75/A XXI.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend ersatzlose Streichung der Krankenscheingebühr
Bereits im Jahr 1966 wurde bei den Patientinnen eine Krankenscheingebühr
eingehoben, jedoch wegen ihrer ausfallenden Steuerungswirkung wieder
abgeschafft. Seit der Wiedereinführung der Krankenscheingebühr wird erneut
festgestellt, daß die Krankenscheingebühr einen „unwirtschaftlichen“
Verwaltungsaufwand“ für Kassen und Unternehmen darstellt, und auch die
PatientInnensteuerungsfunktion nicht erfüllt werden kann.
Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse hat diesbezüglich den Bundesgesetzgeber
bereits in eine Resolution aufgefordert, die Krankenscheingebühr ersatzlos zu
streichen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem
Nationalrat mit der nächsten ASVG - Novelle auch den Entfall der
Krankenscheingebühr vorzuschlagen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.