54/AE XXI.GP
der Abgeordneten Edith Haller, Dolinschek, Hornegger, Knerzl, Ing. Weinmeier, Zierler
und Kollegen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Sicherstellung der Zweckbindung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)
und des Reservefonds des Familienlastenausgleichsfonds
Nachdem der FLAF - beginnend mit 1999 - in den kommenden Jahren wieder positiv
bilanzieren wird, so daß sich ein stetig und jährlich ansteigendes Vermögen entwickelt,
erscheint es unbedingt notwendig, die aus der Vergangenheit bekannten Begehrlichkei -
ten der Bundesregierung am FLAF, der nur allzu oft zur Finanzierung von Budgetlöchern
herangezogen wurde, in Zukunft zu vermeiden. Dazu kommt noch, daß im Zuge der
vergangenen Sparpakete zwischen den Regierungsparteien Vereinbarungen getroffen
wurden, wonach Mehreinnahmen des FLAF wieder an den Finanzminister zurückzufüh -
ren seien oder ein weiterer Vorschlag des Finanzministers, die Dienstgeberbeiträge zum
Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen vollen Prozentpunkt zu senken, wodurch
dem FLAF ca. öS 9 Mrd. entzogen würden. Durch diese Maßnahme würden die Familien
weitere öS 9 Mrd. verlieren und endgültig als die Verlierer der Sparpakete übrigbleiben.
Damit nicht genug: Manchem Politiker schwebte sogar eine Abschaffung des FLAF vor
(SPÖ - Budgetsprecher Gartlehner, APA 0180, 12.8.1999).
Dem Ergebnisbericht zum Projekt „Entwicklung von Modellen eines Kinderbetreuungs -
schecks und Analyse der Auswirkungen“ (Machbarkeitsstudie Kinderbetreuungsscheck)
zufolge wird der FLAF bereits im Jahr 2005 unter Berücksichtigung der letzten Familien -
steuerreform und unter der Annahme, daß keine weitere Valorisierung der Familienbei -
hilfe erfolgt, einen Jahresüberschuß von 10,590 Mrd. Schilling aufweisen, wobei die
Überschüsse eine stark steigende Tendenz aufweisen. Der Reservefonds des FLAF wird
im selben Jahr über ein Guthaben von ca. 40 Mrd. Schilling verfügen.
Gerade aufgrund dieser Expertenschätzungen gilt es sicherzustellen, daß die aus der
Vergangenheit bekannte Zugriffsmöglichkeit auf diese Einnahmequelle verhindert wird,
so daß die Einnahmenüberschüsse des FLAF sowie die Rücklagen des Reservefonds des
FLAF zweckgebunden und ausschließlich für familienpolitische Zwecke verwendet wer -
den.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
,,Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, durch entsprechen -
de Maßnahmen sicherzustellen, daß
- die Zugriffsermächtigung auf den FLAF und den Reservefonds des FLAF sowie die
Dotierung des FLAF ausschließlich dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Fa -
milie vorbehalten bleibt und
- die Einnahmenüberschüsse des FLAF und die Rücklagen des Reservefonds des FLAF
zweckgebunden und ausschließlich für familienpolitische Zwecke verwendet wer -
den.“