25/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Künstlersozialversicherung

 

Ende 1997 haben die KünstlerInnen eine Ausnahme aus der Neuen Selbständigenversicherung

erreicht, im Juli 1999 wurde diese Ausnahmeregelung um ein weiteres Jahr, bis zum 31.

Dezember 2000 bzw. 1. Jänner 2001, verlängert. Der Grund für diese Ausnahmeregelung war

die von der Österreichischen Bundesregierung beabsichtigte Einführung einer

Künstlersozialversicherung, die sich am deutschen Beitragsmodell orientieren sollte bzw. die

der Finanzierung der Versicherungsbeiträge bei unselbständigen Erwerbstätigen entspricht. 50

Prozent der Beiträge wären demnach von den versicherten Künstlern aufzubringen, 25 Prozent

von den ihre Werke verwertenden Unternehmen und 25 Prozent aus Bundesmitteln.

 

Die Dringlichkeit einer Künstlersozialversicherung - oder eine einer

Künstlersozialversicherung adäquaten Regelung - wurde durch den Staatssekretär für Kunst,

Dr. Peter Wittmann, und auch den Kultursprecher der SPÖ, Dr. Josef Cap, wiederholt und bis

zuletzt betont, von Josef Cap etwa am 18.6.1999 in der Wiener Zeitung.

 

Eine in jeder Sparte andere Versicherungssituation macht diese Dringlichkeit deutlich. Zum

Teil sind KünstlerInnen, wie etwa die bildenden KünstlerInnen, in der Pensionsversicherung

pflichtversichert und erhalten Zuschüsse zu dieser Pflichtversicherung aus einem staatlich

eingerichteten Fonds (Künstlerhilfefonds), zum Teil haben sie, wie etwa die

SchriftstellerInnen, keinerlei Möglichkeit, sich im Rahmen der staatlichen

Pflichtversicherungen zu leistbaren Bedingungen zu versichern. Für SchriftstellerInnen

besteht lediglich die Möglichkeit, sich freiwillig zu horrenden Beträgen, die dem Einkommen

der Mehrzahl der SchriftstellerInnen diametral entgegenstehen, kranken - und

pensionszuversichern.

 

Die finanzielle Ausstattung der bestehenden Fonds hält mit der Entwicklung nicht mehr

Schritt. So ist etwa der Künstlerhilfefonds seit Jahren nur mehr dadurch in der Lage seinen

Verpflichtungen nachzukommen, indem er die Zuschüsse für die einzelnen KünstlerInnen

kürzt. Alle anderen Fonds, die in Ergänzung zur nicht vorhandenen oder ungenügenden

Versicherungsmöglichkeit geschaffen wurden, waren entweder schon von jeher unterdotiert

(Musik, freies Theater) oder mußten in den letzten Jahren (Sozialfonds für SchriftstellerInnen

und literarische ÜbersetzerInnen) erhebliche Einbußen hinnehmen und waren daher entweder

nie oder seit dieser Zeit nicht mehr in der Lage, dem in ihren Sparten vorhandenen sozialen

Zuschußbedarf zu entsprechen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Österreichische Bundesregierung bzw. das Staatssekretariat für Kunst, Sport und EU im

Bundeskanzleramt bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden aufgefordert

 

1. Die vorhandenen Fonds umgehend auf ihre tatsächliche Bedarfshöhe aufzustocken.

2. Die Gespräche und Verhandlungen über eine Künstlersozialversicherung ohne

    Unterbrechung fortzuführen und ein Künstlersozialversicherungsgesetz raschest möglich

    zu verwirklichen, wobei insbesondere die gesetzliche Definition des Künstlerbegriffes so

    zu fassen ist, daß daraus keinerlei Einschränkung des Zuganges zur künstlerischen

    Tätigkeit und der Ausübung der künstlerischen Tätigkeit abgeleitet werden kann.

 

3. Dem Parlament (dem Kulturausschuß des Parlaments) einen Zeit - und Finanzierungsplan

    über die Verwirklichung eines Künstlersozialversicherungsgesetzes vorzulegen bzw. im

    Falle gesetzlicher Definitionsprobleme des Künstlerbegriffes über die Möglichkeiten einer

    gesetzlichen Versicherungsverankerung einerseits und einer dauerhaften Finanzierung über

    Sozialfonds andererseits zu berichten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Kultur vorgeschlagen.