54/AE XXI.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Edith Haller, Dolinschek, Hornegger, Knerzl, Ing. Weinmeier, Zierler

und Kollegen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Sicherstellung der Zweckbindung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)

und des Reservefonds des Familienlastenausgleichsfonds

 

Nachdem der FLAF - beginnend mit 1999 - in den kommenden Jahren wieder positiv

bilanzieren wird, so daß sich ein stetig und jährlich ansteigendes Vermögen entwickelt,

erscheint es unbedingt notwendig, die aus der Vergangenheit bekannten Begehrlichkei -

ten der Bundesregierung am FLAF, der nur allzu oft zur Finanzierung von Budgetlöchern

herangezogen wurde, in Zukunft zu vermeiden. Dazu kommt noch, daß im Zuge der

vergangenen Sparpakete zwischen den Regierungsparteien Vereinbarungen getroffen

wurden, wonach Mehreinnahmen des FLAF wieder an den Finanzminister zurückzufüh -

ren seien oder ein weiterer Vorschlag des Finanzministers, die Dienstgeberbeiträge zum

Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen vollen Prozentpunkt zu senken, wodurch

dem FLAF ca. öS 9 Mrd. entzogen würden. Durch diese Maßnahme würden die Familien

weitere öS 9 Mrd. verlieren und endgültig als die Verlierer der Sparpakete übrigbleiben.

Damit nicht genug: Manchem Politiker schwebte sogar eine Abschaffung des FLAF vor

(SPÖ - Budgetsprecher Gartlehner, APA 0180, 12.8.1999).

 

Dem Ergebnisbericht zum Projekt „Entwicklung von Modellen eines Kinderbetreuungs -

schecks und Analyse der Auswirkungen“ (Machbarkeitsstudie Kinderbetreuungsscheck)

zufolge wird der FLAF bereits im Jahr 2005 unter Berücksichtigung der letzten Familien -

steuerreform und unter der Annahme, daß keine weitere Valorisierung der Familienbei -

hilfe erfolgt, einen Jahresüberschuß von 10,590 Mrd. Schilling aufweisen, wobei die

Überschüsse eine stark steigende Tendenz aufweisen. Der Reservefonds des FLAF wird

im selben Jahr über ein Guthaben von ca. 40 Mrd. Schilling verfügen.

 

Gerade aufgrund dieser Expertenschätzungen gilt es sicherzustellen, daß die aus der

Vergangenheit bekannte Zugriffsmöglichkeit auf diese Einnahmequelle verhindert wird,

so daß die Einnahmenüberschüsse des FLAF sowie die Rücklagen des Reservefonds des

FLAF zweckgebunden und ausschließlich für familienpolitische Zwecke verwendet wer -

den.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

,,Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, durch entsprechen -

de Maßnahmen sicherzustellen, daß

-   die Zugriffsermächtigung auf den FLAF und den Reservefonds des FLAF sowie die

    Dotierung des FLAF ausschließlich dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Fa -

    milie vorbehalten bleibt und

-  die Einnahmenüberschüsse des FLAF und die Rücklagen des Reservefonds des FLAF

   zweckgebunden und ausschließlich für familienpolitische Zwecke verwendet wer -

   den.“