Wahl von Ständigen Unterausschüssen
Ständiger Unterausschuß des Hauptausschusses: auf Tagesordnung in der 1. Sitzung des AusschussesWahl des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses
Wahl des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses (mit 17 Mitgliedern und 17 Ersatzmitgliedern)
Wahl des Ständigen Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten (mit 17 Mitgliedern)
Wahl des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses (mit 17 Mitgliedern)
Wahl des Ständigen Unterausschusses des Landesverteidigungsaus. (mit 17 Mitgliedern)