6/AE XXI.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend Umsetzung des Frauenvolksbegehrens
Im Jahre 1997 wurde in Österreich das Frauenvolksbegehren durchgeführt, das mit ca.
645.000 Unterschriften eines der erfolgreichsten aller in Österreich jemals durchgeführten
Volksbegehren war. 1998 wurden die zwölf Punkte dieses Volksbegehrens lange und
ausführlich im Parlament beraten.
Von Seiten der Regierungsparteien gab es zahlreiche Beteuerungen, den Forderungen der
UnterzeichnerInnen nachkommen zu wollen. So meinte Bundeskanzler Viktor Klima in
einer Sondersitzung des Nationalrates zum Frauenvolksbegehren vom 8. Juli 1999: "Ich
bekenne mich nach wie vor zur Umsetzung der Ziele des Frauen - Volksbegehrens. Ich
bekenne mich auch zur Umsetzung der überwiegenden Anzahl der Punkte.“ Und weiter:
„Ich glaube, das die Forderung nach der Verankerung des Rechtsanspruchs auf
Teilzeitarbeit bis zum Schuleintritt des Kindes mit Rückkehrrecht auf einen
Vollzeitarbeitsplatz eine völlig berechtigte Forderung ist und umgesetzt werden sollte. Und
wir werden uns auch sehr stark dafür einsetzen.
Unterrichtsministerin Gehrer meinte in der gleichen Sondersitzung: „Ich meine, dass noch
viele Maßnahmen wirklich notwendig sind. Wir brauchen die verbindliche Quotenregelung in
verschiedenen Bereichen, Frauen, die Netzwerke bilden,...“ An anderer Stelle: "Es zeigt
nämlich, dass wir dieses Thema sehr ernst nehmen und dass es uns ein Anliegen ist,
Zielsetzungen in Richtung Verbesserung der Situation von Frauen, Gleichbehandlung der
Frauen, Gleichstellung der Frauen auch wirklich umzusetzen.“
Leider wurde trotz dieser Beteuerungen bis heute nicht eine einzige der zwölf Forderungen
des Frauenvolksbegehrens im Parlament adäquat umgesetzt, und auch sonst lässt die
österreichische Bundesregierung bereits seit längerer Zeit praktisch jegliche Maßnahmen zur
Gleichstellung und sozialen Absicherung von Frauen in der Gesellschaft vermissen.
Der nunmehr neu gewählte Nationalrat soll daher die Gelegenheit erhalten, unter Beweis zu
stellen, dass es ihm ernst ist mit der Umsetzung von Frauenforderungen und dass die 21.
Gesetzgebungsperiode eine für die Frauen in Österreich erfreulichere sein wird als es die
20. war. Auch die bevorstehende Jahrhundertwende sollte Anlass genug sein, endlich
Maßnahmen umzusetzen, die einer demokratischen und gleichberechtigten Gesellschaft
würdig sind und sich von Vorurteilen und Diskriminierungen vergangener Jahrhunderte zu
befreien.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundeskanzler, die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Ministerin für
Frauenangelegenheiten sowie die Ministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
werden aufgefordert, dem Parlament bis Anfang Februar 2000 Vorschläge zu einer
Umsetzung der Forderungen des Frauenvolksbegehrens vorzulegen. Diese zwölf
Forderungen sind folgende:
1. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Bundes - Verfassungsgesetz zu
verankern. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) verpflichtet sich
damit zum aktiven Abbau der Benachteiligung von Frauen.
2. Unternehmen erhalten Förderungen und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür
sorgen, daß Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der
Bevölkerung vertreten sind.
3. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist anzustreben. Deshalb ist ein
Mindesteinkommen von öS 15.000,- brutto, das jährlich dem Lebenskostenindex
angepaßt wird, zu sichern.
4. Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind arbeits - und sozialrechtlich der vollen
Erwerbsarbeit gleichzustellen.
5. Keine Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage.
6. Die Gleichstellung der Frauen muß auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert
werden. Die Bundesregierung hat geschlechtsspezifische Statistiken zu den Themen
Beruf und Bildung zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.
7. Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Daher hat der
Gesetzgeber für die Bereitstellung ganztägiger qualifizierter Betreuungseinrichtungen für
Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Tagesmütter sind auszubilden und arbeits - und
sozialrechtlich abzusichern.
8. Zwei Jahre Karenzgeld für AlleinerzieherInnen.
9. Gesetzlich garantierter Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres
Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollarbeitszeit.
10. Ausdehnung der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen.
11. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem
Existenzminimum liegen darf. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht
erwerbstätig ist, hat
der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit
wirken pensionserhöhend.
12. Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die
tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist.
Zusätzlich mögen die genannten MinisterInnen sowie der Minister für Wissenschaft und
Verkehr sowie der Minister für Inneres bis Februar 2000 dem Nationalrat konkrete
Vorschläge zur Umsetzung von (legistischen und anderen) Maßnahmen folgenden Inhalts
bzw. folgender Zielsetzung unterbreiten:
1. Maßnahmen, die garantieren, dass das (bereits im Gleichbehandlungsgesetz normierte)
Verbot der geschlechtsspezifischen Entgeltdiskriminierung tatsächlich Realität wird.
2. Maßnahmen, um eine Erhöhung des Frauenanteils in den obersten Gremien des
Arbeitsmarktservice zu bewirken. Insbesondere soll dabei die Einhaltung verbindlicher
Frauenquoten bei der Bestellung der obersten FunktionärInnen durch MinisterInnen
vorgeschrieben werden sowie bei den auszuschreibenden Funktionen eine
Bevorzugungsregelung für bestqualifizierte Frauen normiert werden (wie im Antrag
1039/A der Abgeordneten Petrovic, Pollet - Kammerlander und FreundInnen gefordert).
3. Maßnahmen, damit die Zeiten, die ArbeitnehmerInnen in Elternkarenz verbringen, für
die Anrechnung dienstzeitabhängiger Ansprüche (z.B. für die Abfertigung) voll
angerechnet werden, wie das bei Zeiten, die beim Heer verbracht werden (auch bei
freiwilligen!) der Fall ist. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag ist dem Nationalrat
zuzuleiten (wie im Antrag 951/A der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Öllinger und
FreundInnen gefordert).
4. Maßnahmen, die garantieren, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das
Vorhandensein eines Frauenförderplanes in Betrieben ein Zuschlagskriterium ist (wie in
Antrag 663/A der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Petrovic und FreundInnen
gefordert).
5. Maßnahmen, die garantieren, dass bei Personen mit Betreuungspflichten bei der
Arbeitsplatzvermittlung auf die Öffnungszeiten vorhandener
Kinderbetreuungseinrichtungen Rücksicht zu nehmen ist sowie, dass
Kinderbetreuungspflichten als wichtiger Grund für die Ablehnung einer Beschäftigung
gelten und daher nicht zu einem Verlust des Arbeitslosengeldes führen (wie in Antrag
503/A der Abgeordneten Öllinger, Pollet - Kammerlander und FreundInnen gefordert).
6. Maßnahmen, die garantieren, dass das Karenzgeld allen Alleinstehenden bis zur
Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes gewährt wird (wie in Antrag 503/A der
Abgeordneten Öllinger, Pollet - Kammerlander und FreundInnen gefordert).
7. Maßnahmen, damit der Begriff „Karenzurlaub", der ja kein Urlaub im herkömmlichen
Sinn ist, in allen bestehenden Gesetzen durch den Begriff "Karenzzeit" oder auch
"Elternkarenz“ ersetzt wird.
8. Maßnahmen, die garantieren, dass die in Österreich tätigen Frauen - und
Mädchenberatungsstellen eine entsprechende Basisfinanzierung haben und nicht jedes
Jahr um ihre Existenz zittern müssen.
9. Maßnahmen, um die "Mitwirkungspflicht im Erwerb des anderen“ aus dem Ehegesetz zu
entfernen oder zumindest dafür zu sorgen, dass mittätige EhegattInnen einen
Entgeltanspruch für ihre Mitarbeit erwerben, der einem arbeitsrechtlichen entspricht.
10. Maßnahmen, um zu garantieren, dass ein Anreiz für politische Parteien geschaffen
wird, ihre Frauenquoten zu erhöhen, indem ein Teil der Parteienförderung an
Frauenquoten gebunden wird (wie im Antrag 146/A der Abgeordneten
Pollet - Kammerlander und FreundInnen vorgeschlagen).
11. Maßnahmen, um zu garantieren, dass Frauen, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt
werden, während eines diesbezüglichen Verfahrens erhöhter Kündigungsschutz
gewährleistet wird.
12. Maßnahmen, um die Behaltefrist nach einer Elternkarenz wieder auf 26 Wochen
auszudehnen.
13. Maßnahmen, um zu garantieren, dass die Gleichbehandlungskommission des Bundes
sowie die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft vollwertige Behörden
werden und damit die Kompetenz zur Erlassung von Bescheiden haben.
14. Maßnahmen, um zu garantieren, dass es in Österreich endlich eine ausreichende Zahl
von qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder aller
Altersgruppen gibt.
15. Maßnahmen, um zu garantieren, dass bei der Berechnung der Notstandshilfe sowie der
Ausgleichszulage das PartnerInneneinkommen nicht angerechnet wird (wie im Antrag
477/A(E) des Abgeordneten Öllinger und FreundInnen gefordert).
16. Maßnahmen, um zu garantieren, dass für alle Frauen die Möglichkeit besteht, einen
eigenständigen Pensionsanspruch zu erwerben (wie im Antrag 5951A(E) des
Abgeordneten Öllinger und FreundInnen gefordert).
17. Maßnahmen, um zu garantieren, dass mehr Väter Verantwortung für ihre Kinder
übernehmen und Elternkarenz in Anspruch nehmen.
18. Maßnahmen, um zu garantieren, dass die Normalarbeitszeit - bei Lohnausgleich - auf 35
Stunden verkürzt wird und dass es zu einem Abbau von Überstunden kommt.
19. Maßnahmen, um zu garantieren, dass Personen, die sich in sog. „prekären“
Arbeitsverhältnissen befinden (Teilzeitarbeit, geringfügig Beschäftigte,
LeiharbeitnehmerInnen) sozial und arbeitsrechtlich abgesichert sind.
20. Maßnahmen, um zu garantieren, dass Mädchen sich frei für einen nicht von
Geschlechterstereotypen geleiteten Ausbildungsweg entscheiden können.
21. Maßnahmen, um alle Betriebe zu verpflichten, jährlich einen Gleichbehandlungsbericht
zu erstellen und der Anwältin für Gleichbehandlung zuzuleiten.
22. Maßnahmen, um der Anwältin für Gleichbehandlung ein adäquates Arbeiten zu
ermöglichen (Gleichbehandlungsanwältinnen in jedem Bundesland, personelle
Aufstockung der Bundes - Anwaltschaft, etc.).
23. Maßnahmen, um zu garantieren, dass in Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes
verpflichtend geschlechtergerechte Sprache verwendet wird (wie in Antrag 370/A der
Abgeordneten Pollet - Kammerlander und FreundInnen gefordert).
24. Maßnahmen, damit Frauen, die abseits des Arbeitsplatzes sexuell belästigt werden, ein
entsprechender strafrechtlicher Schutz gewährt wird.
25. Maßnahmen, damit Eltern ein Recht auf Teilzeitarbeit bis zum 6. Lebensjahr ihres
Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit gewährt wird.
26. Maßnahmen, damit Frauen, die Opfer gewalttätiger Partner werden, ausreichende
Beratungs -, Unterstützungs - und Wohnmöglichkeiten zu Verfügung stehen.
27. Maßnahmen, damit garantiert ist, dass das Bundes - Gleichbehandlungsgesetz bei
Ausgliederungen von Betrieben aus dem öffentlichen Sektor in diesen weitergilt.
28. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass alle in Zukunft neu geschaffenen Berufe
geschlechtergerechte Bezeichnungen bekommen.
29. Maßnahmen, damit garantiert ist, dass in allen bei Ministerien eingerichteten
Arbeitsgruppen, Gremien und Beiräten Frauen in entsprechender Anzahl vertreten sind.
30. Maßnahmen, damit in Zukunft garantiert ist, dass nicht einzelne MinisterInnen an
arbeitssuchende Frauen Werbematerial des Bundesheeres verschicken lassen und diese
Frauen dadurch zu dem Irrglauben verleitet werden könnten, dass es sich bei dem für
Frauen möglichen Ausbildungsdienst um einen Arbeitsplatz im herkömmlichen Sinne
handelt (insbesondere, was die Bezahlung betrifft).
31. Maßnahmen, damit in der Arbeitsmarktpolitik die Bedürfnisse und Interessen von
Frauen besonders gefördert werden und dafür auch entsprechende Mittel zur Verfügung
gestellt werden.
32. Maßnahmen, damit sämtlichen Förderungen und Stipendien, die aus öffentlichen
Geldern finanziert werden, zu 50% an Frauen gehen und Frauen auch besser als bisher
über die Möglichkeiten solcher Förderungen und Stipendien informiert werden.
33. legistische Maßnahmen, damit garantiert wird, dass die Verträge, die SexarbeiterInnen
abschließen, nicht mehr als sittenwidrig gelten und diese daher einen rechtlich
durchsetzbaren Anspruch auf Bezahlung ihrer Dienstleistungen haben.
34.
Maßnahmen, damit garantiert wird, dass SexarbeiterInnen sozialversichert
sind.
35. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass psychotherapeutische Krankenbehandlung, die
gesetzlich bereits seit 1990 der ärztlichen gleichgestellt ist und überwiegend von Frauen
in Anspruch genommen wird, von den Krankenkassen bezahlt wird, ohne dass dabei an
die TherapeutInnen schikanöse Bedingungen gestellt werden.
36. Maßnahmen, damit junge Frauen stärker zu wissenschaftlicher Tätigkeit und Forschung
motiviert werden (spezifische Förderungen, etc.).
37. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass alle Personen, die einer Vollzeit - Erwerbsarbeit
nachgehen, einen Mindestlohn von 15.000 Schilling bekommen.
38. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass Eltern, die wegen fehlender
Kinderbetreuungseinrichtungen ihr Arbeitsverhältnis beenden müssen, einen vollen
Abfertigungsanspruch erhalten.
39. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass alle erwerbstätigen Eltern ein Recht auf
ausserhäusliche Kinderbetreuung ihrer Kinder haben.
40. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass ausländische Frauen, die Opfer von Gewalt
durch ihre Partner werden, dagegen rechtliche Schritte ergreifen können bzw. sich
scheiden lassen können, ohne dass ihnen die sofortige Abschiebung droht.
41. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass Vergewaltigung ausdrücklicher als Asylgrund
anerkannt wird.
42. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass behinderte Frauen spezifische, ihren
Bedürfnissen entsprechende Förderungen erhalten.
43. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass Frauen und Mädchen, die von Frauenhändlern
nach Österreich gebracht wurden, nicht abgeschoben werden.
44. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass Frauen in jedem Bundesland die Möglichkeit
haben, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen und dass dieser kostenlos
durchgeführt wird und dass Komplikationen in der Folge eines
Schwangerschaftsabbruches als Krankenbehandlung anerkannt wird.
45. Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die die Aufgabe hat, sämtliche österreichische Gesetze
auf frauendiskriminierende Bestimmungen zu durchforsten und diese Ergebnisse dann
dem Nationalrat berichtet.
46. Maßnahmen, um alle frauendiskriminierenden bzw. - schlechterstellenden Bestimmungen
aus dem Pensionsrecht zu entfernen.
47. Maßnahmen, um zu garantieren, dass der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben für Frauen
auch in Zeiten eines verengten Arbeitsmarktes ermöglicht und speziell gefördert wird.
48. Maßnahmen, damit Teilzeitarbeit in qualifizierten Berufsfeldern und auch speziell für
Männer ermöglicht und gefördert wird und der Öffentlichen Dienst eine Vorreiterrolle
dabei einnimmt.
49. Alle MinisterInnen mögen dem Nationalrat jährlich geschlechtsspezifisch
aufgeschlüsselte Daten aller Institutionen (insbesondere Daten über den Frauenanteil in
den Leitungspositionen dieser Institutionen), die mit öffentlichen Geldern finanziert bzw.
unterstützt werden (auch wenn sie privat oder privatisiert sind), vorlegen.
50. Alle MinisterInnen mögen dem Nationalrat jährlich geschlechtsspezifisch
aufgeschlüsselte Daten aller bei den Ministerien eingerichteten Arbeitsgruppen, Gremien
und Beiräten vorlegen.