S 7‑NR/XX. GP.

S T E L L U N G N A H M E

 

des Hauptausschusses vom 3. Dezember 1996

gemäß Art. 23e B‑VG

 

          Regierungskonferenz/Grundrechte

 

          SON CONF/3940/96

          Regierungskonferenz, Grundrechte, österreichisches und italienisches Papier

          (14219/EU XX. GP),

          SON CONF/3940/96

          Regierungskonferenz, Grundrechte, österreichisches und italienisches Papier

          (14220/EU XX. GP),

          SON CONF/3945/96

          Regierungskonferenz, Grundrechte, Papier der Präsidentschaft

          (14225/EU XX. GP‑NR)

          Kommission Entwurf einer Entschließung

          Nichtdiskriminierung von Behinderten

          (14628/EU XX. GP)

          RAT 10224/96, SOC 276

          Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung von Behinderten

          (15340/EU XX. GP)

          RAT 10990/96, SOC 329

          Entschließung zur Chancengleichheit von Behinderten

          (15821/EU XX. GP)

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert im Zuge der Regierungskonferenz zur Reform der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht, in Weiterführung der österreichisch‑italienischen Initiative mit Nachdruck dafür einzutreten, daß

 

die Beachtung der Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit in den Verträgen verankert werden,


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die Voraussetzungen für einen Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Protokolle geschaffen werden,

 

ein Verbot der Diskriminierung insbesondere aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts, der Muttersprache, der Religion, der politischen oder jeder anderen Überzeugung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der sozialen Herkunft oder des Vermögens, der Behinderung, der sexuellen Orientierung oder jeder anderen besonderen Gegebenheit in die Verträge aufgenommen wird,

 

eine Bestimmung aufgenommen wird, wonach die Europäische Union bei allen ihren Aktivitäten die Bedürfnisse behinderter Menschen berücksichtigt.

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung von Rechtsakten gerichtet, die der Erlassung von Bundesverfassungsgesetzen bzw. diesen gleichrangigen Staatsverträgen bedürfen.