NATIONALRAT
 
 
 
            Der   U n t e r a u s s c h u s s   d e s   V e r f a s s u n g s a u s s c h u s s e s   zur Vorbehandlung der Regierungsvorlagen:
 
 

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz-RFG), BGBl.Nr. 379/1984, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2001 und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2000 geändert werden  (634 der Beilagen),
Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privates Fernsehen erlassen werden (Privatfernsehgesetz - PrTV-G)  (635 der Beilagen)
und
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte erlassen wird und das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz sowie das Rundfunkgesetz geändert werden (285 der Beilagen)

 
 
hält Freitag, den 22. Juni 2001, um 10 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) Sitzung.
 
 
 

Wien, 2001 06 15
 
 

 

Dr. Peter   W i t t m a n n  

 

Obmann


                                                                                                                                                     
 

A v i s o
 
           Diese Unterausschuss-Sitzung wird öffentlich zugänglich sein und vom ORF live übertragen werden.
 
           Eine weitere Sitzung ist für Dienstag, den 26. Juni 2001, um 14 Uhr in Aussicht genommen.