111/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Erhaltung einer eigenständigen Sozial - , Arbeitsmarkt - und Beschäftigungspolitik

bei der Organisation der Bundesministerien

 

 

Die geplante Novelle des Bundesministeriengesetzes sieht vor, dass die Bereiche Arbeitsrecht,

ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsmarktpolitik vom bisherigen Sozialministerium

abgetrennt und dem Wirtschaftsministerium zugeschlagen werden. Nicht nur wurde eine

solche „Einteilung“ bereits 1938 in Österreich eingeführt und zeugt daher nicht gerade vom in

der Regierungserklärung beschworenen „Kurs der Sensibilität gegenüber der NS -

Vergangenheit“, sondern es sind auch aktuelle Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen zu

befürchten, beispielsweise die Unterordnung des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit von

ArbeitnehmerInnen unter die Interessen von Unternehmen. Auch im Arbeitsrecht sollen - das

ist bereits aus dem Regierungsprogramm abzulesen - die Wünsche der ArbeitgeberInnen

erfüllt werden, beispielsweise betreffend die Abfertigung, die Urlaubsaliqotierung bzw.

überhaupt die geplante Verlagerung von Arbeitsrechtsverhandlungen auf die Betriebsebene.

Verschleiert wird dabei, dass alle diese Maßnahmen ArbeitnehmerInneninteressen - teilweise

massiv - beeinträchtigen.

Die Verlagerung des Arbeitsmarktbereiches ins Wirtschaftsministerium ist daher eine

Maßnahme, die der Schaffung eines arbeitnehmerInnenfreundlichen Arbeitsmarktes

hinderlich ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Monats einen

Gesetzesentwurf zuzuleiten, in dem die Bereiche Arbeitsrecht, ArbeitnehmerInnenschutz und

Arbeitsmarktpolitik gemeinsam mit dem Bereich Sozialpolitik in den Zuständigkeitsbereich

eines einzigen Ministers / einer einzigen Ministerin fallen, der / die nicht auch für den Bereich

Wirtschaft zuständig ist.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales verlangt