S 9‑NR/XX. GP

 

S T E L L U N G N A H M E

 

des Hauptausschusses vom 13. Juni 1997

gemäß Art. 23e B‑VG

 

 

Regierungskonferenz

RAT SN 600/97 (C101) Konsolidierter Vertragsentwurf

(27173/EU XX. GP)

 

RAT SN 543/97 C44 Engere Zusammenarbeit ‑ Flexibilität

(26497/EU XX. GP)

 

RAT SN 542/97 C43 Organe der Union

(26496/EU XX. GP)

 

RAT SN 541/97 C42 Effiziente und kohärente Außenpolitik

(26495/EU XX. GP)

 

RAT SN 540/97 C41 Die Union und die Bürger

(26494/EU XX. GP)

 

RAT SN 539/97 C40 Freiheit, Sicherheit und Recht

(26493/EU XX. GP)

 

 

Die Bundesregierung wird ersucht,

 

a)       sich auch in der Endphase der Verhandlungen über die Reform des EU‑Vertrages für möglichst substantielle Regelungen zur Beschäftigungspolitik einzusetzen. Insbesondere möge die Bundesregierung dafür eintreten, daß folgende Elemente in das Ergebnis der Regierungskonferenz aufgenommen werden:

 

‑         die Aufnahme des Beschäftigungskapitels in den EU‑Vertrag. In diesem Zusammenhang wird die österreichische Position der Verankerung des Zieles der "Erreichung der Vollbeschäftigung" weiter unterstützt.


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‑         die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur verstärkten Koordinierung ihrer Beschäftigungspolitik, wobei die primäre Verantwortung für die Beschäftigung auf Ebene der Mitgliedstaaten bleiben soll;

 

‑         die Berücksichtigung des Beschäftigungszieles bei allen Aktivitäten und Maßnahmen der Gemeinschaft;

 

‑         die Einsetzung eines Koordinations‑ und Überwachungsmechanismus, der eine regelmäßige Überprüfung der nationalen Beschäftigungspolitik anhand von beschäftigungspolitischen Leitlinien des Rates vorsieht und die Möglichkeit von Empfehlungen an Mitgliedstaaten eröffnet, wobei die primäre Verantwortung für die Beschäftigung auf Ebene der Mitgliedstaaten bleiben soll. In diesem Kontext wird die Bundesregierung ersucht, sich für ein Zusammenwirken zwischen dem Art. 103‑Verfahren (Koordinierung der Wirtschaftspolitik) und dem vorgenannten beschäftigungspolitischen Überprüfungsverfahren einzusetzen

 

b)       im Rahmen der Verhandlungen um den Wachstums‑ und Stabilitätspakt dafür einzutreten, daß folgende Überlegungen in dieses Ergebnis der Regierungskonferenz einfließen:

 

‑         die im Entwurf einer Entschließung des Europäischen Rates über den Stabilitäts‑ und Wachstumspakt durch die Formulierung "in der Regel" vorgesehene Flexibilität bei der Prüfung der Frage, ob ein Wirtschaftsrückgang schwerwiegend ist (Punkt 7 der vorgesehenen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten) soll erhalten bleiben.


 

‑         um in Zusammenhang mit der Verabschiedung des Stabilitäts‑ und Wachstumspaktes eine entsprechende Berücksichtigung des Beschäftigungszieles sicherzustellen, sollen sämtliche Bemühungen unterstützt werden, neben der geplanten Entschließung bezüglich der Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite auch eine Entschließung bezüglich der Berücksichtigung beschäftigungspolitischer Zielsetzungen der Wirtschaftspolitik zu verabschieden.

 

          Das gegenständliche Vorhaben ist teilweise durch Bundesgesetz bzw. mit diesen gleichrangigen Staatsverträgen umzusetzen.