173/A XXI.GP

 

ANTRAG

 

 

des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz, BGBl. 183/1947

geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz, BGBl. 183/1947 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

§ 1 Abs. 2 erster Satz wird wie folgt geändert:

 

„1. § 1 Abs. 2 erster Satz lautet:

(2) Als Opfer der politischen Verfolgung im Sinne dieses Bundesgesetzes sind

Personen anzusehen, die in der Zeit vom 6. März 1933 bis zum 9. Mali 945 aus

politischen Gründen, aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen

Orientierung, aufgrund einer Behinderung oder als "asozial" Verfolgte durch

Maßnahmen eines Gerichtes, einer Verwaltungs - (im besonderen einer

Staatspolizei -) Behörde oder durch Eingriffe der NSDAP einschließlich ihrer

Gliederungen in erheblichem Ausmaß zu Schaden gekommen sind (einschließlich

Zwangssterilisationen)."

 

 

Begründung:

 

 

In den Konzentrationslagern des 3. Reiches waren etwa 15.000 homosexuelle

Männer inhaftiert und mit einem rosa Winkel auf der Häftlingsuniform

gekennzeichnet. Rund 10.000 von ihnen sind von den Nationalsozialisten

umgebracht worden.

Obwohl diese Opfergruppe zusammen mit den als „asozial“ verfolgten Personen im

Nationalfonds - Gesetz berücksichtigt werden, fehlt bis heute die Anerkennung im

Opferfürsorgegesetz.

Im Rahmen eines Euthanasie - Symposiums im Psychiatrischen Krankenhaus der

Stadt Wien auf der Baumgartner Höhe wurde auch über das Thema „NS -

Zwangssterilisationen in der Heil und Pflegeanstalt Am Steinhof“ refenert. Nach

Recherchen des Dokumentationsarchives des Österreichischen Widerstandes

wurden in Österreich zwischen 1940 und 1945 ca. 6.000 Menschen

zwangssterilisiert. Es erscheint sinnvoll, Zwangssterilisationen im Gesetz

ausdrücklich anzuführen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales

vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei

Monaten verlangt.