110/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Grünewald, Van der Bellen, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Maßnahmen, die der seit Jahren fortschreitenden Zersplitterung der

Kompetenzverteilung im Bereich „Wissenschaft und Forschung“ entgegenwirken

 

 

Mit der geplanten Novellierung des Bundesministeriengesetzes durch die neue

Bundesregierung wird die Zersplitterung im Bereich Wissenschaft / Forschung, die bereits vor

mehreren Jahren begonnen hat, weiter verstärkt.

Statt ein (bereits weitgehend existierendes) Ministerium für Universitäten, Wissenschaft,

Forschung und Technologie zu schaffen, transferiert man die Universitäten (und

Fachhochschulen) zum Unterrichtsministerium.

Damit ist der Bereich Wissenschaft / Forschung nunmehr auf drei Ministerien verteilt: Die

Bildungsministerin ist zuständig für Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und EU -

Programme im Bereich Forschung, der neugeschaffene Minister für Verkehr, Innovation und

Technologie ist zuständig für die wissenschaftlichen Fonds (FWF, FFF, ITF), Seibersdorf, K

plus und den Rat für Wissenschaft und Forschung, der Wirtschaftsminister ist zuständig für

die Kompetenzzentren, den ERP - Fonds, die Innovationsagentur und die Abwicklung der

indirekten Forschungsförderung über den Forschungsfreibetrag.

Diese Entwicklung ist im Sinne einer effizienten österreichischen Forschungspolitik nicht

sinnvoll und wünschenswert.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Monats einen

Gesetzesentwurf zuzuleiten, durch den der gesamte Bereich Wissenschaft und Forschung in

die Zuständigkeit eines einzigen Ministers / einer einzigen Ministerin fällt.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung

verlangt.