110/AE XXI.GP
der Abgeordneten Grünewald, Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmen, die der seit Jahren fortschreitenden Zersplitterung der
Kompetenzverteilung im Bereich „Wissenschaft und Forschung“ entgegenwirken
Mit der geplanten Novellierung des Bundesministeriengesetzes durch die neue
Bundesregierung wird die Zersplitterung im Bereich Wissenschaft / Forschung, die bereits vor
mehreren Jahren begonnen hat, weiter verstärkt.
Statt ein (bereits weitgehend existierendes) Ministerium für Universitäten, Wissenschaft,
Forschung und Technologie zu schaffen, transferiert man die Universitäten (und
Fachhochschulen) zum Unterrichtsministerium.
Damit ist der Bereich Wissenschaft / Forschung nunmehr auf drei Ministerien verteilt: Die
Bildungsministerin ist zuständig für Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und EU -
Programme im Bereich Forschung, der neugeschaffene Minister für Verkehr, Innovation und
Technologie ist zuständig für die wissenschaftlichen Fonds (FWF, FFF, ITF), Seibersdorf, K
plus und den Rat für Wissenschaft und Forschung, der Wirtschaftsminister ist zuständig für
die Kompetenzzentren, den ERP - Fonds, die Innovationsagentur und die Abwicklung der
indirekten Forschungsförderung über den Forschungsfreibetrag.
Diese Entwicklung ist im Sinne einer effizienten österreichischen Forschungspolitik nicht
sinnvoll und wünschenswert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Monats einen
Gesetzesentwurf zuzuleiten, durch den der gesamte Bereich Wissenschaft und Forschung in
die Zuständigkeit eines einzigen Ministers / einer einzigen Ministerin fällt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
verlangt.