12/A XXI.GP
ANTRAG
der Abgeordneten Mag Terezija Stoisits
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und
die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 - FrG), BGBl. I 97/75 geändert wird
Der Ausschuß wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die
Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 - FrG), BGBl. I 97/75 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die
Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 - FrG), BGBl. I 97/75 wird wie folgt
abgeändert und lautet:
1. § 28 Abs 2 wird wie folgt abgeändert:
„Kinder Fremder, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sind unabhängig
von ihrem Geburtsort während ihrer ersten sechs Lebensmonate von der Sichtvermerkspflicht
befreit, sofern ein Elternteil über einen Aufenthaltstitel verfügt oder Sichtvermerks - und
Niederlassungsfreiheit genießt“
2. Das Gesetz tritt mit 1. Dezember 1999 in
Kraft.
Begründung:
1. Im März 1999 reiste ein in Österreich niedergelassenes indisches Ehepaar auf Urlaub
nach Indien. Dort kam ihr Kind unerwartet im 7. Schwangerschaftsmonat auf die Welt.
Da § 28, Abs. 2 FrG nur „in Österreich geborene Kinder“ von niedergelassenen
Ausländerinnen betrifft, war dieses Kind durch die unvorhergesehene Geburt im Ausland
nicht mehr von der Sichtvermerkspflicht ausgenommen und somit auch quotenpflichtig.
Daher mußten die Eltern den Säugling in Indien zurücklassen und zu zweit nach
Österreich zurückkommen. Aufgrund der Präsentation des Falles vom Grünen
Bundessprecher Alexander Van der Bellen in der ORF - Pressestunde am 24. Oktober 1999
kündigte Innenminister Schlögl an, eine entsprechende Anordnung an alle zuständigen
österreichischen Behörden im In - und Ausland zu erlassen. „Bei einer allfälligen
Novellierung des Fremdengesetzes soll dieser Problematik Rechnung getragen werden"
hieß es in einer Presseaussendung des Innenministers am 28. Oktober 1999. Da auch bei
Innenminister Schlögl die Einsicht und Absicht besteht, daß diese Gesetzesbestimmung
nicht menschenrechts - und verfassungskonform ist, soll sie baldigst novelliert werden.
Aus diesem Grund möchten die Grünen dem Innenminister die Möglichkeit geben, wie
bereits von ihm angekündigt, die angesprochene Gesetzeslücke zu schließen.
In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den Ausschuß
für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.