3/AE XXI.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend Aussetzung der Allgemeinen Wehrpflicht
Die verringerte militärische Bedrohung Österreichs eröffnet die Chance, ein demokratisches
Grundprinzip, nämlich das der Freiwilligkeit, auch im Bundesheer einzuführen. Wird den
jungen Staatsbürgern im Gegenzug ein entsprechend attraktives Entgelt angeboten, so kann
für eine Übergangsphase die Wehrpflicht ausgesetzt werden, ohne sofort eine grundsätzliche
Änderung der Heeresplanungen oder des Zivildienstsystems vornehmen zu müssen.
Im Wahlkampf haben sich alle Parteien die Wehrpflichtabschaffung auf ihre Fahnen
geschrieben. Nach dem Wahltag sieht es jedoch so aus, daß das Freiwilligkeitprinzip nur
bedingt und erst in einem Jahrzehnt gelten soll. So hat beispielsweise die ÖVP eine
Zustimmung zur Abschaffung der Wehrpflicht an eine vorherige Aufgabe der Neutralität
geknüpft. Der designierte Armeechef Horst Pleiner hat dazu festgehalten: „Es werden
Dinge miteinander verknüpft, die nichts miteinander zu tun haben. Ich sehe keine Bindung
an die sicherheitspolitische Situation.“ (Die Presse, 22.10.99) Es ist nicht einzusehen, daß
ausgerechnet die Abschaffung der Wehrpflicht - eines der wenigen Wahlkampfangebote an
junge Leute - für diese Gesetzgebungsperiode ein leeres Wahlversprechen bleiben soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert die gesetzlichen, budgetären und finanziellen
Voraussetzungen zu schaffen, daß zum 1.06.2000 die Allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt
und das Wehr - und Zivildienstsystem auf Freiwilligkeit umgestellt werden kann. Mit der
Einführung eines Monatsentgeltes in der Höhe von 12.000 Schilling für Wehr - und
Zivildiener können in einer Übergangsphase von zwei Jahren die derzeitigen
Personalplanungsgrundlagen in Kraft bleiben. Die friedens - und sicherheitspolitische
Zukunft des Landes möge in dieser Übergangsperiode im Rahmen eines runden Tisches, an
dem alle Parlamentsparteien, Interessenverbände und ExpertInnen eingebunden sind, auf
eine neue Grundlage gestellt werden.