49/AE XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen und Freunde
betreffend Sicherstellung der finanziellen Mittel für die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit
Nach Artikel VII Pkt. 12 Bundesfinanzgesetz 1999 ist der Bundesminister für
Finanzen im Finanzjahr 1999 zu einer Überschreitung von insgesamt 100 Millionen
Schilling im Bereich der bilateralen Entwicklungshilfe ermächtigt. Bisher war es
gängige Praxis, daß von dieser Überschreitungsermächtigung Gebrauch gemacht
wurde, daher wurde die gesamte österreichische bilaterale EZA danach ausgerichtet.
Die österreichischen Nichtregierungsorganisationen haben mit Projektpartnern
bereits Verträge abgeschlossen, zumal das Bundesministerium für Auswärtige
Angelegenheiten die 100 Millionen unter dem Titel Projekt - und Programmhilfe
bereits zugesagt hatte. Eine Nichtauszahlung der 100 Millionen würde nicht nur
vertraglich vereinbarte Projekte und die Existenz der Nichtregierungsorganisationen
gefährden, sondern auch das Ansehen Österreichs als verläßlicher Partner der EZA.
Die vom Finanzminister vorgeschlagenen Kürzungen der Ermessensausgaben für
das nächste Jahr in der Höhe von 20% würden einen gravierenden Einschnitt in die
Umsetzung der Entwicklungshilfeprogramme bedeuten, da letztlich statt der bisher
vorgesehenen „Entwicklungsmilliarde“ nur mehr rund 600 Millionen zur Verfügung
stünden. Eine sinnvolle bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist unter diesen
Bedingungen nicht mehr möglich.
Da Österreich bei den Mitteln für die EZA (nur 0,22% des Bruttonationalproduktes
wurden 1998 für die EZA verwendet) EU - weit bereits an vorletzter Stelle rangiert,
würden wir bei einer Nichtrealisierung der für heuer geplanten Budgetüberschreitung
bzw. bei einer Kürzung der Ermessensausgaben im nächsten Jahr zum Schlußlicht
in der Europäischen Union. Auch wurde Österreich bereits mehrmals von der OECD
wegen der geringen Mittel, die für die Projekte und Programme zur Verfügung
stehen, kritisiert. Eine weitere Kürzung der Mittel im gestaltbaren Bereich der
Programm - und Projektarbeit würde diese Kritik zwangsläufig verschärfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die im Bundesfinanzgesetz 1999
vorgesehene Budgetüberschreitungsermächtigung von 100 Millionen Schilling für
Maßnahmen im Bereich der bilateralen Entwicklungshilfe umgehend zu realisieren.
Sollte dies aufgrund der angespannten budgetären Situation nicht möglich sein, sind
die Möglichkeiten zu einer Umschichtung von budgetären Mitteln im Bereich der
multilateralen auf die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit auszuschöpfen.
Ferner werden der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und der
Bundesminister für Finanzen ersucht, die gesetzlichen Voraussetzungen zu einer
längerfristigen finanzgesetzlichen Absicherung des bilateralen EZA - Volumens zu
schaffen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuß
Vorgeschlagen.