NATIONALRAT

 

 

 

            Der   H a u p t a u s s c h u s s   hält Freitag, den 2. März 2001, um 8.15 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) Sitzung.

(Die für Dienstag, den 27. Feber 2001 um 15 Uhr in Aussicht genommene Sitzung entfällt!)

 

 

 

T A G E S O R D N U N G

 

 

 1.)

Antrag des Bundesministers für Justiz auf Zustimmung zur Erlassung der Verordnung über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 1999 (81/HA)

 

 2.)

Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Ausmaß der auf Grund des Ausfuhrförderungsgesetzes 1981 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruch­nahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen in der Zeit vom 1. Oktober 2000 bis 31. Dezember 2000 (4. Quartal 2000) (86/HA)

 

 

Wien, 2001 02 23

 

 

 

Dr. Heinz   F i s c h e r  

 

Obmann

 

 

A v i s o

 

           Es besteht Einvernehmen, dass im Falle der rechtzeitigen Einbringung des Antrages auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 98 GOG betreffend “Universitätsreform” die Tagesordnung um diesen Punkt ergänzt werden soll.

                                                                                                                                               ./.

 

 

           Weitere Sitzungen des Hauptausschusses sind für

 

Mittwoch, den 21. März 2001, um 15 Uhr (insbesondere für Europäischen Rat Stockholm),

Mittwoch, den 25. April 2001, um 15 Uhr,

Mittwoch, den 23. Mai 2001, um 15 Uhr,

Mittwoch, den 13. Juni 2001, um 10 Uhr (für Europäischen Rat Göteborg)  und

Donnerstag, den 12. Juli 2001, um 10 Uhr (letzter Termin vor der Sommerpause)

 

in Aussicht genommen.

 

 

 

Wien, 2001 02 23