist. Die Grundlage dafür sind Erfahrungswerte aus der derzeit geltenden 14tägigen Berufungsfrist. Die Verkürzung auf zehn Tage – abweichend von der Frist im allgemeinen Verwaltungsverfahren – ist daher zu begrüßen. In der Praxis hat sich auch herausgestellt, daß Berufungen überwiegend am letzten Tag eingebracht werden. Eine unnötige Verzögerung des Asylverfahrens, die weder dem Staat noch dem Flüchtling hilft, ist damit beseitigt.

Eine weitere Änderung ist die Festlegung der Entscheidungsfrist des Unabhängigen Bundesasylsenates auf zehn Arbeitstage und in begründeten Fällen sogar auf insgesamt bis zu 20 Tagen. Anlaß dieser Neuregelung ist, daß es dem Unabhängigen Bundesasylsenat möglich sein muß, eine wahrheitsgemäße und umfassende Sachverhaltsermittlung anzustellen. Entsprechend den bisherigen praktischen Erfahrungen des Unabhängigen Bundesasylsenates erscheint die Festlegung der Obergrenze auf maximal 20 Arbeitstage am effektivsten.

Der am stärksten umstrittene Punkt in dieser Novelle betrifft die Art und Weise der gesetzlichen Festlegung von sicheren Drittstaaten. In den letzten Wochen hat das zu heftigen Diskussionen geführt. Gegen die ursprüngliche Vorgangsweise des Herrn Bundesministers, nämlich die Festlegung des sicheren Drittstaates durch Gesetz, hätte ich nichts einzuwenden gehabt. Im Hinblick darauf, daß es sich bei allen betroffenen Staaten um Beitrittswerber zur EU handelt, wäre mir das sinnvoll erschienen.

Die Festlegung durch Verordnung des Bundesministers ist ein Weg der Mitte, ein Kompromiß, mit dem wir alle zufrieden sein sollten. (Beifall bei der ÖVP.) Wichtig wird es sein, wann Sie, Herr Bundesminister, die Verordnungen treffen.

Der Kritik, daß es sich dabei mehr oder weniger um ein Mittel zur Beseitigung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Asyl handle – wie das von den Liberalen und von den Grünen gesehen wird –, kann ich nicht folgen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn ein Asylwerber behauptet, daß er in einem von der Verordnung erfaßten sicheren Drittstaat aufgrund eines in seiner Person liegenden Umstandes keinen sicheren Schutz hat, ist die Behörde zwingend zur Einzelprüfung verpflichtet. Das persönliche Recht jedes einzelnen Menschen auf Asyl bleibt daher unangetastet.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Präsident! Wer glaubt, daß es künftig weniger schwierig sein wird, die Zuwanderung ohne Härten einzudämmen, irrt gewaltig. Der Wohlstand und die Arbeitsplätze in der EU sind so verlockend, daß Menschen aus ärmeren Ländern jede Möglichkeit ergreifen, um in die EU und damit auch nach Österreich zu kommen. Das wird sich so lange nicht ändern, solange die Menschen in ihren Heimatländern keine bessere Lebenssituation erlangen können.

Um auf die eingangs erwähnte Gratwanderung zurückzukommen: Ich finde, mit der heutigen Novelle zum Asylgesetz ist uns diese Gratwanderung gelungen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger.) Diese Novelle ist ein Weg der Mitte, und ich gebe daher gerne meine Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

12.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Bundesminister Mag. Schlögl hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

12.01

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Haider Stellung nehmen, vor allem, weil er eine Vielzahl von Beispielen aufgezählt hat, die wahrscheinlich größtenteils sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch inhaltlich, so wie er sie geschildert hat, richtig sind. Das zeigt ja auch sehr deutlich das Problem auf.

Das Problem ist, daß es einerseits viele Menschen gibt, die nach Österreich kommen und aus berechtigten Gründen um Asyl ansuchen. Unsere Aufgabe muß es sein, diesen Menschen Asyl zu gewähren, wenn sie politisch verfolgt werden, oder uns darum zu bemühen, daß sie in einem sicheren Drittstaat Asyl bekommen. Andererseits gibt es aber auch genau so viele Menschen, die das Asylrecht mißbrauchen, um aus anderen Gründen – unter anderem zu kriminellen Zwecken – in Österreich zu leben.

Unsere Aufgabe muß es sein, in dieser Situation einen geraden Weg zu finden. Ich betone: keinen Mittelweg, darin gebe ich Ihnen schon recht, Herr Abgeordneter Haider, sondern einen geraden Weg. Wir versuchen auch, diesen geraden Weg zu gehen. So haben wir etwa vor einem Jahr ein Asylgesetz beschlossen, das mit der heute zu beschließenden Novelle noch verfestigt werden soll.

Dieses Gesetz stellt klar, daß diejenigen, die wirklich Schutz und Hilfe brauchen, diese Hilfe auch bekommen, beseitigt aber den Mißbrauch soweit wie möglich. Außerdem wird es nicht mehr möglich sein, daß man sich aussuchen kann, wo man Asyl bekommt, sondern der Betreffende soll dort Asyl bekommen, wo er vor Verfolgung sicher ist. Daher ist ja auch die Dublin-Konvention, die Regelung innerhalb der EU-Staaten, so wichtig, und daher ist auch die Drittstaatsicherheit so notwendig und wichtig. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wie der Herr Pfarrer redet er heute, der Herr Schlögl!)

Ebenso ist für mich auch klar, daß es zu keiner Neuzuwanderung nach Österreich in größerem Ausmaß mehr kommen darf. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber Sie sind doch der erste, der wieder 8 000 Neue zuwandern lassen möchte!)

Wir hatten in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme der Zahl der ausländischen Mitbürger zu verzeichnen, in den letzten 12 Jahren sogar eine Verdoppelung. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wie der Herr Pfarrer! Wasser predigen und Wein trinken!)

Wir haben, seit ich Innenminister bin, die Neuzuwanderungsquote in Österreich deutlich reduziert. Wir hatten in den Jahren 1994, 1995 noch weit über 20 000 Zuwanderer, im heurigen Jahr sind es 8 000, und im nächsten Jahr werden es auch nicht mehr als 8 000 Zuwanderer sein, davon 6 000 unter dem Titel der Familienzusammenführung. (Abg. Dr. Haider: Wozu überhaupt welche?! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Kein Mensch braucht sie! – Abg. Dr. Haider: Die Kosovo-Albaner können doch daheim bleiben!)

Die Familienzusammenführung ist der ausschließliche Zweck der Neuzuwanderung. Alles andere, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird es in Zukunft nicht mehr geben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Der Wein trinkende Herr Pfarrer!) Mit dieser Neuzuwanderungsquote werden wir die Zahl der legalen Aufenthalte von ausländischen Mitbürgern in Österreich in den nächsten Jahren reduzieren und nicht mehr steigern. – Pfarrer sein und Wein trinken schließen einander nicht aus, Frau Abgeordnete! (Beifall bei der SPÖ.) Das gehört sogar zu den Pflichten eines Pfarrers, denn damit, Frau Abgeordnete, zeigt der Pfarrer auch seine Volksverbundenheit zu den Gläubigen. (Abg. Dr. Haider: Der Pfarrer redet meistens auch ein bißchen anders, als der Herrgott glaubt!)

Herr Abgeordneter Haider! In einem stimme ich mit Ihnen überein: Wir müssen alles tun, um illegale Straftäter aus Österreich abzuschieben! Aber das ist nicht immer so leicht. (Abg. Dr. Haider: Aber den einen habt ihr ja schon gehabt, und dann setzt ihr ihn wieder auf freien Fuß!)

Hören Sie mir einmal zu: Es ist nicht so leicht, diese Leute aus Österreich abzuschieben, weil wir bei manchen nicht einmal die Identität kennen, wenn sie undokumentiert hier sind. In welchen Staat sollen wir einen solchen Straftäter denn zurückschicken? (Abg. Dr. Krüger: Dafür gibt es ja Gesetze! – Abg. Dr. Haider: Erst nehmen Sie ihn in Schubhaft, und dann wird er auf freiem Fuß entlassen! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Dann erhöhen Sie für diese Leute die Schubhaft!)

Welcher Staat nimmt ihn denn, wenn wir nicht wissen, woher er kommt? – Uns passiert es allzu oft, daß wir zwar versuchen, straffällige Asylwerber zurückzuschieben, vor allem Leute aus Schwarzafrika, aber daß sie dort nicht angenommen werden, obwohl wir Heimreisezertifikate haben. Das ist das Problem! (Abg. Dr. Haider: Aber den Algerier habt ihr ja schon gehabt! Daß der aus Algerien kam, war ja bekannt! Aber ihr habt ihn aus der Schubhaft frei gelassen!)

Aus der Schubhaft wird ein Häftling sicherlich nicht freigelassen, höchstens dann, wenn er es durch Hungerstreik versucht. Wenn er einen Rechtsbruch begangen hat, dann wird er in Justizhaft genommen, und dann ist es nicht Sache des Innenministers, sondern Sache des Justizministers. (Abg. Dr. Haider: Frei gepreßt mit Hungerstreik! – Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.)

Schlußendlich möchte ich noch auf die Frage der strengen Bestimmungen gegen den Menschenhandel eingehen. Wir haben im vorigen Jahr das Gesetz geändert. Bis zu fünf Jahren unbedingte Freiheitsstrafe bekommt man für gewerbsmäßigen Menschenhandel. (Abg. Dr. Haider: 170 Schlepper! 3 Jahre bedingt!)

Der Nationalrat und ich als zuständiger Innenminister haben die Gesetzeslage klar geregelt. Ich kann nichts dafür, und die Damen und Herren Abgeordneten können nichts dafür, wenn die Justiz dann von Fall zu Fall anders entscheidet. Es gibt in dieser Republik eine Gewaltentrennung, eine Gewaltenteilung! (Abg. Dr. Haider: Karl! Schließ die bedingte Strafe aus, dann wird jeder Schlepper eingesperrt!)

Es ist klar, daß das Gericht entscheidet. Der Richter entscheidet nach strengen rechtsstaatlichen Kriterien. Ich bin auch nicht glücklich darüber, daß allzu oft ... (Abg. Dr. Haider: Macht die Gesetze! – Abg. Dr. Graf: Ihr seid ja in der Regierung!)

Ich bin auch nicht glücklich darüber, daß es für gewerbsmäßigen Menschenhandel oft nur bedingte Freiheitsstrafen gibt. Ich glaube auch, daß die Strafe in diesem Fall ein Mittel sein muß, um den Menschenhandel, dieses Geschäft mit dem Elend und dem Leid der Menschen soweit wie möglich zu beseitigen. Aber es ist Sache eines unabhängigen Gerichtes und nicht Sache des Innenministers, Straftatbestände zu beurteilen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie sitzen ja in der Regierung! Dazu gibt es ja den Ministerrat und so weiter!)

Wir haben die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Ich meine, daß von uns aus alles getan wird. Wir müssen jetzt gemeinsam Druck ausüben, damit jene Leute, die Menschenhandel betreiben, auch die entsprechenden Strafen bekommen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Das heißt aber, daß noch nicht alles getan ist!)

12.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Hans Helmut Moser. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Rufe und Gegenrufe zwischen der SPÖ und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Cap: Wie ist es in Brasilien? – Abg. Dr. Gusenbauer: Krüger ist Brasilien-Experte! – Abg. Dr. Haider: Rio! Copa Cabana! – Weitere Zwischenrufe. – Unruhe im Saal.)

12.08

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich finde, es ist notwendig, daß wir wieder zum eigentlichen Thema der heutigen Debatte zurückkehren, nämlich zur Novelle zum Asylgesetz.

Meine Damen und Herren! Meiner Ansicht nach ist es wirklich unredlich, wenn in der Diskussion ständig die Begriffe Asylrecht und Einwanderungsrecht, Asylpolitik und Einwanderungspolitik miteinander vermischt werden, so wie es einige meiner Vorredner getan haben.

Meine Damen und Herren! Eines ist klar, und darüber besteht hier ein sehr breiter Konsens: Niemand tritt für eine unbegrenzte Einwanderung oder Zuwanderung ein! Niemand unterstützt einen Mißbrauch des Asylrechtes oder will irgendwelche ausländische Kriminelle begünstigen!

Was hingegen notwendig ist und was wir brauchen, ist eine Asylpolitik, die sich an der Genfer Flüchtlingskonvention und an den Menschenrechten orientiert. Was wir brauchen, ist ein Asylrecht, das keinen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit und an den Menschenrechten zuläßt! Meine Damen und Herren! Genau das ist es, was wir wollen. Das ist auch der Grund, warum wir heute und hier diese Diskussion führen. (Abg. Dr. Graf: Heute kannst du sagen, was du denkst! Kollegin Schmidt ist nicht da! Heute ist deine Chefin nicht da!) – Herr Kollege Graf, ich bin noch immer freier Abgeordneter und habe hier die Möglichkeit, meine Position darzustellen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.) Doch, lieber Kollege Graf, du kannst sicher sein, daß das auch die Position des Liberalen Forums ist! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Nun zur Frage des Asylrechtes oder zur Novelle zu diesem Asylgesetz. Herr Kollege Kier hat ja unsere Position zur Novelle bereits klar dargestellt. Er hat auch gesagt, daß wir durchaus das eine oder andere an dieser Novelle positiv finden, lieber Kollege Graf.

Zur Frage der Korrektur des Verfassungsgerichtshofes möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, schon noch einmal in Erinnerung rufen, daß wir Sie gewarnt und darauf hingewiesen haben, daß diese Zweitagesfrist nicht den verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht und daß das sicherlich seitens des Verfassungsgerichtshofes aufgehoben werden wird. – Recht haben wir bekommen, meine Damen und Herren!

Es ist notwendig und sinnvoll, eine entsprechende Korrektur vorzunehmen. Aber wir meinen, daß die Korrektur in der vorgesehenen Form nicht wirklich hätte durchgeführt zu werden brauchen, weil man, wie die Erfahrung gezeigt hat, mit der 14-Tagefrist nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht ebenfalls ausgekommen wäre. (Abg. Dr. Graf: Vorsicht! Barmüller ist da! Paß gut auf!)

Meine Damen und Herren! Es ist auch notwendig, daß wir Kriterien für die Drittstaatenregelung einführen. Aber diese Novelle, so wie sie jetzt beschlossen werden soll, schießt über das Ziel hinaus. Sie schießt meiner und unserer Meinung nach aus zweierlei Gründen über das Ziel hinaus: zunächst einmal im Zusammenhang mit der Drittstaatenregelung, und zwar dahin gehend, daß dem Bundesminister eine Verordnungsermächtigung erteilt wird. Wir meinen, daß es sinnvoll und notwendig wäre und daß es auch unseren verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspräche, wenn es bei der Einzelfallregelung, so wie sie derzeit gültig ist, bliebe. Meine Damen und Herren! Es läßt sich einfach nicht wegdiskutieren, daß mit dieser Novelle das erwähnte Grundprinzip durchbrochen wird. Das Asylrecht ist ein individuelles Recht, das Asylrecht ist ein Menschenrecht, daher kann es nicht durch eine generelle Regelung ersetzt werden, nach der dann festgestellt wird, ob das eine oder andere Land sicher ist, und die besagt, daß eine Person, die glaubt, dort nicht sicher zu sein, dagegen einen entsprechenden Einwand erheben kann. Meine Damen und Herren! Mit einer solchen Regelung wird das individuelle Recht klar durchbrochen, daher treten wir dagegen auf. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Darüber hinaus meinen wir, daß es notwendig gewesen wäre, wenn schon eine so umfassende Neuordnung zum Asylrecht beschlossen wird, die Vorschläge der NGOs anzunehmen, vor allem wenn es darum geht, den Schutz der Asylwerber zu verbessern, vor allem dann, wenn sie in ein sogenanntes sicheres Drittland abgeschoben worden sind oder zurückgewiesen worden sind, wenn es darum geht, ein faires Verfahren sowohl in unserem Land als auch und in erster Linie in einem Drittland sicherzustellen, oder wenn es darum geht, den Datenschutz zu verbessern.

Vor allem sind wir der Meinung, daß es notwendig gewesen wäre, den Asylwerbern mehr Hilfe und Rechtsberatung zukommen zu lassen.

Ich möchte daher einen Abänderungsantrag des Liberalen Forums einbringen.

Er lautet:

 

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Hans Helmut Moser, Partnerinnen und Partner zum Antrag 842/A über ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997 – AsylG, BGBl. I Nr. 76/1997, geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für innere Angelegenheiten (1494 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 842/A betreffend Änderung des Asylgesetzes wird wie folgt geändert:

1. An § 4 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

§ 4 (3) letzter Satz: "Jedenfalls müssen Staaten in gesicherter Verwaltungspraxis effektiven Schutz vor Verfolgung gewähren, indem

1) ihre Behörden aus Österreich zurückgewiesenen, zurückgeschobenen oder abgeschobenen Fremden, die im Drittstaat Schutz vor Verfolgung suchen, uneingeschränkt Zugang zum Asylverfahren gewähren;

2) die Verfahren zur Prüfung von Asylanträgen einzelfallbezogen geführt, insbesondere die Asylwerber persönlich einvernommen werden, erforderlichenfalls Dolmetscher beigezogen werden und die Entscheidung (Spruch) den Asylwerbern jeweils in einer ihnen verständlichen Sprache mitgeteilt wird;

3) die Entscheidung der zur Prüfung von Asylanträgen zuständigen Behörde vor eine Überprüfungsinstanz gebracht werden kann;

4) die Asylwerber so lange im Hoheitsgebiet des Staates verbleiben können, bis die Entscheidung der Überprüfungsinstanz getroffen oder die Entscheidung der Behörden endgültig geworden ist;

5) – das ist die Ergänzung zu den Bestimmungen, die durch diese Novelle in das Asylgesetz aufgenommen werden –: ihre Behörden in jedem Einzelfall eine schriftliche Übernahmeerklärung abgeben, in welcher eine Vorgangsweise nach den Ziffern 1 bis 4 garantiert wird."

2. § 4 Abs. 3a bis 3d entfallen.

3. § 4 Abs. 5 wird wie folgt geändert und lautet:

§ 4 (5): "Können Fremde, deren Asylantrag nach Abs. 1 als unzulässig zurückgewiesen wurde, nicht innerhalb eines Zeitraumes von acht Wochen ab Antragstellung in einen sicheren Drittstaat zurückgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben werden, ist ihr Asylantrag in Österreich zu prüfen und ihnen eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung zu erteilen."

4. § 17 wird geändert und lautet:

§ 17: "Fremde, die anläßlich einer an einer Grenzübergangsstelle erfolgenden Grenzkontrolle einen Asyl- oder Asylerstreckungsantrag stellen, sind persönlich von einem zur Entscheidung berufenen Organwalter des Bundesasylamtes anzuhören. Sie sind bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihren Asylantrag nicht zurückzuweisen."

5. § 21 Abs. 1 wird wie folgt geändert und lautet:

§ 21 (1): "Auf Asylwerber findet das Fremdengesetz insgesamt Anwendung, die §§ 33 Abs. 2, 36 Abs. 2 Z 8, 55 und 61 bis 63 Fremdengesetz jedoch nicht."

6. § 21 Abs. 2 wird geändert und lautet:

§ 21 (2): "Ein Asylwerber darf nicht in den Herkunftsstaat zurückgewiesen und überhaupt nicht zurückgewiesen oder abgeschoben werden; die Übermittlung personenbezogener Daten eines Asylwerbers an den Herkunftsstaat ist nicht zulässig."

7. § 26 Abs. 2 letzter Satz wird geändert und lautet:

§ 26 (2) letzter Satz: "Das Merkblatt ist jedem Asylwerber und jeder Asylwerberin bei Einbringung des Asylantrages in einer ihnen verständlichen Sprache zu übermitteln beziehungsweise zu übergeben; weiters ist der Asylwerber und die Asylwerberin mit Antragstellung auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit einem Flüchtlingsberater hinzuweisen."

8. § 32 Abs. 1 erster Satz:

Das Wort "zehn" wird durch das Wort "vierzehn" ersetzt.

9. § 32 Abs. 3 entfällt.

10. § 40 Abs. 3 wird geändert und lautet:

§ 40 (3): "An jeder Außenstelle des Bundesasylamtes hat täglich zumindest ein Flüchtlingsberater oder eine Flüchtlingsberaterin zur Verfügung zu stehen, um Asylwerberinnen und Asylwerber zu beraten."

Die bisherigen Absätze 3 bis 5 werden zu Absätzen 4 bis 6.

*****

Meine Damen und Herren! Das ist unser Abänderungsantrag. Wir ersuchen Sie, diesem unserem Abänderungsantrag die Zustimmung zu erteilen, vor allem, weil es jetzt wirklich darum geht, den Asylwerbern auch in Österreich ein faireres, ein besseres, ein menschlicheres Verfahren zu garantieren.

Vor allem sollte es möglich sein, was seitens des Herrn Innenministers auch zugesagt worden ist: daß die Erfahrungen der NGOs, die in die Asylantenbetreuung, in die Flüchtlingsbetreuung sehr viel einbringen, aber natürlich auch die Vorschläge und Erfahrungen unserer Beamten, die vor Ort oft wirklich Übermenschliches zu leisten imstande sind und vieles an Idealismus einbringen, auch mit berücksichtigt werden. Wir haben diesen Abänderungsantrag gestellt, damit Österreich seiner Tradition als Asylland auch in Zukunft gerecht wird. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Moser hat einen Abänderungsantrag vorgetragen, der ausreichend unterstützt ist, ordnungsgemäß überreicht wurde und in die Verhandlung mit einbezogen wird.

Ich erteile als nächstem Redner Herrn Abgeordneten Dietachmayr das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.18

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Rednerliste des heutigen Vormittags ist beachtenswert; zumindest ist sie es wert, genauer unter die Lupe genommen zu werden.

Frau Abgeordnete Petrovic hat sich herausgenommen, hier Zensuren zu vergeben, und sie hat gesagt, sie wundere sich darüber, daß zu diesem Thema unbedingt der Sicherheitssprecher der SPÖ sprechen müsse. – Ich überlasse es Ihrem Urteil, darüber zu befinden.

Interessant ist vielleicht auch noch, daß nach der Rede meines Kollegen Schwemlein Herr Abgeordneter Lafer auf der Rednerliste gemeldet war. Kollege Lafer wollte eigentlich schon hier herausgehen, als der Präsident noch vor ihm Herrn Bundesminister Schlögl das Wort erteilte. Nach den Ausführungen des Herrn Bundesministers und angesichts der eigentlich sehr positiven und humanen Stimmung zum Thema Flüchtlingspolitik hier im Hohen Hause mußte schlußendlich Herr Abgeordneter Haider an das Rednerpult kommen, um diese positive Stimmung schnell wieder "ins rechte Eck" zu rücken. – Ich glaube, seine Haßtiraden gegen unsere Fremdenpolitik hätte sich Herr Kollege Haider heute wirklich sparen können! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber er wird schon noch sagen dürfen, was er für richtig hält, oder?! Das tut Ihnen weh!)

Auf der anderen Seite ist er ja, wie man hört, fleißig in Kärnten unterwegs, macht Betriebsbesuche, geht händeschüttelnd durch die Betriebe und begrüßt natürlich auch die dort arbeitenden Ausländer, um vielleicht doch den einen oder anderen, der schon das Wahlrecht besitzt, auf seine Seite zu bringen. – Ich finde, es ist bemerkenswert, zu sehen, wie diese Dinge vonstatten gehen.

Zurück zum Thema. Ich meine, wir sollten uns noch einmal ansehen, was der Hauptangriffspunkt vieler Organisationen wie der Caritas und anderer gegen diese Novelle zum Asylgesetz ist und was ihre Kritik aussagt.

Alle bekritteln die Drittstaatenregelung. Ich glaube, daß der Grund, warum wir überhaupt eine Novelle brauchen, die Verfassungsgerichtshofentscheidung war, die zweitägige Berufungsfrist aufzuheben. Daher wird in diesem Zusammenhang auch die Drittstaatenregelung neu formuliert, die besagt, daß den Asylwerbern so rasch wie möglich Sicherheit darüber zu verschaffen ist, ob ihr Asylantrag in Österreich oder in einem Drittstaat inhaltlich behandelt wird.

Meine Damen und Herren! Ich muß Ihnen schon sagen: Ich maße mir nicht an oder würde mir nicht anmaßen, zu beurteilen – sehr viele Personen in dieser Republik bringen in letzter Zeit diese Drittstaatenregelung und vor allem die Länder, die eigentlich als sichere Drittstaaten gewertet werden, in Mißkredit –, ob Ungarn, Tschechien, Slowenien oder Polen kein sicherer Drittstaat ist. (Zwischenruf des Abg. Hans Helmut Moser.) Diese Anmaßungen haben, so glaube ich, außenpolitische Bedeutung. Meine Damen und Herren! Es handelt sich dabei um Länder mit demokratisch gewählten Parlamenten, um Länder, die auch der Europäischen Union beitreten wollen. Daher ist es meiner Meinung nach nicht richtig und eine Anmaßung, die entschieden abgelehnt werden muß, wenn man diesen Ländern asylrechtliche Regelungen samt Vollzugspraxis und Zugang zu fairen Asylverfahren abspricht, meine Damen und Herren.

Abschließend noch einige Zahlen zum Thema Asyl in Österreich – ich gehe ein bißchen weiter zurück –: Meine Damen und Herren! Zwischen 1980 und 1997 – das heurige Jahr ist noch gar nicht eingerechnet – haben insgesamt 223 466 Menschen in Österreich Asylanträge gestellt, und davon wurden 48 952 positiv erledigt; das sind 22 Prozent zwischen 1980 und 1997. Hier oder in manchen Aussendungen oder Medien zu sagen, Österreich habe sich von der Asylpolitik verabschiedet, ist daher wirklich blanker Unsinn.

Ich glaube, die Menschen in Europa wissen es sehr zu schätzen, das Österreich mit seinem Innenminister eine Asylpolitik betreibt, die ohne weiteres herzeigbar ist. Österreich ist seit Jahrzehnten ein Land, das Asylanten Hilfe und Aufenthalt gewährt, aber in diesem Zusammenhang muß schon auch gesagt werden: Österreich kann nicht alle Menschen von irgendwo auf der Welt, die Probleme haben oder aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen, aufnehmen. Ich meine, die Asylpolitik, die bei uns betrieben wird, ist richtig und soll auch so fortgesetzt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

12.22

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

12.22

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es mußte ja fast so kommen, daß immer dann, wenn ein Freiheitlicher zu diesem Thema spricht, die Themen vermengt werden, die Asylpolitik und damit die Frage von Menschenrechten untrennbar verknüpft und verwoben wird mit der Zuwanderungspolitik, mit der sie an und für sich nichts zu tun hat, es sei denn, dieses Haus bekennt sich dazu, in Zukunft auch die Menschenrechte quotenmäßig regeln zu wollen. Eine diesbezügliche Äußerung und diesen Vorschlag habe ich aber Gott sei Dank noch von niemandem gehört.

Es mußte ja auch so kommen, daß die Probleme mit kriminellen Ausländern, die es zweifellos ebenso gibt wie jene mit kriminellen Inländern, mit der Asyl- und Zuwanderungspolitik verknüpft werden. Es mußte ja so kommen – Herr Innenminister, daran sind auch Sie schuld, durch Ihre Antwort beziehungsweise durch Ihre Vorgabe –, daß auch die Frage, wie wir mit kriminellen Ausländern umgehen, der Bundesregierung überantwortet wird, obwohl auch diese Frage nicht in die politische Verantwortung des Bundesministers für Inneres fällt, sondern eher oder ausschließlich in jene des Justizministers. Es mußte ja so kommen, Herr Bundesminister, weil diese Vorgaben teilweise auch von Ihnen gekommen sind.

Ich frage mich wirklich – mich würde die Antwort interessieren, da Herr Abgeordneter Haider dieses Beispiel angezogen hat –, ob wir einen Umgang mit kriminellen jugendlichen Ausländern haben wollen, wie ihn das bayrische Innenministerium forciert hat mit der Abschiebung des "Mehmet". (Bundesminister Mag. Schlögl: Wir haben ein anderes Asylgesetz! Das haben wir geändert!) Es hat keine Antwort darauf gegeben, es kann jedoch nur eine klare Antwort entgegengehalten werden. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Schlögl.) Die Behauptungen oder Äußerungen des Herrn Haider können ja nicht so im Raum stehenbleiben, sodaß auch nur irgend jemand in dieser Republik das Gefühl haben könnte, es sei eine sinnvolle Lösung, auch noch Jugendliche, die seit ihrer Geburt hier in dieser Republik waren, abzuschieben, und zwar in ein Land, in das sie nicht wollen, in ein Land, das sie nicht haben will, in ein Land, das überhaupt keine Strukturen für den Umgang mit diesen Jugendlichen zur Verfügung hat. Diese Klarstellung, Herr Bundesminister, ist aufgrund solcher Angriffe notwendig.

Es mußte ja so kommen – auch das noch –, daß Herr Haider wieder einmal über Einzelfälle spricht und Summen nennt, die den Ausländern in die Tasche geschoben werden, nämlich 30 000 bis 40 000 S. Diese Beispiele kommen immer wieder (Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé), und es hat sich bis jetzt auch immer wieder herausgestellt, Frau Abgeordnete Partik-Pablé, daß alles falsch war! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Denken Sie an Ihre gestrigen Beispiele!) – Das waren nicht unsere Beispiele. Ich kann Ihnen Einzelbeispiele des Herrn Dr. Haider bringen, die er über die Medien verkündet hat und bei denen er immer wieder versucht hat, Summen ins Spiel zu bringen, zum Beispiel 30 000 S, die straffälligen Ausländern pro Monat gegeben werden. Eine genaue und klare Nachrechnung, die es teilweise durch das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales gegeben hat, hat gezeigt, daß all das nicht stimmt. Alles war Lüge! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Wir können, denke ich – und da nehme ich einen sehr aktuellen Fall –, froh sein darüber, daß Österreich nicht in Lateinamerika liegt. Herr Bundesminister! Auch Sie kennen wahrscheinlich das Buch von Erich Hackl, ich weiß jetzt nicht mehr den Titel, aber es geht um die Verfolgung in Latein- beziehungsweise Südamerika, um das Zusammenspiel zwischen den Geheimdiensten dieser Länder, das Entführen von politisch Verfolgten und um die unheimlich großen Komplikationen, die es in diesem Zusammenhang zwischen den beteiligten Staaten gegeben hat.

Ich erinnere mich nicht mehr genau daran, ob darin auch Chile angesprochen war, aber ich habe heute in der "Neuen Zürcher Zeitung" eine relativ ausführliche, über mehrere Seiten gehende Auseinandersetzung zu dem "Folterknecht" Pinochet gelesen, und bei der Lektüre dieses Artikels ist mir aufgefallen – und da bin ich bei der Drittstaatenregelung –, daß Chile schon im Jahre 1984 die Anti-Folter-Konvention unterzeichnet hat, also zu einem Zeitpunkt unterzeichnet hat, zu dem Herr Pinochet im eigenen Land "fleißig" gefoltert hat, nach außen hin aber die Garantien aller menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt hat. Chile – alles in Ordnung, Anti-Folter-Konvention unterschrieben. Da würde man meinen, es habe nicht nur die Anti-Folter-Konvention unterschrieben, sondern hätte auch alle menschen- und völkerrechtlichen Anforderungen, die in bezug auf einen sicheren Drittstaat jetzt im österreichischen Asylrecht gefordert wären, erfüllt.

Man kann also nur hoffen, daß niemand aus Argentinien über Chile in den damaligen Zeiten geflüchtet ist, von Chile nach Österreich ausgereist ist (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Schlögl) – es gab ja damals diese Regelung noch nicht, das ist schon klar –, sonst hätte es passieren können, daß er aufgrund der Regelung über den sicheren Drittstaat nach Chile zurückgeschoben worden wäre, weil es ja ein sicherer Drittstaat ist nach den Verpflichtungen. (Bundesminister Mag. Schlögl: Das paßt jetzt nicht ganz ...!) – Er kommt aus Argentinien und flüchtet über Chile nach Österreich (Bundesminister Mag. Schlögl: Dann geht es!), und dann könnte man ihn zurückschieben. Das wäre doch ein Problem gewesen.

Ich weiß, daß jene Fälle, in denen Flüchtlinge mit dem Flugzeug nach Österreich kommen, nicht sehr häufig sind; es gibt sie aber, und es gibt auch immer wieder Rückschiebungen. Ich weiß auch, daß es schwierig ist, vermutlich auch für einen Innenminister, dann, wenn die völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen durch den Staat eingehalten, garantiert werden, zu prüfen und festzustellen, welche Gründe es sonst sein könnten, die einen berechtigen oder ermutigen sollten, nicht in dieses Land abzuschieben.

Das Beispiel Chile ist, denke ich, ein gutes Beispiel. Es war damals so, daß Chile alle menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt hat und sich gebrüstet hat, daß es die Menschenrechte einhält. Gott sei Dank, kann man sagen, hat Chile damals die Anti-Folter-Konvention unterschrieben – nachträglich gesehen. In bezug auf das Schicksal des Herrn Pinochet nämlich. Hätte Chile diese Anti-Folter-Konvention nicht unterschrieben, wäre es jetzt nicht so leicht möglich, wie die Auseinandersetzung um das Urteil des britischen Oberhauses zeigt, genau mit den Grundlagen dieser Anti-Folter-Konvention Herrn Pinochet für die Untaten, die Straftaten, die grausamen Straftaten haftbar und strafbar zu machen.

Aber die Debatte war ja: Ist ein Land wie Chile – oder ein anderes Land – auch dann, wenn es menschen- und völkerrechtliche Verpflichtungen erfüllt, nach dem Asylgesetz trotzdem ein sicheres Drittland? Ich würde meinen, Chile beweist, daß trotz Einhaltung bestimmter Konventionen, trotz der Vorgabe, Konventionen einzuhalten, jederzeit das Gegenteil der Fall sein kann.

Herr Innenminister! Auch das Beispiel Türkei beweist das leider. Wenn Sie in Ihrer Antwort auf den von Frau Kollegin Petrovic angesprochenen Fall sagen: Tut mir leid, es handelt sich um eine rechtskräftige Verurteilung durch ein türkisches Gericht!, dann braucht man dieser Aussage nur die mehrere Wochen hindurch erfolgende Berichterstattung von Zeitungen wie der "Neuen Zürcher Zeitung" oder anderer internationaler Medien über die Gerichtsbarkeit in der Türkei entgegenzuhalten.

Kollegin Petrovic hat in ihrem Redebeitrag auch das Beispiel jener Abgeordneten des türkischen Parlaments angesprochen – das wiederholt sich in der laufenden Debatte immer wieder –, die nur deswegen, weil sie einer ethnischen Minorität angehören, aber eine demokratische Partei gebildet haben, seit Jahren in der Türkei inhaftiert sind. Seit Jahren ist es in der Türkei möglich, Abgeordnete des Parlaments sozusagen aus dem Saal herauszuzerren, zu strafen, in den Kerker – in diesem Fall handelt es sich wirklich um einen Kerker – zu stecken, zu verfolgen. Herr Innenminister! Ich denke, in diesem Zusammenhang müßte man mit der Aussage "es handelt sich um eine rechtskräftige Verurteilung durch ein türkisches Gericht" etwas vorsichtiger umgehen, als Sie es in Ihrem Redebeitrag getan haben.

Letzter Punkt: Ich habe natürlich den Appell des Herrn Innenministers, den Herr Kollege Dietachmayr auch mehrmals betont hat, aufmerksam vernommen, den rhetorischen Appell des Innenministers Schlögl, der mit Herrn Karl Schlögl ganz zufrieden ist. Im Zusammenhang mit diesem Appell des Innenministers ist folgender Satz gefallen: Die Funktion eines Innenministers ist es, eher zusammenzuführen als zu trennen. – Recht so, Herr Innenminister!

Deshalb – und ich bitte Sie, Herr Kollege Dietachmayr, nehmen Sie diesen Satz des Innenministers: zusammenführen, nicht trennen! ernst – bringen wir folgenden Antrag ein, meine Damen und Herren, denn wenn man diesen Satz des Herrn Innenministers ernst nimmt, dann sollte man ihn auch befolgen und nicht nur rhetorisch in den Raum stellen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic, Freunde und Freundinnen betreffend die humanitäre Aufnahme von Familienangehörigen von integrierten Kosovo-Albanern in Österreich

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, daß Familienangehörigen von Kosovo-Albanern, die sich bereits legal in Österreich aufhalten, ein Aufenthaltsrecht in der Republik Österreich gewährt wird.

*****

Weil der Herr Innenminister selbst diesen Appell für sich in den Raum gestellt hat, brauche ich diesen Antrag nicht mehr näher zu begründen, sondern sage nur: Zusammenführen statt trennen! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Öllinger soeben verlesen hat, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich abermals Herr Bundesminister Mag. Schlögl. – Bitte, Herr Minister.

12.35

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter Öllinger! Sie haben mich wegen zweier Dinge konkret angesprochen. Auch wenn ich es nicht für notwendig erachte, hier noch einmal Stellung zu nehmen, möchte ich aber der Höflichkeit halber Ihre Fragen beantworten.

Es gibt eine klare gesetzliche Regelung, die am 11. Juni des vergangenen Jahres beschlossen wurde, und zwar aufgrund einer Gesetzesinitiative von meinem Haus und mir, nämlich daß Minderjährige, die in Österreich groß geworden sind, die in Österreich geboren und kriminell geworden sind, nicht abgeschoben werden können. Ich stehe dazu. Wieso soll man diese Menschen abschieben, wenn sie kriminell geworden sind, da sie danach doch völlig entwurzelt sind? – Sie würden ohnehin wieder versuchen, hierher zu kommen. Das war der Entwurf von meinem Haus, und zu dem stehe ich. Daher brauchen wir darüber nicht weiter zu sprechen.

Das Beispiel Chile hinkt, und zwar deswegen, weil es nicht so ist, daß die Verordnung des Innenministers zur Drittstaatsicherheit eine Verordnung ist, die auf ewige Zeit gilt. Sie gilt, solange sich die Situation im entsprechenden Nachbarstaat nicht verändert hat. Die Ereignisse in Chile zwischen 1964 und 1973 waren Ereignisse ... (Zwischenruf.) – Sie haben 1964 genannt, oder? (Abg. Öllinger: 1984!) 1984 – o.k. Die Ereignisse von 1973 kann kein demokratischer Innenminister in einem demokratischen Staat akzeptieren, und sie hätten selbstverständlich dazu geführt, daß Chile nicht als sicherer Drittstaat angesehen worden wäre.

Darüber hinaus geht es ja nur um die sicheren Drittstaaten in bezug auf die Nachbarstaaten. Es geht nicht um weit entfernte Staaten, sondern in der Novelle geht es ausschließlich um die Nachbarstaaten.

Weiters: Im Zusammenhang mit Herrn Ipek möchte ich zwei Dinge klarlegen: Erstens: Ich habe mich genauso wie Frau Abgeordnete Petrovic unkundig gezeigt und gesagt, ich könne diesen Fall, nämlich das, was damals im Jahre 1989 wirklich passiert ist, nicht beurteilen. Ich stelle nur fest: Es gibt ein rechtskräftiges Urteil von einem türkischen Gericht. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Außerdem stelle ich fest, daß dieser Mann in Justizhaft ist. Gerade Sie, die Sie mir gestern indirekt oder direkt vorgeworfen haben, den Weg Richtung Polizeistaat zu gehen, können jetzt nicht von mir fordern, daß ich einen Gesetzesbruch begehe und der Justiz die Anordnung gebe – dies wäre ja gar nicht möglich –, daß sie diesen Herrn freiläßt. (Abg. Öllinger: Das habe ich nicht gefordert!) Das ist eine Entscheidung des Justizministeriums und nicht von mir. Wir haben alles getan, um dem Justizministerium klare Informationen zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

12.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Murauer. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

12.38

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Debatte über das Asylgesetz nimmt jenen Verlauf, den sie immer nimmt, nämlich: Jeder stellt sein Szenario dar. Von der Freiheitlichen Partei kommt das Horrorszenario. Herr Haider nimmt seine blauen Beispiele heraus, die er uns hier in Bierzeltmanier vorträgt. (Abg. Böhacker: Was hast du gegen Bierzelte?) Das erinnert mich daran, daß der freiheitliche Landesrat Achatz aus Oberösterreich noch immer auf die 300 000 Albaner wartet, die angeblich an der tschechisch-oberösterreichischen Grenze seit zwei Jahren einmarschieren. Noch sind sie nicht hier! Auf der anderen Seite erleben wir von Abgeordneten der linken Reichshälfte – Liberale, Grüne und "ermeßliche" Teile der Sozialdemokraten (Abg. Fischl: Das hast du gut gesagt!) –, daß auch sie ihre Einzelbeispiele hier vorführen und damit dafür den Beweis zu liefern versuchen, wie schrecklich das österreichische Asylrecht sowie die Haltung der Österreicher gegenüber Ausländern und Fremden seien, sie haben aber irgendwo doch im Hinterkopf: Eigentlich sollten wir ein Einwanderungsland sein!

Meine Damen und Herren! Wenn wir uns mit Einwanderungsländern vergleichen, so möchte ich darauf hinweisen, daß die klassischen Einwanderungsländer verlangen, daß der Fremde ein Vermögen nachweist oder, wenn er dieses nicht hat, seinen Lebensunterhalt mit Arbeit bestreitet. Weiters verlangen sie, daß er die Landessprache beherrscht, daß er in der Landessprache lesen und schreiben kann, und so weiter. Wer vorbestraft ist, braucht gar nicht daran zu denken, in ein solches Einwanderungsland zu kommen.

Meine Damen und Herren! Wir von der Österreichischen Volkspartei haben – Paul Kiss hat es heute schon gesagt – bei diesem Asylgesetz den Herrn Bundesminister unterstützt und stehen für das Asylrecht für jene Menschen, die berechtigterweise in Österreich um Asyl ansuchen, und wir stehen für eine menschliche, faire, korrekte und rechtsstaatliche Behandlung. Diese können wir ihnen gewähren, hinter dieser stehen wir und unter dieser verstehen wir auch die Politik der breiten Mitte – was nur zu unterstreichen ist! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Bundesminister! Sie haben im Ausschuß eher pauschal ... (Bundesminister Mag. Schlögl spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Fischl.) Herr Bundesminister, wenn Sie einen Augenblick Zeit hätten, wäre ich Ihnen dankbar! (Abg. Fischl begibt sich von der Regierungsbank weg.)

Herr Bundesminister! Sie haben einerseits im Ausschuß eher pauschal über das Nicht-Einschätzen-Können der Zahl der Illegalen in Österreich gesprochen und andererseits aber in Presseaussendungen erklärt, daß es nicht nur ein europäisches, sondern auch ein österreichisches Problem sei, daß im Milieu der Illegalen zu viele Verbrechen begangen werden und da die organisierte Kriminalität Fuß faßt.

Ich darf Sie daran erinnern, daß wir 700 Millionen – Sie meinten 500 Millionen; irgendwo dazwischen wird die Zahl liegen – Grenzübertritte in Österreich haben und daß wir im Jahre 1997 alleine 1 741 Schlepper verhaftet haben. Das sind übrigens um 540 mehr als im Jahre 1996. Sie kommen vor allem aus Jugoslawien. Es wurden dabei 11 400 Personen aufgegriffen. Ich meine, daß das eine beachtliche Zahl ist angesichts der Probleme, die wir mit illegalen Flüchtlingen haben.

Ich darf auch daran erinnern, daß es sich eingebürgert hat, daß zum Beispiel Schwarzafrikaner unsere Grenze mit falschen Meldezetteln und ohne Angabe des Herkunftslandes passieren und daß wir Saisonarbeiter sehr wohl hereinnehmen, aber nicht zurückschicken, weil es entsprechende Abkommen mit den Ländern, aus denen sie kommen, gibt. Sie sind zum Teil aufgrund von Kriegssituationen zu uns gekommen. Gegen Personen, die sich schlichtweg weigern, ihre Herkunft oder ihren Weg nach Österreich zu deklarieren, haben wir keinerlei Handhabe.

All das, Herr Bundesminister, unterstützt natürlich die Illegalität, und da haben Sie, da hat das Ministerium, da hat die Exekutive zu handeln, und Sie haben die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Gesetz auch einige Bemerkungen in aller Kürze. Meine Damen und Herren, wir haben die Situation des abgekürzten Berufungsverfahrens wesentlich verbessert. Wir wissen, daß der Verfassungsgerichtshof von sieben Tagen spricht – wir haben zehn Werktage zur Berufung eingeräumt, also zehn Tage zur Verfügung gestellt, um gegen ein Rechtsmittel Einspruch zu erheben. Das ist auch etwas, was man beachten sollte. Man sollte nicht immer meinen, wir seien gegen alle Asylanten und hätten kein Verständnis für sie. Selbstverständlich ist auch vorgesehen, daß die Verhandlungen in einer verständlichen Sprache unter Hinzuziehung eines Dolmetscher abgeführt werden, und wir haben dafür gesorgt, daß bei der Asylgewährung auch die Einzelfallbezogenheit gesichert ist.

Meine Damen und Herren! Nun ein paar Worte zur Verordnungsermächtigung. Herr Bundesminister, Sie haben die Verordnungsermächtigung, zu bestimmen, welcher Staat sicherer Drittstaat ist. Ich erwarte, daß Sie uns in absehbarer Zeit – vielleicht müssen wir dieses Mal nicht so lange warten, wie das bei der Verordnung zum Waffengesetz der Fall war –, daß Sie uns bald sagen, welches Land sicherer Drittstaat ist, insbesondere im Zusammenhang mit unseren Nachbarstaaten.

Ein weiterer Punkt: Den Bediensteten des Bundesasylamtes ist eine rechtliche Grundlage zu geben, weil sie erkennungsdienstliche Handlungen setzen müssen. Sie wissen, daß Tätigkeiten wie jene der Sicherheitsbehörden – Fingerabdrücke abnehmen, Personen- und Gepäckskontrollen et cetera – durchgeführt werden, und da sollte man die rechtliche Grundlage im Sicherheitspolizeigesetz schaffen.

Dies sind meine Hauptanliegen zu diesem Gesetz. Die Österreichische Volkspartei wird selbstverständlich ihre Zustimmung hiezu geben. (Beifall bei der ÖVP.)

12.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lafer. Herr Abgeordneter, Sie wollen mit 3 Minuten Redezeit auskommen, ja? – Bitte.

12.45

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Murauer, es ist schon interessant, Ihnen zuzuhören (Abg. Murauer: Das freut mich!), wenn Sie hier zuerst gegen die Freiheitlichen vorgehen und dann ein Widerspruch in sich in Ihrem Debattenbeitrag enthalten ist – denn in Wahrheit haben Sie ja wieder die Dinge kritisiert und nicht gutgeheißen, wie Sie es am Anfang gemacht haben. Das ist wirklich interessant. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Murauer – in Richtung der Bänke der Freiheitlichen zeigend, in denen nur vereinzelt Abgeordnete sitzen –: Die Freiheitlichen sind schon schwach beinander!)

Ich möchte auch auf einen Satz des Herrn Kollegen Öllinger eingehen, in welchem er behauptet hat, alle Behauptungen der Freiheitlichen beziehungsweise vor allem jene deren Klubobmannes wären falsch. – Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, denn damit unterstellt er ja auch den Medien und den Tageszeitungen, daß sie eigentlich Falschmeldungen über Sozialmißbrauch und dergleichen Dinge mehr von sich geben. – Herr Kollege Öllinger sollte sich also das nächste Mal wirklich überlegen, was er sagt, wenn er nicht selbst Lügen gestraft werden will.

Herr Bundesminister! Sie haben gemeint, die SPÖ versuche, da einen geraden Weg zu gehen. – Wie dieser gerade Weg ausschaut, haben wir auch wahrgenommen, und zwar durch Ihre Vorgangsweise: Unmittelbar nachdem der Verwaltungsgerichtshof die Berufungsfrist aufgehoben hatte, haben Sie im Juli in einem Zeitungsinterview angekündigt, daß die neue Berufungsfrist sieben Tage betragen wird. Danach haben Sie sich auf einen Kompromiß eingelassen, bei welchem dann zehn Tage herausgekommen sind.

Daran kann man ersehen, daß da nicht die SPÖ alleine die Politik macht, sondern Ihre Politik wesentlich von den Grünen und von den Liberalen beeinflußt wird. (Abg. Öllinger: Ganz genau! Sie haben völlig recht! Das ist kriminalistischer Spürsinn!) In diesem Zusammenhang möchte ich die Aussagen des Abgeordneten Gaál im Ausschuß zitieren. Er hat folgendes gesagt: Wir haben fast alle Wünsche der Grünen erfüllt. Es muß Schluß sein, deshalb auch die Ablehnung beim Antrag! – Man merkt schon, daß da ein Einfluß gegeben ist.

Herr Bundesminister! Sie sagten, Sie könnten nichts dafür, daß die Justiz anders entscheidet. Das ist mir schon klar! Aber Sie sind ja Bundesminister und gehören auch der sozialdemokratischen Fraktion an, wobei Sie auch Ihren Beitrag in der Bundesregierung leisten müssen. Deshalb möchte ich Sie ersuchen, die Punkte, die im Entschließungsantrag der Freiheitlichen enthalten sind, ernst zu nehmen.

Wir wissen, daß Sie diesem Antrag nicht zustimmen werden. Wir ersuchen Sie aber trotzdem, sich den Inhalt unseres Entschließungsantrages anzusehen und jene Punkte, die für die Zukunft Österreichs wichtig sind, umzusetzen. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.47

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaál. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.47

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die in den Jahren 1992 und 1993 beschlossenen Ausländergesetze sind sehr umfassend und wurden sehr ausführlich diskutiert und zählen sicherlich zu jenen Gesetzen, die am intensivsten beraten wurden. (Abg. Jung: Aber nicht sehr wirksam!) Auch die heutige Diskussion und die vielen Debattenbeiträge bestätigen mir, daß wir auch in Zukunft in diesem sehr sensiblen Bereich der Gesetzgebung ausführlich und intensiv das Gespräch suchen und führen müssen. (Abg. Jung: Sie sprechen mehr für Ihre Fraktion! – Abg. Grabner: Er ist nicht mehr jung! Schau ihn dir einmal an!)

Kollege Jung, Sie wissen sehr wohl, daß viele der vorgebrachten Einwände in den Beratungen berücksichtigt wurden und auch Eingang in den Abänderungsantrag fanden (neuerliche Zwischenrufe des Abg. Jung – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen), und daher kann von einem überhasteten Gesetzesbeschluß auf Kosten der Asylsuchenden wirklich nicht gesprochen werden, aber auch nicht von einer Verschärfung des Asylrechtes.

Es bringt nicht nur die heute schon hier erwähnte Berufungsfrist, die von zwei auf zehn Tage hinaufgesetzt wird, sichtbare Verbesserungen – Asylsuchende haben ja während des Verfahrens auch Anspruch auf eine vorläufige Asylberechtigung, Aufenthaltsberechtigung –, sondern es gibt auch deutliche Aufenthaltserleichterungen für Fremde, die schon viele Jahre in Österreich leben. (Abg. Jung: Das ist ja kein Erfahrungsbericht, wie kann das "sichtbare Verbesserungen" bringen?!) Ich möchte jetzt nicht ins Detail gehen und wiederholen, was der Herr Bundesminister in seinem Redebeitrag schon erwähnt hat, nämlich die vielen Verbesserungen, die es schon derzeit gibt.

Ich glaube, daß man sehr wohl sagen kann, daß das Asylverfahren rechtsstaatlich einwandfrei ist und eine faire Prüfung in jedem einzelnen Fall sicherstellt. Daran werden wir auch in Zukunft festhalten.

Daher kann gesagt werden, daß unter dem Strich die vorliegende Gesetzesnovellierung eine Verbesserung des Status quo darstellt. Jeder, der Schutz und Hilfe bedarf, wird in Österreich Schutz und Hilfe erhalten. Wir werden unseren Status als Asylland weiter aufrechterhalten.

Wir werden auch unserem Ruf als humanitäres Land voll gerecht. Wir können europaweit auf eine sehr erfolgreiche, auf eine sehr anerkannte Politik verweisen. Dafür gebührt, so glaube ich, unserem Innenminister Dank. Ich sehe in seiner Person – und in den sehr verantwortungsbewußt arbeitenden Beamten seines Ressorts – auch eine Garantie dafür, daß dieses Gesetz im Geiste der Humanität und der Menschlichkeit vollzogen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Unsere Politik, meine Damen und Herren, berücksichtigt die Interessen der Österreicher und jene der Ausländer im gleichen Maße. Wir treten für einen fairen, respektvollen Umgang mit allen Menschen ein, und diesen Weg werden wir auch in Zukunft weitergehen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jung. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.51

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte nur kurz auf einige Ausführungen meiner Vorredner eingehen. Zunächst zu den Aussagen des Kollegen Leikam: Er hat sich um die Kollegen aus der "Ampel" Sorgen gemacht und ihnen schwer ins Gewissen geredet. Ich glaube, daß er eigentlich den Angehörigen seiner eigenen Partei schwer ins Gewissen geredet hat, denn es war in Wirklichkeit eine SPÖ-interne Diskussion, die er als Zerrissener geführt hat, weil ihm klar wird, daß sich die "Ampel" in einem Wählerbereich bewegt, der der SPÖ weh tut. Sie hat nämlich eine ganze Menge Anhänger unter den Funktionären hier in diesem Haus, die dem linken, und zwar dem extremlinken, Spektrum der SPÖ zuzuordnen sind. Das gefällt dem SPÖ-Wähler natürlich weniger, und daher muß man diese "zudecken", und da stillzuhalten ist natürlich ein Problem.

Das ganz zu bestreiten und nur zu glauben, daß bei den anderen diskutiert wurde, war eher von Nachteil. Da kann man nur sagen: Lügen haben kurze Beine! Die Folge davon war, daß die Kolleginnen Ablinger, Karlsson und andere auch in der Öffentlichkeit zitiert wurden. Ich finde da gar nichts Schlimmes daran, denn man kann ja kontroversielle Meinungen haben und sie auch durchaus äußern.

Die ÖVP hingegen hat das, wie Kollege Kiss gesagt hat, unter den Teppich gekehrt. Ich erinnere Sie da an diverse G‘schichten wie die Affäre in bezug auf den Draken, wobei Ihre Abgeordneten Ihren Minister in Stich gelassen haben. Also so ist es auch wiederum nicht. Es kann durchaus andere Auffassungen geben, das ist ja nicht schlimm.

Kollege Kier, der hier seine Betroffenheit zum Ausdruck gebracht hat und dann gleich verschwunden ist, hat gemeint, man könne Flüchtlinge und Illegale nicht gleichsetzen. Ich sage Ihnen aber schon eines: Mit denjenigen, die mit dem Flugzeug anreisen und dann in Österreich glaubhaft machen wollen, daß sie ohne Paß in das Flugzeug gekommen sind, habe ich relativ geringes Mitleid, wenn sie nicht nachweisen können, Asylanten zu sein.

Frau Petrovic hat sich der kurdischen Straftäter angenommen. Auch mit diesen Menschen habe ich kein Mitleid. Jemand, der Straftaten in einem bestimmten Ausmaß begeht, der hat wirklich kein echtes Recht, in Österreich zu verlangen, gut aufgenommen zu werden. Wir brauchen keine zusätzlichen Kriminellen in Österreich, es kommen leider schon genügend über die grüne Grenze illegal in unser Land herein.

Schließlich zur Frage betreffend sichere Drittstaaten, die Sie alle immer wieder anzweifeln. Ich frage Sie eines: Warum zweifeln Sie Ungarn als sicheren Drittstaat an, wo es doch als EU-Bewerber auftritt, der ja alle Voraussetzungen für einen Beitritt – Menschenrechte und so weiter – erbracht hat. Plötzlich soll Ungarn kein sicherer Drittstaat sein. Das ist gelinde gesagt eigenartig. Wir werden Ihnen auf dem Wege dieser Politik sicherlich nicht folgen!

Die Probleme, die im Zusammenhang mit diesen Gruppierungen entstehen – auch mit den Asylanten, die jetzt bei uns zu demonstrieren beginnen; schauen Sie sich an, was die Kurden in Brüssel aufgeführt haben –, kommen nach Österreich. Es stehen Befürchtungen im Hinblick auf die EU-Konferenz – mit Recht! – schon heute in der Zeitung zu lesen. Wir brauchen keinen Kurden- und Türkenkrieg in Österreich. Es ist Mißbrauch des Asylrechtes, wenn die ihre Kriege nach Österreich hereintragen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zum Abschluß nur noch einen Satz des SPD-Abgeordneten Özdemir, der heute bereits zitiert wurde. Vielleicht kann die SPÖ bereits nach den nächsten Wahlen auch einen solchen in ihren Reihen aufweisen. Er hat gesagt: Was unsere Urväter vor den Toren Wiens nicht geschafft haben, werden wir jetzt schaffen.

Ich kann diesen und allen Leuten mit solchen Gedanken nur eines sagen: Die Wiener haben bisher zweimal erfolgreich abgewehrt, und wir werden mit den Wiener Wählern erfolgreich einen dritten Ansturm dieser Art, von solchen Leuten, mit solchen Gedanken, auf jeden Fall abwehren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Grabner: Wir werden dich daran erinnern!)

12.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Achs. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.54

Abgeordneter Matthias Achs (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die heutige Diskussion hat uns die Problematik im Asylbereich wieder eindeutig vor Augen geführt: Die eine Seite beklagt die unmenschliche Behandlung der Asylwerber und wirft dem Innenminister vor, alle Grenzen dichtzumachen, die andere Seite hält dem Minister vor, die Zuzugsbestimmungen zu locker zu handhaben.

Herr Bundesminister! Wenn beide Seiten Kritik üben und unzufrieden sind, dann kann man davon ausgehen, daß der Weg, der gegangen wird, richtig ist.

Der Weg, der von uns gegangen wird, ist klar und leicht nachvollziehbar. Jene Menschen, die Schutz und Hilfe brauchen, werden auch Schutz und Hilfe bekommen. Jene, die nur ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verbessern wollen, werden keine Chance haben, in Österreich Asyl zu bekommen.

Meine Damen und Herren! Das Asylrecht hat eine europäische Dimension. Europa sieht sich einem wachsenden Andrang illegaler Einwanderer gegenüber, die meist von Schlepperbanden über die Grenzen gebracht werden. Menschenschmuggel ist jedoch häufig mit anderen kriminellen Aktivitäten verbunden. In Europa muß daher noch verstärkter als bisher gegen Schlepper vorgegangen werden.

Ein Paket gegen die organisierte Kriminalität soll von der Europäischen Union ausgearbeitet werden. Das Problem der illegalen Migration kann von keinem Land allein gelöst werden. Ein Erfolg gegen den organisierten Menschenschmuggel kann sich nur dann einstellen, wenn diesseits und jenseits der Grenzen in den Ausgangs-, Transit- und Zielstaaten eine gemeinsame und abgestimmte Politik verfolgt wird. Dazu gehört auch, daß das Rücknahmesystem von Illegalen mit allen Nachbarstaaten der EU lückenlos funktioniert.

Die EU sollte auch weiterhin eine einheitliche Flüchtlingspolitik anstreben sowie für eine einheitliche Vorgangsweise und einen Lastenausgleich bei großen Flüchtlingsbewegungen sorgen. Österreichs Ziel ist es, daß das Dubliner Abkommen innerhalb der EU konsequent angewendet wird und es eine gemeinsame europäische Linie in der Asylpolitik gibt.

Österreich unternimmt alles, um die illegale Einreise hintanzuhalten. Das österreichische Bundesheer und die Grenzgendarmerie leisten da hervorragende Arbeit. Im heurigen Jahr wurden bereits 2000 Schlepper und ungefähr 13 000 illegal einreisende Personen aufgegriffen, wobei die Hälfte der illegalen Grenzgänger über die ungarische Grenze, also über das Burgenland einreisen wollte.

Eine totale Absicherung unserer Grenzen ist eine Illusion. Wir stehen jedoch weiterhin zu einer herzeigbaren Asylpolitik.

Ich bringe nun folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Anton Leikam, Paul Kiss zum Bericht des Innenausschusses über den Initiativantrag 842/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997 – Asylgesetz, BGBl. I Nr. 76/1997, in der Fassung der Kundmachungen, BGBl. I Nr. 106/1998 und BGBl. I Nr. 110/1998, geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In § 4 lautet Abs. 3 Z 1:

"1. ihre Behörden aus Österreich zurückgewiesenen, zurückgeschobenen oder abgeschobenen Fremden, die im Drittstaat Schutz vor Verfolgung suchen, uneingeschränkten Zugang zum Asylverfahren gewähren und solche Fremde – auch im Wege über andere Staaten – nicht in den Herkunftsstaat abschieben, sofern sie in diesem gemäß § 57 Abs. 1 oder 2 Fremdengesetz bedroht sind."

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

12.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich als nächster Herr Abgeordneter Fischl. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.00

Abgeordneter Harald Fischl (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich in meinem kurzen Debattenbeitrag ein bißchen mit der Rede der Frau Abgeordneten Petrovic beschäftigen, einer Frau Petrovic, die hier lustvoll heruntergeschritten kam, als sei sie die höhere moralische Gewalt auf Lebzeiten (Beifall bei den Freiheitlichen), die dann in der Folge, verehrte Damen und Herren, eine Handbewegung nach rechts machte und an die Freiheitlichen den Vorwurf richtete, sie würden auf dem Rücken der Ausländer polarisieren. (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Frau Kollegin Petrovic, vielleicht hören Sie mir zu, ich möchte Ihnen etwas sagen!

Wir polarisieren für die Interessen der Österreicher, weil wir ganz genau wissen, wem wir es zu verdanken haben, daß wir hier sitzen dürfen. Frau Kollegin Petrovic, ich möchte Ihnen außerdem sagen: Wir tun das sehr gerne, und zwar schon deshalb, weil wir damit vielleicht verhindern können, daß Gesetze und Initiativen, die Sie hier im Hohen Haus einbringen, entsprechend verhindert werden können.

Verehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Petrovic behauptet, sie gehe den Weg der Mitte, sie bemühe sich, im Asylgesetz den Weg der Mitte zu beschreiten – Ihre Heiligkeit Petrovic. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Verehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Sollte der Weg der Mitte vielleicht so aussehen, daß es aufgrund eines Entschließungsantrages der Grünen, nämlich der Frau Stoisits, Freundinnen und Freunde möglich werden sollte, daß Sportler, die in Österreich Sport hauptberuflich betreiben wollen (anhaltend hoher Geräuschpegel), künftighin sozusagen ohne Beschäftigungsbewilligung tätig werden können, ...

Präsident Dr. Heinrich Neisser (neuerlich das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie eine Sekunde! – Meine Damen und Herren! Es wird doch noch möglich sein, daß beim vorletzten Redner in dieser Debatte der Lärmpegel ein erträgliches Maß annimmt! – Bitte fortzusetzen, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Harald Fischl (fortsetzend): Frau Kollegin Petrovic! Sie können Ihrer Kollegin Stoisits folgendes ausrichten: Dieses Gesetz ist völlig obsolet und unnotwendig, zumal es in Österreich sehr gute Regelungen für den Profisport gibt. Das weiß auch der Herr Innenminister, der über besondere Kenntnisse im Sportbereich verfügt. Es gibt ordentliche Regelungen im Hinblick auf den Amateursport.

Daher ist es nicht notwendig, Regelungen zu schaffen, die dazu führen, daß der sportliche Wettbewerb in Österreich unnötig zusätzlich strapaziert und belastet wird. Man bedenke, in Österreich stammen etwa 160 der 230 Berufsfußballer, die in der ersten Division spielen, nicht unmittelbar aus Österreich, sondern aus den ehemaligen Ostblockstaaten beziehungsweise aus dem übrigen europäischen Raum. Ich glaube, das genügt, denn dadurch wird jungen österreichischen Sportlern der Zugang zum Spitzensport ohnehin fast unmöglich gemacht. Ich glaube, wir sollten diesen Anfängen wehren. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Neisser gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Ich wiederhole daher nochmals: Der Antrag der Frau Stoisits ist nicht einmal das Papier wert, auf dem er geschrieben ist. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt jetzt noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Scheibner vor. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Herr Präsident! Vielleicht können Sie für Ruhe sorgen!)

13.02

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich zum Schluß noch zu Wort gemeldet, und zwar vor allem deswegen, um meiner Enttäuschung Ausdruck zu verleihen, was das Liberale Forum anlangt. Ja, Herr Kollege Smolle, genau um Sie geht es. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Sie haben zu Beginn der Ausführungen von Frau Dr. Partik-Pablé, als sie über die freiheitliche Sicht zu diesen Anträgen gesprochen hat, einen etwas merkwürdigen Zwischenruf gemacht: Sie haben in der Frage der Asylpolitik von "Aufhängen" gesprochen, Herr Kollege Smolle. Auch Kollege Leikam von der SPÖ hat auf diesen geschmacklosen Zwischenruf Bezug genommen.

Gerade von Ihnen, Herr Kollege Smolle, einem Vertreter des Liberalen Forums, deren Mandatare sich sonst immer als die politischen und moralischen Oberlehrer, auch was politische Kultur anlangt, gerieren, hätte ich erwartet, daß Sie sich für diesen unqualifizierten Zwischenruf vom diesem Rednerpult aus entschuldigen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Smolle! Wo ist denn in Fragen der Asylpolitik und der Ausländerpolitik Platz für einen Zwischenruf, in dem das Wort "aufhängen" gerechtfertigt wäre? Ich nehme an, daß Sie sich in die Rednerliste eintragen lassen, um sich für diese unqualifizierte Bemerkung zu entschuldigen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Für die Freiheitlichen ist ein Punkt ganz klar – und das haben wir auch in dieser Debatte zum Ausdruck gebracht –: daß es ein wichtiges Gut ist, wirklich politisch Verfolgten politisches Asyl zu gewähren. Ebenso wichtig ist es aber – und nur dann kann dieses Asylrecht unbestritten zum Tragen kommen –, wenn man den Mißbrauch von Asylbestimmungen soweit wie möglich verhindert. Es ist ganz klar, daß wir immer wieder dagegen auftreten werden, daß unter Umgehung der Asylgesetzbestimmungen, unter Umgehung des Asylrechtes eine weitere Zuwanderung nach Österreich stattfindet, in ein Land, in dem sich bereits mehr als 800 000 Ausländer legal befinden, und zwar vorwiegend in Wien.

Herr Kollege Posch! Sie haben sich während der Ausführungen der Frau Kollegin Partik-Pablé auch durch Zwischenrufe hervorgetan. Sie als Kärntner mögen das nicht verstehen, aber gehen Sie einmal in Wien zu Ihrer Basis, Herr Kollege Posch, in die Sektionen im 15. oder im 16. Bezirk! Kollege Cap hat sich im Wahlkampf ganz anders ausgedrückt. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Reden Sie einmal mit Ihren Parteimitgliedern, denn dann werden Sie hören, was diese von einer Ausländerpolitik halten, wie Sie sie vorschlagen! Sie sind doch abgehoben von den Bedürfnissen Ihrer eigenen Funktionäre!

Wir müssen Ihre ehemaligen Mitglieder, die zu unseren Stammtischen kommen, bremsen und Ihnen sagen: So ein Vokabular, das vielleicht in der SPÖ-Sektion üblich ist, hat bei uns nichts verloren. Die Leute sind frustriert und verärgert, weil sie jahrelang von der Politik der SPÖ auch in Wien im Stich gelassen worden sind. Diese Dinge werden wir immer wieder ansprechen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Wir werden es auch nicht zulassen, daß man etwa über den Umweg von Einbürgerungen diese Bestimmungen umgeht. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Frau Kollegin! Sie müßten das eigentlich besser wissen. Ganz klar ist: Für politisch Verfolgte jede Unterstützung – aber die Forderung nach Einwanderung kann bei der derzeitigen Lage auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt und angesichts der großen Zahl von Ausländern, die wir bereits haben, von verantwortungsbewußten Politikern nicht unterstützt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.06

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren! Nehmen Sie Ihre Plätze ein, damit Sie jetzt dem letzten Redner, Herrn Abgeordneten Smolle, zuhören können. Ich ersuche Sie noch einmal, daß Sie sich wenigstens bei den letzten Rednern so disziplinieren, daß diese sich noch verständlich äußern können. – Bitte.

13.06

Abgeordneter Karl Smolle (Liberales Forum): Visoki Dom! Meine Damen und Herren! Ich ziehe meinen Zwischenruf mit Bedauern zurück, möchte aber gleichzeitig festhalten, daß man verstehen muß, daß man emotionell berührt wird von einer Ausländerpolitik, wie sie die Freiheitliche Partei vertritt! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Oje!)

Meine Damen und Herren! Ich wünsche keinem Freiheitlichen, daß er in einem Land um Asyl ansuchen muß, wo eine freiheitliche Partei wie die österreichische über Asylanträge entscheidet. (Beifall beim Liberalen Forum, bei den Grünen sowie bei der SPÖ.)

13.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort wird vom Berichterstatter nicht gewünscht.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir haben jetzt mehrere Abstimmungen durchzuführen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1494 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Leikam, Kiss und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Kier und Genossen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Kier und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 4 Abs. 3 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Kier und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Streichung von § 4 Abs. 3a bis 3d eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Leikam, Kiss und Genossen betreffend § 4 Abs. 3a Z. 1 abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Kier und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend die §§ 4 Abs. 5, 21 und 32 Abs. 1 und 3 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Kier und Genossen haben Zusatzanträge betreffend die §§ 17, 26 Abs. 2 und 40 Abs. 3 sowie die Änderung der entsprechenden Absatzbezeichnungen eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir stimmen jetzt ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Genossen betreffend Fehlentwicklung in der Fremdenpolitik.

Wer für diesen Antrag ist, der möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Als nächstes stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen betreffend die humanitäre Aufnahme von Familienangehörigen von integrierten Kosovo-Albanern in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 1495 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für diese Kenntnisnahme ist, der möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Mehrheit. Die Kenntnisnahme dieses Berichtes erfolgte jedenfalls mehrheitlich.

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1471 der Beilagen): Abgabenänderungsgesetz 1998, AbgÄG 1998 (1505 der Beilagen)

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1466 der Beilagen): Finanzreformgesetz 1998 (1507 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Da auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet wurde, beginnen wir sofort mit der Debatte, und zwar mit einer Wortmeldung des Abgeordneten Böhacker, der eine Redezeit von 8 Minuten gewünscht hat. – Bitte.

13.12

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich werde nicht müde werden, gegen eine unzumutbare Praxis anzukämpfen, die sich in diesem Hohen Haus immer mehr breitmacht, daß nämlich eine Vielzahl von Gesetzen unter einem Titel geändert werden. Das trägt zur Rechtsunsicherheit bei.

Wir Freiheitliche sind nicht allein mit dieser Kritik. Ich darf dazu eine Stellungnahme des Instituts für Zivilrecht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zitieren, worin es heißt:

"Wie alle Abgabenänderungsgesetze der letzten Jahre sieht der vorliegende Entwurf Novellen zu nicht weniger als 13 (!) Bundesgesetzen vor, was keinesfalls zur Übersichtlichkeit beiträgt ... und somit gewiß nicht dem Erfordernis einfacherer Gesetze und damit dem leichteren Zugang zum Recht dient."

 

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Das sollten Sie sich hinter die Ohren schreiben. Sie sprechen immer wieder von einem besseren Zugang zum Recht, von mehr Schutz für den Bürger, und dann machen Sie solche Regierungsvorlagen, die praktisch unlesbar sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zum zweiten kritisiere ich die demokratiepolitisch bedenkliche Praxis in diesem Hohen Haus. Jedes Mal, wenn Angehörige der Oppositionsparteien Gesetzesanträge einbringen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Steuerrecht, werden diese zunächst lange nicht dem Ausschuß zugewiesen. Endlich im Ausschuß, werden sie zur Behandlung einem Unterausschuß zugewiesen, wo die Anträge der freiheitlichen Oppositionsabgeordneten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag liegen bleiben.

Wenn es aber der Regierung in den Kram paßt, dann werden steuergesetzliche Anträge sehr wohl rasch behandelt. Bei Oppositionsanträgen hingegen wird immer gesagt: Warten wir ab, was die Steuerreformkommission sagt, warten wir ab, wie das Ergebnis ausschauen wird! (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Das ist eine Diskriminierung der Arbeit der Opposition in diesem Hohen Haus, etwas, was wir massiv bekämpfen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Da dieses Abgabenänderungsgesetz 16 verschiedene Gesetzesnovellen beinhaltet, ist es in der Kürze der Zeit nur möglich, auf ein paar Highlights in diesem Konvolut einzugehen.

Da wird zunächst einmal das Gesetz im Einkommensteuerbereich im Zusammenhang mit den Jubiläumsgeldrückstellungen abgeändert, und zwar nicht deshalb, weil es der Regierung eben so paßt, sondern deswegen, weil wieder einmal der Verfassungsgerichtshof ein Husch-Pfusch-Gesetz dieser Regierung aufgehoben (Abg. Haigermoser: Beim Gesetz war der Lukesch auch dabei!) und damit deutlich gemacht hat, daß die Kuhhändel zwischen den Regierungsparteien – auf der einen Seite wird die Gewerbesteuer und auf der anderen Seite die Jubiläumsgeldrückstellung abgeschafft –, diese Abtauschhandlungen vor dem Verfassungsgerichtshof einfach nicht standhalten.

Dazu ist aber ganz wichtig, folgendes zu sagen – und ich lege Wert darauf, daß es im Protokoll steht –: Der Herr Finanzminister hat nach mehrmaligem Befragen zugesagt, daß bei der Wiederaufnahme von rechtskräftigen Veranlagungen nur der Tatbestand der neuen Bewertung der Jubiläumsgeldrückstellung behandelt und nicht eine totale Betriebsprüfung durchgeführt wird.

Ein weiterer Punkt ist die Änderung des Bausparkassengesetzes im Rahmen des Einkommensteuergesetzes, in dem die Bemessungsgrundlage neu festgelegt wurde. Auch damit wird der Bürger wieder einmal hinters Licht geführt. Vor nicht allzu langer Zeit wurde die Prämie reduziert, wodurch sich der Herr Finanzminister 400 Millionen Schilling erspart hat, und nun erhöht man die Bemessungsgrundlage, und das kostet den Finanzminister 300 Millionen Schilling. 100 Millionen Schilling wurden klammheimlich dem österreichischen Bausparer weggenommen!

Meine Damen und Herren! So geht es natürlich nicht! Dazu kommt noch, daß dieser Weg der falsche ist. Wir alle wissen, daß die Bausparkassen überliquid sind. (Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Dr. Höchtl. – Abg. Mag. Stadler: Herr Präsident! Kann man diese Konferenz an der Regierungsbank nicht einstellen? Das ist unmöglich! Jedesmal muß ich mahnen! Kann man die Redezeit anhalten?)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Kollege Höchtl! Bitte kurze Anfragen, aber keine langen Gespräche.

Abgeordneter Hermann Böhacker (fortsetzend): Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, daß die Bausparkassen überliquid sind und daß durch die Anhebung der Bemessungsgrundlage zusätzliche Mittel den Bausparkassen zugeführt werden, und zwar vor allem von jenen, die es sich leisten können. Die kleinen Sparer, die sich diese erhöhten Beiträge nicht leisten können, fallen wieder einmal durch den Rost und können nicht die volle Prämie lukrieren. Das ist wieder einmal typisch gegen den kleinen Mann gerichtet, Herr Kollege Lukesch! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ein weiterer Punkt in Artikel V, Änderung des Bewertungsgesetzes, ist die Verschiebung der Hauptfeststellung der Einheitswerte für die Land- und Forstwirtschaft.

Wir alle wissen, daß infolge des EU-Beitritts der Ertrag in der Land- und Forstwirtschaft wesentlich zurückgegangen ist. Diese Verschiebung hätte zur Folge, daß bei einer Hauptfeststellung der Einheitswerte diese Einheitswerte nach unten revidiert werden müßten, mit dem Ergebnis, daß die Bemessungsgrundlage für die Steuer und den Sozialversicherungsbeitrag im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wesentlich zurückgehen würde.

Es ist interessant, daß sich auch die Präsidentenkonferenz massiv gegen diese Verschiebung der Einheitswerthauptfeststellung ausgesprochen hat. Wir werden sehen, wie die Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei bei der Abstimmung über Artikel V stimmen werden. (Abg. Haigermoser: Ich weiß es, sie werden umfallen!) Sie werden also wieder einmal umfallen.

Ich darf dazu einen Abänderungsantrag einbringen, der lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Böhacker und Kollegen zur Regierungsvorlage des Abgabenänderungsgesetzes 1998 (1471 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1505 der Beilagen)

"Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage wird wie folgt geändert:

1. Artikel V entfällt." – Das ist der Entfall der Verschiebung der Hauptfeststellung.

"2. Im Artikel VII, Ziffer 18 lautet § 33 Tarifpost 5 Abs. 3 wie folgt:

,(3) Bei unbestimmter Vertragsdauer sind die wiederkehrenden Leistungen mit dem Dreifachen des Jahreswertes zu bewerten, bei bestimmter Vertragsdauer mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachten Jahreswert, höchstens jedoch mit dem Dreifachen des Jahreswertes. Ist die Vertragsdauer bestimmt, aber der Vorbehalt des Rechtes einer früheren Aufkündigung gemacht, so bleibt dieser Vorbehalt für die Gebührenermittlung außer Betracht.‘"

*****

Worum geht es hier? – Im Gebührengesetz wurde die Mietvertragsvergebührung neu geregelt. Für Wohnungen gibt es maximal den dreifachen Jahresmietwert als Bemessungsgrundlage, bei Geschäftsmieten ist das nicht der Fall. Es entsteht dabei eine klassische Diskriminierung der Geschäftsmieten, was vor allem sehr gründerfeindlich ist. Wir wollen damit eine Gleichstellung zwischen Geschäftsmieten und Wohnungsmieten erreichen. Bei den Geschäftsmieten ist es so, daß eine Gebühr bis zur Höhe des Achtzehnfachen des Jahresmietwertes vorgeschrieben werden kann.

Noch in aller Kürze zum Finanzreformgesetz. Wir Freiheitliche werden diesem Finanzreformgesetz nicht zustimmen, weil es sich gegen die Mitarbeiter in der Finanzverwaltung richtet, weil darin keine Kosten-Nutzen-Rechnung vorgelegt wurde, weil damit dem Finanzminister eine Verordnungsermächtigung erteilt wird, die es ihm ermöglicht, ohne gesetzliche Änderung zum Beispiel die gesamten Finanzämter für Gebühren und Verkehrsteuern aufzulösen.

Ich gehe davon aus, daß eine Organisation im Finanzbereich sehr wohl notwendig ist. Aber mit Zentralisierung, mit Zusperren, mit Entscheidungen gegen den Willen der Mitarbeiter werden Sie keine Motivation bei den Finanzbeamten erreichen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter.) Ganz im Gegenteil: Sie werden demotivieren, Herr Kollege Peter, und Sie werden damit insbesondere dem Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung in Österreich nicht Rechnung tragen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kaufmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.21

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit diesem Abgabenänderungsgesetz wird eine Reihe von Steuergesetzen entweder vereinfacht, verbessert oder werden notwendige Anpassungen durchgeführt.

Ich will im Prinzip nur auf zwei Punkte in diesem Abgabenänderungsgesetz eingehen. Zum ersten ist die Jubiläumsgeldrückstellung nun wieder möglich geworden. Der Verfassungsgerichtshof hat diese steuerbegünstigte Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung wieder möglich gemacht, und sie wird nun aktiv im Gesetz vorgesehen. Sie wird insgesamt wahrscheinlich eine halbe Milliarde Schilling kosten. Ich erwähne das deswegen, weil wir unmittelbar vor einer Diskussion zu einer Steuerreform stehen, und da muß man schon sehen, daß diese Jubiläumsgeldrückstellung ein Teil dessen war, was die Unternehmerseite beim letzten Strukturpaket hätte mit einbringen sollen, nun aber nicht einbringen kann, weil eben der Verfassungsgerichtshof anders entschieden hat. (Abg. Mag. Peter: Weil das Gesetz verfassungswidrig war!)

Man muß in Rechnung stellen, daß es etwa bei der Mindest-KÖSt genauso ist, und man muß berücksichtigen, daß andere Teile, etwa die Lkw-Maut, auch nicht durchgeführt sind, sodaß man insgesamt – eine halbe Milliarde Jubiläumsgeldrückstellung, eine halbe Milliarde Mindest-KÖSt und etwa 3 Milliarden Lkw-Maut – auf einen Betrag von 4 Milliarden Schilling kommt, was ein nicht vereinbartes Ungleichgewicht darstellt. Wir werden diesen Sachverhalt insbesondere in den Verhandlungen zur Steuerreform zugunsten der Lohnsteuerzahler besonders berücksichtigen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum zweiten Punkt: der Verlängerung der Möglichkeit, steuerfrei gebildete Mietzinsreserven aufzulösen. Es gibt derzeit die Möglichkeit, diese Mietzinsreserven bis Ende 1998 steuerfrei aufzu-lösen. Wir seitens der Arbeiterkammer haben gezeigt, daß das eigentlich ungerecht ist, weil diese Mietzinsreserve ja letzten Endes zu 40 Prozent vom Mieter selbst bezahlt wird und weil ja 40 Prozent der Mietzinsreserve privat zurückgehalten werden kann. Eine echte Lösung wäre gewesen, beides zu ändern, also diese 40 Prozent aufzuheben und dann auch die Möglichkeit der Auflösung der Mietzinsreserve zu verlängern.

Das zu erreichen ist in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner nicht möglich gewesen, sodaß nunmehr der zweitbeste Weg gegangen werden muß, und dieser zweitbeste Weg ist, diese Mietzinsreservenauflösung bis Ende 1999 zu verlängern, wobei man berücksichtigen muß, daß wahrscheinlich 1,5 bis 2 Milliarden Schilling dieser Mietzinsreserve unausgeschöpft blieben und es daher auch ein wesentlicher Impuls für die Bauwirtschaft sein würde, wenn diese 1,5 bis 2 Milliarden Schilling nun tatsächlich aufgelöst würden. Nur sollte man folgendes mit beachten: Dieser Impuls wäre nur dann gegeben, wenn auch tatsächlich glaubwürdig wäre, daß das danach nicht noch einmal und noch einmal und noch einmal verlängert wird. Ansonsten wäre der Impuls ja kein Impuls, wenn man darauf hoffen könnte.

Das heißt, das setzt voraus, daß das nur einmal und dann nie wieder verlängert wird. (Abg. Mag. Peter: Das letzte Mal in den neunziger Jahren!) Nur dann, wenn wir das glaubhaft machen, können wir davon ausgehen, daß diese 1,5 bis 2 Milliarden tatsächlich jetzt in die Bauwirtschaft gehen. Genau das brauchen wir! Wir wissen ja alle, daß insbesondere im Renovierungs- und Wohnungsverbesserungsbereich mit jedem Schilling, der da eingesetzt wird, eine wirklich hohe Zahl von Arbeitsplätzen mit gesichert wird. Voraussetzung ist eben, daß nicht noch einmal verlängert wird. (Abg. Böhacker: Herr Kollege! Wobei die Möglichkeit der Akontozahlung bleibt!)

Ich habe nur mehr wenig Redezeit, doch ich möchte noch kurz auf das Abgabenverwaltungsgesetz eingehen. Es ist klar, daß wir alle danach trachten, eine effizientere Verwaltung zu haben, aber man sollte nicht schon beim ersten zaghaften Schritt, der in diese Richtung getan wird, sofort Blockademaßnahmen setzen.

Der Minister hat im Finanzausschuß klipp und klar erklärt, daß von den vielen Finanzämtern, die es gibt, keines geschlossen und keines aufgelöst wird. (Abg. Böhacker: Ausgehungert werden sie! Das ist eine biologische Lösung!) Es werden nur manche in ihrer Funktion verändert. Es kann ja nicht sinnvoll sein, daß zum Beispiel ein Finanzamt so wenig Betriebe zu prüfen hat, daß jeder Betriebsprüfer einen Betrieb zweimal im Jahr prüfen kann, während andere Finanzämter nicht dazukommen, einen Betrieb einmal in fünf Jahren zu prüfen. Da wird man doch zugeben müssen, daß eine Neuverteilung notwendig ist. Aber es sollen die Finanzämter insbesondere dort, wo es um Kundenkontakte geht, bestehen bleiben. Dazu hat sich der Finanzminister klipp und klar bekannt.

Es gibt eine Ausnahme dabei, nämlich das Finanzamt Wien-Umgebung. Ich glaube, all jene Argumente, die in dieser Frage teilweise zu Recht eingebracht wurden, nämlich daß ein Finanzamt natürlich auch regionalen Charakter hat, daß man damit auch die Wirtschaftskraft einer Region aufrechterhält et cetera, gelten für den Bereich Wien-Umgebung nicht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Höchtl.) Der Bereich Wien-Umgebung ist einer der prosperierendsten Bezirke Niederösterreichs. Er wird sicher nicht verarmen, und er wird auch seine Identität nicht verlieren, wenn die Bewohner des Bezirkes Wien-Umgebung zum Finanzamt nicht allein in den 3. Bezirk gehen, sondern dann in den 3., 12. und 10. Bezirk. Ich halte diese Argumentation für absurd.

Das Finanzamt Wien-Umgebung, das bisher Gerasdorf, Schwechat, Klosterneuburg und Purkersdorf bedient hat, wird weiterhin Gerasdorf und Schwechat bedienen (Abg. Gaugg: Der Kollege Höchtl braucht ein Wahlkampfthema in Niederösterreich!) – richtig, genau das! –, Purkersdorf wird vom Finanzamt für den 12. und 14. Bezirk und Klosterneuburg vom Finanzamt für den 9. und 18. Bezirk bedient werden. All diese Finanzämter liegen für die Bewohner näher als das jetzige Finanzamt, und es ist daher völlig absurd, davon auszugehen, daß die Region in sich zusammenbrechen oder verarmen werde, daß sie ihre Identität verlieren werde, nur deswegen, weil die Zuständigkeit eines Finanzamts, das bisher im 3. Bezirk ansässig war, auf drei Bezirke in Wien – ohnehin nicht im Bezirk Wien-Umgebung, sondern in Wien, und zwar in näher gelegenen Teilen Wiens – aufgeteilt wird.

Ich glaube also, daß diesem Abgabenänderungsgesetz absolut zuzustimmen ist und daß die Aufregung, die es um dieses Finanzamt gibt, wirklich nur ein Sturm im Wasserglas ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gaugg: Das ist wieder nicht wahr!)

13.29

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.29

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Das Abgabenänderungsgesetz werden wir ablehnen, obwohl wir einer Summe von Artikeln zustimmen. Nur, zwei zwingen uns zur insgesamten Ablehnung. Da ist einmal die Frage des Bewertungsgesetzes. Darüber wurde schon von Böhacker gesprochen. Wir werden dem Antrag – sobald wir ihn genau durchgelesen haben – zustimmen, weil nicht einzusehen ist, warum Geschäftsmieten so anders zu behandeln sind als Wohnungsmieten.

Herr Staatssekretär! Eines konnte Ihr Minister im Ausschuß nicht erklären, vielleicht können Sie es heute, nämlich warum wir Menschen, die nur befristete Mietverträge bekommen, in der Mietvertragsgebühr diskriminieren. Sie wissen, eine Befristung auf fünf Jahre bedeutet Mietvertragsgebühr aus drei Jahresmieten, verlängert dann der Mieter noch einmal auf fünf Jahre befristet, so zahlt er neuerlich Mietvertragsgebühr aus drei Jahresmieten. Wollen Sie wirklich jene Mieter, die ihre Wohnung nur befristet bekommen, in der Mietvertragsgebühr auch noch diskriminieren? Ich weiß nicht, was die Sozialdemokraten dazu sagen, ob ihnen das gefällt.

Darüber hinaus konnte der Herr Bundesminister uns auch die Frage nicht beantworten, was denn an einem Mietvertrag zu besteuern wäre – daß er Geld braucht, verstehe ich schon. Aber wenn Steuern auch eine gesellschaftspolitische Komponente haben, wie der verehrte Herr Bundesminister uns immer wieder wissen läßt, auch eine lenkungspolitische, auch eine sozialpolitische Komponente, dann kann doch bitte ein Mietvertrag kein zu besteuerndes Objekt sein! Wir sind damit ganz in der Nähe des Bereichs der Kapitalverkehrssteuern. Alle hier im Hohen Haus sagen: Wir wollen, daß die Unternehmungen mehr Eigenkapital haben! Wenn aber ein Unternehmer mehr Eigenkapital einbringt, bestrafen wir ihn mit einer 2prozentigen Kapitalverkehrssteuer.

Herr Staatssekretär! Das alles und vieles mehr hätten wir uns von einem Gesamtkonzept einer Steuerreformkommission erwartet. – Es hat leider nicht stattgefunden.

Prinzipiell möchte ich noch zur Frage Stellung nehmen, wie die Bundesregierung und die Koalitionsabgeordneten, die der Bundesregierung ihre Stimme leihen, mit der Verfassung umgehen. Es ist doch eigentlich eine tiefe Blamage für Sie, daß Sie etwas beschlossen haben – mit allen Ressourcen dieser Republik –, das offensichtlich verfassungswidrig ist. Der Herr Bundesminister hat uns zugesagt, wir würden die Stellungnahme des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt bekommen, der ja vor jedem Gesetz eine Stellungnahme abgibt. Nur leider höre ich heute von meiner Mitarbeiterin, daß es dem Finanzministerium nicht möglich war, innerhalb von einer Woche diese Unterlage für uns Parlamentarier auszuheben. (Abg. Böhacker: Ich habe sie auch nicht bekommen!) Offensichtlich hat das Hohe Haus gegen besseres Wissen – ich muß das jetzt behaupten, weil ich die Unterlage nicht zur Verfügung gestellt bekommen habe – etwas beschlossen, was nicht mit der Verfassung dieser Republik übereinstimmt! Ja wie weit wollen Sie denn noch gehen? (Abg. Smolle: Hört, hört! – Abg. Dr. Stummvoll: Intelligenter Zwischenruf! – Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch.) Bitte? (Abg. Dr. Lukesch: Sie haben auch keine Verfassungswidrigkeit damals zur Geltung gebracht!)

Also das finde ich lustig: Da gibt es zwei Koalitionsparteien mit einer Zweidrittelmehrheit, die alle Ressourcen dieser Welt haben, weil sie die Regierung bilden, aber die kleinen Oppositionsparteien mit ihren minimalen Ressourcen, die sich sehr, sehr bemühen, all diese Dinge herauszuarbeiten, sollen dann auch noch das für Sie finden, obwohl Sie vorsätzlich Bescheid wissen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Sie sollten sich prinzipiell überlegen, wie Sie mit der Verfassung dieser Republik umgehen. Wenn es in ein Sparpaket hineinpaßt, dann biegen wir halt die Verfassung, es wird schon keiner klagen – das ist eine Art und Weise der Gesetzespolitik, die ich hier sehr, sehr ankreide und über deren Richtigkeit sich, wie ich glaube, die Bundesregierung, ihre leitenden Beamten und vor allem die Abgeordneten dieses Hohen Hauses den Kopf zerbrechen sollten! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Auch das Bewertungsgesetz ist eine Sache, die Sie ewig vor sich herschieben. Die letzte landwirtschaftliche Hauptfeststellung war im Jahre 1988, und jetzt schieben Sie die Hauptfeststellung wieder hinaus, obwohl Sie genau wissen, daß das Einkommen und damit die Besteuerung und die Sozialversicherungsbeiträge der Bauern an diesen Einheitswerten hängen. Aber diskutieren Sie doch einmal wirklich über die Einheitswerte in diesem Lande! Seit 1. Jänner 1973 sind die Einheitswerte gleich, und niemand, der einigermaßen etwas von Grund- und Sachwerten versteht, wird Ihnen nicht bestätigen (Abg. Böhacker: Um 35 Prozent sind sie erhöht worden!) – ein einziges Mal linear –, daß es völlig unterschiedliche Entwicklungen in den Grundwerten gegeben hat.

Wann werden Sie endlich den politischen Mut haben, die Einheitswerte neu festzulegen und dann natürlich selbstverständlich die ganzen Steuern, die daran hängen, in ihren Hebesätzen, in ihren Bemessungsgrundlagen ... (Abg. Dr. Krüger: Das sagst du auch nur, Helmut, weil du es im Betriebsvermögen hast!) – Aber das stimmt doch nicht! Du kennst ja mein Privatvermögen nicht. Warum redest du wie ein Blinder von der Farbe? Selbst mit einer roten Krawatte werden deine Zwischenrufe nicht besser. (Abg. Böhacker: Du hast aber auch eine rote Krawatte!)

Hier geht es doch ganz konkret darum, daß wir neue Einheitswerte feststellen, aber die Steuern, die daran hängen, dann dramatisch senken. Warum haben Sie denn nicht den Mut, einmal eine neue Hauptfeststellung zu machen? – Sie haben alle Mehrheiten in unserem Land, diese Hauptfeststellung durchzuführen und damit einigermaßen Gerechtigkeit in der Bewertung von Grundvermögen herzustellen. Aber Sie sind offensichtlich zu feige dazu, weil Sie sich von Regierungserklärung zu Regierungserklärung darüber hinwegschwindeln! (Zwischenruf des Abg. Dr. Krüger.) – Du bist nicht in der Regierung, misch dich nicht ein, das ist nicht dein Bier! (Abg. Dr. Krüger: Jetzt darf ich nicht mehr Zwischenrufe machen!) Du darfst soviel du willst! (Heiterkeit.) Ich höre dir nur nicht zu. (Abg. Dr. Krüger: Aber wieso, du reagierst ja immer!)

Daß die Regelung der Selbstveranlagung in vielen Bereichen stattfindet, wird von manchen dahin gehend kritisiert, daß sie eine Verlagerung der Arbeit von den Ämtern zu den Einreichenden, zu den Vertragschließenden wäre. Ich trete dem nicht bei, weil ich der Überzeugung bin, daß es eine Form der Verwaltungsvereinfachung ist, daß es damit schneller und einfacher gehen wird und daß das Finanzministerium hier den richtigen Weg einschlägt. (Abg. Böhacker: Die Kosten trägt dann der Mieter!) Ja, aber das ist eine Frage der Mitvertragsgebühr insgesamt, Hermann Böhacker, von der ich ja bereits ausführte, daß ich sie für falsch halte. (Abg. Böhacker: ... die Arbeit vom Staat den Privaten aufgeladen wird und die Kosten der Private zu bezahlen hat! Das ist doch Widersinn!) Aber, lieber Freund, es ist viel einfacher in der Verwaltungsökonomie, wenn derjenige, der diesen Vertrag abschließt, eine Selbstbewertung vornimmt, die schnell, rasch und einfach geht, als wenn er pausenlos mit den Ämtern hin und her verhandeln muß und dadurch noch viel mehr Reibungsverluste und Kosten entstehen. (Abg. Böhacker: Da beschließt man eine Kostenvergütung durch den Staat!) Ja, nur die gibt es halt nirgends!

Ich finde es trotzdem gut, weil ich will, daß die Finanzämter auf diesem Wege, auf dem sie sind, bleiben, und weil das Bundesministerium für Finanzen überlegen soll, wie sie einfacher und besser organisiert werden können. Ich glaube, daß im Finanzministerium einiges Wichtiges passiert, und darum möchte ich ausdrücklich Ihrem Finanzreformgesetz zustimmen. Ich gratuliere Ihnen! Sie haben den Mut gehabt – ansatzweise einmal als ersten Schritt –, zu sagen: Wie können wir die Finanz besser organisieren? Wie können wir effizienter werden? Wie können wir kostengünstiger werden?

Ich muß Ihnen sagen, die Elogen des Herrn Höchtl im Ausschuß waren der Gipfel der Lächerlichkeit. (Abg. Dr. Höchtl: Für Sie!) Herr Höchtl! Wie ein Abgeordneter so um sein Leiberl schwimmt! Sie würden alles auf der Welt tun, damit Sie in Wien-Umgebung wieder aufgestellt werden! Sie fordern völlige Unsinnigkeiten bei Dingen, wo jeder vernünftige Mensch, der sich mit Verwaltungsreform beschäftigt, sagen würde: Das ist doch eine Vereinfachung für die Menschen, das ist eine Kostensenkung!

Es gibt eine Partei in Österreich, die sagt: Staat, laß nach! Es gibt eine Partei in Österreich, die sagt: Weniger Staat, mehr privat! Und in dieser Partei gibt es einen Herrn Höchtl, der aus rein subjektiven und persönlichen Interessen ganz bewußt genau das Gegenteil verzapft! Also ich bitte die Abgeordneten des ÖVP-Klubs, den Herrn Höchtl ein bisserl in den Griff zu kriegen. Das ist ja unerträglich! Sehr klug waren die Bemerkungen des Herrn Stummvoll, der gesagt hat: Natürlich wollen wir keine Zentralisation! Er hat in seiner Argumentation herausgearbeitet, daß die dezentrale Verwaltung ihre Vorteile hat. Neue Techniken haben Sie ins Gespräch gebracht. Das ist alles richtig und gescheit. Nur im Fall Finanzamt Wien-Umgebung – Herr Kaufmann hat darüber schon sehr klug geredet – handelt es sich wirklich nur um eine "Höchtelei" und nichts anderes! Es ist ärgerlich, daß Sie den Ausschuß mit Ihren privaten Wahlvorbereitungen beschäftigen, wenn Wichtigeres zu tun ist. (Abg. Dr. Höchtl: Peter-Leier!)

Ich meine darüber hinaus, daß Sie auch in der Verordnungsermächtigungsfrage nahe an der Verfassungsmäßigkeit vorbeischrammen. Wir haben uns das Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes durchgelesen, das klar besagt, daß die Verordnungsermächtigungen, die sich ergeben, der Bestimmtheit von Verordnungsermächtigungen widersprechen. Der Herr Bundesminister hat im Ausschuß wörtlich gesagt – ich zitiere, weil das die Voraussetzung unserer Zustimmung hier im Hohen Haus ist –, daß diese Verfassungswidrigkeit aus seinem Entwurf herausgenommen worden sei und daß keine Verordnungen geplant seien, die dem widersprechen würden. Aber ich mahne das auch heute noch einmal ein. Ich verlasse mich auf das Wort des Herrn Bundesministers. Ich möchte nur nicht erleben, daß dann auch dieses Finanzreformgesetz wieder aufgehoben wird, weil es der Verfassung widerspricht.

Wir Liberalen verhalten uns deswegen zustimmend, weil wir glauben, daß das, was der Herr Bundesminister im Ausschuß gesagt hat, richtig ist. Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, und ich hoffe, daß es auch stimmt! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Böhacker: Die Formulierung, die der Verfassungsdienst getätigt hat, war noch nicht drin!)

13.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.38

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute hier das Abgabenänderungsgesetz 1998 und das Finanzreformgesetz 1998. Das sind natürlich wichtige Finanzgesetze. Sie stehen aber trotzdem völlig im Schatten der aktuellen Steuerreformdiskussion, die einen ersten Höhepunkt dadurch erreicht hat, daß gestern die Steuerreformkommission ihre Vorschläge dem Finanzminister und damit auch der Öffentlichkeit vorgestellt hat.

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal bei jenen Experten der Steuerreformkommission bedanken (Abg. Gaugg: Aha, jetzt reden wir über die Steuerreform!), die eineinhalb Jahre lang ihr ganzes Fachwissen, ihre Fachkompetenz, ihr Gehirnschmalz und ihr Know-how investiert haben. Und wir werden nicht zulassen, daß diese hochrangigen Experten von den vereinigten drei Oppositionsparteien gleichsam als "Söldlinge" der Regierungsparteien hingestellt werden, wie das immer wieder versucht wird, zuletzt gestern bei einer Diskussion zu mitternächtlicher Stunde. Das werden wir nicht zulassen! (Abg. Dr. Ofner: Was meinst du, wenn du sagst, ihr werdet nicht zulassen, daß die Opposition etwas sage?) Nennen Sie mir bessere Experten des Steuer- und Finanzrechtes als jene, die in dieser Reformkommission gesessen sind. Nennen Sie mir bessere! (Rufe bei der SPÖ – in Richtung der Freiheitlichen –: Böhacker, erkläre das Wort "Söldner"! – Gegenrufe bei den Freiheitlichen.)

Sie wollen einen Lacherfolg provozieren, Herr Kollege! In dieser Kommission sind wirklich die besten Experten unseres Landes gesessen und haben auch wichtige Weichenstellungen vorgenommen. (Abg. Böhacker: Aber sie sind ja nicht unabhängig! Das sind doch Lobbyisten in dieser Kommission!) Sie sind nicht unabhängig, weil sie keine FPÖ-Mitglieder sind. Das ist eure Definition von Unabhängigkeit! (Abg. Dr. Krüger: Das ist ein Ahnungsloser! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte voll Anerkennung und Wertschätzung sagen: Das, was die Experten als Entscheidungsgrundlagen – mehr konnten sie ja nicht tun (Abg. Böhacker: Nein, das sagt ja niemand!) – vorgelegt haben, ist eine gute Voraussetzung für politische Verhandlungen der beiden Regierungsparteien. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Feurstein. – Abg. Dr. Krüger: Gestatten Sie einen Zwischenruf! Einen Zwischenruf bitte! Der Lukesch, ist der ein Steuerexperte?) Und ich verstehe nicht, daß die Opposition heute schon sagt, die Steuerreform sei gescheitert, weil das kein gescheiter Bericht der Steuerreformkommission sei. Das ist im Grunde Präpotenz, eine Präpotenz der Opposition, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Krüger: Ist der Lukesch ein Steuerexperte? – Abg. Dr. Ofner: Wenn ich sage, ich lasse etwas nicht zu, dann muß ich auch sagen, was ich dagegen machen will!)

Ich möchte nur drei Grundlinien herausarbeiten: Erste Grundlinie: Wir müssen die Arbeitskosten entlasten. – Völlig richtig! Zweite Grundlinie: Wir müssen im Sinne der Beschäftigungssicherung den Standort Österreich absichern. – Grundrichtig! Dritte Grundlinie: Wir müssen Bürokratie im Steuerwesen abbauen. – Grundrichtig! Das sind Weichenstellungen, meine Damen und Herren, aufgrund derer sehr wohl erfolgreiche politische Verhandlungen möglich sind. (Lebhafte Rufe und Gegenrufe zwischen der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Aber ich verstehe die Aufregung der Opposition. Die Opposition hat darauf gesetzt, daß die Regierung an dieser Steuerreform zerbrechen wird. Aber sie wird nicht zerbrechen, meine Kollegen von der Opposition. Sie werden durchdienen müssen, Sie werden die ganze Gesetzgebungsperiode durchdienen müssen. Keine Vorfreude! (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Aber vielleicht ein paar Worte auch noch zum Finanzreformgesetz, um die aufgeregten Zwischenrufe aus dem freiheitlichen Lager wieder ein bißchen abkühlen zu lassen. (Abg. Dr. Krüger: Herr Kollege! Wollen Sie sagen, daß der Lukesch besser ist als der Böhacker?) Ich würde bitten, beruhigen Sie sich wieder, sonst müssen wir den Notarzt rufen, damit er mit Baldrian kommt. Aber ich glaube, soweit müssen wir doch nicht gehen. (Abg. Böhacker: Haben Sie eigentlich die Zeitungen von heute schon gelesen, was die Journalisten zu dem Bericht der Steuerreformkommission schreiben? Das ist eine schallende Ohrfeige für die Steuerreform! – Abg. Dr. Krüger: Der Lukesch bereitet sich schon auf den Intelligenztest vor!)

Meine Damen und Herren! Ich rede zum Finanzreformgesetz und bin sehr froh, daß es mit unserer Überzeugungsarbeit gelungen ist, das zu verhindern, was ursprünglich vorgesehen war, daß nämlich unter dem Titel Sparsamkeit, Effizienz, Wirtschaftlichkeit, Bürgernähe gleichsam ein Blankoscheck ausgestellt wird, wann welches Finanzamt geschlossen oder verschoben wird. Das war doch eine Zeitlang eine akute Bedrohung. Ich bin der letzte, der sich gegen Sparstrategien wehrt, der letzte, der sich gegen mehr Effizienz wehrt, der letzte, der gegen mehr Bürgernähe ist, nur eines muß man schon sagen: Sparstrategie darf man nicht gleichsetzen mit Zentralisation! Hier bin ich beim Kollegen Peter. Sparstrategien kann man, intelligent gemacht, mit einem Dezentralisierungskonzept verbinden; siehe das, was das Land Niederösterreich im Bereich der Verwaltung gemacht hat. Das war ein Konzept der Dezentralisation. Die heutige Telekommunikation gibt ja auch alle Möglichkeiten dazu, nur die zentralen Bürokraten sparen immer draußen in den Regionen.

Herr Kollege Peter! Ich habe auch im Finanzausschuß darauf hingewiesen, daß es dabei nicht nur um die Finanzämter geht, sondern um die Geisteshaltung aller Ressorts. Wenn wir einmal sagen, sparen heißt zentralisieren, dann fragt sich ja jeder Wirtschaftsminister, wo es ein kleines Vermessungsamt gibt, das er zusperren kann. Da fragt sich der Justizminister: Wo gibt es ein kleines Bezirksgericht, das ich zusperren kann? Da könnte sich der Verteidigungsminister fragen: Wo gibt es eine kleine Kaserne, die ich zusperren kann? (Abg. Böhacker: Das hat er eh gemacht!) Da fragt sich der Finanzminister: Wo gibt es ein kleines Finanzamt, das ich zusperren kann? (Abg. Böhacker: Auch das wird gemacht!) Damit räumen wir die Regionen aus. (Abg. Böhacker: So ist es!) Das werden wir sicherlich nicht zulassen! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Daher ist es ein großer Erfolg, daß wir heute ein Finanzreformgesetz beschließen, das all das nicht ermöglicht, sondern das es ermöglicht, daß wir sehr wohl sagen: Wir werden gemeinsam darüber nachdenken müssen, wie wir die Grundsätze von mehr Sparsamkeit, mehr Effizienz, mehr Bürgernähe auch damit verbinden, daß wir jenen Grenzregionen, in denen ohnehin Sorge besteht, daß weitere Kaufkraft abfließt, und in denen jede Schließung ein psychologisches Signal ist, daß sie scheibchenweise demontiert werden, wieder Zukunftsoptimismus geben, indem wir diesen Tendenzen entgegenwirken, noch dazu, wo diese Grenzregionen ohnehin auch die Hauptlast der Ostöffnung zu tragen haben.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist die Herausforderung, und ich habe in den letzten Wochen eigentlich von Kollegen aller Fraktionen Zustimmung gefunden, daß wir hier sehr achtgeben müssen, damit nicht unter dem Titel Sparstrategie ein Zentralisierungskonzept umgesetzt wird. Ich bin daher sehr froh darüber, daß der Herr Finanzminister im Ausschuß erklärt hat, daß das nicht der Fall sein wird. Er hat zugegeben, daß das einige Zeit überlegt worden sei, aber man habe davon Abstand genommen. Ich bin überzeugt davon, daß sich auch der Herr Staatssekretär dieser Überlegung und dieser Philosophie angeschlossen hat.

In diesem Sinne werden wir diesen beiden Gesetzen zustimmen. (Abg. Gaugg: Sie können auch nicht zustimmen! Stimmen Sie nicht zu!) Aber eines möchte ich schon auch noch sagen, Herr Kollege Peter, und zwar zur Frage der Verfassungswidrigkeit: Man kann Gutachten einholen, man kann Verfassungsgutachten einholen, man kann den Verfassungsdienst fragen, alles kann man tun, aber man kann den Spruch des Verfassungsgerichtshofes nicht vorwegnehmen. Es gibt keine Prognose der Judikatur, Herr Kollege. Das sollten Sie als intelligenter Mensch wissen. Es gibt keine Prognose der Judikatur! (Abg. Mag. Peter: Es ist die Frage, welche Gratwanderung man eingeht! Das ist die Frage!)

Gott sei Dank, Herr Kollege Peter, leben wir in einem Rechtsstaat, in dem jeder, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, bis zum Höchstgericht gehen kann. (Abg. Böhacker: Warum haben Sie die Steuergesetze in den Verfassungsrang erhoben? Damit man nicht zum Verfassungsgerichtshof gehen kann!) Und auch als Parlamentarier akzeptiere ich eine Entscheidung des Höchstgerichtes, auch wenn sie gegen eine Entscheidung gerichtet ist, die wir, die ÖVP, getroffen haben. Das ist Rechtsstaat, und der Rechtsstaat gibt dem Bürger dieses Recht, Herr Kollege Peter. (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner.) Es ist keine Schande, wenn ein Höchstgericht einmal eine Gesetzespassage aufhebt. Das ist keine Schande! Ich möchte das ausdrücklich betonen. (Abg. Böhacker: Nein!)

Betreffend den Kollegen Höchtl möchte ich auch noch etwas sagen. Herr Kollege Peter, ich würde wirklich bitten, daß Sie regionale Anliegen eines Mandatars hier nicht ins Lächerliche ziehen. (Abg. Mag. Peter: Das habe ich nicht gemacht!) Ich habe den Eindruck gehabt, daß Ihr Diskussionsbeitrag an dieser Stelle versucht hat, die berechtigten Sorgen eines regionalen Mandatars ins Lächerliche zu ziehen. (Abg. Mag. Peter: Ich habe nicht über seine Sorgen gesprochen, sondern ich habe gegen seine Wahlkampfreden gesprochen! – Abg. Dr. Höchtl: Das ist ja ein Blödsinn, was du da sagst!) Das sollten wir nicht tun, Herr Kollege Peter, im Sinne einer Diskussionskultur, die dieses Hauses würdig sein soll.

In diesem Sinne mein Appell: Respektieren wir die berechtigten Sorgen und Wünsche regionaler Mandatare! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Höchtl. – Abg. Dr. Ofner: Wenn du schon so wenig dezent bist, dann mach es wenigstens leise! Du bist doch sonst ein ganz verträglicher Mensch!)

13.46

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.46

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kollege Stummvoll hat so wie ich ein bißchen unter dem späten Termin der gestrigen Fernsehdiskussion gelitten. Ich weiß gar nicht, woher Sie den Ausdruck "Söldlinge" haben. (Abg. Dr. Stummvoll: Sinngemäß!) Sinngemäß! Jeder von uns weiß, daß die Mitglieder der Steuerreformkommission – jedenfalls die meisten, nehme ich an – gar keinen Sold erhalten oder erhalten haben. Schon deswegen können sie keine "Söldlinge" sein, und insofern gebührt ihnen selbstverständlich volle Anerkennung. Aber ich meine, das muß man erwachsenen Experten doch nicht ausdrücklich sagen. Das ist ja selbstverständlich, und ich kenne auch sehr viele dieser Persönlichkeiten.

Nur, Herr Kollege Stummvoll, das Monopol der politischen Bewertung einzelner Punkte des Papiers der Steuerreformkommission – ob zustimmend oder ablehnend – werden Sie ja nicht für sich behalten wollen? (Abg. Dr. Stummvoll: Akzeptiert!) Okay! Selbstverständlich habe ich gestern – ich habe es ja auch erst gestern bekommen – das Papier der Steuerreformkommission über weite Passagen durchaus neutral, zum Teil zustimmend, gelesen – zum Beispiel bei den Gebühren –, andererseits wundere ich mich schon, wenn zum Beispiel die Steuerreformkommission es nicht ausdrücklich ausschließt, die Bahn bei der Energiesteuer in die Pflicht zu nehmen, höher zu besteuern, den Straßenverkehr aber nicht, also de facto zu begünstigen, indem er noch über die Senkung der Lohnnebenkosten zusätzlich profitiert. Ich meine, zu dieser Art der Verzerrung, der zusätzlichen Verzerrung zwischen Straße und Schiene, hätte ich mir schon von der Kommission ein deutliches Wort erwartet, daß das sicher nicht geplant sein kann. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Nun zum Abgabenänderungsgesetz von heute: Sie haben natürlich recht damit, daß es irgendwie ein bißchen komisch ist – das merkt man ja auch an der Aufmerksamkeit –, heute über dieses Abgabenänderungsgesetz zu sprechen, wo doch gestern die Steuerreformkommission ihre epochalen Vorschläge für das Jahr 2000 vorgelegt hat. Aber immerhin, es sind etliche Punkte darin enthalten, und den meisten Artikeln würden die Grünen ohne weiteres zustimmen, zum Beispiel den Bestimmungen in bezug auf die Körperschaftsteuer oder auch jenen der Kapitalverkehrssteuer, der Bundesabgabenordnung, sogar den Bestimmungen zum Finanzstrafgesetz haben wir in der Einzelabstimmung im Ausschuß zugestimmt.

Aber auf der anderen Seite muß ich auch sagen: Wenn ein Papier des Finanzministeriums, eine Vorlage, ein Gesetzesvorschlag vorgelegt wird, bei dem im Vorblatt bei der Kostenschätzung die Kosten um mindestens zwei Drittel unterschätzt werden und das im Ausschuß auch zugegeben wird, dann kann ich so einem Gesetz schon aus prinzipiellen Gründen nicht zustimmen. Gerade das Finanzministerium sollte darin akribischer sein als alle anderen Ressorts. In der Kostenschätzung steht, daß uns das Bausparen budgetär jährlich 300 Millionen Schilling kosten wird, aber daß die andere Angelegenheit, nämlich die Rückstellung der Jubiläumsgelder, 600 Millionen Schilling im Jahr kostet, das steht dort nicht.

Auf die Frage, wieso das nicht der Fall ist, wurde uns erwidert, daß das ja nicht wirklich ein politischer Entschluß sei, sondern daß man das wegen eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes machen müßte. – Dazu muß ich sagen: Es ist mir völlig Wurscht, ob das aufgrund eines Erkenntnisses des VfGH oder aufgrund des weisen Entschlusses des Finanzministers passiert. Budgetär gesehen heißt das: Kosten sind Kosten! Dann soll man hineinschreiben: Wir machen das unter Protest! – Okay! Das ist alles in Ordnung, aber die Zahlen müssen doch korrekt sein.

Zweitens: Es ist wirklich eine ärgerliche Geschichte mit dem Artikel V Bewertungsgesetz mit den Einheitswerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Ich habe, ehrlich gesagt, zuerst drübergelesen und habe mir gedacht: Na ja gut, die verschieben halt die Hauptfeststellung um zwei Jahre, was ist dabei!, bis mir die Begründung im besonderen Teil der Erläuterungen aufgestoßen ist, nämlich – ich zitiere –: "Eine Verschiebung der Hauptfeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens um nochmals zwei Jahre erscheint auf Grund der bevorstehenden Einführung einer gemeinsamen Währung geboten."

Ich muß wiederholen, was ich schon im Ausschuß gesagt habe: Das spottet einfach dem gesunden Menschenverstand. Die gemeinsame Währung, insofern sie hier gemeint sein kann, nämlich die Wechselkursfestsetzung zum Euro, steht spätestens – ich weiß nicht, ob der 2. Jänner ein Werktag ist oder zufällig ein Sonntag – am ersten Werktag nach dem 1. Jänner fest, im Grunde schon am 31. Dezember. Daß die Münzen und Banknoten später kommen, das wissen wir schon, Herr Staatssekretär, aber das kann ja mit der Hauptfeststellung nichts zu tun haben.

Das ist einfach völlig unverständlich, aber Sie werden schon Ihre Gründe haben, warum Sie es so machen. Die Landwirtschaft ist ja interessanterweise gegen diese Hinausschiebung der Hauptfeststellung, und das ist für mich ein Grund, diesen Artikel V ebenfalls nicht zu akzeptieren und im übrigen dem Abänderungsantrag des Kollegen Böhacker zuzustimmen.

Der Artikel VII dieses Gesetzes beschäftigt sich mit den Gebühren. Wir haben im Ausschuß darüber schon länger diskutiert. Es ist halt ein Pech, Herr Staatssekretär, daß Sie jetzt die Gebühren auf diese Art novellieren, während doch im Bericht der Steuerreformkommission von gestern der Abschnitt über die Gebühren einer der wenigen ist, in dem die Steuerreformkommission eindeutig und unzweideutig Stellung bezieht, nämlich daß das Ganze abgeschafft und von Grund auf reformiert gehört. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Kurz noch zum Finanzreformgesetz. Man kann ja über Titel streiten, Herr Staatssekretär, aber als ich das erste Mal "Finanzreformgesetz" gelesen habe, habe ich zuerst gedacht, das werde jetzt etwas ganz Wichtiges werden. "Finanzreformgesetz" habe ich assoziiert mit der Währungsreform von 1948 und derart fundamentalen Dingen, bis ich festgestellt habe, daß es um die Neuorganisation einiger Finanzämter geht.

Wir stimmen dem Gesetz zu, wenn auch nicht ganz ohne Bauchschmerzen, Herr Staatssekretär, denn aus den Stellungnahmen der Personalvertretungen, der Dienststellenausschüsse und so weiter geht unserer Meinung nach schon hervor, daß hier die Organisationsreform allzu sehr sozusagen top down gemacht wird, und die Frage ist, ob Sie nicht gerade bei dieser Art von Reform die Bediensteten und ihr Know-how stärker einbinden sollten.

Im übrigen halte ich mich hier zurück, denn Kollege Kaufmann hat es inhaltlich bereits begründet. Ich kann nicht ganz verhehlen, daß mich auch die Stellungnahme des Kollegen Höchtl im Ausschuß dazu bewogen hat, dem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle.)

13.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer. – Bitte, Herr Staatssekretär.

13.54

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Professor Van der Bellen, Sie haben berechtigterweise gesagt, daß das Finanzministerium mit gutem Vorbild voranzugehen hat; ich meine, durchaus in mehrerer Hinsicht. Sie haben als einen dieser Aspekte eine richtige Nennung der Kosten, der Ausgaben oder des Entfalles genannt. Bei den Jubiläumsrückstellungen darf ich nur darauf verweisen, daß der Einnahmenausfall ja durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eintritt und nicht durch die Novelle. In dieser Novelle sind nur die mit unseren Veränderungen anzusetzenden Mehrkosten angegeben, aber natürlich nicht jene, die durch die Aufhebung durch den VfGH entstehen, die in diese jährliche Größenordnung geht, die Sie genannt haben.

Ich meine, daß das Finanzministerium aber nicht nur bei der richtigen Darstellung der Ausgaben, die durch Gesetze entstehen, mit gutem Beispiel vorangehen soll, sondern auch bei der Aufgabenreform. Wir haben zwar in der Budgetkonsolidierung durchaus Erfolge erzielt in Österreich, aber Sie alle wissen, daß wir in den nächsten Jahren durchaus noch ein Stück des Weges vor uns haben, daß wir zwar gesamtstaatlich im Jahre 1997 bei einem Defizit von etwa 2 Prozent waren, daß wir es aber doch in den nächsten Jahren noch etwa um ein halbes Prozent nach unten zu bewegen haben.

Sie haben gerade auch in den letzten Minuten darüber diskutiert, daß eine Steuerreform vor uns liegt, eine Steuerreform, die in ihrer konkreten Ausprägung sicher erst zu diskutieren und vom Parlament letztlich dann zu beschließen sein wird, die aber jedenfalls – und so viel steht schon fest – für den Finanzminister zu einem Einnahmenentfall führen wird.

Wenn aber das Budget weiter zu konsolidieren ist, aber auf der Steuerseite, wie auch ich meine, eine Entlastung vorgenommen werden soll, dann steht folgendes fest: Die Ausgaben müssen mit einer Wachstumsrate zunehmen, die deutlich unter der Zunahme des nominellen Bruttoinlandsproduktes liegt. Nur so wird es möglich sein, Steuerreform und Budgetkonsolidierung zu verbinden. Daher meine ich, daß Verwaltungsreform und Ausgabensenkung, und zwar in dem Sinn, daß sie eben nur relativ, nämlich unter dem Bruttonationalprodukt, wächst, wirklich ein wesentliches Vorhaben der nächsten Jahre sein wird.

Auch da kann sich das Finanzministerium nicht ausschließen, sondern es hat, genauso wie in dem anderen Aspekt, eher mit gutem Beispiel voranzugehen. Das heißt, daß auch die Finanzämter zu reformieren sind, wobei ich durchaus konzediere, daß es hier auch andere Zielsetzungen gibt. Es gilt, die Zielsetzung der Bürgernähe zu bewahren. Das heißt, daß eine Zentralisierung nicht möglich ist, denn das würde ja dem Grundsatz der Bürgernähe diametral widersprechen. Das ist sicherlich keine Möglichkeit. Es heißt aber zweitens, daß wir die Qualität, die Servicefreundlichkeit für die Bürger über die Bürgernähe hinaus beibehalten müssen. Das heißt, es muß die Qualität der Leistung weiter aufrechterhalten werden. Es darf drittens nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen werden, also nur über eine Arbeitsverdichtung. Auch das müssen wir beachten, und wir haben es auch getan. Wir haben sehr wohl mit der Personalvertretung eingehend über diese Reformen gesprochen und auch mit ihr übereingestimmt, daß, wenn Veränderungen stattfinden, diese entsprechend sozial abzusichern sind.

Aber auch unter Berücksichtigung all dieser Dinge muß es dann doch möglich sein, zu Reorganisationen zu kommen, denn anders ist dieses Ziel letzten Endes nicht zu erreichen. Ich meine, daß mit diesen Veränderungen in Wien und für Wien-Umgebung durchaus alle diese Ziele mitberücksichtigt werden. Es wird weiter Bürgernähe geben, es wird die Qualität der Leistung nicht nur aufrechterhalten, sondern sie soll verbessert werden, und es wird auch auf die Mitarbeiter Rücksicht genommen.

Daher bin ich sehr froh darüber, daß dieser Beitrag zur Verwaltungsreform, in diesem Fall eben Finanzreform, Ihnen heute zur Entscheidung vorliegt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.59

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Staatssekretär!

Zu Wort gemeldet ist als nächste Frau Abgeordnete Huber. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.59

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Stummvoll hat gemeint, dieses Abgabenänderungsgesetz stehe ganz im Schatten der Steuerreform. Die Diskussion zeigt, daß er damit recht hat.

Ich möchte mich dennoch ein bißchen mit dem Artikel XI beschäftigen und die Gemeinsamkeiten dieser beiden Themen herausarbeiten. Geht es in der Steuerreform um eine gerechte Verteilung der Lasten und wohl auch darum, jene zu entlasten, die überproportional zum Steueraufkommen unseres Staates beitragen, so geht es hier bei den Finanzstrafgesetzen darum, vorsätzliche Zoll- und Steuervergehen, insbesondere gewerbsmäßigen, bewaffneten und bandenmäßígen Zoll- und Steuerbetrug, höher als bisher zu bestrafen.

Die Europäische Union hatte bereits im Jahr 1995 ein Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft beschlossen. Dieses Übereinkommen bezieht sich nicht nur auf die Hinterziehung von Verbrauchssteuern, sondern erfaßt die Abgabenhinterziehung schlechthin. Wir sind uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, wohl darüber einig, daß jeder Schritt, diese Betrügereien im großen Stil einzudämmen, notwendig, richtig und wichtig ist. Insbesondere die organisierte Kriminalität hat ihren Aktionsradius vom Verbrauchssteuerbereich weg hin zum Umsatzsteuerbereich verlagert, weil sich eben gerade die Umsatzsteuer als extrem betrugsanfällige Steuer erwiesen hat.

 

Der Präsident des EU-Rechnungshofes schätzt die jährlichen Ausfälle auf rund 1 Prozent des europäischen BIP. Das heißt, es geht dabei immerhin um eine Größenordnung von 82 bis 85 Milliarden Ecu. Mit dieser Novelle des Finanzstrafgesetzes erhöhen wir nun diese angedrohten Freiheitsstrafen von einem auf zwei Jahre und für gewerbsmäßige Vergehen auf drei Jahre. – Das ist für mich ein Schritt in die richtige Richtung.

Es ist mir schon klar, daß kein Gesetz kriminelle Handlungen verhindern kann. Doch die ursprüngliche Strafandrohung von einem Jahr hat insbesondere die organisierte Kriminalität absolut nicht daran gehindert, ihrer Phantasie in bezug auf grenzenlose Abgabenhinterziehung freien Lauf zu lassen.

Mit dem Instrumentarium des Vorsteuerabzuges für Warensendungen, die zumindest laut Frachtpapiere und Faktura angeblich quer über den Kontinent verschickt wurden, in Wahrheit jedoch das Land überhaupt nie verlassen haben, werden Schadenssummen in gigantischer Höhe produziert. Hinsichtlich des Vorwurfes, der in der Begutachtung erhoben wurde, nämlich daß die Strafverschärfung zu hoch sei beziehungsweise die braven Steuerzahler kriminalisiert würden, sollte man sich schon die bisherigen Finanzvergehen näher anschauen. Diesbezüglich ist festzustellen, daß zwar nur ein relativ kleiner Teil der Täter davon betroffen ist, dieser aber dafür der absolut schädlichste mit exorbitant hohen Schadenssummen ist. Die verhängten Geldstrafen – ich erinnere nur an den Golddukatenfall, bei dem damals 1,8 beziehungsweise 1,2 Milliarden Schilling an Strafen verhängt wurden – stehen in Wahrheit nur auf dem Papier, und die dahinterstehenden Ersatzfreiheitsstrafen entsprechen zusammen mit den verhängten primären Freiheitsstrafen in keiner Weise dem begangenen Unrecht.

Insgesamt denke ich, daß gerade in Anbetracht der Steuerhinterziehungen im Bereich der Umsatzsteuer eine schrittweise Steuerharmonisierung in der Europäischen Union, so schwierig sie sich auch gestalten wird, notwendig ist, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, müssen doch letztlich die redlichen Unternehmen und wir alle redlichen Steuerzahler ein Mehr an Abgaben dafür leisten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaugg. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.03

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kollegin Huber hat von der Steuerhinterziehung gesprochen, was sicherlich ein wichtiger Aspekt ist. Aber während wir um Kleinigkeiten diskutieren, sind uns laut Europäischem Rechnungshof innerhalb der EU etwa 900 Milliarden Schilling verlorengegangen. Angesichts dessen erwarte ich mir seitens unserer Finanzverantwortlichen, nämlich von Ihnen, Herr Staatssekretär, und auch vom Bundesminister, daß sie uns einmal erklären, welche Maßnahmen gesetzt werden sollen, damit es nicht mehr zu diesen enormen Ausfällen kommen kann. Diese Ausfälle haben ein Ausmaß erreicht, worunter auch Österreich nicht unwesentlich leidet. Welche Maßnahmen werden also gesetzt, damit es bei dieser Vereinigung zu keinen Diebstählen und ähnlichem mehr kommt?

Da Sie von Bürgernähe gesprochen haben, Herr Staatssekretär: Diese kann sich nicht nur auf das Räumliche beschränken, sondern muß sich auch auf das Inhaltliche niederschlagen; die Gesetze sollten überschaubarer werden. – Wenn man sich die gesamte Steuerreform ansieht, dann kommen einem diesbezüglich wirklich Zweifel. Außerdem wurde diese von Kollegen Stummvoll unerlaubterweise – so sage ich jetzt einmal – angesprochen, denn als gestern die Verkehrsdiskussion in diesem Hause stattgefunden hat und über den Semmering-Basistunnel gesprochen wurde, wurde ganz empört von den Regierungsfraktionen gemeint: Dieser Punkt steht nicht auf der Tagesordnung, darüber können wir nicht reden, darüber sollten wir nicht reden! Das heißt also, es herrscht hier eine eigene Parlamentskultur. Ich meine, daß aktuelle Themen aktuell besprochen werden sollten und es daher wichtig wäre, auch über die Steuerreform und die Vorschläge der Kommission dringlich und rasch nachzudenken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Kommission war weder unabhängig noch weisungsfrei. Es sind ihr Vorgaben gemacht worden, aufgrund derer ihr kein großer Wurf gelingen konnte. In Wirklichkeit ist ein enttäuschendes Ergebnis herausgekommen, denn es wurden lediglich einige wenige Milliarden verschoben. Wenn man jetzt von der kleinen Lösung, wie sie gestern vom stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission genannt wurde, mit 8 Milliarden Schilling Entlastung bei den Lohnnebenkosten ausgeht, dann muß man sagen: Das ist gar nichts! Ich frage mich daher: Wozu haben eineinhalb Jahre lang Fachleute, Fachkräfte an der Ausarbeitung von Vorschlägen für eine Steuerreform gearbeitet, die Beschäftigungsimpulse bringen soll? – Jetzt kommt es zu einer geringfügigsten Entlastung und gleichzeitig zu einer massiven Erhöhung der Energiesteuer auf Diesel, Benzin et cetera, sodaß letztlich wieder der Beschäftigte benachteiligt ist beziehungsweise man ihm das wieder auf Umwegen über erhöhte Kilometergelder oder über erhöhte Fahrtkostenzuschüsse zurückgibt.

Der Rechtsstaat, auf den sich Herr Generalsekretär Stummvoll beruft, ist in vielen Fällen zweifelhaft. Er ist auch deshalb zweifelhaft, weil, wie schon erwähnt wurde, manchmal Gesetze beschlossen werden, in der Hoffnung, daß sich der Verfassungsgerichtshof relativ lange damit Zeit läßt, bis er diese wieder aufhebt. Aber bis zu diesem Zeitpunkt hat sich der Staat viel Geld erspart. – Wenn ich mir die beiden Gesetze, das Abgabenänderungsgesetz und das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, ansehe, habe ich das Gefühl, daß zurzeit im Finanzministerium sehr viel "Schlagzeilenpolitik" betrieben wird. Die Abschaffung der Stempelmarken ist von der Idee, vom Gedanken her eine zu begrüßende Angelegenheit, aber in Wirklichkeit – wenn man sich die Fülle der Neuerungen ansieht, kann man dies feststellen – bleibt der Bürokratismus pur bestehen, und die Verbesserungen sind mit der Lupe nicht auffindbar.

Es mag schon so sein, daß nun bei den Finanzämtern die Köpfe rasiert werden, wie man so schön sagt. Mit dem Beschluß dieses Finanzreformgesetzes wird quasi eine Generalvollmacht für den Finanzminister ausgestellt, diesbezüglich weitere Maßnahmen zu setzen – auch gegen den Widerstand der im Finanzamt Beschäftigten. Wir haben Briefe erhalten, die Sie bestimmt auch bekommen haben, in denen die Mitarbeiter beklagen, wie mit ihnen umgegangen wird, unter welchen Arbeitsbedingungen sie arbeiten müssen. Und angesichts dessen wollen Sie eine Vollmacht für weitere Reformen in diesem Bereich haben?!

Ich würde folgendes vorschlagen: Bevor Sie die ersten Reformschritte umsetzen, sollten Sie auch den Oppositionsabgeordneten eine Gesamtreform vorlegen, damit wir wissen, wohin der Zug fährt. Es fehlt das Gesamtkonzept, es fehlt eine Gesamtmaßnahme. Wir stehen vor einer Steuerreform, die im Augenblick ein Nullsummenspiel ist. Ich hoffe aber, daß die Oppositionsparteien in dieser Frage etwas einbringen dürfen, sodaß wir erst nach dieser Steuerreform, die Bedeutung für das nächste Jahrtausend hat, entscheidende und einschneidende Schritte hinsichtlich der Mitarbeiter in den Finanzämtern setzen werden. Es geht darum, ob sie weiterhin dort ihren Dienst so versehen können, wie das bisher der Fall gewesen ist, und vor allem darum, welche Aufgaben sie haben. – Es kann nicht sein, daß man eine Steuerreform so durchführt, indem man den Vorschlag macht, sämtliche Sonderausgaben zu streichen, sodaß 300 Mitarbeiter des Finanzamtes weniger Arbeit haben. Das kann es nicht sein! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Für viele Arbeitnehmer in Österreich war die Voraussetzung, ihr eigenes Haus zu bauen oder eine Eigentumswohnung zu erwerben, daß sie das steuerlich nutzen konnten. Jetzt nehmen Sie ihnen dieses Geld weg. Sie haben es schon einmal gekürzt, und jetzt soll es den Betroffenen zur Gänze weggenommen werden. Bei diesem Schritt werden wir mit Sicherheit nicht mitmachen, weil wir überzeugt davon sind, daß viele Einsparungsmöglichkeiten in der Verwaltung gegeben sind und daher dieser Schritt nicht notwendig wäre. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Auer. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.08

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese rund 16 Gesetze, die von dieser Materie betroffen sind, machen ein umfangreiches Paket aus. Ich habe mich allerdings gewundert, daß eine kritische Bemerkung seitens des Kollegen Böhacker zur Bausparprämie zu hören war. Ich meine, daß gerade die Gesetzgebung hinsichtlich des Bausparens beziehungsweise das Bausparen überhaupt in Österreich für den Wohnbau eine entscheidende Bedeutung hat. Wir sollten daher jede Verbesserung begrüßen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Böhacker.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber im wesentlichen zum Bewertungsgesetz Stellung nehmen. Dazu muß ich sagen, Herr Staatssekretär, daß ich schon ein wenig verwundert bin. Man kann durchaus einer Meinung darüber sein, daß die Verschiebung um zwei Jahre gerechtfertigt ist, daß das Gesetz um ein Jahr früher in Kraft hätte treten sollen. Über diese Meinung könnte man durchaus diskutieren. Wenn jedoch in der Begründung dieses Gesetzes wörtlich zu lesen ist, daß es sich beim Einheitswert um einen Dauerbescheid handelt, dann ist es meiner Meinung nach verwaltungsökonomisch sinnvoll, diesen bereits in Euro neu festzusetzen.

Außerdem würde die Zusammenlegung von Stichtagen eine Beseitigung des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes sowohl für den Steuerpflichtigen als auch auf seiten der Abgabenverwaltung nach sich ziehen. Das, so glaube ich, muß man unterstreichen.

Wenn jedoch dann als Begründung in der Vorbesprechung von Ihren Beamten ausgeführt wird, man sei nicht in der Lage, diese Bescheide sowohl in Euro als auch in Schilling auszustellen, dann frage ich mich schon, ob da nicht Handlungsbedarf gegeben wäre, denn jedem kleinen Gewerbetreibenden wird man das in den nächsten Jahren zumuten. So wäre dies auch bei den Finanzämtern, bei den Gemeinden und bei den Stadtämtern denkbar gewesen. Ich würde daher bitten, wenn ein Gesetz zu fixieren ist, daß dann auch die Begründung so fixiert wird, wie tatsächlich das Gesetz in Kraft treten soll.

Meine Damen und Herren! Beim Bewertungsgesetz geht es um zwei Punkte, nämlich einerseits um die Verschiebung der Hauptfeststellung und andererseits um die Änderung der Viehbesatzdichte, was für die heutige Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung ist. Der Einheitswert ist ein Dauerbescheid, der für mehrere Jahre als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Der Einheitswert bildet in der Land- und Forstwirtschaft die Basis für die Berechnung verschiedener Abgaben. Ich bitte daher um eine regelmäßige Aktualisierung, die mehr als notwendig ist. Es kann jedoch nicht behauptet werden, daß dies nur ein Vorteil oder ein Nachteil ist. Es gibt Gebiete, in denen es vielleicht vorteilhaft wäre, die Verschiebung noch länger hinauszuziehen. Es gibt aber auch Gebiete, in denen es vielleicht von Vorteil wäre, diese Verschiebung nicht so lange hinauszuzögern – wie auch immer. Die Erhöhung der Viehbesatzdichte ist, so glaube ich, gerade aufgrund der eingetretenen Entwicklung im Bereich der Tierzucht beim Futterbedarf der modernen Tierrassen notwendig.

Ich habe auch noch einen Abänderungsantrag einzubringen, der wie folgt lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nowotny, Auer und Genossen betreffend dieses Gesetz

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Im Artikel I lautet Z 12a:

"12a: In § 124b Z 31 wird nach der Wortfolge ,§ 1 des Berufsausbildungsgesetzes‘ ein Beistrich gesetzt und die Wortfolge ‚des § 2 Abs. 4 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes oder des § 63 des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes‘ eingefügt."

2. Im Artikel VII wird als Z 10a eingefügt:

"10a: Im § 14 Tarifpost 15 wird als Abs. 5 angefügt:

,(5) Abweichend von Abs. 1 lit a beträgt die feste Gebühr während des Probebetriebes (§ 40a Abs. 9 KFG 1967, in der jeweils geltenden Fassung) für

a) Bescheinigungen, die aus Anlaß der Zulassung zum Verkehr über die erfolgte Zulassung ausgestellt werden (§ 40a Abs. 5 Z 6 KFG 1967, in der jeweils geltenden Fassung) 660 Schilling,

b) Bestätigungen der Abmeldung (§ 40a Abs. 5 Z 12 KFG 1967, in der jeweils geltenden Fassung) 360 Schilling.‘"

3. In Artikel X wird als Z 8 angefügt:

"Z 8. Nach § 313 wird folgender § 313a eingefügt:

,§ 313a. Ist eine Partei gehörlos oder hörbehindert, so ist erforderlichenfalls ein Dolmetscher beizustellen. § 181 gilt sinngemäß; die Gebühr für die Mühewaltung richtet sich nach § 54 Gebührenanspruchsgesetz 1975.‘"

*****

Ich bitte, diesen Abänderungsantrag mit in Verhandlung zu nehmen.

Wir werden diesen Gesetzesvorlagen die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt, steht daher mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung ist nun Herr Abgeordneter Böhacker zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.15

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Mein Vorredner Kollege Auer hat behauptet, ich hätte das Bausparkassensystem kritisiert. – Das, Herr Kollege Auer, ist unwahr.

Wahr ist vielmehr, daß ich nicht die hervorragende Einrichtung des Bausparsystems kritisiert habe, sondern das Verhalten und die Vorgangsweise der österreichischen Bundesregierung in ihrer Wankelmütigkeit.

Sie wissen genau, Herr Kollege Auer, daß vor kurzer Zeit die Bausparprämie massiv gekürzt wurde (Zwischenrufe bei der ÖVP), der Finanzminister sich damit 400 Millionen Schilling erspart hat, und nunmehr wird die Erhöhung der Bemessungsgrundlage als Erfolg verkauft, obwohl damit nur 300 Millionen den Bausparern zurückgegeben werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Auer! Diese unehrliche Politik der Bundesregierung habe ich kritisiert und nicht das Bausparkassensystem! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.16

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Nußbaumer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.16

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das vorherige Beispiel hat wieder gezeigt, wie oberflächlich die Abgeordneten der ÖVP, eigentlich der gesamten Regierungskoalition zuhören und wie oberflächlich sie argumentieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einige grundsätzliche Bemerkungen zu dieser Regierungsvorlage machen. Allein diese 16 Gesetze, die mit einem einzigen Gesetz geändert werden, zeigen auf, wie berechtigt die Kritik an den komplizierten und unlesbaren, undurchschaubaren Gesetzen ist. Dieses Gesetz bringt, Herr Staatssekretär, auch wenn Sie das in der Debatte behauptet haben, keine Bürgernähe, bringt keine Vereinfachung, sondern bringt nur zusätzliche bürokratische Abläufe, verkompliziert das Ganze und ist in letzter Konsequenz natürlich auch kostenaufwendiger.

Wenn Sie die Regierungsvorlage im Detail durchlesen, dann können Sie den Ausführungen nur folgen, wenn Sie in eine Bibliothek gehen, um auf die gesamten Verweise zugreifen zu können. Ich lese Ihnen ein Beispiel vor. Da heißt es: Es wird angefügt: Artikel I Z 64 Steuerreformgesetz 1993, BGBl. 818/1993 in der Fassung des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. 201/1996, gilt nicht für Rückstellungen im Sinne des § 14 Abs. 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998. – Bitte, wie soll man sich, wenn man diesen Satz liest, noch auskennen? (Abg. Mag. Trattner: Können Sie uns den Satz erklären, Herr Staatssekretär?)

Herr Staatssekretär! Ich frage Sie tatsächlich: Wissen Sie, worum es geht, wenn Sie das hören? Glauben Sie, daß dies ein normaler Bürger lesen und verstehen kann? Wieviel Zeit, glauben Sie, muß ein Experte – unser Abgeordneter Böhacker ist ein Experte – aufwenden, um auf diesbezügliche Fragen von Kunden die entsprechende Antwort geben zu können? – Herr Staatssekretär! Diese gesamte Regierungsvorlage ist doch in Wahrheit eine Schikane für all jene, die dieses Gesetz vollziehen müssen, ist aber noch mehr eine Schikane für alle Betroffenen, die nicht in der Lage sind zu prüfen, ob das, was an ihnen vollzogen wird, auch tatsächlich richtig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Lassen Sie mich aber auch inhaltliche Kritik anbringen, Herr Staatssekretär! Das erste betrifft den Bereich der Vergebührung von Mietverträgen, der auch schon angesprochen wurde. Grundsätzlich ist eine Vergebührung von Mietverträgen abzulehnen. Das steht auch in diesem neuen Papier betreffend die Steuerreform. Ich wundere mich eigentlich, daß – man mußte doch wissen, welche Vorschläge in etwa von dieser Kommission kommen werden – man jetzt ein Gesetz vorlegt, das genau dem widerspricht, was die Steuerreformkommission vorschlägt – von dem wenigen, was sie überhaupt vorschlägt.

Die Einnahmen stehen auch bei dieser Vergebührung in keinem Verhältnis zum bürokratischen Aufwand. In der vorliegenden Form ist die Vergebührung aber auch ungerecht, weil sie beispielsweise bei unbefristeten Verträgen bei der Obergrenzenberechnung bei Wohnungen drei Jahre, bei Geschäftslokalen aber 18 Jahre vorsieht. Sie ist aber auch deshalb ungerecht, weil man bei Vermietung inklusive der Betriebskosten, Herr Staatssekretär, was eine Erleichterung für die Mieter bringen würde, natürlich eine höhere Gebühr bezahlt als bei Vermietung ohne Betriebskosten. Was ist nun die Folge davon? – Daß bereits jetzt 80 Prozent der Verträge so ausgelegt sind, daß die Gebühren der Mieter zahlt. Das aber wieder ist doch wohl nicht im Sinne des Erfinders!

Mein zweiter inhaltlicher Kritikpunkt bezieht sich auf Artikel 11 des Finanz-Strafgesetzes. Durch die stete Verkomplizierung der österreichischen Gesetzgebung, die hohe Steuer- und Abgabenlast kommt es natürlich – bewußt oder unbewußt – zu Steuervergehen. Eine Abschreckung durch die Verschärfung der Strafen zu erzielen, ist zwar eine Sache, die andere Sache aber, Herr Staatssekretär, ist, daß mit diesem Gesetz wieder einmal gezeigt wird, daß die Bundesregierung nicht in der Lage ist, Ursachen zu bekämpfen, sondern lediglich versucht, Auswirkungen einer fehlgeschlagenen falschen Steuerpolitik in den Griff zu bekommen.

Das Problem dabei, Herr Staatssekretär, ist, der kleine Mann hat keine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit, den großen aber – mit entsprechender Beratungsassistenz – läßt man laufen. Deshalb pochen wir so sehr auf ein neues und überschaubares, faires Steuermodell. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.22

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Jetzt ist Frau Abgeordnete Bures zu Wort gemeldet. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.22

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vor allem zu den Ausführungen meines Vorredners Stellung nehmen, der die Reformen, die heute anstehen – darin sind eine Reihe positiver Regelungen enthalten –, als kompliziert bezeichnet hat. Das ist offensichtlich seine Einschätzung. Ich möchte zwei Beispiele herausgreifen, an denen man konkret sieht, daß diese Abänderungen, die wir heute zu beschließen haben, tatsächlich in einigen Bereichen eine Verbesserung für die Mieter darstellen.

Der erste Punkt ist, daß wir über die Verlängerung der Frist zur Auflösung der steuerfreien Mietzinsrücklagen diskutieren. Das wird zusätzlich einen Investitionsschub in der Höhe von rund 2 Milliarden Schilling im Baugewerbe und im Baunebengewerbe bedeuten. (Abg. Böhacker: Eine langjährige freiheitliche Forderung!) Durch die Verlängerung um ein Jahr werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und gesichert.

Ich bin aber auch sehr froh, daß es gelungen ist, analog zu dieser steuerrechtlichen Regelung eine Änderung im Mietrecht vorzunehmen, damit die 40 Prozent aus diesen angesparten Mitteln vom Hauseigentümer nicht dann entnommen werden können, wenn dem keine Steuerleistung gegenübersteht. Wir haben eine steuerrechtliche Regelung getroffen, die auch im Mietrecht in einer Übergangsbestimmung ihren Niederschlag findet.

Ich möchte aber doch diese Gelegenheit nutzen, weil eben das grundsätzliche Problem der Hauptmietzinsreserve damit leider nicht gelöst ist, und dazu kurz folgendes sagen: 1996 haben wir erfreulicherweise ein Steuerprivileg, das Hauseigentümer hatten, abgeschafft, nämlich daß sie zehn Jahre lang Mittel, die sie frei zur Verfügung hatten – weil sie nur eine rechnerische Größe sind –, nicht versteuern mußten. Das war ein Steuerprivileg und wurde nun abgeschafft.

Als Steueräquivalent dazu hat man nur leider die Möglichkeit geschaffen, 40 Prozent aus dieser Hauptmietzinsreserve herauszunehmen. Das hat zur Folge, daß dann, wenn es zu größeren Instandsetzungsarbeiten in einem Haus kommt, um 40 Prozent weniger Geldmittel vorhanden sind und die Steuerleistung von Hauseigentümern direkt auf die Mieter übergewälzt wird, denn die Mieter haben die Kosten der Sanierung zu zahlen. Da wir alle übereingekommen sind, daß das eine ungerechte Hausherrensteuerüberwälzung ist, hat das Parlament einen Entschließungsantrag beschlossen, in dem wir gefordert haben, im Steuerrecht eine diesbezügliche Regelung zu finden und diese ungerechte Regelung aus dem Mietrecht herauszunehmen.

Diesem Entschließungsantrag ist der Finanzminister nachgekommen, und es gibt einen Entwurf des Finanzministeriums, der in dieser Frage eine Lösung herbeiführt. Ich lade Sie alle dazu ein, mitzuhelfen, daß die Kosten für Mieter gesenkt werden können und diese steuerrechtliche Re-gelung umgesetzt wird, um diese, wie gesagt, ungerechte Regelung zu ersetzen. Diese Regelung hat im Mietrecht nichts verloren, und durch deren Beseitigung würde es zu einer Entlastung der Mieter kommen.

Der zweite Punkt, den ich Ihnen gerne näherbringen möchte, ist die Frage der Vergebührung von Mietverträgen. Ich teile die Einschätzung, daß man darüber diskutieren kann, warum ein Mietvertrag überhaupt vergebührt werden muß. Ich möchte aber gleichzeitig in Erinnerung rufen, wie der jetzige Stand bei der Vergebührung von Mietverträgen ist.

Wir haben mit der Mietrechtsgesetz-Novelle 1997 beschlossen, daß es andere Formen von Befristungsmöglichkeiten für Wohnzwecke geben soll, daß es die Möglichkeit gibt, zum Beispiel auf zehn Jahre befristet zu vermieten. Gleichzeitig haben wir aber im Gebührengesetz die diesbezügliche Regelung nicht geändert, wonach die Vergebührung entweder 1 Prozent der Monatsmieten in der Dauer der Befristung oder maximal von drei Jahren beträgt. Das hat zur Folge, daß derzeit ein Mieter – darum bin ich froh, daß wir heute diese Regelung beschließen –, wenn er einen befristeten Mietvertrag auf zehn Jahre abschließt, 1 Prozent der zehn Jahresmieten an Vergebührung zu bezahlen hat und jemand, der einen unbefristeten Mietvertrag abschließt – wir sind uns darüber einig, daß das für den Mieter der wertvollere Mietvertrag ist –, 1 Prozent von drei Jahresmieten zu entrichten hat.

Der derzeitige Zustand ist ungerecht, und ich bin froh, daß wir diese Obergrenze heute auch für befristete Mietverträge beschließen. Wenn Sie wollen, können wir das auch als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bezüglich Vergebührung von Mietverträgen ansehen.

Ich möchte aber auch zu der Frage, warum es bei Geschäftsraummieten nicht analoge Regelungen gibt, Stellung nehmen. Die Frage der Möglichkeiten von Befristungen für die Miete von Geschäftsräumlichkeiten ist ganz anders geregelt als bei Mietwohnungen. Ich glaube, daß die Gruppe der von befristeten Mietverträgen betroffenen Menschen in einem nicht vergleichbaren Ausmaß größer ist, als das bei Geschäftsraummieten der Fall ist.

Ich möchte auch darauf hinweisen, daß der Mieter die Vergebührung des Mietvertrages trägt, die Vergebührung von Geschäftsraummietverträgen allerdings als Betriebsausgabe abgeschrieben werden kann. Ich denke, daß auch das ein Aspekt sein muß, diese Änderung heute zu beschließen, die eine Verbesserung für alle Mieter darstellt, die ein befristetes Mietverhältnis eingehen.

Bei Befristungen ist der kleinste Punkt die Frage der Vergebührung von Mietverträgen. Gerade Mieterschützer kämpfen dafür, daß es in Zukunft nur mehr unbefristete Mietverhältnisse geben sollte. All jene, die bei der Vergebührung befristeter Mietverträge ein Problem sehen, lade ich gerne ein – das Liberale Forum ist sonst immer für Flexibilität, für mehr Befristungsmöglichkeiten –, mit uns dafür zu kämpfen, daß befristete Mietverträge abgeschafft werden.

Daher – das waren nur zwei Gründe – bin ich froh, daß wir heute diese Abänderungsanträge und diese Reformen beschließen werden. Wir können dem Ganzen freudig zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Dr. Höchtl. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.29

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte heute in der Debatte zu diesen verschiedenen Vorlagen nur zu einem Punkt im Finanzreformgesetz 1998 Stellung nehmen, nämlich zur Frage, wie die Finanzämter in Hinkunft gestaltet werden sollen.

Ich möchte mich nicht mit irgendwelchen Äußerungen, die heute dazu gefallen sind, beschäftigen, sondern ausschließlich damit, wie der Grundsatz, mehr Bürgernähe zu erzielen, in die Wirklichkeit umgesetzt werden kann, wie der Grundsatz Dezentralisierung anstatt Zentralisierung verwirklicht werden kann und wie eine Reform verwirklicht werden kann, die – wie Kollege Stummvoll erwähnt hat – im Einvernehmen mit den Betroffenen und nicht gegen die Betroffenen gemacht wird. (Zwischenruf des Abg. Hans Helmut Moser.) – Kollege Moser bringt wiederum allen seine Unwissenheit zur Kenntnis. Das ist etwas, das dir vorbehalten bleibt.

Ich und die Volkspartei sagen jedenfalls: Wir sind jeweils für Reformen, die mit den Betroffenen gemacht werden, wir sind für die Dezentralisierung und gegen die Zentralisierung, und wir sind für die Bürgernähe und gegen die Bürgerferne. Das sind unsere Grundsätze! (Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt werde ich auf das Finanzamt Wien-Umgebung eingehen. Vielleicht schließt sich Kollege Moser im Laufe dieser Diskussion diesem Standpunkt an. Jeder ist eingeladen, sich im Laufe der Zeit einem besseren Argument zugänglich zu fühlen. Wir wollen das überhaupt nicht ausschließen – bei niemandem! (Zwischenruf des Abg. Hans Helmut Moser.)

Worum geht es? – Es geht beim Finanzamt Wien-Umgebung um ein Finanzamt, das tatsächlich das zweitgrößte, für Niederösterreich zuständige Finanzamt ist, das derzeit noch in Wien beheimatet ist. Das ist selbstverständlich eine Zwischenlösung, denn es gibt kein anderes Bundesland, in dem ein Finanzamt situiert wäre, das für ein anderes Bundesland die Agenden durchführt. Das gibt es sonst nicht.

Das heißt, es ist nur logisch, wenn ich Bürgernähe als zentrale Forderung aufstelle, wenn ich mir die Dezentralisierung als zentrales Ziel vornehme, wenn ich möchte, daß ich im Einvernehmen mit den Betroffenen eine Reform durchführe, daß natürlich auch dieses Finanzamt Wien-Umgebung nach Wien-Umgebung verlagert wird. Das ist doch eine logische, rationale und nachvollziehbare Forderung. Dazu stehe ich, und diese bringe ich gemeinsam mit Kollegen als Antrag ein. Ich glaube, daß wir in der Politik klar, deutlich und unmißverständlich Standpunkte zu beziehen haben und nicht verwaschene Formulierungen verwenden sollen, hinter denen wir uns verstecken. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haider: Wovon sprichst du? – Abg. Böhacker: Was sagt der Zentralausschuß dazu?)

Wir glauben auch, daß Niederösterreich ein Recht darauf hat, eine eigene Finanzlandesdirektion zu haben. Auch das ist bisher nicht vorhanden. Das flächengrößte Bundesland Österreichs hat dies nicht. (Abg. Dr. Haider: Niederösterreich!) Wir glauben – das ist auch in dem Antrag enthalten –, daß der Finanzminister dazu aufgefordert werden soll, diese gesetzlichen Maßnahmen vorzubereiten. Ich bekenne mich eindeutig als Niederösterreicher zu derartigen eigenständigen Einrichtungen, wie dies für jedes andere Bundesland auch der Fall ist. Ich glaube, das entspricht dem föderalistischen Gedanken, wir haben uns immer zum Föderalismus bekannt, und das ist Ausdruck dieses unseres Bekenntnisses. (Beifall bei der ÖVP.)

Mein sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich nicht um irgendein kleines Finanzamt. Ich habe gesagt, es ist das zweitgrößte in Niederösterreich. Es hat im vergangenen Jahr 5,6 Milliarden Schilling Steueraufkommen gehabt. (Abg. Dr. Haider: Was kostet das, wenn man das verlegt?) Wenn wir uns bezüglich Verwaltungsreform in dieser Region an einer Institution ein Beispiel nehmen können, dann ist es die Verwaltungsreform der Niederösterreichischen Landesregierung.

Es hat auch die Bezirkshauptmannschaft von Wien-Umgebung ihren Standort in Wien gehabt. Was ist gemacht worden? – Es ist die Bezirkshauptmannschaft nach Wien-Umgebung ausgelagert worden (Abg. Dr. Haider: Was kostet das?), nach Klosterneuburg, mit Außenstellen in Schwechat und Purkersdorf. (Abg. Dr. Haider: Du, was kostet denn das neue Finanzamt?) Es wäre keine Schwierigkeit, das in einem guten Kooperationswege mit anderen öffentlichen Einrichtungen auch beim Finanzamt so zu machen. Wir stehen dazu und sagen ein eindeutiges Ja zu einer derartigen Lösung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haider: Was kostet das? Pepi, was kostet das?)

Wenn ich sage: Dezentralisierung – ja, Zentralisierung – nein ... (Abg. Dr. Haider: Was kostet das?) Ich habe nur wenige Minuten. (Abg. Dr. Haider: Sag einmal, was das kostet, eine neue Bürokratie! Sag, was kostet es!) Wir haben alleine in den Jahren von 1994 bis 1998 – ich habe mir diese Berechnungen von Beamten des Finanzministeriums geben lassen – die Iststände im Personalbereich in den Finanzämtern (Abg. Dr. Haider: Neue Bürokratie, aber keine Kosten!) von 14 089 Personen auf 12 448 abgebaut. (Abg. Dr. Haider: Stummvoll ist schon gegangen, dem graut davor!) Gleichzeitig hat sich aber der Personalstand in der Zentralstelle, im Finanzministerium, von 933 auf 1 026 Personen erhöht. Das heißt grosso modo: 10 Prozent reduziert in den bürgernahen Einrichtungen, 10 Prozent aufgestockt in den zentralen Einrichtungen. Das ist die Realität! Man muß sich mit Realitäten auseinandersetzen. (Abg. Dr. Haider: Wer ist denn in der Regierung? Wer ist denn in der Regierung?) Genau das haben auch Gaugg und Böhacker von den Freiheitlichen, Kollege Haider, hier erwähnt und mich damit unterstützt. (Abg. Dr. Haider: Wer ist denn in der Regierung? Wie lange seid ihr schon in der Regierung? Wie lange seid ihr schon in der Regierung? Pepi, ihr seid ja in der Regierung!)

Wenn wir die Finanzämter neu gestalten, dann müssen wir eines wissen (Abg. Dr. Haider: Warum macht ihr es nicht?): Die Vorstellungen, die beispielsweise Kollege Edlinger in den letzten Monaten erwähnt hat, hätten noch wesentlich zentralistischere Strukturen vorgesehen als diese eine Maßnahme. (Abg. Dr. Haider: Seid ihr jetzt nicht mehr in der Regierung? Pepi, seid ihr jetzt nicht mehr in der Regierung?) Aber wir als Volkspartei, die immer Bürgernähe praktiziert hatte, sagen: Wir wollen eines erreichen, wir wollen dem Prinzip "Wehret den Anfängen!" bereits bei der ersten Maßnahme in diese Richtung das Wort reden! (Abg. Dr. Haider: Er redet, als wenn ihr in der Opposition wärt! Seid ihr nicht mehr in der Regierung?) Wir lassen uns gewisse Einrichtungen nicht zerstören! Das ist unser Standpunkt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haider: Die Begeisterung hält sich in Grenzen!)

Daß ich damit nicht alleine in der Volkspartei bin, zeigen auch Bürgermeister aus vielen Gemeinden, ob das Moosbrunn, Wolfsgraben, Preßbaum, Mauerbach oder Gablitz ist, von denen man sagt, sie seien ÖVP-Bürgermeister. (Abg. Dr. Haider: Seit wann seid ihr in der Regierung? Seit wann seid ihr in der Regierung?) Aber es gibt eine Gemeinde Fischamend, es gibt auch Stellungnahmen aus Schwechat, aus Ebergassing. Ich habe sie mir alle besorgt, das sind eindeutig sozialistisch beherrschte Gemeinden, die sich zu dieser Struktur, die jetzt vorhanden ist, bekennen und nicht zu einer Zerstörung, zu einer Aufteilung in verschiedene Himmelsrichtungen. (Abg. Dr. Haider: Ihr seid in der Regierung! Beschließt es, wenn ihr in der Regierung seid!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Edlinger hat in einer APA-Aussendung vom 3. August 1998 seine Vorstellungen veröffentlicht. In den ersten Reformschritten denkt Edlinger beispielsweise ans Waldviertel, wo derzeit verschiedene Finanzämter existieren. Gedacht ist, überhaupt nur mehr ein Vollfinanzamt zu belassen und die übrigen Standorte als Außenstellen weiterzuführen. (Zwischenrufe beim Liberalen Forum.)

Das heißt also, wir sind mit dem Ausdruck "Wehret den Anfängen" völlig richtig gelegen. (Abg. Hans Helmut Moser: Haben Sie das dem Verteidigungsminister auch gesagt, das mit den Anfängen?) Man fängt einmal in einem Bereich an und macht dann weiter. (Abg. Dr. Gusenbauer: Wir fürchten uns nicht!) Auch Melk, lieber Kollege Gusenbauer, kann davon betroffen sein.

Wir haben jedenfalls die Auffassung, daß überall in den einzelnen Regionen die Finanzämter, die Bezirkshauptmannschaften, die Vermessungsämter (Abg. Dr. Haider: Mehr Verwaltung – bravo!), die entsprechenden Bezirksgerichte erhalten bleiben sollen. Das ist der Standpunkt derer, die sich tatsächlich mit den Bürgern befassen. (Die Abgeordneten Dr. Stummvoll und Schwarzenberger: Mehr Bürgernähe! – Abg. Dr. Haider: Mehr Verwaltung! – Die Abgeordneten Dr. Stummvoll und Schwarzenberger: Mehr Bürgernähe! – Abg. Dr. Haider: Mehr Verwaltung! – Abg. Dr. Stummvoll und Schwarzenberger: Mehr Bürgernähe! – Abg. Dr. Haider: Mehr Verwaltung!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da mir beispielsweise in den Verhandlungen über die zukünftige Struktur gesagt worden ist, bei irgendeinem Finanzamt müßten wir anfangen, ist das, was auch im Finanzausschuß gesagt worden ist – nein, es bleibe bei diesem einen Finanzamt –, wenig glaubwürdig. Zuerst sagt man, man möchte total zentralisieren, aber dann zieht man sich aufgrund von Widerstand auf eine Maßnahme zurück. In der Verhandlung ist gesagt worden, irgendwo müßten wir beginnen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! "Wehret den Anfängen" ist das, was mich mit Kollegen dazu bringt, diesen Antrag einzubringen, der darauf abzielt, einerseits das Finanzamt Wien-Umgebung im Sinne der Bürgernähe in den Bezirk Wien-Umgebung nach Niederösterreich zu verlegen und andererseits eine eigene Finanzlandesdirektion für Niederösterreich zu errichten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn von seiten des Finanzministeriums keine Möglichkeit besteht, in dieser Gesetzesvorlage doch noch eine Korrektur vorzunehmen, dann stehe ich nicht an, zu diesem Finanzreformgesetz eindeutig nein zu sagen. Ich werde gegen diese Vorlage stimmen und habe sofort diesen eigenständigen Antrag auf Errichtung des Finanzamtes in Niederösterreich eingebracht.

Als Niederösterreicher heißt es, auch klar Position für Niederösterreich zu beziehen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter.) Ich würde alle anderen föderalistisch eingestellten Abgeordneten bitten, ein eindeutiges Ja zur Bürgernähe, ein Ja zur Dezentralisierung und ein Ja, gemeinsame Wege mit den Betroffenen zu gehen, zu sagen. Die Abstimmung ist der beste Rahmen, in dem man eine Chance hat, dies zu verwirklichen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Posch: Das war eine Nobelpreisrede für das Finanzamt Niederösterreich!)

14.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.40

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Es trifft sich gut, daß ich nach Herrn Kollegen Höchtl an der Reihe bin. Bevor wir auf die Fragen der höheren Mathematik eingehen, bleiben wir vielleicht zuerst bei der Arithmetik. Im Finanzministerium gab es 990 Beschäftigte, mit 1. Jänner 1998 ist die Personalsektion aus dem Bundeskanzleramt in das Finanzministerium übersiedelt. (Abg. Dr. Höchtl hält eine Zahlentabelle in die Höhe.) Das sind 75 Dienstposten, das ergäbe nach Adam Riese 1 065 Beschäftigte, tatsächlich sind es aber 1 030. (Abg. Dr. Höchtl: 1 026!) Das heißt, das Finanzministerium hat tatsächlich Personalreduktionen durchgeführt, wie überhaupt das Finanzministerium jenes Ressort ist, das in der Verwaltungsabschlankung am allerweitesten gediehen ist. (Abg. Dr. Höchtl: 1994 bis 1998!)

Dies hat offensichtlich auch damit zu tun, daß man dort nach den Kriterien der Effizienz vorgeht, wie das nun beim Finanzreformgesetz der Fall ist. Ich habe großes Verständnis dafür, wenn sich Abgeordnete aus Zwettl, aus Lilienfeld, aus Scheibbs, aus Gegenden, in denen es wirtschaftliche Schwierigkeiten gibt und in denen die Menschen, wenn öffentliche Ämter absiedeln, Angst haben, daß es zu einer weiteren wirtschaftlichen Auszehrung kommt, für das jeweilige Finanzamt einsetzen, weil es eben dort eine wesentliche Funktion hat.

Was den Bezirk Wien-Umgebung betrifft, der zu Recht als der prosperierendste Teil Niederösterreichs bezeichnet wird – auch nachweisbar an den Daten, die Kollege Höchtl gebracht hat –, hängt weder die Identität dieses Bezirkes, der in einzelne Teilbereiche aufgesplittet ist, an diesem Finanzamt, noch brächte es aufgrund der Zersplitterung des Bezirkes Wien-Umgebung der Mehrheit der betroffenen Bürger auch nur irgend etwas, wenn man an einem zentralen Ort, den es eben in Wien-Umgebung nicht gibt, ein Finanzamt neu etablieren würde.

Nun sagt Kollege Höchtl folgendes: Machen wir es so wie bei der Bezirkshauptmannschaft, errichten wir eine Zentrale – am liebsten wäre es ihm natürlich in Klosterneuburg – und dann einzelne Satelliten in den anderen Teilen von Wien-Umgebung! – Dann kommt man aber in jenen Bereich hinein, bei dem es sich nicht nur um eine Verlagerung von Dienstposten, sondern um eine Vermehrung von Dienstposten handelt, um das genaue Gegenteil des Zieles dieser Finanzreform (Abg. Dr. Höchtl: Überhaupt nicht!), die nämlich in ihrem Kern zum Ziel hat, die Dienstleistung für die Bürger aufrechtzuerhalten, aber diese Dienstleistung möglichst effizient und möglichst nach Kostenkriterien über die Bühne zu bringen.

Lieber Kollege Höchtl! Der Föderalismus entscheidet sich ganz sicherlich nicht in der Frage, ob es im Bezirk Wien-Umgebung lokal ein Finanzamt gibt oder nicht. Ganz sicherlich nicht! Daher muß ich ganz offen sagen: Hier wird ein lokalpolitisches Profilierungsthema zur Norm des Föderalismus hochgespielt. Das ist wirklich keine Art, wie man mit der Frage des Föderalismus umgehen soll. (Zwischenruf des Abg. Dr. Höchtl.) Kollege Höchtl! Bei allem Verständnis für lokalpolitische Profilierungen: Das geht doch einen Schritt zu weit!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich auch noch einem zweiten Punkt zuwenden. Man war ja in den letzten Tagen mit den Skandalen rund um die Spendenorganisation "World Vision" konfrontiert. Bei diesem Spendenskandal, bei dem es offensichtlich zur mißbräuchlichen Verwendung von Geldern gekommen ist ... (Abg. Haigermoser: Wo war das?) – Bei "World Vision", also dieser Organisation ... (Abg. Haigermoser: Habsburg-Organisation!) – Es wird zu prüfen sein, inwieweit Herr Abgeordneter Habsburg da eine Rolle spielt. Darüber bin ich nicht informiert (Abg. Haigermoser: Ich auch nicht! Ich habe nichts behauptet!), aber offensichtlich wird das geprüft. Das ist auch nicht mein Ansatzpunkt, ganz offen gesagt.

Mein Ansatzpunkt ist folgender: Es gibt eine Reihe von Organisationen, die Menschen Briefe schreiben und sie ersuchen, für gute Zwecke zu spenden. Die Spendenbereitschaft in Österreich ist zum Glück sehr ausgeprägt. Die Menschen sagen sich dann: Mir schreibt jemand ich möchte eine gute Tat setzen und spenden. (Abg. Haigermoser: Das zwingt, genau zu prüfen!) – Richtig! Nun ist der Punkt jener, daß der einzelne, der im guten Glauben spendet, ja keinerlei Möglichkeit hat zu überprüfen, ob eine Organisation in Ordnung ist oder nicht. Wie man bei "World Vision Österreich" gesehen hat, ist sie offensichtlich nicht in Ordnung. Daher besteht die staatliche Aufgabe wohl darin, zu signalisieren, welche Organisationen gewisse Standards erfüllen und welche nicht, um über den Markt einen entsprechenden Überblick zu gewähren und beim Spender eine dementsprechende Sicherheit zu schaffen, wofür er letztendlich sein Geld ausgibt.

Ich bin nicht dafür, daß da eine staatliche Verwaltungseinheit geschaffen wird, die mit Stempelmarken, Siegeln und so weiter operiert, sondern ich bin dafür, daß uns der Herr Finanzminister einen Vorschlag macht, wie man diesen Bereich ordnen kann, sodaß für die Spender maximale Sicherheit in bezug auf die wirtschaftliche Verwendung der Gelder, in bezug auf die Treffsicherheit der Spenden, die einlangen, vorhanden ist und dies nach den Kriterien der absolut schlanken Verwaltung über die Bühne geht.

Wir müssen uns nämlich über eines im klaren sein (Abg. Mag. Schweitzer: Gusenbauer für "Spenden-TÜV"!) – zum Beispiel! –: Wenn wir der Meinung sind, daß die Höhe der staatlichen Zahlungen sinken und private Spenden größere Bedeutung bekommen sollen, dann dürfen wir uns nicht in eine Situation hineinmanövrieren, in der die Menschen das Vertrauen in das Spenden verlieren, denn sonst wird das gesamte Konzept nicht aufgehen. Daher muß dieses Vertrauen geschaffen werden, und aus diesem Grund bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Maria Rauch-Kallat und Genossen betreffend die Einführung eines Gütesiegels für Spendenorganisationen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, geeignete Vorschläge betreffend die Einführung eines Gütesiegels für österreichische Spendenwerber dem Nationalrat vorzulegen. Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, in einem Vereinsprivatrecht für große Spendenvereine und -firmen geeignete Vorschläge zur Schaffung von Offenlegungspflichten zum Schutz der Vereinsmitglieder und zur Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung von Spenden vorzulegen.

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es uns wirklich darum geht, eine ordentliche Spendenkultur in Österreich zu entwickeln, müssen wir Sicherheiten schaffen, damit sich diese auch entwickeln kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Peter. Zweite Wortmeldung; die Redezeit beträgt 12 Minuten. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, daß um 15 Uhr eine kurze Debatte aufzurufen ist. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.47

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Nur ein ganz kurzer Debattenbeitrag meinerseits: Ich begrüße den Antrag des Herrn Dr. Gusenbauer. Das humanitär-karitative Spendenwesen in Österreich ist in ein sehr schiefes Licht geraten. Wir Liberalen sehen das mit großer Besorgnis.

Ich möchte von unserer Seite aus nur klarmachen, daß wir kein staatliches Spendenamt und keine neue Bürokratie erzeugen wollen, sondern glauben, daß die Lösung, die der von Herrn Kollegen Gusenbauer eingebrachte Entschließungsantrag vom Herrn Bundesminister für Finanzen und vom Herrn Bundesminister für Justiz erbittet, in die Richtung gehen soll, daß es sich um eine privatwirtschaftliche Kontrolle handelt. Wir können uns sehr gut als Beispiel vorstellen, daß die Verpflichtung einer karitativen Spendenorganisation, die Aussendungen in Form von direct mails en gros macht und Spenden sammelt, darin besteht, einen Wirtschaftstreuhänder einzusetzen, der nicht nur die Ordnungsgemäßheit der Buchführung, sondern auch die wirtschaftliche Verwendung überprüft.

Ich meine, daß die Menschen, die mit einem Teil ihres Einkommens andere in Form von Spenden unterstützen wollen, ein Recht darauf haben zu wissen, daß die Organisation überprüft wird. Das braucht aber nicht schon wieder eine neue staatliche Maßnahme der Bürokratie zu sein, das kann auch privatwirtschaftlich funktionieren.

Lassen Sie mich das jetzt weiterdenken: Hätten wir jetzt dieses Spendengütesiegel verwirklicht, wie immer wir die Kontrolle dann durchführen – darüber können wir noch diskutieren –, dann könnten wir den nächsten Schritt tun und sagen, daß in Abhängigkeit vom Einkommen, zum Beispiel ein Prozent oder zwei Prozent des Einkommens, die Bürger und Bürgerinnen für Spenden auch steuerabsetzend im Sinn der Zivilgesellschaft dieses persönlichen Einsatzes ... (Abg. Böhacker: Helmut, dann würdest du immer mir spenden, oder umgekehrt! ...!) – Nein, lieber Hermann! Es geht dir Gott sei Dank so gut, daß du meine "Groscherln" nicht brauchst. – Das heißt, der nächste Schritt wäre dann, daß diese Form von Spenden in einer Abhängigkeit vom Einkommen steuerlich absetzbar wäre und wir damit eine Vergrößerung des Spendenvolumens herbeiführten, weil, wie ich glaube, nichtstaatliche Organisationen oft in ihrer Hilfe sehr viel treffsicherer sind, als es staatliche Organisationen sind.

Ich darf daher meine Zustimmung signalisieren. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.49

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.50

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Tagesordnungspunkt 3 einige Anmerkungen machen.

Zum ersten: zum heute zu beschließenden Abgabenänderungsgesetz. Hier möchte ich lediglich die Verlängerung der Frist zur Auflösung der Mietzinsrücklage herausgreifen und möchte anmerken, daß ich an sich schon einst beim Abgabenänderungsgesetz 1996 die Frist mit zwei Jahren als zu kurz betrachtet habe.

Wir Wirtschaftstreuhänder bedauern es, daß in den Verhandlungen die Einigung über die Verlängerung um ein Jahr erst so spät zustande gekommen ist, und wir hätten es auch bevorzugt, wenn diese Frist auf zwei Jahre ausgedehnt worden wäre. Ich glaube, daß die Betroffenen mit einer längeren Frist eine bessere Dispositionsmöglichkeit gehabt hätten.

Zweite Anmerkung zu den Ausführungen des Kollegen Kaufmann. Kollege Kaufmann hat in seinem Debattenbeitrag kritisiert, daß der Verfassungsgerichtshof sowohl die Mindest-KöSt als auch die Abschaffung der Jubiläumsrückstellung aufgehoben hat. Herr Kollege Kaufmann! Ich darf Sie an folgendes erinnern beziehungsweise Ihnen zu bedenken geben: Erstens hat die ÖVP zwar diesen Bestimmungen im Abgabenänderungsgesetz 1996 zugestimmt, aber wir haben damals all unsere Vorbehalte angemeldet. Wir haben das unter dem Titel des sozialen Ausgleichs mit Ihnen mit getragen. Es war nicht verwunderlich, daß der Verfassungsgerichtshof die Mindest-KöSt aufgehoben hat, denn bei einer Ertragssteuer auf einen nicht vorhandenen Ertrag springt einem doch die Verfassungswidrigkeit buchstäblich entgegen.

Herr Kollege Kaufmann! Ich möchte gar nicht daran erinnern, von welchem Verwaltungsaufwand damals die Einführung, die Abänderung und die Wiederaufhebung der Mindest-KöSt begleitet war. Da wurden unendliche Verwaltungsressourcen vergeudet.

Was die Jubiläumsrückstellung anlangt, möchte ich folgendes sagen: Herr Kollege Kaufmann! Sie sind doch Arbeitnehmervertreter, Sie wissen, daß hier ein rechtlicher Anspruch der Arbeitnehmer besteht, und Sie werden sicher auch wissen, daß es Bilanzierungsgrundsätze gibt, über die sich ein Unternehmer nicht hinwegsetzen kann. Daher war es auch nicht verwunderlich, daß der Verfassungsgerichtshof die Abschaffung der Jubiläumsrückstellung aufgehoben hat.

Sie haben die Rechnung aufgestellt – ich glaube, richtig gehört zu haben –, daß sich die Waage um etwa 4 Milliarden Schilling zugunsten der Wirtschaft geneigt hätte. Ich konnte die Rechnung mit diesem Betrag von 4 Milliarden in der Geschwindigkeit nicht nachvollziehen, aber bitte berücksichtigen Sie, daß dieses Finanzvolumen ja nicht in die Privatschatulle des Unternehmers fließt, das er dann womöglich – vielleicht in Ihrem Weltbild – in Monte Carlo verspielt, sondern dabei handelt es sich um Ressourcen, die die Unternehmen brauchen, um Arbeitsplätze, für die Sie sich ja sehr vehement einsetzen, nicht nur zu sichern, sondern auch neu zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritte Anmerkung zur Steuerreform, die uns im nächsten Jahr ins Haus stehen wird. Ich gehe davon aus, daß die Steuerreformkommission in ihrem Pflichtenheft primär materielle steuerrechtliche Änderungen sozusagen vorgefunden hat und daß verwaltungsmäßige Erleichterungen und strukturelle Veränderungen im Hinblick auf Entbürokratisierung nicht wirklich von ihr gefordert beziehungsweise dies nur am Rande mit betrachtet wurde.

Ich möchte daher besonders Ihnen, Herr Staatssekretär, da Sie doch immer ein großes Herz für Entbürokratisierung haben, in Erinnerung rufen, daß wir von der Volkspartei einige Vorschläge eingebracht haben, um zur Entbürokratisierung beizutragen. Ich erinnere hier nur an die Erleichterung der Lohnverrechnung. Wir würden uns wünschen, daß es einheitliche Bemessungsgrundlagen gibt, daß es nur eine Behörde für die Einhebung gibt und natürlich auch nur eine Behörde, die diese Abgaben überprüft.

Wir haben auch einen sehr konstruktiven Vorschlag gemacht, was die Pauschalierung von Kleinstunternehmungen anlangt, insbesondere auf dem Lebensmittelsektor. Ich darf Ihnen für die nächsten Verhandlungen unseren Wunsch mit auf den Weg geben, diese Aspekte genau zu prüfen und einen wichtigen Schritt in Richtung Entbürokratisierung mit uns zu setzen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.55

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Fink. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. Sie haben Zeit bis 15 Uhr. – Bitte.

14.55

Abgeordneter Ernst Fink (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Tatsache ist, daß mit dem nun vorliegenden Finanzreformgesetz ein Finanzamt aufgelöst wird. Ich glaube, daß weitere folgen werden, und ich werde das anhand von vier Punkten begründen.

Erster Punkt: Den Erläuterungen ist folgendes zu entnehmen: Im Interesse einer bundeseinheitlichen Zuständigkeitsregelung ist auch vorgesehen, daß alle Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis am Sitz der Finanzlandesdirektion auch für die großen GesmbHs zuständig sein sollen.

Ich nehme als Beispiel das Finanzamt Weiz und das Elin-Werk in Weiz her. Ich glaube, Elin hat ungefähr 1 500 Beschäftigte, der Sitz der Geschäftsleitung wird in Wien sein. Das heißt, das gesamte Lohnsteueraufkommen des Finanzamtes Weiz wird Wien angerechnet werden, und das Finanzamt sowie das Elin-Werk in Weiz werden auch von den Wiener Lohnsteuerprüfern geprüft werden. Das Lohnsteueraufkommen im Finanzamt Weiz wird also ungefähr um die Hälfte reduziert werden. Das Finanzamt Weiz wird an Kategoriegröße verlieren, es wird ein Dreier- oder Viereramt, es wird ein Kleinamt werden. Ähnlich wird es bei vielen Finanzämtern außerhalb der Großstädte sein.

Als zweiten Punkt führe ich an, daß das Regionalisierungskonzept für die Betriebsprüfungen noch nicht vom Tisch ist. Auch die Betriebsprüfungen sollen zu größeren Einheiten zusammengefaßt werden, von den kleinen Finanzämtern abgezogen und größeren Finanzämtern zugeteilt werden. Dies ist der zweite Schritt, zu kleineren Einheiten zu kommen, damit sich die Kategorien dementsprechend ändern.

Dritter Punkt: Die Steuerreformkommission hat vorgeschlagen, die Absetzbarkeit der Topfsonderausgaben zu streichen. Wenn diese Topfsonderausgaben wegfallen, dann werden die Lohnsteuerstellen ungefähr um 60 Prozent verringert. Auch durch diese Maßnahmen werden die Finanzämter auf dem Lande dementsprechend verkleinert werden.

Als vierten Punkt führe ich an, daß es Selbstveranlagungen in manchen Bereichen gibt. Das wird heute auch mit dem Abgabenänderungsgesetz beschlossen werden, daß heißt, auch durch diese Selbstveranlagungen werden Beamte von den kleinen Finanzämtern abgezogen.

Aus diesem Grund werde ich diesem Finanzreformgesetz meine Zustimmung verweigern. Herr Staatssekretär! Ich bitte Sie, mitzuhelfen, daß in Zukunft regionale Ämter beziehungsweise öffentliche Einrichtungen in den Regionen erhalten bleiben. Es wurden bereits Gendarmerieposten aufgelöst. Es wird bei den Postämtern so sein, und bei den Gerichten werden wir das auch noch miterleben. Man räumt also den ländlichen Raum aus und verlagert alles in die Großstädte.

Ich werde diesem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.58

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die laufenden Tagesordnungspunkte zum Zwecke der Aufrufung einer kurzen Debatte über eine Anfragebeantwortung um 15 Uhr. Der Zeitpunkt ist noch nicht ganz erreicht, aber ich setze Ihr Einverständnis voraus, daß wir auf die wenigen Sekunden verzichten.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 4597/AB

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen jetzt zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung an den Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit der Ordnungszahl 4597/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist verteilt, eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt sich daher.

Wir gehen in die Debatte ein.

Präsident Dr. Heinz Fischer (den Vorsitz übernehmend): Ich mache darauf aufmerksam, daß nach § 57a Abs.1 GOG kein Redner länger als fünf Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von zehn Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung sollen nicht länger als zehn Minuten dauern.

Ich ersuche Frau Abgeordnete Dr. Petrovic als Antragstellerin des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin Dr. Petrovic.

15.00

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Justizminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte eingangs fest, daß uns in der Früh – jedenfalls, soweit ich mich erinnern kann – keine Abwesenheit des Herrn Wirtschaftsministers bekanntgegeben worden ist. Ich werde jedoch keinen diesbezüglichen Antrag stellen, weil ich gar nicht so unglücklich darüber bin, das, was ich zu sagen habe, nun dem Herrn Justizminister mitzuteilen, denn die Causa Lassing wird meines Erachtens die Justizbehörden noch in einer umfassenderen Art und Weise, als dies jetzt der Fall ist, beschäftigen.

Am 18. September habe ich eine sehr umfangreiche parlamentarische Anfrage in der Causa Lassing gestellt. Ich hätte mir eigentlich erwartet, daß der Herr Wirtschaftsminister angesichts der Heftigkeit der damaligen Diskussion, auch angesichts der Heftigkeit, mit der die ÖVP die Forderung nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zurückgewiesen hat, diese Anfrage schneller als in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist beantwortet. Das war jedoch nicht der Fall!

Umso mehr habe ich gehofft, daß sich die Anfragebeantwortung endlich einmal offen mit den Schwachstellen, Versäumnissen und Gesetzwidrigkeiten im Bereich der Bergbehörde auseinandersetzen werde, aber ich muß sagen, daß ich einigermaßen fassungslos über das nun vorliegende Dokument bin, und ich ersuche die Kolleginnen und Kollegen des Hauses, diese Anfragebeantwortung in aller Form zu studieren.

Zum ersten Punkt, zur Frage nach der Unglücksursache und jener, ab welchem Zeitpunkt ... (Abg. Großruck: Alles schon studiert!) Vielleicht wissen Sie noch nicht, was der Wirtschaftsminister heute antwortet, und außerdem: Nehmen Sie zur Kenntnis, daß Sie trotz Ihrer Zweidrittelmehrheit und der erheblich spärlicheren Anwesenheiten in diesem Parlament gelegentlich auch noch durch Oppositionsanträge "belästigt" werden. Dies ist ein Recht der Opposition, und das werden Sie wohl aushalten müssen! Es steht Ihnen aber frei, den Saal zu verlassen! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum sowie der Abg. Madl.)

Meine Damen und Herren! Ich komme nun zu den Unglücksursachen und der Frage, ab welchem Zeitpunkt man vom nicht genehmigten Abbau hätte wissen können, auf wessen Seite die Behörde gestanden ist und ob sie sich überhaupt bemüht hat, die Verdachtsmomente, ja das Wissen der Gemeinde um die Vorgänge im Bergwerk ernst zu nehmen, nämlich daß sich dort ein Konzern einen Schmarren um die Rechte der Arbeitnehmer geschert hat, daß dort das passierte, was der Geschäftsleitung opportun war, und daß den Leuten mitgeteilt wurde, daß derjenige, der sich in dieses Konzerngefüge nicht einordnet und aus der – unter Anführungszeichen – "Familie" ausschert, die Konsequenzen persönlich zu spüren bekommen würde. (Zwischenruf des Abg. Mag. Mühlbachler.) Das war der Stil, das Klima von Lassing!

Sogar der Wirtschaftsminister hat bereits zugegeben – weil er gar nicht anders kann, denn der Justizminister hat in einer parallel gestellten Anfrage so geantwortet –, daß sich der Verdacht eines Schwarzabbaus, eines nicht genehmigten Abbaus seit Mitte August erhärtet hätte. Dann muß ich aber in aller Form folgende Frage stellen: Wieso können dann, wenn sich dieser Verdacht seit Mitte August erhärtet hat – ein Umstand, den der Justizminister im Parlament bereits bestätigt hat –, Beamte der Bergbehörde, die der Minister ist, Anfang September, nämlich am 9. September, in einer "Zeit im Bild"-Diskussion an meine Adresse gemünzt von einem hanebüchenen Unfug sprechen, weil ich den Schwarzabbau angeprangert habe? Hat sich nun dieser Verdacht erhärtet oder nicht?

Herr Bundesminister! Wer hat denn wann wovon gewußt, wenn ungefähr ab Mitte August eine Erhärtung von Verdachtsmomenten im Gange war? Und es stellt sich noch eine weitere Frage: Wenn die Information des Wirtschafts- und des Justizministers an das Parlament, wonach sich dieser Verdacht seit Mitte August erhärtet habe, korrekt war, wieso läßt dann der Herr Wirtschaftsminister am 20. August, also nach Mitte August, dem Parlament einen offiziellen Bericht zukommen, in dem es bezüglich der Ursachen dieses Unglücksfalles heißt – ich zitiere wörtlich –: Ob das Kluftsystem, allfällige Karsthohlräume, die Paltenstörung oder alte unbekannte Berghohlräume oder das Zusammenwirken mehrerer solcher Faktoren für den Wasser- und Schlammeintrag verantwortlich sind, werden die bereits begonnenen Untersuchungsarbeiten zeigen!? – Zitatende.

Was heißt das im Klartext? – Seit Mitte August erhärtet sich auch bei jenen, die es am Anfang nicht wahrhaben wollten, der Verdacht, daß Schwarzabbau, also nicht genehmigte Abbautätigkeit, vorliegt. Aber Ende August nennt der zuständige Minister dem Parlament als mögliche Unfallsursachen allerlei, darunter geologische Umstände, Paltenstörungen. Nur eine einzige Ursache scheint er auszuschließen, nämlich widerrechtliches menschliches Verhalten! Insofern ist die nunmehrige Anfragebeantwortung, in der steht, man habe damals gar nichts gewußt und der Minister habe sich damals nicht auf irgendeine Ursache festlegen können, eindeutig falsch. Das ist eine falsche Anfragebeantwortung des Wirtschaftsministers!

Punkt zwei: Es wird immer wieder die Frage gestellt, warum nach dem ersten Unglück, der Verschüttung von Georg Hainzl, zehn Menschen in die Grube geschickt wurden. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei gehen nun davon aus, daß diese Vorgangsweise primär der Erhaltung des Bergwerks, das heißt den Kapitalinteressen der Eigentümer, gedient hat. (Zwischenruf des Abg. Dr. Trinkl.) Ich behaupte das deswegen, weil diesbezügliche schriftliche Berichte vorliegen und ich außerdem davon ausgehe, daß die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei nicht aus Jux und Tollerei gegen acht beziehungsweise neun Menschen strafrechtliche Vorwürfe erheben. Sie hätten das nicht getan, wenn sie davon ausgegangen wären, daß diese zehn Männer im Rahmen einer Rettungsaktion unterwegs waren.

Das heißt, daß das, was als erwiesen anzunehmen ist, was in Fernsehdiskussionen vom Konzernchef völlig unwidersprochen blieb und von allen Verantwortlichen immer im Raum stehengelassen wurde, nämlich daß diese Arbeiter, auch Werkstättenarbeiter, Schlammbarrieren gebaut haben – und das war mit Sicherheit, auch wenn ich dieser in meinen Augen unhaltbaren Theorie der kommunizierenden Gefäße folge, kontraproduktiv für die Überlebenschancen von Georg Hainzl –, einen einzigen Grund hatte, nämlich die Kapitalinteressen! Und wenn mir der Wirtschaftsminister am 18. September immer noch die alte Geschichte auftischt, dann gehe ich davon aus, daß diese Anfragebeantwortung ein Beamter geschrieben hat, der damit jemanden, der in strafrechtlichen Verdacht geraten ist, deckt! Das ist ein sehr harter Vorwurf, aber ich kann es nicht anders deuten! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten des Liberalen Forums.)

Und am allerdreistesten finde ich folgendes: Gerade eben waren etliche Bürgermeister aus Schotter- und Bergwerksgemeinden hier, unter anderem auch der Lassinger Bürgermeister, und die beiden Klubobleute der Regierungsparteien haben diesen versichert, wie ernst es ihnen mit der Demokratisierung des Bergrechtes sei und daß sie alles tun würden, daß es solche Vorkommnisse, wie etwa Gebäude über einer Bergwerksgrube, nicht mehr geben werde. Nun aber lese ich in einer Anfragebeantwortung vom 18. September, also in einer aktuellen Anfragebeantwortung – und das schlägt wirklich dem Faß den Boden aus –, daß auf einmal das Wirtschaftsministerium den Ball zum Lassinger Bürgermeister zurückspielt. Ich zitiere wörtlich zu Frage 10b der Anfrage: "Alle übrigen Objekte lagen entweder nicht im Bergbaugebiet, beziehungsweise wurde kein diesbezügliches Ansuchen an die Berghauptmannschaft Leoben gestellt. Hiezu wird angemerkt, daß Baubehörde der Bürgermeister der Gemeinde Lassing ist." (Abg. Auer: Wo eine Gemeinde bauen läßt, ist wohl noch Sache der Gemeinde selber! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wie soll denn ein Bürgermeister ein Ansuchen stellen, wenn er überhaupt keine Rechtsstellung im Verfahren hat? Sehen Sie nicht, wie dreist Ihre Attacken sind?! (Anhaltende Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Trinkl und Mag. Mühlbachler. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Sehen Sie nicht, wie ungeheuerlich das alles schon ist?! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Ich bin froh darüber, daß der Justizminister heute anwesend ist. (Rufe bei der ÖVP: Keine Ahnung!) – Sie können sich nun ein Bild über diese Vorgangsweise machen und den Versuch beobachten, angesichts eines sehr harten strafrechtlichen Vorwurfes einem Bürgermeister, der keine Möglichkeit hatte, darauf einzuwirken (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen), eine strafrechtliche Mitverantwortung zuzuschieben!

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Doktor! Das Glockenzeichen bezieht sich jetzt auf das Ende der Redezeit.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): Das, finde ich, ist auch von einem österreichischen Bundesminister so ziemlich das allerletzte, was er tun kann! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

15.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kröll. Die Redezeiten betragen ab jetzt 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Schwarzenberger: Das ist ein Bürgermeister, der weiß, was er sagt!)

15.11

Abgeordneter Hermann Kröll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Leider reichen 5 Minuten nicht aus – und das ist die Maximalzeit –, um auf alles eingehen zu können. Ich darf aber am Anfang in aller Form feststellen: Herr Minister Farnleitner bedauert es wirklich sehr, daß er in London bei einer sehr wichtigen internationalen Wirtschaftstagung, bei der es um den Standort Österreich geht, unabkömmlich ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr verehrte Damen und Herren! Zur Anfrage der Frau Kollegin Petrovic von den Grünen an den Wirtschaftsminister betreffend das Grubenunglück von Lassing vom 17. Juli dieses Jahres ist zu sagen: Betrachtet man die Beantwortung dieser 50 Fragestellungen umfassenden Anfrage der Grünen durch Minister Farnleitner näher, so ist festzustellen, das diese sehr informativ und umfangreich auf 31 Seiten erfolgt ist. Daß die Frau Kollegin wiederum von Fassungslosigkeit angesichts dieser Beantwortung spricht, liegt, so glaube ich, darin begründet, worum es ihr in Wahrheit geht. Denn wenn es den Grünen um eine sachliche und umfangreiche Beantwortung ihrer zahlreichen Fragen ginge, müßten sie mit dieser Beantwortung durch den Minister eigentlich ziemlich zufrieden sein. (Abg. Wabl: Aber nur "ziemlich"!)

Ich fürchte aber, daß es den Grünen und Ihnen, Frau Petrovic, nicht so sehr um die Aufklärung und um die Information in der Causa Lassing geht, sondern um Beschuldigungen, Vorverurteilungen – wie immer – und um die Verbreitung von Unsicherheiten, Halb- und Unwahrheiten sowie darum – man lese die dieswöchige Ausgabe der Zeitschrift "NEWS", und ich muß das mit Schärfe zurückweisen –, der ÖVP im Zusammenhang mit Lassing eine Parteienfinanzierungsgeschichte anzuhängen. Das ist auf das schärfste zurückzuweisen, und zwar in aller Form! (Beifall bei der ÖVP.)

Darum geht es Ihnen: um ein politisches Hickhack und um Verdächtigungen besonderen Ausmaßes, für die Sie wahrscheinlich noch geradezustehen haben werden. Ich fürchte daher, daß es auch weiterhin nicht so sehr Ihre Absicht ist, aufzuklären, sondern zu verunsichern. Eine derart haltlose Behauptung muß zurückgewiesen werden!

Sie erinnern sich sicherlich an den 17. September, als der Minister mit einer Erklärung im Hohen Haus bei Bekanntwerden des nicht genehmigten Abbaues von sich aus informierte und ein ganzes Maßnahmenpaket – Aufklärung über Hilfsmaßnahmen, Bergungsaktivitäten, Änderungen im Bergrecht, im besonderen Verbesserungen hinsichtlich der Koordinierung und Kompetenzen bei Unglücksfällen und anderes – angekündigt hat.

Meine Damen und Herren! Was ist seither konkret geschehen? – Wie angekündigt, ermittelte die Kriminalabteilung der steirischen Gendarmerie, und es liegt nun eine Sachverhaltsdarstellung vor, die dem Staatsanwalt übergeben wurde. Laut Staatsanwalt Karl Gasser aus Leoben wird in einigen Monaten feststehen, ob Anklagen gegen die betroffenen Persönlichkeiten der Werksleitung und der Berghauptmannschaft sowie Vertreter der Obersten Bergbehörde zu erwarten sind. Diese gerichtliche Aufklärung ist im Gange.

Auch die internationale Expertenkommission hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Es liegen bereits zwei konkrete Vorschläge für die Bergung der verschütteten Bergleute vor. In den nächsten Tagen und Wochen ist – wie zugesagt und versprochen – der Bezug der Ersatzwohnhäuser möglich, damit die betroffenen Familien noch vor Weihnachten einziehen können. Auch die rechtliche und soziale Betreuung der Hinterbliebenen wurde fortgesetzt. Es ist seither also sehr, sehr viel geschehen.

Inzwischen liegt auch ein Entwurf eines Mineralrohstoffgesetzes als Novellierung des Berggesetzes vor, über das sich Frau Kollegin Petrovic in bezug auf die Bürgermeister gerade so alteriert hat. Sie können sicher sein, daß die ÖVP und die SPÖ dafür sorgen werden, daß die Bürgermeister, Gemeinden und Anrainer ihre Parteistellung bekommen werden. Ich hoffe, dieses Gesetz wird in Kürze in diesem Haus beschlossen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aus dem Bericht der Frau Landeshauptfrau vor dem steirischen Landtag sind drei wesentliche Punkte herauszugreifen: die notwendige gesetzliche Regelung einer Koordinierungskompetenz für die Landeshauptleute – der Kommentar von Professor Koja aus Salzburg ist sehr interessant dazu; diese ist ja heute in der Verfassung schon erweitert vorhanden und gehört geregelt –, die Forcierung der intensiven Zusammenarbeit mit den Bundesstellen, das Krisenmanagement und die ständige aktuelle Datenbankermittlung. Das sind ganz entscheidende Dinge, die notwendig sind.

Meine Damen und Herren! Meiner Meinung nach ist Ihre Frage 30 sehr interessant gestellt und gut beantwortet. Sie fragen: "Trifft es zu ..."

Präsident Dr. Heinz Fischer: Schlußsatz, bitte.

Abgeordneter Hermann Kröll (fortsetzend): "Trifft es zu, daß die Einsatzleitung nach Bekanntwerden des Umstandes, daß Hainzl noch lebt ...?" – Ich muß es abkürzen, die Frage lautet sinngemäß, ob die zufällig anwesende Frau Landeshauptfrau in dieser Richtung aktiv geworden sei. (Abg. Öllinger: Es trifft zu!) Die Antwort lautet: Ja, sie hat in die Rettungsarbeiten eingegriffen. Damit ist es auch ein Mitverdienst unserer Frau Landeshauptfrau, daß Georg Hainzl lebend geborgen werden konnte! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Smolle: Dieses Lob hat sich die Frau Landeshauptfrau nicht verdient! – Abg. Dr. Trinkl: Verdient!)

15.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: In einem Schlußsatz sind nicht mehr als drei Beistriche erlaubt, Herr Kollege!

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. Redezeit: 5 Minuten. Exakt! – Bitte.

15.17

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben über das Unglück in Lassing im Hohen Haus schon mehrmals diskutiert, und auch die heutige Debatte wird sicherlich nicht die letzte sein. Es wird noch Gelegenheiten geben müssen, die eine oder andere Frage im Detail zu erörtern. Derzeit wissen wir, daß die Erhebungen der Gendarmerie abgeschlossen sind und der Staatsanwalt und die Gerichte am Zug sind. Ich denke, wir sollten mit allen Beteiligten fair umgehen und Vorverurteilungen verhindern.

Es wird meiner Meinung nach auch interessant sein, welchen Bericht die internationale Expertenkommission erstellen wird und zu welchen Ergebnissen und Schlußfolgerungen diese Experten kommen werden.

Die vorliegende Anfragebeantwortung, die nunmehr diskutiert wird, ist im Zusammenhang mit der restlosen Aufklärung dieses Unglücks sicherlich ein wichtiges Dokument. Ich halte es aber auch für wichtig, in dieser Debatte darauf hinzuweisen, daß am 17. September ein Entschließungsantrag in diesem Haus die Mehrheit gefunden hat, in dem der Herr Wirtschaftsminister ersucht wird, dem Hohen Haus bis Ende November einen Bericht über die Ergebnisse seiner Recherchen und die laufende Entwicklung zu übermitteln. Sehr verehrte Damen und Herren! Ende November ist bald, und ich denke, wir alle werden diesen Bericht zeitgerecht, also bis Montag, in Händen halten.

Interessant ist für mich in diesem Zusammenhang auch die Frage: Wer trägt denn eigentlich die Kosten, die dadurch entstanden, daß dort Sicherungsmaßnahmen vorgenommen wurden, daß Rettungsmaßnahmen organisiert wurden und vieles mehr? Es gab ja das Versprechen, daß geprüft werden soll, inwieweit der Konzern Rio Tinto hiefür herangezogen werden kann. Es wäre interessant, zu erfahren, inwieweit diese Kostenverpflichtung nunmehr tatsächlich gegeben ist. Ich denke, es besteht großes öffentliches Interesse an dieser Frage.

Aber nicht nur die bereits entstandenen Kosten sind in diesem Zusammenhang zu nennen, sondern es fallen natürlich auch laufende Kosten an. Es ist daher die Frage gerechtfertigt, wer letztendlich diese Kosten trägt. Es wurde eine geologische Großuntersuchung in Auftrag gegeben, es gibt einen Wachdienst, der rund um die Uhr den Tagbruch bewacht, sogar mit Hundestaffeln, es gibt neun geplante Erkundungsbohrungen, die in Auftrag gegeben worden sind und die notwendig sind, es gibt einen Rund-um-die-Uhr-Pumpenbetrieb, der auch nicht gerade gratis ist, und zur Sicherung der Grube sind auch Betoninjektionen notwendig.

Wir wissen aus Zeitungsmeldungen, daß 15 Millionen Schilling für Notstandsmaßnahmen aus den Mitteln der Bergbauförderung an das Unternehmen gegangen sind. Daher stellt sich letztendlich die Frage: Ist eine Rückzahlungspflicht des Konzerns Rio Tinto oder von Luzenac gegeben oder nicht?

Abschließend glaube ich feststellen zu können, daß neben vielen Fragen, die scheinbar einer Klärung zugeführt worden sind, noch genauso viele Fragen offen sind. Meine Fraktion möchte keine Schuldzuweisung vornehmen, bevor nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen. Es wird sicherlich sehr interessant sein, wie der Bericht des Herrn Wirtschaftsministers an das Hohe Haus abgefaßt sein wird.

Ich wiederhole noch einmal: Ich erwarte mir, daß bis Montag jeder Abgeordnete diesen Bericht in Händen hat. Das war jedenfalls das Ersuchen und der Wunsch dieses Hauses. (Beifall bei der SPÖ und der Abg. Dr. Petrovic.)

15.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Kollege Dr. Grollitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.22

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wieder ist Lassing hier im Haus. Die Anteilnahme ist, was das Interesse betrifft, rückläufig. Die Aussagen des Kollegen Kröll, die in der Pflichtübung gipfelten, Frau Klasnic hier zu loben, möchte ich nicht weiter kommentieren. (Ruf bei der ÖVP: Frage 30! – Abg. Steibl: Ungeheuerlich!) Lieber Freund Kröll! Diese mediensüchtigen Auftritte der Frau Landeshauptfrau will ich nicht kommentieren. Weniger kann ich dazu nicht sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es war davon die Rede, daß die betroffenen Familien noch vor Weihnachten in Ersatzwohnungen werden einziehen können. Vielleicht sollte man der Fairneß halber dazusagen, daß es nicht der Herr Wirtschaftsminister, der hier fehlt, war, der diese Versprechen einlöste, sondern ausschließlich – und das ist keine Pflichtübung – Landesrat Schmid war, der für den Bezug der Wohnungen vor Ort gesorgt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Widerspruch bei der ÖVP.) Sie können die Einwohner von Lassing fragen, wer das Ministerversprechen umgesetzt hat.

Aber nun zu Ihnen, Herr Bundesminister Michalek, wenn Sie schon hier sind – wir haben ja auch Ihren Bericht gehört. Wir haben vor wenigen Tagen über die Medien eine "Verbrecherkartei" in die Hände bekommen, wonach nämlich jene Beamten, die in Lassing teilweise ihren Dienst versehen haben, unter die Verbrecher einzuordnen sind, beziehungsweise sei die Wahrscheinlichkeit sehr, sehr groß, daß sie aufgrund dieser Verfehlungen beim Staatsanwalt landen werden. (Abg. Jäger: Das ist schon sehr gewagt!)

Herr Bundesminister! Sie haben uns für Ende Oktober den Bericht in Aussicht gestellt – Sie können es in Ihrem Bericht nachlesen –, aber dieser ist nicht erfolgt. Wohl aber wurden undichte Stellen, offenbar bei der Gendarmerie, beim Landesgendarmeriekommando oder sonst irgendwo, bemerkbar. Was, so frage ich Sie, haben Sie dagegen getan? Wie weit sind die Ermittlungen tatsächlich fortgeschritten? Wie weit sind seriös zu veröffentlichende Fakten greifbar? Wie weit kann man den Gerüchten Glauben schenken?

Daß der Fall Lassing instrumentalisiert wird, um das Bergrecht wegzubekommen, wissen wir zur Genüge. Wir werden uns nächste Woche darüber unterhalten. Die beiden Voraussetzungen, die Prämissen dazu: Herr Bundesminister Farnleitner muß bleiben, das Berggesetz muß weg!, wurden ja bereits ausreichend kommentiert.

Sie aber, Herr Bundesminister, haben in diesem Zusammenhang eine Rolle gespielt, die noch aufzuklären ist. Sie haben uns wissen lassen und auch im Bericht angedeutet, daß Sie beziehungsweise die Staatsanwaltschaft bei Ihren Ermittlungen sehr früh auf diese Sohle 1 A gestoßen sind, während der Herr Wirtschaftsminister uns hier zum besten gab und auch in der Anfragebeantwortung schriftlich niederlegte, daß er erst am 16. September davon gewußt haben will.

Man soll die Dinge ernst nehmen, denn es hat im Zuge der Rettungsmaßnahmen sehr wohl eine Rolle gespielt, wo das Loch im Berggebäude entstanden ist, und es wäre meiner Ansicht nach die Pflicht auch der ermittelnden Justiz gewesen, der Fachbehörde mitzuteilen, wo die bewußte Situation möglicherweise entstanden ist. Sich hier bedeckt zu geben und zu sagen: Es ist nicht unsere Aufgabe, den Herrn Wirtschaftsminister zu informieren!, das ist mir zuwenig. Die Aufdeckung wäre im Zusammenhang mit dem Schutz dieser Personen meiner Ansicht nach wichtig gewesen.

Ich bitte Sie, ein Wort darüber zu verlieren, wie der Ermittlungsstand tatsächlich ist, wie Sie persönlich zur Frage: Sohle 1 A, Informationsweitergabe oder -nichtweitergabe, stehen und bis wann Sie uns die von Ihnen angekündigten Ergebnisse der Staatsanwaltschaft Leoben zur Verfügung stellen werden. Wir sind an dieser Aufklärung ebenso interessiert wie die Anfragenden, möchte ich abschließend betonen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Kollegin Petrovic, zur Anfragebeantwortung selbst: Wir Freiheitlichen würden uns wünschen, auch nur im Ansatz so vollständige und seriöse Anfragebeantwortungen zu erhalten, wie Sie sie hier bekommen haben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Sie haben das Wort.

15.27

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich teile die Auffassung des Herrn Abgeordneten Kröll, daß diese Anfragebeantwortung informativ ist. Aber sie ist vor allem, Herr Abgeordneter Kröll, informativ in den Bereichen, wo sie nicht dem Faktenstand entspricht, wo sie Dinge nicht nennt, die mittlerweile bekanntgeworden sind. Wenn Sie gemeint haben sollten – was ich nicht annehme –, daß sie aufgrund dessen, was sie aussagt, expressis verbis, sehr informativ ist, dann, muß ich Ihnen sagen, hängt das in Wirklichkeit doch nur davon ab, was man vorher gewußt hat, inwieweit man sich mit der Sache vertraut gemacht hat oder was man einfach nur zur Kenntnis genommen hat. Und da sehe ich nach wie vor, daß insbesondere von seiten der ÖVP, aber eben auch von seiten der zweiten Regierungspartei die Bereitschaft, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen und damit auch die entsprechenden Maßnahmen auf der Regierungsebene zu verlangen und auch zu veranlassen, nicht besonders groß ist.

Wenn Sie sich den Bericht der Expertenkommission in Erinnerung rufen, der jetzt erarbeitet wird: Herr Bundesminister Farnleitner war bis heute nicht bereit, dem Hohen Haus zu sagen, was genau der Prüfungsauftrag dieser Expertenkommission ist. Ich garantiere Ihnen: Wenn der Bericht vorliegt, werden Sie wahrscheinlich auch hier stehen und sagen, der Bericht sagt doch eindeutig, daß alles in Ordnung ist. Aber niemand wird darüber reden, zu welchen Fragen die Experten Stellung genommen haben. Und wenn dann jemand von der Opposition heruntergeht und sagt: Augenblick, die entscheidenden Fragen sind ja gar nicht geprüft worden!, dann werden Sie sagen: Jetzt haben wir alles gemacht! Einen internationalen Bericht haben wir eingeholt, und das reicht Ihnen noch immer nicht?! Sie wollen ja wirklich nur Panik machen!

Das ist genau die Unfairneß, mit der vorgegangen wird, weil parlamentarische Kontrolle hier im Hause nicht nur nicht zugelassen wird, sondern weil Sie einfach versuchen, sich unter Zuhilfenahme auch des Ansehens externer Experten, internationaler Experten reinzuwaschen, und nicht bereit sind, die entscheidenden Fragen im Unglücksfall Lassing auf den Tisch zu legen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Wenn mein Vorredner von seiten der SPÖ gefragt hat, wie denn das mit der Kostentragung sei, dann sollte er einfach die Antwort des Herrn Bundesministers auf die Frage 50a nachlesen. Dort heißt es, er habe eine offene Förderungszusage gegeben. Ich garantiere Ihnen: Sie wird zur Gänze ausgeschöpft werden. So offen kann sie gar nicht sein, daß sie nicht gänzlich ausgeschöpft werden wird, und das wird in der Folge nicht nur zu Budgetüberschreitungen führen, sondern auch dazu, daß hier im Hause wenigstens nachgefragt wird: Warum ist es denn dazu gekommen? Man sollte nicht nur einfach sagen: Ja, wir haben eine offene Förderungszusage gegeben, wir können nicht einmal abschätzen, wie weit das geht. Wir haben dazu keine Zahlen, wir wissen es nicht.

Wahr ist, daß einzelne Zahlen bereits in der Öffentlichkeit genannt worden sind, und es wäre auch vom Herrn Bundesminister, da er die Anfragebeantwortung am 11. November geschrieben hat, nicht zuviel verlangt gewesen, wenn er sich ein wenig näher ausgelassen hätte. Aber man versucht dann auch noch von seiten des Bundesministeriums, Herr Abgeordneter Kröll, die Bürgermeister und insbesondere den Bürgermeister von Lassing ein bißchen anzuschwärzen, indem man sagt: Na ja, von den drei beschädigten Gebäuden ist ja überhaupt nur eines von der Baubehörde der Berghauptmannschaft gemeldet worden, und die Berghauptmannschaft hat sich ja nur zu einem Gebäude, das dort gebaut worden ist, geäußert. Das klingt so, als hätte der Bürgermeister von Lassing als Baubehörde erster Instanz – und das hat der Herr Bundesminister sehr wohl dazugeschrieben – etwas unterlassen, nämlich eine gesetzliche Pflicht nicht erfüllt.

Aber Sie wissen auch, Herr Abgeordneter Kröll, daß eines der beschädigten Häuser, nämlich das große, das 9er-Haus, bereits 1957 gebaut wurde, und da erst 1975 das Berggesetz so ausgeformt wurde, daß die Bergbehörde beizuziehen wäre, trifft den Bürgermeister natürlich keine Schuld. Aber: Da danach die Ausweitung des Bergbaugebietes stattgefunden hat, hätte die Bergbehörde selbstverständlich nachfragen oder schauen müssen, welche Häuser es in diesem Bereich gibt und ob das überhaupt geht. Das aber ist nicht geschehen. Daher trifft die Schuld nicht den Herrn Bürgermeister von Lassing, sondern wieder den Wirtschaftsminister. Aber das schreibt er natürlich geflissentlich nicht hinein. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Für mich war auch interessant, daß man – das wird deutlich, wenn man die Antwort zur Frage 34 ansieht – von seiten des Ministeriums offenbar erst ab dem 21. Juli aktiv wurde in Form von Anordnungen. Erst ab dem 21. Juli sei man aktiv geworden, sagt zumindest der Herr Bundesminister in seiner Anfragebeantwortung.

Und was auch interessant war, meine Damen und Herren: In der Antwort auf die Frage 18 wird klar gesagt, daß Pläne verschwunden sind und daß das Verschwindenlassen von Plänen noch weitere Untersuchungen nach sich ziehen wird.

Das alles, meine Damen und Herren, wirft mehr Fragen auf, als es letztlich wirklich beantworten kann. Daher kann ich Ihnen heute schon sagen: Auch für die Liberalen ist die Frage Lassing noch lange nicht geklärt. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

15.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kammerlander. – Bitte.

15.32

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, Herr Minister, muß ich sagen, ich bedauere Sie ein wenig, daß Sie hier in Vertretung Ihres Kollegen, des Wirtschaftsministers, jetzt diese Debatte führen müssen. Sie haben nämlich mit Ihrem Bericht zumindest mehr Licht in all diese Vorgänge gebracht als Ihr Kollege Farnleitner, und Sie werden da jetzt zum Teil in eine Diskussion verwickelt – aufgrund dieser Anfragebeantwortung vor allem –, die Sie wirklich nicht zu verantworten haben.

Und da bin ich schon bei einem dieser nicht erklärbaren Punkte dieser Antwort, wenn es zum Beispiel wieder einmal darum geht – und wir haben das ja bereits erörtert, auch mit Ihnen –, wann, ab welchem Zeitpunkt sich die Verdachtsmomente erhärtet haben. Ich kann nur noch einmal in Erinnerung rufen, daß in der Stellungnahme von Herrn Minister Farnleitner am 20. August keine Rede davon war, daß sich die Verdachtsmomente bereits erhärtet hätten. Aber jetzt, in der Anfragebeantwortung, wo das ohnehin schon alle wissen, wo das bereits auf dem Tisch liegt, wo das aufgrund der verschiedenen Erhebungen längst klar ist, ist plötzlich davon die Rede, daß sich die Verdachtsmomente über den Sommer erhärtet haben und im September sozusagen klar war, daß es dort zu Schwarzabbauten gekommen ist.

Das ist nur eine dieser kleinen "Wundersamkeiten" und dieser kleinen Ungereimtheiten in dieser Anfragebeantwortung. Eine andere betrifft dieses von uns schon öfters zitierte Gutachten der Firma Austro Mineral. Diesbezüglich antwortet der Minister in seinem ersten Satz, es gibt kein Sicherheitsgutachten, und im nächsten Satz schreibt er, es gibt zwei Gutachten der Firma Austro Mineral. Vielleicht sollte sich der Herr Minister einmal entscheiden: Gibt es jetzt eines oder gibt es zwei? Wie viele gibt es?

Er führt dann weiter aus, womit sich diese Gutachten beschäftigen, nämlich im einen Fall mit der Errichtung des neuen Hauptförderschachtes und im anderen Fall mit der Lagerstättengeologie. Ganz egal. Wir würden diese Gutachten gern sehen und gern haben, kann ich nur sagen. Die Beurteilung, inwieweit das jetzt Gutachten sind im weiteren Sinne, auch was die Sicherheit angeht, können wir ja dann treffen. Das können wir ja dann bewerten. Nur: Die Tatsache, daß es Gutachten aus dem Jahr 1977 gibt, wurde uns nicht mitgeteilt. (Beifall bei den Grünen.) – Erster Punkt.

Darüber, daß es solche Gutachten gibt, gibt es völlig widersprüchliche Antworten des Herrn Ministers. Wir sind kein bißchen besser informiert aufgrund dieser Antwort, sondern diese zeichnet nur ein Bild – und das ist das, was uns beunruhigt –: daß der Wirtschaftsminister offensichtlich völlig überfordert ist in dieser Frage. Er antwortet einmal so und einmal so. Am 20. August gibt es eine Stellungnahme des Wirtschaftsministers, die schon einen Monat später ganz offensichtlich widerlegt ist und nicht mehr stimmt. Es gibt Anfragebeantwortungen des Wirtschaftsministers, die hinten und vorne keinen Sinn ergeben, um das einmal so zu sagen.

Ich könnte noch einige weitere Dinge hier vorlesen, die deutlich machen, daß vieles einfach nicht übereinstimmt mit dem, was bisher gesagt wurde, erhoben wurde, was wir wissen. Wir sagen: Gut, das wurde uns erzählt, das wurde uns berichtet!, aber es ist auch wert, überprüft zu werden. Warum soll nicht auch das, was uns berichtet wurde, überprüft werden? Das ist aber mit diesen Antworten des Ministers Farnleitner sicherlich nicht möglich.

Ich möchte nun noch einmal auf das eingehen, was mein Vorredner schon gesagt hat. Ich verstehe die Aufregung der ÖVP-Bürgermeister hier nicht. Sie müßten ja eigentlich froh sein, denn eines ist zumindest am Rande dieses tragischen Falles offensichtlich ins Rollen gebracht worden: daß die Bürgermeister und die Gemeinden Parteistellung bekommen in einer so wichtigen Angelegenheit. (Abg. Mag. Mühlbachler: Sie müssen uns nicht verteidigen! Auf Ihre Vertei-digung verzichten wir!) Sie bräuchten sich hier überhaupt nicht aufzuregen, und dafür, was hier geantwortet wird, müßten Sie sich bei Ihrem eigenen Kollegen "bedanken". Er versucht nämlich einmal mehr, den Bürgermeistern die Schuld in die Schuhe zu schieben, was überhaupt nicht notwendig ist, weil die Bürgermeister ja, wie bereits ausgeführt, keine Parteistellung gehabt haben, weil der Bürgermeister von Lassing gar nicht wissen konnte, wo Schwarzabbau betrieben wird oder nicht und ob er da Genehmigungen zu erteilen hat oder nicht.

Seien Sie doch froh! (Abg. Mag. Mühlbachler: Über Ihre Verteidigung sind wir nicht froh! Das könnte uns schaden! – Abg. Dr. Stummvoll: Die Bürgermeister verzichten auf Ihre Unterstützung! – Abg. Dr. Petrovic: Seit 1990 haben Sie Zeit gehabt! So "schnell" ist die ÖVP!) Das scheint ja jetzt zumindest geklärt zu sein in den koalitionären Verhandlungen, daß die Bürgermeister richtigerweise Parteistellung erhalten. Ich selbst habe lange genug im Bereich der Raumordnung gearbeitet; ich weiß es. Es ist dringend notwendig und richtig, daß die Gemeinden diese Parteistellung bekommen, die Kontrollmöglichkeit bekommen und ein Entscheidungsrecht bekommen, ein Mitentscheidungsrecht bekommen darüber, wo in ihrer Gemeinde was geschieht und wie geschieht. Das sei wenigstens resümiert aus dieser Anfragebeantwortung.

Mein letzter Satz: Ich stelle nach der Geschäftsordnung den Antrag, diese Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei den Grünen.)

15.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal klarstellen, bevor ich dem Herrn Bundesminister das Wort gebe, warum der Herr Justizminister hier sitzt. Das ist deshalb der Fall, weil es früher die Verfassungsbestimmung gegeben hat, daß bei jedem Auslandsaufenthalt eines Regierungsmitgliedes eine Vertretung dergestalt Platz zu greifen hat, daß über Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten für das verhinderte Regierungsmitglied ein Vertreter bestellt wird und diese Vertretung dem Parlament bekanntzugeben ist.

Wir haben, wie Sie wissen, die Verfassung dahin gehend geändert, daß wir gesagt haben: Wenn ein Regierungsmitglied in das sogenannte EU-Ausland fährt, also in einen EU-Mitgliedstaat, was ja sehr häufig vorkommt, ist diese komplizierte Vorgangsweise nicht erforderlich und wird daher auch kein Vertreter bestellt. Die Parlamentsfraktionen haben sich aber bereit erklärt, dafür vorzusorgen, daß auf der Regierungsbank jedenfalls ein Vertreter der Bundesregierung anwesend ist.

Die entsprechenden Ausführungen, die ich Ihnen nicht im Wortlaut vorlesen will, finden sich im Präsidialprotokoll vom 7. Mai 1998 betreffend Vertretung der Mitglieder der Bundesregierung bei EU-Terminen.

In diesem Sinne haben wir heute in der Präsidialsitzung darüber gesprochen, wer den Herrn Wirtschaftsminister, der sich in London befindet, vertreten kann. Der Herr Bundesminister hat diese Vertretung übernommen, und er erhält jetzt wunschgemäß das Wort. – Bitte, Herr Minister.

15.39

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Erscheinen ist schon aufgeklärt worden: Herr Kollege Farnleitner hat mich gebeten, an seiner Stelle an dieser Aussprache teilzunehmen. Ich möchte auch sagen, daß er, wenn sich aus einer Auswertung der heutigen Debattenbeiträge konkret ergeben sollte, daß die Anfragebeantwortung – entgegen seiner Meinung – doch in einzelnen Punkten unvollständig oder mißverständlich sein sollte, diese Beantwortung schriftlich ergänzen würde.

Zu den Fragen, die bei der Gelegenheit quasi an mich gestellt worden sind, darf ich sagen, daß ich, was den Zeitpunkt der Kenntnis oder der Vermutungen über zumindest Mitursachen dieses Unglückes anlangt, schon in meinem Redebeitrag am 8. Oktober, aber auch in meiner schriftlichen Anfragebeantwortung vom 10. November darauf hingewiesen habe, daß das ein sich entwickelnder Prozeß war und daß die Auswertung der dem Sachverständigen übergebenen Unterlagen eine gewisse Zeit brauchte, bis dieser daraus – in Verbindung mit schrittweisen weiteren Ermittlungsergebnissen – die entsprechenden Schlußfolgerungen ziehen konnte.

Die Staatsanwaltschaft hat am 8. September – eingelangt im Wege über die Oberstaatsanwaltschaft im Justizministerium am 14. September – Bericht erstattet, indem sie auch den Zwischenbericht der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos Steiermark vom 24. August vorgelegt hat. Das Justizministerium hat also diese Vermutungen am 14. September übermittelt erhalten, und ich selbst habe erst aufgrund der medialen Äußerungen vom 16. September davon erfahren. Ich kann weiters nur sagen, daß in der Antwort steht: Am Abend des 16. September – das hat Herr Kollege Farnleitner Ihnen mitgeteilt – hat er erstmals davon erfahren.

Was die weitere Vorgangsweise in strafrechtlicher Hinsicht anlangt, habe ich zunächst gesagt, daß das sicherheitsbehördliche Ermittlungsverfahren bereits so weit fortgeschritten ist, daß ein Bericht in Form einer zusammenfassenden Sachverhaltsdarstellung voraussichtlich noch im Oktober zu erwarten sei. Tatsächlich ist er erst im November eingetroffen, ist von der Staatsanwaltschaft behandelt worden und liegt derzeit zur Bearbeitung bei der Oberstaatsanwaltschaft.

Es ist kein Geheimnis mehr, daß sich aus diesem Bericht ergeben wird, daß ab nun gegen bestimmte Personen konkret ermittelt wird, daß sie als Verdächtige behandelt und einvernommen werden, daß eine umfangreiche Zahl von Personen – über 60 – als Zeugen gerichtlich einvernommen werden sollen und daß noch das Ergebnis einer angeordneten Kernbohrung sowie schließlich das Gutachten der beiden Sachverständigen abzuwarten sind.

Was die Arbeit der internationalen Expertenkommission anlangt, darf ich mitteilen, daß eine erste Kontaktaufnahme zwischen dieser Kommission und den Justizbehörden – also dem Staatsanwalt und der Untersuchungsrichterin – nächste Woche, am 2. Dezember, in Leoben erfolgen wird. – Soweit mein Debattenbeitrag. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister. – Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Frau Abgeordnete Kammerlander hat den Antrag mündlich gestellt. Ich nehme das heute ohne Präjudiz zur Kenntnis. Denn es gibt eine Rechtsauffassung, daß solche Anträge nur schriftlich gestellt werden können, weil bekanntlich auch eine Begründung möglich ist. Aber wir werden darüber einmal in der Präsidiale diskutieren. Ich sage heute nur: ohne Präjudiz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag der Frau Abgeordneten Kammerlander zustimmen, daß die Anfragebeantwortung des Herrn Wirtschaftsministers Dr. Farnleitner nicht zur Kenntnis genommen werden möge, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag auf Nicht-Kenntnisnahme ist abgelehnt. (Abg. Haigermoser hat sich bei der Abstimmung nicht wie die anderen Abgeordneten der Freiheitlichen von seinem Platz erhoben. – Abg. Leikam: Bravo, Haigermoser!)

Kurze Debatte über Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nun zur kurzen Debatte über den Antrag des Herrn Abgeordneten Mag. Peter, dem Finanzausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 442/A der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch und weitere Gesetze geändert werden (Euro-Bilanzgesetz), eine Frist bis zum 19. Jänner 1999 zu setzen.

Nach Schluß der Debatte wird die Abstimmung über diesen Antrag durchgeführt werden.

Wir gehen in die Debatte ein. Der Erstredner hat 10 Minuten, alle anderen Redner haben 5 Minuten zur Verfügung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte, Herr Kollege.

15.45

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich berichte Ihnen von einem Antrag, der am 17. April 1997 hier im Hohen Haus eingebracht und am 19. September 1997 einer ersten Lesung zugeführt wurde. Heute schreiben wir den 27. November 1998, es ist also viel Zeit vergangen. (Abg. Böhacker: Weihnachten naht!)

Worum geht es inhaltlich? – Sie alle wissen um die Eigenkapitalsituation österreichischer Unternehmungen, wie sie sich in den Buchwerten darstellt. Ich habe eine Statistik aus dem Jahre 1997 bei mir, wonach Österreich unter den EU-Staaten in bezug auf die Eigenkapitalausstattung der Produktionsbetriebe den vorletzten Platz vor Italien einnimmt.

Ich weiß selbstverständlich, daß die Eigenkapitalausstattung der österreichischen Unternehmungen auch in der Realität sehr knapp ist, aber dennoch bildet die entsprechende Zahl in der Statistik, die ich Ihnen hier anbiete, nicht die Realität ab, und zwar aus dem einfachen Grund, daß heute viele Unternehmungen aufgrund vieler steuerlicher Sondergesetzgebungen in Österreich über deformierte Handels- und Steuerbilanzen verfügen.

Wenn wir in den Euro-Raum eintreten, wenn wir unsere Bilanzen ab nächstem Jahr auch schon in Euro legen können – ab 2002 wird dies verpflichtend sein –, geht es darum, daß Bilanzen der österreichischen Unternehmungen im europäischen Umfeld vergleichbar werden. Sie sollen vergleichbar sein, damit österreichische Unternehmungen zum Beispiel Kredite in anderen EU-Staaten aufnehmen können.

Heute müssen Sie, wenn Sie als österreichischer Unternehmer einen Kredit einer ausländischen Bank bekommen wollen, in vielen Fällen mit Ihrer Bilanz ein Paket an Bewertungsgutachten mitliefern, um nachzuweisen, daß die vorhandenen Ansätze in der Bilanz – die historisch begründet sind, die Anschaffungswerte sind, welche aus einer Zeit viele Jahrzehnte vorher stammen – nicht mehr stimmen, sodaß die Kapitalausstattung des Unternehmens tatsächlich um ein Vielfaches besser ist. – Das macht doch, bitte, keinen Sinn!

Wir haben in Österreich im Jahre 1954 beziehungsweise 1955 den entsprechenden Schritt getan. Es war Finanzminister Kamitz, der das durchgesetzt hat: eine Schillings-Eröffnungsbilanz, um die nach dem Zweiten Weltkrieg verballhornten Bilanzen österreichischer Unternehmungen wieder dorthin zu bringen, wohin sie in der Realität gehören.

Große Unternehmungen haben es in den achtziger und neunziger Jahren über Schachtelkonstruktionen, über Holdingkonstruktionen gegen dieses Defizit – diese Unterbewertung, die durch das Handelsgesetzbuch erzwungen wird, diese Unterbewertung durch Verkäufe – zu einer realen Bilanzerstellung gebracht. Nur sehr wenige Aktiengesellschaften, die in den letzten Jahren an die Börse gegangen sind, hätten ohne diese Maßnahme jemals an die Börse gehen können, weil sie ja buchmäßig unterkapitalisiert waren.

Den Klein- und Mittelbetrieben unseres Landes ist dieser Wege immer versperrt gewesen. Daher richte ich noch einmal das Ersuchen an Sie, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, sich der Frage einer Jahrtausend-Eröffnungsbilanz oder einer Jahrhundert-Eröffnungsbilanz – wie auch immer Sie es nennen wollen; ich habe es eben "Euro-Eröffnungsbilanz" genannt, aber in Wirklichkeit ist es gleichgültig, wie Sie es benennen – zuzuwenden und zu sagen: Geben wir den Klein- und Mittelbetrieben in Österreich die Möglichkeit, nach Vorlage von Gutachten sowohl ihr Grundvermögen als auch ihr unbewegliches und ihr bewegliches Anlagevermögen aufzuwerten!

Dazu müssen wir das strenge Niederstwertprinzip gemäß Handelsgesetzbuch für drei Jahre öffnen, um diese Aufwertungen gesetzlich zu ermöglichen. Darüber hinaus müssen wir selbstverständlich auch eine Aufwertungssteuer einführen. Das heißt, wir müssen für diese Aufwertungsgewinne – nicht bei Grundstücken, da sie nicht abschreibbar sind, sondern beim unbeweglichen und beweglichen Anlagevermögen – unserem Vorschlag nach 10 Prozent beim unbeweglichen und 15 Prozent beim beweglichen Anlagevermögen einheben.

Dann hat das Unternehmen selbstverständlich einen Geldabfluß zu verzeichnen – gar keine Frage –, es kann aber diesen Geldabfluß aufgrund der erhöhten Abschreibungsbasis in den nächsten 3, 4 oder 5 Jahren – je nach der Gewinnsituation – wieder neutralisieren. Der Effekt daraus wäre und ist, daß kleine und mittlere Unternehmungen, die künftig in einem größeren Wirtschafts- und Währungsraum arbeiten, ihre Bilanzen so darstellen können, wie sie inhaltlich wirklich sind.

Ich denke, daß diese Maßnahme sehr sinnvoll ist, und freue mich, Ihnen berichten zu können, daß sich bei der ersten Lesung, die wir vor über einem Jahr – am 19. September 1997 – durchgeführt haben, die damaligen Redner der anderen Fraktionen des Hohen Hauses im Prinzip positiv darüber geäußert haben, auch wenn einige von ihnen noch Bedenken hatten. Das Problem EU-Recht, das Dr. Gusenbauer damals angeschnitten hat, scheint mir ausgeräumt zu sein; ich sehe es nicht, ich kann es nicht erkennen.

Wenn Sie dieser Aufwertung zustimmen, ist dies selbstverständlich eine Aufwertung in der Handelsbilanz, die auf die Steuerbilanz durchschlägt, denn wir wollen ja das Prinzip aufrechterhalten, daß die Handelsbilanz maßgeblich für die Steuerbilanz ist. Die vorgeschlagene Maßnahme würde in manchen Bereichen sogar beide Bilanzen zusammenführen.

Wir sollten also die Details diskutieren, auch die Aufwertungsgewinne. Die Aufwertungsbesteuerung halte ich mit 15 Prozent auf bewegliches und mit 10 Prozent auf unbewegliches Anlagevermögen für sinnvoll. Wir haben es immer als Ziel bezeichnet, daß auf nicht mehr als die Anschaffungswerte aufgewertet werden sollte. Bei Grundstücken sollten nach Erstellung von Gutachten die Verkehrswerte herangezogen werden.

Klar ist, daß eine Aufwertung – insbesondere von Grundstücken – selbstverständlich einer Aufwertungsrücklage zugeführt werden muß. Diese Aufwertungsrücklage soll dann im Laufe von 10 Jahren aufgelöst werden, um zu verhindern, daß jemand aufwertet, dann verkauft und damit den vollen Aufwertungsgewinn kassiert. Auch eine solche Vorkehrung ist möglich und ohne große buchhalterische Maßnahmen einzubinden.

Frau Kollegin Frieser hat die Bezeichnung fragwürdig gefunden. Einverstanden; dann nennen wir es eben "Jahrhundert-Eröffnungsbilanz". Das Ziel bleibt dasselbe: Werte in der Bilanz darzustellen, die realistisch sind; nicht aber das, was wir heute tun und was Sie an Nationalbank-Statistiken sehen können, in denen Eigenkapitalausstattungen im Minusbereich liegen. Ich weise Sie zwar auch darauf hin, daß das in vielen Fällen der Realität entspricht, aber geben wir doch den Unternehmungen, die gesund sind, die Möglichkeit, ihr wirkliches Eigenkapital darzustellen!

Damit komme ich zur Frage der Besteuerung nichtentnommener Gewinne, die immer wieder diskutiert wird. Auch Kollege Stummvoll hat ähnliche Vorschläge gemacht. Wenn Sie dann eine Euro-Eröffnungsbilanz haben und daher ein buchmäßiges Eigenkapital darstellen können, dann können Sie klar sagen: Dieses buchmäßige Eigenkapital wird mit der Sekundärmarktrendite verzinst, und dieser Zinsertrag ist mit der KESt belastet. Damit haben Sie horizontale Steuergerechtigkeit zwischen Finanzkapital und Sachkapital. Der darüber hinausgehende Gewinn ist selbstverständlich zur Gänze zu versteuern. Damit ist meiner Ansicht nach auch die ganze Diskussion um die Besteuerung nichtentnommener Gewinne vom Tisch.

Die freiheitliche Fraktion hat sich damals zu dieser Frage im Prinzip ebenfalls positiv geäußert. Sie hat gefragt, ob man eine Verkehrswertermittlung auch beim beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögen durchführen sollte. Wir meinen, es wäre einfacher, das Ganze mit den Anschaffungswerten zu begrenzen.

Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, das ist eine sinnvolle Maßnahme, welche die österreichischen kleinen und mittleren Unternehmungen – ich sagte schon, daß größere Unternehmungen dieses Problem durch Schachtelkonstruktionen bereits gelöst haben – fähig macht, im neuen Wirtschafts- und Währungsraum so wie andere Unternehmungen zu agieren.

Wenn Sie heute mit einer österreichischen Bilanz eines "urgesunden" Unternehmens zu einem deutschen Banker gehen, dann schaut er Sie durch seine halbe Brille an und sagt: Warum gehen Sie nicht zum Konkursrichter? Sie wollen doch wohl keinen Kredit von mir! – Denn die Werte in den Bilanzen sind so verzerrt, daß Sie mit Bewertungsgutachten noch einmal nachweisen müssen, daß das, was in der Bilanz steht, eigentlich nicht stimmt, sondern daß das stimmt, was im Gutachten steht.

Geben wir den Unternehmungen die Chance, diese Gutachten gleich in die Bilanz aufzunehmen und wirkliche Bilanzen auszuweisen! Wir haben dann eine bessere Basis für erfolgreiches Wirtschaften in der Zukunft. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

15.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. 5 Minuten Redezeit, so wie alle nachfolgenden Redner. – Bitte.

15.53

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Peter! Ich möchte meinen Debattenbeitrag in zwei Teile untergliedern. Bezugnehmend auf Ihre Begründung des heutigen Fristsetzungsantrages ist zu sagen, daß der erste Teil Ihrer Begründung eigentlich eine Materie betrifft, die durch ein Konzernabschlußgesetz zu regeln ist, wie derzeit eines im Bundesministerium für Justiz ausgearbeitet wird. Dagegen gibt es im Prinzip auch keinen Einwand.

Was den zweiten Teil betrifft – darüber haben wir schon bei der ersten Lesung debattiert –, hat sich der Sachverhalt meiner Ansicht nach seit unserer letzten Debatte nicht sehr verändert. Denn handelsrechtlich hat sich im EU-Recht seit unserer letzten Diskussion nichts geändert, darüber sind wir uns einig. Das heißt, es ist die Aufwertung zum Verkehrswert, wie sie hier vorgesehen ist, nach derzeitiger EU-Rechtslage nicht gestattet.

Damit sind wir beim zweiten Punkt. Steuerrechtlich ist eine solche Aufwertung aus Sicht des EU-Rechtes selbstverständlich möglich. Damit stehen wir nach wie vor dem Problem gegenüber, daß es, wenn wir dies für steuerrechtlich zulässig erklären würden, zu einem noch stärkeren oder zu einem vollständigen Auseinanderfallen von Handels- und Steuerbilanz käme. Das wollen wir aber nicht, weil wir der Meinung sind, daß nach wie vor das Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz gelten soll. Daher käme es in dem Zusammenhang meiner Auffassung nach zu einer Vergrößerung des Verwaltungsaufwandes, der von unserer Seite her nicht erwünscht ist.

Was den fixen Steuersatz betrifft, wie er in Ihrem Entwurf vorgesehen ist, stellt sich die Frage nach dessen Höhe. Sie haben einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Ich weise darauf hin, daß wir normalerweise im Einkommensteuerbereich Steuersätze bis zu 50 Prozent und im Körperschaftsteuerbereich einen Steuersatz von 34 Prozent haben. Das heißt, es stellt sich die Frage, wie mit dem einheitlichen Steuersatz, den Sie in dem Zusammenhang vorschlagen, dem Gerechtigkeitsprinzip entsprechend Rechnung getragen wird.

Was die technische Frage der Durchführung betrifft, stellt sich die Frage: Will man eine Objektsteuer, die unabhängig vom tatsächlichen Einkommen zu entrichten ist? Oder handelt es sich bei dem Ganzen nur um einen besonderen Steuersatz im Rahmen des Gefüges der Einkommensermittlung überhaupt? – Wenn man nicht den ersten, sondern den zweiten Weg anstrebt, dann müßte natürlich auch geklärt werden, wie bei Verlusten aus laufendem Geschäftsbetrieb, bei Verlusten aus anderen Einkunftsquellen und bei Verlustvorträgen in dem Zusammenhang vorzugehen ist. Sie haben sich partiell mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Der letzte Punkt – das ist immer wieder einer der relevanten Punkte – ist die Frage des Steueraufkommens, das daraus entsteht, erhöht oder vermindert wird. Es ist sicher richtig, daß kurzfristig ein Mehraufkommen die Folge wäre; das steht außer Zweifel. Aber unseren Berechnungen zufolge würde dieses Mehraufkommen in späteren Perioden durch wesentlich höheres Minderaufkommen bei weitem übertroffen werden. Da stellt sich selbstverständlich die Frage – außerhalb der Diskussionen, die ohnehin über die Steuerreform, über Entlastungen und Belastungen stattfinden –, ob eine solche Entlastung eine sinnvolle Maßnahme darstellt.

Wir sind der Auffassung, daß sich an der Argumentation, die wir schon bei der ersten Lesung geführt haben, substantiell eigentlich nichts geändert hat, und werden diesem Fristsetzungsantrag heute nicht die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Johann Kurzbauer. – Bitte. (Abg. Dr. Graf: Eine wirkliche Überraschung!)

15.57

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag des Liberalen Forums geht es um die Forderung nach Änderungen im Handelsgesetzbuch, im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz. (Abg. Böhacker: Wir haben "Fristsetzung" gesagt!) Es geht um eine Änderung der Bilanzierung von Unternehmen: erstens um die Durchbrechung der Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip, zweitens um die Ersichtlichmachung der stillen Reserven und in diesem Zusammenhang die Besteuerung des Aufwertungsgewinnes.

Herr Kollege Peter hat bereits darauf hingewiesen, daß dieser Antrag grundsätzlich keinen Zusammenhang mit dem Euro-Bilanzgesetz darstellt. Die Bilanzierung in Euro wurde in diesem Haus bereits erledigt. Ich sehe in diesem Antrag das Problem vielmehr einerseits in Richtung der Ersichtlichmachung der stillen Reserven und andererseits in Richtung der Währungsumstellung.

Es besteht nicht nur kein sachlicher Zusammenhang, sondern es könnte durchaus der Eindruck entstehen, daß es sich bei der Umstellung auf den Euro nicht bloß um eine rechnerische Währungsumstellung, sondern durchaus um eine Art Währungsreform handelt. Gerade dieses Thema brauchen wir aber nicht. Denn nur aus Anlaß einer Währungsreform oder infolge währungspolitischer Turbulenzen werden Bilanzstrukturen grundsätzlich erneuert. Ich denke dabei an das Schilling-Eröffnungsbilanz-Gesetz 1955, mit dem die Effekte der Nachkriegszeit bereinigt wurden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute stabile Verhältnisse in unserem Land. Wir haben eine niedrige Inflationsrate, ein niedriges Zinsniveau, ausgezeichnete Wirtschaftsdaten, und all das dank der Konsolidierung des Budgets. Denken Sie etwa an die Neuverschuldung im Jahr 1995, die zirka 6 Prozent des BIP betragen hat, und im Vergleich dazu an die Neuverschuldung aus dem Jahre 1997 von unter 2 Prozent vom BIP.

Gerade diese Budgetkonsolidierung war auch ein wesentliches Verdienst der Österreichischen Volkspartei, ein wesentliches Verdienst des Schüssel-Ditz-Kurses. Aus meiner Sicht ist derzeit eine Änderung, wie im Antrag des Liberalen Forums gefordert, an sich nicht notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)

Im übrigen werden die Fragen der Unternehmensbesteuerung im Zuge der Steuerreform diskutiert und auch politisch entschieden werden. Auch unsere Fraktion wird diesem Antrag daher nicht die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Böhacker. Gleiche Redezeit. – Bitte.

16.02

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Peter, die freiheitliche Fraktion wird diesem Fristsetzungsantrag die Zustimmung erteilen. (Abg. Mag. Steindl: Na geh!)

Ich habe heute im Rahmen der Diskussion über das Abgabenänderungsgesetz 1998 versucht, ein Bild zu zeichnen, das zeigen soll, wie in diesem Hohen Haus mit Anträgen der Opposition umgegangen wird. Zum Beispiel: Ein Antrag wird zugewiesen, kommt in den Unterausschuß, wird nicht beraten, sondern bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag deponiert, bis er dann schlußendlich verfällt. Daher sollten wir alle gemeinsam ein Interesse daran haben, unabhängig vom Inhalt eines Antrages sehr wohl auch über die Anträge der Opposition zu diskutieren. Wir können ja dann in der Sachentscheidung ja oder nein dazu sagen. – Wir werden diesem Antrag daher zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Gusenbauer! Ich teile Ihre Meinung, daß das Prinzip der Maßgeblichkeit bei der Handelsbilanz im Vordergrund stehen soll und muß. Ich teile auch Ihre Sorge, daß die Handelsbilanz und die Steuerbilanz immer weiter auseinanderdriften. Aber es muß die Frage gestattet sein: Wer hat denn jene Gesetze, vor allem jene Abgabenänderungsgesetze, die dieses Auseinanderdriften von Handelsbilanz und Steuerbilanz bewirken, mit der Mehrheit in diesem Hohen Haus beschlossen?! – (Abg. Dr. Gusenbauer deutet auf alle Fraktionen des Hauses.) – Es waren schlicht und ergreifend die Regierungsparteien! Hier heute herauszukommen und zu sagen, ein Antrag der Opposition würde diesem Prinzip widersprechen, ist also nicht ganz zulässig.

Zur Sache selbst. Herr Kollege Peter! Ich darf erstens sagen: Die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen zur steuerbegünstigten Aufwertung von Betriebsvermögen ist eine langjährige freiheitliche Forderung.

Zum zweiten: Auch der Fachsenat der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat immer wieder in Publikationen diese Aufwertungsmöglichkeit eingefordert. Auch der Präsident des Vereines der österreichischen Steuerzahler, Dkfm. Franz Burkhart, hat in vielen Publikationen die Vorteile einer derartigen Aufwertung dargestellt.

Eines stört mich allerdings – und das habe ich schon bei der ersten Lesung gesagt –, und zwar der Ausdruck "Euro-Eröffnungsbilanz". Eine solche Aufwertungsbilanz hätte es bereits zu Anfang der neunziger Jahre geben müssen. Daher ist der Begriff "Euro-Bilanz" nicht richtig und würde den Eindruck erwecken, daß diese Aufwertungsbilanz nur wegen der Einführung des Euro geschaffen wird.

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang – dieser Punkt wurde heute schon mehrfach angezogen – an die Schilling-Eröffnungsbilanz vom 7. Juli 1955 erinnern. Diese Maßnahme hat zahlreiche Vorteile für die österreichische Wirtschaft und viele Vorteile für die Arbeitsplatzschaffung gebracht. Ich bin davon überzeugt, daß es wirklich kein großes Risiko bedeuten würde, wenn dieses Hohe Haus die Erstellung einer Art "Startbilanz in das neue Jahrtausend" beschließen würde. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Ich verhehle allerdings nicht, daß Aufwertungen in einer Bilanz gewisse Gefahren in sich bergen, und zwar vor allem hinsichtlich des Gläubigerschutzes. Man muß sehr vorsichtig vorgehen, damit kein Bilanzbild dargestellt wird, das verzerrt ist und vielleicht – wie du es meinst, Kollege Peter – nur dazu dient, daß wir beim deutschen Kreditgeber Kredit bekommen. Der Gläubigerschutz hat also absolut im Vordergrund zu stehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ein weiterer Vorteil wäre selbstverständlich, durch die Aufwertung und die dadurch möglich werdende zusätzliche Abschreibungsbasis in den Folgejahren entsprechendes Eigenkapital in den Unternehmen zu bilden. Ein weiterer Vorteil wäre auch, daß die sogenannte Scheingewinnbesteuerung, insbesondere im Bereich der Betriebsaufgaben, endlich abgestellt wird.

Ich habe einmal ein Beispiel gebracht, das signifikant ist und zeigt, daß Scheingewinne und deren Besteuerung dazu führen können, daß ein Unternehmen nicht geschlossen werden kann, daß der Unternehmer nicht in den Ruhestand gehen kann, weil er sich den Aufgabegewinn und die daraus resultierende Steuer nicht mehr leisten kann.

Es gibt viele Dinge inhaltlicher Natur, die man noch diskutieren müßte. Warum machen wir zum Beispiel beim Gebäude keine Aufwertung zum Teilwert, sondern begrenzen den Wert mit den historischen Anschaffungskosten? Warum gibt es einen fixen Satz für den Aufwertungsgewinn? Warum gibt es keinen Viertelsteuersatz, keinen Hälftesteuersatz? – Es gibt doch viele Betriebe, die im laufenden Jahr einen Verlust haben und bei denen sich zum Zeitpunkt der Aufwertung diese beiden Komponenten – Aufwertungsgewinn und Verlust aus der laufenden Tätigkeit – ausgleichen könnten.

Zum Abschluß noch einmal: Der Antrag als solcher ist absolut diskussionswürdig, und ich würde wirklich bitten, daß der Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Professor Nowotny, diesen Tagesordnungspunkt endlich auf die Tagesordnung des Ausschusses setzt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.07

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.07

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Die bisherige Debatte hat bei allen teilweise vorgetragenen Bedenken eigentlich gezeigt, daß es niemanden gegeben hat, der der Meinung war, daß es sich hierbei nicht um eine wirklich wichtige und auch diskussionsbedürftige Materie handelt. Es gab eine unterschiedliche Zustimmungsbereitschaft, das gebe ich zu, aber gerade deswegen ist, wie ich meine, die beantragte Fristsetzung wirklich von echter Bedeutung.

Es wäre an der Zeit, daß wir die Gespräche über die Möglichkeiten eines – ich verwende jetzt den von uns geprägten Namen – Euro-Bilanzgesetzes eröffnen, daß wir diese Möglichkeiten so rasch wie möglich diskutieren, denn daß diese Bilanz ein vielfach gehegter Wunsch ist, wurde von diesem Pult aus schon von meinen Vorrednern betont.

Wenn dieser Wunsch schon nicht in Erfüllung gehen sollte, weil er vielleicht an der Mehrheit der Regierungsparteien oder aus welchen Gründen auch immer scheitern würde, dann wäre es doch günstig, wenn darüber so bald wie möglich im Ausschuß diskutiert werden könnte, denn daß eine solche Bilanz eine Lösung für einige der Probleme wäre, die unsere Unternehmen haben, ist unbestritten. Die Unternehmen sollten daher möglichst bald erfahren, ob ihnen dieses Instrument gegeben wird oder nicht.

Ich meine, daß es ihnen gegeben werden sollte, weil einige der Argumente, die hier erwähnt wurden, durchaus richtig sind, denn wenn man diese Argumente zusammenführt, dann beweisen sie einmal mehr, daß es dringend notwendig wäre, ein solches Bilanzgesetz zu haben.

Das Niedrigstwertprinzip hat eine Zwillingsschwester, das ist die Bilanzwahrheit. Und die Bilanzwahrheit wird gelegentlich durch das Niedrigstwertprinzip geschützt, damit man sich nicht künstlich reicher macht, als man ist. Wenn aber die Wertansätze so stark auseinanderklaffen, wie das teilweise der Fall ist, weil sich dynamische Effekte in der Vermögensentwicklung in der Bilanz nicht abbilden und nicht sichtbar werden, etwa weil das Vermögen schon seit längerer Zeit im Unternehmen ist und nicht erst vor kurzem zu höheren Preisen erworben wurde, und weil die inneren Aufwertungseffekte in der Bilanz nicht sichtbar sind, dann bringt dies ein verzerrtes Bilanzbild ans Tageslicht.

Für das Unternehmen selbst ist das noch kein Problem, denn die Unternehmer kennen ja ihre eigenen stillen Reserven, wenn aber jemand die internationale Bühne betritt und diese Bilanz herzeigt, dann ist es nicht sehr hilfreich, wenn er mit stillen Reserven argumentieren muß. Erstens gerät er in den Verdacht, daß er nur "etwas erzählt", und zweitens ist es auch nicht ohne weiteres möglich, denn veröffentlicht werden nicht die stillen Reserven, sondern die Bilanzen.

Wenn sich also jemand über einen Mitbewerber, über einen möglichen Geschäftspartner oder sonstwen informieren will, dann greift er auf die veröffentlichten Bilanzen zurück und nicht auf die Dokumentation der stillen Reserven im Unternehmen. Manchmal ist man dann aus einem Geschäft draußen, bevor man bemerkt hat, daß man in das Geschäft hätte hineinkommen können. Aber weil sich der potentielle Partner zwar schlau gemacht hat, aber natürlich nur die veröffentlichte Bilanz kennt, wurde das Projekt gar nicht mehr weiter betrieben.

Gerade unserer exportorientierten Wirtschaft geht dadurch möglicherweise so manches Geschäft verloren, ohne daß es irgend jemand bemerkt. So ist das nun einmal. Aber ich meine, daß man dann, wenn man im Sinne der Bilanzwahrheit bei der Aufwertung von unterbewerteten Ansätzen in den Bilanzen zwar das Niedrigstwertprinzip, aber das tagesaktuell und nicht historisch anwenden würde, einiges bewirken könnte.

Wenn man gleichzeitig das Instrument einer Neubewertungsrücklage einführte, damit eben keine steuerlichen Schockwellen über das Unternehmen liefen, wenn man das also einglätten könnte, dann wäre auch die Sorge darüber, daß Handelsbilanzen und Steuerbilanzen zu stark auseinanderlaufen könnten, behebbar. Es ist ja geradezu das Ziel dieser Bewertungsrücklage, daß Handelsbilanz und Steuerbilanz über eine bestimmte Periode wieder deckungsgleich geführt werden.

Das halten wir für sehr wichtig, denn für das Publikum im weitesten Sinn des Wortes – damit meine ich schon das qualifizierte Publikum der möglichen Geschäftspartner – ist die Bilanzwahrheit der Schlüssel zur Beurteilung einer Bilanz.

Es wäre schon sehr schön, wenn die Regierungsparteien heute über ihren Schatten springen könnten und dem Fristsetzungsantrag zustimmen würden. Zweitbeste Lösung: Der Vorsitzende des Finanzausschusses nimmt diesen Punkt einfach auf die Tagesordnung. Das wäre ja auch noch eine Möglichkeit.

Wann muß man denn Fristsetzungsanträge stellen? – Wenn man schon längere Zeit geduldig gewartet hat, wenn einem alle bestätigt haben, daß das Thema wichtig ist, und wenn es niemals auf der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses erscheint, dann ist man als Oppositionspartei einfach verdrossen und gezwungen, entsprechende Fristsetzungsanträge zu stellen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.12

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Peter, Sie haben schon vor mehr als einem Jahr alle guten Gründe vorgetragen, die für Ihren Vorschlag sprechen. Damals, im September 1997, haben Sie das mindestens so überzeugend wie heute dargestellt. Wenn man sich das Protokoll von damals anschaut, dann sieht man auch, daß Sie sehr freundliche, wohlwollende Kommentare bekommen haben, zum Beispiel von Frau Kollegin Frieser, die damals als Abschluß ihres Redebeitrages sagte – ich zitiere –:

"Lieber Herr Kollege Peter! Wir von der Volkspartei stehen diesem Antrag also sehr positiv gegenüber, und in mir haben Sie eine seriöse Kombattantin. (Beifall bei der ÖVP und beim Liberalen Forum.)" – Ende des Zitats.

Was ist inzwischen passiert? Wie erklärt man sich, daß eine von allen, auch von den Freiheitlichen, schon damals unterstützte Initiative nicht weiter verfolgt wurde? Kollege Gusenbauer hat zwar technische Details, die sicher zu diskutieren sind, geltend gemacht, aber er hat die Problemdiagnose nicht geleugnet. In der Therapie mag es vielleicht Unterschiede gegeben haben, in der Problemdiagnose waren sich jedoch alle mehr oder weniger einig.

Ich glaube, daß wir – damit meine ich Sie, Herr Kollege Peter, und mich – zu naiv waren in der Annahme, daß eine Idee deswegen, weil sie gut ist, auch akzeptiert werden wird, denn wir haben etwas Wichtiges übersehen: Einer der Gründe für Ihren Vorschlag, den Sie damals und auch heute genannt haben, deckt sich, wie ich meine, mit jenem Grund, warum SPÖ und ÖVP das nicht wirklich wollen!

Ich zitiere aus dem Protokoll von damals, September 1997, Rede Helmut Peter, in der es heißt:

"Wenn Sie mit der österreichischen Bilanz eines Klein- oder Mittelbetriebes zu einer ausländischen Bank gehen – das soll ja auch ein Effekt des Euro sein –, dann müssen Sie ein Kilogramm Bewertungsgutachten mitnehmen, die nachweisen, daß die Buchwerte des Anlagevermögens in Ihrer Bilanz gar nicht stimmen. Ausländische Banker können unsere Bilanzen nicht lesen, weil sie die dazu nötige österreichische Brille nicht besitzen." – Zitatende.

Heute haben Sie gesagt: Das macht doch alles keinen Sinn! Ich aber meine, daß das schon einen Sinn macht! Wir haben angenommen, daß der Euro, der gemeinsame Währungsraum dazu führen wird, daß der Wettbewerb verstärkt wird, unter anderem der Wettbewerb zwischen den Kreditinstituten, den Raiffeisenbanken, der Bank Austria, den Sparkassen, den Volksbanken und so weiter, weil ausländische Mitbewerber dazukommen.

Lieber Herr Kollege Peter! Glauben Sie wirklich, daß das ein wirtschaftspolitisches Ziel von SPÖ und ÖVP ist? – Das ist doch genau der Grund, warum das, was Sie hier vorschlagen, nicht erwünscht ist! Es macht schon Sinn, das alles abzulehnen angesichts der unerwünschten Konkurrenz durch ausländische Banken. Das ist ja gerade die Absicht: daß Sie mit fünf Kilo Unterlagen im Koffer zur Münchner Bank – oder welche Bank auch immer Sie im Auge haben – hingehen müßten und dort trotzdem nicht erklären könnten, warum Ihr Unternehmen so super ist, obwohl die Bilanz nach österreichischen Vorschriften das Gegenteil aussagt!

Ist das nicht eine plausible Erklärung? – (Heiterkeit und Zustimmung des Abg. Mag. Peter.) Das Gute setzt sich nicht einfach deswegen durch, weil es gut ist, sondern es muß auch bestimmten Interessen entsprechen. Und das hier widerspricht den Interessen der SPÖ genauso wie den Interessen der ÖVP, weil sie beide natürlich ihre Finger jeweils in bestimmten Bankenkreisen drinnen haben – und diese Lobby hat sich halt leider durchgesetzt. – Mein Beileid, Herr Kollege Peter! (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

16.18

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die von der Geschäftsordnung vorgesehenen Redezeiten sind konsumiert. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, dem Finanzausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 442/A der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden, Euro-Bilanzgesetz, eine Frist bis 19. Jänner 1999 zu setzen.

So Sie diesem Antrag zustimmen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir nehmen nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung wieder auf und setzen in der Rednerliste fort.

Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Aumayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.18

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir Freiheitlichen bringen heute einen Entschließungsantrag ein. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die ÖVP-Abgeordneten, vor allem die Bauernbundabgeordneten, diesem Antrag ihre Zustimmung nicht erteilen werden, denn die Forderungen in diesem Antrag decken sich wirklich Wort für Wort mit jenen Forderungen, die die ÖVP-Abgeordneten vor Wahlen oder in den Zeitungen ständig stellen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer.)

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Aumayr, Klein, Koller, Böhacker und Genossen betreffend Steuerentlastung für Österreichs Landwirte

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird neuerlich dringend aufgefordert, den jahrelangen Forderungen der §-7-Kommission endlich zu entsprechen und

den pauschalierten Mehrwertsteuersatz für Land- und Forstwirte auf 12 Prozent anzuheben,

durch steuerliche Entlastungsmaßnahmen den Preis für Dieseltreibstoff auf europäisches Durchschnittsniveau abzusenken."

*****

Herr Präsident Schwarzböck! Sie haben am 11. November in der Zeitung "Agrarpost" in einem Artikel mit der Überschrift "Saumarkt – Feuer am Dach" unter anderem gefordert – ich zitiere –:

"Die Vorsteuer ist zu reparieren, aber auch in Österreich selbst müssen Schritte gesetzt werden." Das haben Sie gesagt. Und weiter heißt es da: "Rudolf Schwarzböck urgierte die Anhebung der Umsatzsteuerpauschale von 10 auf 12 Prozent, um diesen bei niedrigen Erzeugerpreisen noch krasser spürbaren Nachteil endlich zu beseitigen." – Ende des Zitats.

Herr Präsident Schwarzböck! Am 11. November haben Sie diese Forderung aufgestellt. Ich hoffe, Sie haben nicht wieder einen üblen Scherz mit den österreichischen Bauern getrieben, indem Sie diese Forderung zwar in einer Zeitung aufstellen, aber heute gegen diesen Entschließungsantrag stimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es wäre bei Ihnen ja nicht das erste Mal. Sie machen so etwas ja schon zum vierten Mal. Der Bauernbundobmann von Oberösterreich, ein gewisser Herr Herndl, fordert das gleiche. Er sagt, die Anhebung der Vorsteuerpauschale von 10 auf 12 Prozent ist eine langjährige bäuerliche Forderung.

Diese Anhebung ist bereits zweimal in einem Regierungsübereinkommen festgelegt worden, ist zweimal in einem Regierungsübereinkommen von Ihnen, SPÖ, und von Ihnen, ÖVP, unterzeichnet worden, aber beide Male haben Sie dieses Versprechen gebrochen! 1,7 Milliarden Schilling werden den österreichischen Bauern dadurch Jahr für Jahr vorenthalten. Das sind bisher insgesamt 6,8 Milliarden Schilling, Herr Präsident Schwarzböck!

Herr Präsident Schwarzböck! Wenn es wirklich Ihr Anliegen ist, den Bauern in Österreich endlich zu helfen, dann sage ich Ihnen: Es ist wirklich Feuer am Dach! Die Schweinebauern haben einen Einkommensverlust von 2,4 Milliarden Schilling. Die Landwirtschaft hat österreichweit einen Einkommensverlust von 4 Milliarden Schilling! Was muß denn noch passieren, damit Sie endlich munter werden?! Oder geht es Ihnen überhaupt nur mehr darum, in dieser Regierung zu sein, in dieser Koalition zu sein, und das ausschließlich zu Lasten der Bauern?! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schwarzböck. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.20

Abgeordneter Rudolf Schwarzböck (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Frau Kollegin Aumayr, es stimmt: Ich habe diese Forderung erhoben, und ich werde sie auch weiterhin erheben, und zwar so lange, bis sie im Rahmen der politischen Möglichkeiten umgesetzt ist. (Abg. Aumayr: Aber da stimmen Sie dagegen!) Diese Forderung entspricht, wenn sie voll erfüllt wird, einem Volumen von ungefähr 1,7 Milliarden Schilling, und ich bin so weit Realist, um zu wissen, daß es in einem laufenden Budgetjahr eine bedeutende Umschichtung oder eine bedeutende Budgetüberschreitung geben müßte, sollte das berücksichtigt werden. (Abg. Aumayr: Das ist vertraglich festgelegt seit 1995! Sie sind ein Vertragsbrecher! Sie sind ein Vertragsbrecher!)

Wie Sie zu den Möglichkeiten im Zusammenhang mit Budgetüberschreitungsgesetzen stehen, haben Sie vergangene Woche bewiesen, als Sie in der Sitzung des Budgetausschusses eine Budgetüberschreitung in der Höhe von 150 Millionen Schilling, die eine Hilfe für die krisenhafte Situation auf dem Schweinemarkt sein soll, abgelehnt haben. Sie haben 10 Prozent der Summe abgelehnt (Abg. Aumayr: 1,7 Milliarden), von mir aber verlangen Sie, daß ich als Interessenvertreter im laufenden Budgetjahr das Zehnfache umsetze. (Abg. Aumayr: Diese Rede werde ich verschicken!)

Ich werde die Forderung auch in Zukunft, obwohl ich heute dagegen stimme, weiter vertreten, weil ich als politischer Realist und als Politiker mit Anstand dort ansetze, wo Umsetzungsmöglichkeiten gegeben sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei den Freiheitlichen: Ein Interessenverrat!)

16.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlußwort. Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über jeden Ausschußantrag getrennt erfolgen soll.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Abgabenänderungsgesetz 1998 samt Titel und Eingang in 1505 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Nowotny, Auer und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Böhacker und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Schließlich hat der Abgeordnete Böhacker ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Ich werde daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung beziehungsweise von den erwähnten Abänderungs- und Zusatzanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. I mit Ausnahme von dessen Z. 12a sowie die Art. II, III, VI, VIII, IX, XIII, XIV und XV, und zwar in der Fassung des Ausschußberichtes.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Dies ist somit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Nowotny, Auer und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. I Z. 12a eingebracht.

So Sie diesem Antrag beitreten wollen, ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dies geschieht stimmeneinhellig. Angenommen.

Die Abgeordneten Böhacker und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Streichung des Art. V sowie eine Abänderung des Art. VII Z. 18 zum Inhalt hat.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diese Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Nowotny, Auer und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Z. 10a in Art. VII und einer neuen Z. 8 in Art. X zum Inhalt hat.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Maria Rauch-Kallat und Genossen betreffend die Einführung eines Gütesiegels für Spendenorganisationen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist mehrheitlich angenommen. (E 150.)

 

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Aumayr und Genossen betreffend Steuerentlastung für Österreichs Landwirte.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Finanzreformgesetz 1998 samt Titel und Eingang in 1466 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem beitreten wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Falls Sie diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist ebenfalls die Mehrheit. Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1467 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Richterdienstgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Nebengebührenzulagengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesfinanzgesetz 1999 geändert werden (1506 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich rufe nun den 5. Punkt der Tagesordnung auf.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir treten in die Debatte ein.

Als erster Redner ist Herr Abgeordneter Gaugg gemeldet. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.26

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Die Novelle zum Richterdienstgesetz befaßt sich unter anderem mit der Neugestaltung der Einkommen der Richter und Staatsanwälte. Aufgrund des Drucks der Betroffenen und der Öffentlichkeit liegt mit dieser Änderung nun nach monatelangen Verhandlungen ein Ergebnis vor, das als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet werden kann, zumal die letzte Reform in dieser Richtung bereits 1979, also vor beinahe schon 20 Jahren, stattgefunden hat und sich die Einkommensentwicklung fast ausschließlich am Dienstaltersprinzip orientiert hat.

Mit der nunmehrigen Regelung kommt man zu einer transparenteren Einkommensgestaltung, einer Anhebung der Anfangsbezüge bei einer gleichzeitigen Abflachung der Endbezüge – das ist jener Punkt, der allgemein in der Bevölkerung und bei den Beschäftigten Zuspruch findet, weil ein gewisses Maß an Gerechtigkeit damit verbunden ist.

Auch der Übergang von den Biennien auf vier Jahre bringt mehr Gerechtigkeit, Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit.

Die Möglichkeit, beim alten Vertrag zu bleiben, ist ein Angebot, das ausverhandelt wurde und jährliche Mehrkosten in der Höhe von etwa 12 Millionen Schilling mit sich bringt, was als durchaus vertretbar erscheint.

Im Zusammenhang mit der Gesetzwerdung betreffend die Einkünfte der Richter und Staatsanwälte wurde auch gesagt, daß diese beispielgebend für ähnlich gestaltete Kollektivverträge oder Gesetze sein könnten. Und das ist durchaus positiv.

Die gesamten Mehrkosten sind mit 60 Millionen bis 80 Millionen Schilling jährlich festgehalten. Erlauben Sie mir aber ein paar kritische Bemerkungen dazu.

Die Entlohnung nach dem Dienstaltersprinzip ist grundsätzlich in Ordnung und findet in vielen Kollektivverträgen ihren Niederschlag, die Leistung ist jedoch zuwenig stark berücksichtigt. Die Leistungsanreize müßten noch verstärkt werden; wir treten dafür ein. Da diese im Gesetz nicht in dem Ausmaß berücksichtigt werden, wie wir uns das vorstellen, haben wir zusätzlich einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Etwas kritisch bemerkt werden muß von unserer Seite, daß es in diesem Gesetz bei der Versetzung in den Ruhestand eine wirklich museale Einrichtung gibt. Es handelt sich um folgendes: Wenn ein Richter zwei Jahre lang als Gesamtbeurteilung ein Nichtentsprechend hat, wird er aufgefordert, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zu stellen. Das bedeutet, wenn sich jemand sagt – das wird aber bei unseren Richtern und Staatsanwälten nicht vorkommen –: Ich mag nicht mehr! und sich zurücklehnt und negativ beurteilen läßt, bekommt er die Aufforderung, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zu stellen. – Nichts Schlimmeres soll einem 35jährigen oder 38jährigen passieren.

Diese Regelung gehört umgehend abgeändert, weil sie ja geradezu eine Aufforderung ist, die geforderte Leistung nicht zu erbringen.

Ebenfalls in Frage zu stellen ist die Dienstfreistellung in Prozenten, weil es schwer nachvollziehbar ist, wenn jemand eine Dienstfreistellung erhält und keine fixen Dienstzeiten hat. Wie soll man das messen? – Mit der Zuteilung einer geringeren Anzahl von Akten sollte man das fairerweise entsprechend formulieren und nicht in Prozentsätzen der angegebenen Dienststunden.

Es wäre nicht unsere Bundesregierung, würden nicht gleichzeitig mit der Regierungsvorlage wiederum Änderungswünsche beziehungsweise Änderungen von den Abgeordneten der Regierungsparteien eingebracht werden. Man ist nämlich draufgekommen, daß mit dem eingebrachten Gesetzentwurf die Justiz unter die Verwaltung gestellt würde – zumindest monetär –, daß der höchste Verwaltungsbeamte mehr verdienen würde als der oberste Gerichtshofspräsident, und das wollte man noch rasch korrigieren. An und für sich ist das nichts Schlechtes, aber es sagt doch über die Qualität etwas aus. Ich sage das, weil von seiten der Abgeordneten der Regierungsparteien immer wieder kritisiert wird, daß die Opposition gar so viele Änderungsanträge einbringt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich muß sagen: Trotz der zahlreichen Mängel, die dieses Gesetz enthält, ist es geprägt von einem liberalen Schritt in Richtung einer faireren Entlohnung der Mitarbeiter. Wir werden diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen.

Erlauben Sie mir aber, im Hinblick auf die allgemeine wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Situation folgendes zu sagen: In Österreich ist es so – in den letzten Monaten und Jahren noch verstärkt –, daß immer mehr qualifizierte Arbeitsplätze verlorengehen, und zwar gerade in jenen Betrieben, wo sich die Zahl der Vorstandsdirektoren wundersam vermehrt. Das war bei den Österreichischen Bundesbahnen so, das ist bei der Post so, das ist bei den österreichischen Banken so, das ist insbesondere auch beim Verbund so.

Früher hat man mit zwei, maximal drei Vorstandsdirektoren das Auslangen gefunden – ein paar Rote, ein paar Schwarze hat man untergebracht –, und die Menschen haben Beschäftigung gehabt. (Abg. Marizzi: ... Blaue!) Heute zeichnen sich die Vorstandsdirektoren als verantwortungslose Kündiger aus, weil sie selbst Verträge haben, die unkündbar sind, die ihnen einen gesicherten Lebensabend bescheren und dergleichen mehr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Finanzminister und Sie, Herr Staatssekretär, haben ihren Einfluß geltend zu machen, daß dieses Unwesen abgestellt wird. Es kann doch nicht so sein, daß im Verbundkonzern Hunderte, wenn nicht Tausende Mitarbeiter entlassen werden – nein, nicht entlassen, Entschuldigung, gekündigt werden, aber für den Betroffenen ist das eine Frage von zwei, drei Monatsbezügen mehr, und die Abfertigung bekommt er. Er wird gekündigt und ist dann arbeitslos, aber jener, der ihn auf die Straße schickt, hat einen gesicherten Vertrag und bekommt, wenn er nach fünf Jahren nicht wiederbestellt wird, eine Pension in beachtlicher Höhe.

Da, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch seitens der Gewerkschaft, sind wir, glaube ich, einer Meinung, daß da einmal etwas geschehen muß.

Wenn ein Manager ein tüchtiger Manager sein soll, dann hat neben dem erfolgreichen Führen des Unternehmens auch die Beschäftigung der Mitarbeiter oberste Priorität zu haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort gemeldet. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.33

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Rechtsgrundlage, das Richterdienstgesetz, ist ein Ergebnis von Verhandlungen mit der betroffenen Berufsgruppe, und zwar auf Basis des Grundsatzes, die Anfangsgehälter anzuheben und der Gehaltskurve einen etwas anderen Verlauf zu geben, wonach sie nicht mit zunehmendem Dienstalter immer stärker steigt, sondern mit zunehmendem Dienstalter eher verflacht. Das ist also durchaus ein Ansatz, der gerade den jungen Richtern sehr stark entgegenkommt, da auch die jungen Richter sehr verantwortungsvolle Aufgaben zu erfüllen haben und sehr verantwortungsvoll arbeiten.

Das Ergebnis entspricht zwar nicht ganz dem, was sich manche gewünscht haben, aber ein Verhandlungsergebnis ist nun einmal kein Wunschergebnis. Eines zeigt sich aber sehr klar: Das Gesetz ist transparent, ist durchschaubar, überschaubar. (Ruf bei den Freiheitlichen: Das stimmt nicht! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Nicht einmal das stimmt!) Die vielfältigen Zulagen wurden als integraler Gehaltsbestandteil eingebaut (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ja, und das soll transparenter sein, wenn es wieder Zulagen gibt?), und es gibt nur noch dort Zulagen, wo auch tatsächlich Verwaltungsarbeit geleistet wird. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber transparent ist das noch lange nicht!)

Gesellschaftspolitisch ist das, meine ich, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, und es sollten noch weitere ähnliche Gehaltsgrundlagen so gestaltet werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordnetem Mag. Barmüller vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.35

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen meiner Vorrednerin inhaltlich an: Das Gesetz ist transparent, es wird den gesamten Bereich der Besoldung bei den Richtern und Staatsanwälten transparenter machen. Aber mit dieser Vorlage ist, meine Damen und Herren, auch folgendes bewiesen: daß es auch im öffentlichen Dienst möglich ist, die Einkommenskurven flacher zu gestalten.

Es wäre doch ein gutes Zeichen, Frau Abgeordnete Hagenhofer, wenn wir uns – vielleicht nicht heute – etwa in der Dezember-Sitzung darauf verständigen würden, daß es einen Entschließungsantrag hier im Hause gibt, der sagt, daß es nach dem Vorbild dieser Vorlage, die Sie zu Recht als gut bezeichnet haben, auch für andere Bereiche wünschenswert wäre, entsprechend nachzuziehen, und daß Verhandlungen aufgenommen werden sollen.

Es wäre dies wahrscheinlich auch eine Unterstützung der Bundesregierung durch dieses Hohe Haus, wollte man nach dem Vorbild dieser Vorlage auch andere Bereiche im öffentlichen Dienst so gestalten. Daß die Anfangsbezüge angehoben werden, dafür aber eben die Letztbezüge gesenkt werden, das Lebenseinkommen in Wirklichkeit jedoch unverändert bleibt, wäre etwas, was für alle Bereiche wünschenswert wäre.

Daher noch einmal: Von seiten der Liberalen wird angeregt – wir werden diesbezüglich bis zur nächsten Sitzung auf Sie zukommen –, einen Entschließungsantrag möglichst aller Fraktionen hier im Hause einzubringen, der sagt, daß nach diesem Vorbild die Besoldung auch der anderen Bereiche neu geregelt werden soll. – Danke schön.

16.37

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.37

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir werden heute der Gesetzesvorlage zustimmen, wenn auch schweren Herzens – das muß ich schon sagen.

Wir stimmen zu vor allem in Würdigung des Umstands, daß Sie wirklich versucht haben, eine andere Gehaltsstruktur einzuführen, die Anfangsgehälter zu erhöhen und insgesamt einen flacheren Verlauf, einen etwas flacheren Verlauf der Gehaltskurve ... (Abg. Böhacker: Kann man das mit freiem Auge erkennen?) Na ja, man kann es mit freiem Auge mit etwas gutem Willen erkennen, aber sehr viel ist nicht zu erkennen. Immerhin, es ist ein Schritt in diese Richtung.

Der Grund dafür, daß ich noch im Ausschuß dagegen gestimmt habe, ist folgender: Ich sehe in diesem Gesetz über die Besoldung der Richter und Staatsanwälte das gleiche Übel, das wir von der Beamtenbesoldung insgesamt kennen: Es ist wirklich nicht transparent!

Ich habe im Ausschuß eine einfache Frage gestellt, nämlich die Frage: Wie ist es möglich, daß der erste Stellvertreter einer Oberstaatsanwaltschaft eine sogenannte Dienstzulage in Höhe von 8 600 S bekommt, während der Leiter einer Oberstaatsanwaltschaft 1 100 S bekommt? Das stößt einem irgendwie auf. Da gibt es sozusagen einen Vorgesetzten und seinen Stellvertreter, der Stellvertreter bekommt eine Zulage in Höhe von 8 600 S, der Vorgesetzte eine solche in Höhe von 1 100 S.

Man kann sich natürlich verschiedene Maßnahmen überlegen, beispielsweise die Schaffung von Anreizen, endlich Oberstaatsanwalt werden zu wollen. Aber es hat sich herausgestellt, daß all diese gefinkelten Überlegungen ganz und gar danebengehen, weil, wie mir der Herr Bundesminister inzwischen geschrieben hat, nicht das Gehalt das allein Ausschlaggebende ist und auch nicht die sogenannte Dienstzulage allein entscheidend ist, sondern weil darüber hinaus berücksichtigt werden muß, daß die beiden noch sogenannte Ergänzungszulagen bekommen. Und wenn man die Ergänzungszulage mit einbezieht, dann macht es Sinn, daß der Stellvertreter noch 8 600 S bekommt und der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft nur 1 100 S. Trotzdem bleibt eine positive Gehaltsdifferenz zwischen den beiden bestehen, wie es nun einmal in der Hierarchie üblich ist. Ähnlich Intransparentes kenne ich aus dem Bereich der Universität, und ähnliches kennen wir aus dem Bereich der Verwaltung ganz generell.

In dieser Richtung wären einmal transparente Gehaltsstrukturen zu schaffen, wo sich auch ein Laie, der nicht sein Leben damit verbringt, jedes Jahr das Gehaltsgesetz zu studieren, auskennt. Auf diesem Weg sind wir nicht wirklich weitergekommen. Aber trotzdem, sei’s drum, geben wir unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

16.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer. – Bitte, Herr Staatssekretär.

16.41

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hohes Haus! Zuerst möchte ich sagen, daß es mich freut, daß doch von allen Seiten im wesentlichen Zustimmung zu dieser Reform signalisiert wird. Ich darf mich hier voll dazu bekennen, daß es Leistungsanreize im öffentlichen Dienst geben soll. Wir haben das selbstverständlich auch mit den Richtern besprochen. Gerade in diesem Bereich bestand aber doch eine gewisse Sorge darüber, daß da Leistungsanreize auch in die Richtung verstanden werden könnten, daß die Unabhängigkeit in irgendeiner Form eingeschränkt werden soll. Wie sehr ich mich also zu solchen Leistungsanreizen in anderen Bereichen bekenne, meine ich doch, daß dies bei den Richtern vielleicht nicht so angebracht ist.

Zur Frage, ob die höchsten Richter genausoviel verdienen sollen wie die höchste Verwaltungsebene, sage ich ein klares Ja. Die Diskussion betraf allerdings die Frage: Was ist die gleiche Höhe? Es wurde zuerst mit dem Einwand argumentiert, daß wir in der Verwaltung ja befristete Verträge ganz an der Spitze haben, nämlich auf fünf Jahre befristet, und daß man diese auch erst später erreicht und daß dadurch ein Abschlag für die Richter, für die das nicht zutrifft, begründet wäre.

Darüber kann man selbstverständlich diskutieren. Letzen Endes hat sich die Ansicht durchgesetzt, daß man da zu keinem Abschlag kommen sollte, weil dies als eine Benachteiligung – jedenfalls von den betroffenen Richtern – empfunden werden würde. Ich akzeptiere selbstverständlich, wenn sich das Hohe Haus dieser Ansicht anschließt.

Zur Frage der Versetzung in den dauernden Ruhestand ist zu sagen, daß diese in der Vergangenheit erst dann erfolgte, wenn ein Richter durch drei Jahre hindurch ein Nichtbefriedigend als Beurteilung erhielt. Das ist nun insoferne verschärft worden, als man dies auf zwei Jahre reduziert hat und da rascher zu Maßnahmen schreiten kann.

Zur Frage der Gehaltsverläufe überhaupt nehme ich die Anregung sehr gerne auf, zu versuchen, die Gehaltskurve nicht zu steil zu gestalten, sondern die Gehälter der jüngeren Bediensteten anzuheben, dafür aber in späteren Jahren vorsichtigere Zuwächse vorzusehen, wie das auch im übrigen in der Wirtschaft immer mehr der Fall ist. Ich muß allerdings auch darauf verweisen, daß man solche Umstellungen nur mit Vorsicht insoferne betreiben kann, als sie natürlich Auswirkungen auf die Personalgesamtausgaben haben. Es kann dies nur schrittweise erfolgen und kann auch nicht in großen Schritten vorgenommen werden, da sonst die budgetären Belastungen zu schwer würden. Daher ist dies in Zukunft nur in kleinen Schritten vorgesehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Zu Wort gemeldet ist als nächste Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.45

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Mir fiel eigentlich auf, daß von all denjenigen, die gesprochen und gemeint haben, daß diese Reform so ausgewogen sei, eine Berufsgruppe nicht erwähnt worden ist, und zwar eine Berufsgruppe, die eigentlich durch das letzte Sparpaket kraß benachteiligt worden ist, und zwar die Rechtspraktikanten. Bei den Rechtspraktikanten ist nämlich im Rahmen des letzten Sparpakets der 13. und 14. Gehalt beinhart gestrichen worden. Das ist jetzt die einzige Berufsgruppe, die keinen 13. und keinen 14. Bezug bekommt, und diese Kürzung kommt zirka einem Sechstel ihres Einkommens gleich. Trotz dieses Umstandes reden Sie aber von einer ausgewogenen Reform. Das halte ich ganz einfach für unaufrichtig!

Herr Staatssekretär! Ich hätte mir erwartet, daß Sie im Rahmen dieser Reform auch die finanzielle Lage der Rechtspraktikanten regeln. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Immerhin sind das ausgebildete Akademiker, die als Voraussetzung für ihre spätere Berufsausübung ein Gerichtsjahr brauchen. Aber Sie haben nicht nur die Ausbildungszeit von zwölf Monaten auf neun Monate gekürzt, sondern Sie haben ihnen ganz einfach auch noch das Gehalt um ein Sechstel gekürzt.

Keine andere Berufsgruppe hat einen solchen finanziellen Schaden erlitten. Ich bitte Sie, daß Sie dann, wenn Sie weiterhin von einer ausgewogenen Reform reden wollen, auch für die Rechtspraktikanten etwas tun, denn es ist überhaupt nicht gerechtfertigt, daß diese jungen Menschen finanziell so geschädigt werden.

Folgendes möchte ich Ihnen noch sagen: Die Rechtspraktikanten arbeiten genausoviel wie ein Richteramtsanwärter, sie üben ihre Tätigkeit den ganzen Tag aus. Es ist ja nicht so, daß Rechtspraktikanten nur ein oder zwei Stunden arbeiten, kommen und gehen können, wann sie wollen, sondern sie leisten ein vollwertige Arbeit. Es ist wirklich nicht einzusehen, warum diese Ungerechtigkeit bei den Rechtspraktikanten weiterhin aufrecht bleiben soll. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)

16.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Es wird vom Berichterstatter kein Schlußwort gewünscht.

Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1506 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Gaugg und Genossen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Artikel I Ziffern 21 und 23 gestellt. Ich werde daher zunächst über jene Teile des Gesetzentwurfs, die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffen sind, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel I Ziffern 21 und 23 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang, auch in der Fassung des Ausschußberichtes.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. (Abg. Dr. Khol: Die Aumayr ist nicht da!) – Dies ist einhellig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Auch diese erfolgt einhellig. Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

6. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 937/A der Abgeordneten Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler, Ing. Kurt Gartlehner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (1489 der Beilagen)

7. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Entschließungsantrag 414/A (E) der Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner und Genossen betreffend Erhöhung der Transparenz der Entwicklung des Bundeshaushaltes (1490 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nunmehr zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als erster Redner Herr Abgeordneter Mag. Trattner. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.49

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Beim ersten Durchlesen des Antrags beziehungsweise der beiden eingebrachten Abänderungsanträge, mit welchen das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird, möchte man zustimmen, weil ein paar vernünftige Vorschläge darin enthalten sind. Der eine Vorschlag, mit welchem § 62 geändert werden soll, zielt darauf ab, daß die Finanz auch auf nicht einziehbare Forderungen verzichten kann. Das heißt, der Vorschlag ist insoferne sinnvoll, als es oftmals nicht gerechtfertigt erscheint, gegen einen Schuldner, der wirtschaftlich sehr schlecht dasteht, einen Prozeß zu führen, sodaß man sagt, man schätzt das wirtschaftlich so ein, daß der Erfolg zweifelhaft ist, wahrscheinlich gewinnt man den Prozeß, aber man bekommt kein Geld, und deshalb ist es gleich gescheiter, auf die Forderung zu verzichten, denn das vermindere eher höhere Prozeßkosten.

Mit dem zweiten Teil, Herr Staatssekretär, können wir in gar keiner Weise einverstanden sein, weil man in diese Änderung – geändert wird § 65c Ziffer 1 – folgenden Satz eingebaut hat: Kreditoperationen für sonstige Rechtsträger sind nicht als Finanzschulden des Bundes zu behandeln.

Worum geht es denn da? – Es geht praktisch um eine Legitimation für die Schulden im grauen Bereich. Das heißt, es wird immer weniger transparent: Bereiche werden ausgegliedert, der Bund übernimmt nach wie vor dafür die Haftung, diese ist aber nicht mehr in der Finanzschuld enthalten, was bedeutet, daß das Schuldenbild verzerrt wird. Auch der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen hat das kritisiert und gefordert, daß man die Finanzschuld des Bundes beziehungsweise überhaupt die Staatsschuld des Bundes eigentlich transparenter darstellen sollte. Da gehört nicht nur die Finanzschuld dazu, die man der Erfüllung der Maastricht-Kriterien hinzurechnet, denn Schuld bleibt Schuld, die Haftungen bleiben ja für den Bund bestehen.

Man muß auch eine Darstellung davon machen, wie es mit den Verwaltungsschulden beziehungsweise mit den sogenannten Lieferantenschulden ausschaut, damit man endlich einmal einen Kassasturz machen kann und weiß, was der Staat wirklich an Verbindlichkeiten hat.

Aber Sie gehen immer den Weg, auszulagern, damit die Finanzschuld des Bundes niedrig gehalten wird und damit Sie an die Maastricht-Kriterien immer näher herankommen, doch das verzerrt das Bild der Bilanzwahrheit.

Ein ganz einfaches Beispiel: Früher war es bei den Banken so, daß man dann, wenn ein Kredit notleidend geworden ist, eine Liegenschaft herausgesteigert hat, und zwar inklusive aller Prozeßkosten, aller Verzugszinsen, aller rückständigen Tilgungsraten. Man hat das dann in eine Tochtergesellschaft ausgegliedert und hat somit in der Bilanz keine Änderung des ordentlichen Betriebsergebnisses gehabt. Dann sind die Konsolidierungsvorschriften gekommen, und man hat konsolidieren müssen, aber dann hat man die Malaise gespürt. Genauso wäre es beim Bundeshaushalt: Wenn Sie im Bundeshaushalt konsolidieren müßten, dann müßten Sie die tatsächlichen Schulden auch aufdecken, und das würde der Bilanzwahrheit sehr nahe kommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Finanzminister! Es ist die sogenannte Flexibilisierungsklausel auch ein grundsätzlich vernünftiger Vorschlag. Bei der Flexibilisierungsklausel kann der Finanzminister per Verordnung den einzelnen Leitern von Organisationseinheiten einen gewissen Handlungsspielraum geben, und zwar in der Art, daß es oft Mehrausgaben gibt, die durch Mehreinnahmen bedeckt werden sollen. Wenn aber die Mehrausgaben in dem einen Finanzjahr beziehungsweise in dem einen Budgetjahr nicht bedeckt werden können, dann hat man immerhin die nächsten zwei Jahre Zeit dazu. Wenn jedoch Einsparungen erzielt werden, dann gibt es einen sogenannten Bonus.

Aber man darf in dieser Sache folgendes nicht vergessen: Da wird mit etwas experimentiert, aber im vorliegenden Fall handelt es sich um Verfassungsbestimmungen! Ich glaube, man sollte, wenn da keine genauen Grundsätze festgelegt sind, wie man mit den Einsparungen umgeht, wie diese Flexibilisierungsklausel aussehen soll, wirklich etwas vorsichtiger mit Verfassungsbestimmungen umgehen.

Da steht überhaupt nichts drinnen, was mit dem sogenannten Überling geschehen soll, wenn eine Verwaltungseinheit Einsparungen erzielt? Es steht nur drinnen, daß für die Ausbildung vielleicht eine Prämie gewährt werden soll. Ich glaube, daß man das ein bisserl konkreter darstellen sollte, beispielsweise in der Form, daß ein sogenannter Überling, der erzielt wird, zu 50 Prozent an den Finanzminister zurückgeht, zu 40 Prozent im Ressort verbleibt und zu 10 Prozent für Prämien oder sonstige Ausbildungskosten verwendet werden soll. Das wäre ein konkreter Ansatz! Was in dieser Flexibilisierungsklausel enthalten ist, ist einfach zu schwammig, und es sind Verfassungsbestimmungen sicherlich nicht geeignet, damit zu experimentieren.

Der grundsätzliche Ansatz wäre richtig! Man braucht ja nur einmal nach den Kontrollinstrumenten – § 28 Geschäftsordnung des Nationalrates –, die Sie ja bereits in der Hand haben, vorzugehen. Darin steht ja ganz dezidiert drinnen: Wenn ein Selbständiger Antrag eingebracht wird, der zu Mehrausgaben gegenüber dem Bundesfinanzgesetz beim jeweiligen Kapitel führt, dann sind entsprechende Bedienungsvorschläge zu machen. Das wird bei den Anträgen leider nicht gemacht. Wir erleben es immer wieder.

Sie haben ein zweites Instrument zur Verfügung, nämlich § 14 Bundeshaushaltsgesetz und in der Weiterleitung § 17 Bundeshaushaltsgesetz, wo auf die Kosten-Nutzen-Analyse hingewiesen wird. Es wird darin der Finanzminister beziehungsweise die Bundesregierung beauftragt, Richtlinien für eine Kosten-Nutzen-Analyse festzulegen. Wenn Sie diese Richtlinien für die Kosten-Nutzen-Analyse festlegen würden beziehungsweise schon längst festgelegt hätten, dann bräuchten Sie diese Flexibilisierungsklausel nicht.

Ich weiß schon, daß das schwierig ist, aber da geht es doch darum, daß man im Haushalt sparsamer budgetiert und nicht nur immer nach der Input-Analyse vorgeht, indem man alles Mögliche versucht, um Steuereinnahmen zu bekommen, damit man den Output regulieren kann. Man sollte wirklich einmal darauf abstellen, wie man ein Ressort vernünftig verwalten kann, und zwar nach den Prinzipien der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit, wie es in der Verfassung steht.

Herr Staatssekretär! Wenn man von Ihnen dann eine Auskunft bezüglich des § 14 Bundeshaushaltsgesetz haben will, dann ist dies nicht möglich. Ich bringe als Beispiel die Regierungsvorlage 933 der Beilagen, mit welcher die Möglichkeit geschaffen wurde, daß man für den Vorsteuerabzug bei den Kreditkartengesellschaften optieren konnte. Wir haben in diesem Zusammenhang die Anfrage gestellt, wie hoch die Kosten, die durch diese Regierungsvorlage entstehen, sind. Wir haben diesbezüglich auch eine schriftliche Anfrage an den Bundesfinanzminister gestellt. Es steht im Gesetz folgendes drinnen: Wie hoch diese Ausgaben für jedes Jahr innerhalb des laufenden Budgets sind, ist zu beziffern. – In der Regierungsvorlage stand jedoch, daß dadurch keine Kosten entstünden.

Wir mußten feststellen, daß der Finanzminister – schade, daß er heute nicht da ist – bei der Beantwortung dieser unserer Anfrage einfach über das Ganze hinweggegangen ist.

Tatsächlich gibt es in diesem Bereich Mindereinnahmen von mindestens 300 Millionen Schilling. Das wissen Sie ganz genau, Herr Staatssekretär, genauso wie wir alle hier in diesem Haus.

Es hat das Parlament das Recht, zu fragen, welche finanziellen Auswirkungen auf das Budget beziehungsweise auf die einzelnen Budgetkapitel eine Gesetzesänderung oder ein Gesetzesantrag hat. Da kann man doch nicht über den Inhalt des Bundeshaushaltsgesetzes hinweggehen, in welchem klare Regelungen über eine sogenannte Kosten-Nutzen-Analyse beziehungsweise über eine Abschätzung der Mindereinnahmen beziehungsweise über eine Abschätzung eines höheren Aufwands festgeschrieben sind.

Es ist dieser Antrag beziehungsweise sind die zwei Abänderungsanträge vielleicht ein Weg in eine bestimmte Richtung, aber zuerst sollten Sie die gesetzlichen Bestimmungen, die im Bundeshaushaltsgesetz ohnedies bereits enthalten sind, befolgen beziehungsweise nach diesen gesetzlichen Bestimmungen handeln, und dann können Sie sich für neue gesetzliche Bestimmungen hier im Hohen Haus Zustimmung holen. Aber bevor das nicht passiert und solange somit das bisherige Recht ein totes und kein geltendes Recht ist, so lange können Sie von unserer Seite keine Zustimmung erlangen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Nowotny. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.57

Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich freue mich, daß Kollege Trattner dieses Vorhaben zumindest als grundsätzlich sinnvoll bezeichnet. Mehr ist wahrscheinlich von ihm nicht zu erwarten. Es ist ein Vorhaben, bei welchem es, wie ich meine, doch wichtig ist, hier im Hohen Haus bewußt zu machen, worum es geht.

Es hat der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen in einer Studie zur Verbesserung und zur Rationalisierung des Budgetprozesses konkrete Vorschläge gemacht, und das, was wir heute hier machen, ist eine Umsetzung dieser Vorschläge. Und es ist schon wichtig, einmal darauf hinzuweisen, daß wir hier im Hohen Haus doch bestrebt sind, in den praktischen Dialog mit Experten zu treten, und daß das Ergebnis solcher Studien auch seine Umsetzung findet. Und das ist heute hier der Fall.

Konkret geht es bei dieser Flexibilisierungsklausel darum, daß man nun erstmals im öffentlichen Sektor die Chance schafft, für bestimmte Bereiche Quasiexperimente durchzuführen in dem Sinn, daß da eigenverantwortlich gehandelt werden kann, daß versucht werden kann, Kosten zu reduzieren, und daß diese Kostenreduktion dann auch zum Teil der jeweiligen Abteilung oder Stelle zugute kommt. Ich halte das aus folgenden zwei Gründen für wichtig:

Erstens: Man muß sich dessen bewußt sein, daß wir, so wie in jedem Unternehmen, auch im öffentlichen Sektor die Notwendigkeit haben, Strukturen mit entsprechenden Anreizeffekten zu schaffen. Ich glaube, daß das ein Punkt ist, der vielleicht viel zu oft übersehen wird. Es hat der öffentliche Sektor, sofern man es so sehen will, natürlich die Tendenz zur rechtlichen Normierung, aber ich glaube, daß gerade auch im öffentlichen Sektor wie in jedem Unternehmen die ökonomischen Incentives, die ökonomischen Anreize, etwas sind, was man in Zukunft stärker gewichten muß.

Ein weiterer Punkt: Die Frage der Effizienz und auch die Frage der Effizienzsteigerung im öffentlichen Dienst sind von enormer Bedeutung. Wir müssen uns jedoch schon dessen bewußt sein, daß eine Effizienzsteigerung nicht dadurch erreicht werden kann, daß man Leistungen reduziert, sondern nur dadurch, daß man bei gleicher Leistung kostengünstiger produziert. Genau das soll mit dieser Flexibilisierungsklausel erreicht werden. Es ist ein konkreter Ansatz, der aber Ergebnisse offenläßt, da derzeit gar noch nicht gesagt werden kann, wer aller daran teilnimmt. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt inzwischen aber eine Reihe von Interessierten, so zum Beispiel im Schulwesen. Einzelne Schulen wollen in den Genuß dieser Flexibilisierungsklausel kommen. Ich halte das für einen richtigen Ansatz und meine, daß es ein konkretes praktisches Beispiel für eine Verwaltungsreform ist. Eine Verwaltungsreform ist etwas, was nicht sehr rasch geht, sondern wo Ergebnisse erst über Zeiträume sichtbar werden. Aber es ist eine Investition in die Zukunft, und eine solche Investition in die Zukunft tätigen wir heute, und ich lade Sie alle ein, an dieser Investition mitzuwirken! (Beifall bei der SPÖ.)

17.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.00

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Beide Tagesordnungspunkte, die jetzt zur Verhandlung stehen, liegen mir am Herzen; der erste weniger, der zweite mehr. Der erste ist durchaus positiv zu beurteilen, weil wir der Meinung sind, daß die vorgesehenen Flexibilisierungen im Budget, wie etwa die Mehrjährigkeit, die Möglichkeit, Projektleiter einzusetzen, das Management für die Überschüsse und so weiter, und die Befristung des Gesetzes positiv zu sehen sind.

Enttäuscht sind wir aber, was den nächsten Tagesordnungspunkt betrifft, und zwar aus einem einfachen Grund. Wir hatten Gelegenheit, einen Antrag des Liberalen Forums, ein Anliegen meines Kollegen Hans Peter Haselsteiner, im Ausschuß, und zwar am 30. Juni, zu diskutieren. Wir waren uns dann einig, daß es zweckmäßig wäre, ihn zu vertagen, um diesen Antrag dann gemeinsam zu diskutieren und weiterzuentwickeln, und zwar auch in bezug auf Ansätze, die von der Regierungsseite kommen sollten.

Am 30. Juni 1998 war der Herr Staatssekretär im Ausschuß, und es gab dort eine fruchtbare Diskussion. Ich konnte erkennen, daß Dr. Ruttenstorfer den Sinn und das Anliegen unseres Antrages, nämlich mehr Transparenz zu schaffen, an und für sich vollständig teilt. Wir hegten daher die primäre Einschätzung, daß unser Anliegen erfolgreich sein könnte. – Die Begründungen aber, die dann in der nächsten Ausschußsitzung Herr Bundesminister Edlinger vorgebracht hat, warum man dem aus seiner Sicht nicht nähertreten sollte, waren für mich in keiner Weise plausibel.

Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß es mit hoher Wahrscheinlichkeit nach jeder Wahl, nach jeder Regierungsbildung zu manchmal größeren, manchmal kleineren Änderungen im Rahmen des Bundesministeriengesetzes kommt und daß dann die periodenüberschreitende Vergleichbarkeit von Personalständen, Budgetansätzen und so weiter sehr erschwert wird, weil es zu Umordnungen kommt, die aus dem Bundesministeriengesetz resultieren. Dadurch geht vielfach die Transparenz verloren; wir konnten das ja in letzter Zeit geradezu überdeutlich verspüren.

Nun räume ich ein, daß derzeit das Problem zwar nicht aktuell, aber virulent ist. Es ist damit zu rechnen, daß es auch bei anderer Gelegenheit – möglicherweise schon nach der nächsten Wahl –, und zwar aus verschiedenen wohlerwogenen oder weniger wohlerwogenen Gründen, zu Veränderungen im Gefüge der Bundesministerien kommt, daß Sektionen "wandern", daß Häuser zusammengelegt, aufgelöst oder neu organisiert werden. Darauf hätte unser Antrag abgezielt.

Daß Bundesminister Edlinger gemeint hat, das koste etwas und der Nutzen sei nicht klar genug erkennbar, finde ich deswegen so bedauerlich, weil parlamentarische Kontrolle natürlich etwas kostet, aber ihr Nutzen eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Aus diesem Grunde werden wir unsere Bemühungen, mehr Transparenz im Sinne des heute leider nicht erfolgreichen Antrages zu bewirken, fortsetzen und uns eine neue parlamentarische Initiative in diese Richtung einfallen lassen, denn ich kann nicht einsehen, daß ein guter Gedanke, der auch von Herrn Staatssekretär Ruttenstorfer als solcher anerkannt und definiert wurde, schlußendlich einzig und allein an der Tatsache scheitert, daß er von einer Oppositionspartei gekommen ist. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.04

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dkfm. Mühlbachler. – Herr Abgeordneter, Sie haben eine gewünschte Redezeit von 10 Minuten angegeben. Bitte.

17.04

Abgeordneter Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Kier eingehen. Herr Dr. Kier, ich glaube, daß noch nicht aller Tage Abend ist. Dieser Abänderungsantrag, der von Herrn Ing. Gartlehner und mir eingebracht wurde, bezieht sich auf einen Teil dieser Studie des Wirtschafts- und Sozialbeirates. Ich meine, daß die Spielregeln für einen verbesserten Bundeshaushalt in Permanenz fortentwickelt werden müssen.

Herr Abgeordneter Mag. Trattner, auch auf Ihre Bedenken möchte ich ganz kurz eingehen. Sie bezeichneten es als bedenklich, daß es in diesem Abänderungsantrag Bundesverfassungsbestimmungen gibt. Ich glaube, das ist insofern nicht dramatisch, als darin ja eine Befristung bis 31. Dezember 2003 eingebaut ist. Ich meine aber, daß es für die einzelnen Ministerien von großer Bedeutung ist, wenn sie, eben aufgrund dieses Abänderungsantrages, quasi eine Mehrjährigkeit ihrer Budgets erreichen und ihnen darüber hinaus auch noch die Möglichkeit eingeräumt wird, daß Ausgabeneinsparungen und Einnahmensteigerungen im Ressort verbleiben, zumindest zu einem gewissen Teil.

Daß es keine fixe Aufteilung gibt, ist schon klar, weil es in den verschiedenen Ministerien natürlich auch unterschiedliche Strukturen gibt. Es ist wahrscheinlich in einem Ministerium leichter, entsprechende Ausgabeneinsparungen zu erzielen, als das vielleicht in einem anderen der Fall ist. Sicherlich wird das Finanzministerium eine Regelung betreffend der Gewinne oder Überschüsse festlegen und darüber mit dem jeweiligen Ministerium eine Vereinbarung treffen.

Folgendes möchte ich auch noch dazusagen: Es handelt sich um eine ziemlich leidige und langwierige Diskussion, die zwischen FPÖ und den anderen Parteien läuft, wenn es darum geht, Haftungen als Schuld anzusehen. Natürlich kann man der Meinung sein, eine Haftung wäre eine Schuld, wenn man davon ausgeht, daß eine Haftung immer schlagend wird. Das hat sich jedoch in der Vergangenheit nicht so dargestellt, sodaß ich glaube, daß solche Bedenken zerstreut werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend: Es stellt das einen ersten Schritt in Richtung Veränderung und Verbesserung der Bundeshaushaltsregeln dar, und da würde ich mir fast erwarten, daß alle Parteien ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zum Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.

17.08

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Motive und Ziele der vorliegenden Novelle zum Bundeshaushaltsgesetz finden unsere volle Unterstützung. Ich selbst bin seit vielen Jahren Mitglied der entsprechenden Arbeitsgruppe des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen, und ich würde mir wünschen, daß noch mehr der von dort kommenden Vorschläge verwirklicht würden, etwa die verstärkte Flexibilität im Haushaltsrecht, verbunden mit entsprechender Ergebnisverantwortung der betroffenen Organisationseinheiten. – Ausgezeichnet! Das ist ein Lieblingsthema von uns.

Weiters meine ich, daß man das nicht gleich flächendeckend einführen, sondern mit Hilfe von Pilotprojekten ausprobieren sollte. Dieser Experimentgedanke gefällt mir ausgezeichnet. – Von Controlling verstehe ich relativ wenig, muß ich sagen, aber ich weiß immerhin soviel, daß es richtig und wichtig ist, das auch verstärkt in der öffentlichen Verwaltung anzuwenden.

Die Befristung finde ich auch in Ordnung; fünf Jahre sind dann Zeit, um bis Ende 2003 zu erkennen, wie mit dieser sogenannten Flexibilisierungsklausel zu Rande gekommen wird – oder eben nicht.

Natürlich gibt es ein paar Punkte, die wir uns anders gewünscht hätten, die aber im Vergleich zur zentralen Stoßrichtung dieser Novelle nicht von so zentraler Bedeutung sind. So sind zum Beispiel wieder Verordnungsermächtigungen für das Finanzministerium in dieser Novelle enthalten. Mit Verordnungsermächtigungen, die keine zeitliche Vorgabe beinhalten, hatten wir allerdings in der Vergangenheit manchmal schlechte Erfahrungen. Aber diesmal geht es vielleicht rascher, weil ja das ganze Gesetz, zumindest was die Flexibilisierungsklausel betrifft, befristet ist.

Ich bin mir auch nicht sicher – Kollege Mühlbachler hat das zu begründen versucht –, ob diese Anreiz- und Sanktionsmechanismen, die auf der einen Seite angekündigt werden, tatsächlich eine Motivierung in Richtung Saldoverbesserung bewirken werden, denn auf der anderen Seite werden dem Finanzministerium letztlich ziemlich viele Rechte zugeordnet, wie er diesen sogenannten positiven Unterschiedsbetrag dann tatsächlich aufteilt.

Da wird es schon noch darauf ankommen, wie man das in der Praxis macht. Es muß doch wohl ex ante klar sein – denke ich mir zumindest –, wie das aufgeteilt wird. Das muß nicht unbedingt im Gesetz stehen, aber was die Handhabung anlangt, muß die Aufteilung von vornherein klar sein, denn wenn man erst hinterher erfährt, was der Finanzminister damit zu tun gedenkt, dann hat man wieder keine Motivation!

Ich glaube auch, daß die Flexibilisierungsklausel, so positiv sie zu sehen ist, teilweise durch andere Regelungen unnötigerweise wieder eingeschränkt wird, so zum Beispiel durch die Bestimmungen über das mehrjährige Projektprogramm und so weiter. – Aber lassen wir es dabei bewenden.

Es freut mich jedenfalls, daß einmal Ideen des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen aufgegriffen wurden. Es gibt aber noch mehrere interessante Ideen in diesem Büchlein, das der Beirat zu diesen Fragen publiziert hat. Die Grünen werden auch wegen dieses Experimentgedankens – das möchte ich noch einmal betonen – zustimmen, denn es gefällt mir gut, daß man nicht immer alles in ganz Österreich zu verwirklichen versucht, sondern es einmal in bestimmten Punkten anders probiert.

Wenn ich mich recht erinnere, gibt es dazu die Geschichte, daß in der k. u. k. Monarchie zuerst alle Sachen in Czernowitz, wenn ich mich richtig erinnere, ausprobiert worden sind und erst dann auf andere Gebiete übertragen wurden. (Abg. Dr. Nowotny: Sie wurden in ganz Galizien ausprobiert!) Richtig, in ganz Galizien sind sie ausprobiert worden. Diesen Grundgedanken könnte man ruhig wieder aufgreifen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.13

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.13

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal sehr herzlich bei Herrn Staatssekretär Ruttenstorfer sowie beim Kollegen Ewald Nowotny bedanken, die sich im Vorfeld dieser gesetzlichen Änderung sehr aktiv in diesen Prozeß eingebracht und dazu beigetragen haben, daß es zu dieser Experimentierklausel gekommen ist. Beide haben das wirklich positiv unterstützt.

Meine Damen und Herren! Wie Sie sich denken können, sind ja, wenn solche Neuerungen eingefordert werden, vorerst einmal Skepsis und ein beharrendes Element in den Strukturen gegeben. Es war also notwendig, in dem einen oder anderen Ministerium Überzeugungsarbeit zu leisten.

Ich bin sehr froh darüber, daß es diese – befristete – Experimentierklausel gibt. Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Couleur haben dazu ja bereits ausführlich gesprochen. Daher möchte ich nur noch sagen: Die Ziele dieser Experimentierklausel sind klar erkennbar. Es soll höhere Produktivität bei geringeren Kosten erreicht und gleichzeitig auch die Motivation der Mitarbeiter und die Beeinflußbarkeit des Systems durch diese Mitarbeiter erhöht werden – etwas, was wir ja auch aus anderen Bereichen des Wirtschaftslebens kennen.

Die Einbringung von Experten, die außerhalb des kameralistischen Systems und der Beamtenschaft in diesem Reformprozeß agieren, ist, wie ich meine, ein sehr wichtiger und interessanter Ansatz bei dieser ganzen Sache. Ich möchte betonen, daß in jenen Bereichen, die diese Experimentierklausel in den nächsten Jahren anwenden werden – es gibt bereits genug Interessenten –, sehr selektiv und daher wahrscheinlich im Gesetz nicht klarer definierbar vorzugehen sein wird, wobei aufgrund der unterschiedlichen Erwartungshaltungen und Ziele in den einzelnen Bereichen sehr sensibel vorgegangen werden muß. Das heißt, es sind klare, aber unterschiedliche Projektziele zu erreichen.

Als Beispiel in diesem Zusammenhang nenne ich etwa die Richter. Da ist wahrscheinlich anders vorzugehen als etwa beim Finanzamt oder der Wirtschaftsuni Wien. Ich meine, daß jedenfalls sehr klare und sehr differenzierte Projektziele gegeben sein müssen, daß die begleitende Kontrolle eine interessante und sehr kreative Phase in diesem Prozeß darstellen wird und daß die Einheiten an sich überschaubarer sein werden und auch so angelegt sein sollen.

Der Zeitraum der Befristung, die definierten Zeiträume und die Ziele, die man auf dem Weg dorthin sozusagen abhaken will, sind meiner Ansicht nach in diesem Gesetzeswerk klar erkennbar. Daß Anreize für Mitarbeiter geschaffen werden müssen, ist, wie ich meine, ebenfalls klar.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu den Ausführungen des Kollegen Kier sagen, der den Antrag Haselsteiner wieder in Erinnerung gerufen und gemeint hat, daß er mit unserem Verhalten in dieser Angelegenheit nicht zufrieden ist. – Wir haben auch in unserer Fraktion sehr ausführlich über diesen Antrag gesprochen, weil ja eine gewisse Sympathie unsererseits für dessen Ziele durchaus nicht abzustreiten ist. Allerdings ist es notwendig, noch genauer darüber zu diskutieren, denn wir müssen bedenken, daß wir, wenn wir diesen Ansatz wählen, ein ministerienunabhängiges Kostenstellen- und Kostenartensystem entwickeln werden müssen. Ich denke, daß gerade Herr Staatssekretär Ruttenstorfer diesbezüglich sehr wohl Überlegungen anstellen wird.

In Summe: Ich bin sehr froh darüber, daß dieser Antrag heute beschlossen werden wird und daß er auch von einigen Fraktionen, die nicht zu den regierenden Parteien gehören, mitgetragen werden wird! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer. Selbstgewählte Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

17.16

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Natürlich, Herr Gartlehner, gibt es Positives daran, aber natürlich auch sehr viel zu kritisieren. Ich wollte heute an sich an anderer Stelle auf die Situation hinweisen, daß Regierungsvorlagen, noch bevor sie überhaupt zur Behandlung in den Ausschuß kommen, durch Anträge von Abgeordneten der Regierungsparteien zur Änderung empfohlen werden. Beim Bundeshaushaltsgesetz ist dieser Vorgang sogar erweitert worden.

So sehr natürlich die Motive für diese Novelle zu verstehen sind, so sehr wird aber das Vertrauen in diese Vorlage erschüttert, denn vor Ausschußbeginn wurde der Antrag 937/A nicht nur durch den Antrag Mühlbachler und Gartlehner geändert, sondern dieser Abänderungsantrag wurde noch einmal und zusätzlich durch einen weiteren Abänderungsantrag, und zwar wieder der Abgeordneten Mühlbachler und Gartlehner, abgeändert – eine Änderung von der Änderung also.

So sehr ich den Wunsch nach Effizienzsteigerung verstehe und so sehr eine solche auch wünschenswert wäre, muß ich doch sagen, daß eine solche mit dieser Vorlage nicht zu erreichen sein wird, Herr Staatssekretär. Warum nicht? – Ich versuche, das zu begründen. Ich verweise darauf, daß das Budget- und Personal-Controlling durch einen Ministerratsbeschluß vom 4. Dezember 1996 bereits beschlossen wurde, aber in den vergangenen zwei Jahren keine Effizienzsteigerung erreicht wurde.

Wenn Sie glauben, daß ein ressortspezifisches und aussagekräftiges Budget-Controlling durch eine zusätzliche Verankerung im Bundeshaushaltsgesetz eine Effizienzsteigerung bringt, dann irren Sie sich, denn dazu müßten Sie meines Erachtens einen besseren Gesetzesvorschlag einbringen.

Sie müßten nämlich – und das ist genau das Gegenteil von dem, was Professor Nowotny hier gesagt hat – gerade verhindern, daß laut Abänderungsantrag im § 17a die Flexibilisierungsklausel mit einer Verfassungsbestimmung eingeschoben wird. Denn damit wird für Teile des Antrags die bestehende Verfassung, für andere Teile jedoch eine neue Verfassungsbestimmung zur Anwendung kommen. – Das ist doch ein Verfassungsexperiment und letztendlich auch der Beweis dafür, daß den Regierungsparteien die Verfassung völlig gleichgültig ist, wenn es um ihre Eigeninteressen geht.

Herr Staatssekretär! Im Zusammenhang mit diesen Eigeninteressen möchte ich auch ganz kurz über den Controlling-Beirat sprechen. Der Herr Bundesminister hat im Ausschuß keine Antwort auf die Frage gegeben, welche Erfahrung man mit solchen Beiräten hat.

Ich glaube, daß die Flexibilisierung durch den zusätzlichen Einbau eines solchen Beirates behindert wird, denn diese Beiräte werden ja von jenen bestellt, die kontrolliert werden sollen, beziehungsweise handelt es sich um Beiräte, die nur Empfehlungen abgeben können, die einstimmig zustande gekommen sind, oder um einen Beirat, der sich eine Geschäftsordnung gibt, die der Genehmigung des jeweiligen haushaltsleitenden Organes und des Finanzministers bedarf.

Im Klartext gesprochen, Herr Staatssekretär: Jedes Organ gibt dem Beirat, der es kontrolliert, seine eigene separate Geschäftsordnung. – Herr Staatssekretär! Das ist doch paradox! Damit wird doch die gewünschte Flexibilisierung wieder aufgehoben oder gar nicht erst wirksam werden.

 

Herr Staatssekretär! Die einzige Möglichkeit einer Effizienzsteigerung des Budget- und Personal-Controllings sehe ich darin, daß der Bundeshaushalt nach klaren Zielsetzungen und nicht mehr nach dem System der Fortschreibung erstellt wird. Denn dieses System führt in hohem Maße zu Prestigeinvestitionen und darüber hinaus zu Ausgaben, die nur deshalb getätigt werden, weil die Mittel eben in den Budgetansätzen vorhanden sind und diese sonst Gefahr liefen, in der Folge gekürzt zu werden.

Mit dem jetzigen System – mit oder ohne Regelung des Budget-Controllings – kommt es eben dazu, daß nicht prioritär budgetiert wird, und kommt es dazu, daß beispielsweise für 1999 für den Forschungsförderungsfonds keine Mittel mehr vorhanden sind, obwohl jeder davon spricht, wie wichtig Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sind. – Herr Staatssekretär! Ich glaube, darüber müssen Sie nachdenken.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß dieser Antrag auf Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes allein schon deshalb abzulehnen ist, weil diese Änderung des § 100 eine rückwirkende Gesetzesänderung bedeutet. – Das ist eine Vorgangsweise, die nicht zur Stärkung des Vertrauens in die österreichische Gesetzgebung beiträgt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich jetzt Herr Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

17.23

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bin sehr verwundert darüber, daß hier gesagt wird, daß in den vergangenen Jahren im öffentlichen Dienst keine Effizienzsteigerung eingetreten sei.

Es ist doch sehr deutlich zutage getreten, daß in den letzten drei Jahren nicht nur das Budget konsolidiert wurde, sondern daß es sehr wohl im öffentlichen Dienst trotz vermehrter Aufgabenstellung zu keinem Anstieg der Zahl der Bediensteten gekommen ist, sondern sogar zu einem leichten Rückgang. Dabei müssen wir selbstverständlich mit Augenmaß vorgehen, denn es gibt auch Bereiche, in denen wir unsere Kapazität durchaus verstärken wollen. Dazu gehört etwa der Bereich der Ausbildung, in dem der natürliche Abgang sehr wohl nachbesetzt wird. Dazu gehört auch der Bereich der Sicherheit, der uns sehr am Herzen liegt (Beifall bei der SPÖ) und in dem wir sehr wohl nicht nur nachbesetzen, sondern auch Produktivitätsfortschritte zu einem Ausbau der Leistung nutzen.

In der Verwaltung erreichen wir sehr wohl eine Effizienzverbesserung. Wenn Sie etwa den Personalbericht des Bundes, der zum ersten Mal für 1997 aufgelegt wurde, durchsehen, dann werden Sie erkennen, daß es in diesem Bereich zu einer Effizienzsteigerung von 2 bis 3 Prozent gekommen ist. Ich finde, das kann sich durchaus mit der Wirtschaft messen! In anderen Bereichen wollen wir nicht zurücknehmen, sondern wollen wir unsere Kapazitäten ausbauen oder halten.

Eines wissen wir aber auch: Durch Zentralismus, durch Input-Steuerung, also nur durch eine Steuerung über die Ausgaben, läßt sich das nicht fortsetzen. Wir haben diese Sache aber fortzusetzen. Es ist ein Mehr an Dezentralisierung, eine Verlagerung der Kompetenzen, aber auch der Verantwortung an jene Stellen, die dies am besten verstehen, die die Folgen abschätzen können, vorzunehmen. Wir müssen die Leistungen zwischen der Politik und der Verwaltung vereinbaren, und die Verwaltung muß die Freiheit haben, diese Leistungen mit einem fixierten Budget gut oder noch besser zu erbringen. Und sie soll auch Anreize dafür haben.

Ich bin wirklich überrascht, weil Sie meinen, daß ein Controlling-Beirat schlecht oder nicht dazu geeignet wäre, das Management bei dieser Zielsetzung zu unterstützen. (Ruf bei den Freiheitlichen: Der Beirat kann nichts tun!) Wir können ja nicht überall in Richtung Ausgliederung gehen, das wäre ja nicht sinnvoll. Das wollen wir nicht. Aber wir wollen etwas Ähnliches wie einen Aufsichtsrat vorsehen, erfahrene Leute, die die zuständigen Verantwortungsträger bei dieser Zielsetzung unterstützen sollen. Das ist das Nachempfinden der Freiheit einer betriebswirtschaftlichen Orientierung, wie wir sie doch überall in der Wirtschaft haben, aber eben im Rahmen des Budgets, weil natürlich sinnvollerweise nicht alles verselbständigt werden kann.

Es ist dies eine Entwicklung, die wir ja nicht alleine vollziehen, sondern die erfolgreich auch in anderen europäischen Ländern vollzogen wurde, und ich meine, daß wir hier auf dem richtigen Weg sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.26

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steindl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. (Abg. Mag. Steindl: 6 Minuten!) – 6 Minuten. Bitte, Herr Abgeordneter.

17.26

Abgeordneter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Staatssekretär, Ihr Debattenbeitrag veranlaßt mich, einen kleinen Ausflug in die Geschichte zu machen. Effizienzsteigerung, Budgetpolitik, strukturverbessernde Maßnahmen – all diese Worte sind vor 1995 nicht in diesem Ausmaß verwendet worden. Ich erinnere nur daran, daß es die ÖVP unter Wolfgang Schüssel war, die 1995 mit der Nationalratswahl eine Wende in der Budgetpolitik herbeigeführt hat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schieder: Was der Wähler dann auch entsprechend honoriert hat! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das muß man immer wieder betonen, sonst geht es unter. Seither wird von allen Parteien über Strukturwandel, rigoroses Einsparen, Effizienzsteigerung und so weiter gesprochen.

Und ich erinnere an einen zweiten historischen Markstein: 1996 wurde bei einer Parlamentarischen Enquete über staatliche Transparenz und Einführung einer Kostenrechnung klargestellt, daß mit jedem Antrag und mit jedem Gesetz nicht nur Kosten reduziert, sondern die Staatsausgaben auch erweitert werden. Und wenn man sich diese Anträge anschaut, dann stellt man fest, sie kommen zum überwiegenden Teil von der Opposition. Und es steht meist lapidar nur folgender Satz drinnen: Kostenschätzung: entweder "nicht absehbar" oder "keine". – Wir müssen uns allesamt bei der Nase nehmen, wenn wir derartige Anträge stellen.

Im Lichte der Maastricht-Kriterien und der vorgelegten Studie des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen möchte ich folgende drei Aspekte einbringen:

Erster Aspekt (Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer spricht mit einem an der Regierungsbank stehenden Abgeordneten) – Herr Staatssekretär, ich hoffe, Sie können mir zuhören –: Was hindert Sie und den Finanzminister daran, die derzeit geltenden rechtlichen Grundlagen auszuschöpfen? – Ich behaupte, sie werden nicht ausgeschöpft.

Ich denke dabei etwa an den § 28 der Geschäftsordnung des Nationalrates. Selbständige Anträge, die den Bundesvoranschlag überschreiten, müssen zugleich Vorschläge enthalten, wie der Mehraufwand zu decken ist. – Das wird doch kaum eingehalten.

Oder ich denke an eine Entschließung des Nationalrates aus dem Jahr 1981, wonach jeder Gesetz- und Verordnungsentwurf dem Rechnungshof zur Stellungnahme geschickt werden soll. – Das wird auch nicht lückenlos eingehalten.

Oder ich denke an den § 14 BHG 1977, wonach jedem Entwurf, jeder Verordnung eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen angeschlossen werden muß. Diese Richtlinie des Finanzministers wurde, obwohl wir seit 1993 darüber sprechen, erst im Jänner 1998 erlassen, Herr Staatssekretär. – Ich frage Sie: Warum? Weshalb? Welche Motive gab es dafür?

Oder: Es fehlt nach wie vor eine Kosten-Nutzen-Analyse. Es fehlen Anreize, um Abweichungen in Zukunft zu vermeiden.

Also erster Aspekt, Herr Staatssekretär: Geltende Bestimmungen sind entsprechend einzuhalten.

Auf den zweiten Aspekt bin ich schon eingegangen. Die Richtlinien nach § 14 BHG über die finanziellen Auswirkungen sind erst 1998 erlassen worden. Das hätte man schon viel früher tun können.

Der dritte Aspekt betrifft die eigentliche Gesetzesänderung, die sogenannte Flexibilisierungsklausel. Sie ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir in den Gemeinden praktizieren diese sogenannte Flexibilisierungsklausel seit Jahren! Da könnte man sich seitens des Bundes einiges abschauen. Wir von der ÖVP sind dafür. Wir glauben, daß damit Einsparungen erreicht werden können, und ich bin schon gespannt, wie der erste Bericht des Finanzministers darüber ausschauen wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.31

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Tagen und Stunden sehr viel über die Steuerreform diskutiert. Wir von der Volkspartei haben immer gesagt, die Herausforderung heißt nicht nur Steuerreform, so schwierig auch diese allein schon ist. Die Herausforderung lautet erstens Steuerreform, zweitens Fortsetzung des Konsolidierungskurses im Staatshaushalt und drittens Regelung des Finanzausgleichs. Es ist also eine dreifache Herausforderung.

Wir haben immer wieder gesagt, die Stabilisierung des Staatshaushaltes, alles, was dazu dient, daß der Euro, die künftige gemeinsame europäische Währung – ein Quantensprung in Europa! –, auch stabilitätsmäßig in Österreich entsprechend abgesichert ist, hat für uns einen sehr, sehr hohen Stellenwert.

Meine Damen und Herren! Nun wissen wir zwar, daß die Budgetkonsolidierung primär eine Frage der Inhalte ist. Auf der anderen Seite haben wir aber auch Bereiche, in denen Verfahren, Spielregeln, Techniken ebenfalls sehr wichtig sind. Und wir beschließen heute, wie ich meine, richtungweisende neue Techniken, neue Spielregeln, neue Rahmenbedingungen für das Budget und für den Staatshaushalt.

Ich bin sehr froh darüber, daß mein Vorredner, Franz Steindl, schon darauf hingewiesen hat, daß wir damit zum Teil auch Anregungen übernehmen, die aus dem Brain-Trust der Sozialpartner kommen, aus dieser Studie "Neue Spielregeln für den Staatshaushalt". Ich freue mich auch darüber, daß im Budgetausschuß die Vertreter der Opposition, die üblicherweise kein gutes Haar an den Sozialpartnern lassen, immer wieder aus dieser Studie zitiert haben und von ihrer Seite eher der Vorwurf gekommen ist, warum nicht bereits mehr aus dieser Studie verwirklicht sei.

Ich möchte Herrn Staatssekretär Ruttenstorfer auch insofern recht geben, als es schon sein mag, daß uns da oder dort ein höheres Tempo lieber wäre. Gar keine Frage! Ich finde aber, man kann wirklich sagen, daß sich in der Verwaltung in den letzten Jahren etwas entwickelt hat, was wir im Bereich der Privatwirtschaft auch kennen, nämlich daß immer stärker moderne Managementmethoden, moderne Personalführungsmethoden, Mittel zur Effizienzsteigerung und so weiter eingeführt wurden. Das gibt es nun auch im öffentlichen Dienst.

Meine Damen und Herren! Mir erscheinen zwei Dinge sehr wichtig. Erstens: Ich bekenne mich dazu, daß auch im Bereich der Wirtschaft Reformen mit den Betroffenen und nicht gegen die Betroffenen durchgeführt werden müssen. Und zweitens: Für die Wirtschaft ist die Qualität der öffentlichen Verwaltung etwas außerordentlich Wichtiges. Die Qualität der öffentlichen Verwaltung – ich denke etwa an die Frage, wie rasch Behördengenehmigungsverfahren durchgeführt werden – ist immer mehr auch international ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft. Wir haben deshalb von der Wirtschaft aus damit begonnen, eine Art Standortpartnerschaft Wirtschaft – öffentlicher Dienst zu begründen.

All dies soll dazu dienen, Herr Staatssekretär, auch Ihre Bestrebungen, die wir durchaus anerkennen, entsprechend zu fördern. Wir stehen vor großen Herausforderungen etwa im Bereich des Personalmanagements und der Personalorganisation. Ich bin mit Ihnen einer Meinung – und gegen die Ansicht der freiheitlichen Kollegen –, daß wir, auch wenn es bei dieser Frage des Personal- und Budget-Controllings um keinen eigentlichen Aufsichtsrat geht, zumindest in der Technik so ähnlich wie in der Privatwirtschaft einen solchen Beirat einführen sollten.

Ich bin auch sehr froh darüber, daß wir das Projekt "Flexibilisierungsklausel" durchführen, weil immer wieder der Vorwurf erhoben wurde, daß unser Bundeshaushaltsgesetz eigentlich viel zu starr ist und gewisse Möglichkeiten in Richtung Sparsamkeit nicht erlaubt.

Zusammenfassend glaube ich sagen zu können: Dies ist ein wichtiger Schritt im Sinne eines modernen, zukunftsorientierten Haushaltsrechts! (Beifall bei der ÖVP.)

17.35

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort seitens der Berichterstattung wird nicht verlangt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse jetzt über jeden Ausschußantrag getrennt abstimmen und bitte, zu diesem Zweck die Plätze einzunehmen.

Als erstes stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1489 der Beilagen.

Dieser Gesetzentwurf enthält Verfassungsbestimmungen. Ich stelle daher im Sinne der Geschäftsordnung zunächst fest, daß die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit des verfassungsmäßigen Quorums gegeben ist.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist mehrheitlich angenommen worden.

Ausdrücklich halte ich fest, daß die Zweidrittelmehrheit, die die Verfassung vorschreibt, gegeben ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entwurf in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen, und zwar gleichfalls bei Vorliegen des verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Quorums.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Budgetausschusses, seinen Bericht 1490 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Bericht ist mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

8. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1450 der Beilagen): 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998 – 2. BÜG 1998 (1491 der Beilagen)

9. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1451 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1998 geändert wird (3. BFG-Novelle 1998) (1492 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1452 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1999 geändert wird (3. BFG-Novelle 1999) (1493 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 8 bis 10 der Tagesordnung. Die Debatte wird unter einem durchgeführt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir beginnen die Debatte mit einer Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Gaugg. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie gelangen zu Wort.

17.37

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben über Budgetüberschreitungen und Überschreitungen von zusätzlichen Ausgaben abzustimmen, wobei ich nur sagen kann: "Du glücklicher Finanzminister!", weil er anläßlich unserer Budgetdebatte bei der Anfrage, welche zusätzlichen Ausgaben für kulturelle Zwecke 31 Millionen Schilling betragen, das detailliert bekanntgegeben hat. Ich finde, es ist schon erfreulich, wenn der Rücklage des Kunstförderungsbeitrages diese 31 Millionen Schilling entnommen werden können.

Ich muß aber gleichzeitig sagen: Das Arbeitsmarktservice würde sich auch freuen, wenn es entsprechende Rücklagen hätte, damit es Maßnahmen für die Beschäftigung in Österreich setzen könnte. Dort ist aber das Gegenteil der Fall. Das AMS hat Kürzungen hinnehmen müssen, hat Streichungen vornehmen müssen, weil sein Budget nicht gereicht hat, um seinen Aufgaben entsprechend nachkommen zu können. Daher, so meine ich, sollte der Budgetansatz insgesamt darauf Bedacht nehmen, daß zunächst einmal die Beschäftigung im Vordergrund steht und erst dann zusätzliche Ausgaben für kulturelle Ereignisse im Rahmen des EU-Vorsitzes finanziert werden.

In 1450 der Beilagen beträgt die Überschreitung 467 Millionen Schilling, die sich aus Ausgabeneinsparungen von 329 Millionen und Rücklagenauflösungen von in Summe 23 Millionen Schilling zusammensetzen. Eine Position ist recht interessant, und zwar jene, die eine zusätzliche Gewinnausschüttung der Nationalbank beinhaltet, nämlich 115 Millionen Schilling. Das ist besonders interessant, denn wenn die Freiheitlichen davon sprechen, daß im Bereich der Nationalbank Möglichkeiten der Finanzierung gegeben wären, dann wird das immer abgelehnt und empört zurückgewiesen. Aber siehe da: für Budgetüberschreitungen wird sie also doch herangezogen!

Einige Positionen sind also zu hinterfragen. Es gibt für Medieneinschaltungen betreffend die Lehrlingsbeschäftigung einen zusätzlichen Betrag von 1,5 Millionen Schilling. Wäre es nicht vernünftiger, diese 1,5 Millionen Schilling für die Lehrlingsausbildung zu verwenden? – Ich meine, daß es nunmehr doch bereits in den Köpfen der Menschen drinnen sein müßte, daß die Regierung seit zwei Jahren aufgrund der Beschlußfassung im Parlament zusätzliche Mittel dafür bereitstellt. Es gibt noch etliche Lehrlinge, die keine Beschäftigung haben. Dafür wäre der Betrag besser verwendet.

Für die Umsetzung der Kernpolitik in Osteuropa sind 10 Millionen Schilling vorgesehen. Bei der Filmförderung in Höhe von 50 Millionen Schilling würde ich mir wünschen, daß es auch eine entsprechende Überprüfung der Beschäftigungswirksamkeit gäbe. Es genügt nicht, daß man das hineinschreibt und dann nie mehr etwas davon hört, sondern es soll damit tatsächlich eine beschäftigungswirksame Maßnahme gesetzt werden.

Folgendes muß ich auch sagen: Ungestraft einen Schaden von 62 Millionen Schilling verursachen kann anscheinend nur ein Mitglied der Bundesregierung. Damit meine ich die Rindfleischkampagne, die den österreichischen Steuerzahler in Summe 62 Millionen Schilling kostet. 62 Millionen Schilling, nur weil die Bundesministerin an die Öffentlichkeit tritt und sagt: Skandal! Rindfleisch verseucht! – Ich wiederhole: 62 Millionen Schilling zusätzliche Mittel! – Jeder Verantwortliche eines Unternehmens würde sofort gekündigt oder entlassen, würde ihm solch eine Panne passieren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Um den Schaden wenigstens in Ansätzen wiedergutzumachen, ist es notwendig, 62 Millionen Schilling zur Verfügung zu stellen, und das in einer Zeit, in der der Boykott gegen das Rindfleisch aus England wieder aufgehoben wird. Das heißt, für unsere Rindfleischbauern ist es doppelt schwierig, denn das Image ist vorläufig einmal dahin.

Dafür benötigt man also insgesamt 62 Millionen Schilling. Das ist der größte Einzelbetrag in den nachgelagerten Beträgen, die wir noch zu beschließen haben. Ich erachte es als zumindest aufklärungsbedürftig, wie es dazu kommen konnte. Ich lasse mir auch vom Finanzminister im Ausschuß nicht sagen, das hätte man tun müssen, man hätte sofort reagieren müssen. – Man hätte auch sofort eine zweite Untersuchung machen können und vielleicht schon 24 Stunden später den Bescheid haben können, daß das, was die Italiener fabriziert haben, in keiner Weise richtig war, in keiner Weise gestimmt hat.

Eines ist auch noch erstaunlich – das schreibe ich Ihnen zu, Herr Staatssekretär –, und zwar die Verwaltungsreform. Sie sind zwar sehr bemüht, aber es ist eigenartig, daß es in 1451 der Beilagen eine Position gibt, die besagt: Die Verwaltungsreform erfordert zusätzliche Ausgaben von 20 Millionen Schilling. – Das ist schon recht erstaunlich. Man reformiert etwas, aber das Endergebnis sind Mehrkosten.

Es müßte doch einmal in den Griff zu bekommen sein, daß Reformen, die umgesetzt werden, in sich finanzierbar sind, ohne daß immer zusätzliche Mittel in Anspruch genommen werden müssen.

Der dritte und letzte Bereich ist eine Spendenmaßnahme für Mittelamerika, für die Schäden durch den Wirbelsturm "Mitch". Dazu bekennen wir uns. Das ist eine Ausnahmesituation. Wir sollten aber bei der Vergabe nicht zuletzt aufgrund der letzten Vorfälle – Stichwort "World Vision" und ähnliches mehr – darauf achten, daß wirklich Treffsicherheit gegeben ist und daß große Förderungsbeträge und Förderungsmaßnahmen bei Katastrophen tatsächlich jenen Menschen zugute kommen, die sie brauchen. Man sollte überlegen, ob man nicht eine begleitende Kontrolle einführen könnte. Bis dahin sollte man versuchen, überwiegend heimische Unternehmen, heimische Arbeitnehmer dazu zur Verfügung zu stellen, da in solchen Katastrophengebieten durchaus auch Sachleistungen erwünscht sind.

Ich finde, bei Budgetüberschreitungen sollte der Schwerpunkt in erster Linie in der Beschäftigung liegen und erst nachrangig bei anderen Dingen.

Insgesamt meine ich, bei der gesamten Darstellung sollte es dazu kommen, daß man in Hinkunft bei der Budgetgestaltung jene Budgetüberschreitungen, die schon voraussehbar sind, auch tatsächlich im Budget berücksichtigt, damit wir sie nicht nachträglich mit Budgetüberschreitungsmaßnahmen decken müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Sigl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

17.44

Abgeordneter Robert Sigl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998 bildet die gesetzliche Grundlage für eine der wichtigsten und zukunftsorientiertesten Maßnahmen, die während der Erstellung des allgemeinen Haushaltes 1998 noch nicht vorhersehbar war. (Abg. Dr. Graf: Welche?)

Speziell möchte ich in meinen Ausführungen natürlich die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung für die Lehrlinge ansprechen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht, wie schon mein Vorredner erwähnt hat, für gewisse Kampagnen weitere Investitionen in der Höhe von 1,5 Millionen Schilling vor, nämlich für Medieneinschaltungen und eine Informationsbroschüre zum Thema Lehrlingsausbildung.

Ein entscheidender Faktor für die soziale Sicherheit und wirtschaftliche Entwicklung Österreichs ist natürlich das Qualifikationsniveau der Bevölkerung. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung ist die adäquate Vorbereitung auf die Arbeitswelt. Deshalb gab auch Bundeskanzler Mag. Klima die Ziele zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit klar vor, als sich die Situation auf dem Lehrstellenmarkt verschlechterte: Neue Lehrplätze schaffen, ein neues Berufsbild entwickeln, die Qualität der Ausbildung verbessern. – Das ist die Qualität für die Zukunft. (Abg. Dr. Graf: McJobs!)

Die Bundesregierung sorgte für die nötigen Rahmenbedingungen, um diese Zielvorgaben realisieren zu können. So gibt es für Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, viele Erleichterungen. Unter anderem zahlen sie im ersten Lehrjahr keine Unfallversicherung und erhalten einen Steuerfreibetrag von 20 000 S. Auch die Krankenversicherungsbeiträge müssen für drei Jahre nicht gezahlt werden. Weiters wurden Beschäftigungsvorschriften angepaßt, 19 neue Lehrberufe wie Medienfachmann oder -fachfrau, EDV-Kaufmann oder -Kauffrau geschaffen und 47 Berufsbilder modernisiert. (Abg. Dr. Graf: McJobs!)

Was ist dabei herausgekommen? – 1 500 junge Menschen haben zusätzlich einen Ausbildungsplatz erhalten, meine sehr verehrten Damen und Herren! 712 Lehrlinge werden in neuen Lehrberufen ausgebildet.

Trotzdem darf man sich noch lange nicht zufriedengeben. Immer weniger Unternehmer sind heutzutage bereit, Lehrlinge auszubilden. Umso mehr möchte ich mich bei jenen Unternehmern bedanken, die sofort dem Aufruf der Bundesregierung zur Lehrlingsausbildung gefolgt sind. Allein bei den Österreichischen Bundesbahnen erhalten aufgrund der Initiativen der Regierung 205 Lehrlinge eine qualitativ hochstehende Ausbildung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Das machen alles die Betriebe! Qualitätsausbildung durch Betriebe! Durch gesunde Betriebe!) Die Partnerschaft zwischen Regierung und Wirtschaft hat dafür gesorgt, daß das geplante Auffangnetz für junge Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen, funktioniert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sozialdemokraten gaben und geben der Jugend immer eine Chance. Wir finden eben soziale und gerechte Lösungen für die Menschen. Das ist unser Credo: Investitionen in die Jugend sind Investitionen für unsere Zukunft in Österreich!

Aus dieser Überzeugung heraus sind für mich natürlich auch die Aussagen meines Vorredners von den Freiheitlichen über die Beschäftigungsoffensive für Lehrlinge unverständlich. Die Initiativen der Bundesregierung für arbeitslose Jugendliche immer nur zu kritisieren und von einem hohen finanziellen Aufwand zu sprechen, ist zuwenig, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen! (Abg. Gaugg: Sie verstehen das überhaupt nicht! Sie haben von nichts eine Ahnung!) Jeder Schilling, der aus dem Budget fließt und die Jugendarbeitslosigkeit verringert, ist nicht nur gut investiert, sondern bedeutet für viele Jugendliche eine Zukunft, die auf einem guten gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Fundament steht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gaugg: Sie haben der Jugend jede Hoffnung genommen!)

Hohes Haus! Abschließend möchte ich noch feststellen, daß das 2. Budgetüberschreitungsgesetz budgetneutral ist. Der Gesamtüberschreitungsbetrag in der Höhe von 467 Millionen Schilling kann durch Ausgabeneinsparungen, Mehreinnahmen und eine Rücklagenauflösung gedeckt werden. Nicht nur aus diesem Grund, sondern auch wegen der gesellschaftlich immanenten Maßnahmen, die diese Regierungsvorlage beinhaltet, geben wir Sozialdemokraten gerne unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Graf: Ist Ihre Rede schon ausgedruckt zum Korrigieren? – Abg. Mag. Stadler: Er liest seine Rede von gestern!)

17.49

Abgeordneter Karl Smolle (Liberales Forum): Gospod predsednik! Gospod minister! Gospod državni sekretar! Visoki Dom! Herr Prδsident! Herr Staatssekretδr! Hohes Haus! Ich erlaube mir, zum Tagesordnungspunkt 10 zu sprechen.

Im Zusammenhang mit der Budgetüberschreitung beabsichtigen wir heute, das Budget auch auf die Tätigkeit der Historikerkommission auszuweiten, die sich vorgestern konstituiert hat. Wir werden diesem Gesetzesteil zustimmen, weil es uns wichtig erscheint, daß wir diese Tätigkeit finanziell, moralisch, aber letztlich natürlich auch rechtlich unterstützen – ja unterstützen müssen. Und diesbezüglich ist noch Handlungsbedarf gegeben, und zwar auch hier im Hause, wie wir wissen.

Meine Damen und Herren! Beginnen möchte ich aber mit einem Entschließungsantrag, der einen sehr wundersamen Anlaß hat. Gestern in der Früh erhielt ich einen Anruf aus Klagenfurt, wonach man sich dort anschickt, Materialien des Landesgerichtes Klagenfurt aus den Jahren 1946 und danach unter Zuhilfenahme von Historikern – ich hoffe, es sind solche – des Kärntner Landesarchivs zu skartieren, das heißt zu zerschneiden, zu beseitigen.

Mit diesem Kärntner Landesarchiv haben Forscher keine besonders gute Erfahrung gemacht. Der Zugang ist erschwert, auch für Faszikel, die Bundesmaterialien betreffen, und zwar dadurch, daß man begonnen hat, Landes- und sonstige Materialien mit Bundesmaterialien zu vereinigen, zu inkorporieren, weil man meint, man könne nicht mehr alles physisch trennen. Außerdem ist, wie Sie wissen, für die Einsichtnahme in Materialien des Kärntner Landesarchivs eine Zustimmung der Kärntner Landeregierung immer dann erforderlich, wenn es sich sozusagen um etwas unangenehme Papiere handelt.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Smolle, Dr. Gredler, MMag. Dr. Petrovic und Dr. Van der Bellen und PartnerInnen betreffend Arbeit der Historikerkommission

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, in allen Archiven der Ministerien und nachgeordneten Dienststellen für die Zeit der Tätigkeit der Historikerkommission die Skartierung von Akten aus der zu untersuchenden Zeit einzustellen."

*****

Ich habe mich in dem Antrag bewußt auf nur einen Teilaspekt dieser Problematik beschränkt.

Meine Damen und Herren! Ich habe bereits gestern in meiner Rede diese Vorgangsweise angekündigt. Das heißt, die Klubs sowohl der Freiheitlichen, der ÖVP, als auch der SPÖ und natürlich auch die einbringenden Klubs haben sehr wohl gewußt, daß ich heute vorhabe, diese Materie hier vorzulegen.

Ich habe mich den ganzen gestrigen Tag und auch heute noch bis vor einer halben Stunde bemüht, einen gemeinsamen Antrag zu erreichen, einen gemeinsamen Antrag für ein Anliegen, bei dem ich davon ausgehe, daß es grundsätzlich ein gemeinsames Anliegen aller Abgeordneten in diesem Hause sein müßte. (Abg. Dr. Graf: Zu welchem Budgetkapitel sprechen Sie?!)

Meine Damen und Herren! Ich muß feststellen, daß ich natürlich etwas verwundert darüber bin – da spreche ich vor allem die Regierungsparteien und auch die beiden Klubobleute der Regierungsparteien an –, daß sie nicht in der Lage waren, bis zu dieser Stunde Vorsorge dafür zu treffen, daß wir hier einvernehmlich vernünftig vorgehen können.

Es gab auch Vorschläge von seiten der Regierungspartei, wir sollten diesen Antrag vielleicht noch ein bißchen zurückstellen, man werde eine sogenannte Großlösung finden. – Meine Damen und Herren! Da bin ich eben skeptisch gewesen, zu Recht skeptisch gewesen, daher habe ich mir auch erlaubt, diesen Antrag einzubringen.

Wenn wir es der Historikerkommission nicht ermöglichen, Zugang zu Materialien zu erhalten, dann wird diese Historikerkommission nicht arbeiten können oder sehr unvollständig arbeiten. Gleichzeitig geht es aber auch um einen ganz anderen Aspekt, meine Damen und Herren, nämlich um den Aspekt der Geschädigten.

Wie Sie wissen, wurden die Archivunterlagen der meisten geschädigten Privatpersonen, Organisationen und Firmen konfisziert, vernichtet, irgendwo inkorporiert, das meiste aber, wie wir wissen, eben einer Vernichtung zugeführt.

Jetzt gibt es Archivalien ja nicht nur in den sogenannten offiziellen Archiven, in den Landesarchiven oder Archiven der Kirchen oder eben in den Sammlungen im Bundesarchiv, sondern es gibt natürlich Archivalien auch bei privaten Personen. Wir wissen, daß nicht alles, was sich aus dieser Zeit bei privaten Personen befindet, diesen Privatpersonen auch gehört. Vieles ist nur im Besitz dieser Personen. Es ist oft noch nicht geklärt, wer heute eigentlich der Eigentümer dieser Unterlagen ist.

Meine Damen und Herren! Es handelt sich um einen an sich einfachen Entschließungsantrag, der aber weitreichende Folgen hat, und es ist daher dringend erforderlich, vorauseilend zumindest eines festzulegen: daß die Bundesregierung alles unternimmt, damit kein Archivalienmaterial, und mag es noch so bescheiden sein, vernichtet wird. (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abg. Dr. Petrovic.)

Wir hatten ja vor nicht allzu langer Zeit ein ähnliches Ereignis in der Schweiz, meine Damen und Herren. Da wollte man unter dem Titel "alte Papiere, alte Zettel, unnotwendiges Material" einschlägige Papiere der Ewigkeit zuführen, nämlich dem ewigen Vergessen in dieser Sache. Ich habe Informationen, daß ähnliches auch hier in diesem Lande geschehen soll, daß Archivleute plötzlich nervös werden oder Personen, die von bestimmten Unterlagen betroffen sind, sich plötzlich Sorgen darüber machen, was mit diesen Papieren geschehen wird, ob sie zum Schluß vielleicht doch einer Historikerkommission oder vielleicht auch Geschädigten zur Verfügung gestellt werden.

Für Kärnten muß ich einmal festhalten, daß die wichtigsten Unterlagen aus den Jahren 1938 bis 1945 natürlich sofort im Jahr 1945 von Beamten der Zweiten Republik vernichtet wurden. Das wurde den Historikern mitgeteilt, meine Damen und Herren! Das heißt, das, was am heikelsten war, hat man ohnehin schon weggeschafft. (Abg. Scheibner: Wer war denn das?!)

Aber man ist in der "Vorsorge" bei unseren Damen und Herren in Kärnten noch weiter gegangen. Man hat in Kärnten denjenigen, der während der NS-Zeit jahrelang Archivmeister war, gleich einige Monate nach dem Krieg wieder für diese Arbeit eingesetzt. Es war dies ein gewisser Herr N. – "N" wie Nordpol –; die Kärntner wissen, wen ich meine. (Abg. Dr. Graf: Wen? – Abg. Gaugg: Wer ist das? Den kenne ich nicht!)

Das heißt, man hat dort sehr bewußt versucht, jemanden für eine Archivarbeit einzusetzen, von dem man natürlich annehmen mußte, daß er als – entschuldigen Sie den Ausdruck –"Spezi" aus dieser Zeit dabei behilflich sein würde, daß brisantes Material möglichst verschwindet, einfach nicht mehr existent ist oder nie da war oder einfach nicht zur Verfügung steht. – Das, meine Damen und Herren, ist die Geschichte des Kärntner Landesarchivs und der Kontakte von Historikern und Forschern mit dieser Institution.

Daher ist es dringend erforderlich, daß wir Vorsorge dafür treffen ... (Abg. Dr. Graf: Wer ist "N"? – Abg. Haigermoser: Wer ist der "N"?) – Der Gaugg sitzt ja in euren Reihen. Fragt ihn! Er ist sehr gebildet, er wird euch schon erklären, wer das Archiv bis spät in die achtziger Jahre hinein in Kärnten geleitet hat. Das war ja Ihr Freund, aber er war auch der Freund der SPÖ, muß ich sagen, wahrscheinlich auch der Schwarzen. (Abg. Mag. Stadler: Das war ein Sozialist! – Abg. Haigermoser: Wie heißt er jetzt? Welches Parteibuch hat er jetzt, der Herr "N"? – Abg. Mag. Stadler: Das war ein Sozialist!) Jedenfalls – der langen Rede kurzer Sinn –: Er war ein Mann, der natürlich seiner Aufgabe nachgekommen ist.

Da wir mit dieser Institution – aber nicht nur mit dieser – natürlich nicht die besten Erfahrungen haben, sind wir der Auffassung, daß wir sofort den Anfängen wehren müssen. Das heißt, wir müssen gewährleisten, daß kein Papier, mag es im ersten Augenblick auch noch so belanglos erscheinen, mehr vernichtet werden darf. Und das ist der Sinn meines Antrages. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Dr. Graf: Der Landeshauptmann Haider wird dafür Sorge tragen!)

Wenn Sie von vornherein mit mir gemeinsam diesen Antrag eingebracht hätten – und es wäre mir eine Ehre gewesen, mit einem der Freiheitlichen, der ÖVP, der SPÖ auf diesem Antrag zu stehen, es wäre mir eine Ehre und auch Genugtuung gewesen, und ich glaube, es wäre auch der richtige Weg gewesen –, dann hätte ich natürlich auch vielleicht noch Ihre neuen und ergänzenden Ideen mit berücksichtigen können. Aber Sie haben jetzt noch die Möglichkeit, mir hier sozusagen nachträglich auf dem richtigen Weg zu folgen, meine Damen und Herren.

Es geht zum Beispiel auch um Archivalien der Finanzlandesdirektionen, es geht um Archivalien der Sicherheitsdirektion, vor allem auch, was das Vereinswesen betrifft, es geht um Vermögensaufstellungen, Handelskammerbestände, also um eine Reihe von Aktenbeständen, die natürlich entsprechend einschlägig eingesehen werden mußten.

Aber ich möchte für die Kärntner hier nur sagen: Wir wissen ja, wie das damals mit dem Übergang bei uns war. Wir wissen, daß sich eigentlich nicht so viel verändert hat. Ein paar Damen und Herren wurden ausgetauscht, aber in der zweiten Ebene, auf dem zweiten Niveau sind eigentlich die Damen und Herren zumindest im gleichen Einflußbereich geblieben, in dem sie vorher waren.

Meine Damen und Herren! Nehmen Sie bitte in diesem Sinne die gestern geäußerte Sorge der Historikerkommission ernst, wenn sie fragt: Wie sollen wir forschen, wenn uns Materialien abhanden kommen werden? Wie sollen wir forschen, wenn wir nur zu jenen Materialien Zugang haben, in denen unter Umständen vieles von dem, was in den Ländern passiert ist, gar nicht enthalten ist?

Wenn meine Information stimmt, dann war der Bund immer ohne viel Federlesen bereit, Archivmaterial einfach irgendwelchen Archiven vor Ort zu überlassen, in der Hoffnung, daß das verantwortungsbewußte Personen übernehmen werden. Aber da wir eben sehen – und erlauben Sie mir, dazu aus einem Bericht zu zitieren, der mir vorliegt –, daß tatsächlich Archivteile vernichtet wurden, haben wir unsere Skepsis und glauben, daß Maßnahmen zu treffen sind.

Ich zitiere, wie gesagt, aus einem mir vorliegenden Bericht: "Unter anderem wurde von Landesarchivbeamten Forschern und Forscherinnen mitgeteilt, daß Archivalien, die in den Findbüchern Jahrgänge 1938 bis 1945 aufgezeichnet sind, nicht mehr existieren beziehungsweise vernichtet wurden." – Ende des Zitats.

Das steht in meinen Unterlagen, meine Damen und Herren! Ich verstehe nicht, warum wir nicht in der Lage waren, zumindest die Regierungsparteien mit dem Liberalen Forum und den Grünen für einen gemeinsamen Entschließungsantrag zu gewinnen.

Warum wollen Sie das ignorieren? Warum gehen Sie diesbezüglich nicht vor? – Es hat keinen Sinn, eine Kommission zu gründen und ihr dann sozusagen den Boden unter den Füßen wegzuziehen, meine Damen und Herren!

In diesem Sinn fordern wir die Bundesregierung auf, alles, was in ihrem Einflußbereich steht, zu unternehmen, damit Archivalien aus dieser Zeit vor jeder Vernichtung und vor jeder Skartierung geschützt sind. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Auch ein kleiner Akt über irgendeinen Ladendieb, meine Damen und Herren, darf nicht vernichtet werden. Wir wissen, daß darin viele Dokumente enthalten sind, die manches erklären. Die Historikerkommission wird vieles erst erschließen müssen, weil oft die direkten Unterlagen fehlen. Es ist jeder Akt von Wichtigkeit. Deshalb habe ich auch bewußt viele andere Anliegen in diesen Entschließungsantrag nicht mit hineingepackt, um Ihnen eben das Mitgehen zu erleichtern. Man sollte es einmal so lassen, wie es ist, und es den Historikern überlassen, darüber zu befinden, was relevant ist und was sie wo und wie verwenden können.

Es gab meinerseits bewußt den Versuch, einen breiten Konsens in diesem Haus zu finden. Aber dieser Konsens ist bislang nicht erzielt worden, denn sonst hätten Sie meinen Antrag mit unterstützt, wobei aber jetzt noch die Möglichkeit dazu besteht, da wir über diesen Teil abstimmen werden, meine Damen und Herren. Der Entschließungsantrag ist von mir eingebracht worden und, wie ich weiß, genügend unterstützt. Ich warte noch auf Ihre Unterstützung, vor allem auch auf die Unterstützung der sonst oft so vollmundigen Klubchefs Ihrer beiden noch großen Parteien. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Entschuldigen Sie, Sie haben vom Entschließungsantrag zwar den ersten Absatz vorgelesen, den zweiten Absatz aber nicht. Ich will nicht beckmessern, aber es wäre gut, wenn Sie den Wortlaut des zweiten Teiles auch noch verlesen würden.

Abgeordneter Karl Smolle (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. Ich komme dem gerne nach. Ich wiederhole den gesamten Entschließungsantrag, vor allem für jene, die vielleicht jetzt erst in den Saal gekommen sind:

Entschließungsantrag

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, in allen Archiven der Ministerien und nachgeordneten Dienststellen für die Zeit der Tätigkeit der Historikerkommission die Skartierung von Akten aus der zu untersuchenden Zeit einzustellen.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, dahin gehend auf die Landesregierungen einzuwirken, daß auch diese die Skartierung von Akten aus dem besagten Zeitraum einstellen."

*****

Meine Damen und Herren! Das ist ein vernünftiger Vorschlag. Ich warte und harre der Dinge und bin überzeugt davon, daß er auch Ihre Unterstützung finden wird. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

18.04

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke vielmals. Der Geschäftsordnung ist jetzt zur Gänze Genüge getan. Der Antrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dkfm. Mühlbachler. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.04

Abgeordneter Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Smolle! Das, was Sie jetzt gerade behauptet haben, ist in besonderer Weise zu hinterfragen. Ich möchte Ihnen mitteilen, daß Landeshauptmann Zernatto von dem, was Sie hier behauptet haben, nichts weiß und auch sofort gesagt hat, es sei für ihn undenkbar, daß sich das von Ihnen Dargestellte tatsächlich vollzogen hat. Sie müssen damit rechnen, Herr Kollege Smolle, daß Ihre Aussagen entsprechend überprüft und auch klargestellt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf eine kleine Position eingehen, die sich in diesem 2. Budgetüberschreitungsgesetz befindet, die aber für mich eine sehr wesentliche Position ist. In diesem Gesetz sind unter anderem 2 Millionen Schilling dem "Haus der Heimat", also den volksdeutschen Landsmannschaften, gewidmet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist deshalb wichtig, weil ich glaube, daß gerade den volksdeutschen Landsmannschaften in der Vergangenheit Unrecht getan wurde, was ihre Geschichte anlangt. Es ist mir schon wichtig, daß ihnen auch aufgrund entsprechender Mittel die Möglichkeit geboten wird, eine Historikerkommission aus eigenen Reihen zusammenzustellen und mit diesen Geldern, die nicht nur einmalig, sondern in mehreren Jahren zufließen sollen, entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu finanzieren. Denn ich meine, daß gerade diese Öffentlichkeitsarbeit für den Erfolg der Verhandlungen mit Tschechien dahin gehend ausschlaggebend sein wird, daß beispielsweise die Beneš-Dekrete aufgehoben werden.

Da ich gerade bei den Beneš-Dekreten bin, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich auch noch einen Hinweis gegen Dr. Graf richten: Ich habe zu Beginn dieser Woche mit dem Generaldirektor der Task Force, Nikolaus van der Pas, geredet und ihn dezidiert darauf angesprochen, inwieweit er eine Möglichkeit sieht, daß im Acquis der Tschechen die Beneš-Dekrete von Brüssel beanstandet werden. Er hat klipp und klar darauf geantwortet: Dieses Problem ist auf bilateraler Ebene zu lösen. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Der Schüssel sagt immer gut!)

Herr Kollege Graf! Ich meine eines: Wir werden gut beraten sein, wir werden gut dran sein, tschechische Politiker, tschechische Beamte auf dieses Problem aufmerksam zu machen. (Abg. Mag. Stadler: Was tut er auf der bilateralen Ebene? – Gar nichts tut er!) – Natürlich auf bilateraler Ebene, Herr Mag. Stadler!

Ich kann Ihnen sagen, daß sich da sehr wohl etwas tut. (Abg. Mag. Stadler: Was denn?) Wir müssen vorsichtig sein, es dürfen nicht die Radikalen zu Wort kommen, sondern jene, die an der geschichtlichen Aufarbeitung interessiert sind – das ist für mich ganz wesentlich –, und zwar sowohl in Österreich als auch in Tschechien. Wenn wir glauben, dieses Problem mit der Brechstange lösen zu können, dann werden wir in Tschechien den Radikalen Tür und Tor öffnen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.) Und genau das wollen wir verhindern! (Beifall bei der ÖVP.) – In vielen Gesprächen mit tschechischen Politikern wurde mir das auch versichert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir scheint es sehr wesentlich zu sein, daß den Landsmannschaften nunmehr mit dieser finanziellen Unterstützung und Absicherung diese Möglichkeit gegeben wird. Ich glaube, es bleibt unsere Aufgabe, mit ihnen in ständiger Verbindung zu bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

18.09

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

18.09

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Debatten über Budgetüberschreitungsgesetze haben es so an sich, daß Redebeiträge – da die Überschreitungen verschiedene Ressorts und sehr verschiedene Anlässe und Ursachen betreffen – zu sehr verschiedenen Themen gehalten werden. Aber es ergibt sich doch ein sehr bezeichnendes Bild darüber, wo sich die Bundesregierung bei der Einschätzung der in den einzelnen Kapiteln notwendigen Mittel verrechnet, geirrt hat, wo Korrekturen notwendig waren. – Es ergibt sich also ein teilweise auf Zufällen basierendes, aber ganz interessantes Bild der nicht eingetroffenen Prognosen.

Ich unterstütze das Anliegen, das Karel Smolle hier vorgetragen hat. Es ist uns während der Debatte von Klubobmann Khol, der sich zwischenzeitlich mit dem Kärntner Landeshauptmann in Verbindung gesetzt hat, gesagt worden, daß Zernatto eine derartige Vernichtung von möglicherweise relevanten Akten nicht bekannt ist und er sie für undenkbar hält. Dennoch ist es meiner Meinung nach gut, daß Khol und Zernatto eine Überprüfung zugesagt haben. Ich denke, es wäre eigentlich eine Selbstverständlichkeit – Antrag hin oder her –, daß in allen Bundesländern und auch auf der Bundesebene dasselbe passiert, also daß die Bundesregierung und die Landeshauptleute dafür Sorge tragen, daß die Arbeit der Historikerkommission zumindest auf Basis des jetzt noch vorhandenen Materials tatsächlich möglich wird.

Ich wollte eigentlich einen anderen Punkt ansprechen, Herr Staatssekretär, und zwar betrifft er die Hilfe in Katastrophenfällen, die Notwendigkeit im Sinne von menschlicher, von humanitärer Hilfe die Budgetansätze zu korrigieren, zu überschreiten.

Da war zum einen die Rede von den Opfern des Hurrikans, und natürlich ist es eine Selbstverständlichkeit, daß wir im Rahmen unserer Möglichkeiten diese Hilfe rasch geben und anbieten. Ich möchte es in diesem Zusammenhang nur nicht verabsäumen, darauf hinzuweisen, daß wir leider – so befürchten viele Klimaexperten und -expertinnen – mit derartigen Katastrophen immer häufiger rechnen werden müssen. Ich denke daher, daß gerade die Katastrophenhilfe ein zwingender Grund dafür ist, endlich rascher Maßnahmen bezüglich Klimaschutz zu treffen, insbesondere auch eine entschlossene Ökologisierung des Steuersystems voranzutreiben, denn das wäre wohl ein entscheidender Beitrag, Anreize für die Wirtschaft und für die Haushalte zu bieten, alles Erdenkliche zu tun, damit weitere Schädigungen der Atmosphäre verhindert und die Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen gemindert werden.

Wir hatten aber eine ganz besondere Katastrophe in Österreich – wir haben heute im Rahmen einer Anfragebesprechung schon darüber gesprochen –, nämlich Lassing. In diesem Budgetüberschreitungsgesetz sind einige Ansätze bei den Aufwandspositionen enthalten – ich nehme an, es handelt sich um Honorare von Sachverständigen, die seitens der Behörde herangezogen worden sind –, es geht aber offenbar auch um Mehraufwendungen bei der Bergbehörde selbst, und es gibt einen weiteren Überschreitungsansatz betreffend eine Umstrukturierung der Bergbehörde. 

Insgesamt ist es auf jeden Fall ein zweistelliges Millionenpaket, und ich lese in der parlamentarischen Anfrage, die heute Gegenstand einer Besprechung war, daß im Lichte der Katastrophe auch noch Bergbauförderungsmittel, also offenbar reguläre Bergbauförderungsmittel, zur Überbrückung zugeschossen worden sind. Ich bin mir diesbezüglich nicht so sicher, ob das eine gesetzeskonforme Verwendung der Mittel ist, ich weiß nicht, ob es da tatsächlich um Überbrückung geht, aber einen Gedanken will ich Ihnen, Herr Staatssekretär, auf jeden Fall nahebringen, und vielleicht haben Sie auch Gelegenheit, ganz kurz etwas dazu zu sagen.

Ich denke, es ist hoch an der Zeit – und sei es aus der Sicht eines kleinen Landes wie Österreich –, einmal zu hinterfragen, ob es wirklich auf Dauer so sein muß, daß Unglücksfälle mit nationalen Budgets, vielleicht auch mit Spenden und Benefizaktionen abzudecken sind, während jene, die hinter diesen Unglücksfällen stehen, die Konzernzentralen, die Kapitaleigentümer und -eigentümerinnen, völlig unberührt sind von dem, was da passiert.

Ich habe hier einen Überblicksbericht über die bilanzielle Situation des Konzerns Rio Tinto – Rio Tinto, über die französische Lysenac-Gruppe indirekt mittelbare Eigentümerin von Naintsch –, und die Methoden, die Rio Tinto in den verschiedenen Ländern und Teilen dieser Erde anwendet, sind vor allem der Gewerkschaftsbewegung nur allzugut bekannt. Rio Tinto betreibt Bergwerke in Südafrika, Portugal, Amerika, Indonesien, Neuseeland, Papua Neuguinea und so weiter. Wir wissen, daß auf das Konto, auf die Rechnung dieses Konzerns so ungefähr alle nur erdenklichen Verletzungen der Interessen und Rechte von ArbeitnehmerInnen gehen und auch ökologische Schäden jeder Art. Es war so ungefähr der Gipfel der Dreistigkeit dieses Konzerns, beim australischen Bergwerk dann stolz ein Transparent aufzuhängen mit dem Titel "Erste gewerkschaftsfreie Grube".

Rio Tinto hat kritische GewerkschafterInnen durch Kollaboration mit Militärregimes bekämpft, Rio Tinto trägt die Verantwortung für die Vertreibung indigener Völker, Rio Tinto ist auffällig geworden wegen Kinderarbeit – kurz: alles, was nur verboten oder verpönt ist, wird diesem Konzern sehr glaublich vorgeworfen.

Rio Tinto ist in einen illegalen Uranerzabbau involviert, und wir können nur vermuten, was mit diesem abgebauten Uran möglicherweise alles schon passiert ist und noch passieren kann.

Angesichts dessen denke ich mir schon, daß es sehr bemerkenswert ist, daß kleine Länder und angespannte Budgets dafür herhalten müssen, letztlich offene Rechnungen, die solch ein Konzern zu vertreten hat, zu begleichen.

Es ist auch aus Lassing leider bekanntgeworden, daß es dort offenbar Praxis war, Betriebsunfälle als Freizeitunfälle zu tarnen. Dann ist man an die Öffentlichkeit getreten und hat gesagt: sicheres Bergwerk, wunderbare Sicherheitsstandards. Im nachhinein ist es dann zutage getreten, daß es ganz so sicher offenbar nicht war. Die Klagen sind unter den Teppich gekehrt worden. An wen sollten sich die Betroffenen auch wenden angesichts einer Behörde, die sich immer als Lobbyistin dieses Unternehmens und der Konzerninteressen geriert hat?

Herr Staatssekretär! Das mag vielleicht ein wenig utopisch, vielleicht auch etwas vermessen klingen, vielleicht klingt es für die ÖVP auch komisch – bei der ÖVP verwundert es mich nicht, denn Sie haben noch nie BürgerInneninteressen vertreten, Sie machen immer gemeinsame Sache mit Konzernen, die es mit der Rechtsordnung nicht so genau nehmen; das wundert nicht bei Ihnen (Zwischenrufe bei der ÖVP), aber Sie, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, merken Sie sich das –: Ich weiß nicht, Herr Abgeordneter, ob Sie es richtig finden, einem Konzern und den Kapitalinteressen dieses Konzerns etwas zuzuschießen, der in der Bilanz zum 31. Dezember 1996 einen Gewinn vor Steuern – Herr Staatssekretär, da könnte man neidisch werden – in der Höhe von 1,108 Milliarden britische Pfund ausweist. Im Jahr davor war es sogar noch ein bißchen mehr, nämlich 1,42 Milliarden britische Pfund. Das heißt, ein Konzern, der zwischen 20 und 30 Milliarden Schilling Gewinn im Jahr macht, der kann, so denke ich, auch dafür geradestehen, wenn einmal etwas passiert. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Jetzt weiß ich schon, das Recht der Kapitalgesellschaften sieht das nicht vor. Es gibt keine Durchgriffshaftungen zu den Muttergesellschaften von Konzernen. Ich denke aber, es ist hoch an der Zeit, einmal einen derartigen Gedanken auszusprechen, und ich meine, die internationale Gewerkschaftsbewegung, die Dritte Welt-Bewegung, die kritischen Christinnen und Christen sollten sich daranmachen, nicht nur zu klagen, daß es immer neue Vorstöße zur Ausweitung der Konzerninteressen gibt, im Sinne eines MAI-Abkommens, das man auch so unter der Tuchent durchziehen wollte, sondern man sollte auch einmal einen anderen Entwurf diskutieren.

Die Konzerne sollten wissen, daß sie im Ernstfall auch zur Kasse gebeten werden können, und zwar dann, wenn sie ArbeitnehmerInnenschutzgesetze und Umweltschutzgesetze notorisch und schwerwiegend verletzen. In solchen Fällen sollen sie zur Kasse gebeten werden können, dann sollen sie für die Folgen der Schäden, die sie in einer Gemeinschaft, an der Umwelt angerichtet haben, auch die finanziellen Konsequenzen tragen müssen.

Das klingt vielleicht utopisch – das gebe ich zu –, nur denke ich, es kann auf Dauer nicht angehen, die Folgen der Globalisierung zu beklagen und zu bedauern, daß die Politik gegenüber den immer dreister ausgeübten Interessen der KapitaleigentümerInnen immer ohnmächtiger wird, und nicht einmal in die Offensive zu gehen. Ich denke, eine derartige Durchgriffshaftung betreffend Konzerne wäre ein ganz wichtiges Instrument, um die negativen Auswirkungen der Globalisierung zu mindern oder hintanzuhalten.

Vielleicht gibt es Ihnen auch zu denken, daß zu den KapitaleigentümerInnen von Rio Tinto unter anderem in einem signifikanten Umfang auch die britische Königin gehört. Ich denke, es hinterläßt doch etwas Bitterkeit, wenn Personen und Eigentümerinnen und Eigentümer, von denen wir wissen, daß die Summen, über die wir heute reden, für sie eine Kleinigkeit darstellen, nicht einmal tangiert sind, vielleicht nicht einmal davon wissen, was da passiert ist. Da rede ich jetzt gar nicht von dem menschlichen Leid, sondern nur von den materiellen Auswirkungen. Vielleicht wissen sie das gar nicht, weil es kein Rechtsinstrument gibt, das besagt, daß sie sich damit auseinandersetzen müssen.

Meine Damen und Herren, vor allem von der Sozialdemokratie! Herr Staatssekretär! Ich denke, der Ausklang der EU-Ratspräsidentschaft wäre doch eine gute Gelegenheit, einmal in diese Richtung initiativ zu werden. Ich weiß, es wird lange dauern, bis ein derartiges Ziel erreicht ist, aber wenn man es nie beginnt, dann wird es auch nie erreicht werden.

Wenn man die Berichte aus den vielen Ländern, in denen Rio Tinto seine Spuren – oftmals Spuren der Verwüstung – hinterlassen hat, ernst nimmt, sie aufgreift und mit den GewerkschafterInnen, die schon dort aktiv waren, einmal redet, dann gäbe es eine breite Unterstützung für solch einen Vorschlag. Und ich glaube, wenn es die Idee einmal gibt, dann gibt es sicherlich auch eine Offensive in der Debatte, statt dauernd nur zu sagen: Das MAI wollen wir nicht! Und das wollen wir tatsächlich nicht.

Herr Staatssekretär! Vielleicht nehmen Sie diese Idee mit, vielleicht kann auch die eine oder andere Kollegin aus dem Hohen Haus etwas damit anfangen. Ich habe mich auch schon an die Gewerkschaftsbewegung gewandt. Ich würde es tatsächlich begrüßen, wenn die Frage einer Konzernhaftung – aus Anlaß dieses Budgetüberschreitungsgesetzes zu Lassing – thematisiert würde, sodaß wir vielleicht in einigen Jahren sagen können, das hat hier seinen Ursprung genommen, und es war einmal ein Schritt, eine Maßnahme, um die negativen Auswirkungen der Globalisierung wieder in den Griff zu bekommen und den Interessen der Umwelt und der ArbeitnehmerInnen zum Durchbruch zu verhelfen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Wimmer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 6 Minuten. – Bitte.

18.25

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte zum 2. Budgetüberschreitungsgesetz Stellung nehmen.

Im wesentlichen geht es in dieser Vorlage um verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Voranschlages 1998 nicht vorhersehbar waren. Es geht um Maßnahmen, die damals betragsmäßig nicht abgeschätzt werden konnten. Es geht um einen Gesamtbetrag in der Höhe von 467 Millionen Schilling, der mit verschiedenen Umschichtungen bedeckt werden kann. Dieser wird durch Ausgabeneinsparungen, durch Mehreinnahmen und durch geringe Rücklagenauflösungen bedeckt. Das heißt, der Abgang des allgemeinen Haushalts wird nicht erhöht, diese Maßnahmen ändern am Saldo überhaupt nichts, und diese Maßnahmen sind letztlich budgetneutral.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir können heute – allen Unkenrufen zum Trotz – auf eine erfolgreiche Budgetvollziehung hinweisen. Es ist natürlich legitim, daß die Opposition das ein bißchen anders sieht. Es ist auch legitim, daß Kollege Steindl den Altstaatssekretär Ditz wieder in die Diskussion bringt. Das macht überhaupt nichts. Hauptsache ist, daß das Budget 1998 im Plan ist.

Diese intelligente Vorgangsweise, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, hat auch der Finanzschuldenbericht untermauert. Dieser Bericht bestätigt, daß der eingeschlagene Kurs die Konsolidierung – die übrigens das wesentliche Ziel dieser gescheiten Budgetpolitik darstellt – weiter vorantreibt. Das Defizit wurde halbiert, und das ist eine enorme Leistung. Ich erwähne das auch deshalb, weil es im vergangenen Jahr zum ersten Mal gelungen ist, tatsächlich die Verschuldung aller öffentlichen Haushalte zu senken.

Ich meine daher, daß dieses 2. Budgetüberschreitungsgesetz eine wichtige Etappe für das laufende Budget ist, und wir werden daher dieser Vorlage die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.28

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr nicht anwesender Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der in Verhandlung stehenden 3. Bundesfinanzgesetz-Novelle, die natürlich sehr viele unterschiedliche Bereiche berührt, möchte ich zunächst konkret zu Hilfsmaßnahmen Stellung nehmen, die ohne Zweifel dann nötig sind, wenn Menschen durch Naturkatastrophen zu Schaden kommen.

Ich meine auch, daß die Größenordnung von zirka 100 Millionen zum Beispiel für Nicaragua gerechtfertigt ist. Ich meine aber auch, daß die Hilfe nur dann zielführend ist, wenn diese Leistung den betroffenen Gebieten zu einem großen Teil in Form von Warenlieferungen zum Aufbau der zerstörten Wohn- und Infrastruktur zugeführt wird. Ich fordere die Regierung auf, dazu die entsprechenden Schritte zu setzen.

Eine solche Form der Hilfe hat viele Vorteile: Die österreichische Wirtschaft ist in Hilfsmaßnahmen eingebunden, und die Hilfsmittel können durch eine Leistung der österreichischen Wirtschaft erbracht werden. Die Spendengelder kommen also zumindest zu einem Teil auch der österreichischen Wirtschaft zugute. Das ist auch eine Werbung für den Wirtschaftsstandort Österreich, und das bietet natürlich auch zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im eigenen Land. Das ergibt als Nebeneffekt auch eine zusätzliche, unkomplizierte Möglichkeit der Aufnahme von Handelskontakten, ist also – wenn Sie so wollen – eine indirekte Exportförderung.

Spendengelder laufen auch Gefahr, daß Länder, die federführend am Wiederaufbau in solchen Gebieten engagiert sind, wie es etwa die USA immer wieder sind, davon profitieren, daß sie diese Spendengelder, wenn sie eben nur als Gelder überwiesen werden, ihrer eigenen Wirtschaft zukommen lassen können. Noch einen Vorteil hat dieser Vorschlag: Mit dieser Politik kann auch verhindert werden, daß Spendengelder in die Hände der organisierten Kriminalität, wie sie etwa das Kali-Drogenkartell darstellt, fließen.

Herr Staatssekretär! Ich möchte im Zusammenhang mit dieser Debatte noch auf zwei allgemeine und vom Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen aufgeworfene Themen kommen: erstens auf die Empfehlungen zur Abschätzung der Folgewirkungen von Gesetzen. Der Beirat schließt sich der seit Jahren von uns Freiheitlichen geforderten Notwendigkeit der raschen Einführung einer Leistungs- und Kostenrechnung an. Das funktioniert aber nur bei größerer budgetärer Autonomie der Ressorts und natürlich auch – wir haben beim vorhergehenden Punkt auch darüber gesprochen – höherer Flexibilität.

Ich komme dabei nicht umhin festzustellen, daß Folgekosten von Gesetzen nicht nur in Relevanz zu den und für die Staatsausgaben zu sehen sind, sondern und vor allem natürlich auch für die Kostenauswirkungen auf die Gesellschaft ganz allgemein und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft im speziellen.

Denn wir sind nach wie vor im Trend zu mehr Bürokratie, auch wenn Einsparungen, wie sie beim vorhergehenden Punkt der Herr Staatssekretär zu erklären versucht hat, vorhanden sind. Aber der Trend zu mehr Bürokratie, zu mehr Aufgaben ist nach wie vor vorhanden, und es ist nicht umgekehrt.

Der zweite Bereich ist das verbesserungsfähige Verhältnis zwischen Rechnungshof und Parlament. Das Hauptproblem, wie es im Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen angesprochen wurde, ist, daß ein Füllhorn an unlesbaren und zum Teil nicht umsetzbaren, geschweige denn kontrollierbaren Gesetzen über die Bürger ausgeschüttet wird und damit das Parlament in seiner Mehrheit die Diskussion über Gesetzesvorlagen verweigert. Deshalb kritisiert der Rechnungshof zu Recht an seinem – er sagt es so – "Prinzipal Nationalrat" unter anderem das zu geringe Interesse an seinen Berichten, die fehlende Unterstützung und Umsetzung seiner Empfehlungen sowie grundsätzlich, daß die Parlamentsmehrheit bei Kritik des Rechnungshofes den Standpunkt der Regierung vertrete.

Dieses "Organschaftsproblem Legislative" bewirke, daß die Parlamentsmehrheit wenig geneigt ist, die Spitzen der Exekutive – also Ihre Parteikollegen – effektiv kontrollieren zu lassen. Das erleben wir an jedem Plenartag, das erleben wir immer wieder auch in den Ausschüssen, und es wäre, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, tatsächlich wichtig, diese Kritik aufzunehmen und auch ernst zu nehmen. Diese Kritik zeigt aber auch eindeutig auf, daß der pragmatisierte Dämmerzustand der Regierungsabgeordneten hier im Parlament noch viel mehr (Abg. DDr. Niederwieser: Das ist eine Frechheit!) von den Oppositionsabgeordneten gestört werden muß. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schrefel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.34

Abgeordneter Josef Schrefel (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Verschiedene Budgetmaßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 1998 nicht voraussehbar waren, sind nunmehr aktuell geworden. Die Durchführung dieser Maßnahmen führt zu Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundesvoranschlages, welche zum Teil durch Ausgabenumschichtungen und Mehreinnahmen, zum Teil aber auch durch Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden. Die von den Ressorts aufgrund von Sachverhalten vorgelegten Überschreitungsanträge wurden im Ausschuß mehrheitlich angenommen.

Geschätzte Damen und Herren! Besonders zu erwähnen ist, daß Teile des Gesetzes zur Genehmigung der Mittel für die Landwirtschaft von den nur teilweise anwesenden Oppositionsparteien – die Grünen fehlten überhaupt – abgelehnt wurden. Angesichts der katastrophalen Lage auf dem Schweinemarkt und der hektischen Bemühungen des Bauernbundes und des Landwirtschaftsministers, so gut es geht, Hilfe zu erreichen, sollte man meinen, daß sich alle politischen Kräfte dazu bekennen. Aber nein, dem war nicht so!

Im parlamentarischen Ausschuß stimmten die Freiheitliche Partei und das Liberale Forum gegen die Genehmigung der Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Schilling zur Behebung der Schweinekrise – dies, obwohl es gerade die Freiheitliche Partei war, die den Schweinemästern in den vergangenen Wochen ihre uneingeschränkte Unterstützung zugesichert hat. Man sieht einmal mehr, wieviel Verlaß auf die Freiheitlichen in der Landwirtschaft ist und daß Reden und Handeln zwei Paar Schuhe sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Teile des Gesetzes zur Genehmigung der Mittel für die Landwirtschaft waren unter anderem auch 30 Millionen Schilling für die Rindermäster, die für eine Werbekampagne notwendig waren, da heuer im Sommer aufgrund der ungerechtfertigten vorauseilenden Beschuldigungen durch die Frau Bundesministerin auch in diesem Bereich deutliche Einbußen hingenommen werden mußten. Diesbezüglich hat der Regierungspartner wenigstens Einsehen bekundet und für einen Betrag in der Höhe von 30 Millionen Schilling seine Zustimmung gegeben. Aber auch Mittel zur Frostschadensbekämpfung im Weinbau und für Waldbrandbekämpfungsmaßnahmen im Forstbereich und Strukturmittel in der Höhe von 80 Millionen Schilling hätten nicht ausbezahlt werden können. Es freut mich daher besonders, daß wir der österreichischen Landwirtschaft diese Mittel zur Verfügung stellen können.

Wir haben geglaubt, daß gerade in einer Phase, in der unsere Schweinemäster und die Landwirtschaft allgemein um ihre Existenz kämpfen, eine solidarische Unterstützung über alle Parteigrenzen hinweg selbstverständlich wäre. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dkfm. Holger Bauer. Die von Ihnen gewünschte Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

18.37

Abgeordneter Dkfm. Holger Bauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Auf Ihre Vorlesung im eigentlichen Sinn des Wortes, Herr Kollege Schrefel, aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich wird Ihnen meine Kollegin Aumayr die entsprechende Antwort geben. (Ruf bei der ÖVP: Keine Drohung!)

Hohes Haus! Man kann darüber diskutieren oder – wenn Sie so wollen – auch philosophieren, ob die gegenständliche Budgetüberschreitung in einem Gesamtausmaß von etwa einer halben Milliarde Schilling als eine ins Gewicht fallende oder eher zu vernachlässigende Größenordnung einzustufen ist. Man hätte natürlich die Einsparungen, die sich ergeben haben, auch zur Senkung des Defizits verwenden können. Ich sage das nur der Vollständigkeit halber. In Summe aber meine ich, daß es nicht wirklich ins Gewicht fällt.

Herrn Kollegen Wimmer möchte ich nur eine Illusion rauben, falls er sie haben sollte: Er hat nämlich davon gesprochen, daß die Budgetüberschreitungen, um die es geht, unter anderem durch Mehreinnahmen bedeckt werden. Sollten Sie die Illusion haben, das seien Mehreinnahmen im eigentlichen Sinn, dann muß ich Ihnen diese nehmen. Man bezeichnet auch Schuldaufnahmen aus budgettechnischen Verbuchungsgründen als Mehreinnahmen, weil sie unterm Strich letztlich als solche verbucht werden. Sie haben nämlich den Eindruck erweckt, als hätten Sie diese Illusion – weil Sie mit sich selbst und Ihrer Regierung derart zufrieden waren –, das seien echte Mehreinnahmen, um die es da geht.

Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich muß Ihnen eines sagen: Diese halbe Milliarde oder, wenn Sie so wollen, diese Nettoüberschreitungen in der Höhe von nicht einmal 150 Millionen Schilling – das ist der Betrag, der durch Mehreinnahmen in dem von mir klargelegten Sinn in etwa bedeckt werden muß – sind nur die halbe Wahrheit oder, genauer gesagt, nur ein kleiner Bruchteil der ganzen Wahrheit. Denn die Damen und Herren, die im Budgetausschuß waren, werden sich wahrscheinlich daran erinnern, daß in demselben Ausschuß über sogenannte Vorbelastungen berichtet worden ist und diese mit der Mehrheit der beiden Regierungsfraktionen zur Kenntnis genommen worden sind. Unter Vorbelastungen versteht man – sehr vereinfacht gesagt – Dinge, die man unter dem Satz subsumieren könnte: Kaufe heute, konsumiere heute – zahle morgen oder übermorgen.

Natürlich kann man Budgetüberschreitungen sehr gering halten, wenn man sagt, man geht nicht in die Budgetüberschreitung, sondern in die Budgetvorbelastung hinein. Das heißt, man schließt etwa einen Stundungsvertrag ab oder tätigt einen Ratenkauf, bei dem der Endbetrag oder Teilbeträge erst später fällig werden, et cetera, pp. Das ist ein relativ einfacher Vorgang, mit dem man die Überschreitung relativ klein halten kann, wenn man das auf anderen Seite so finanziert oder so gestioniert.

Daher möchte Ihnen schon sagen, daß die Vorbelastungen in den ersten drei Quartalen des heurigen Jahres schon in einer anderen Größenordnung liegen, nämlich in der Größenordnung von rund 4,5 Milliarden Schilling – und da ist das letzte Quartal 1998 noch nicht dabei. Erfahrungs- und naturgemäß steigen im letzten Quartal die Vorbelastungen eher an, als daß sie sinken. Das ist ja auch logisch und klar, weil man eben am Ende des Jahres mit dem Budget eher weniger gut zu Rande kommt als vielleicht zu Beginn des Jahres.

Ich will Ihnen damit sagen, es könnten schon – neben diesem 2. Budgetüberschreitungsgesetz, um das es heute geht – in Summe Vorbelastungen im heurigen Jahr herauskommen, die – ich weiß es noch nicht; vielleicht weiß es der Herr Staatssekretär; nein, er kann es auch noch nicht wissen, das gibt es ja nicht – in der Größenordnung von vielleicht 6, 7 oder 8 Milliarden Schilling liegen.

Man kann natürlich sagen: Gut, 6 oder 7 Milliarden Schilling bei der Größenordnung des gesamten Bundeshaushaltes sind vielleicht nicht schön, aber auch nicht so dramatisch. – Ich muß Ihnen jedoch dazu sagen, daß sich auf diese Art und Weise 1,25 Billionen Schilling, also 1 250 Milliarden Schilling, in den letzten 10, 15, 20 Jahren zusammengeläppert haben und daß diese Vorbelastungen künftige Budgets mehr als 30 Jahre im voraus belasten. Bis zum Jahre 2031 werden Finanzminister – wer immer sie stellen mag – mit diesen Vorbelastungen zu tun haben, werden sie zu finanzieren haben oder werden in irgendeiner Form damit gestionieren müssen.

Damit man sich ein bißchen besser vorstellen kann, was dieser Betrag von 1,25 Billionen bedeutet – in etwa, denn ich habe die Zahlen für das heurige Jahr noch nicht parat, daher kann ich sie Ihnen nur in etwa sagen, aber sie stimmen bis auf einige Milliarden auf oder ab –, möchte ich folgendes anmerken: Es werden im kommenden Jahr 165 Milliarden Schilling aus diesen Vorbelastungen fällig – das ist keine zu vernachlässigende Summe mehr –, und im Jahre 2000 werden 110 Milliarden Schilling fällig. Stellen Sie sich nur vor, was wäre, wenn es diese Vorbelastungen nicht gäbe, wie schön dann die Budgets ausschauen würden, wie leicht man hier gestionieren könnte, man könnte fast sogar Überschüsse erzielen.

Ich möchte damit nur sagen: Man darf das nicht bagatellisieren und auf die Seite schieben, indem man sagt: Gut, das sind Vorbelastungen. – Eines Tages werden diese Vorbelastungen nämlich Finanzschulden und werden uns belasten.

Letzter Satz: Diese Vorbelastungen, die Sie ständig, Jahr für Jahr, oder besser gesagt, Quartal für Quartal machen, sind einer der Gründe dafür, warum Sie trotz Belastungspaketen und trotz Bemühungen Ihrerseits und der Bundesregierung, das Budget zu sanieren, nicht wirklich damit vorankommen und vor allem auch nicht nachhaltig damit zu Rande kommen, weil eben die Schulden, die Raten, die Stundungsverträge, die Sie heute zur Schönung der jeweiligen Budgets – siehe Budgetüberschreitungsgesetz 1998 beziehungsweise Budget 1998 – machen, Sie morgen oder spätestens übermorgen wieder einholen. Daher werden Sie mit dieser Ihrer Grundeinstellung nie ein Budget sanieren können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Edler ist als nächster zu Wort gemeldet. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Dr. Graf: Er weiß, wovon er spricht!)

18.45

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Bauer! Das war ein bißchen wie Traum und Wirklichkeit. Sie haben gesagt: Vorbelastungen sind nicht gut. – Es kommt aber darauf an, womit man sich vorbelastet, was man für die Zukunft investiert, ob es sinnvolle Projekte sind, damit auch die Nachfolgegeneration etwas davon hat. Ich glaube, das sind die wichtigen Entscheidungen.

Da Sie zum Schluß gemeint haben, die Regierung bringe keine Sanierung zusammen, muß ich Ihnen entgegnen: Wir haben in der Koalitionsregierung in den letzten Jahren bewiesen, daß wir sehr wohl mutig waren und Sanierungen durchgeführt haben und daß wir Budgets mit Unterstützung der österreichischen Bevölkerung zusammengebracht haben. Wir haben uns des öfteren dafür bedankt, und ich glaube, man muß auch ein Dankeschön sagen, daß die Menschen in Österreich bereit dazu waren, diese mitzutragen. Sie erwarten aber sicherlich auch, daß gespart wird und daß entsprechende politische Entscheidungen getroffen werden.

Meine Damen und Herren! Das 2. BÜG 1998 wurde heute schon vielfach "zerlegt". Ich möchte nur soviel sagen: Es ist ein Garant dafür, daß der Staatshaushalt weiterhin ausgewogen ist. Ich meine, jene Damen und Herren in der Bundesregierung, die dafür verantwortlich sind, haben auch bei diesen Budgetüberschreitungen sehr verantwortungsvoll gehandelt.

Kollege Bauer! Sie haben von rund einer halben Milliarde Schilling gesprochen. Es sind genau 467,6 Millionen Schilling. Das ist viel Geld – das gebe ich zu –, das ist nicht zu vernachlässigen, aber ich habe schon gesagt, daß das sehr ausgeglichen und ausgewogen angeboten wird.

Ich möchte meinerseits nur einige Positionen ansprechen: Das Thema "Lehrlinge" ist heute wiederholt angeschnitten worden. Hier müssen wir gemeinsam vorgehen, und ich glaube, es gibt in den politischen Parteien überhaupt keine unterschiedliche Auffassung darüber, daß es eine nationale Aufgabe ist, alles zu unternehmen, junge Menschen von der Straße weg und in die Ausbildung zu bringen. Denn wenn sie entsprechend ausgebildet sind, sind sie auch für uns Garant für eine gute, sichere Zukunft. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Es ist ein Betrag von 1,5 Millionen Schilling für Medieneinschaltungen angesprochen worden. Es ist auch notwendig, all das zu bewerben; das waren Einschaltungen, in denen die Damen und Herren Unternehmer angesprochen wurden, sie mögen bei der Lehrlingsoffensive mitmachen. Das haben die Medien allgemein aufgenommen, das hat auch der ORF aufgenommen. Ich war erfreut, als ich im Radio hörte, daß sich wirklich Hunderte Unternehmer gemeldet haben, die zusätzlich Lehrlinge eingestellt haben. Auch dafür möchte ich Dank aussprechen.

Ich möchte noch eine Position ansprechen, und zwar die, daß wir auch mittellose bosnische Flüchtlinge, die in Österreich studieren, unterstützen, damit sie ihr Studium abschließen können. Ich halte das sehr wohl für sehr sinnvoll, denn wenn diese Menschen ausgebildet werden, bestens ausgebildet werden, können sie in ihre Heimat zurückkehren und dort auch sicherlich Gutes für ihr Volk leisten.

Die letzte Position, die ich ansprechen möchte, betrifft die Ausweitung der Aktivitäten der OSZE auf den Balkan und andere Krisenregionen, meine Damen und Herren. Das ist eine Position von 15,5 Millionen Schilling. Ich sehe das wirklich als Friedenssicherung. Ich glaube, die Bereitschaft der europäischen Völker ist gegeben, auch dort zu helfen, auch wenn es wahrscheinlich leider in vielen Fällen zu spät war.

Meine Damen und Herren! Ich habe es bereits angesprochen und glaube, es nochmals sagen zu dürfen: Diese finanziellen Änderungen sind ausgewogen, ausgeglichen, kostenneutral und sind Garant dafür, daß unser Budget in Ordnung ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, gebe ich bekannt, daß der von Herrn Abgeordneten Smolle eingebrachte Entschließungsantrag zurückgezogen wurde.

Zu Wort gemeldet ist jetzt Frau Abgeordnete Aumayr. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.49

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Kollege Schwarzenberger, Kollege Auer und jetzt auch Kollege Schrefel haben behauptet ... (Ruf bei den Freiheitlichen: "Schwafel"!) – "Schwafel" ist besser. (Heiterkeit.) Kollege Schwarzenberger, der Präsident des Bauernbundes, hat in einer Presseaussendung vom 19. November 1998 dezidiert folgendes behauptet:

"Im parlamentarischen Budgetausschuß vom 17. November stimmten die FPÖ und das Liberale Forum gegen die Genehmigung der Bundesmittel in der Höhe von 150 Millionen Schilling zur Behebung der Schweinekrise." – (Abg. Marizzi: Was hat das mit dem Tagesordnungspunkt zu tun?) – Das ist im Budgetüberschreitungsgesetz enthalten, lieber Kollege.

Diese Aussage von Herrn Präsidenten Schwarzenberger ist falsch, sie ist unrichtig, um nicht zu sagen: gelogen. (Widerspruch bei ÖVP und SPÖ. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) In keinem einzigen Ansatz der drei Budgetüberschreitungsgesetze – und ich habe sie alle hier –, in keinem einzigen dieser Gesetze steht auch nur eine einzige Ziffer (Abg. Schwarzenberger: Sie werden sich wundern, daß diese Gelder ausbezahlt werden können!) oder ein einziges Wort über 150 Millionen Schilling zur Bewältigung der Schweinekrise. Herr Kollege Schwarzenberger! Gehen Sie heraus und beweisen Sie mir das! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Der Beweis wird sein, daß die Bauern die Gelder ausbezahlt bekommen!)

De facto haben die Freiheitlichen am 17. November im Budgetausschuß gar nicht gegen diese Summe von 150 Millionen Schilling für die Bewältigung der Schweinekrise stimmen können, denn sie war nicht in einer einzigen Zeile vorhanden. Sie haben das auch nicht beschließen können, Herr Kollege Schwarzenberger. Es ist die Unwahrheit, was Sie medial behaupten. Gehen Sie hier heraus, Herr Kollege Schwarzenberger, nennen Sie mir und lesen Sie mir den Teil des Gesetzentwurfes vor, in dem etwas von diesen 150 Millionen Schilling für die Bewältigung der Schweinekrise, die – so wie Sie in Ihrer Aussendung behauptet haben – von der FPÖ abgelehnt wurden, steht! – Sie können es nicht, Herr Kollege Schwarzenberger, weil es in keinem der drei Gesetze steht!

Ihre Unfähigkeit, der krisengeschüttelten Landwirtschaft und den Schweinebauern auch nur im Ansatz zu helfen, ist ein Skandal, Herr Kollege Schwarzenberger! (Abg. Schwarzenberger: Frau Abgeordnete Aumayr! Daß das Geld ausbezahlt werden kann, ist der Beweis!) Herr Kollege Schwarzenberger! Aber das wurde nicht am 17. November beschlossen. Das ist der entscheidende Punkt. Am 17. November haben Sie das nicht beschlossen. Das ist überhaupt nicht wahr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wahr ist allerdings, Herr Kollege Schwarzenberger – passen Sie jetzt auf, denn das haben Sie in Ihrer Presseaussendung verschwiegen! –, daß Sie am 17. November den Bauern 187,5 Millionen Schilling weggenommen haben, und zwar die AIK-Kredite. Diese Summe haben Sie den Bauern weggenommen und haben umgeschichtet. Und was machen Sie mit diesen Geldern? – 30 Millionen Schilling bekommt der Landwirtschaftsminister für eine PR-Aktion zur Behebung der Rindfleischkrise, die Frau Ministerin Prammer sozusagen verursacht hat. (Zwischenruf der Abg. Fuchs.)

Die Bauern zahlen diese Werbekampagne in der Höhe von 60 Millionen Schilling dadurch, daß Sie ihnen das Geld wegnehmen, indem Sie ihnen einfach 187 Millionen Schilling von den AIK-Krediten abzweigen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Ich kann Ihnen nur sagen, Herr Schwarzenberger, das ist ein unglaublicher Skandal! Das ist wirklich das Letzte, wenn man so etwas macht! Das ist ein Schwindel! Sie haben auch die Unwahrheit gesagt. Ich hoffe, Sie werden das richtigstellen.

Wenn Sie wirklich wollen, daß die Bauern diese 150 Millionen Schilling jetzt aus diesem Titel bekommen, dann werden Sie unserem Antrag zustimmen müssen. (Abg. Schwarzenberger: Das ist schon beschlossen!) – Am 17. November ist es nicht beschlossen worden. Das stimmt ganz einfach nicht. (Abg. Schwarzenberger: Sie sollten sich einen besseren Finanzexperten nehmen!) – Nein. Für mich persönlich ist ein Finanzexperte, der hier zumindest die Kompetenz hat, der Herr Staatssekretär, und auch von seiner Seite ist diese Auskunft gekommen, lieber Herr Kollege Schwarzenberger. (Abg. Schwarzenberger: Er schüttelt den Kopf!)

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Zusatzantrag

der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Franz Koller, Anneliese Klein, Dr. Stefan Salzl, Robert Wenitsch, Mag. Gilbert Trattner betreffend Regierungsvorlage 1450 der Beilagen: 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998 – 2. BÜG 1998, siehe auch Ausschußbericht 1491 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage 1450 der Beilagen wird wie folgt ergänzt:

1. Im § 1 wird nach dem VA-Ansatz 1/60246 folgender VA-Ansatz eingefügt:

"1/60324 34 7344 230, Interventionen bei Schweinefleisch, 150 Millionen Schilling.

2. Im § 2 lit. c) Rücklagenauflösung lautet der VA-Ansatz wie folgt:

"2/51297 Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von Rücklagen 172,700".

3. Die Endsumme von § 1 und § 2 lautet daher nicht auf "467,607", sondern auf "617,607".

*****

Weiters bringe ich in meinem Namen sowie im Namen der Abgeordneten Koller, Klein und Dr. Salzl einen Entschließungsantrag ein. Es ist nämlich so, daß es in Österreich die Regelung gibt, daß Schweine ständig und täglich importiert werden dürfen, obwohl wir wirklich genug haben. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel.) – Im wahrsten Sinn des Wortes. Holland und Dänemark liefern täglich Lebendtiertransporte nach Österreich, und diese lebenden Schweine, die nach Österreich importiert werden, werden durch die Schlachtung zu österreichischen Schweinen. Holländische, dänische Schweine bekommen mit der Schlachtung den A-Stempel und werden somit den Konsumenten als österreichische Schweine untergejubelt. Das ist Betrug an den Konsumenten, und das ist Betrug an den Schweinemästern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Franz Koller, Anna Elisabeth Aumayr, Anneliese Klein, Dr. Stefan Salzl betreffend Hilfe für Schweinebauern

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert,

1. die Konsumententäuschung sofort zu beenden und nur mehr Fleisch von in Österreich geborenen und gemästeten Schweinen als österreichische Ware mit dem A-Stempel zu versehen, nicht aber Fleisch von lediglich in Österreich geschlachteten Schweinen,

2. die im EU-Vertrag vereinbarten, aber seit Mitte 1996 gestoppten degressiven Ausgleichszahlungen an österreichische Schweinehalter im gesamten Umfang noch 1998 auszuzahlen und

3. gesetzliche Vorkehrungen zur Streichung der AMA-Marketing-Beiträge für Schweine zu treffen."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Aumayr hat zwei Anträge vorgetragen, einen Zusatzantrag und einen Entschließungsantrag. Beide Anträge sind geschäftsordnungsgemäß überreicht worden, ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlungen miteinbezogen.

Ich erteile jetzt Herrn Abgeordneten Karl Gerfried Müller das Wort. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.57

Abgeordneter Karl Gerfried Müller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf die 3. BFG-Novelle 1998, in der unter anderem 24 Millionen Schilling für Zahlungen offener Rechnungen im Zusammenhang mit dem Bergwerksunglück in Lassing bereitgestellt wurden.

Es ist meiner Meinung nach mehr als befremdlich, daß die Freiheitlichen, aber auch die Liberalen im Ausschuß diese Mittel für Lassing abgelehnt haben. Die Grünen waren beispielsweise bei dieser Ausschußberatung überhaupt nicht anwesend. Offensichtlich ist es dort, wo keine Live-Kameras stehen und man sich daher nicht medial profilieren kann, nicht interessant genug, sich für bestimmte Interessen und für die Leidtragenden aus Lassing einzusetzen. Die SPÖ steht aber zu ihrem Versprechen, daher werden wir die Bereitstellung dieser Mittel selbstverständlich veranlassen.

Hohes Haus! Im Rahmen des 2. Budgetüberschreitungsgesetzes sind auch 32 Millionen Schilling zur Durchführung einer Marketingkampagne für österreichisches Rindfleisch vorgesehen. Mit diesen zusätzlichen Mitteln soll einerseits – wie bereits gesagt – diese Marketingkampagne durchgeführt werden, andererseits sollen auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung für österreichisches Rindfleisch getroffen werden. Begriffe wie BSE, Hormone im Rindfleisch und Fleischskandal gehören mittlerweile leider Gottes international zum aktuellen Wortschatz. Der Rindfleischskandal des heurigen Sommers bestätigt meiner Meinung nach die dringende Notwendigkeit EU-einheitlicher Regelungen und auch einheitlicher Prüfkriterien. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Positiv hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang die sofortige Reaktion unserer Konsumentenschutzministerin anläßlich der Rindfleischaffäre im Sommer dieses Jahres. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Motter.) Denn daß der Schutz der Gesundheit der Konsumenten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben muß, sollte doch für uns alle selbstverständlich sein. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Daher waren für mich auch die Anwürfe der Freiheitlichen über ein angebliches Fehlverhalten der Konsumentenschutzministerin und weitere Skandalisierungsversuche im Budgetausschuß – wie auch heute hier von diesem Pult aus vorgebracht – absolut unverständlich. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Das war doch ein Topfen, was die Frau Ministerin zum besten oder zum "schlechten" gegeben hat!)

Aber derartige Agitationen der Freiheitlichen sind ja nichts Neues: Zuerst ein beliebiges Thema skandalisieren, vorverurteilen, nach Verantwortung schreien und dann abspringen. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Kollegen! Es gibt unzählige Beispiele dafür. Ich verweise etwa auf eine Äußerung Ihres Parteiobmannes, des Kollegen Dr. Haider, zur ordentlichen Beschäftigungspolitik (Abg. Haigermoser: Er ist noch hilfloser als die Frau Prammer!), die in unserem Land neben dem Verlust der politischen Reputation großen Schaden im Tourismusbereich angerichtet hat. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Das ist die falsche Rede!)

Ich kann es Ihnen auch erklären! Eine der Folgen dieser massiven verbalen Entgleisung war eine Medienkampagne in Holland. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ist das deine Jungfernrede?) Diese Medienkampagne hat zu einem sehr starken Rückgang bei unseren Gästezahlen geführt und dem Image und der Wirtschaft einen großen Schaden zugefügt. (Abg. Haigermoser: Beenden Sie diese Peinlichkeit!) Ich stelle daher schon die Frage: Wo ist in diesem Zusammenhang die politische Verantwortung geblieben, die von Ihnen immer wieder eingefordert wird?

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erachte es für richtig und wichtig, alles zu tun, um das Vertrauen des österreichischen Konsumenten in das österreichische Rindfleisch zu erhalten. (Abg. Haigermoser: Das hat sich das Rednerpult nicht verdient, Herr Kollege!) Daher werde ich diesem Gesetzentwurf gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sagen Sie, sind Sie ein Quotenmann?)

19.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.01

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil Kollege Mühlbachler mich mehrmals direkt angesprochen hat. Er hat zwar gesagt, er möchte einen Hinweis gegen mich geben – Sie haben wohl gemeint, einen Hinweis für mich! –, aber das ist eigentlich egal, denn Ihre Rede hat mich in mehreren Punkten herausgefordert.

Erstens wäre es Ihnen, nämlich Ihnen von der Koalition, ganz gut angestanden, wenn Sie nicht diese Worte zum Thema der heimatvertriebenen Sudetendeutschen gewählt, sondern aufgrund des schlechten Gewissens überhaupt dazu geschwiegen hätten.

Ich möchte Ihre Ausführungen auch noch ein bißchen korrigieren: Nicht 2 Millionen Schilling sind in Summe für Sudetendeutsche oder sudetendeutsche Anliegen nunmehr im Gespräch, sondern tatsächlich beschließen wir beziehungsweise Sie heute 6 Millionen Schilling betreffend die Sudetendeutschen. (Abg. Mag. Mühlbachler: 10 Millionen insgesamt!) Und ich werde Ihnen das auch noch näher ausführen.

Leider Gottes wird das Geld in Form von Almosen verteilt und nicht mit einem Rechtsanspruch verankert, aber sei es drum! Wir sind froh darüber, daß aufgrund des politischen Druckes, den die Freiheitliche Partei in dieser Frage erzeugt hat (Rufe bei der ÖVP: Nein!), nunmehr auch bei Ihnen zumindest für einen kleinen Teilbereich die Geldbörse aufgeht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Von langer Hand können Sie das nicht vorbereitet haben, denn dann hätten Sie kein Budgetüberschreitungsgesetz gebraucht, sondern das schon letztes Jahr als Posten ins Budget aufge-nommen. Allein diese Zeitsystematik – die Betroffenen wissen das sehr genau – zeigt, daß das ausschließlich aufgrund des politischen Druckes, den wir Freiheitliche erzeugt haben, zustande gekommen ist. (Rufe bei der ÖVP: Nein!)

Aber zurück zu besagten insgesamt 6 Millionen Schilling. Wir beschließen auch – es wird Kolle-gen Schieder vielleicht freuen, wenn ich das erwähne – 4 Millionen Schilling für die Renovierung des Geburtshauses von Karl Renner, der Sudetendeutscher war, im Sudetenland. Ich wundere mich jedoch über den Konnex, nämlich daß das heute in diesem Junktim mit Budgetüberschreitung beschlossen wird.

2 Millionen Schilling gibt es nun für die vertriebenen Sudetendeutschen in Österreich! Im Gegenzug verhandelt die SPÖ 4 Millionen Schilling für das Geburtshaus des Karl Renner im Sudetenland heraus. Das ist auch gut und richtig, das soll so sein! Beides unterstützen wir, das ist gar keine Frage! Aber ich möchte, daß unsere Republik bei der Vergabe dieser 4 Millionen für das Geburtshaus von Karl Renner dafür Sorge trägt, daß nicht das gleiche passiert wie vor wenigen Jahren bei der Sanierung des Geburtshauses von Gustav Mahler. Dem damals – wohlgemerkt: nach der Wende! – aufgetretenen tschechischen Chauvinismus gilt es vorzubeugen.

Gustav Mahler, dessen Geburtshaus in Iglau, also in einem rein deutschen Gebiet, liegt, ist über jeden Verdacht erhaben, ein Nazi gewesen zu sein. Und dort, in Iglau, war es noch bis vor zwei Jahren verboten, anläßlich der Einweihung des Hauses eine Rede in deutscher Sprache zu halten! Es wurde damals auch verboten, an diesem Haus eine Gedenktafel in deutscher Sprache anzubringen – und dieses Verbot wurde bis heute nicht beseitigt!

Ich möchte die Regierung ersuchen, nicht nur das zu ändern, sondern auch dafür Sorge zu tragen, daß dieser tschechische Chauvinismus beim Geburtshaus des Karl Renner nicht durchschlägt und daß dort, auf deutschem Gebiet, eine Tafel mit deutscher Inschrift angebracht wird, die dieses großen Staatsmannes Österreichs entsprechend gedenkt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte diese Debatte aber auch zu einem Appell nützen und auf die am 2. Dezember stattfindende Sitzung des Finanzausschusses hinweisen. Im Finanzausschuß liegen zwei Anträge unserer Fraktion, durch deren Annahme man den Hausaufgaben betreffend die Sudetendeut-schen endlich nachkommen könnte. Damit würde beschlossen werden, daß jenes Geld, das den Sudetendeutschen tatsächlich gehört und auch zuordenbar ist sowie in Österreich vorrätig und vorhanden ist – allerdings nicht ausgeschüttet wird –, so es nicht von den individuellen Ansprüchen verbraucht wird, den Sudetendeutschen und den Vertriebenenverbänden in Form einer Stiftung zur Erhaltung des "Hauses der Heimat auf Ewigkeit" zugute kommt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist unser Anliegen! (Abg. Mag. Mühlbachler: 10 Millionen, jetzt!) Herr Kollege Mühlbachler, Sie sind nicht Mitglied des Finanzausschusses, aber Sie sind eingeladen, am 2. Dezember an der Finanzausschußsitzung teilzunehmen, um gemeinsam mit Kollegen Dietachmayr und uns für diesen Antrag Stimmung zu machen und dafür zu werben, daß den Sudetendeutschen jenes Recht zukommt, das ihnen zusteht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie haben die Chance, diesen Antrag dort nicht nur mitzutragen, sondern ihn durch Ihren Beitritt letztlich zu unterstützen. (Abg. Dr. Kostelka: Ihre Redezeit!) – Die Redezeitbeschränkung ist eine freiwillige, wenn ich Sie an die Geschäftsordnung erinnern darf, die Sie beschlossen ha-ben! Auch wenn das Lichterl leuchtet, hat der Redner maximal 20 Minuten Zeit! (Abg. Dr. Kostelka: Es ist trotzdem zu lange!) Und wir haben noch soviel Redezeit.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter! Sicherheitshalber teile ich Ihnen mit, daß die Restredezeit Ihres Klubs noch 7 Minuten beträgt.

Abgeordneter Dr. Martin Graf (fortsetzend): Auch wenn es Ihnen unangenehm ist, Herr Kollege Kostelka, in Fragen der Sudetendeutschen immer wieder an die Wahrheit erinnert zu werden, werden wir dieses Thema in diesem Haus immer und ewig behandeln, bis es zu einer Lösung kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Mühlbachler! Sie haben die Beneš-Dekrete angesprochen. Ich möchte Ihnen noch eine Botschaft mitgeben: Wenn Sie mit einem Beamten der EU über bilaterale und multilaterale Verhandlungen diskutieren oder darüber, ob es im Acquis Communautaire vorhanden ist oder nicht, dann ist es zwar als lobenswert zu bezeichnen, daß Sie endlich auch eine derartige Initiative starten, aber glauben Sie nicht alles, was Ihnen ein Beamter aus Brüssel erzählt – das kann ich Ihnen nur als Empfehlung mitgeben! Glauben Sie in diesem Punkt nicht alles, was ein Brüsseler Beamter sagt!

In diesem Zusammenhang möchte ich auch folgendes noch feststellen: Die Beamten werden das verhandeln, was der Wille der Kommission und der Gemeinschaftsbürger ist. Das werden Sie mit den Beitrittskandidaten verhandeln! Nur dann, wenn es unser Wille ist, daß über die Aufhebung der Beneš-Dekrete auf multilateraler Ebene verhandelt wird, werden die Beamten diesbezüglich verhandeln. Da allerdings Außenminister Schüssel, derzeit EU-Ratsvorsitzender, nicht hinter dieser gerechtfertigten Frage steht, werden auch die Beamten nicht anderer Meinung sein, warum sollten sie es?

Sie als Vertriebenensprecher der ÖVP sind dazu aufgerufen, sich dafür stark zu machen, daß die Europäische Union diese Frage, die – das muß man auch dazu sagen – nicht ausgeschlossen ist vom Acquis Communautaire, als multilaterale Frage sieht! Sie sollten nicht wie ein Beschwichtigungshofrat permanent im Inland herumreisen und behaupten, daß wir dafür ohnehin nichts machen können, daß man das leider bilateral machen muß! Aber auch dabei schlafen Sie, denn Sie schlafen auch bei den Hausaufgaben! Das sei Ihnen ins Stammbuch geschrie-ben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nehmen Sie Ihren Wählerauftrag, für die Vertriebenen einzutreten, endlich wahr und gehen Sie von der Rolle des Beschwichtigungshofrates ab! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.10

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.

Wir treten daher in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998 samt Titel und Eingang in 1450 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Aumayr und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Anträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Aumayr und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung eines neuen Voranschlags-Ansatzes in § 1 zum Inhalt hat.

Für den Fall Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ferner haben die Abgeordneten Aumayr und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend § 2 lit. c sowie die Änderung der Endsummen in den §§ 1 und 2 eingebracht.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Ich lasse daher sogleich über diese Teile in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung ersuche ich Sie um ein bejahendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

So Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Koller und Genossen betreffend Hilfe für Schweinebauern. (Abg. Schieder: Von wem ist der Antrag?) – Abgeordneter Koller und Genossen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Also nicht nach dem Inhalt fragen, sondern nach dem Antragsteller! Das ist ein "gutes" Zeichen für die Demokratie!)

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich sehe, dies ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 3. BFG-Novelle 1998 samt Titel und Eingang in 1451 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

So Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist gleichfalls die Mehrheit. Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Ich lasse nun über den Entwurf betreffend 3. BFG-Novelle 1999 samt Titel und Eingang in 1493 der Beilagen abstimmen.

Hiezu hat Herr Abgeordneter Smolle ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Weiters hat Herr Abgeordneter Mag. Trattner ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen daher zunächst zur getrennten Abstimmung über Art. I Z. 52 in Z. 6, und zwar in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem beitreten wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Ich lasse nunmehr über Art. I Z. 60 in Z. 6 ebenfalls in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte Sie für den Fall Ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Einlauf

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich gebe noch bekannt, daß in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 964/A bis 973/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 5272/J bis 5301/J eingelangt.

Verlangen im Sinne des § 99 (2) GOG

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters gebe ich bekannt, daß im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 969/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Gebarungs-überprüfung durch den Rechnungshof, und zwar betreffend Bankenaufsicht, ein Verlangen von 20 Abgeordneten gemäß § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.

Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist diese Gebarungsüberprüfung auch ohne Beschluß des Nationalrates durchzuführen.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 19.16 Uhr – das ist im unmittelbaren Anschluß an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung: 19.16 Uhr