99/AE XXI.GP

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

der Abgeordneten Inge Jäger

und Genossen

betreffend Absicherung der finanziellen Mittel für die bilaterale

Entwicklungszusammenarbeit

 

 

 

Die Leistungen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit sind 1998 in absoluten

Zahlen auf den tiefsten Wert seit dem Jahr 1990 gesunken. Mit 5,6 Milliarden Schilling an

öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA), das sind 0,22% des Bruttonationalproduktes, lag

Österreich nur an 16. Stelle der 21 Mitglieder des Entwicklungshilfekomitees (DAC) der

OECD. Die Leistungen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit gemessen am

Bruttonationalprodukt liegen damit auch deutlich unter jenen der übrigen EU - Mitgliedstaaten.

Der finanzielle Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit entspricht, wie in Berichten der

OECD mehrfach gemahnt wurde, nicht der wirtschaftlichen Stärke Österreichs.

Der Kernbereich der österreichischen ODA, die bilaterale Programm -  und Projekthilfe der

Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit im Außenministerium, betrug im Jahr 1998

1.119 Millionen Schilling. Der Großteil der finanziellen Mittel dafür (950 Millionen

Schilling) wurde aus dem Budget des BMAA finanziert. Im Zusammenhang mit der

Budgetkonsolidierung wird über geplante drastische Sparmaßnahmen insbesondere im

Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit berichtet. Eine Kürzung der Mittel für

die österreichische Entwicklungszusammenarbeit würde laufende Projekte gefährden und dem

Ansehen Österreichs in der internationalen Staatengemeinschaft gerade in der jetzigen

Situation weiteren Schaden zufügen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht,

 

1) durch finanzielle Umschichtungen im Budget des BMAA dafür Sorge zu tragen, daß für

     das Jahr 2000 jedenfalls die - im Jahr 1998 erreichte - Summe von 950 Millionen

     Schilling aus dem Budget des BMAA für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit

     zur Verfügung steht;

 

2) durch Vorlage eines Maßnahmenkataloges Klarheit zu geben über die weiteren

     Vorstellungen Österreichs zur Erreichung des oftmals geäußerten Ziels, 0,7% des BNP

     für Maßnahmen der Entwicklungspolitik einzusetzen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Außenpolitischen Ausschuß

zuzuweisen.