108/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Einrichtung eines Mitgliedes der Bundesregierung, das vorrangig bzw.

ausschließlich Umweltinteressen wahrnimmt

 

 

Die geplante Novelle zum Bundesministeriengesetz kommt einer de - facto - Zerschlagung des

Umweltministeriums gleich. Der Umweltbereich wird völlig zersplittert, kein/e einzige

MinisterIn in Hinkunft vorrangig für Umweltinteressen zuständig sein.

Für Gentechnikfragen, Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wird die Sozialministerin

zuständig sein, der „klassische“ KonsumentInnenschutz wandert ins Justizministerium, die

„klassischen“ Umweltmaterien wie Luftreinhaltung, Abfallpolitik oder Gewässerschutz sind

in Hinkunft dem Landwirtschaftsminister unterstellt, ebenso Anti - Atompolitik.

Energiepolitische Belange bleiben hingegen weiterhin beim Wirtschaftsressort.

Dies erscheint aus grüner Sicht einer Entwicklung in Richtung Ökologisierung der

Gesellschaft, Erhöhung des Umweltbewusstseins und Durchführung von effizienten

umweltpolitischen Maßnahmen abträglich und daher äusserst problematisch.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Monats einen

Gesetzesentwurf zuzuleiten, in dem ein eigenständiges Umweltministerium mit

entsprechenden Kompetenzen (alle Kompetenzen des bisherigen Umweltministeriums,

zusätzlich Klimaschutz, Artenschutz, Pflanzenschutz - und Düngemittel, Tierschutz,

Energiepolitik, Gewässerschutz, Umweltanlagenrecht, Umweltauswirkungen der Gentechnik,

Anti - Atompolitik eingerichtet wird sowie umfangreiche Mitentscheidungsrechte, z. B. bei

Luftreinhaltung, Verkehr) und dafür ausreichenden Budgetmitteln vorgesehen ist.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss verlangt