3/AE XXI.GP

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aussetzung der Allgemeinen Wehrpflicht

 

 

Die verringerte militärische Bedrohung Österreichs eröffnet die Chance, ein demokratisches

Grundprinzip, nämlich das der Freiwilligkeit, auch im Bundesheer einzuführen. Wird den

jungen Staatsbürgern im Gegenzug ein entsprechend attraktives Entgelt angeboten, so kann

für eine Übergangsphase die Wehrpflicht ausgesetzt werden, ohne sofort eine grundsätzliche

Änderung der Heeresplanungen oder des Zivildienstsystems vornehmen zu müssen.

 

Im Wahlkampf haben sich alle Parteien die Wehrpflichtabschaffung auf ihre Fahnen

geschrieben. Nach dem Wahltag sieht es jedoch so aus, daß das Freiwilligkeitprinzip nur

bedingt und erst in einem Jahrzehnt gelten soll. So hat beispielsweise die ÖVP eine

Zustimmung zur Abschaffung der Wehrpflicht an eine vorherige Aufgabe der Neutralität

geknüpft. Der designierte Armeechef Horst Pleiner hat dazu festgehalten: „Es werden

Dinge miteinander verknüpft, die nichts miteinander zu tun haben. Ich sehe keine Bindung

an die sicherheitspolitische Situation.“ (Die Presse, 22.10.99) Es ist nicht einzusehen, daß

ausgerechnet die Abschaffung der Wehrpflicht - eines der wenigen Wahlkampfangebote an

junge Leute - für diese Gesetzgebungsperiode ein leeres Wahlversprechen bleiben soll.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert die gesetzlichen, budgetären und finanziellen

Voraussetzungen zu schaffen, daß zum 1.06.2000 die Allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt

und das Wehr - und Zivildienstsystem auf Freiwilligkeit umgestellt werden kann. Mit der

Einführung eines Monatsentgeltes in der Höhe von 12.000 Schilling für Wehr - und

Zivildiener können in einer Übergangsphase von zwei Jahren die derzeitigen

Personalplanungsgrundlagen in Kraft bleiben. Die friedens - und sicherheitspolitische

Zukunft des Landes möge in dieser Übergangsperiode im Rahmen eines runden Tisches, an

dem alle Parlamentsparteien, Interessenverbände und ExpertInnen eingebunden sind, auf

eine neue Grundlage gestellt werden.