12/A XXI.GP

 

                                                               ANTRAG

 

der Abgeordneten Mag Terezija Stoisits

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und

die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 - FrG), BGBl. I 97/75 geändert wird

 

Der Ausschuß wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die

Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 - FrG), BGBl. I 97/75 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die

Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 - FrG), BGBl. I 97/75 wird wie folgt

abgeändert und lautet:

 

1. § 28 Abs 2 wird wie folgt abgeändert:

 

„Kinder Fremder, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sind unabhängig

von ihrem Geburtsort während ihrer ersten sechs Lebensmonate von der Sichtvermerkspflicht

befreit, sofern ein Elternteil über einen Aufenthaltstitel verfügt oder Sichtvermerks - und

Niederlassungsfreiheit genießt“

 

2. Das Gesetz tritt mit 1. Dezember 1999 in Kraft.

                                                               Begründung:

 

1. Im März 1999 reiste ein in Österreich niedergelassenes indisches Ehepaar auf Urlaub

    nach Indien. Dort kam ihr Kind unerwartet im 7. Schwangerschaftsmonat auf die Welt.

    Da § 28, Abs. 2 FrG nur „in Österreich geborene Kinder“ von niedergelassenen

    Ausländerinnen betrifft, war dieses Kind durch die unvorhergesehene Geburt im Ausland

    nicht mehr von der Sichtvermerkspflicht ausgenommen und somit auch quotenpflichtig.

    Daher mußten die Eltern den Säugling in Indien zurücklassen und zu zweit nach

    Österreich zurückkommen. Aufgrund der Präsentation des Falles vom Grünen

    Bundessprecher Alexander Van der Bellen in der ORF - Pressestunde am 24. Oktober 1999

    kündigte Innenminister Schlögl an, eine entsprechende Anordnung an alle zuständigen

    österreichischen Behörden im In - und Ausland zu erlassen. „Bei einer allfälligen

    Novellierung des Fremdengesetzes soll dieser Problematik Rechnung getragen werden"

    hieß es in einer Presseaussendung des Innenministers am 28. Oktober 1999. Da auch bei

    Innenminister Schlögl die Einsicht und Absicht besteht, daß diese Gesetzesbestimmung

    nicht menschenrechts - und verfassungskonform ist, soll sie baldigst novelliert werden.

    Aus diesem Grund möchten die Grünen dem Innenminister die Möglichkeit geben, wie

    bereits von ihm angekündigt, die angesprochene Gesetzeslücke zu schließen.

 

 

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den Ausschuß

für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.