108/AE XXI.GP
der Abgeordneten Glawischnig, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend Einrichtung eines Mitgliedes der Bundesregierung, das vorrangig bzw.
ausschließlich Umweltinteressen wahrnimmt
Die geplante Novelle zum Bundesministeriengesetz kommt einer de - facto - Zerschlagung des
Umweltministeriums gleich. Der Umweltbereich wird völlig zersplittert, kein/e einzige
MinisterIn in Hinkunft vorrangig für Umweltinteressen zuständig sein.
Für Gentechnikfragen, Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wird die Sozialministerin
zuständig sein, der „klassische“ KonsumentInnenschutz wandert ins Justizministerium, die
„klassischen“ Umweltmaterien wie Luftreinhaltung, Abfallpolitik oder Gewässerschutz sind
in Hinkunft dem Landwirtschaftsminister unterstellt, ebenso Anti - Atompolitik.
Energiepolitische Belange bleiben hingegen weiterhin beim Wirtschaftsressort.
Dies erscheint aus grüner Sicht einer Entwicklung in Richtung Ökologisierung der
Gesellschaft, Erhöhung des Umweltbewusstseins und Durchführung von effizienten
umweltpolitischen Maßnahmen abträglich und daher äusserst problematisch.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Monats einen
Gesetzesentwurf zuzuleiten, in dem ein eigenständiges Umweltministerium mit
entsprechenden Kompetenzen (alle Kompetenzen des bisherigen Umweltministeriums,
zusätzlich Klimaschutz, Artenschutz, Pflanzenschutz - und Düngemittel, Tierschutz,
Energiepolitik, Gewässerschutz, Umweltanlagenrecht, Umweltauswirkungen der Gentechnik,
Anti - Atompolitik eingerichtet wird sowie umfangreiche Mitentscheidungsrechte, z. B. bei
Luftreinhaltung, Verkehr) und dafür ausreichenden Budgetmitteln vorgesehen ist.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss verlangt