NATIONALRAT
 
 
 
            Der   U n t e r a u s s c h u s s   d e s   V e r f a s s u n g s a u s s c h u s s e s   zur Vorbehandlung
 
 

 

des Antrages 67/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz zur Begründung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Angelegenheiten des Tierschutzes geändert wird
und
des Antrages 15/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz der Tiere (Bundes-Tierschutzgesetz - TSchG)
sowie
des Antrages 68/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz von Tieren (Tierschutzgesetz – TSchG)

 
 
hält Freitag, den 14. Dezember 2001, um 10.30 Uhr im Lokal IV Sitzung.
 
 
 

Wien, 2001 11 20
 
 
 

 

Dr. Günther   K r ä u t e r  

 

Obmann


 
                                                                                                                                                     
 

Es ist in Aussicht genommen, diese Sitzung um 12.30 Uhr zu beenden.

 

NATIONALRAT
 
 

A v i s o
 
 
Auf Grund des Beschlusses des Verfassungsausschusses vom 5. Dezember 2001 hat der Unterausschuss des Verfassungsausschusses zur Vorbehandlung
 
 

 

des Antrages 67/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz zur Begründung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Angelegenheiten des Tierschutzes geändert wird
und
des Antrages 15/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz der Tiere (Bundes-Tierschutzgesetz - TSchG)
sowie
des Antrages 68/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz von Tieren (Tierschutzgesetz – TSchG)

 
 
nunmehr auch die Vorlage:
 
 
Antrag 144/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch, Georg Schwarzenberger und Genossen betreffend Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes für Tiere
 
 
vorzubehandeln.
 
 
           Dies ist auf der bereits ausgegebenen Tagesordnung für die Sitzung am 14. Dezember 2001, um 10.30 Uhr noch nicht berücksichtigt.
 
 
 

Wien, 2001 12 12