Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 98

eine längerfristige und auch konsistente Struktur und Politik zu verfolgen, damit eine entsprechend nachhaltige Wirkung sichergestellt ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Eine Gesamtevaluierung im Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung über sämtliche Maßnahmen, für sämtliche Säulen, wie wir sie bezeichnen, würde sich aufgrund der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und der unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen der Mitgliedstaaten als tatsächlich sehr schwierig – Sie haben schon darauf verwiesen – gestalten. Dies wäre aber notwendig, um der jeweils spezifischen Situation in den Mitgliedstaaten gerecht zu werden.

Für das Jahr 1998 wurde daher nach einer sehr langen Diskussion eine aus meiner Sicht sehr übersichtliche Form gewählt: Mittels sogenannter Diamonds wird die Situation in den Mitgliedsländern anhand wichtiger Arbeitsmarktindikatoren wie Beschäftigungsquote, Jugendarbeitslosigkeitsquote, Langzeitarbeitslosigkeitsquote, dem sogenannten Agenda Gap und anderen Kriterien dargestellt, um so Verbesserungen und auch Verschlechterungen der Beschäftigungssituation nach der Implementierung der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung feststellen zu können.

Ich glaube, es war wichtig – ich hatte noch nicht die Gelegenheit, dem Hohen Haus über dieses Instrument der Evaluierung zu berichten –, Ihnen diese Information im Zuge der Beantwortung der Dringlichen Anfrage des Liberalen Forums zur Kenntnis zu bringen.

Noch eine Information hinsichtlich der quantitativen Zielsetzungen: Bezüglich der Leitlinien 1 bis 3 erfolgt eine genaue Überprüfung der Angaben durch die Kommission. Ein direkter Vergleich der Ergebnisse ist allerdings bislang aufgrund der unterschiedlichen statistischen Erfassungssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr schwierig, weshalb eine diesbezügliche Studie von EUROSTAT geplant ist. Parallel dazu soll eine Angleichung der nationalen statistischen Erfassungs- und Auswertungssysteme erfolgen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Es wäre noch sehr viel zur Einleitung der Dringlichen Anfrage zu sagen. Ich erlaube mir aber, nun – in komprimierter Form – zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen zu kommen.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Wie ich bereits in meinen einleitenden Bemerkungen zum Ausdruck gebracht habe, ist aufgrund der Ausgliederung des Arbeitsmarktservices im Jahre 1994 deutlich zwischen der politischen Funktion und der Durchführungskompetenz auf Ebene der Organe des Arbeitsmarktservices zu unterscheiden. Ich habe auch schon wiederholt öffentlich festgestellt, daß gemäß den eindeutigen Bestimmungen des Arbeitsmarktservicegesetzes der Verwaltungsrat die wesentlichen Personalentscheidungen trifft. Auf Grundlage der klaren und einstimmigen Entscheidung des Landesdirektoriums im Jänner 1999 gehe ich davon aus, daß die dort vereinbarten Reformen im Rahmen der aktuellen personellen Besetzungen unverzüglich angegangen und umgesetzt werden.

Ich halte ausdrücklich fest, daß für mich das Entscheidende ist, daß die Umsetzung des Reformkonzeptes im Arbeitsmarktservice konsequent und sehr kurzfristig in Angriff genommen wird. Denn es geht dabei um die Situation am Arbeitsmarkt, um die Arbeitsuchenden, aber auch um eine Intensivierung des Kontaktes zu den Betrieben, damit eine Verbesserung der Arbeitsmarktlage in Wien erzielt werden kann.

Zur Frage 4:

Die Reform des Arbeitsmarktservices wurde im Jahre 1994 in Abstimmung mit den Sozialpartnern, vor allem aber auch in Übereinstimmung mit dem Regierungspartner, der ÖVP, vorgenommen und hat ihren Niederschlag im Arbeitsmarktservicegesetz gefunden. Ich kann nicht nachvollziehen, sehr geschätzte Damen und Herren, daß das Arbeitsmarktservice als Spielball sozialistischer oder gewerkschaftlicher Interessen bezeichnet werden kann (Abg. Meisinger: Genau so ist es! ... Spielwiese ...!), da auf allen Ebenen der Organisation des Arbeits


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