80/A XXI.GP

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Petrovic, Öllinger, Brosz, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von

Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen

(Studienförderungsgesetz 1992 - StudFG) geändert wird.

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen

und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 -

StudFG) geändert wird.

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen

Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 - StudFG) BGBl Nr.

305/1992, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.23/1999, wird wie folgt geändert:

 

1.)     nach § 5 folgenden § eingefügt:

 

„5.a. Bakkalaureatsstudien und Magisterstudien sind wie erster und zweiter Abschnitt

eines Diplomstudiums zu behandeln.“

 

2.)     nach § 17 folgenden § eingefügt:

 

„17.a. Ein Wechsel zu einem Bakkalaureats -  oder Magisterstudium ist dann nicht zu

beachten, wenn die/der Studierende die für die ersten beiden Semester des

begonnenen Studiums vorgesehenen Prüfungen innerhalb der vorgesehenen Zeit

ablegt. Diesbezügliche Bestätigungen hat der Vorsitzende der jeweiligen

Studienkommission auf Antrag der/des Studierenden unverzüglich auszustellen.“

 

3.)     nach § 18 folgenden § eingefügt:

 

„18.a. Für Bakkalaureatsstudien beträgt die Anspruchsdauer die vorgesehene

Studienzeit zuzüglich 2 weiterer Semester.“

Begründung:

 

Die letzte Änderung des UniversitätsStudienGesetzes (UniStG) ermöglichte den

Studienkommissionen das bisherige Diplomstudium durch ein sechs -  bis

achtsemestriges Bakkalaureatsstudium mit anschließendem Magisterstudium zu

ersetzen. Die ersten Bakkalaureatsstudien in Österreich wird es ab WS 2000 geben.

Es wurde dabei aber übersehen, daß auch für diese Studierenden die Möglichkeit

gewährleistet sein muß, um Studienförderung zu erhalten. Im

StudienförderungsGesetz (StudFG) wurde jedoch das Bakkalaureat nicht

berücksichtigt.

Es erscheint deshalb sinnvoll die Bakkalaureats -  und Magisterstudien schnellstens in

das StudFG zu integrieren, um den Studierenden der neuen Studien im WS 2000 die

gleichen Chancen auf Studienförderung zu gewähren.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den

Ausschuss für Wissenschaft und Forschung vorgeschlagen.