111/AE XXI.GP
der Abgeordneten Öllinger, Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend Erhaltung einer eigenständigen Sozial - , Arbeitsmarkt - und Beschäftigungspolitik
bei der Organisation der Bundesministerien
Die geplante Novelle des Bundesministeriengesetzes sieht vor, dass die Bereiche Arbeitsrecht,
ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsmarktpolitik vom bisherigen Sozialministerium
abgetrennt und dem Wirtschaftsministerium zugeschlagen werden. Nicht nur wurde eine
solche „Einteilung“ bereits 1938 in Österreich eingeführt und zeugt daher nicht gerade vom in
der Regierungserklärung beschworenen „Kurs der Sensibilität gegenüber der NS -
Vergangenheit“, sondern es sind auch aktuelle Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen zu
befürchten, beispielsweise die Unterordnung des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit von
ArbeitnehmerInnen unter die Interessen von Unternehmen. Auch im Arbeitsrecht sollen - das
ist bereits aus dem Regierungsprogramm abzulesen - die Wünsche der ArbeitgeberInnen
erfüllt werden, beispielsweise betreffend die Abfertigung, die Urlaubsaliqotierung bzw.
überhaupt die geplante Verlagerung von Arbeitsrechtsverhandlungen auf die Betriebsebene.
Verschleiert wird dabei, dass alle diese Maßnahmen ArbeitnehmerInneninteressen - teilweise
massiv - beeinträchtigen.
Die Verlagerung des Arbeitsmarktbereiches ins Wirtschaftsministerium ist daher eine
Maßnahme, die der Schaffung eines arbeitnehmerInnenfreundlichen Arbeitsmarktes
hinderlich ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Monats einen
Gesetzesentwurf zuzuleiten, in dem die Bereiche Arbeitsrecht, ArbeitnehmerInnenschutz und
Arbeitsmarktpolitik gemeinsam mit dem Bereich Sozialpolitik in den Zuständigkeitsbereich
eines einzigen Ministers / einer einzigen Ministerin fallen, der / die nicht auch für den Bereich
Wirtschaft zuständig ist.“