125/A(E) XXI.GP

 

                                               E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

 

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen

betreffend einen Bericht der Bundesregierung an den Nationalrat über die

Einhaltung der Menschenrechte in Österreich (Menschenrechtsbericht)

 

 

Die Achtung der Menschenrechte ist von elementarer Bedeutung für das

Funktionieren einer modernen Gesellschaft. Darüber herrscht auch in Österreich

breiter Konsens.

So wurde auch in der Präambel zum Regierungsübereinkommen von ÖVP und

FPÖ die uneingeschränkte Wahrung und Achtung der Menschenrechte festgelegt.

Leider scheint es, dass sich Vertreter einer Regierungspartei nicht an die Präambel

gebunden fühlen. Die kritische Haltung des Auslandes gegenüber der

österreichischen Bundesregierung wird damit bestätigt.

 

Ein Bericht der Bundesregierung, der - Ressort für Ressort - Auskunft über die

Einhaltung der Menschenrechte Auskunft gibt, wäre ein taugliches Mittel, einen

exakten Überblick über den Stand der Menschenrechte in Österreich zu erhalten.

Das große Interesse der Öffentlichkeit zeigt unter anderem auch der EU -

Menschenrechtsbericht, der im Europäischen Parlament debattiert wird.

Der Nationalrat hätte die Möglichkeit, eine breite öffentliche Debatte über die

Lage der Menschenrechte zu führen, was dem Ziel eines weiteren Anhebens der

Menschenrechtsstandards in unserem Land zuträglich wäre.

 

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

                                               E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

Der Nationalrat wolle beschließen

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1.     dem Nationalrat jährlich einen Bericht über die Einhaltung, den Stand und

        die Fortentwicklung der Menschenrechte in Österreich zuzuleiten,

2.     Regierungsvorlagen im Hinblick auf ihre Verträglichkeit mit den Grund -

        und Menschenrechten zu überprüfen,

3.     bei Vollziehung der Gesetze und Verordnungen besonderes Augenmerk

        auf die Einhaltung der Grund - und Menschenrechte zu legen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Menschenrechte

beantragt.