82/A XXI.GP

 

                                               ANTRAG

 

der Abgeordneten Mag.Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB), BGBl 60/1974 idF

BGBl I 153/1998 geändert wird (Novellierung des § 64 StGB)

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB), BGBl 60/1974 idF BGBl I 153/1998

geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Strafgesetzbuch (StGB), BGBl 60/1974 idF BGBl I 153/1998 wird wie folgt

geändert:

 

§ 64 Abs 1 Z 4 wird wie folgt ergänzt und lautet:

 

"4. Erpresserische Entführung (§ 102), Überlieferung an eine ausländische Macht (§

      103), Sklavenhandel (§ 104), ausbeuterische Schlepperei (§ 104a),

      Menschenhandel (§ 217), Geldfälschung (§ 232), die nach § 232 strafbare

      Fälschung besonders geschützter Wertpapiere (§ 237), kriminelle Organisation (§

      278a Abs 1), strafbare Handlungen nach dem Verbotsgesetz und die nach den §§

      28 Abs 2 bis 5, 31 Abs 2 sowie 32 Abs 2 des Suchtmittelgesetzes strafbaren

      Handlungen, wenn durch die Tat österreichische Interessen verletzt worden sind

      oder der Täter nicht ausgeliefert werden kann;“

 

                                               Begründung:

 

Aus einem Fernsehbericht war kürzlich zu entnehmen, dass die NPD in Deutschland für

Rechtsextremisten eine Plattform bieten, die Umtreibe der in Österreich gesetzlich

verbotenen Organisationen fortzusetzen „Das was sie in Österreich aufgrund des

Verbotsgesetzes nicht tun dürfen, das tun sie in Deutschand. Dort haben sie die

Möglichkeit dazu und sie agieren von Deutschland nach Österreich.“ So ein Sprecher

des Innenministeriums in Wien.

Laut bayrischem Verfassungsschutz betätigen sich österreichische Neonazis in der NPD

als Leiter von Schulungen und Kursen. So sei der Österreicher Andreas Thierry in 21

Orts - und Kreisverbänden unterwegs gewesen. Rechtsextremisten von in Österreich

verbotenen Gruppen seien bei der NPD auch als Redner aufgetreten und hätten auf

Parteikongressen wichtige Funktionen eingenommen. Laut bayrischem

Verfassungsschutz gäbe es Hinweise, dass etwa 15 bis 20 österreichische

StaatsbürgerInnen Mitglieder der NPD seien, sie würden vom NPD - Landesverband

Bayern betreut.

 

Durch diese Tätigkeit österreichischer Rechtsextremisten in Deutschland werden die

österreichischen Interessen erheblich geschädigt. Insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt,

da Österreichs Politik unter strenger Beobachtung der anderen EU - Mitgliedstaaten steht,

ist die vorgesehene Ergänzung des § 64 Abs 1 Z 4 StGB zur Besserung des politischen

Rufs Österreichs unerlässlich. Davon abgesehen kann es nicht zugelassen werden, dass

rechtsextremistische österreichische StaatsbürgerInnen ihre, in Österreich gesetzlich

verbotenen Tätigkeiten, ungestraft im Ausland fortsetzen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagen sowie

die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.