109/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Einrichtung eines Mitgliedes der Bundesregierung, das vorrangig bzw.

ausschließlich Fraueninteressen wahrnimmt

 

 

Die Frauenministerinnen, die es bis vor kurzem jeweils in der Regierung gab, hatten zwar

kein eigenes Ministerium, jedoch Sitz und Stimme im Ministerrat. Daher konnten sie dort

spezifisch Fraueninteressen vertreten und hatten, da der Ministerrat einstimmig entscheidet,

auch eine gewisse Verhandlungsmacht.

All dies geht durch die mit der vorliegenden Novelle zum Bundesministeriengesetz geplanten

Verlegung der Frauenagenden ins Sozialministerium verloren. Es besteht die Gefahr, dass

Frauen nur mehr in Verbindung mit Familie oder als Objekte der Sozialpolitik gesehen

werden.

Auch europarechtlich bzw. verfassungsrechtlich erscheint die Auflösung der Funktion der

Frauenministerin problematisch. Denn Art 3 Abs 2 des Vertrags von Amsterdam verpflichtet

die EU - Staaten zum sogenannten „Mainstreaming“, d. h. in den verschiedensten Bereichen

darauf hinzuwirken, Ungleichheiten zu beseitigen und die Chancengleichheit von Frauen und

Männern zu fördern. Die Abschaffung zentraler staatlicher Institutionen zur Wahrnehmung

dieser Aufgaben ist sicherlich keine Maßnahme in diesem Sinne.

Andrerseits enthält Art 7 Abs 2 der österreichischen Bundesverfassung ein Bekenntnis der

Republik Österreich zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern und statuiert

das Prinzip der Förderung der Chancengleichheit. Diese Staatszielbestimmung ist

Auslegungsmaßstab für staatliches Handeln: Gemessen an diesem Maßstab steht die

Abschaffung der Frauenministerin auch im Gegensatz zum innerstaatlichen Verfassungsrecht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Monats einen

Gesetzesentwurf zuzuleiten, in dem ein eigenständiges Frauenministerium, ausgestattet mit

entsprechenden Budgetmitteln (etwa in der Größenordnung der Mittel des

Verteidigungsministeriums), vorgesehen ist.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss verlangt