S 4‑NR/XX. GP.

 

 

S T E L L U N G N A H M E

 

 

des Hauptausschusses vom 13. November 1996

gemäß Art. 23e B‑VG

 

 

          Wirtschafts‑ und Währungsunion:

 

          RAT 7940/96 UEM 15

          Vorbereitung von Stufe 3 der WWU (8604/EU XX. GP‑NR),

          RAT 7779/96 UEM 14

          Wirtschafts‑ und Währungsunion/Stabilitätspakt

          (9336/EU XX. GP‑NR),

          RAT 8998/96 UEM 35

          Ziel, das übermäßige Defizit in Österreich zu beenden

          (11489/EU XX. GP‑NR),

          COM SEK (96) 1489 endg.

          Verstärkung der Konvergenz in Stufe 3 der WWU

          (11979/EU XX. GP‑NR)

          und

          COM SEK (96) 1489 endg.

          Verstärkung der Konvergenz in Stufe 3 der WWU

          (12394/EU XX. GP‑NR)

 

 

Der zuständige Bundesminister wird daher ersucht,

 

1.       die gemäß des Maastrichtvertrages vorgesehenen Maßnahmen sowohl im Rahmen der EU als auch in Österreich konsequent weiterzuverfolgen, um sicherzustellen, daß die erforderlichen Vorbereitungsschritte zur Einführung der einheitlichen Währung zeitgerecht ergriffen werden können,


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2.       jeder Änderung der Konvergenzkriterien strikt entgegenzutreten, weil die europäische Gemeinschaftswährung die gleiche Stabilität und Kaufkraft wie der österreichische Schilling haben soll,

 

3.       durch intensivierte Zusammenarbeit mit denjenigen EU‑Mitgliedstaaten, die noch nicht beginnend mit 1.1.1999 an der dritten Stufe der Wirtschafts‑ und Währungsunion teilnehmen werden, sicherzu­stellen, daß möglichst bald alle Mitgliedstaaten der Wirtschafts‑ und Währungsunion angehören können.

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung von unmittelbar anwendbaren Rechtsakten gerichtet, die Angelegenheiten betreffen, die durch Bundesgesetz umzusetzen wären.