150/A XXI.GP

 

                                                               A N T R A G

 

 

Der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Jarolim

und Genossen

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes - Verfassungsgesetz geändert

wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes - Verfassungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundes - Verfassungsgesetz (B -VG), zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz

BGBl. I Nr. 148/1999, wird wie folgt geändert:

 

1.   In Art. 90 wird folgender Abs. 3 angefügt:

 

      „(3) Die öffentliche Anklage wird von den bei den staatsanwaltschaftlichen Behörden

      ernannten und ständig tätigen Staatsanwälten wahrgenommen. Sie sind Organe der

      Rechtspflege.“

 

2.   Dem Art. 151 wird folgender Abs. 24 angefügt:

 

     „(24) Art. 90 Abs. 3 in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. ...../....

      tritt mit 1. Juli 2000 in Kraft.“

                                                               B e g r ü n d u n g:

 

 

Die Vereinigung österreichischer Staatsanwälte hat in Gesprächen mit Vertretern der

parlamentarischen Fraktionen den Wunsch geäußert, dass auch die Staatsanwälte in die

Bundesverfassung aufgenommen werden sollten. Es seien vergleichbare Behörden bereits

jetzt in der Bundesverfassung verankert und es gäbe keinen Grund, die Staatsanwälte

auszunehmen.

 

Durch die vorliegende Novelle wird die Stellung der Staatsanwälte im Staatsaufbau in keiner

Weise geändert und es ist deren Tätigkeit funktional und organisatorisch weiterhin als

Verwaltung zu qualifizieren.

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss