57/AE XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Hartinger, Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Fischl
und Kollegen
betreffend bundesweite Umsetzung des Krankenanstalten - Arbeitszeitgesetzes
Bereits in Anfragen während der XX.GP wurde die Problematik Arbeitszeit und
Gesundheitsberufe hinterfragt, aber nur teilweise beantwortet: ,,...Ein Mangel an Ärzten
oder Fachärzten kann nicht generell festgestellt werden“,,... Im Jahr 1995 wurde der
zusätzliche Bedarf an Ärzten erhoben, ... auf Grund der ständigen Änderungen der
Strukturen in den Krankenanstalten sind diese Zahlen jedoch nicht mehr aktuell.“
Überprüfungen zum Krankenanstaltengesetz (KAG) und Krankenanstalten -
Arbeitszeitgesetz (KA - AZG) durch Arbeitsinspektorate fanden zwar statt, Konsequenzen
aus etwaigen Verstössen, bedingt durch fehlende Sanktionsmechanismen, sind aber
nicht erkennbar. Die Situation scheint sich weiterhin zu verschlechtern.
Stellvertretendes Beispiel Oberösterreich: 34 Ärztestellen mehr sieht der
Dienstpostenplan für das Jahr 2000 vor, zusätzlich zum „Ist - Stand“. Nach dem letzten
Stand ist der Fachärztebedarf aber noch höher: etwa 80. Rund 50 Fachärztestellen sind
zwar nicht verwaist, aber nicht nach Plan besetzt, erklärte der zuständige o.ö. Spitäler -
Landesrat. Es ist zwar ein Mediziner angestellt, aber beispielsweise ein Turnusarzt, nicht
ein Facharzt. Vor allem um das Ärzte - Arbeitszeitgesetz zu erfüllen, brauche fast jedes
Landesspital im Schnitt im Jahr 2000 zwei bis drei Fachärzte mehr. Das ist allerdings der
Plan, ob die Stellen auch alle besetzt werden können, bleibt fraglich.
Der Ärztebedarf in einzelnen Krankenhäusern, alleine im Jahr 2000: In Steyr werden drei
Neurologen, ein HNO - Arzt, ein Gynäkologe und ein Chirurg gebraucht, in Vöcklabruck
je ein Chirurg und ein Anästhesist. Je ein Internist und ein Gynäkologe fehlen in Bad
lschl, eine Gynäkologie - Facharztstelle muss auch in Freistadt besetzt werden, ebenso in
Gmunden, Schärding und Rohrbach. Ein zusätzlicher Unfallfacharzt wird auch sowohl im
Landeskrankenhaus Gmunden als auch in Rohrbach benötigt, in Rohrbach auch ein
Anästhesist ebenso wie in Enns, wo auch ein Internist abgeht. In Kirchdorf fehlen ein
Chirurg und ein Unfallchirurg. Die Landes - Kinderklinik muss einen weiteren
Kinderchirurgen und einen Radiologen finden. Drei Fachärzte für Kinder - und
Jugendpsychiatrie, für Neurologie und Anästhesie braucht auch die Landesnervenklinik.
Um den Mehrbedarf an Ärzten zumindest teilweise abdecken zu können, wird im
Postenplan auch „umgewandelt“: zu Gunsten der Facharztstellen und vielerorts durch
ein Minus von insgesamt etwa zehn Facharzt - Ausbildungsstellen. Dieser Postenplan
steht auf der Basis der Betriebsvereinbarung mit der Ärztekammer: Sie sieht für eine
Übergangsfrist des Arbeitszeitgesetzes eine mögliche Wochenarbeitszeit von 60, in
Ausnahmefällen von 72 Stunden vor. Allerdings: Auch die Betriebsvereinbarung läuft
Ende 2000 aus und muss neu verhandelt werden.
Das Beispiel Oberösterreich spiegelt die Situation des KA - AZG in den Ländern wieder.
Auch der Mangel an Fachpersonal bundesweit zeigt, trotz Bestehens einer
Bundestrukturkommission, kein hartes Durchgreifen und eine offensichtliche
Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bei der Umsetzung dieses Bundesgesetzes.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher
den nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
,,Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, sich im
Rahmen der Bundesstrukturkommisson für konkrete Lösungsansätze zur Einhaltung des
KA - AZG (Einhaltung der Arbeitszeiten, leistungsgerechte Bezahlung, Aufnahme der
fehlenden Fachärzte, Erhalt der Fachausbildungsstellen) einzusetzen und im Rahmen der
Kontrolle des KA - AZG durch Sanktionsmaßnahmen seine Einhaltung sicherzustellen.
Darüber hinaus wird die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales ersucht,
dem Nationalrat binnen dreier Monate über die Ergebnisse ihrer Bemühungen zu
berichten."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.