49/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Sicherstellung der finanziellen Mittel für die bilaterale

Entwicklungszusammenarbeit

 

 

Nach Artikel VII Pkt. 12 Bundesfinanzgesetz 1999 ist der Bundesminister für

Finanzen im Finanzjahr 1999 zu einer Überschreitung von insgesamt 100 Millionen

Schilling im Bereich der bilateralen Entwicklungshilfe ermächtigt. Bisher war es

gängige Praxis, daß von dieser Überschreitungsermächtigung Gebrauch gemacht

wurde, daher wurde die gesamte österreichische bilaterale EZA danach ausgerichtet.

Die österreichischen Nichtregierungsorganisationen haben mit Projektpartnern

bereits Verträge abgeschlossen, zumal das Bundesministerium für Auswärtige

Angelegenheiten die 100 Millionen unter dem Titel Projekt - und Programmhilfe

bereits zugesagt hatte. Eine Nichtauszahlung der 100 Millionen würde nicht nur

vertraglich vereinbarte Projekte und die Existenz der Nichtregierungsorganisationen

gefährden, sondern auch das Ansehen Österreichs als verläßlicher Partner der EZA.

 

Die vom Finanzminister vorgeschlagenen Kürzungen der Ermessensausgaben für

das nächste Jahr in der Höhe von 20% würden einen gravierenden Einschnitt in die

Umsetzung der Entwicklungshilfeprogramme bedeuten, da letztlich statt der bisher

vorgesehenen „Entwicklungsmilliarde“ nur mehr rund 600 Millionen zur Verfügung

stünden. Eine sinnvolle bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist unter diesen

Bedingungen nicht mehr möglich.

 

Da Österreich bei den Mitteln für die EZA (nur 0,22% des Bruttonationalproduktes

wurden 1998 für die EZA verwendet) EU - weit bereits an vorletzter Stelle rangiert,

würden wir bei einer Nichtrealisierung der für heuer geplanten Budgetüberschreitung

bzw. bei einer Kürzung der Ermessensausgaben im nächsten Jahr zum Schlußlicht

in der Europäischen Union. Auch wurde Österreich bereits mehrmals von der OECD

wegen der geringen Mittel, die für die Projekte und Programme zur Verfügung

stehen, kritisiert. Eine weitere Kürzung der Mittel im gestaltbaren Bereich der

Programm - und Projektarbeit würde diese Kritik zwangsläufig verschärfen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die im Bundesfinanzgesetz 1999

vorgesehene Budgetüberschreitungsermächtigung von 100 Millionen Schilling für

Maßnahmen im Bereich der bilateralen Entwicklungshilfe umgehend zu realisieren.

Sollte dies aufgrund der angespannten budgetären Situation nicht möglich sein, sind

die Möglichkeiten zu einer Umschichtung von budgetären Mitteln im Bereich der

multilateralen auf die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit auszuschöpfen.

 

Ferner werden der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und der

Bundesminister für Finanzen ersucht, die gesetzlichen Voraussetzungen zu einer

längerfristigen finanzgesetzlichen Absicherung des bilateralen EZA - Volumens zu

schaffen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuß

Vorgeschlagen.