148/A(E) XXI.GP
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
der Abgeordneten Dr. Cap Josef
und Genossen
betreffend Finanzierung der Künstlersozialversicherung
Mit dem Budgetbegleitgesetzes wurde die Erhöhung des Kunstförderungsbeitrages von bisher
4,60 auf 6,60 ATS monatlich ab dem 1.6.2000 beschlossen. Das Budgetbegleitgesetz enthielt
keine Aussagen, in welcher Form die zu erwartenden Mehreinnahmen, die von der
Bundesregierung für das Jahr 2000 mit 35 Mio ATS und für die Folgejahre mit 60 Mio ATS
beziffert wurden, verwendet werden sollen.
Da im Regierungsübereinkommen von ÖVP und FPÖ die Schaffung einer
Künstlersozialversicherung vorgesehen ist, im Zusammenhang mit dem Budget 2000 aber
keine finanziellen Vorkehrungen dafür getroffen wurden, stellen die unterzeichneten
Abgeordneten folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
1) Die Bundesregierung wird ersucht, die durch Erhöhung des Kunstförderungsbeitrages
entstehenden Mehreinnahmen als Beitrag zur Finanzierung der geplanten
Künstlersozialversicherung und zur Verbesserung der sozialen Lage der Künstler zu
verwenden.
2) Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Zeit- und Finanzierungsplan
für die Künstlersozialversicherung vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuß vorgeschlagen.