112/AE XXI.GP
der Abgeordneten Moser, Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmen, die der fortschreitenden Zersplitterung der Kompetenzverteilung im
Bereich „KonsumentInnenpolitik und - schutz“ entgegenwirken
Der Bereich KonsumentInnenpolitik sowie - schutz, der in den letzten Jahrzehnten sukzessive
an Bedeutung gewonnen hat, wird mit der geplanten Gesetzesnovelle zum
Bundesministeriengesetz weitgehend zersplittert. Einerseits erscheint schon die Einordnung
des Bereiches in die Kompetenz des Justizministers sachlich nicht gerechtfertigt, andererseits
haben sowohl die Sozialministerin als auch der Landwirtschaftsminister etliche Sachgebiete in
ihrer Zuständigkeit, die im weiteren Sinne zum Themenkomplex „KonsumentInnenschutz“
gehören. Diese Sachgebiete sollten von einem einzigen Minister / einer einzigen Ministerin
wahrgenommen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Monats einen
Gesetzesentwurf zuzuleiten, in dem der Bereich
KonsumentInnenpolitik / KonsumentInnenschutz in die Kompetenz des Umweltministers / der
Umweltministerin fällt. Zusätzlich ist vorzusehen, dass dieser Minister / diese Ministerin auch
die Kompetenz für die Bereiche Veterinärwesen, Gentechnologie und
Nahrungsmittelkontrolle hat“.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss verlangt