112/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Moser, Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maßnahmen, die der fortschreitenden Zersplitterung der Kompetenzverteilung im

Bereich „KonsumentInnenpolitik und - schutz“ entgegenwirken

 

Der Bereich KonsumentInnenpolitik sowie - schutz, der in den letzten Jahrzehnten sukzessive

an Bedeutung gewonnen hat, wird mit der geplanten Gesetzesnovelle zum

Bundesministeriengesetz weitgehend zersplittert. Einerseits erscheint schon die Einordnung

des Bereiches in die Kompetenz des Justizministers sachlich nicht gerechtfertigt, andererseits

haben sowohl die Sozialministerin als auch der Landwirtschaftsminister etliche Sachgebiete in

ihrer Zuständigkeit, die im weiteren Sinne zum Themenkomplex „KonsumentInnenschutz“

gehören. Diese Sachgebiete sollten von einem einzigen Minister / einer einzigen Ministerin

wahrgenommen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Monats einen

Gesetzesentwurf zuzuleiten, in dem der Bereich

KonsumentInnenpolitik / KonsumentInnenschutz in die Kompetenz des Umweltministers / der

Umweltministerin fällt. Zusätzlich ist vorzusehen, dass dieser Minister / diese Ministerin auch

die Kompetenz für die Bereiche Veterinärwesen, Gentechnologie und

Nahrungsmittelkontrolle hat“.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss verlangt